Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173479.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
23.02.17, 17:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0169/WP17
öffentlich
FB 11/510
22.11.2016
Frau Wilden
Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n kommunale/n
Koordinator/in zur Teilnahme am Lernnetzwerk "Kein Kind
zurücklassen"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung
einer halben Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD SuE, im Team „Frühe
Hilfen“ des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind
zurücklassen“ als Weiterentwicklung der Präventionskette „Kinder im Mittelpunkt“.
An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.
Vorlage FB 11/0169/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
2017 ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
59.900 €
0€
0€
0€
0€
0€
56.000 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
3.900 €
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0€
3.900 €
Die Personalkosten für eine halbe Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD
SuE, liegen lt. KGSt-Bericht 16/2015 bei 28.000 € pro Jahr.
Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond ESF für die Personalpauschale betragen rund
29.950 € jährlich. Die Mittel würden zunächst für zwei Jahre bewilligt.
Mit den zufließenden Fördermitteln ist daher eine vollumfängliche Deckung der für die zusätzlich
erforderlichen Personalkapazitäten einhergehenden Personalkosten möglich. Die die Personalkosten
übersteigenden Fördermittel können zur Deckung evtl. anfallender Sachkosten oder zur anteiligen
Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung
des städtischen Haushalts beitragen.
Vorlage FB 11/0169/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Von 2012 bis 2016 wurde in 18 nordrhein-westfälischen Kommunen das Modellvorhaben „Kein Kind
zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ umgesetzt und evaluiert. Die Ergebnisse wurden
Anfang Juni 2016 öffentlich vorgestellt und zeigen: Vorbeugung funktioniert, sie wirkt und lohnt sich.
Die beteiligten Wissenschaftler/innen der Bertelsmann Stiftung fordern, „Kein Kind zurücklassen!“
fortzusetzen und mehr Kommunen in NRW bei Aufbau und Entwicklung präventiver Standards zu
unterstützen. Das Land NRW greift diese Forderung nunmehr insofern auf, als es 22 weiteren
Kommunen in NRW mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) Unterstützung beim Aufbau
kommunaler Präventionsketten ermöglicht. Teilnahmeberechtigt sind auch die in der Vergangenheit
bereits geförderten 39 Kommunen im LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke
gegen Kinderarmut“.
Konkret besteht die Förderung im Rahmen des nun neu ausgeschriebenen Projektes aus
einer inhaltlichen Begleitung durch die Landeskoordinierungsstelle „KEKIZ“ auf der Grundlage der
wissenschaftlichen Ergebnisse der Begleitforschung und
der Finanzierung einer personellen Ressource für eine Koordinationsstelle durch eine
Personalpauschale in Höhe von 29.958,39 Euro jährlich.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den neu hinzukommenden Kommunen ist zunächst auf
zwei Jahre angelegt. Danach besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit für weitere zwei Jahre als
sogenannte „Vertiefungskommune“ fortzusetzen.
Die Stadt Aachen ist eine der oben genannten 39 Kommunen, die im LVR Programm von 2011-2014
gefördert wurde. Sie kann daher bereits auf eine vorhandene Präventionsstruktur, wie z. B. das
„Kinder im Mittelpunkt“-Netzwerk (KiM) oder „Positiv Aufwachsen in Aachen“ (PiA) und die „Frühen
Hilfen“ zurückgreifen. „Positiv Aufwachsen in Aachen“ und die „Frühen Hilfen“, arbeiten unmittelbar mit
den Aachenern Familien. Im Netzwerk „Kinder im Mittelpunkt“ sind zurzeit ca. 50 Institutionen sowohl
aus der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe vertreten, die wiederum gemeinsam vorhandene
Angebote
reflektieren
und
anstehende
Bedarfe
erkennen
und
daraus
folgend
neue
Präventionsprojekte anstoßen.
Mit der zusätzlichen sowohl inhaltlichen als auch finanziellen Förderung von „Kein Kind zurücklassen“
könnte diese Präventionskette weiter ausgebaut werden.
Konkret könnte die Umsetzung der Beschlüsse des Kinder- und Jugend- und des Schulausschusses
aus 2014 bezüglich der Weiterentwicklung einer integrierten Gesamtstrategie zur Bekämpfung von
Kinderarmut sowie hinsichtlich der Einwerbung von Mitteln zur Finanzierung einer Stelle für die
Koordination des Präventionsnetzwerks erreicht werden. Darüber hinaus könnte der Ratsbeschluss
vom 29. Juni 2016 zur Weiterentwicklung der bestehenden Präventionskette nachhaltig umgesetzt
werden. Die Verwaltungsspitze sowie die Geschäftsführungen der freien Wohlfahrtspflege könnten
systematisch
eingebunden
werden,
Vorlage FB 11/0169/WP17 der Stadt Aachen
was
nach
den
Ergebnissen
Ausdruck vom: 20.12.2016
der
wissenschaftlichen
Seite: 3/5
Begleitforschung von KEKIZ zur Nachhaltigkeit beiträgt.1 Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus
Vertretern der Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule, Soziales, Sport, Wirtschaftsförderung, des
Gesundheitsamtes, der freien Wohlfahrtsverbände u.a., hätte die Möglichkeit, in enger Korrespondenz
mit der Verwaltungsspitze den Aufbau der Präventionsketten zu gestalten. Diese Steuerungsgruppe
könnte einerseits als Koordinationsinstanz bei der Umsetzung fachpolitischer Rahmenvorgaben von
Rats- und Ausschussbeschlüssen fungieren und daneben der sukzessiven Konkretisierung von
kommunalen Präventionszielen dienen. Durch die breite Beteiligung – insbesondere der freien
Wohlfahrtsverbände auf Geschäftsführungsebene – wäre die sinnvolle Zusammenführung der
Präventionsketten gewährleistet.
Die Stadt erhielte eine kostenfreie, externe fachliche Begleitung und Evaluation zur Überprüfung der
Wirksamkeit bereits vorhandener und im Rahmen der Präventionskette entwickelter Angebote – ein
Monitoring im Sinne der städtischen Präventionsziele könnte aufgebaut werden.
Nicht zuletzt könnte sich die Aachener Präventionsstrategie als „Marke“ etablieren.
Daher hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 8. November 2016 beschlossen, dass sich
die Stadt Aachen in Form einer Interessenbekundung um die Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind
zurücklassen“ bewirbt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Benennung einer hauptamtlichen kommunalen Koordination.
Diese Koordination kann jedoch nicht mit vorhandenem Personal abgedeckt werden, sodass die
Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle für SozialarbeiterInnen erforderlich ist.
Die Besetzung der Stelle wird nur bei tatsächlicher Zuschlagserteilung und dann zunächst befristet für
zwei Jahre erfolgen.
Da die bei Zuschlagserteilung zufließenden Drittmittel die Personalkosten dieser zusätzlich
erforderlichen halben Stelle übersteigen würden, könnten die verbleibenden Drittmittel zur
Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung
des städtischen Haushalts beitragen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs
von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
1
Quelle: Verwaltungsstudie KEKIZ: Vorbeugung funktioniert, wenn sie als strategische Entscheidung von der kommunalen
Spitze ausgeht, standardisierte Befragung 2016
Vorlage FB 11/0169/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
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Vorlage FB 11/0169/WP17 der Stadt Aachen
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