Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174027.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 11/0177/WP17
öffentlich
FB 11/510
28.11.2016
Frau Oldenburg/Herr Laufen
Stelleneinrichtung im FB 32 und FB 61 infolge einer
Organisationsuntersuchung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der
Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die
a) Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD;
b) dauerhafte Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, bewertet nach A 12 LBesO A bzw. EG 11 TVöD
(Aufhebung des kw-Vermerkes)
c) Einrichtung von 4,5 Stellen im FB 61/400:
1. 2,0 Stellen im Sachgebiet Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, ausgewiesen nach A 11
LBesO bzw. EG 10 TVöD
2. 1,0 Stellen im Sachgebiet Baustellenmanagement, ausgewiesen nach A 10 LBesO bzw. EG 9
TVöD
3. 0,5 Stellen im Sachgebiet Baustellenkontrollen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw.
Entgeltgruppe 8 TVöD
4. 1,0 Stellen im Sachgebiet Sondernutzungen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8
TVöD
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
335.500 €*¹
335.500 €*¹
1.006.500 €*¹
1.480.500 €*²
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
-335.500 €*¹
335.500 €*¹
-1.006.500 €*¹
-1480.500 €*²
0€
0€
Abschreibungen
Ergebnis
Ansatz 2017 ff.
Fortgeschriebe-
+ Verbesserung /
0€
-474.000 €*3
Deckung vorhanden
Keine ausreichende Deckung
(im PKV enthalten)
vorhanden
- Verschlechterung
Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 16/2015 - Kosten eines
Arbeitsplatzes (Stand 2015/2016) folgendermaßen zusammen:
*¹: bereits im Haushalt eingeplanter und durchfinanzierter Personalaufwand für schon vorhandenen
überplanmäßigen Personaleinsatz für:
1 x A 12 à 92.200 € p. a.
= 92.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 276.600 €
1 x A 11 à 82.800 € p. a.
= 82.800 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 248.400 €
2,5 x A 8 à 64.200 € p. a.
= 160.500 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 481.500 €
= 335.500 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 1.006.500 €
*²: Personalaufwand infolge der hier in Rede stehenden Einrichtung für nachfolgende 6,5 Stellen:
1 x A 12 à 92.200 € p. a.
= 92.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 276.600 €
2 x A 11 à 82.800 € p. a.
= 165.600 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 496.800 €
1 x A 10 à 75.200 € p. a.
= 75.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 225.600 €
2,5 x A 8 à 64.200 € p. a.
= 160.500 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 481.500 €
= 493.500 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019)
= 1.480.500 €
*³: Dem in der mittelfristigen Finanzplanung anzusetzenden Personalaufwand in Höhe von 1.480.500
€*² steht der unter *¹ dargestellte, bereits im Haushalt eingeplante bzw. zum Haushaltsplanentwurf 2017
ff. angemeldete Personalaufwand in Höhe von 1.006.500 € gegenüber, sodass insgesamt 474.000 €
noch zu decken sind. Diese zusätzlich erforderlichen Personalaufwendungen in Höhe von 158.000 € p.
a. wurden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2017 vor Abschluss der Organisationsuntersuchung
entsprechend vorsorglich angemeldet. Dieser Mehrbedarf ist im Rahmen des für angekündigte/
beantragte, aber noch nicht geprüfte Stellenbedarfe (der Kernverwaltung) festgelegten und im
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 2/7
Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigten Betrags in Höhe von 253.800 € gedeckt. Von diesem
eingeplanten Betrag stehen - unter Berücksichtigung der Personalmehraufwendungen in Höhe von
jährlich 158.000 € - für das Jahr 2017 noch 95.800 €, für das Jahr 2018 noch 140.800 €, für das Jahr
2019 noch 136.100 € und für das Jahr 2020 noch 122.000 € zur Deckung weiterer Bedarfe zur
Verfügung.
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 3/7
Erläuterungen:
I. Ausgangslage
Im Auftrag des Verwaltungsvorstandes wurde in der Abteilung 400 - Straßenverkehr und
Sondernutzungen des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) sowie im
Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) eine Organisationsuntersuchung hinsichtlich der
Geschäftsverteilung durchgeführt.
Inhaltliche Bestandteile dieser Untersuchung waren eine Ist-Analyse mit Geschäftsprozessaufnahmen
in beiden Bereichen, eine daraus resultierende Potential- und Schnittstellenanalyse sowie
Stellenbedarfsbemessungen in den verschiedenen Aufgabengebieten.
II. Geschäftsverteilung
Mit Wirkung vom 01.01.2017 werden gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 06.10.2016
die Aufgaben
-
Veranstaltungen gemäß § 29 StVO
-
Sondernutzungen gemäß § 18 StrWG mit ordnungspolitischem Schwerpunkt
-
Entfernung nicht erlaubnisfähiger Sondernutzungen
aus der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) in das Sachgebiet
„Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale
Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte“ (FB 32/24) der
Abteilung „Ordnungs- und Sicherheitsdienste“ (FB 32/20) verlagert.
Die übrigen erlaubnisfähigen Sondernutzungen mit stadtgestalterischem Schwerpunkt sowie die
vertraglich geregelten Sondernutzungen und der Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde
verbleiben im FB 61.
Die daraus resultierende Geschäftsverteilung stellt sich wie folgt dar:
Zuständigkeit FB 32/24
Zuständigkeit FB 61/400
Baugerüste;
Baumateriallagerungen;
Baustelleneinrichtungen
(Bauzäune);
Absperrungen
Wahlwerbung, -plakate;
Sondernutzungen
mit ordnungspolitischem Zigarettenautomaten;
Infostände;
Schwerpunkt
Passantenstopper;
Warenauslagen (Obst +
Gemüse);
Außengastronomieflächen;
Straßenausschank;
Blumenkübel
Sondernutzungen
mit stadtgestalterischem
Radstationen; Carsharing;
Schwerpunkt
Fahrgastunterstände;
Werbeanlagen;
Altstoffsammelbehälter
(inklusive Altkleidercontainer)
Container; Schrägaufzüge
Telefonzellen und Telekommunikationsstellen
nicht
erlaubnisfähige
Sondernutzungen
Entfernung nicht
zugelassener KfZ;
Entfernung nicht
erlaubnisfähiger
Werbeplakate
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Vertraglich geregelte
Sondernutzungen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Baustellenzufahren;
Kabelbrücken; Geländer und
Wärmedämmsysteme
Seite: 4/7
Zuständigkeit FB 32/24
Zuständigkeit FB 61/400
Zentrale Ansprechstelle für
Großveranstaltungen und
Sicherheitskonzepte
Veranstaltungen
Straßenverkehrsbehörde
Genehmigung von
Veranstaltungen mit/ohne
Sicherheitskonzept
Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen gemäß
§ 45 StVO
Ausnahmegenehmigungen
gemäß § 46 StVO
III. Stellenverlagerung
Aus der neuen Geschäftsverteilung heraus ergibt sich grundsätzlich die Verlagerung von insgesamt
3,0 VZÄ aus FB 61/400. Durch Kompensation der Genehmigungen von Veranstaltungen gemäß § 29
StVO (0,25 VZÄ) mit bereits bestehendem Stellenplan- und Personalkontingent bei FB 32 reduziert
sich der bei FB 32/24 auszuweisende Stellenanteil auf 2,75 VZÄ. Infolge dessen werden vorhandene
Planstellenkontingente für die umzusiedelnden Aufgaben von FB 61/400 zu FB 32 verlagert. Im FB 61
verbleiben sodann 1,7 VZÄ der bestehenden Stellenkontingente zur Wahrnehmung der
stadtgestalterischen Sondernutzungsaufgaben.
IV. Stelleneinrichtungen
Neben dem Schwerpunkt der Prüfung der Geschäftsverteilung waren Stellenbedarfsbemessungen in
den verschiedenen Aufgabenbereichen von FB 61/400 auch Teil der Organisationsuntersuchung.
a) Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32
Zur Wahrnehmung der zu verlagernden Funktion „Entfernung nicht zugelassener Kraftfahrzeuge und
nicht erlaubnisfähiger Werbeplakate“ ist im FB 32 eine Planstelle, ausgewiesen nach
Besoldungsgruppe A 8 LBesO A bzw. Entgeltgruppe 8 TVöD, einzurichten (jährliche Personalkosten
64.200 €). Die Einrichtung dieser Funktion war im Organisationsauftrag enthalten, da bislang für das
mit diesen Aufgaben betraute überplanmäßig eingesetzte Personal keine Planstelle vorhanden war.
Durch die Verlagerung dieser Aufgabe in den FB 32 - einhergehend mit der Übertragung der
außendienstbezogenen Tätigkeiten auf den OSD - reduziert sich der Stellenbedarf von ursprünglich
1,3 VZÄ auf 0,9 VZÄ.
b) dauerhafte Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32 (Aufhebung des kw-Vermerkes)
Die Verlagerung der Aufgabe „Veranstaltungen gemäß § 29 StVO“ zu FB 32/24 - Sondernutzungen
auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der
Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte erfolgt in Absprache mit FB 32 ohne
zusätzlichen Stellenmehrbedarf. Hiermit einhergehend soll die bisher gem. VV-Beschluss vom
28.10.2014 und PVA-Beschluss vom 05.02.2015 zunächst nur für zwei Jahre befristet (als
Unterstützung für die Stelle 32/005 – SB Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für
Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für
Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte) eingerichtete A 12 LBesO A – Stelle 32/203 dauerhaft
eingerichtet werden.
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 5/7
c) Einrichtung von 4,5 Stellen im FB 61/400
FB 61 hat im Rahmen der Organisationsuntersuchung bzgl. der Geschäftsverteilung beantragt, bislang
nicht bemessene Stellenbedarfe zu prüfen und insofern konkretisiert, als dass Personalmehrbedarfe für
die Sachgebiete „Verkehrslenkung, Verkehrsregelung“ (2 VZÄ), „Baustellenmanagement“ (1,5 VZÄ) und
„Sondernutzungen“ (2,0 VZÄ inklusive der unter Punkt a) aufgeführten Stelle für das SG „Entfernung nicht
zugelassener Kraftfahrzeuge und nicht erlaubnisfähiger Werbeplakate“) geltend gemacht wurden. Im
Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden daher aktuelle Fallzahlen aus den Jahren 2014 und 2015
erhoben. Ferner wurden zu den betroffenen Aufgabengebieten die Geschäftsprozesse aufgenommen und
die entsprechenden Bearbeitungszeiten ermittelt. Auf dieser Datengrundlage wurden die nachstehenden
Stellenbedarfe nun (erstmalig) rechnerisch bemessen.
Verkehrslenkung,
Verkehrsregelung
Baustellenmanagement
Sondernutzungen
Stellenbedarf
4,6
3,5
4,8
Stellen-Ist
2,0
2,0
3,0
Stellenmehrbedarf
2,6
1,5
1,8
0,25
0,9
(Veranstaltungen)
(nicht erlaubnisfähige SN)
1,25
0,9
reduziert durch
Verlagerung
Mehrbedarf nach
Verlagerung
0,0
2,6
Gesamtmehrbedarf
4,75 VZÄ (4,50 stellenplantechnisch)
Insofern ergibt sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf von 4,75 VZÄ (stellenplantechnisch 4,5 Stellen) für
die Abteilung FB 61/400:
1. 2,0 Stellen im Sachgebiet „Verkehrslenkung, Verkehrsregelung“, ausgewiesen nach A 11 LBesO A
bzw. EG 10 TVöD (jährliche Personalkosten 165.600 €)
Im Bereich Verkehrslenkung, Verkehrsregelung ergaben sich signifikante Fallzahlensteigerungen, hier
explizit bei den verkehrsrechtlichen Stellungnahmen zu Schwerlasttransporten sowie bei den
Verkehrsanordnungen für Markierungen und Beschilderungen. In der Stellenmessung für den Bereich
Verkehrslenkung, Verkehrsregelung enthalten sind darüber hinaus die Auswirkungen der Umweltzone, für
die nach heutigen Erkenntnissen (nach Abschluss der Einführungsphase) eine halbe Planstelle erforderlich
ist.
2. 1,0 Stellen im Sachgebiet „Baustellenmanagement“, ausgewiesen nach A 10 LBesO A bzw. EG 9
TVöD (jährliche Personalkosten 75.200 €)
Bezüglich der Aufgaben des Baustellenmanagements wurden die Fallzahlen seit Einführung des
Baustelleninformationssystems erstmalig erhoben. Diese erfolgte aufgrund eines Ratsantrages der SPDFraktion in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 21.11.2012. Durch die Einführung
des Baustellenmanagementsystems wurde der zunehmende Wunsch nach besserer und vor allem
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 6/7
aktueller Information bezüglich der Baustellen und anderer den Verkehrsfluss behindernder Maßnahmen
erfüllt. Mithin ging jedoch einher, dass die Zuständigkeit für die Erteilung der Verkehrsanordnungen zu
städtischen Baumaßnahmen von FB 61/700 – Straßenplanung und –bau ebenfalls zu FB 61/400 verlagert
worden ist. Ein abschließender Stellenbedarf wurde seither bislang nicht geprüft. Dies wurde im Rahmen
der Organisationsuntersuchung nunmehr nachgeholt.
3.
0,5 Stellen im Sachgebiet „Baustellenkontrollen“, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD
(jährliche Personalkosten 32.100 €)
Die Verlagerung der Erteilung von Verkehrsanordnungen von FB 61/700 zu FB 61/400 im Rahmen der
Einführung des Baustelleninformationssystems beinhaltete auch die Kontrollen der im Rahmen der
Verkehrsanordnung
genehmigten
Baustellen.
Diese
Aufgabe
wird
mangels
entsprechender
Personalkapazitäten derzeit lediglich rudimentär und nicht in dem erforderlichen Maße vorgenommen.
Kontrollen finden nur aufgrund von Beschwerden oder bei einem begründeten Verdacht hin statt.
Angelehnt an den ermittelten Bedarf im Baustellenmanagement wurde nunmehr ebenfalls der
Stellenbedarf für die Baustellenkontrollen bemessen, der für eine langfristig ausreichende Wahrnehmung
dieser Funktion erforderlich ist.
4.
1,0 Stellen im Sachgebiet „Sondernutzungen“, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD
(jährliche Personalkosten 64.200 €)
Bezüglich der bei FB 61 verbleibenden Sondernutzungsaufgaben wurde im Bereich der vertraglich
geregelten Sondernutzungen eine erhebliche Fallzahlensteigerung festgestellt. Hiervon betroffen sind
insbesondere die Anträge auf Garagenzufahrten, die einer vertraglich geregelten
Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Straßenraum in Form eines Gestattungsvertrages bedürfen.
Darüber hinaus sind die Fallzahlen im Bereich der Sondernutzungserlaubnisse für Radstationen und
Carsharing angestiegen.
V. Nachhaltigkeit der Organisationsuntersuchung
Da es sich um eine fallzahlen- und prozessbezogene Stellenbemessung handelt, ist das Ergebnis der
Organisationsuntersuchung fortschreibungsfähig. Von daher werden seitens FB 61 und FB 32 die
maßgeblichen Fallzahlen auf Dauer gepflegt und für Überprüfungszwecke bereitgestellt. Es ist
beabsichtigt, erstmals eine Überprüfung im Jahr 2018 vorzunehmen.
VI. Beteiligung des Personalrates
Während der Organisationsuntersuchung ist der Personalrat fortlaufend im Rahmen des § 65 LPVG
informiert und beteiligt worden. Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG –
Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
Anlage/n:
Fallzahlenentwicklungen
Vorlage FB 11/0177/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 7/7
Fallzahlenentwicklung FB 61/400 (2010-2015)
SG Verkehrsregelung/Verkehrslenkung
3500
3230
3000
Verkehrsanordnungen
(Beschilderung/Markierung)
2500
Schwerlasttransporte
2000
1644
1697
1500
1223
1407
1000
1169
500
255
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
SG Baustellenmanagement
2500
2221
2061
2000
2085
Verkehrsanordnungen
(Arbeitsstellen an Straßen)
1855
1500
Baustellenkontrollen
1579
1570
1000
500
350
420
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
SG Sondernutzungen
150
150
125
Garagenzufahrten
100
VeloCity, CarSharing
75
71
50
25
0
7
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015