Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173719.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0170/WP17
öffentlich
FB 11/510
23.11.2016
Frau Groß
Stellenbedarf im Fachbereich Rechnungsprüfung - Verlängerung
des an der Prüferstelle 14/022 angebrachten kw-Vermerkes für
den Stellenplan 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2017 den an der Prüferstelle 022
angebrachten kw-Vermerk für den Stellenplan 2017 zu verlängern. Eine erneute Betrachtung der
Personal- und Stellensituation wird 2017 für den Stellenplan 2018 vorgenommen.
Vorlage FB 11/0170/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
92.200 €
92.200 €
276.600 €
276.600 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/*
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
(Personalkostenverbund)
(Personalkostenverbund)
- Verschlechterung
*
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten einer Stelle nach Bes.Gr. A 12
LBesO A in Höhe von jährlich 92.200 € gem. KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand
2015/2016“.
Da die Stelle mit einem planmäßigen Beamten besetzt ist, sind die entsprechenden Personalkosten im
Personalkostenverbund fortlaufend eingeplant.
Vorlage FB 11/0170/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 02.07.2014 wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle im FB 14 eingerichtet
(Bes.Gr. A 12 LBesO A bzw. EG 11 TVöD), um den durch die Prüfung der Jahresabschlüsse
entstandenen Mehrbedarf abzudecken. Seinerzeit wurde festgestellt, dass das Stellenkontingent des
Fachbereiches Rechnungsprüfung (13,5 Planstellen) nicht ausreicht, um die in den Bereichen
Verwaltungs- und Jahresabschlussprüfung, technische Prüfung und IT-Prüfung insgesamt
anstehenden Aufgaben wahrzunehmen. Da nicht abzusehen war, wie sich der Stellenbedarf für die
Prüfung der Jahresabschlüsse künftig entwickelt, wurde zunächst eine Befristung für zwei Jahre
vorgesehen und somit vorsorglich ein kw (künftig wegfallend) – Vermerk an der eingerichteten Stelle
angebracht. Nach dieser Zeit sollte eine erneute Betrachtung der Gesamtsituation erfolgen.
Die Stellenbesetzung erfolgte zum 01.02.2015. In der Vorlage vom 01.07.2016 wurde empfohlen, den
an der Prüferstelle 022 angebrachten kw-Vermerk zu streichen und als teilweisen Deckungsvorschlag
die Stelle 14/019 H mit einem Stundenumfang von 28 Wochenstunden (0,68 Stelle) nach Ausscheiden
der derzeitigen Stelleninhaberin aus dem aktiven Dienst – voraussichtlich Oktober 2019 – nicht wieder
zu besetzen und insofern ab dem Haushaltsjahr 2017 mit einem kw-Vermerk zu versehen. Der
Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am
27.09.2016 vertagt.
Im Hinblick darauf, dass der erste Gesamtabschluss erst im Herbst d.J. vorgelegt worden ist und
weitere umfangreiche Prüftätigkeiten im Rahmen der verwaltungsweit durchgeführten Inventur mit der
voraussichtlich Anfang 2017 beginnenden Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorzunehmen sind,
kann der dauerhaft erforderliche Stellenbedarf für den Fachbereich Rechnungsprüfung derzeit nicht
abschließend beurteilt werden. Hinzu kommen erhebliche Personalengpässe durch eine
Langzeiterkrankung sowie die Elternzeit einer Mitarbeiterin in 2017. Es wird daher empfohlen, den an
der Stelle 022 angebrachten kw-Vermerk für den Stellenplan 2017 zu verlängern und eine erneute
Betrachtung der Personal- und Stellensituation in 2017 für den Stellenplan 2018 vorzunehmen.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung ist hierüber gemäß § 65 LPVG unterrichtet.
Vorlage FB 11/0170/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
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