Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173255.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
21.11.16, 12:00
Aktualisiert
31.01.17, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0168/WP17
öffentlich
FB 11/510
21.11.2016
Frau Winkler
Einrichtung einer weiteren Hausmeisterstelle für die Nadelfabrik
(FB 56/620), bewertet nach EG 4 Abschnitt a) TVöD NRW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Wege der Beschlussfassung über den Stellenplan 2017, die Einrichtung einer weiteren
(dritten) Hausmeisterstelle für die Nadelfabrik im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach EG 4 Abschn.
A) TVöD NRW (neue Entgeltordnung) zu beschließen.
Vorlage FB 11/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebe-
Haushaltsplan-
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz
entwurf
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
2016
Ansatz 2017 ff.
ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
0,00 €
0,00 €
133.800,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
133.800,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
-133.800,00 €
keine Deckung vorhanden
Eine Deckung der zusätzlich entstehenden Personalkosten kann weder der Fachbereich noch das
Dezernat VI anbieten.
Es wird eine haushaltsneutrale Stellenbesetzung im Wege einer personalwirtschaftlichen Maßnahme
vorgenommen. Sofern sich keine haushaltsneutrale Lösung abzeichnet, wird der Verwaltungsvorstand
erneut mit der Angelegenheit befasst.
Vorlage FB 11/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die organisatorische Verlagerung der
Nadelfabrik vom Fachbereich Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten (FB 02) zum
damaligen Fachbereich Soziales und Integration (ehemals FB 50) zum 01.01.2013 beschlossen. Im
Rahmen vorbereitender Gespräche machte die Fachdienststelle deutlich, dass die Nadelfabrik unter
Einbezug der „Bühne Kennedypark“ nur dann dem zugedachten Zweck, nämlich dem Bewirtschaften
und Betreiben des Hauses zu den Themen Integration, Identität und Migration für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger bei gleichzeitiger Öffnung und Vernetzung mit und für alle Aachener
Gesellschaftsgruppen zugeführt werden kann, wenn eine auskömmliche Personalausstattung
verfügbar sei.
Die Auflage des Verwaltungsvorstandes, der sich in seiner Sitzung am 15.01.2013 mit der
beabsichtigten personellen Ausstattung der Nadelfabrik befasste, sah eine möglichst kostenneutrale
Besetzung der Stellen vor.
Auf Empfehlung des Personal-und Verwaltungsausschusses in seiner Sitzung am 03.07.2013 wurden
für die Nadelfabrik insgesamt 5 Planstellen in Vollzeit eingerichtet, um den Geschäftsbetrieb
aufnehmen zu können. Hierauf entfallen 2 Vollzeitstellen für Hausmeistertätigkeiten.
In Abstimmung mit dem damaligen Fachbereich Soziales und Integration wurde der seinerzeit geltend
gemachte Personalbedarf als notwendig, aber auch als angemessen eingeschätzt. Mit Beschluss des
Personal- und Verwaltungsausschusses sollte nach Ablauf von 2 Jahren nach der vollständigen
Zuweisung des Personals der Personalbedarf evaluiert und ggf. Nachbesserungen oder auch
Kürzungen im Personalbestand vorgenommen werden.
Mit Antrag vom 16.02.2016 macht der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), zuvor
FB 50, den Bedarf einer dritten Hausmeisterstelle für die Nadelfabrik geltend, da der Dienstbetrieb
seit Beginn 2016 aufgrund häufiger Ausfallzeiten des Personals nicht mehr ordnungsgemäß aufrecht
erhalten werden kann. Der Fachbereich sieht eine akute Gefährdung des positiven Images der
Nadelfabrik als Seminarhaus und Veranstaltungsstätte.
Die Nadelfabrik umfasst einen 10.000 m² großen Gebäudekomplex mit 13 verschiedenen
Dauermietern. Die Seminarräume (mit Foyer und Teeküche insgesamt 4 zu nutzende Räumlichkeiten)
werden temporär, in den Abendstunden überwiegend im Wege regelmäßiger Nutzungen (z.B. durch
den Stadtsportbund u.a.) in Anspruch genommen. Unterjährige Ausstellungen im Foyer werden sehr
gut von der Aachener Bevölkerung angenommen.
Neben den klassischen Tätigkeiten (Reinigungsarbeiten, Schließ- und Kontrollgänge) nehmen die
Hausmeister der Nadelfabrik auch die Veranstaltungsbetreuung wahr. Hierzu gehört die Ausstattung
und Vorbereitung der Veranstaltungsflächen genauso wie die teilweise Betreuung während der
Veranstaltung. Die Hausmeister sind die Ansprechpartner für die Dauermieter und temporären Nutzer
des Gebäudes. Eine ständige Präsenz eines Hausmeisters während der Öffnungszeiten des Hauses,
darüber hinaus bei Bedarf auch in den Abendstunden und an Wochenenden ist zu gewährleisten.
Im Rahmen der Evaluation der Personalbedarfs wurde in enger Abstimmung mit FB 50/400, jetzt FB
56/600, vereinbart, den tatsächlichen Hausmeisterbedarf anhand verschiedener Berechnungsmodelle
zu ermitteln , welche die spezifischen Belange der Bewirtschaftung und des Betriebes der Nadelfabrik
Vorlage FB 11/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
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unter Einbeziehung der Bühne Kennedypark, auch in den Abendstunden und am Wochenende
umfassen.
Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt:
Präsenzzeiten montags bis freitags entsprechend des Gleitzeitrahmens 6.30 Uhr – 18.00 Uhr
Bedarfs-Präsenzzeiten eines zweiten Hausmeisters, z.B. für Auf- und Abbauten u.a. (50 % der
normalen Präsenzzeit)
Präsenzzeiten nach 18.00 Uhr und an Wochenenden, die nicht durch Rufbereitschaft
aufgefangen werden können.
Diese durchschnittlich ermittelten Zeiten wurden als Basis für die Personalbedarfsberechnung
zugrunde gelegt bei
einer eingeschränkten Auslastung entsprechend der durchschnittlichen Belegungszeiten im
Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 (Status Quo – durchschnittliche Auslastung zwischen 65% bis
75%)
einer optimalen Auslastung zu 100% und
einer realistischen durchschnittlichen Auslastung von 75 % bis 80%.
Ferner wurden auf Grundlage der zuvor ermittelten Werte weitere Berechnungen durchgeführt bei
a.
uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Personals
b.
bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit mit entsprechender prozentualer Berücksichtigung von
Ausfällen über die KGSt-Werte hinausgehend
Im Ergebnis wurden folgende Bedarfe ermittelt:
Status Quo
optimale Auslastung
realistische
Auslastung
uneingeschränkte
3,09 VZÄ
3,69 VZÄ
3,23 VZÄ
3,34 VZÄ
3,99 VZÄ
3,49 VZÄ
Leistungsfähigkeit
eingeschränkte
Leistungsfähigkeit
Es ist festzuhalten, dass zum Erreichen einer realistischen Auslastung der Nadelfabrik Personal im
Umfang von 3,23 VZÄ, abgerundet 3,0 VZÄ bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Personals
erforderlich werden. Die Einrichtung einer weiteren Hausmeisterstelle im Umfang von 1,0 VZÄ ist
daher geboten.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs
von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2016
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