Daten
Kommune
Aachen
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174235.pdf
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111 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0185/WP17
öffentlich
FB 11/510
29.11.2016
Organisationsmanagement
Stelleneinrichtung im FB 32 für den Ordnungs- und
Sicherheitsdienst
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung der nachfolgend genannten 6 Stellen im FB 32 – Fachbereich
Sicherheit und Ordnung im Stellenplan 2017 für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst:
•
2 Stellen A 10 LBesO A / EG 9 TVöD (VG IVb, FG 1a BAT) für die Funktion „SB
Koordinierungsstelle / Koordination OSD“
•
4 Stellen A 8 LBesO A / EG 8 TVöD (VG Vc FG 1a BAT) für die Funktion „Ordnungs- und
Sicherheitsdienst“
Vorlage FB 11/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
75.200 €*1
75.200 €*1
225.600 €*1
998.900 €*2
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
-75.200 €*1
-75.200 €*1
-225.600 €*1
-998.900 €*2
0€
0€
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebe-
+ Verbesserung /
0€
-773.300 €*3
Deckung vorhanden
Keine ausreichende Deckung
(im PKV enthalten)
vorhanden
- Verschlechterung
Kosten
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von 6
neuen Planstellen (2 x nach Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW, 4 x nach Entgeltgruppe 8 TVöD)
im FB 32. Gemäß KGSt-Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016“ sind hierfür jährlich
356.400,- € (2 x 75.200,- € für Besoldungsgruppe A 10 und 4 x 51.500,- € für Entgeltgruppe 8, jeweils in
Bereich 7) anzusetzen, zuzüglich
Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da die Bewirtschaftung der 6 neuen Stellen nicht vor Rechtskraft des
Haushalts erfolgen wird, werden die Personalkosten für diese Stellen im Jahr 2017 ab dem 01.04.
berechnet (356.400,- € x 9/12 = 267.300,- €), zzgl. der Kosten für den bereits laufenden Einsatz einer
überplanmäßigen Kraft im Team FB 32/210. Bis zum 31.03.2017 betragen die Kosten des
überplanmäßigen Einsatzes gerundet 18.800,- € (Besoldungsgruppe A 10 in Bereich 5, jährlich 75.200,€, für 3 Monate: x 3/12 = 18.800,- €). Die Kosten für das Jahr 2017 betragen somit insgesamt rd.
286.100,- €. Der fortgeschriebene Ansatz 2017 ff. setzt sich danach wie folgt zusammen:
Jahr
Betrag
Bemerkung
2017
286.100,- €
267.300,- €, 6 neue Stellen ab 01.04.2017
18.800,- €, überplanm. Einsatz bis 31.03.2017
2018
356.400,- €
6 neue Stellen, ganzjährig
2019
356.400,- €
6 neue Stellen, ganzjährig
gesamt
998.900,- €
fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.
Vorlage FB 11/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 2/6
Bereits laufend eingeplante Kosten
Der genannte überplanmäßige Einsatz besteht bereits seit November 2015, so dass die
diesbezüglichen, jährlichen Kosten in Höhe von 75.200,- € laufend im Personalkostenverbund
eingeplant sind. Die bestehenden Ansätze 2016 und 2017 ff. setzen sich danach wie folgt zusammen:
Jahr
Betrag
Bemerkung
2016
75.200,- €
laufender, überplanmäßiger Einsatz
gesamt
75.200,- €
Ansatz 2016
2017, 2018, 2019
3 x 75.200,- €
gesamt
225.600,- €
Ansatz 2017 ff.
Gegenüberstellung bisheriger und fortgeschriebener Kosten (Ansätze)
Die bereits bestehenden Ansätze dienen zur teilweisen Deckung der Kosten für die 6 neuen Stellen:
Jahr
Bisheriger Ansatz
Fortgeschr. Ansatz
Veränderung
2017
75.200,- €
286.100,- €
- 210.900,- €
2018
75.200,- €
356.400,- €
- 281.200,- €
2019
75.200,- €
356.400,- €
- 281.200,- €
gesamt
225.600,- €
998.900,- €
- 773.300,- €
Deckung der Mehrkosten
Den Personalaufwendungen für den zusätzlichen Personalbedarf steht bereits vorsorglich zu den
Veränderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. angemeldeter Personalaufwand in
Höhe von 206.000 € p. a. (4 x 51.500 € für Entgeltgruppe 8) gegenüber:
Jahr
Noch verfügbar
Bedarf (Veränderung)
Verbleiben
2017
206.000,- €
- 210.900,- €
- 4.900,- €
2018
206.000,- €
- 281.200,- €
- 75.200,- €
2019
206.000,- €
- 281.200,- €
- 75.200,- €
2020
206.000,- €
- 281.200,- €
- 75.200,- €
Vorlage FB 11/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 3/6
Erläuterungen:
1. zusätzlicher Personalmehrbedarf in der Koordinierungsstelle des OSD:
Der Rat der Stadt Aachen hat im Jahr 2008 eine Neukonzeption des Ordnungs- und
Sicherheitsdienstes (OSD) befürwortet, mit dem Ziel, einen flächendeckenden und wirtschaftlich
optimal funktionierenden OSD für das gesamte Stadtgebiet Aachen einschließlich der Bezirke
auszubauen. Ein weiteres Ziel war, die Grundlagen für eine künftige Einsatzleitung im Tagesgeschäft
für alle Außendienstkräfte mit ordnungsbehördlichen Aufgaben des Fachbereichs Sicherheit und
Ordnung zu schaffen (Ordnungs- und Sicherheitsdienst, Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr,
Gewerbekontrolle, Vollzugs- und Ermittlungsdienst / Einsatzgruppen -früher Innenstadtüberwachung-).
Infolge dessen wurden für die Teamleitung und stellvertretende Teamleitung des Ordnungs- und
Sicherheitsdienstes inkl. des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes und der Gewerbekontrolle mit
Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.06.2011 zwei Stellen geschaffen (vgl.
Vorlage-Nr. FB 11/0073/WP16)
Neben der Vorhaltung einer Führungsstelle für die OSD-Kräfte unterhalb der Abteilungsleitung 32/20
(aufgrund der ebenfalls vorhandenen Zuordnung des Teams „Überwachungskräfte des ruhenden
Verkehr“ und des seit 2013 zugeordneten Sachgebietes „Sondernutzungen (Veranstaltungen) und
zentrale Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte“) war und ist die ständige
rückwärtige Erreichbarkeit der Koordinierungsstelle im Innendienst für die Außendienstkräfte des OSD
primäres Ziel der damaligen Einrichtung dieser beiden Leitungsstellen. Diese Stellen sollen insofern
auf eine dauerhafte Besetzung der Koordinierungsstelle ausgerichtet sein, um den Erfordernissen der
zunehmenden Professionalisierung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes der Stadt Aachen gerecht
zu werden.
Nach dem derzeitigen Zwei-Schicht-System des OSD mit 7,8 Stunden Einsatzzeit pro Schicht an
sechs Tagen pro Woche sind rd. 5000 Einsatzstunden p. a. abzudecken (ohne Berücksichtigung von
Sonderdiensten). Vor dem Hintergrund des o. g. primären Ziels der rückwärtigen Erreichbarkeit der
Koordinierungsstelle einhergehend mit den Zusammenhangstätigkeiten (Entscheidungen über
situative Einsatzprioritäten, Kommunikation zu Einsatzleitstellen anderer Sicherheitsbehörden inkl.
Entscheidung über kurzfristige Amtshilfeersuchen, kurzfristige Entscheidungen zur Beseitigung von
Störungs- und Gefahrenlagen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung u. a.) bedarf es insofern eines
Stellenansatzes in Höhe rd. 3,5 Stellen, dem derzeit lediglich die beiden vg. Leitungsstellen
gegenüberstehen.
Bei der Gegenüberstellung dieser beiden Leitungsstellen ist zu berücksichtigen, dass diesen Stellen
auch nicht schichtgebundene Tätigkeiten obliegen. Neben den Aufgaben, die sich aus der
Leitungsfunktion
hinsichtlich
Dienstbesprechungen,
der
Personalführung
Einsatzabsprachen,
ergeben
Qualitätskontrolle,
Statistik,
(Mitarbeitergespräche,
Klärung
rechtlicher
Fragestellungen im Nachgang oder zur Vorbereitung eines Einsatzes, Abwicklung des eingehenden
Schriftverkehrs, Beschwerdemanagement usw.), obliegen diesen beiden Stellen die übergreifenden
Koordinierungstätigkeiten
hinsichtlich
planbarer
Einsätze
(Diensteinteilung,
Planung
von
Sonderdiensten („Tanz in den Mai“, Karneval, Halloween, September Special, Weihnachtsmarkt,
Vorlage FB 11/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
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„Ersti-Rallye“, Alemannia-Heimspiele, „Bierathlon“ etc.), Durchführung von Mitarbeiterschulungen,
Planung von Schulzuführungen, Einsätzen nach dem Landeshundegesetz mit der StädteRegion
Aachen, Einweisungen nach PsychKG, div. Ordnungspartnerschaften: ASEAG, Polizei, APAG,
Arbeitskreis „Rehmviertel“, Ordnungspartnerschaft „Kaiserplatz“, Stadtteilkonferenz Aachen-Ost,
Arbeitskreis „Jugend & Prävention“ usw.), die eine gleichzeitige Besetzung der Koordinierungsstelle
nicht zulassen.
Insofern stehen diese beiden derzeitigen Leitungsstellen für die schichtbezogene Besetzung der
Koordinierungsstelle nicht zu 100% ihrer Arbeitszeit, sondern nur anteilig zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Anteil auf den vg. Gesamtstellenbedarf in Höhe von 3,5
Stellen aufzuschlagen. Sodann wird ein Gesamtstellenbedarf in Höhe von rd. 4 Stellen für die
Koordinierungsstelle des OSD angesetzt. Unter Anrechnung der beiden vg. Leitungsstellen sind somit
vor dem Hintergrund des definierten Anspruchs der Fachverwaltung 2 zusätzliche Stellen für die
Koordinierungsstelle einzurichten, denen nur schichtbezogene Tätigkeiten zugeordnet werden. Aus
der differenzierten Geschäftsverteilung ergibt sich im Vergleich zu den beiden Leitungsstellen
(Teamleitung A 12 LBesO A, stv. Teamleitung A 11 LBesO A) eine Abstufung nach A 10 LBesO A
bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD.
Neben der Sicherstellung der bisherigen Aufgabenerledigung und dem Ziel einer Qualitätssteigerung
der Aufgabenwahrnehmung soll die Einrichtung der Stellen auch dem Abbau von Überstunden in
diesem Bereich dienen.
2. zusätzlicher Stellen-/Personalmehrbedarf im OSD (Außendienst):
Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen verfügt derzeit über 24 Vollzeitplanstellen
(ohne Leitungsstellen). Die stetig wachsende Aufgabenvielfalt des OSD, welche vielfach auf das
veränderte Freizeitverhalten auf öffentlichen Plätzen und Parkanlagen zurückzuführen ist, aber auch
die steigende Zahl an Lärmbelästigungen stehen in einem massiven Spannungsverhältnis zum
gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Nachtruhe bzw. vor Immissionen. Hinzu kommen immer
mehr Einsätze im Rahmen von Veranstaltungen, wie u. a. Karneval, CHIO, September Special oder
dem Weihnachtsmarkt, bei denen der OSD dem Sicherheitsbedürfnis der Besucherinnen und
Besucher – vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen - bei Großveranstaltungen
durch personelle Stärken beiträgt. Auch aus der in den letzten Jahren gestiegenen Anzahl an
Bürgerbeschwerden resultieren erhöhte Einsatzzahlen des OSD, welche sich vor allem bei den
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren widerspiegeln.
In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass die derzeitige personelle Stärke nicht mehr
ausreichend ist. Dies wirkt sich u. a. auch auf die Wartezeiten an Wochenenden bei Anrufen bei der
Hotline des OSD aus.
Selbst eine Verstärkung der Spätdienste in der Dienstplangestaltung bringt keine spürbare Entlastung,
da es zum Wochenbeginn zu starken Engpässen im Frühdienst kommt. Darüber hinaus scheidet der
Einsatz der OSD-Kräfte ausschließlich am Wochenende und im Spätdienst aus.
Vorlage FB 11/0185/WP17 der Stadt Aachen
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Die Verwaltung schlägt daher die Aufstockung des vorhandenen Stellenkontingents um vier
zusätzliche Stellen vor, ausgewiesen analog den übrigen OSD-Stellen nach EG 8 TVöD.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von
Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
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