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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
172748.pdf
Größe
364 kB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 11:09

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Steuern und Kasse Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0072/WP17 öffentlich 16.11.2016 B 03/10 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.12.2016 13.12.2016 21.12.2016 AUK FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt beschließt den 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.12.2016 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.12.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Gebührenbedarfsberechnung 2017 Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,68 € auf 2,75 €. Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,06 € von 1,52 € auf 1,58 €. Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,01 € auf 1,03 €. Die zum 01.01.2017 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend. Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8, § 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2017 wie folgt neu festzusetzen: Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,68 auf € 2,75 zu erhöhen. Zu § 3a (3) Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,52 auf € 1,58 zu erhöhen. Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,03 zu erhöhen. Gebührenhöhe Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2017 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 53.683.366,- € einen Verlust in Höhe von 1.237.926,- € ausweisen (siehe Anlage 3). Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten von 63.261.401,- € (siehe Anlage 2) ist, zusätzlich zu einer erneuten Entnahme aus dem Sonderposten Kanal, eine Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich. Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW verringert sich geringfügig um 50.000 m³ auf 14.250.000 m³. Dieser Rückgang ist eine Auswirkung des allgemeinen Trends der ressourcenschonenden Frischwassernutzung. Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr sind aufgrund von fortwährenden Erschließungen weiterhin deutlich ansteigend (+ 250.000 m²). Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.12.2016 Seite: 3/5 Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 1.077.301,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 1,73 %. Zur Deckung der insgesamt gestiegenen Kosten wird im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2017 dem Sonderposten Kanal ein Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € entnommen und zur Abfederung der Kostensteigerung eingesetzt. Mit dieser Entnahme werden die Überschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 an den Gebührenzahler zurückgeführt. Ob zukünftig noch Überschüsse zur Kostensenkung zur Verfügung stehen werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss; der Sonderposten Kanal wird durch diese Entnahme aufgezehrt. Betriebsführungsentgelt STAWAG Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 116.900 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 2,06 %. Wasserverbandsbeitrag Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln. Für 2017 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag ca. 27.000.900 € und sinkt somit um 56.500 € bzw. 0,21 %. Kalkulatorische Kosten Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 680.000 € auf insgesamt 12.082.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 351.000 € auf insgesamt 15.855.000 €. Der kalkulatorische Zinssatz wird 2017 bei 5,81% liegen und damit seinen Abwärtstrend fortsetzen. Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2016 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden. Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.12.2016 Seite: 4/5 2. Folgeänderungen aufgrund der Neufassung der städtischen Entwässerungssatzung Mit der Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen (Vorlage B 03/0073/WP17) gehen auch Folgeänderungen der Kanalgebührensatzung einher. Diese verweist sowohl im Titel als auch an mehreren Stellen im Satzungstext auf die bestehende Kanalanschlusssatzung (Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Aachen vom 22.12.1980 in der Fassung des 10. Nachtrages). Die erforderlichen Änderungen sind in dem beigefügten 19. Nachtrag zur Gebührensatzung unter den Ziffern 1, 2, 4 und 7 aufgeführt. Anlage/n: 1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2007 2. Kostenübersicht 3. Kostenzuordnung 4. Entwurf des 19. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.12.2016 Seite: 5/5 Anlage 1 Niederschlagswasser 14.200.000 14.000.000 qm 13.800.000 Ist-Fläche 13.600.000 Prognose 13.400.000 13.200.000 13.000.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Schmutzwasser 16.000.000 15.000.000 cbm 14.000.000 13.000.000 Ist-Menge 12.000.000 Prognose 11.000.000 10.000.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 40.000 35.000 30.000 Ist-Menge cbm 25.000 Prognose 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anlage 2 Kanalbenutzungsgebühren 2017 Gebührenrelevante Kosten PSP 1-110102-900-9 2016 € Sachkonto 50110000 50120000 50220000 50320000 50510000 50610000 52320000 52320000 52350000 52380000 52520000 52790000 52790000 52790000 52790000 52790000 53130000 54130000 54140000 54310000 54890000 54930000 55150000 57199900 58110000 58110000 Dienstbezüge Beamte Entgelte tariflich Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Zuführung f. Pensionsrückstellungen Zuführung f. Beihilferückstellungen Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein")) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren) Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung) Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL) Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand) Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur) Aus.- und Fortbildung Aufw. für übernommene Reisekosten Geschäftsaufwendungen Abwasserabgaben Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen) Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals) Abschreibungen Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag) 2017 € +/- +/- € % 61.700 3.900 300 800 20.800 2.000 9.000 4.500 33.000 23.000 100.000 5.672.100 260.000 71.000 38.000 0 27.057.400 1.500 900 7.500 610.000 9.500 15.504.000 11.402.000 82.500 1.088.000 74.000 3.900 300 800 31.000 6.000 9.000 2.000 34.000 23.000 150.000 5.789.000 250.000 66.500 82.000 26.000 27.000.900 1.500 900 12.000 845.500 9.500 15.855.000 12.082.000 82.500 707.201 12.300 0 0 0 10.200 4.000 0 -2.500 1.000 0 50.000 116.900 -10.000 -4.500 44.000 26.000 -56.500 0 0 4.500 235.500 0 351.000 680.000 0 -380.799 19,94 0,00 0,00 0,00 49,04 200,00 0,00 -55,56 3,03 0,00 50,00 2,06 -3,85 -6,34 115,79 #DIV/0! -0,21 0,00 0,00 60,00 38,61 0,00 2,26 5,96 0,00 -35,00 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für Dichtheitsnachweise) 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") 30.000 488.000 30.000 488.000 0 0 0,00 0,00 Zwischensumme 58110000 1.200.500 1.307.701 107.201 8,93 Ausgaben: 62.093.400 63.662.501 1.569.101 2,53 488.000 0 -488.000 -100,00 0 0 0 0,00 488.000 0 -488.000 -100,00 220.000 5.000 100 1.200 161.000 10.000 397.300 220.000 10.000 100 1.000 161.000 9.000 401.100 0 5.000 0 -200 0 -1.000 3.800 0,00 0,00 100,00 0,00 -16,67 0,00 -10,00 0,96 62.184.100 63.261.401 1.077.301 1,73 Entnahme aus dem Sonderposten Kanal gem. § 6 Abs. 2 KAG -2.500.000 -2.000.000 500.000 Umzulegenden Kosten: 59.684.100 61.261.401 1.577.301 PSP 4-110102-901-4 Re-Integration in PSP 1-110102-900-9 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") PSP 4-110102-905-5 Re-Integration in PSP 1-110102-900-9 52790000 Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand) 4ér PSP Ausgaben: 43210000 43110000 45910000 44880000 44820000 48110000 Abzüglich Einnahmen: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung) Verwaltungsgebühren Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben) Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm) Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand) Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA)) Einnahmen: 2,64 ! " #$ % & +% % & % ' ( ') * () ! & ! ** $ ,# $% % ) % % & * *( ) * % & $! % $ ) $ &% ' - ) ) ! . ! " - / - & ** / % $ * *( ' ) 1 0 )2 3 0 ' () 1 0 ( )2 4 0' ( ) 1 0' $ &% - $! 0 *' ( ' )2 4 5% 6 %& .7/ "7/ ' -/ *' 3 8 ' 4 8 !" 4 8 "# 5% / 0 () ' '' 0' ) ' $ : $ ;1%&& < ) * ( ' ' 9 0 ( * ' ( ' ' ( < $! = $ : / > $ : * 19. NACHTRAG zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen vom _______________ Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen: 1. Der Satzungstitel wird wie folgt geändert: „Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen (in der Fassung des 19. Nachtrages)“ 2. § 3 Absatz 6 Satz 7 erhält folgende Fassung: „Wird entgegen den Bestimmungen des § 9 der Entwässerungssatzung verhindert, dass Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, so entsteht hieraus kein Anspruch auf völlige oder teilweise Freistellung von der Gebührenpflicht.“ 3. § 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung: „Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,75.“ 4. § 3a Absatz 2 lit. b) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Grund- und Drainwasser, welches gemäß § 7 Absatz 8 Satz 2 der Entwässerungssatzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden darf.“ 5. § 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,58.“ 6. § 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,03.“ 7. § 8 Absatz 1 wird erhält folgende Fassung: „Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse an die Abwasseranlage ist der Stadt zu ersetzen (§ 10 KAG i.V.m. § 13 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Entwässerungssatzung).“ 8. Inkrafttreten Dieser 19. Nachtrag tritt am 01.01.2017 in Kraft.