Daten
Kommune
Aachen
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172748.pdf
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364 kB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Steuern und Kasse
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0072/WP17
öffentlich
16.11.2016
B 03/10
19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt
Aachen
Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2016
13.12.2016
21.12.2016
AUK
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19.
Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung 2017
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,68 € auf 2,75 €.
Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,06 €
von 1,52 € auf 1,58 €.
Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,01 € auf 1,03 €.
Die zum 01.01.2017 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.
Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,
§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2017 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8)
Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,68 auf € 2,75 zu erhöhen.
Zu § 3a (3)
Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,52 auf
€ 1,58 zu erhöhen.
Zu § 4 (6)
Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,03 zu erhöhen.
Gebührenhöhe
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung
für den Entwässerungshaushalt 2017 würde bei
unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in
Höhe von insgesamt 53.683.366,- € einen Verlust in Höhe von 1.237.926,- € ausweisen (siehe Anlage
3).
Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten von 63.261.401,- € (siehe Anlage 2) ist, zusätzlich zu einer
erneuten Entnahme aus dem Sonderposten Kanal, eine Anhebung der Gebührentarife, wie
vorstehend dargelegt, erforderlich.
Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW verringert sich geringfügig um 50.000 m³ auf
14.250.000
m³.
Dieser
Rückgang
ist
eine
Auswirkung
des
allgemeinen
Trends
der
ressourcenschonenden Frischwassernutzung.
Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr sind aufgrund von
fortwährenden Erschließungen weiterhin deutlich ansteigend (+ 250.000 m²).
Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 3/5
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 1.077.301,- € steigen.
Dies entspricht einer Kostensteigerung von 1,73 %.
Zur Deckung der insgesamt gestiegenen Kosten wird im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung
2017 dem Sonderposten Kanal ein Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € entnommen und zur Abfederung der
Kostensteigerung eingesetzt.
Mit dieser Entnahme werden die Überschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 an den
Gebührenzahler zurückgeführt. Ob zukünftig noch Überschüsse zur Kostensenkung zur Verfügung
stehen werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss; der Sonderposten Kanal wird durch diese
Entnahme aufgezehrt.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das
Betriebsführungsentgelt
(BFE)
wurde
gemäß
der
vertraglichen
Vereinbarungen
wie
Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 116.900 € angepasst. Dies entspricht
einer Kostensteigerung von ca. 2,06 %.
Wasserverbandsbeitrag
Der
an
den
Wasserverband
(WVER)
zu
zahlende
Beitrag
ergibt
sich
aus
den
wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen
Veranlagungsregeln.
Für 2017 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag ca. 27.000.900 € und sinkt somit um 56.500 €
bzw. 0,21 %.
Kalkulatorische Kosten
Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den
Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 680.000 € auf
insgesamt 12.082.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 351.000 € auf insgesamt 15.855.000 €.
Der kalkulatorische Zinssatz wird 2017 bei 5,81% liegen und damit seinen Abwärtstrend fortsetzen.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2016 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung
2017 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 4/5
2. Folgeänderungen aufgrund der Neufassung der städtischen Entwässerungssatzung
Mit der Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen (Vorlage B 03/0073/WP17) gehen
auch Folgeänderungen der Kanalgebührensatzung einher. Diese verweist sowohl im Titel als auch an
mehreren Stellen im Satzungstext auf die bestehende Kanalanschlusssatzung (Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt
Aachen vom 22.12.1980 in der Fassung des 10. Nachtrages). Die erforderlichen Änderungen sind in
dem beigefügten 19. Nachtrag zur Gebührensatzung unter den Ziffern 1, 2, 4 und 7 aufgeführt.
Anlage/n:
1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2007
2. Kostenübersicht
3. Kostenzuordnung
4. Entwurf des 19. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung
Vorlage B 03/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 5/5
Anlage 1
Niederschlagswasser
14.200.000
14.000.000
qm
13.800.000
Ist-Fläche
13.600.000
Prognose
13.400.000
13.200.000
13.000.000
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Schmutzwasser
16.000.000
15.000.000
cbm
14.000.000
13.000.000
Ist-Menge
12.000.000
Prognose
11.000.000
10.000.000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Jahr
Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser
40.000
35.000
30.000
Ist-Menge
cbm
25.000
Prognose
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
Anlage 2
Kanalbenutzungsgebühren 2017
Gebührenrelevante Kosten
PSP 1-110102-900-9
2016
€
Sachkonto
50110000
50120000
50220000
50320000
50510000
50610000
52320000
52320000
52350000
52380000
52520000
52790000
52790000
52790000
52790000
52790000
53130000
54130000
54140000
54310000
54890000
54930000
55150000
57199900
58110000
58110000
Dienstbezüge Beamte
Entgelte tariflich Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Zuführung f. Pensionsrückstellungen
Zuführung f. Beihilferückstellungen
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein"))
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren)
Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung)
Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL)
Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand)
Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur)
Aus.- und Fortbildung
Aufw. für übernommene Reisekosten
Geschäftsaufwendungen
Abwasserabgaben
Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen)
Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals)
Abschreibungen
Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73
Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag)
2017
€
+/-
+/-
€
%
61.700
3.900
300
800
20.800
2.000
9.000
4.500
33.000
23.000
100.000
5.672.100
260.000
71.000
38.000
0
27.057.400
1.500
900
7.500
610.000
9.500
15.504.000
11.402.000
82.500
1.088.000
74.000
3.900
300
800
31.000
6.000
9.000
2.000
34.000
23.000
150.000
5.789.000
250.000
66.500
82.000
26.000
27.000.900
1.500
900
12.000
845.500
9.500
15.855.000
12.082.000
82.500
707.201
12.300
0
0
0
10.200
4.000
0
-2.500
1.000
0
50.000
116.900
-10.000
-4.500
44.000
26.000
-56.500
0
0
4.500
235.500
0
351.000
680.000
0
-380.799
19,94
0,00
0,00
0,00
49,04
200,00
0,00
-55,56
3,03
0,00
50,00
2,06
-3,85
-6,34
115,79
#DIV/0!
-0,21
0,00
0,00
60,00
38,61
0,00
2,26
5,96
0,00
-35,00
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für Dichtheitsnachweise)
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")
30.000
488.000
30.000
488.000
0
0
0,00
0,00
Zwischensumme 58110000
1.200.500
1.307.701
107.201
8,93
Ausgaben:
62.093.400
63.662.501
1.569.101
2,53
488.000
0
-488.000
-100,00
0
0
0
0,00
488.000
0
-488.000
-100,00
220.000
5.000
100
1.200
161.000
10.000
397.300
220.000
10.000
100
1.000
161.000
9.000
401.100
0
5.000
0
-200
0
-1.000
3.800
0,00
0,00
100,00
0,00
-16,67
0,00
-10,00
0,96
62.184.100
63.261.401
1.077.301
1,73
Entnahme aus dem Sonderposten Kanal
gem. § 6 Abs. 2 KAG
-2.500.000
-2.000.000
500.000
Umzulegenden Kosten:
59.684.100
61.261.401
1.577.301
PSP 4-110102-901-4
Re-Integration in PSP 1-110102-900-9
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")
PSP 4-110102-905-5
Re-Integration in PSP 1-110102-900-9
52790000 Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand)
4ér PSP Ausgaben:
43210000
43110000
45910000
44880000
44820000
48110000
Abzüglich Einnahmen:
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung)
Verwaltungsgebühren
Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben)
Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm)
Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand)
Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA))
Einnahmen:
2,64
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19. NACHTRAG
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen
vom _______________
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni
1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat
der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen:
1.
Der Satzungstitel wird wie folgt geändert:
„Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen (in der Fassung des 19. Nachtrages)“
2.
§ 3 Absatz 6 Satz 7 erhält folgende Fassung:
„Wird entgegen den Bestimmungen des § 9 der Entwässerungssatzung verhindert, dass Abwasser in die
öffentliche Abwasseranlage gelangt, so entsteht hieraus kein Anspruch auf völlige oder teilweise Freistellung von der Gebührenpflicht.“
3.
§ 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,75.“
4.
§ 3a Absatz 2 lit. b) Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Grund- und Drainwasser, welches gemäß § 7 Absatz 8 Satz 2 der Entwässerungssatzung nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Stadt in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden darf.“
5.
§ 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,58.“
6.
§ 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,03.“
7.
§ 8 Absatz 1 wird erhält folgende Fassung:
„Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse
an die Abwasseranlage ist der Stadt zu ersetzen (§ 10 KAG i.V.m. § 13 Abs. 5 Satz 3 und 4 der
Entwässerungssatzung).“
8.
Inkrafttreten
Dieser 19. Nachtrag tritt am 01.01.2017 in Kraft.