Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174241.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
22.02.17, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0182/WP17
öffentlich
FB 11/510
29.11.2016
Frau Kaever
Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn
zur Durchführung der Maßnahme "Assistierte Ausbildung" in der
Jugendberufshilfe der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung
einer halben Stelle, ausgewiesen nach EG 9 TVöD, im Team „Jugendberufshilfe“ des Fachbereiches
Kinder, Jugend und Schule zur Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“. An der Stelle
wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.
Vorlage FB 11/0182/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
182.400 €
0€
0€
56.000 €
56.000 €
168.000 €
229.600 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
56.000 €
56.000 €
168.000 €
47.200 €
0€
0€
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebe-
+ Verbesserung /
0 €*
- Verschlechterung
120.800 €*
Mit den zufließenden Fördermitteln ist eine vollumfängliche Deckung der für die zusätzlich
erforderlichen
Personalkapazitäten
einhergehenden
Personalkosten
möglich.
Die
darüber
hinausgehenden Fördermittel werden zur anteiligen Refinanzierung der vorhandenen und für das
Projekt eingebrachten Stellenkapazitäten herangezogen.
vorhandene
zusätzlich erforderliche
verbleibende
Stellenkapazität
Drittmittel zur
Stellenkapazität
(StützlehrerIn)
Zeitraum
zufließende
Finanzierung
Mittel
vorhandener
Stellenkapazitäten
VZÄ
P-Kosten
2017
1,00 56.000,00 €1
2018
2019
Phase I
0,30
Phase II
0,38
(SozialarbeiterIn)
Summe
16.400,00 €2
48.600,00 €
32.200,00 €
1,00 56.000,00 €1
0,38 22.600,00 €2
66.900,00 €
44.300,00 €
1,00 56.000,00 €1
0,38 22.600,00 €2
66.900,00 €
44.300,00 €
168.000,00 €
61.600,00 €
182.400,00 €
120.800,00 €
39.000,00 €
25.800,00 €
Summe 2017 ff
2020
VZÄ
1,00 56.000,00
229.600,00 €
€1
0,38 13.200,00
€2
1
Personalkosten (KGSt-Wert) für eine Stelle „SozialarbeiterIn“, ausgewiesen nach EG S 11 b TVöD-SuE
2
Personalkosten (KGSt-Wert) für die halbe Stelle „StützlehrerIn“, ausgewiesen nach EG 9 TVöD für den
jeweiligen Zeitraum und Stundenanteil (Jahreswert 59.800 €)
Vorlage FB 11/0182/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Jugendberufshilfe des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule hat sich in Kooperation mit
einem freien Träger an der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Ausschreibung
„Durchführung der Assistierten Ausbildung“ beteiligt. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen
Aufgaben ist die Stadt Aachen bei Zuschlagserteilung verpflichtet, entsprechend der der
Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu
stellen.
Da die zur Verfügung zu stellenden Personalressourcen von der jeweiligen Teilnehmerzahl abhängig
sind, würden sich grundsätzlich für den von der Stadt Aachen zu übernehmenden Maßnahmenanteil
folgende Personalbedarfe ergeben:
Durchführungsphase der
Maßnahme
Personalbedarf in VZÄ
AusbildungsbegleiterIn/
Lehrkraft
Sozialpädagoge/-in
Phase I mit 11 TeilnehmerInnen
(März –August 2017)
Phase II mit 14 TeilnehmerInnen
(September 2017- Juli 2020)
0,77
0,30
0,98
0,38
Der Bereich der AusbildungsbegleiterIn/ Sozialpädagoge/-in kann mit vorhandenem Stammpersonal
abgedeckt werden. Lediglich für den Bereich der Lehrkraft sind somit befristet zusätzliche personelle
Ressourcen erforderlich.
FB 45 beantragt daher vorbehaltlich der Zuschlagserteilung die befristete Einrichtung einer halben
Planstelle für eine Lehrkraft für den Zeitraum März 2017 bis Juli 2020. Der Beschäftigungsumfang der
Stelle soll dabei im Zeitraum März bis August 2017 insgesamt 0,30 VZÄ (=11,59 Wochenstunden)
umfassen und ab dem 01.09.2017 mit 14,76 Wochenstunden (=0,38 VZÄ) besetzt werden. Da die
zufließenden Drittmittel die Personalkosten dieser zusätzlich erforderlichen halben Stelle übersteigen
würden, könnten die verbleibenden Drittmittel zur Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente
herangezogen werden und somit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs
von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0182/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
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