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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
172400.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:18

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: E 18/0077/WP17 öffentlich 02.11.2016 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.11.2016 21.12.2016 BAASt Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 25.414477,84 Euro Jahresverlust -631.211,00Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Der Jahresverlust von -631.211,00 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken: Bilanzsumme 25.414.477,84 Euro Jahresverlust -631.211,00Euro Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 1/3 Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 weist zum 31.12.2015 aus: Bilanzsumme 25.414.477,84 Euro Jahresverlust -631.211,00Euro Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern. Anlage/n: Jahresabschluss und Lagebericht Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 3/3 Bericht Aachener Stadtbetrieb Aachen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 Auftrag: 0.0756004.001 PwC 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4 A. B. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5 I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung .............................................. 7 II. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen ................. 9 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 10 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 12 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 15 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 15 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 15 2. Jahresabschluss ................................................................................................ 16 3. Lagebericht ...................................................................................................... 16 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 16 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 17 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 24 F. Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG ............... 25 G. Schlussbemerkung............................................................................................................. 27 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 0.0756004.001 PwC 4 Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz AtG Altersteilzeitgesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz D&O Directors & Officers EDV Elektronische Datenverarbeitung EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO NW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IT Informationstechnologie KAG Kommunalabgabengesetz NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NRW Nordrhein-Westfalen OdG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung PS Prüfungsstandard des IDW TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst USt Umsatzsteuer VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ZEW Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler 0.0756004.001 PwC 5 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 2. Dezember 2014 erteilte uns die Betriebsleitung des Aachener Stadtbetrieb, Aachen, (im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt) im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981 sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB, zu prüfen. 2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen ist. 3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III zu diesem Bericht. 4. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir nach § 6b Abs. 5 EnWG auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG geprüft. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt F. 5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit- ten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart. 6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen beigefügt sind. 0.0756004.001 PwC 6 7. Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 8. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 0.0756004.001 PwC 7 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung 9. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be- triebsleitung (siehe Anlage I) dar: • Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet. • Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation. Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung: • Im Jahr 2015 wurde das Projekt zur Optimierung und zukunftssicheren Ausrichtung der Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes weiterhin fortgesetzt. Durch die Zusammenlegung einzelner Organisationseinheiten wurden Prozesse verbessert sowie Schnittstellen abgebaut. • Nach der Darstellung der tariflichen Entwicklung und der Neubesetzung von Stellen geht die Betriebsleitung insbesondere auf die begonnene Einführung dv-gestützter Arbeitsplanung im Bereich Grün- und Freiflächenpflege und die Aufnahme des operativen Geschäftes im Bereich Spielgerätekontrolle ein. • Im Sommer 2016 wurde mit dem Bau einer Streumittelhalle begonnen. • Durch verschiedene Maßnahmen, die zu Energieeinsparungen und der Reduzierung des CO2Ausstoßes führten, erlangte der Aachener Stadtbetrieb die Auszeichnung mit dem ÖkoProfit Label der Städteregion Aachen. Die Betriebsleitung stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar: • Investitionen wurden nur in nicht aufzuschiebenden Fällen vorgenommen und bleiben daher unter dem Planansatz. Die Darstellung der Investitionen von insgesamt T€ 3.504 erfolgt sowohl nach Betriebssparten als auch nach Anlageklassen. Hieraus ist insbesondere ersichtlich, dass in Fahrzeuge T€ 2.768 investiert wurden. • Die Eigenkapitalquote sank bei einem ebenfalls gesunkenen Eigenkapital von 30,4 % auf 27,4 %. 0.0756004.001 PwC 8 • Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt: 2015 T€ 1.385 160 -2.749 650 -77 0 -631 Abfallwirtschaft Friedhof und Krematorium Grün- und Freiflächen Straßenreinigung Straßenunterhaltung Kaufmännischer Bereich/ Technik • Mit T€ 58.705 wird ein wesentlicher Teil der Gesamterlöse von T€ 62.499 aus den Betriebskostenzuschüssen der Stadt Aachen für die Erfüllung der an den Stadtbetrieb übertragenen Aufgaben erwirtschaftet. Die Gebühreneinnahmen der einzelnen Sparten werden durch die Stadt vereinnahmt. • Die angestrebten Erträge laut Wirtschaftsplan konnten um T€ 142 übertroffen werden. Bei einer Kürzung der Betriebskostenzuschüsse im Personalbereich um T€ 144 ergaben sich Mehrerträge gegenüber dem Wirtschaftsplan aus Drittgeschäften in Höhe von T€ 154 und aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 132. Der prognostizierte Verlust von T€ 2.972 konnte insbesondere durch eine Reduzierung der Aufwendungen auf T€ 631 begrenzt werden. • Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den Saldo des für den Stadtbetrieb geführten Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können. • Das den Anforderungen des § 10 EigVO eingeführte Risikomanagementsystems weist die Betriebsleitung auf vier potenzielle Top-Risiken hin: • Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb • Kürzung der Betriebskostenzuschüsse • Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage • Liquidität nicht ausreichend gesichert Für den Aachener Stadtbetrieb stellen die Risiken, aufgrund ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Bestandsgefährdung dar. Im Weiteren merkt die Betriebsleitung im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung folgendes an: 0.0756004.001 PwC 9 • Der Aachener Stadtbetrieb will durch Ausbau und zielgerichtetem Einsatz von ITApplikationen die prozessorientierte Ablauforganisation weiter optimieren. Im Fokus steht neben der Zusammenführung einer spartenübergreifenden Arbeits- und Tourenplanung auch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik insbesondere im Bereich der elektrischen Antriebstechnik. • Die Erhaltung einer qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt gilt als wichtiger Grundsatz des Aachener Stadtbetriebs. • Die Gebührenstruktur des Stadtbetriebes soll überarbeitet und stärker an die tatsächlich entstehenden Kosten der jeweiligen Leistungen angelehnt werden, um langfristige Preisstabilität zu gewährleisten. Das Projekt „Sauberes Aachen“ wird gestärkt, wobei die zur Verfügung gestellten Ressourcen gegebenenfalls angepasst werden müssen. • Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 plant der Aachener Stadtbetrieb jeweils Jahresfehlbeträge von über € 1,0 Mio. 10. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen 11. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt, dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem 1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach NKF-G gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes. 12. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der Stadt Aachen nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden. 0.0756004.001 PwC 10 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 13. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 28. Oktober 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Aachener Stadtbetrieb, Aachen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die 0.0756004.001 PwC 11 Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt." 0.0756004.001 PwC 12 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 14. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den branchenspezifischen Vorschriften (§ 6b EnWG) und den landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden sind. 15. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 16. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Einhaltung der Pflichten zur Entflech- tung in der Rechnungslegung geprüft. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) beachtet. Dabei war neben dem Vorhandensein getrennter Konten auch zu prüfen, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet worden ist. Dies schließt die Beurteilung der Frage ein, ob die Abgrenzungen der Tätigkeiten sachgerecht vorgenommen und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet wurden. Die Prüfung erstreckte sich ferner darauf, ob zulässigerweise von einer direkten Zuordnung von Konten abgesehen und eine Schlüsselung von Konten sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar vorgenommen wurde. Außerdem war zu prüfen, ob die Erläuterungspflichten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG beachtet wurden. 17. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 0.0756004.001 PwC 13 18. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten September bis Oktober 2016 in den Geschäftsräumen des Aachener Stadtbetriebes durchgeführt. 19. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014. 20. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 106 Abs. 1 GO NW und in entspre- chender Anwendung die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Betriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft und uns durch Gespräche mit der Betriebsleitung mit den Geschäftsrisiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Zudem haben wir untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft durchgeführt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten: • Anlagevermögen • Rückstellungen • Umsatzerlöse 21. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs- verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die 0.0756004.001 PwC 14 Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2015 angefordert und ausgewertet. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr 2015 nachgewiesen. Das von der Stadt gewährte Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag belegt. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsmathematisches Gutachten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten. An der Inventur der körperlichen Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der nicht mit einem Festwert angesetzten Bestände nicht teilgenommen. 22. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklä- rungen und Nachweise erbracht worden. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss mit dem ergänzenden Modul für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen erteilt. 0.0756004.001 PwC 15 D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 23. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent- sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 24. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb und der regio it aachen GmbH getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 25. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz- lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 0.0756004.001 PwC 16 2. Jahresabschluss 26. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 des Aachener Stadtbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 27. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. 28. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. 3. Lagebericht 29. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 25 EigVO NRW; § 289 HGB). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 30. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 31. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen 32. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang (siehe Anlage II). Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. 0.0756004.001 PwC 17 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur Aktiva Anlagevermögen = langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Kurzfristige Forderungen Lieferungen und Leistungen an die Stadt Sonstige Forderungen Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzung Kurzfristig gebundenes Vermögen Passiva Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Langfristige Rückstellungen Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langfristig verfügbare Mittel Kurzfristige Rückstellungen Kurzfristige Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristig verfügbare Mittel 31.12.2015 T€ % 31.12.2014 T€ % Veränderung T€ 23.754 802 93,5 3,1 23.197 830 92,8 3,3 557 -28 376 424 40 1 18 1.661 25.415 1,5 1,6 0,2 0,0 0,1 6,5 100,0 346 347 258 1 14 1.796 24.993 1,4 1,4 1,0 0,0 0,1 7,2 100,0 30 77 -218 0 4 -135 422 6.974 75 570 27,4 0,3 2,2 7.605 26 491 30,4 0,1 2,0 -631 49 79 7.869 15.488 2.634 31,0 60,9 10,4 8.256 16.378 2.511 33,0 65,5 10,0 -387 -890 123 1.751 4.681 861 9.927 25.415 6,9 18,4 3,4 39,1 100,0 2.735 2.643 726 8.615 24.993 11,0 10,6 2,9 34,5 100,0 -984 2.038 135 1.312 422 33. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk- ten zusammengestellt. Das bilanzanalytische Eigenkapital umfasst neben sämtlichen Eigenkapitalposten auch den Sonderposten für Investitionszuschüsse. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen, bzw. das mit der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt wurde in voller Höhe als langfristig berücksichtigt. 34. Die Bilanzrelationen blieben in 2015 bei einem Anstieg der Bilanzsumme um T€ 422 im Wesentli- chen konstant. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen investitionsbedingt (+ T€ 557). Demgegenüber reduzierten sich insbesondere die Forderungen (- T€ 111), was u.a. auf geringerer Forderungen auf Lieferungen und Leistungen an die Stadt zurückzuführen ist. Auf der Passivseite reduzierte sich das langfristig zur Verfügung stehende Kapital v.a. durch den Jahresfehlbetrag (- T€ 631) und die Darlehenstilgungen (-T€ 387). Demgegenüber erhöhten sich vor allem die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+ T€ 2.038) insbesondere aus der 0.0756004.001 PwC 18 täglichen Verrechnung des laufenden Zahlungsverkehrs sowie die kurzfristigen Rückstellungen (+ T€ 123), vornehmlich bedingt durch eine Erhöhung der Rückstellungen für ausstehenden Mieten. 35. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr mit den dominierenden Anteil an der Bilanzsumme bil- det, entwickelte sich folgendermaßen: Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen abzüglich Planmäßige Abschreibungen Anlagenabgänge T€ 3.504 2.821 126 557 Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen vor allem Spezialfahrzeuge wie Müll- und Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 2.768). 36. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand an Bau- und Straßenmaterial (T€ 338), Werk- stattmaterial (T€ 255), Streumaterial (T€ 56), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 82) sowie Kraftund Betriebsstoffe (T€ 63). 37. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen gegen die Bongaerts Recycling N.V., Houthalen in Belgien aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 152). Für noch nicht ausgeglichene Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen. 38. Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Um- satzsteuererstattungsansprüchen (T€ 170) sowie Forderungen gegen verschiedene Fachbereiche. 39. Sonstige Forderungen bestanden im Vorjahr vor allem für Umsatzsteuererstattungsansprüche. Diese werden nunmehr als Forderungen gegen die Stadt ausgewiesen. 40. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft voraus gezahlte Kraftfahrzeugsteuern und Mautgebüh- ren. 41. Bei den Passiva reduzierte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag von T€ 631. Der Eigen- kapitalanteil reduzierte sich dabei von 30,4 % auf 27,4 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung als angemessen anzusehen. 42. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 88, Vor- jahr T€ 92), Langzeitkonten (T€ 322, Vorjahr T€ 254) sowie Dienstjubiläen (T€ 160, Vorjahr T€ 145). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2015 die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung. 0.0756004.001 PwC 19 43. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund planmäßiger Darlehenstilgungen um T€ 387. 44. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.724 (Vor- jahr T€ 1.581) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier u.a. mit T€ 747 (Vorjahr T€ 739) Rückstellungen für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteten Überstunden erfasst. 45. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 726, Vorjahr T€ 1.277). 46. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen im Wesentlichen aus den Ver- bindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2015 (T€ 919) sowie aus dem Stadtkassenkonto (T€ 3.646). 0.0756004.001 PwC 20 Analyse des Cashflows 47. In der folgenden Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 2 werden die geschilderten wesentli- chen finanzwirtschaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden. Jahresfehlbetrag Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Buchverluste (+) aus Anlagenabgängen Buchgewinne (-) aus Anlagenabgängen Zunahme (+)/Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung Cashflow Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und Rechnungsabgrenzung Abnahme (-)/Zunahme (+) der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Tilgung der langfristigen Darlehen Einzahlungen aus Investitionszuschüssen Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 T€ -631 2.821 -24 97 -179 79 2.163 2014 T€ -380 2.712 0 16 -67 19 2.300 135 636 -748 1.550 208 -3.504 -3.296 -387 73 0 -314 -2.060 -1.584 -3.644 -1.398 1.538 88 -2.904 -2.816 -387 0 26 -361 -1.639 55 -1.584 48. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitssaldo bei der Stadtkasse (T€ 3.645) und dem Kassenbestand (T€ 1) - vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.060 insbesondere durch Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 3.296), welche nicht vollständig durch Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (T€ 1.550) gedeckt werden konnten. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 314. 0.0756004.001 PwC 21 49. Die Veränderung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse lässt sich wie folgt aus der Verände- rung des Finanzmittelfonds ableiten: Veränderung des Finanzmittelfonds Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel 2015 T€ -2.060 -135 748 -1.447 50. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich: 31.12.2015 31.12.2014 Veränderung T€ T€ T€ 23.754 23.197 557 15.488 16.378 -890 -8.266 -6.819 -1.447 Langfristig gebundenes Vermögen Langfristig verfügbare Mittel Liquiditätsunterdeckung 51. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 8.266 (Vorjahr T€ 6.819). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 65,2 % (Vorjahr 70,6 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 29,4 % (Vorjahr 32,8 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere die Finanzierung des Zahlungsverkehrs über das Stadtkassenkonto und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 0.0756004.001 PwC 22 Analyse der Ertragslage 52. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage II) zugrunde. 2015 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Betriebsverlust/-gewinn Zinsaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Jahresfehlbetrag 2014 T€ 61.925 574 62.499 20.741 32.851 2.821 6.256 62.669 -170 413 % 99,1 0,9 100,0 33,2 52,6 4,5 10,0 100,3 -0,3 0,7 T€ 60.655 365 61.020 21.262 31.349 2.712 5.579 60.902 118 435 % 99,4 0,6 100,0 34,8 51,4 4,5 9,1 99,8 0,2 0,8 Ergebnisveränderung T€ 1.270 209 1.479 521 -1.502 -109 -677 -1.767 -288 22 -583 48 -631 -1,0 0,1 -1,1 -317 63 -380 -0,6 0,1 -0,7 -266 15 -251 53. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 631 ab. Die Entwicklung der einzelnen Bereichsergebnisse ist im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht, die im Lagebericht enthalten ist (siehe Anlage I). 54. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 62.499 (Vorjahr T€ 61.020). Dem stehen betriebliche Auf- wendungen von T€ 62.669 (Vorjahr T€ 60.902) gegenüber, sodass sich ein betrieblicher Verlust von T€ 170 (Vorjahr Betriebsgewinn T€ 118) ergibt. 55. Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 58.705 (Vorjahr T€ 57.613). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. 56. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (T€ 609, Vorjahr T€ 608) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 1.779, Vorjahr T€ 1.508), der insbesondere aufgrund erhöhter Preise für Sekundärstoffe gestiegen ist. 57. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 209 gestiegen, insbesondere aufgrund von höheren Erträgen aus Anlagenabgängen (T€ 179; Vorjahr T€ 67) und den im Geschäftsjahr 2015 erstmals durchgeführten Verkäufen von Metallen, die aus der Kremierung zurückbleiben (T€ 70). Demge- 0.0756004.001 PwC 23 genüber verringerten sich insbesondere Personalkostenerstattungen von T€ 87 auf T€ 34. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge weiterhin Zuschüsse der Stadt Aachen für die Sanierung von Denkmälern (T€ 117, Vorjahr T€ 77). 58. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.295, Vor- jahr T€ 3.357) sowie für bezogene Leistungen (T€ 17.446, Vorjahr T€ 17.905). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen für Abfallentsorgung (T€ 6.667), die Abfallgrundgebühren (T€ 3.607), die Abfallverwertung (T€ 2.769) und Fremdleistungen für die Straßen und Brückenunterhaltung (T€ 1.471). 59. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.157 ist hauptsächlich durch die von 641 auf 654 ge- stiegene Anzahl durchschnittlich beschäftigter Mitarbeiter und die Tarifsteigerung zum 1. März 2015 um 2,4 % zu begründen. 60. Die Abschreibungen stiegen um T€ 109. Die Investitionen im Berichtjahr im Wert von T€ 3.504 sind zum Großteil durch die Abschreibungen des Geschäftsjahres von T€ 2.821 refinanziert worden. 61. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.929 (Vorjahr T€ 1.811) Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude sowie mit T€ 583 (Vorjahr T€ 333) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 749 (Vorjahr T€ 694) an, für Beratungskosten T€ 208 (Vorjahr T€ 202). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief sich im Berichtsjahr auf unverändert T€ 947. 62. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 410 fast ausschließlich auf dem bei der Stadt Aachen aufgenom- menen Darlehen. Aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sind weitere T€ 2 hier enthalten. 63. Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellun- gen (T€ 14), Steuererstattungen für Vorjahre (T€ 9) sowie den Steueraufwand für 2015 (T€ 12). 64. Unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern von T€ 59, die ausschließlich KFZ-Steuern enthal- ten, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 631 (Vorjahr T€ 380). 0.0756004.001 PwC 24 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 65. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der EigVO NW i.V.m. den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind. 66. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 0.0756004.001 PwC 25 F. Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG 67. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG haben wir unter Beachtung des vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandards "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) durchgeführt. 68. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Aachener Stadtbetrieb seiner Verpflichtung zur Einrichtung getrennter Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG nachgekommen ist. Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die gegen die von der Einrichtung vorgenommene Schlüsselung der Konten sprechen. 0.0756004.001 Anlagen PwC Anlagenverzeichnis Anlagen Seite I Lagebericht.......................................................................................................................... 1 II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015..................... 1 1. Bilanz zum 31. Dezember 2015..................................................................................... 3 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015.......... 5 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2015............................................................................. 7 Anlagennachweis........................................................................................................ 21 III Fragenkatalog zur Prüfung nach §53 HGrG.......................................................................... 1 IV Erläuterungsteil................................................................................................................... 1 V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse....................................................... 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0756004.001 M4GenPDF V1.90 Anlage I 1. Grundlagen 1.1 Gründung des Eigenbetriebes Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen. 1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes/Geschäftsmodell Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert werden. Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß Gebührenbescheiden vereinnahmt. Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für die städtische Feuerwehr (A 37) handelt. Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt, andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses abgerechnet werden. Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 1 von 11 Anlage I Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2014 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und der Rat der Stadt Aachen. Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich seit August 2013 wie folgt dar: Operative Betriebsleitung Kaufmännische Betriebsleitung Geschäftsstelle Geschäftsbereich 1 Geschäftsbereich 2 Geschäftsbereich 3 Personal Einkauf Abfallwirtschaft und und Finanzen und Technik Stadtreinigung Geschäftsbereich 4 Geschäftsbereich 5 Grünflächen- und Straßenunterhaltung Friedhofspflege und Brückenbau 2. Verlauf des Geschäftsjahres Im Geschäftsjahr 2015 wurde der Aachener Stadtbetrieb nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Das Projekt zur Optimierung und zukunftsorientierter Ausgestaltung der Aufbauorganisation wurde im Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt und hinsichtlich der Strukturen und Besetzung wesentlicher Stellen abgeschlossen. Zum 01.02.2013 sind Herr Peter Maier als kommissarischer Operativer Betriebsleiter und Herr Thomas Thalau als Kaufmännischer Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes bestellt worden. Zum 19.11.2014 wurde Herr Peter Maier durch den Rat der Stadt Aachen zum ordentlichen Operativen Betriebsleiter bestellt. Durch die Zusammenlegung einzelner Organisationseinheiten konnten Prozessabläufe verbessert und Schnittstellen abgebaut werden. Durch die Einführung einer Doppelspitze in der Betriebsleitung konnte den kaufmännischen und operativen Aufgabenstellungen mit einer Erweiterung und Spezialisierung fachlicher Kompetenzen begegnet werden. Insbesondere im Grünbereich konnte durch die Zusammenfassung von Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 2 von 11 Anlage I Aufgaben, welche vormals in vier unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet wurden, eine höhere Handlungsschnelligkeit erreicht werden. Im April 2014 einigten sich Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Die Einkommensverbesserung der Arbeitnehmer wirkt sich im aktuellen Geschäftsjahr ab dem 01.03.2015 mit 2,4% aus. Das Entgelt der Auszubildenden wurde pauschal um 20 € erhöht. Zum 30.09.2015 schied der für den Aachener Stadtbetrieb zuständige Beigeordnete, Herr Dr. Lothar Barth, auf eigenen Wunsch aus dem Dienst der Stadt Aachen aus. Sein Nachfolger, Herr Dr. Markus Kremer, trat seinen Dienst am 01.04.2016 an. Auch konnten ab Oktober 2015 wichtige Stellen im Aachener Stadtbetrieb neu besetzt werden, welche seit der Neuorganisation im Jahr 2013 vakant waren. Hierzu zählen Frau Elisa Bresser (Unternehmenskommunikation, ab 01.10.2015), Herr Peter Gather (Arbeitsmanagement, ab 04.01.2016), Frau Astrid Pehl (Organisationsmanagement, ab 14.03.2016) sowie Frau Susanne Pauqué (IT-Management, ab 18.04.2016). Die in der Grün- und Freiflächenpflege verfolgte Einführung einer dv-gestützten Arbeitsplanung wurde im Jahr 2015 weiter voran gebracht. Im Bereich der Spielgerätekontrolle wurde im aktuellen Geschäftsjahr der operative Betrieb aufgenommen. Der Erfassung der Kontrollen und Mängelberichte erfolgt nun digital und führt zu erheblichen Vorteilen in der Bearbeitung und Auswertung der Berichte. Im Jahr 2016 wird das Projekt für die Bereiche Sportplatzpflege, Grünflächenpflege und Friedhöfe fortgesetzt. Seit August 2015 liegt die Baugenehmigung für eine Streumittelhalle auf dem Grundstück, Madrider Ring 20, vor. Zur Gewährung eines reibungslosen Winterdienstes, wurden die vorhandenen Streumittelsilos noch für die Winterdienstperiode 2015/2016 genutzt. Im Sommer 2016 erfolgte die Demontage der Silos, an deren Stelle eine Streumittelhalle mit einer Kapazität von ca. 2.000 t errichtet wird, deren Bau bis zum Beginn der Winterdienstperiode 2016/2017 abgeschlossen sein soll. Am 09. November 2015 wurde der Aachener Stadtbetrieb nach einjähriger Projektphase mit dem ÖkoProfit Label der Städteregion Aachen ausgezeichnet. Während dieser Projektphase konnten durch unterschiedliche Maßnahmen gleich im ersten Jahr ca. 175.000 kwh Energie, 70,9 t CO² sowie 25 TEUR eingespart werden. Eine wesentliche Maßnahme neben der Umstellung der Werkstattbeleuchtung auf LEDTechnik war die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände Madrider Ring sowie dem Krematorium Auf der Hüls. Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 3 von 11 Anlage I 3. Sonstige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechte übertragen. 3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen Der Investitionsplan wurde im Jahr 2015 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufzuschiebenden Beschaffungen getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Folgende Neuinvestitionen wurden in 2015 getätigt: Sparte Zugang in 2015 EUR Kaufmännischer Bereich/Technik Grün- und Freiflächenpflege Friedhof und Krematorium Straßenreinigung Abfallwirtschaft Straßenunterhaltung / Brückenbau Gesamtsumme Abgang in 2015 Veränderung EUR EUR 54.107,92 921.945,03 178.536,49 1.301.770,06 874.998,09 172.416,61 3.503.774,20 390,55 363.490,90 26.756,69 663.078,12 132.346,00 121.479,59 1.307.541,85 53.717,37 558.454,13 151.779,80 638.691,94 742.652,09 50.937,02 2.196.232,35 0,00 0,00 0,00 1. Bauten auf fremden Grundstücken 68.543,52 0,00 68.543,52 2.) Maschinen und maschinelle Anlagen a) Betriebsanlagen 2.b) Maschinen und Geräte 2.c) Fahrzeuge 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 151.289,22 26.055,00 125.234,22 270.742,63 2.768.432,07 65.927,76 71.548,82 1.153.063,43 56.874,60 199.193,81 1.615.368,64 9.053,16 178.839,00 0,00 178.839,00 3.503.774,20 1.307.541,85 2.196.232,35 I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Gesamtsumme Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 4 von 11 Anlage I 3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2015 wurde folgendes Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht abgeschlossen: Abfallsammelfahrzeug LED Beleuchtung Werkstatt Salzhalle Summe 149.912,48 € 18.445,00 € 10.481,52 € 178.839,00 € 3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen Bezeichnung Eigenkapital Stammkapital Allgemeine Rücklage Ergebnisvortrag Jahresgewinn SUMME Eigenkapital-Quote Bezeichnung Stand zum 01.01.2015 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR Stand zum 31.12.2015 EUR 1.000.000,00 6.766.676,11 218.547,34 -380.299,95 7.604.924,10 30,43% 0,00 218.547,34 -380.299,95 -631.211,00 -792.963,61 0,00 0,00 218.547,34 -380.299,95 -161.752,61 1.000.000,00 6.985.224,05 -380.299,95 -631.211,00 6.973.713,10 27,45% Stand zum Inanspruch- Auflösung Zuführung Zinsertrag Zinsaufwand Stand zum 01.01.2015 nahme 31.12.2015 EUR EUR Sonstige Rückstellungen Altersteilzeit Interne Jahresabschlusskosten 92.323,00 13.500,00 6.330,00 13.500,00 0,00 0,00 0,00 13.000,00 0,00 0,00 1.900,00 0,00 87.893,00 13.000,00 Prüfungs- und Beratungskosten 36.000,00 22.950,00 0,00 27.900,00 0,00 0,00 40.950,00 992.930,00 992.930,00 0,00 1.068410,00 0,00 0,00 1.068.410,00 Dienstjubiläum 145.000,00 Mietverpflichtungen 1.306.200,00 Gebäudenebenkosten 274.700,00 Kosten der Aufbewahrung 40.000,00 von Geschäftsunterlagen 9.300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.300,00 119.300,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 160.000,00 0,00 1.425.500,00 0,00 298.700,00 0,00 40.000,00 21.000,00 16.000,00 39.750,00 7.830,38 15.900,00 4.750,00 13.169,62 100,00 0,00 0,00 0,00 23.300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.977.403,00 1.073.490,38 13.269,62 1.300.210,00 0,00 Noch nicht genommener Urlaub und geleistete Überstunden Berufsgenossenschaft Pacht Parkplatz Ausstehende Rechnungen SUMME Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 5 von 11 0,00 0,00 58.300,00 1.900,00 3.192.753,00 Anlage I 3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW Aachener Stadtbetrieb Gesamt ERTRÄGE Umsatzerlöse Sonstige Erträge Zinserträge AbfallFriedhof und wirtschaft Krematorium - Euro (€) - Euro (€) - 31.047.283,60 € - 7.342.350,00 € 31.704,46 € - 189.769,05 € - € - € - 31.078.988,06 € - 7.532.119,05 € Grün- und FreiStraßen-flächenpflege reinigung / WD - Euro (€) - Euro (€) - 10.242.245,19 € - 7.115.871,44 € - 113.599,59 € 59.824,03 € - € - € - 10.355.844,78 € - 7.175.695,47 € Straßenunterhaltung / Brückenbau - Euro (€) - 5.926.079,67 € 13.566,09 € - € - 5.939.645,76 € Kaufmänn. Bereich / Technik - Euro (€) 250.852,62 € 166.111,55 € - € 416.964,17 € Betriebserträge gemäß GuV - - Euro (€) 61.924.682,52 € 574.574,77 € - € 62.499.257,29 € Umlagen und Leistungsverrechnungen Betriebserträge nach Umgliederung - 11.357.184,26 € 98.007,45 € 71.038,36 € - 2.557.752,25 € - 596.178,13 € 73.856.441,55 € - 31.176.995,51 € - 7.603.157,41 € - 12.913.597,03 € - 7.771.873,60 € - 101.370,55 € 6.041.016,31 € - 7.932.837,52 € 8.349.801,69 € 20.740.957,97 € 14.598.465,62 € 32.851.336,36 € 9.404.077,65 € 2.820.998,25 € 789.705,03 € 413.387,04 € 932,38 € - AUFWENDUNGEN Material- und Dienstleistungsaufwand Personalaufwand Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Summe Umlagen und Leistungsverrechnungen Aufwendungen nach Umgliederungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Jahresüberschuss (-)/ Fehlbetrag 6.244.949,84 € 11.219,79 € 890.125,03 € - € 63.082.849,25 € 25.683.305,71 € 11.357.184,26 € 4.100.616,82 € 74.440.033,51 € 29.783.922,53 € 583.591,96 € - 1.393.072,98 € 47.619,04 € 8.234,79 € 631.211,00 € - 1.384.838,19 € - 775.420,51 € 2.824.808,96 € 493.925,37 € - € 2.370.088,61 € 9.244.088,99 € 1.011.216,73 € - € 622.584,81 € 4.713.360,06 € 371.871,34 € - € 1.879.632,34 € 2.958.130,60 € 112.394,91 € 1.076,76 € 494.766,08 € 3.706.870,10 € 41.884,87 € 411.377,90 € 726.312,64 € - € 655.019,25 € 11.219,79 € 189.155,74 € - € 498.742,43 € - € 3.285.594,75 € - € 4.820.467,48 € 13.291.633,37 € 2.619.447,67 € 2.348.591,62 € 7.439.915,15 € 15.640.224,99 € 5.896.971,95 € 1.223.707,16 € 7.120.679,11 € 5.449.977,04 € 666.212,65 € 6.116.189,69 € 7.940.493,70 € 398.608,34 € 8.339.102,04 € 163.242,26 € 3.136,96 € 160.105,30 € Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 2.726.627,96 € 22.276,64 € 2.748.904,60 € - Seite 6 von 11 651.194,49 € 75.173,38 € - 10.699,65 € 1.668,00 € 1.603,00 € 10.699,65 € 649.526,49 € 76.776,38 € 0,00 € Anlage I 3.6 Erträge des Berichtsjahres Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten entnommen werden: Erträge des Berichtsjahres Aachener Stadtbetrieb Abfall- Friedhof und Grün- und Frei- Gesamt wirtschaft Krematorium -flächenpflege 450100 Betriebsk. zuschüsse 451050 Erlöse GB Technik 451100 Erlöse GaLaBau/Bezirke 451210 Erlöse Friedhöfe 451300 Erlöse WD u. StrRein 451410 Erlöse Duales System 19% 451420 Verkauf Altpapier 19% 451450 Erlöse Abfallbeseitigung 451500 Erlöse Straßenunterhaltung Umsatzerlöse 530150 Mehrerlöse Abgang AV - - Euro (€) 58.704.600,00 € 250.864,62 € 193.513,19 € 2.350,00 € 114.491,44 € 609.200,33 € 302.292,65 € 1.477.190,62 € 270.179,67 € 61.924.682,52 € 179.077,87 € 550910 Ertr. kurzfr. RS 550920 Ertr.Auflösung Sopo - 13.269,62 € 24.227,49 € 570191 Einnahmen Kantine 7% UST 570192 Einnahmen Kantine 19% UST 570195 Personalkostenerstattungen 570810 Erträge Krema 570821 Miete Gebäude 570830 Erträge aus Strom Altdeponie 570990 Sonstige Erträge allgemein 510211 Aufarbeitungsaufträge 579990 Periodenfremde Erträge 590100 Zuschüsse öffentlich Sonstige Erträge 580710 Sonstige Zinserträge Zinserträge Erlöse - 23.045,22 € 27.838,38 € 33.522,61 € 69.738,00 € 20.687,47 € 15.354,58 € 16.235,97 € - € 34.954,42 € 116.623,14 € 574.574,77 € - - - Straßen- Straßenunterhalt- Kaufmänn. reinigung / WD ung / Brückenbau Bereich / Technik - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - 28.658.600,00 € - 7.340.000,00 € - 10.048.720,00 € - 7.001.380,00 € 12,00 € 193.513,19 € 2.350,00 € - 114.491,44 € 609.200,33 € 302.292,65 € - 1.477.190,62 € - 31.047.283,60 € - 7.342.350,00 € - 10.242.245,19 € - 7.115.871,44 € 15.910,98 € 14.606,84 € 98.001,55 € 36.701,80 € - - Euro (€) 5.655.900,00 € - Euro (€) - 250.852,62 € 270.179,67 € 5.926.079,67 € 13.566,09 € - 250.852,62 € 290,61 € - 13.269,62 € 1.105,26 € 2.000,00 € - 23.045,22 € 27.838,38 € 31.522,61 € - 11.255,52 € 2.800,00 € 2.000,00 € - 5.961,71 € 12.798,04 € 113.599,59 € - 59.824,03 € - 13.566,09 € - 34.954,42 € 16.868,20 € 166.111,55 € - € - € - € - € - € 62.499.257,29 € - 31.078.988,06 € - 7.532.119,05 € - 10.355.844,78 € - 7.175.695,47 € - - € 5.939.645,76 € - - € 416.964,17 € - 23.122,23 € - 69.738,00 € 9.431,95 € 15.354,58 € 438,90 € - 9.035,36 € - 31.704,46 € - 86.956,90 € 189.769,05 € - Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 58.705) erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und Krematorium (T€ 7.340), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 7.001), Abfallwirtschaft (T€ 28.659), Straßenunterhaltung (T€ 5.656) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 10.049) auf der Position Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft, Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten. Insgesamt sind die im Jahr 2015 angestrebten Erträge um T€ 142 höher ausgefallen als geplant. Die Betriebskostenzuschüsse wurde aufgrund einer Anpassung im Personalbereich gekürzt (T€ 144). Die Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 7 von 11 Anlage I Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 154 höher ausgefallen als geplant. Vornehmlich sind die Erlöse der Abfallwirtschaft gestiegen, was im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen T€ 132 über dem Planwert des Jahres 2015. Dies wurde im Wesentlichen, durch die Probeverkäufe der Altmetalle aus dem Krematorium und durch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern verursacht. Der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 2.972, konnte vor allem aufgrund reduzierter Aufwendungen bei den Material- und Dienstleistungsaufwendungen, vermieden werden. Am Ende des Geschäftsjahres ist ein Fehlbetrag von T€ 631 zu verzeichnen. 3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2015 mit 52,08 % im Verhältnis zu den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile: Personalaufwand - Euro (€) 24.404.286,30 147.175,80 Abfallwirtschaft - Euro (€) 6.901.904,70 36.721,92 611260 PK Erstattung Dritte 611270 PK Erstattung Stadt 611300 Beamtenbezüge 615175 sonst.Versorg.rückst Löhne und Gehälter 2.527,10 228.660,20 638.780,50 69.150,00 25.490.579,90 228.660,20 151.099,34 25.870,00 7.344.256,16 613111 Sozialversicherung 613115 Beiträge Berufsgen 615112 RZVK Beschäftigte 4.851.315,40 87.336,21 1.970.525,15 1.388.162,07 279.970,00 5.250,97 49.175,26 7.795,15 109.388,32 7.360.756,46 32.851.336,36 Aachener Stadtbetrieb Gesamt 611100 Vergütungen Beschäftigte 611150 Nachbuch.Vergütung 615116 617110 617150 617190 617200 Versorgungskassen Beamte Beihilfen Beschäftigte Beihilfen Beamte Freiwill. soz. Aufwend. Unfallversicherung Soziale Abgaben u. Alterversorgung Personalaufwand Friedhof und Grün- und FreiStraßenStraßenunterhaltKaufmänn. Krematorium -flächenpflege reinigung / WD ung / Brückenbau Bereich / Technik - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) 2.163.994,54 7.117.854,39 3.647.418,60 2.212.760,48 2.360.353,59 8.360,47 51.274,05 24.148,59 12.711,87 13.958,90 2.527,10 14.459,48 710,00 2.187.524,49 10.370,00 7.179.498,44 6.270,00 3.677.837,19 76.104,75 13.270,00 2.314.847,10 397.116,93 12.660,00 2.786.616,52 1.420.438,44 65.994,26 569.331,29 721.974,81 435.567,70 454.755,88 565.702,12 430.416,50 21.341,95 180.665,71 284.838,10 175.396,34 194.591,59 59.268,00 3.964,00 16.038,00 1.560,18 45.129,12 597,43 298,88 1.952,32 6.874,24 2.109,64 26.600,32 440,82 15.840,64 200.700,00 5.250,97 49.175,26 1.134,76 14.645,12 2.059.821,49 9.404.077,65 637.284,47 2.824.808,96 2.064.590,55 9.244.088,99 1.035.522,87 4.713.360,06 643.283,50 2.958.130,60 920.253,58 3.706.870,10 Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 32.851 und liegt somit T€ 553 über dem veranschlagten Planansatz, dies entspricht einer Abweichung von 1,7%. Dies liegt zum einem daran, dass nicht planbare Gehaltserhöhungen nicht in voller Höhe in die Planungen eingeflossen Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 8 von 11 Anlage I sind. Außerdem wurde ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant, der nicht realisiert wurde. Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2015, ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals einschließlich der Auszubildenden ersichtlich: Beamte Betriebsleitung (einschl. Vertretung) Interne Administration Einkauf und Technik Personalrat Abfallwirtschaft Friedhofswesen und Krematorium Grün- und Freiflächenpflege Straßenreinigung Straßenunterhaltung Sonderurlaub und Teilzeitkranke Summe Soll-Beschäftigte 2015 Tarifbeschäftigte Azubis IST-Beschäftigte 2015 Beamte Tarifbeschäftigte Azubis 2 - - 2 - - 3 14 3 2 16 3 2 1 3 36 2 162 1 - 2 1 3 39 2 164 2 - 1 61 6 1 59 5 - 201 12 - 195 15 1 102 56 3 1 106 58 2 2 9 - 2 7 - 15 643 25 14 646 27 3.8 Angaben nach § 6 b Abs. 7 Satz 3 EnWG Der Aachener Stadtbetrieb betreibt für die Stadt Aachen die Deponiegasverwertungsanlage der Deponie Herzogenrath. Die Stromerzeugung im Geschäftsjahr 2015 betrug 200.190 kWh. Die Vermarktung erfolgt als Netzeinspeisung mit einer Vergütung in Höhe von 7,67 cent/kWh. 3.9 Prognose-, Chancen- und Risikobericht Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden. Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt, welcher den Saldo des von der Stadt für den Betrieb geführten Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 9 von 11 Anlage I Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen, Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen ständig auf dem Stand der Technik hält. Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise sind im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege, das Angebot von Sport- und Spielplätzen wichtige Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt. 3.10 Chancen und Risiken Das den Anforderungen des § 10 EigVO entsprechende Risikomanagement weist darüber hinaus die folgenden (theoretisch möglichen) Risiken aus, welche den Betrieb in seinem Bestand gefährden könnten:  Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb  Betriebskostenzuschüsse werden gekürzt  Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage  Liquidität ist nicht ausreichend gesichert Die Einstufung als Toprisiko ergibt sich aus der Kombination von Höchstschadenswert und Eintrittswahrscheinlichkeit. Die vorgenannten Risiken können in ihrer Maximalausprägung einen wesentlichen Schaden für den Aachener Stadtbetrieb verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist eine Bestandsgefährdung des Betriebes nicht gegeben. Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte Ablauforganisation des Aachener Stadtbetriebes weiter optimiert. Insbesondere durch die Betriebsführungssoftware bfs.dot soll künftig die Arbeits- und Tourenplanung spartenübergreifend zusammengeführt werden. Zudem soll durch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik, hier insbesondere im Fahrzeug und Gerätebereich durch elektrische Antriebsarten, ein Beitrag zur Umwelt und der Unterstützung des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen erreicht werden. Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 10 von 11 Anlage I Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die voraussichtlichen Kosten wie bereits in der Wirtschaftsplanung 2015 nicht vollständig decken. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 steht dem Rat der Stadt Aachen eine Mehrheit von CDU und SPD vor. Der von den Mehrheitsfraktionen aufgestellte Koalitionsvertrag unterstreicht auch die besondere Bedeutung des Aachener Stadtbetriebes als Dienstleister für die Stadt Aachen. Eine Privatisierung von Dienstleistungen oder Veräußerung von städtischen Gesellschaften ist nicht vorgesehen. Zudem setzt die Politik eindeutige Schwerpunkte auf die Qualität der Straßen, die Bedeutung von Grünanlagen, das Angebot von Sport- und Spieleinrichtungen sowie die Verlässlichkeit der Entsorgung. Für die Umsetzung dieser Ziele steht insbesondere der Aachener Stadtbetrieb. Auch soll hiernach die Gebührenstruktur des Stadtbetriebes überarbeitet und stärker an die tatsächlich entstehenden Kosten der jeweiligen Leistungen angelehnt werden, um langfristige Preisstabilität zu gewährleisten. Das Projekt „Sauberes Aachen“ wird gestärkt, wobei die zur Verfügung gestellten Ressourcen gegebenenfalls angepasst werden müssen. Die Wirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2016 enthält sowohl für das Wirtschaftsjahr 2016 als auch für die Folgejahre jeweils Jahresfehlbeträge von über 1,0 Mio. €. Aachen, den 28. Oktober 2016 ______________________________ Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) ___________________________ Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Seite 11 von 11 Anlage II 1 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 M4PDFUtilities V1.00 31.12.2015 31.12.2014 Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) 0.0756004.001 25.414.477,84 24.992.555,27 Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und II. Allgemeine Rücklage ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an III. Verlustvortrag/Gewinnvortrag solchen Rechten und Werten 7.460,38 20.960,77 IV. Jahresfehlbetrag II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 8.775.102,35 9.009.999,14 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 11.831.489,03 10.915.159,53 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.960.967,92 2.929.191,62 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 178.839,00 321.287,34 23.746.398,30 23.175.637,63 C. Rückstellungen 23.753.858,68 23.196.598,40 1. Steuerrückstellungen B. Umlaufvermögen 2. Sonstige Rückstellungen I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 802.110,36 830.100,81 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände D. Verbindlichkeiten 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 375.627,06 345.720,31 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen an die Stadt Aachen 423.713,56 346.956,72 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 39.654,07 257.603,01 3. Sonstige Verbindlichkeiten 838.994,69 950.280,04 (davon aus Steuern T€ 191; Vorjahr: T€ 197 ) III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand 1.279,67 1.393,99 1.642.384,72 1.781.774,84 C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.234,44 14.182,03 Aktiva Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aachener Stadtbetrieb, Aachen 3 26.181,93 24.357,00 2.977.403,00 3.001.760,00 74.565,80 12.341,00 3.192.753,00 3.205.094,00 25.414.477,84 24.992.555,27 15.161.104,94 14.359.689,24 1.750.547,32 2.734.464,60 12.549.962,86 10.899.220,63 860.594,76 726.004,01 1.000.000,00 6.766.676,71 218.547,34 -380.299,95 -161.752,61 7.604.924,10 31.12.2014 1.000.000,00 6.985.224,05 -380.299,95 -631.211,00 -1.011.510,95 6.973.713,10 31.12.2015 Anlage I Anlage II 5 Anlage II Aachener Stadtbetrieb, Aachen Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 2015 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon für Altersversorgung € 2.250.495,15; Vorjahr € 2.187.987,03) 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an die Stadt Aachen € 410.410,28; Vorjahr € 429.876,38) (davon aus Aufzinsung € 1.900,00; Vorjahr € 5.291,00) 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10. Sonstige Steuern 11. Jahresfehlbetrag 0.0756004.001 2014 61.924.682,52 60.654.782,11 574.574,77 365.196,06 62.499.257,29 61.019.978,17 3.294.642,71 3.357.029,13 17.446.315,26 17.905.434,14 20.740.957,97 21.262.463,27 25.490.579,90 24.333.502,01 7.360.756,46 7.014.994,08 32.851.336,36 31.348.496,09 2.820.998,25 6.256.169,63 413.387,04 2.711.508,56 5.579.323,38 435.167,38 -583.591,96 -11.405,21 59.024,25 -631.211,00 -316.980,51 5.303,01 58.016,43 -380.299,95 7 Anlage II 1. Rechtliche Grundlagen Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Aachener Stadtbetrieb“ gebildet. Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt. 2. Jahresabschluss 2014 Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Handelsbücher in entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. 3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gliederung: Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2, Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Gliederungsvorschriften Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB. Anhang zum Jahresabschluss 2015 nach dem 8 Anlage II Ausweis von Pflichtangaben: Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 ist aus diesem Jahresabschluss in dem der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen. Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das Anlagevermögen übertragen. Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als Bestand zum 01.01.2003 aktiviert. Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80 Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum 01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt. Anhang zum Jahresabschluss 2015 9 Anlage II Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt. Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€ (410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand an Kraft- und Betriebsstoffen (T€ 63), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 257), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 81), Streumaterialien für den Winterdienst (T€ 56) sonstige Vorräte (T€ 8) sowie an Baumaterialien (T€ 338) ausgewiesen. Sie werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Baumaterialien sind mit einem Festwert angesetzt Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen in Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 152) und der VEBEG GmbH (T€ 47), aus dem Verkauf von Anlagegütern. Des Weiteren sind u.a. die GVVKommunalversicherung VVaG, Köln, (T€ 37), aus der Regulierung von Versicherungsschäden und der Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 19) für Leistungen DSD in den Forderungen und enthalten. Die Forderungen an die Stadt Aachen betragen insgesamt (T€ 424). Davon sind T€ 254 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, und Ansprüche aus der Nachmeldung von Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 170 enthalten. In den Vorjahren erfolgte der Ausweis der Umsatzsteuerkonten unter den sonstigen Vermögensgegenständen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vorwiegend Forderungen aus Ertragsteuern für den Betrieb gewerblicher Art „Duales System“ in Höhe von T€ 24 eingestellt. Anhang zum Jahresabschluss 2015 10 Anlage II In dem Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 18) werden das folgende Geschäftsjahr betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresfehlbetrag 2015 beträgt T€ 631. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Duales System fallen die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer höher aus als die Steuerbelastung, dadurch ergibt sich für das Jahr 2014 eine Forderung aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 13. Aus dem gleichen Grund wird für das Jahr 2015 eine Forderung in Höhe von T€ 11 ausgewiesen. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Aachener Stadtbetrieb optiert, um die Verwertung von Elektroschrott selbst durchzuführen. Dadurch liegt für den Bereich Verwertung von Elektroschrott ein Betrieb gewerblicher Art vor. Durch den Vertragsabschluss mit der Firma Immark Deutschland GmbH wurden im Jahr 2015 erstmalig Erlöse erzielt, die zu einem Jahresüberschuss führten. Für Ertragsteuern wurden insgesamt T€ 12 in die Steuerrückstellungen eingestellt. Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010. Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung für Langzeitüberstunden berücksichtigt. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2015 wurden T€ 2 Zinsaufwand gebucht. Für die Jubiläumsrückstellung, sowie für die Langzeitüberstunden wurde ein Zinssatz von 3,68 % angewendet. Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb bescheinigt, dass die Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund wurden die bisher beim Aachener Stadtbetrieb gebildeten Rückstellungen für Beamte zum 31.12.2013 aufgelöst. In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 1.068 (Vorjahr T€ 993) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde gelegt. Anhang zum Jahresabschluss 2015 11 Anlage II Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungnahme vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von 2 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum 31.12.2015 2,02 % ( 31.12.2014: 2,80 %). Des Weiteren sind künftige Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit 2 % berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2015 eine Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von T€ 88 (Vorjahr T€ 92). Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 54). In diesem Betrag sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2015 in Höhe von T€ 28 berücksichtigt. Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.426 betrifft Gebäude, die durch den Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 299 angesetzt. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten. Ausstehende Rechnungen wurden mit einem Betrag von T€ 58 berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro anno zu verzinsen und halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum Bilanzstichtag T€ 7.869. Anhang zum Jahresabschluss 2015 12 Anlage II Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen (Vorjahreswerte): Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten SUMME Stand 31.12.2015 (31.12.2014) EUR 1.750.547,32 Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 1.750.547,32 bis 5 Jahre EUR 0,00 > 5 Jahre EUR 0,00 (2.734.464,60) 12.549.962,86 (2.734.464,60) 5.067.962,86 (0,00) 1.548.000,00 (0,00) 5.934.000,00 (10.899.220,63) 860.594,76 (3.030.220,63) 860.594,76 (1.548.000,00) 0,00 (6.321.000,00) 0,00 (726.001,01) 15.161.104,94 (14.359.689,24) (726.001,01) 7.679.104,94 (6.490.689,24) (0,00) 1.548.000,00 (1.548.000,00) (0,00) 5.934.000,00 (6.321.000,00) Anhang zum Jahresabschluss 2015 13 Anlage II 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: 2015 T€ Betriebskostenzuschüsse - Abfallbeseitigung - Grünunterhaltung - Grünunterhaltung der Kinderspielplätze - Friedhofswesen/Krematorium - Straßenreinigung/Winterdienst - Straßenunterhaltung Abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Verkauf von Altpapier Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen Abfallbeseitigung Duales System Deutschland Serviceleistungen für die Stadt Straßenreinigung und Winterdienst Friedhofsentgelte Straßenunterhaltung 2014 T€ 28.659 9.557 492 7.340 7.001 5.656 58.705 -256 28.472 9.723 492 6.904 6.186 5.836 57.613 -131 58.449 256 57.482 131 1.779 1.508 194 609 251 114 2 270 61.924 120 608 251 69 4 482 60.655 Anhang zum Jahresabschluss 2015 14 Anlage II Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 178 höher ausgefallen als im Vorjahr. Dies wurde im Wesentlichen, durch die im Vergleich zum Vorjahr, höheren Altpapierpreise verursacht. Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 574 erwirtschaftet. Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (T€ 179, Vorjahr T€ 67), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 34, Vorjahr T€ 87), Erträge aus der Betreibung einer Kantine ( T€ 51, Vorjahr T€ 31), Erträge aus Zuschüssen ( T€ 117, Vorjahr T€ 77) sowie Erträge aus dem Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 70 (Vorjahr T€ 0). Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 32.851 (Vorjahr T€ 31.348), in denen T€ 2.250 (Vorjahr T€ 2.188) für die Altersvorsorge enthalten sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude (T€ 1.929, Vorjahr T€ 1.811). Darin enthalten sind Mietzahlungen in Höhe von T€ 185, die für das Mietobjekt „Freunder Weg 73“ ab dem 01.01.2014 jährlich an das Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu zahlen ist. Dabei handelt es sich um eine Kostenmiete, die unter anderem die Abschreibung des Gebäudes, Verzinsung des eingesetzten Kapitals, Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale beinhaltet. Anhang zum Jahresabschluss 2015 15 Weitere wesentliche Bestandteile der sonstigen Anlage II betrieblichen Aufwendungen sind der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen (T€ 947, Vorjahr T€ 947), die Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (T€ 583, Vorjahr T€ 333), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 749, Vorjahr T€ 694), Kfz-Versicherung und Sonstige Versicherungen (T€ 322, Vorjahr T€ 321) sowie Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 208, Vorjahr T€ 202). Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 410, Vorjahr T€ 430). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 5). Da die Ertragssteuervorauszahlungen höher sind, als die zu zahlende Steuer, werden für das Jahr 2014 Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 13 und für das Jahr 2015 in Höhe von T€ 11 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Duales System“ ausgewiesen. Für den BgA Elektroschrottverwertung werden im Jahr 2015 erstmalig Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gebildet. Insgesamt wurden 12 T€ in die Steuerrückstellungen eingestellt. Sonstige Steuern (T€ 59, Vorjahr T€ 58) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an. Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von T€ 631 ab. Über die Verwendung des Jahresergebnisses entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Jahresverlustes 2015 vor. Anhang zum Jahresabschluss 2015 16 Anlage II 6. Sonstige Angaben Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch: jährliche Rate Restlaufzeit am 31.12.15 31.12.14 - Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring T€ 1.239 6 Jahre 7 Jahre - Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring T€ 183 6 Jahre 7 Jahre - Bestellte Investitionsgüter T€ 1 Jahr Summe T€ 1.422 0 . Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2015 (T€ 1.970, Vorjahr T€ 1.843) für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes. Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligen Teilergebnisplänen etatisiert. Anhang zum Jahresabschluss 2015 17 Anlage II Des Weiteren wird dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen bescheinigt, dass die Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund werden im Jahresabschluss des Aachener Stadtbetriebes keine Rückstellungen für die Beamten gebildet. Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt: 2015 2014 640 628 Beamte 14 13 SUMME 654 641 Tarifbeschäftigte nachrichtlich: Angaben gemäß § 6 b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Der Aachener Stadtbetrieb tätigt als Hilfsbetrieb der Stadt Aachen fast ausschließlich Geschäfte mit der Stadt Aachen, d.h. er erbringt seine Leistungen weitgehend nur für die Stadt Aachen. Die Vergütung erfolgt auf der Basis von Plankosten im Rahmen des Betriebskostenzuschusses. Angaben zum Betriebsausschuss: In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses fand am 01.12.2004 statt. Anhang zum Jahresabschluss 2015 18 Anlage II Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2015 sind: Name, Vorname Art der Mitarbeit Herkunft Beruf Seit Arbeitgeber Forschungsvereinigung Programmiersprachen für Fertigungsein02.07.2014 richtungen eV Servos, Michael Ausschussvorsitzender SPD Dipl. Mathematiker Beckers, Friedrich Ausschussmitglied CDU Einzelhandelskaufmann 18.11.2009 selbstständig Blum, Peter Stv. Ausschussvorsitzender FDP Versicherungskaufmann 18.11.2009 selbstständig Corsten, Ferdinand Ausschussmitglied CDU Rentner 13.10.2004 Klopstein, Lasse Sachkundiger Bürger Die Linke Student 18.11.2009 Kogel, Tobias Sachkundiger Bürger CDU Elektroniker 02.07.2014 Stawag Krenkel, Christian Ausschussmitglied CDU Rentner 13.10.2004 Lang, Jürgen Sachkundiger Bürger CDU Rentner 27.06.2012 Leigsnering, Thomas Sachkundiger Bürger SPD Politologe César-Franck-Athenäum, Kelmis 02.07.2014 Königliches Athenäum, Eupen Lucke, Daniela Ausschussmitglied SPD Geschäftsführerin 02.07.2014 SPD Stadtratsfraktion Aachen Luczak, Jochen Ausschussmitglied Grüne Rentner 18.11.2009 Schmitz-Reiber, Harald Sachkundiger Bürger Grüne Tischler 02.07.2014 selbstständig Thiel, Alex Sachkundiger Bürger Piraten Dipl. Bauingenieur 02.07.2014 selbstständig Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2015 vom Aachener Stadtbetrieb nicht gezahlt. Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 wie folgt als Aufwand erfasst : Abschlussprüfungsleistungen: 28 Andere Bestätigungsleistungen: 0 Steuerberatungsleistungen: 4 Sonstige Leistungen: 0 Anhang zum Jahresabschluss 2015 19 Anlage II Mitglieder der Betriebsleitung in 2015 sind folgende Personen: Herr Städtischer Oberamtsrat Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) seit 01.02.2013, Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (kommissarischer Operativer Betriebsleiter ab 01.02.2013, ordentlicher Operativer Betriebsleiter ab 19.11.2014), Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im Geschäftsjahr 2015 T€ 149. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen, Herrn Thalau (T€ 68), Herrn Maier (T€ 81), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt, noch Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2015 nicht stattgefunden. Aachen, den 28. Oktober 2016 ____________________________ Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) _________________________ Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) Anhang zum Jahresabschluss 2015 45.940.720,52 46.112.554,23 Summe Anlagevermögen 321.287,34 3.420.609,25 22.299.121,92 Summe Sachanlagen 4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung c) Fahrzeuge 3.438.555,47 1.795.443,67 a) Betriebsanlagen 14.665.702,87 171.833,71 71.548,82 26.055,00 0,00 0,00 0,00 Euro 4 Abgang 0,00 56.874,60 3.503.774,20 1.307.541,85 3.503.774,20 1.307.541,85 178.839,00 65.927,76 2.768.432,07 1.153.063,43 270.742,63 151.289,22 68.543,52 0,00 0,00 Euro 3 Euro 2 171.833,71 Zugang Anfangsstand b) Maschinen und Geräte 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken II. Sachanlagen Summe immat. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 1 Anlagenposten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 0,00 0,00 0,00 -321.287,34 -8.246,34 0,00 0,00 268.751,71 60.781,97 Euro 5 Umbuchungen Anlagennachweis des Aachener Stadtbetriebes 2015 1.039.221,49 3.049.431,21 5.655.703,73 150.872,94 150.872,94 Euro 7 Anfangsstand 0,00 491.417,63 48.308.786,58 22.915.955,83 48.136.952,87 22.765.082,89 178.839,00 3.421.416,07 23.914.490,56 12.529.308,83 1.994.637,48 3.832.541,40 14.795.028,36 171.833,71 171.833,71 Euro 6 Endstand Abschreibungen 21 2.820.998,25 2.807.497,86 0,00 33.395,61 2.122.792,02 181.717,28 105.370,67 364.222,28 13.500,39 13.500,39 Euro 8 Zugang lfd.Jahr 0,00 0,00 0,00 1.182.026,18 1.182.026,18 0,00 56.874,60 1.034.814,39 64.282,19 26.055,00 Euro 9 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.490,49 0,00 0,00 7.490,49 Euro 10 kumulierte AfA Abschreibungen auf Umbuchung Abgänge 837.980,90 696.304,03 8.775.102,35 7.460,38 7.460,38 Euro 12 178.839,00 2.960.967,92 321.287,34 2.929.191,62 9.769.813,09 756.222,18 389.124,26 9.009.999,14 20.960,77 20.960,77 Euro 13 Restbuchwert per 01.01.2015 24.554.927,90 23.753.858,68 23.196.598,40 24.390.554,57 23.746.398,30 23.175.637,63 0,00 460.448,15 13.617.286,46 10.297.204,10 1.156.656,58 3.136.237,37 6.019.926,01 164.373,33 164.373,33 Euro 11 Endstand Restbuchwert per 31.12.2015 32,03 24,17 0,00 0,98 8,88 9,11 2,75 2,46 7,86 7,86 v.H. 14 Durchschnittlicher Abschreibungssatz 353,43 349,09 100,00 86,54 43,06 42,01 18,17 59,31 4,34 4,34 v.H. 15 Durchschnittlicher Restbuchwert Kennzahlen Anlage II PwC 1 Anlage III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: a) Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Gem. § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Die Betriebsleitung besteht aus einem/r Operativen und einem/r Kaufmännischen Betriebsleiter/Betriebsleiterin. Die Vertretung innerhalb der Betriebsleitung nehmen die Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen gegenseitig wahr. Die Betriebsleitung leitet den Aachener Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit nicht durch die Gemeindeordnung NW, die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt ist. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelte der Oberbürgermeister mit einer Dienstanweisung vom 7. Juni 2013, welcher seitens des Betriebsausschusses in seiner Sitzung vom 9. Juli 2013 zugestimmt wurde. Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr Peter Maier. Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW, die EigVO NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang (Anlage II) genannt. Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die ihm durch die GO NW, die EigVO NRW oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind. Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Operativen und des Kaufmännischen Betriebsleiters. Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeis- 0.0756004.001 PwC 2 Anlage III ter in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind. Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Haushaltsjahr 2015 haben drei Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und vier (11 insgesamt) Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Betriebsleitung ist nicht in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben. Fragenkreis 2: a) Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es gibt einen Organisationsplan aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der Organisationsplan vom 1. Januar 2007 wurde im August 2013 geändert und ist im Lagebericht dargestellt. 0.0756004.001 PwC 3 b) Anlage III Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen. Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert: • • • • • • Vergabe von Aufträgen aller Art Abschluss von Verträgen aller Art Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen Gewähren von Leistungen Überprüfungen im Ordnungsrecht Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und Dienstrichtlinien, die auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung finden. Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen die operative Vertragspflege durch. 0.0756004.001 PwC 4 Anlage III Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge unverändert weiter. Fragenkreis 3: a) Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß § 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde am 9. Dezember 2015 vom Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt. Vom Erfolgsplan 2015 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab: Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwendungen Summe Aufwendungen Steuern von Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag Plan T€ 61.915 442 60.659 22.619 32.298 3.178 6.753 410 65.258 Ist T€ 61.925 574 60.020 20.741 32.851 2.821 6.256 413 63.082 Ergebnisveränderung T€ 10 132 142 -1.878 553 -357 -497 3 -2.176 20 -11 -31 51 -2.972 59 -631 8 2.341 Die im Jahr 2015 angestrebten Erträge sind um T€ 142 höher ausgefallen als geplant. Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt wurden aufgrund einer Anpassung im Personalbereich gekürzt (- T€ 144). Demgegenüber steht eine Steigerung der Erlöse aus Drittgeschäften (+T€ 154). Vornehmlich sind die Erlöse der Abfallwirtschaft gestiegen, was im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht. 0.0756004.001 PwC 5 Anlage III Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen T€ 132 über dem Planwert des Jahres 2015. Dies wurde im Wesentlichen, durch die Probeverkäufe der Altmetalle aus dem Krematorium und durch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern verursacht. Planunterschreitungen ergaben sich im Bereich der Materialaufwendungen. Aufgrund des milden Winters waren die Planansätze für das Streumaterial (-T€ 169) zu hoch angesetzt. Im Zusammenhang mit dem milden Winter und dem daraus resultierenden geringen Winterdiensteinsatz sowie den niedrigen Dieselpreisen wurden auch die Ansätze für Kraft- und Betriebsstoffe (-T€ 201) zu hoch angesetzt. Im Bereich der Fremdleistungen wurde die Abfallgrundgebühr der ZEW gesenkt (-T€ 741). Diese Minderung der Abfallgrundgebühr ist nicht im Plan enthalten. Im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege wurde für die Aufstellung eines Baumkatasters und die Durchführung verschiedener Pflegemaßnahmen ein Aufwand von T€ 600 geplant. Der Prozess der Ausschreibung hat jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, so dass im Jahr 2015 nur 17 % der Mittel eingesetzt wurden. Durch Investitionen in den Fuhrpark und bessere Technik sind die Kosten für Fahrzeug- und Gerätereparaturen rückläufig. Planüberschreitungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten (+ T€ 553), dies entspricht einer Abweichung von 1,7 %. Sie resultiert daraus, dass ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant wurde, im Jahr 2015 aber ein Aufwand ausgewiesen wird (-T€ 69). Dies führt zu einer Planabweichung in Höhe von T€ 269. Aufgrund von nicht planbaren Gehaltssteigerungen, ergaben sich weitere höhere Aufwendungen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Abschreibungen um T€ 88. Der Planansatz im Jahr 2015 liegt jedoch über dem IST-Wert (-T€ 357). Je nach Investitionsvolumen oder Spezifikation des Wirtschaftsguts kann der Prozess der Beschaffung einen längeren Zeitraum beanspruchen. Geplante Investitionen werden somit zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt aktiviert, was direkte Auswirkungen auf die Abschreibungssumme hat. Im Jahr 2015 ergaben sich bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen weitere wesentliche Planunterschreitungen. Hierbei konnten insbesondere angestrebte IT-Projekte (-T€ 203) aus Kapazitätsgründen nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Ebenso konnten bei den Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude die geplanten Projekte nicht in Gänze umgesetzt werden, was zu einer Planunterschreitung von (-T€ 143) führt. 0.0756004.001 PwC 6 Anlage III Die Aufwendungen für Miet- und Leasingkosten unterschreiten ebenfalls den Planwert (- T€ 153). Im Planwert wurden höhere Leasingkosten im Zusammenhang mit dem Projekt E-Mobilität berücksichtigt. Dieses Projekt wurde aber nicht in vollem Umfang umgesetzt. Der Planansatz für die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland". Der Aufwand wurde aufgrund von geschätzten Zahlen, die sich an den Vorjahren orientierten um (+T€ 31) zu hoch geschätzt. In den IST Zahlen sind im Jahr 2015 erstmals Aufwendungen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „ Verwertung von Elektroschrott“ enthalten. Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von - T€ 2.972 nunmehr ein Jahresverlust von -T€ 631. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen wurden wie folgt untersucht: Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird. Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form vorgelegt wurde. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Eine laufende Liquiditätskontrolle wird durchgeführt. Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr 2015 planmäßig getilgt. 0.0756004.001 PwC 7 e) Anlage III Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Verrechnungskontos durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Das Steueramt versendet am Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge werden von der Stadt Aachen vereinnahmt. Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Abrechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Es gibt keine Tochterunternehmen. Fragenkreis 4: a) Risikofrüherkennungssystem Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Der Aachener Stadtbetrieb hat im Jahr 2013 ein seiner Betriebsgröße entsprechendes Risikomanagementsystem konzipiert und eingeführt. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Bereiche des Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und auf Basis dessen geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten, die zu einer Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation des Risikos führen. 0.0756004.001 PwC 8 Anlage III Die eingerichteten Instrumentarien sind so ausgestaltet, dass der Betrieb identifizierte Risiken anhand quantitativer Schwellenwerte kategorisiert. Diese leiten sich ab aus geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit sowie anzunehmendem Höchstschadenswert. Darüber hinaus werden Frühwarnindikatoren fixiert. Im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen werden die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem überwacht. Die Risikoerfassung und -kommunikation unter Zuordnung von Verantwortlichkeiten ist wesentlicher Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Einrichtung. Folgenden, theoretisch denkbaren, Risiken sieht sich der Aachener Stadtbetrieb ausgesetzt, welche bestandsgefährdend sein könnten: • Die politische Situation in Aachen und der Stadtregion Aachen ist im Wandel, und die Kommunalpolitik verfolgt andere strategische Ziele als der Aachener Stadtbetrieb. • Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf den Kernprozess des Stadtbetriebs haben (v.a. Liberalisierung der Abfallbeseitigung) • Kürzung der Betriebskostenzuschüsse im Wirtschaftsplan • Die Liquidität des Betriebes ist nicht ausreichend gesichert Derzeit ist allerdings ein Eintreten der vorgenannten Risiken nicht erkennbar und damit ein Fortbestand des Aachener Stadtbetriebes nicht gefährdet. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich geeignet, Risiken rechtzeitig zu erfassen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten, so dass diese in geeigneter Weise darauf reagieren können. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Jährlich werden die Ergebnisse in Form eines Risikoberichts zusammengefasst, dokumentiert und präsentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? 0.0756004.001 PwC 9 Anlage III Durch die Art der Risikokommunikation und der fortlaufenden Bearbeitung sowie regelmäßig stattfindenden Risikoinventuren ist eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Geschäftsprozesse gewährleistet. Fragenkreis 5: a) Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: • Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? • Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? • Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? • Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Nicht zutreffend. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Nicht zutreffend. c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf • Erfassung der Geschäfte • Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse • Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung • Kontrolle der Geschäfte? Nicht zutreffend. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Nicht zutreffend. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Nicht zutreffend. 0.0756004.001 PwC 10 f) Anlage III Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet. Fragenkreis 6: a) Interne Revision Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Fachbereiches Rechnungsprüfung sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 8 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 6.000,00 (VOL) bzw. € 12.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Siehe Antwort zu Frage 6a). d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Siehe Antwort zu Frage 6a). e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort zu Frage 6a) 0.0756004.001 PwC 11 f) Anlage III Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort zu Frage 6a). Fragenkreis 7: a) Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Trifft nicht zu. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 8: a) Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zu0.0756004.001 PwC 12 Anlage III rückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T. durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits vorgegeben. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2015 nicht stattgefunden. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Keine Anhaltspunkte. Fragenkreis 9: a) Vergaberegelungen Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor. Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15. Dezember 1995 (in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014) für Vergaben nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. 0.0756004.001 PwC 13 Anlage III Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und über Einzelmaßnahmen unterrichtet. Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und den Betriebsausschuss vierteljährlich zum Monatsende eines Quartals über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Siehe dazu Antwort zu Frage 10a). c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a). Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2015 nicht. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend. 0.0756004.001 PwC 14 f) Anlage III Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. Nach Auskunft wird aber am Abschluss einer solchen Versicherung durch die Stadt Aachen gearbeitet. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 8.548 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 6.819). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 64,0 % (Vorjahr 70,6 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 29,4 % (Vorjahr 32,8 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Entfällt, da kein Konzern vorliegt. 0.0756004.001 PwC 15 c) Anlage III In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 117 vereinnahmt. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Der Eigenkapitalanteil beträgt 27,4 % (Vorjahr 30,4 %) und ist damit als noch angemessen zu bezeichnen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresfehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Aachener Stadtbetriebes vereinbar. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO NRW für jeden Betriebszweig erstellte Gewinn- und Verlustrechnung in Anlage I des Berichts. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen in 2003 gewährte Trägerdarlehen wird bis zum 31. Dezember 2017 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen. Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet. 0.0756004.001 PwC 16 Anlage III Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten Dienstleistungen. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen • Grün- und Freiflächen • Straßenunterhaltung und Brückenbau nicht kostendeckend. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern, da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Im Berichtsjahr 2015 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 631, welcher im Vergleich des im Wirtschaftsplan 2015 kalkulierten Fehlbetrages von T€ 2.972 jedoch deutlich niedriger ausfällt. Unterdeckungen haben sich im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung/Brückenbau ergeben. Ursächlich waren in diesen Bereichen höhere Ausgaben für Material- und Dienstleistungsaufwendungen, was auch in einem gestiegenen Preisniveau für gärtnerische Arbeiten von Drittanbietern begründet liegt. Insbesondere im Bereich der Spielplatzunterhaltung entstanden im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Aufwendungen für die Kontrolle, Wartung und Pflege der Spielgeräte, die aufgrund ihres Alters und ihrer Beschaffenheit (überwiegend Holz anstatt Metall) intensive und umfängliche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machten. 0.0756004.001 PwC 17 b) Anlage III Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Im Auftrag der Politik werden derzeit mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Pflegestandards für die Grünflächenunterhaltung erarbeitet. Diese sollen neben anlagenbezogenen Gestaltungsrichtlinien auch auf eine höhere Kostentransparenz hinwirken. Da die Ertragslage weitestgehend von den schwer zu beeinflussenden und von der Stadt gewährten Betriebskostenzuschüssen abhängig ist, wird der Betrieb gehalten sein, die Ausgaben nach Möglichkeit unterhalb den Erträgen zu halten. Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Eigenbetriebes im Lagebericht. Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung festgelegt. Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab. 0.0756004.001 PwC 1 Anlage IV A. Bilanz I. Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2014 € € 7.460,38 20.960,77 1. Es handelt sich um Software-Lizenzen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jah- ren. Sachanlagen 31.12.2014 € € 23.746.398,30 23.175.637,63 2. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 01.01.2015 T€ Bauten auf fremden Grund Maschinen, maschinelle Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Zugänge U=Umbuchung T€ 9.010 10.915 2.929 321 23.175 Abschreibung Stand A=Abgang 31.12.2015 T€ T€ 364 8.775 U 68 61 U 3.191 261 A 2.410 126 11.831 66 -1 A 179 -321 3.504 0A 33 0 0 2.961 2.807 126 23.746 U U U 179 3. Die Zugänge (inkl. Umbuchungen) bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im Wesentlichen verschiedene Fahrzeuge wie Kehrmaschinen, Abfallsammelfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge im Wert von T€ 2.768. 4. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen im Wesentlichen ein Abfallsammel- fahrzeug (T€ 150). 5. Die Abgänge der Anlagen im Berichtsjahr betreffen vorwiegend Fahrzeuge, die durch Ersatzinves- titionen ausgetauscht wurden. 0.0756004.001 PwC 2 Anlage IV Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.12.2014 € € 802.110,36 830.100,81 6. Im Einzelnen: 31.12.2015 31.12.2014 T€ T€ 255 257 82 81 63 60 56 84 338 338 8 10 802 830 Werkstattmaterial Dienst- und Schutzkleidung Kraft- und Betriebsstoffe Streumaterial für den Winterdienst Bau- und Straßenmaterial sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7. Die Vorratsbestände sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet. Für Baumaterial wurde ein Festwert gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2014 € € 375.627,06 345.720,31 8. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag u.a. gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen, Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 152). Forderungen, die bis Juni 2016 nicht beglichen waren, wurden wertberichtigt. Dabei wurden Beträge, die älter sind als ein Jahr vollständig und die übrigen zu 30 % wertberichtigt. Insgesamt beträgt die Wertberichtigung zum Stichtag T€ 49 (Vorjahr T€ 84). 0.0756004.001 PwC 3 Forderungen gegen die Stadt Aachen 31.12.2014 Anlage IV € € 423.713,56 346.956,72 9. Hierbei handelt es sich mit T€ 170 um Erstattungsansprüche für Umsatzsteuer. Diese Forderungen wurden im Vorjahr (T€ 166) unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Weitere T€ 254 (Vorjahr T€ 347) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verschiedenen Fachbereichen. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2014 € € 39.654,07 257.603,01 10. Die im Vorjahr hier enthaltenen Umsatzsteuererstattungsansprüche (T€ 166) werden nunmehr unter den Forderungen gegen die Stadt Aachen ausgewiesen, da diese die Mittel erhält und mit dem Finanzamt abrechnet. Forderungen aus Ertragsteuer für Vorjahre und für das laufende Jahr sind mit T€ 24 (Vorjahr T€ 18) hier erfasst. Kassenbestand 31.12.2014 € € 1.279,67 1.393,99 11. Es werden drei Handkassen geführt. Bankkonten werden bei der Stadt Aachen für den Stadtbe- trieb verwaltet. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2014 € € 18.234,44 14.182,03 12. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um vorausbezahlte Kraftfahrzeugsteuer und Mautgebüh- ren. 0.0756004.001 PwC 4 II. Anlage IV Passiva Eigenkapital Stammkapital 31.12.2014 € € 1.000.000,00 1.000.000,00 € € 6.985.224,05 6.766.676,71 13. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung. Allgemeine Rücklage 31.12.2014 14. Am 11. März 2015 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresüberschuss des Jahres 2013 von € 218.547,34 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Verlustvortrag (Vorjahr Gewinnvortrag) 31.12.2014 € € -380.299,95 218.547,34 15. Am 6. April 2016 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von € 380.299,95 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die buchhalterische Umsetzung des Beschlusses erfolgt zum 31. Dezember 2016. Jahresfehlbetrag 31.12.2014 € € -631.211,00 - 380.299,95 16. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat- zung noch zu entscheiden. Sonderposten für Investitionszuschüsse 31.12.2014 € € 74.565,80 26.181,93 17. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich folgendermaßen: 2015 T€ Anfangsbestand Zugänge Auflösung Endbestand 26 72 23 75 2014 T€ Die Zuschussgelder wurden geleistet für Fahrzeuge (T€ 47, Vorjahr T€ 26) sowie für ein Notstromaggregat (T€ 27). Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt im gleichen Zeitraum, wie die Abschreibung der aktivierten Wirtschaftsgüter. 0.0756004.001 0 36 10 26 PwC 5 Anlage IV Rückstellungen Steuerrückstellungen € € 31.12.2014 12.341,00 24.357,00 18. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Steuern des Vorjahres und des Berichtsjahres auf die Überschüsse der Betriebe gewerblicher Art gebildet. Sonstige Rückstellungen € € 31.12.2014 3.192.753,00 2.977.403,00 19. Entwicklung bzw. Zusammensetzung: 01.01.2015 Inanspruch Auflösung nahme T€ Personalrückstellungen Altersteilzeit ausstehender Urlaub und Gleitzeitguthaben Berufsgenossenschaft Dienstjubiläum Übrige sonstige Rückstellungen g Mieten Jahresabschlusskosten extern intern ausstehende Pacht ausstehende Rechnungen Archivierungskosten Gesamt T€ T€ Zuführung Zinseffekt 31.12.2015 T€ T€ T€ 92 6 0 0 2 88 993 21 145 1.251 993 8 9 1.016 0 13 0 13 1.068 0 24 1.092 0 0 0 2 1.068 0 160 1.316 1.581 0 0 143 0 1.724 36 13 16 40 40 1.726 2.977 23 13 16 4 0 56 1.072 0 0 0 0 0 0 13 28 13 0 23 0 207 1.299 0 0 0 0 0 0 2 41 13 0 59 40 1.877 3.193 20. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Alters- teilzeitvereinbarung. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet. 21. Die Einrichtung bildet Rückstellungen für ausstehenden Urlaub sowie Gleitzeitkonten. Der Be- stand an Urlaubstagen betrug im Jahr 2015 1.625 Tage (Vorjahr 1.825 Tage). Die ausstehenden Gleitzeitkontingente erhöhten sich von 3.962 auf 4.386 Tage. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auch auf die Ausweitung des durchschnittlichen Personalstandes. 22. Die Rückstellungen für Mietverpflichtungen betreffen Gebäude, die durch den Aachener Stadtbe- trieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Mietzahlungen erfolgten bislang noch nicht. Für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten wurden zudem T€ 299 angesetzt. 0.0756004.001 PwC 6 Anlage IV 23. Die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten bestehen für Prüfungskosten für die Jahre 2014 und 2015 (T€ 41) sowie für interne Jahresabschlusskosten für 2015 (T€ 13). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2014 € € 1.750.547,32 2.734.464,60 24. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 726), die Backes Bau und Transporte GmbH, Stadtkyll, (T€ 89) sowie die Gartenbau Berufsgenossenschaft, Kassel (T€ 87). Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 31.12.2014 € € 12.549.962,86 10.899.220,63 25. Im Einzelnen: 31.12.2015 31.12.2014 T€ T€ 7.869 8.256 3.646 1.585 Darlehensverbindlichkeiten Stadtkassenkonto Kurzfristige Verbindlichkeiten FB Personal und Organisation Immobilienmanagement Gebäudemanagement Übrige 968 20 18 29 1.035 12.550 990 0 6 62 1.058 10.899 26. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. 27. Das Stadtkassenkonto weist einen negativen Saldo aus und wird daher unter den Verbindlichkei- ten gegenüber der Stadt Aachen ausgewiesen. Es handelt sich dabei um den aufgelaufenen Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen des Stadtbetriebs, die über ein von der Stadt Aachen verwaltetes Bankkonto abgewickelt werden und deren Saldo täglich zugunsten oder zulasten des Stadtbetriebs durch die Stadt vereinnahmt wird. 0.0756004.001 PwC 7 Anlage IV 28. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen den FB Personal und Organisation bestehen mit T€ 919 vornehmlich aus der Abrechnung der Beamtenbezüge einschließlich Beiträgen zur Versorgungskasse für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2014 € € 860.594,76 726.004,01 29. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kir- chensteuer für den Monat Dezember 2015 (T€ 191) sowie noch ausstehende leistungsorientierte Entgeltbestandteile (T€ 670). B. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2014 € € 61.924.682,52 60.654.782,11 30. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die folgenden Bereiche: 2015 T€ Betriebskostenzuschüsse - Abfallbeseitigung - Grünunterhaltung - Friedhofswesen - Straßenunterhaltung - Straßenreinigung/Winterdienst abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Verkauf von Altpapier Abfallbeseitigung Duales System Deutschland Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen Straßenunterhaltung Serviceleistungen für die Stadt Straßenreinigung und Winterdienste Friedhofsentgelte Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) 2014 T€ 28.659 10.049 7.340 5.656 7.001 58.705 28.472 10.215 6.904 5.836 6.186 57.613 -256 58.449 1.779 609 194 270 251 114 2 -131 57.482 1.508 608 120 482 251 69 4 256 61.924 131 60.655 31. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe- trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt ge- 0.0756004.001 PwC 8 Anlage IV leisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst. Der Rat der Stadt Aachen hat am 10. Dezember 2014 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirtschaftsplan 2015 einen Zuschussbedarf von T€ 58.849 beschlossen. Die Planansätze und Abweichungen ergeben sich wie folgt: Plan T€ Betriebskostenzuschüsse - Abfallbeseitigung - Grünunterhaltung - Friedhofswesen - Straßenunterhaltung - Straßenreinigung/Winterdienst 28.708 10.076 7.370 5.672 7.023 58.849 Ist T€ 28.659 10.049 7.340 5.656 7.001 58.705 Die Abweichungen vom Wirtschaftsplan ergeben sich aus der vorgenommenen Kürzung der Beamtenbezüge, die bei der Planerstellung nicht berücksichtigt wurde. 32. Die Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Preise für Altpapier erneut gestiegen sind. 33. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegen insgesamt in 2015 zehn Verträge mit verschiedenen Systembetreibern zugrunde. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört im Wesentlichen die Sammlung des Abfalls. 34. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden. Seit Ende 2011 erfolgt die Beauftragung durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen. 0.0756004.001 PwC 9 Sonstige betriebliche Erträge Anlage IV 2014 € € 574.574,77 365.196,06 35. Zusammensetzung: 2015 T€ 179 117 70 51 34 24 21 15 13 51 575 Erträge aus Anlagenabgängen Zuschüsse Nebengeschäfte Krematorium Erträge aus dem Betrieb der Kantine Personalkostenerstattungen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens Miet- und Pachterträge Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Übrige 2014 T€ 67 77 0 31 87 10 20 42 1 30 365 36. Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Veräußerung von abgeschriebenen Anlagegütern. 37. Die Nebengeschäfte Krematorium resultieren aus der Veräußerung von Metallresten aus der Kre- mierung. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen von T€ 15 gegenüber, die im Materialaufwand ausgewiesen werden. 38. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De- ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 200.190 kWh (Vorjahr 542.726 kWh) in das Netz eingespeist. 39. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge stammen im Wesentlichen aus der Auflösung von Wertberichtigungen (T€ 35). Materialaufwand 2014 € € 20.740.957,97 21.262.463,27 40. Im Einzelnen: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 0.0756004.001 2015 T€ 3.295 17.446 20.741 2014 T€ 3.357 17.905 21.262 PwC 10 Anlage IV 41. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen: 2015 T€ 1.055 558 310 289 85 34 964 3.295 Kraft- und Betriebsstoffe Strom-, Gas- und Wasserbezug Bau- und Schüttstoffe Werkstattmaterial und Reifen Material für Unterhaltung Lebensmittel Kantine Sonstiges 2014 T€ 1.236 531 332 305 132 0 821 3.357 42. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt: 2015 T€ 6.667 3.607 2.769 13.043 1.471 773 535 459 150 207 211 597 17.446 Abfallentsorgung Abfallgrundgebühren Abfallverwertung Beseitigungsgebühren ZEW Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten Fremdmaterial eigene Reparaturen Fremdleistungen Werkstatt Betreuung/Personal Abfuhrleistungen Containermieten Sonstiges Personalaufwand 2014 € € 2014 T€ 6.637 4.348 2.836 13.821 1.253 504 584 476 184 313 209 561 17.905 32.851.336,36 31.348.496,09 43. Im Einzelnen: Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge Inanspruchnahme bzw. Zuführung zur Rückstellung Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Altersversorgung 2015 T€ 25.421 69 25.490 7.361 32.851 2.250 2014 T€ 24.264 70 24.334 7.015 31.349 2.188 44. Der Anstieg der Entgelte resultiert insbesondere aus zwei Effekten: Zum einen sind die im Jahres- durchschnitt beim Aachener Stadtbetrieb beschäftigten Mitarbeiter von 641 auf 654 gestiegen und zum anderen gab es zum 1. März 2015 eine Tariferhöhung von 2,4 %. 0.0756004.001 PwC 11 Anlage IV Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2014 € € 2. 820.998,25 2.711.508,56 2014 € € 6.256.169,63 5.579.323,38 45. Siehe Aktivposten Anlagevermögen. Sonstige betriebliche Aufwendungen 46. Zusammensetzung: 2015 T€ 1.929 947 749 583 208 1.840 6.256 Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen EDV-Kosten für Hard- und Software Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung Prüfungs- und Beratungskosten Übrige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2014 € € 2014 T€ 1.811 947 694 333 202 1.592 5.579 413.387,04 435.167,38 47. Zusammensetzung: 2015 T€ 410 2 1 413 Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen Sonstige Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2014 48. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme. 0.0756004.001 € € 2014 T€ 430 5 0 435 -583.591,96 - 316.980,51 PwC 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Anlage IV 2014 € € -11.405,21 5.303,01 49. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es mit T€ 14 um Erträge aus der Auflö- sung von Rückstellungen und mit T€ 9 Steuererstattungen für Vorjahre. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für Steuern in Höhe von T€ 12. Sonstige Steuern 2014 € € 59.024,25 58.016,43 50. Bei den Sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um KFZ-Steuern. Jahresfehlbetrag 2014 € € -631.211,00 -380.299,95 51. Über die Deckung des Jahresfehlbetrages 2015 hat der Rat der Stadt Aachen zu beschließen. 0.0756004.001 PwC 1 Anlage V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Grundlagen Firma Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener Stadtbetrieb". Gründung Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November 2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb" mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet. Sitz Aachen Satzung Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell gilt die Betriebssatzung in der fünften Änderungsfassung vom 24. Oktober 2012. Rechtsform Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S. des § 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt. Zweck Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben • der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt, • der Straßenreinigung und des Winterdienstes, • der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, • des Friedhofswesens, • der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst • den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz) 0.0756004.001 PwC 2 • Anlage V die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Stammkapital gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00 Betriebsleitung Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit nicht durch GO NRW, EigVo NRW, Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt wird. Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr Peter Maier. Betriebsausschuss/ Werksausschuss Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf zwölf erhöht worden. Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt (siehe Anlage II). Wichtige Verträge Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt Aachen auf den Betrieb übertragen. Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003. 0.0756004.001 PwC 3 Anlage V Betriebskostenzuschuss Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart: Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. Deponie Herzogenrath Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird. Darlehensvertrag Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung auskunftsgemäß nicht abgeschlossen. 0.0756004.001 PwC 4 Steuerliche Verhältnisse Anlage V Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung von Containerstandorten. Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier bestand für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ein Abnahmevertrag mit der Firma Bongaerts Recycling N.V., Peer in Belgien. Dieser Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Für die Verkaufserlöse wurde festgelegt, dass 20 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt. Seit 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art. Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Aachener Stadtbetrieb nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 mit der Verwertung von Elektroabfällen in einem weiteren Betrieb gewerblicher Art tätig. 0.0756004.001 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften DokID: vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages 8. Mängelbeseitigung Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Prüfungen gilt die Haftungs- Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 52001 1/2002 (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 M4PDF-Engine V12.30 20000002829030 DokID: 10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge