Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172400.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0077/WP17
öffentlich
02.11.2016
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum
31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.11.2016
21.12.2016
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme
25.414477,84 Euro
Jahresverlust
-631.211,00Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß §
5 Abs. 4 EigVO NW.
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Der Jahresverlust von -631.211,00 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
2.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen
festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken:
Bilanzsumme
25.414.477,84 Euro
Jahresverlust
-631.211,00Euro
Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2016
Seite: 1/3
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO
NW i.V.m. § 4 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von
der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der
Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 weist zum 31.12.2015 aus:
Bilanzsumme
25.414.477,84 Euro
Jahresverlust
-631.211,00Euro
Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus
diesen Mitteln zu decken.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich
erläutern.
Anlage/n:
Jahresabschluss und Lagebericht
Vorlage E 18/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2016
Seite: 3/3
Bericht
Aachener Stadtbetrieb
Aachen
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015
Auftrag:
0.0756004.001
PwC
3
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4
A.
B.
Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5
I.
Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung .............................................. 7
II.
Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen ................. 9
III.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 10
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 12
D.
Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 15
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 15
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 15
2.
Jahresabschluss ................................................................................................ 16
3.
Lagebericht ...................................................................................................... 16
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 16
III.
Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 17
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 24
F.
Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG ............... 25
G.
Schlussbemerkung............................................................................................................. 27
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
0.0756004.001
PwC
4
Abkürzungsverzeichnis
AktG
Aktiengesetz
AtG
Altersteilzeitgesetz
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
D&O
Directors & Officers
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IT
Informationstechnologie
KAG
Kommunalabgabengesetz
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NRW
Nordrhein-Westfalen
OdG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
PS
Prüfungsstandard des IDW
TVöD
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
USt
Umsatzsteuer
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
ZEW
Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler
0.0756004.001
PwC
5
A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung
I.
Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebes vom 2. Dezember 2014 erteilte uns die Betriebsleitung des
Aachener Stadtbetrieb, Aachen,
(im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt)
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag,
den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981 sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB, zu prüfen.
2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den
Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen
ist.
3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1
und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III zu diesem Bericht.
4. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir nach § 6b Abs. 5 EnWG auch die Einhaltung der
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG geprüft. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt F.
5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit-
ten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.
6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen beigefügt sind.
0.0756004.001
PwC
6
7. Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage
beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und
Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen.
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit
8. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
0.0756004.001
PwC
7
B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung
9. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be-
triebsleitung (siehe Anlage I) dar:
•
Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet.
•
Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation.
Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung:
•
Im Jahr 2015 wurde das Projekt zur Optimierung und zukunftssicheren Ausrichtung der Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes weiterhin fortgesetzt. Durch die Zusammenlegung einzelner Organisationseinheiten wurden Prozesse verbessert sowie Schnittstellen abgebaut.
•
Nach der Darstellung der tariflichen Entwicklung und der Neubesetzung von Stellen geht die
Betriebsleitung insbesondere auf die begonnene Einführung dv-gestützter Arbeitsplanung im
Bereich Grün- und Freiflächenpflege und die Aufnahme des operativen Geschäftes im Bereich
Spielgerätekontrolle ein.
•
Im Sommer 2016 wurde mit dem Bau einer Streumittelhalle begonnen.
•
Durch verschiedene Maßnahmen, die zu Energieeinsparungen und der Reduzierung des CO2Ausstoßes führten, erlangte der Aachener Stadtbetrieb die Auszeichnung mit dem ÖkoProfit
Label der Städteregion Aachen.
Die Betriebsleitung stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar:
•
Investitionen wurden nur in nicht aufzuschiebenden Fällen vorgenommen und bleiben daher
unter dem Planansatz.
Die Darstellung der Investitionen von insgesamt T€ 3.504 erfolgt sowohl nach Betriebssparten
als auch nach Anlageklassen. Hieraus ist insbesondere ersichtlich, dass in Fahrzeuge T€ 2.768
investiert wurden.
•
Die Eigenkapitalquote sank bei einem ebenfalls gesunkenen Eigenkapital von 30,4 % auf
27,4 %.
0.0756004.001
PwC
8
•
Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt:
2015
T€
1.385
160
-2.749
650
-77
0
-631
Abfallwirtschaft
Friedhof und Krematorium
Grün- und Freiflächen
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Kaufmännischer Bereich/ Technik
•
Mit T€ 58.705 wird ein wesentlicher Teil der Gesamterlöse von T€ 62.499 aus den Betriebskostenzuschüssen der Stadt Aachen für die Erfüllung der an den Stadtbetrieb übertragenen Aufgaben erwirtschaftet. Die Gebühreneinnahmen der einzelnen Sparten werden durch die Stadt
vereinnahmt.
•
Die angestrebten Erträge laut Wirtschaftsplan konnten um T€ 142 übertroffen werden. Bei einer Kürzung der Betriebskostenzuschüsse im Personalbereich um T€ 144 ergaben sich Mehrerträge gegenüber dem Wirtschaftsplan aus Drittgeschäften in Höhe von T€ 154 und aus den
sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 132. Der prognostizierte Verlust von T€ 2.972
konnte insbesondere durch eine Reduzierung der Aufwendungen auf T€ 631 begrenzt werden.
•
Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes
weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die
Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den
Saldo des für den Stadtbetrieb geführten Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie
dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können.
•
Das den Anforderungen des § 10 EigVO eingeführte Risikomanagementsystems weist die Betriebsleitung auf vier potenzielle Top-Risiken hin:
•
Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb
•
Kürzung der Betriebskostenzuschüsse
•
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
•
Liquidität nicht ausreichend gesichert
Für den Aachener Stadtbetrieb stellen die Risiken, aufgrund ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Bestandsgefährdung dar.
Im Weiteren merkt die Betriebsleitung im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung folgendes
an:
0.0756004.001
PwC
9
•
Der Aachener Stadtbetrieb will durch Ausbau und zielgerichtetem Einsatz von ITApplikationen die prozessorientierte Ablauforganisation weiter optimieren. Im Fokus steht neben der Zusammenführung einer spartenübergreifenden Arbeits- und Tourenplanung auch die
Ausweitung des Einsatzes moderner Technik insbesondere im Bereich der elektrischen Antriebstechnik.
•
Die Erhaltung einer qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen
Planungsgröße für den städtischen Haushalt gilt als wichtiger Grundsatz des Aachener Stadtbetriebs.
•
Die Gebührenstruktur des Stadtbetriebes soll überarbeitet und stärker an die tatsächlich entstehenden Kosten der jeweiligen Leistungen angelehnt werden, um langfristige Preisstabilität
zu gewährleisten. Das Projekt „Sauberes Aachen“ wird gestärkt, wobei die zur Verfügung gestellten Ressourcen gegebenenfalls angepasst werden müssen.
•
Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 plant der Aachener Stadtbetrieb jeweils Jahresfehlbeträge von über € 1,0 Mio.
10. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
II.
Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame
Feststellungen
11. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt,
dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem
1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach
NKF-G gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die
Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz
von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes.
12. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem
Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als
Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen
bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der
Stadt Aachen nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden.
0.0756004.001
PwC
10
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
13. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 28. Oktober 2016
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Aachener Stadtbetrieb, Aachen:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs,
Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5
EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b
Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die
Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die
0.0756004.001
PwC
11
Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach
für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."
0.0756004.001
PwC
12
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
14. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den branchenspezifischen Vorschriften (§ 6b EnWG)
und den landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen
Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin
geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei
haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden sind.
15. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.
16. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Einhaltung der Pflichten zur Entflech-
tung in der Rechnungslegung geprüft. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Prüfung
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) beachtet.
Dabei war neben dem Vorhandensein getrennter Konten auch zu prüfen, ob die Wertansätze und
die Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet worden ist. Dies schließt die Beurteilung der Frage ein, ob die Abgrenzungen
der Tätigkeiten sachgerecht vorgenommen und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet wurden. Die Prüfung erstreckte sich ferner darauf, ob zulässigerweise
von einer direkten Zuordnung von Konten abgesehen und eine Schlüsselung von Konten sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar vorgenommen wurde. Außerdem war zu prüfen, ob die Erläuterungspflichten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG beachtet wurden.
17. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob
alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
0.0756004.001
PwC
13
18. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten September bis Oktober 2016 in den Geschäftsräumen
des Aachener Stadtbetriebes durchgeführt.
19. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014.
20. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 106 Abs. 1 GO NW und in entspre-
chender Anwendung die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des
IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir
unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand
unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie
z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung
begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch
so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind,
mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Betriebs sind für
die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung
von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft und uns durch
Gespräche mit der Betriebsleitung mit den Geschäftsrisiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Zudem haben wir untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben
wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
der Gesellschaft durchgeführt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
•
Anlagevermögen
•
Rückstellungen
•
Umsatzerlöse
21. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs-
verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die
0.0756004.001
PwC
14
Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der
Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2015 angefordert und ausgewertet. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der
Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr 2015 nachgewiesen. Das von der Stadt gewährte Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag belegt. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsmathematisches Gutachten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten.
An der Inventur der körperlichen Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der nicht
mit einem Festwert angesetzten Bestände nicht teilgenommen.
22. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklä-
rungen und Nachweise erbracht worden.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss mit dem ergänzenden Modul für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
erteilt.
0.0756004.001
PwC
15
D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
23. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent-
sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
24. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von
der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die
dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb und der regio it aachen GmbH getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
25. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
0.0756004.001
PwC
16
2.
Jahresabschluss
26. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 des Aachener Stadtbetriebes wurden die
gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
27. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten.
28. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.
3.
Lagebericht
29. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 25 EigVO NRW; § 289 HGB). Er
steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung.
Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
30. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
31. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen
32. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang
(siehe Anlage II). Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr
nicht ergeben.
0.0756004.001
PwC
17
III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
Aktiva
Anlagevermögen = langfristig
gebundenes Vermögen
Vorräte
Kurzfristige Forderungen
Lieferungen und Leistungen
an die Stadt
Sonstige Forderungen
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Langfristig verfügbare Mittel
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Lieferungen und Leistungen
gegenüber der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristig verfügbare Mittel
31.12.2015
T€
%
31.12.2014
T€
%
Veränderung
T€
23.754
802
93,5
3,1
23.197
830
92,8
3,3
557
-28
376
424
40
1
18
1.661
25.415
1,5
1,6
0,2
0,0
0,1
6,5
100,0
346
347
258
1
14
1.796
24.993
1,4
1,4
1,0
0,0
0,1
7,2
100,0
30
77
-218
0
4
-135
422
6.974
75
570
27,4
0,3
2,2
7.605
26
491
30,4
0,1
2,0
-631
49
79
7.869
15.488
2.634
31,0
60,9
10,4
8.256
16.378
2.511
33,0
65,5
10,0
-387
-890
123
1.751
4.681
861
9.927
25.415
6,9
18,4
3,4
39,1
100,0
2.735
2.643
726
8.615
24.993
11,0
10,6
2,9
34,5
100,0
-984
2.038
135
1.312
422
33. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten zusammengestellt. Das bilanzanalytische Eigenkapital umfasst neben sämtlichen Eigenkapitalposten auch den Sonderposten für Investitionszuschüsse. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen, bzw. das mit
der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt wurde in voller Höhe als
langfristig berücksichtigt.
34. Die Bilanzrelationen blieben in 2015 bei einem Anstieg der Bilanzsumme um T€ 422 im Wesentli-
chen konstant. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen investitionsbedingt
(+ T€ 557). Demgegenüber reduzierten sich insbesondere die Forderungen (- T€ 111), was u.a.
auf geringerer Forderungen auf Lieferungen und Leistungen an die Stadt zurückzuführen ist. Auf
der Passivseite reduzierte sich das langfristig zur Verfügung stehende Kapital v.a. durch den Jahresfehlbetrag (- T€ 631) und die Darlehenstilgungen (-T€ 387). Demgegenüber erhöhten sich vor
allem die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+ T€ 2.038) insbesondere aus der
0.0756004.001
PwC
18
täglichen Verrechnung des laufenden Zahlungsverkehrs sowie die kurzfristigen Rückstellungen
(+ T€ 123), vornehmlich bedingt durch eine Erhöhung der Rückstellungen für ausstehenden Mieten.
35. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr mit den dominierenden Anteil an der Bilanzsumme bil-
det, entwickelte sich folgendermaßen:
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
abzüglich
Planmäßige Abschreibungen
Anlagenabgänge
T€
3.504
2.821
126
557
Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen vor allem Spezialfahrzeuge wie Müll- und
Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 2.768).
36. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand an Bau- und Straßenmaterial (T€ 338), Werk-
stattmaterial (T€ 255), Streumaterial (T€ 56), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 82) sowie Kraftund Betriebsstoffe (T€ 63).
37. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen
gegen die Bongaerts Recycling N.V., Houthalen in Belgien aus der Veräußerung von Altpapier
(T€ 152). Für noch nicht ausgeglichene Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen.
38. Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Um-
satzsteuererstattungsansprüchen (T€ 170) sowie Forderungen gegen verschiedene Fachbereiche.
39. Sonstige Forderungen bestanden im Vorjahr vor allem für Umsatzsteuererstattungsansprüche.
Diese werden nunmehr als Forderungen gegen die Stadt ausgewiesen.
40. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft voraus gezahlte Kraftfahrzeugsteuern und Mautgebüh-
ren.
41. Bei den Passiva reduzierte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag von T€ 631. Der Eigen-
kapitalanteil reduzierte sich dabei von 30,4 % auf 27,4 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung als angemessen anzusehen.
42. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 88, Vor-
jahr T€ 92), Langzeitkonten (T€ 322, Vorjahr T€ 254) sowie Dienstjubiläen (T€ 160, Vorjahr T€ 145). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2015 die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung.
0.0756004.001
PwC
19
43. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund planmäßiger
Darlehenstilgungen um T€ 387.
44. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.724 (Vor-
jahr T€ 1.581) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der
Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier u.a. mit T€ 747 (Vorjahr T€ 739) Rückstellungen für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteten Überstunden erfasst.
45. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem
Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen
(T€ 726, Vorjahr T€ 1.277).
46. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen im Wesentlichen aus den Ver-
bindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2015 (T€ 919) sowie aus dem Stadtkassenkonto
(T€ 3.646).
0.0756004.001
PwC
20
Analyse des Cashflows
47. In der folgenden Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 2 werden die geschilderten wesentli-
chen finanzwirtschaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss
aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden.
Jahresfehlbetrag
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
Buchverluste (+) aus Anlagenabgängen
Buchgewinne (-) aus Anlagenabgängen
Zunahme (+)/Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung
Cashflow
Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und
Rechnungsabgrenzung
Abnahme (-)/Zunahme (+) der kurzfristigen Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
Tilgung der langfristigen Darlehen
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2015
T€
-631
2.821
-24
97
-179
79
2.163
2014
T€
-380
2.712
0
16
-67
19
2.300
135
636
-748
1.550
208
-3.504
-3.296
-387
73
0
-314
-2.060
-1.584
-3.644
-1.398
1.538
88
-2.904
-2.816
-387
0
26
-361
-1.639
55
-1.584
48. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitssaldo bei der Stadtkasse
(T€ 3.645) und dem Kassenbestand (T€ 1) - vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.060
insbesondere durch Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 3.296), welche nicht vollständig durch Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (T€ 1.550) gedeckt werden konnten. Der
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 314.
0.0756004.001
PwC
21
49. Die Veränderung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse lässt sich wie folgt aus der Verände-
rung des Finanzmittelfonds ableiten:
Veränderung des Finanzmittelfonds
Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen
Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig
verfügbaren Mittel
2015
T€
-2.060
-135
748
-1.447
50. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist
auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich:
31.12.2015 31.12.2014 Veränderung
T€
T€
T€
23.754
23.197
557
15.488
16.378
-890
-8.266
-6.819
-1.447
Langfristig gebundenes Vermögen
Langfristig verfügbare Mittel
Liquiditätsunterdeckung
51. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 8.266
(Vorjahr T€ 6.819). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 65,2 %
(Vorjahr 70,6 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu
29,4 % (Vorjahr 32,8 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere die Finanzierung des Zahlungsverkehrs über das Stadtkassenkonto und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung
der oben genannten Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
0.0756004.001
PwC
22
Analyse der Ertragslage
52. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung
(Anlage II) zugrunde.
2015
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Betriebsverlust/-gewinn
Zinsaufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Steuern
Jahresfehlbetrag
2014
T€
61.925
574
62.499
20.741
32.851
2.821
6.256
62.669
-170
413
%
99,1
0,9
100,0
33,2
52,6
4,5
10,0
100,3
-0,3
0,7
T€
60.655
365
61.020
21.262
31.349
2.712
5.579
60.902
118
435
%
99,4
0,6
100,0
34,8
51,4
4,5
9,1
99,8
0,2
0,8
Ergebnisveränderung
T€
1.270
209
1.479
521
-1.502
-109
-677
-1.767
-288
22
-583
48
-631
-1,0
0,1
-1,1
-317
63
-380
-0,6
0,1
-0,7
-266
15
-251
53. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 631 ab. Die Entwicklung der
einzelnen Bereichsergebnisse ist im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht, die im Lagebericht enthalten ist (siehe Anlage I).
54. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 62.499 (Vorjahr T€ 61.020). Dem stehen betriebliche Auf-
wendungen von T€ 62.669 (Vorjahr T€ 60.902) gegenüber, sodass sich ein betrieblicher Verlust
von T€ 170 (Vorjahr Betriebsgewinn T€ 118) ergibt.
55. Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 58.705
(Vorjahr T€ 57.613). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen
vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet
die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse.
56. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems
Deutschland (T€ 609, Vorjahr T€ 608) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 1.779, Vorjahr T€ 1.508), der insbesondere aufgrund erhöhter Preise für Sekundärstoffe gestiegen ist.
57. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 209 gestiegen, insbesondere aufgrund von höheren
Erträgen aus Anlagenabgängen (T€ 179; Vorjahr T€ 67) und den im Geschäftsjahr 2015 erstmals
durchgeführten Verkäufen von Metallen, die aus der Kremierung zurückbleiben (T€ 70). Demge-
0.0756004.001
PwC
23
genüber verringerten sich insbesondere Personalkostenerstattungen von T€ 87 auf T€ 34. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge weiterhin Zuschüsse der Stadt Aachen für
die Sanierung von Denkmälern (T€ 117, Vorjahr T€ 77).
58. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.295, Vor-
jahr T€ 3.357) sowie für bezogene Leistungen (T€ 17.446, Vorjahr T€ 17.905). Die Aufwendungen
für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen für Abfallentsorgung
(T€ 6.667), die Abfallgrundgebühren (T€ 3.607), die Abfallverwertung (T€ 2.769) und Fremdleistungen für die Straßen und Brückenunterhaltung (T€ 1.471).
59. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.157 ist hauptsächlich durch die von 641 auf 654 ge-
stiegene Anzahl durchschnittlich beschäftigter Mitarbeiter und die Tarifsteigerung zum
1. März 2015 um 2,4 % zu begründen.
60. Die Abschreibungen stiegen um T€ 109. Die Investitionen im Berichtjahr im Wert von T€ 3.504
sind zum Großteil durch die Abschreibungen des Geschäftsjahres von T€ 2.821 refinanziert worden.
61. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.929 (Vorjahr T€ 1.811) Mieten
und Pachten für Grundstücke und Gebäude sowie mit T€ 583 (Vorjahr T€ 333) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 749 (Vorjahr T€ 694) an, für Beratungskosten T€ 208 (Vorjahr T€ 202). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief sich
im Berichtsjahr auf unverändert T€ 947.
62. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 410 fast ausschließlich auf dem bei der Stadt Aachen aufgenom-
menen Darlehen. Aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sind weitere T€ 2 hier enthalten.
63. Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellun-
gen (T€ 14), Steuererstattungen für Vorjahre (T€ 9) sowie den Steueraufwand für 2015 (T€ 12).
64. Unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern von T€ 59, die ausschließlich KFZ-Steuern enthal-
ten, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 631 (Vorjahr T€ 380).
0.0756004.001
PwC
24
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
65. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der EigVO NW i.V.m. den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind.
66. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
0.0756004.001
PwC
25
F.
Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach
§ 6b Abs. 3 EnWG
67. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3
EnWG haben wir unter Beachtung des vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandards "Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) durchgeführt.
68. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Aachener Stadtbetrieb seiner Verpflichtung zur Einrichtung
getrennter Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG nachgekommen ist. Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die gegen die von der Einrichtung vorgenommene Schlüsselung der Konten sprechen.
0.0756004.001
Anlagen
PwC
Anlagenverzeichnis
Anlagen
Seite
I Lagebericht.......................................................................................................................... 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015..................... 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2015..................................................................................... 3
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015.......... 5
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2015............................................................................. 7
Anlagennachweis........................................................................................................ 21
III Fragenkatalog zur Prüfung nach §53 HGrG.......................................................................... 1
IV Erläuterungsteil................................................................................................................... 1
V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse....................................................... 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
0.0756004.001
M4GenPDF V1.90
Anlage I
1. Grundlagen
1.1 Gründung des Eigenbetriebes
Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener
Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen.
1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes/Geschäftsmodell
Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert
werden.
Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des
Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen
erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß
Gebührenbescheiden vereinnahmt.
Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als
Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und
Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die
Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener
Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des
gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für
die städtische Feuerwehr (A 37) handelt.
Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt,
andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses
abgerechnet werden.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 1 von 11
Anlage I
Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2014 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und
der Rat der Stadt Aachen.
Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich seit August 2013 wie folgt dar:
Operative
Betriebsleitung
Kaufmännische
Betriebsleitung
Geschäftsstelle
Geschäftsbereich 1 Geschäftsbereich 2
Geschäftsbereich 3
Personal
Einkauf
Abfallwirtschaft und
und Finanzen
und Technik
Stadtreinigung
Geschäftsbereich 4 Geschäftsbereich 5
Grünflächen- und Straßenunterhaltung
Friedhofspflege
und Brückenbau
2. Verlauf des Geschäftsjahres
Im
Geschäftsjahr
2015
wurde
der
Aachener
Stadtbetrieb
nach
den
Vorschriften
der
Eigenbetriebsverordnung NRW geführt.
Das Projekt zur Optimierung und zukunftsorientierter Ausgestaltung der Aufbauorganisation wurde im
Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt und hinsichtlich der Strukturen und Besetzung wesentlicher Stellen
abgeschlossen. Zum 01.02.2013 sind Herr Peter Maier als kommissarischer Operativer Betriebsleiter und
Herr Thomas Thalau als Kaufmännischer Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes bestellt worden. Zum
19.11.2014 wurde Herr Peter Maier durch den Rat der Stadt Aachen zum ordentlichen Operativen
Betriebsleiter bestellt.
Durch die Zusammenlegung einzelner Organisationseinheiten konnten Prozessabläufe verbessert und
Schnittstellen abgebaut werden. Durch die Einführung einer Doppelspitze in der Betriebsleitung konnte den
kaufmännischen und operativen Aufgabenstellungen mit einer Erweiterung und Spezialisierung fachlicher
Kompetenzen begegnet werden. Insbesondere im Grünbereich konnte durch die Zusammenfassung von
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 2 von 11
Anlage I
Aufgaben, welche vormals in vier unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet wurden, eine höhere
Handlungsschnelligkeit erreicht werden.
Im April 2014 einigten sich Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss im
öffentlichen Dienst. Die Einkommensverbesserung der Arbeitnehmer wirkt sich im aktuellen Geschäftsjahr
ab dem 01.03.2015 mit 2,4% aus. Das Entgelt der Auszubildenden wurde pauschal um 20 € erhöht.
Zum 30.09.2015 schied der für den Aachener Stadtbetrieb zuständige Beigeordnete, Herr Dr. Lothar Barth,
auf eigenen Wunsch aus dem Dienst der Stadt Aachen aus. Sein Nachfolger, Herr Dr. Markus Kremer, trat
seinen Dienst am 01.04.2016 an. Auch konnten ab Oktober 2015 wichtige Stellen im Aachener Stadtbetrieb
neu besetzt werden, welche seit der Neuorganisation im Jahr 2013 vakant waren. Hierzu zählen Frau Elisa
Bresser (Unternehmenskommunikation, ab 01.10.2015), Herr Peter Gather (Arbeitsmanagement, ab
04.01.2016), Frau Astrid Pehl (Organisationsmanagement, ab 14.03.2016) sowie Frau Susanne Pauqué
(IT-Management, ab 18.04.2016).
Die in der Grün- und Freiflächenpflege verfolgte Einführung einer dv-gestützten Arbeitsplanung wurde im
Jahr 2015 weiter voran gebracht. Im Bereich der Spielgerätekontrolle wurde im aktuellen Geschäftsjahr der
operative Betrieb aufgenommen. Der Erfassung der Kontrollen und Mängelberichte erfolgt nun digital und
führt zu erheblichen Vorteilen in der Bearbeitung und Auswertung der Berichte. Im Jahr 2016 wird das
Projekt für die Bereiche Sportplatzpflege, Grünflächenpflege und Friedhöfe fortgesetzt.
Seit August 2015 liegt die Baugenehmigung für eine Streumittelhalle auf dem Grundstück, Madrider Ring
20, vor. Zur Gewährung eines reibungslosen Winterdienstes, wurden die vorhandenen Streumittelsilos noch
für die Winterdienstperiode 2015/2016 genutzt. Im Sommer 2016 erfolgte die Demontage der Silos, an
deren Stelle eine Streumittelhalle mit einer Kapazität von ca. 2.000 t errichtet wird, deren Bau bis zum
Beginn der Winterdienstperiode 2016/2017 abgeschlossen sein soll.
Am 09. November 2015 wurde der Aachener Stadtbetrieb nach einjähriger Projektphase mit dem ÖkoProfit
Label der Städteregion Aachen ausgezeichnet. Während dieser Projektphase konnten durch
unterschiedliche Maßnahmen gleich im ersten Jahr ca. 175.000 kwh Energie, 70,9 t CO² sowie 25 TEUR
eingespart werden. Eine wesentliche Maßnahme neben der Umstellung der Werkstattbeleuchtung auf LEDTechnik war die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände Madrider Ring sowie dem
Krematorium Auf der Hüls.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 3 von 11
Anlage I
3. Sonstige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw.
grundstücksgleichen Rechte übertragen.
3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten
Anlagen
Der Investitionsplan wurde im Jahr 2015 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufzuschiebenden Beschaffungen
getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den
Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Folgende Neuinvestitionen wurden in 2015
getätigt:
Sparte
Zugang in 2015
EUR
Kaufmännischer Bereich/Technik
Grün- und Freiflächenpflege
Friedhof und Krematorium
Straßenreinigung
Abfallwirtschaft
Straßenunterhaltung / Brückenbau
Gesamtsumme
Abgang in 2015 Veränderung
EUR
EUR
54.107,92
921.945,03
178.536,49
1.301.770,06
874.998,09
172.416,61
3.503.774,20
390,55
363.490,90
26.756,69
663.078,12
132.346,00
121.479,59
1.307.541,85
53.717,37
558.454,13
151.779,80
638.691,94
742.652,09
50.937,02
2.196.232,35
0,00
0,00
0,00
1. Bauten auf fremden
Grundstücken
68.543,52
0,00
68.543,52
2.) Maschinen und maschinelle
Anlagen
a) Betriebsanlagen
2.b) Maschinen und Geräte
2.c) Fahrzeuge
3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung
151.289,22
26.055,00
125.234,22
270.742,63
2.768.432,07
65.927,76
71.548,82
1.153.063,43
56.874,60
199.193,81
1.615.368,64
9.053,16
178.839,00
0,00
178.839,00
3.503.774,20
1.307.541,85
2.196.232,35
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände
4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
Gesamtsumme
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 4 von 11
Anlage I
3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2015 wurde folgendes Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht
abgeschlossen:
Abfallsammelfahrzeug
LED Beleuchtung Werkstatt
Salzhalle
Summe
149.912,48 €
18.445,00 €
10.481,52 €
178.839,00 €
3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von
Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen
Bezeichnung
Eigenkapital
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Ergebnisvortrag
Jahresgewinn
SUMME
Eigenkapital-Quote
Bezeichnung
Stand zum
01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand zum
31.12.2015
EUR
1.000.000,00
6.766.676,11
218.547,34
-380.299,95
7.604.924,10
30,43%
0,00
218.547,34
-380.299,95
-631.211,00
-792.963,61
0,00
0,00
218.547,34
-380.299,95
-161.752,61
1.000.000,00
6.985.224,05
-380.299,95
-631.211,00
6.973.713,10
27,45%
Stand zum Inanspruch- Auflösung Zuführung Zinsertrag Zinsaufwand Stand zum
01.01.2015
nahme
31.12.2015
EUR
EUR
Sonstige
Rückstellungen
Altersteilzeit
Interne
Jahresabschlusskosten
92.323,00
13.500,00
6.330,00
13.500,00
0,00
0,00
0,00
13.000,00
0,00
0,00
1.900,00
0,00
87.893,00
13.000,00
Prüfungs- und
Beratungskosten
36.000,00
22.950,00
0,00
27.900,00
0,00
0,00
40.950,00
992.930,00
992.930,00
0,00 1.068410,00
0,00
0,00 1.068.410,00
Dienstjubiläum
145.000,00
Mietverpflichtungen
1.306.200,00
Gebäudenebenkosten
274.700,00
Kosten der Aufbewahrung
40.000,00
von Geschäftsunterlagen
9.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.300,00
119.300,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
160.000,00
0,00 1.425.500,00
0,00
298.700,00
0,00
40.000,00
21.000,00
16.000,00
39.750,00
7.830,38
15.900,00
4.750,00
13.169,62
100,00
0,00
0,00
0,00
23.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.977.403,00
1.073.490,38
13.269,62 1.300.210,00
0,00
Noch nicht genommener
Urlaub und geleistete
Überstunden
Berufsgenossenschaft
Pacht Parkplatz
Ausstehende
Rechnungen
SUMME
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 5 von 11
0,00
0,00
58.300,00
1.900,00 3.192.753,00
Anlage I
3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW
Aachener Stadtbetrieb
Gesamt
ERTRÄGE
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge
Zinserträge
AbfallFriedhof und
wirtschaft
Krematorium
- Euro (€) - Euro (€) - 31.047.283,60 € - 7.342.350,00 €
31.704,46 € - 189.769,05 €
- €
- €
- 31.078.988,06 € - 7.532.119,05 €
Grün- und FreiStraßen-flächenpflege reinigung / WD
- Euro (€) - Euro (€) - 10.242.245,19 € - 7.115.871,44 €
- 113.599,59 € 59.824,03 €
- €
- €
- 10.355.844,78 € - 7.175.695,47 €
Straßenunterhaltung / Brückenbau
- Euro (€) - 5.926.079,67 €
13.566,09 €
- €
- 5.939.645,76 €
Kaufmänn.
Bereich / Technik
- Euro (€) 250.852,62 €
166.111,55 €
- €
416.964,17 €
Betriebserträge gemäß GuV
-
- Euro (€) 61.924.682,52 €
574.574,77 €
- €
62.499.257,29 €
Umlagen und Leistungsverrechnungen
Betriebserträge nach Umgliederung
-
11.357.184,26 € 98.007,45 € 71.038,36 € - 2.557.752,25 € - 596.178,13 € 73.856.441,55 € - 31.176.995,51 € - 7.603.157,41 € - 12.913.597,03 € - 7.771.873,60 € -
101.370,55 € 6.041.016,31 € -
7.932.837,52 €
8.349.801,69 €
20.740.957,97 € 14.598.465,62 €
32.851.336,36 € 9.404.077,65 €
2.820.998,25 €
789.705,03 €
413.387,04 €
932,38 €
-
AUFWENDUNGEN
Material- und Dienstleistungsaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
Summe
Umlagen und Leistungsverrechnungen
Aufwendungen nach Umgliederungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern
Jahresüberschuss (-)/ Fehlbetrag
6.244.949,84 €
11.219,79 €
890.125,03 €
- €
63.082.849,25 € 25.683.305,71 €
11.357.184,26 € 4.100.616,82 €
74.440.033,51 € 29.783.922,53 €
583.591,96 € - 1.393.072,98 € 47.619,04 €
8.234,79 €
631.211,00 € - 1.384.838,19 € -
775.420,51 €
2.824.808,96 €
493.925,37 €
- €
2.370.088,61 €
9.244.088,99 €
1.011.216,73 €
- €
622.584,81 €
4.713.360,06 €
371.871,34 €
- €
1.879.632,34 €
2.958.130,60 €
112.394,91 €
1.076,76 €
494.766,08 €
3.706.870,10 €
41.884,87 €
411.377,90 €
726.312,64 €
- €
655.019,25 €
11.219,79 €
189.155,74 €
- €
498.742,43 €
- €
3.285.594,75 €
- €
4.820.467,48 € 13.291.633,37 €
2.619.447,67 € 2.348.591,62 €
7.439.915,15 € 15.640.224,99 €
5.896.971,95 €
1.223.707,16 €
7.120.679,11 €
5.449.977,04 €
666.212,65 €
6.116.189,69 €
7.940.493,70 €
398.608,34 €
8.339.102,04 €
163.242,26 €
3.136,96 €
160.105,30 €
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
2.726.627,96 € 22.276,64 €
2.748.904,60 € -
Seite 6 von 11
651.194,49 €
75.173,38 € -
10.699,65 €
1.668,00 €
1.603,00 €
10.699,65 €
649.526,49 €
76.776,38 €
0,00 €
Anlage I
3.6 Erträge des Berichtsjahres
Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten
entnommen werden:
Erträge des Berichtsjahres
Aachener Stadtbetrieb
Abfall-
Friedhof und
Grün- und Frei-
Gesamt
wirtschaft
Krematorium
-flächenpflege
450100 Betriebsk. zuschüsse
451050 Erlöse GB Technik
451100 Erlöse GaLaBau/Bezirke
451210 Erlöse Friedhöfe
451300 Erlöse WD u. StrRein
451410 Erlöse Duales System 19%
451420 Verkauf Altpapier 19%
451450 Erlöse Abfallbeseitigung
451500 Erlöse Straßenunterhaltung
Umsatzerlöse
530150 Mehrerlöse Abgang AV
-
- Euro (€) 58.704.600,00 €
250.864,62 €
193.513,19 €
2.350,00 €
114.491,44 €
609.200,33 €
302.292,65 €
1.477.190,62 €
270.179,67 €
61.924.682,52 €
179.077,87 €
550910 Ertr. kurzfr. RS
550920 Ertr.Auflösung Sopo
-
13.269,62 €
24.227,49 €
570191 Einnahmen Kantine 7% UST
570192 Einnahmen Kantine 19% UST
570195 Personalkostenerstattungen
570810 Erträge Krema
570821 Miete Gebäude
570830 Erträge aus Strom Altdeponie
570990 Sonstige Erträge allgemein
510211 Aufarbeitungsaufträge
579990 Periodenfremde Erträge
590100 Zuschüsse öffentlich
Sonstige Erträge
580710 Sonstige Zinserträge
Zinserträge
Erlöse
-
23.045,22 €
27.838,38 €
33.522,61 €
69.738,00 €
20.687,47 €
15.354,58 € 16.235,97 € - €
34.954,42 €
116.623,14 €
574.574,77 € -
-
-
Straßen-
Straßenunterhalt-
Kaufmänn.
reinigung / WD ung / Brückenbau Bereich / Technik
- Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - 28.658.600,00 € - 7.340.000,00 € - 10.048.720,00 € - 7.001.380,00 € 12,00 €
193.513,19 €
2.350,00 €
- 114.491,44 €
609.200,33 €
302.292,65 €
- 1.477.190,62 €
- 31.047.283,60 € - 7.342.350,00 € - 10.242.245,19 € - 7.115.871,44 € 15.910,98 € 14.606,84 € 98.001,55 € 36.701,80 € -
- Euro (€) 5.655.900,00 €
- Euro (€) -
250.852,62 €
270.179,67 €
5.926.079,67 € 13.566,09 € -
250.852,62 €
290,61 €
-
13.269,62 €
1.105,26 €
2.000,00 € -
23.045,22 €
27.838,38 €
31.522,61 €
-
11.255,52 €
2.800,00 €
2.000,00 € -
5.961,71 €
12.798,04 €
113.599,59 € -
59.824,03 € -
13.566,09 € -
34.954,42 €
16.868,20 €
166.111,55 €
- €
- €
- €
- €
- €
62.499.257,29 € - 31.078.988,06 € - 7.532.119,05 € - 10.355.844,78 € - 7.175.695,47 € -
- €
5.939.645,76 € -
- €
416.964,17 €
-
23.122,23 €
-
69.738,00 €
9.431,95 €
15.354,58 €
438,90 € -
9.035,36 € -
31.704,46 € -
86.956,90 € 189.769,05 € -
Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 58.705)
erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der
Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und
Krematorium (T€ 7.340), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 7.001), Abfallwirtschaft (T€ 28.659),
Straßenunterhaltung (T€ 5.656) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 10.049) auf der Position
Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft,
Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom
Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von
diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung
seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten.
Insgesamt sind die im Jahr 2015 angestrebten Erträge um T€ 142 höher ausgefallen als geplant. Die
Betriebskostenzuschüsse wurde aufgrund einer Anpassung im Personalbereich gekürzt (T€ 144). Die
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 7 von 11
Anlage I
Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 154 höher ausgefallen als geplant. Vornehmlich sind die Erlöse der
Abfallwirtschaft gestiegen, was im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen T€ 132 über dem Planwert des Jahres 2015. Dies wurde im
Wesentlichen, durch die Probeverkäufe der Altmetalle aus dem Krematorium und durch Erlöse aus dem
Verkauf von Anlagegütern verursacht.
Der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 2.972, konnte vor allem aufgrund reduzierter
Aufwendungen bei den Material- und Dienstleistungsaufwendungen, vermieden werden. Am Ende des
Geschäftsjahres ist ein Fehlbetrag von T€ 631 zu verzeichnen.
3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der
Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen,
soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das
Wirtschaftsjahr
Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2015 mit 52,08 % im Verhältnis zu
den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile:
Personalaufwand
- Euro (€) 24.404.286,30
147.175,80
Abfallwirtschaft
- Euro (€) 6.901.904,70
36.721,92
611260 PK Erstattung Dritte
611270 PK Erstattung Stadt
611300 Beamtenbezüge
615175 sonst.Versorg.rückst
Löhne und Gehälter
2.527,10
228.660,20
638.780,50
69.150,00
25.490.579,90
228.660,20
151.099,34
25.870,00
7.344.256,16
613111 Sozialversicherung
613115 Beiträge Berufsgen
615112 RZVK Beschäftigte
4.851.315,40
87.336,21
1.970.525,15
1.388.162,07
279.970,00
5.250,97
49.175,26
7.795,15
109.388,32
7.360.756,46
32.851.336,36
Aachener Stadtbetrieb
Gesamt
611100 Vergütungen Beschäftigte
611150 Nachbuch.Vergütung
615116
617110
617150
617190
617200
Versorgungskassen Beamte
Beihilfen Beschäftigte
Beihilfen Beamte
Freiwill. soz. Aufwend.
Unfallversicherung
Soziale Abgaben u. Alterversorgung
Personalaufwand
Friedhof und Grün- und FreiStraßenStraßenunterhaltKaufmänn.
Krematorium
-flächenpflege reinigung / WD ung / Brückenbau Bereich / Technik
- Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) 2.163.994,54
7.117.854,39
3.647.418,60
2.212.760,48
2.360.353,59
8.360,47
51.274,05
24.148,59
12.711,87
13.958,90
2.527,10
14.459,48
710,00
2.187.524,49
10.370,00
7.179.498,44
6.270,00
3.677.837,19
76.104,75
13.270,00
2.314.847,10
397.116,93
12.660,00
2.786.616,52
1.420.438,44
65.994,26
569.331,29
721.974,81
435.567,70
454.755,88
565.702,12
430.416,50
21.341,95
180.665,71
284.838,10
175.396,34
194.591,59
59.268,00
3.964,00
16.038,00
1.560,18
45.129,12
597,43
298,88
1.952,32
6.874,24
2.109,64
26.600,32
440,82
15.840,64
200.700,00
5.250,97
49.175,26
1.134,76
14.645,12
2.059.821,49
9.404.077,65
637.284,47
2.824.808,96
2.064.590,55
9.244.088,99
1.035.522,87
4.713.360,06
643.283,50
2.958.130,60
920.253,58
3.706.870,10
Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 32.851 und liegt somit
T€ 553 über dem veranschlagten Planansatz, dies entspricht einer Abweichung von 1,7%. Dies liegt zum
einem daran, dass nicht planbare Gehaltserhöhungen nicht in voller Höhe in die Planungen eingeflossen
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 8 von 11
Anlage I
sind. Außerdem wurde ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant,
der nicht realisiert wurde.
Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2015, ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals
einschließlich der Auszubildenden ersichtlich:
Beamte
Betriebsleitung
(einschl. Vertretung)
Interne
Administration
Einkauf und Technik
Personalrat
Abfallwirtschaft
Friedhofswesen und
Krematorium
Grün- und
Freiflächenpflege
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Sonderurlaub und
Teilzeitkranke
Summe
Soll-Beschäftigte 2015
Tarifbeschäftigte Azubis
IST-Beschäftigte 2015
Beamte Tarifbeschäftigte Azubis
2
-
-
2
-
-
3
14
3
2
16
3
2
1
3
36
2
162
1
-
2
1
3
39
2
164
2
-
1
61
6
1
59
5
-
201
12
-
195
15
1
102
56
3
1
106
58
2
2
9
-
2
7
-
15
643
25
14
646
27
3.8 Angaben nach § 6 b Abs. 7 Satz 3 EnWG
Der Aachener Stadtbetrieb betreibt für die Stadt Aachen die Deponiegasverwertungsanlage der Deponie
Herzogenrath. Die Stromerzeugung im Geschäftsjahr 2015 betrug 200.190 kWh. Die Vermarktung erfolgt
als Netzeinspeisung mit einer Vergütung in Höhe von 7,67 cent/kWh.
3.9 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb
grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG
NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.
Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse
sichergestellt, welcher den Saldo des von der Stadt für den Betrieb geführten Bankkontos tagesaktuell
ausgleicht.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 9 von 11
Anlage I
Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle
technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen,
Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen
ständig auf dem Stand der Technik hält.
Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen
Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise
sind im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege, das Angebot von Sport- und Spielplätzen
wichtige Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt.
3.10
Chancen und Risiken
Das den Anforderungen des § 10 EigVO entsprechende Risikomanagement weist darüber hinaus die
folgenden (theoretisch möglichen) Risiken aus, welche den Betrieb in seinem Bestand gefährden könnten:
Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb
Betriebskostenzuschüsse werden gekürzt
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
Liquidität ist nicht ausreichend gesichert
Die Einstufung als Toprisiko ergibt sich aus der Kombination von Höchstschadenswert und
Eintrittswahrscheinlichkeit. Die vorgenannten Risiken können in ihrer Maximalausprägung einen
wesentlichen Schaden für den Aachener Stadtbetrieb verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist eine
Bestandsgefährdung des Betriebes nicht gegeben.
Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte
Ablauforganisation
des
Aachener
Stadtbetriebes
weiter
optimiert.
Insbesondere
durch
die
Betriebsführungssoftware bfs.dot soll künftig die Arbeits- und Tourenplanung spartenübergreifend
zusammengeführt werden. Zudem soll durch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik, hier
insbesondere im Fahrzeug und Gerätebereich durch elektrische Antriebsarten, ein Beitrag zur Umwelt und
der Unterstützung des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen erreicht werden.
Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter
dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle
Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des
Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 10 von 11
Anlage I
Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die voraussichtlichen Kosten wie bereits in
der Wirtschaftsplanung 2015 nicht vollständig decken.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 steht dem Rat der Stadt Aachen eine Mehrheit von CDU und SPD
vor. Der von den Mehrheitsfraktionen aufgestellte Koalitionsvertrag unterstreicht auch die besondere
Bedeutung des Aachener Stadtbetriebes als Dienstleister für die Stadt Aachen. Eine Privatisierung von
Dienstleistungen oder Veräußerung von städtischen Gesellschaften ist nicht vorgesehen. Zudem setzt die
Politik eindeutige Schwerpunkte auf die Qualität der Straßen, die Bedeutung von Grünanlagen, das
Angebot von Sport- und Spieleinrichtungen sowie die Verlässlichkeit der Entsorgung. Für die Umsetzung
dieser Ziele steht insbesondere der Aachener Stadtbetrieb.
Auch soll hiernach die Gebührenstruktur des Stadtbetriebes überarbeitet und stärker an die tatsächlich
entstehenden Kosten der jeweiligen Leistungen angelehnt werden, um langfristige Preisstabilität zu
gewährleisten. Das Projekt „Sauberes Aachen“ wird gestärkt, wobei die zur Verfügung gestellten
Ressourcen gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die Wirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2016 enthält sowohl für das Wirtschaftsjahr 2016 als auch
für die Folgejahre jeweils Jahresfehlbeträge von über 1,0 Mio. €.
Aachen, den 28. Oktober 2016
______________________________
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
___________________________
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Seite 11 von 11
Anlage II
1
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
M4PDFUtilities V1.00
31.12.2015
31.12.2014
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
0.0756004.001
25.414.477,84 24.992.555,27
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Stammkapital
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
II. Allgemeine Rücklage
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
III. Verlustvortrag/Gewinnvortrag
solchen Rechten und Werten
7.460,38
20.960,77
IV. Jahresfehlbetrag
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
8.775.102,35 9.009.999,14
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
11.831.489,03 10.915.159,53
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.960.967,92 2.929.191,62 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
178.839,00
321.287,34
23.746.398,30 23.175.637,63 C. Rückstellungen
23.753.858,68 23.196.598,40
1. Steuerrückstellungen
B. Umlaufvermögen
2. Sonstige Rückstellungen
I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
802.110,36
830.100,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
D. Verbindlichkeiten
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
375.627,06
345.720,31
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen an die Stadt Aachen
423.713,56
346.956,72
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
39.654,07
257.603,01
3. Sonstige Verbindlichkeiten
838.994,69
950.280,04
(davon aus Steuern T€ 191; Vorjahr: T€ 197 )
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand
1.279,67
1.393,99
1.642.384,72 1.781.774,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten
18.234,44
14.182,03
Aktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
3
26.181,93
24.357,00
2.977.403,00
3.001.760,00
74.565,80
12.341,00
3.192.753,00
3.205.094,00
25.414.477,84 24.992.555,27
15.161.104,94 14.359.689,24
1.750.547,32 2.734.464,60
12.549.962,86 10.899.220,63
860.594,76
726.004,01
1.000.000,00
6.766.676,71
218.547,34
-380.299,95
-161.752,61
7.604.924,10
31.12.2014
1.000.000,00
6.985.224,05
-380.299,95
-631.211,00
-1.011.510,95
6.973.713,10
31.12.2015
Anlage I
Anlage II
5
Anlage II
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
2015
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 2.250.495,15;
Vorjahr € 2.187.987,03)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an die Stadt Aachen € 410.410,28; Vorjahr € 429.876,38)
(davon aus Aufzinsung € 1.900,00; Vorjahr € 5.291,00)
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
10. Sonstige Steuern
11. Jahresfehlbetrag
0.0756004.001
2014
61.924.682,52 60.654.782,11
574.574,77
365.196,06
62.499.257,29 61.019.978,17
3.294.642,71
3.357.029,13
17.446.315,26 17.905.434,14
20.740.957,97 21.262.463,27
25.490.579,90 24.333.502,01
7.360.756,46
7.014.994,08
32.851.336,36 31.348.496,09
2.820.998,25
6.256.169,63
413.387,04
2.711.508,56
5.579.323,38
435.167,38
-583.591,96
-11.405,21
59.024,25
-631.211,00
-316.980,51
5.303,01
58.016,43
-380.299,95
7
Anlage II
1. Rechtliche Grundlagen
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen
Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Aachener Stadtbetrieb“ gebildet.
Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt.
2. Jahresabschluss 2014
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener
Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) über die Handelsbücher in entsprechender Anwendung der
Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2,
Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB.
Die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
entspricht
den
Gliederungsvorschriften
Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
nach
dem
8
Anlage II
Ausweis von Pflichtangaben:
Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend
ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten
werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 ist aus diesem Jahresabschluss in dem
der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen.
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das
Anlagevermögen übertragen.
Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der
Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten
Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen
Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als
Bestand zum 01.01.2003 aktiviert.
Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80
Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum
01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das
Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
9
Anlage II
Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu
Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für
kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt.
Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€
(410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand an Kraft- und Betriebsstoffen
(T€ 63), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 257), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 81), Streumaterialien für
den Winterdienst (T€ 56) sonstige Vorräte (T€ 8) sowie an Baumaterialien (T€ 338) ausgewiesen. Sie
werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des
Niederstwertprinzips bilanziert. Die Baumaterialien sind mit einem Festwert angesetzt
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen
gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen in Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 152) und
der VEBEG GmbH (T€ 47), aus dem Verkauf von Anlagegütern. Des Weiteren sind u.a. die GVVKommunalversicherung VVaG, Köln, (T€ 37), aus der Regulierung von Versicherungsschäden und der
Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 19) für Leistungen DSD in den Forderungen und enthalten.
Die Forderungen an die Stadt Aachen betragen insgesamt (T€ 424). Davon sind T€ 254 Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, und Ansprüche aus der Nachmeldung von Umsatzsteuerforderungen
in Höhe von T€ 170 enthalten. In den Vorjahren erfolgte der Ausweis der Umsatzsteuerkonten unter den
sonstigen Vermögensgegenständen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vorwiegend Forderungen aus Ertragsteuern für den
Betrieb gewerblicher Art „Duales System“ in Höhe von T€ 24 eingestellt.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
10
Anlage II
In dem Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 18) werden das folgende Geschäftsjahr
betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen.
Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresfehlbetrag 2015 beträgt
T€ 631. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Duales System fallen
die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer höher aus als die
Steuerbelastung, dadurch ergibt sich für das Jahr 2014 eine Forderung aus Ertragsteuern in Höhe von
T€ 13. Aus dem gleichen Grund wird für das Jahr 2015 eine Forderung in Höhe von T€ 11 ausgewiesen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Aachener Stadtbetrieb optiert, um die Verwertung
von Elektroschrott selbst durchzuführen. Dadurch liegt für den Bereich Verwertung von Elektroschrott ein
Betrieb gewerblicher Art vor. Durch den Vertragsabschluss mit der Firma Immark Deutschland GmbH
wurden im Jahr 2015 erstmalig Erlöse erzielt, die zu einem Jahresüberschuss führten. Für Ertragsteuern
wurden insgesamt T€ 12 in die Steuerrückstellungen eingestellt.
Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und
Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst
werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010.
Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung für
Langzeitüberstunden berücksichtigt. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2015 wurden
T€ 2 Zinsaufwand gebucht. Für die Jubiläumsrückstellung, sowie für die Langzeitüberstunden wurde ein
Zinssatz von 3,68 % angewendet.
Seitens
der
Stadt
Aachen
wurde
dem
Aachener
Stadtbetrieb
bescheinigt,
dass
die
Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete
Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund wurden die
bisher beim Aachener Stadtbetrieb gebildeten Rückstellungen für Beamte zum 31.12.2013 aufgelöst.
In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 1.068
(Vorjahr T€ 993) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des
Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde
gelegt.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
11
Anlage II
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungnahme
vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines
versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit
von 2 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum 31.12.2015 2,02 % ( 31.12.2014: 2,80 %). Des Weiteren sind
künftige Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend
wurde mit 2 % berücksichtigt.
Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2015 eine Rückstellung für
Altersteilzeit in Höhe von T€ 88 (Vorjahr T€ 92).
Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 54).
In diesem Betrag sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2015 in Höhe von T€ 28
berücksichtigt.
Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.426 betrifft Gebäude, die durch den
Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen
sind. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete
Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 299 angesetzt.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten.
Ausstehende Rechnungen wurden mit einem Betrag von T€ 58 berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von
T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro anno zu verzinsen und halbjährlich mit
jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum Bilanzstichtag T€ 7.869.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
12
Anlage II
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen
(Vorjahreswerte):
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Sonstige
Verbindlichkeiten
SUMME
Stand
31.12.2015
(31.12.2014)
EUR
1.750.547,32
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
EUR
1.750.547,32
bis 5 Jahre
EUR
0,00
> 5 Jahre
EUR
0,00
(2.734.464,60)
12.549.962,86
(2.734.464,60)
5.067.962,86
(0,00)
1.548.000,00
(0,00)
5.934.000,00
(10.899.220,63)
860.594,76
(3.030.220,63)
860.594,76
(1.548.000,00)
0,00
(6.321.000,00)
0,00
(726.001,01)
15.161.104,94
(14.359.689,24)
(726.001,01)
7.679.104,94
(6.490.689,24)
(0,00)
1.548.000,00
(1.548.000,00)
(0,00)
5.934.000,00
(6.321.000,00)
Anhang zum Jahresabschluss 2015
13
Anlage II
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
2015
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Grünunterhaltung der Kinderspielplätze
- Friedhofswesen/Krematorium
- Straßenreinigung/Winterdienst
- Straßenunterhaltung
Abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus
Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung
der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen,
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen
(abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der
Stadt Aachen
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienst
Friedhofsentgelte
Straßenunterhaltung
2014
T€
28.659
9.557
492
7.340
7.001
5.656
58.705
-256
28.472
9.723
492
6.904
6.186
5.836
57.613
-131
58.449
256
57.482
131
1.779
1.508
194
609
251
114
2
270
61.924
120
608
251
69
4
482
60.655
Anhang zum Jahresabschluss 2015
14
Anlage II
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die
Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete
Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb
einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und
Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen
Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden
Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der
Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung
gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht.
Die Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 178 höher ausgefallen als im Vorjahr. Dies wurde im
Wesentlichen, durch die im Vergleich zum Vorjahr, höheren Altpapierpreise verursacht.
Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 574 erwirtschaftet.
Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (T€ 179, Vorjahr
T€ 67), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 34, Vorjahr T€ 87), Erträge aus der Betreibung einer
Kantine ( T€ 51, Vorjahr T€ 31), Erträge aus Zuschüssen ( T€ 117, Vorjahr T€ 77) sowie Erträge aus dem
Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 70 (Vorjahr T€ 0).
Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 32.851 (Vorjahr T€ 31.348),
in denen T€ 2.250 (Vorjahr T€ 2.188) für die Altersvorsorge enthalten sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (T€ 1.929, Vorjahr T€ 1.811). Darin enthalten sind Mietzahlungen in Höhe
von T€ 185, die für das Mietobjekt „Freunder Weg 73“ ab dem 01.01.2014 jährlich an das
Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu zahlen ist. Dabei handelt es sich um eine Kostenmiete, die
unter anderem die Abschreibung des Gebäudes, Verzinsung des eingesetzten Kapitals,
Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale beinhaltet.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
15
Weitere
wesentliche
Bestandteile
der
sonstigen
Anlage II
betrieblichen
Aufwendungen
sind
der
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen (T€ 947, Vorjahr T€ 947), die Gebäudebewirtschaftung
und Unterhaltung (T€ 583, Vorjahr T€ 333), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 749, Vorjahr
T€ 694), Kfz-Versicherung und Sonstige Versicherungen (T€ 322, Vorjahr T€ 321) sowie Prüfungs- und
Beratungskosten (T€ 208, Vorjahr T€ 202).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 410,
Vorjahr T€ 430). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 5).
Da die Ertragssteuervorauszahlungen höher sind, als die zu zahlende Steuer, werden für das Jahr 2014
Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 13 und für das Jahr 2015 in Höhe von T€ 11 für den
Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Duales System“ ausgewiesen.
Für den BgA Elektroschrottverwertung werden im Jahr 2015 erstmalig Rückstellungen für Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag gebildet. Insgesamt wurden 12 T€ in die Steuerrückstellungen eingestellt.
Sonstige Steuern (T€ 59, Vorjahr T€ 58) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an.
Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von T€ 631 ab. Über die
Verwendung des Jahresergebnisses entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt
eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Jahresverlustes 2015 vor.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
16
Anlage II
6. Sonstige Angaben
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch:
jährliche Rate
Restlaufzeit am
31.12.15
31.12.14
- Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring
T€ 1.239
6 Jahre
7 Jahre
- Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring
T€ 183
6 Jahre
7 Jahre
- Bestellte Investitionsgüter
T€
1 Jahr
Summe
T€ 1.422
0
.
Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat
die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)
zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz
3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung
ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren
Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine
Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2015 (T€ 1.970, Vorjahr T€ 1.843)
für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes.
Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die
Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen
nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligen Teilergebnisplänen
etatisiert.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
17
Anlage II
Des Weiteren wird dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen bescheinigt, dass die
Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete
Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund werden im
Jahresabschluss des Aachener Stadtbetriebes keine Rückstellungen für die Beamten gebildet.
Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt:
2015
2014
640
628
Beamte
14
13
SUMME
654
641
Tarifbeschäftigte
nachrichtlich:
Angaben gemäß § 6 b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Der Aachener Stadtbetrieb tätigt als Hilfsbetrieb der Stadt Aachen fast ausschließlich Geschäfte mit der
Stadt Aachen, d.h. er erbringt seine Leistungen weitgehend nur für die Stadt Aachen. Die Vergütung
erfolgt auf der Basis von Plankosten im Rahmen des Betriebskostenzuschusses.
Angaben zum Betriebsausschuss:
In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen
Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses
fand am 01.12.2004 statt.
Anhang zum Jahresabschluss 2015
18
Anlage II
Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2015 sind:
Name, Vorname Art der Mitarbeit
Herkunft
Beruf
Seit
Arbeitgeber
Forschungsvereinigung Programmiersprachen für Fertigungsein02.07.2014 richtungen eV
Servos, Michael
Ausschussvorsitzender SPD
Dipl.
Mathematiker
Beckers,
Friedrich
Ausschussmitglied
CDU
Einzelhandelskaufmann
18.11.2009 selbstständig
Blum, Peter
Stv. Ausschussvorsitzender
FDP
Versicherungskaufmann
18.11.2009 selbstständig
Corsten,
Ferdinand
Ausschussmitglied
CDU
Rentner
13.10.2004
Klopstein, Lasse Sachkundiger Bürger
Die Linke Student
18.11.2009
Kogel, Tobias
Sachkundiger Bürger
CDU
Elektroniker
02.07.2014 Stawag
Krenkel,
Christian
Ausschussmitglied
CDU
Rentner
13.10.2004
Lang, Jürgen
Sachkundiger Bürger
CDU
Rentner
27.06.2012
Leigsnering,
Thomas
Sachkundiger Bürger
SPD
Politologe
César-Franck-Athenäum, Kelmis
02.07.2014 Königliches Athenäum, Eupen
Lucke, Daniela
Ausschussmitglied
SPD
Geschäftsführerin 02.07.2014 SPD Stadtratsfraktion Aachen
Luczak, Jochen
Ausschussmitglied
Grüne
Rentner
18.11.2009
Schmitz-Reiber,
Harald
Sachkundiger Bürger
Grüne
Tischler
02.07.2014 selbstständig
Thiel, Alex
Sachkundiger Bürger
Piraten
Dipl.
Bauingenieur
02.07.2014 selbstständig
Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2015 vom Aachener Stadtbetrieb
nicht gezahlt.
Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 wie folgt als Aufwand erfasst :
Abschlussprüfungsleistungen: 28
Andere Bestätigungsleistungen: 0
Steuerberatungsleistungen: 4
Sonstige Leistungen: 0
Anhang zum Jahresabschluss 2015
19
Anlage II
Mitglieder der Betriebsleitung in 2015 sind folgende Personen:
Herr Städtischer Oberamtsrat Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) seit 01.02.2013,
Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (kommissarischer Operativer Betriebsleiter ab 01.02.2013,
ordentlicher Operativer Betriebsleiter ab 19.11.2014),
Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im
Geschäftsjahr 2015 T€ 149. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen,
Herrn Thalau (T€ 68), Herrn Maier (T€ 81), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für ehemalige
Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt, noch
Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der
Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2015 nicht stattgefunden.
Aachen, den 28. Oktober 2016
____________________________
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
_________________________
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
Anhang zum Jahresabschluss 2015
45.940.720,52
46.112.554,23
Summe Anlagevermögen
321.287,34
3.420.609,25
22.299.121,92
Summe Sachanlagen
4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
c) Fahrzeuge
3.438.555,47
1.795.443,67
a) Betriebsanlagen
14.665.702,87
171.833,71
71.548,82
26.055,00
0,00
0,00
0,00
Euro
4
Abgang
0,00
56.874,60
3.503.774,20 1.307.541,85
3.503.774,20 1.307.541,85
178.839,00
65.927,76
2.768.432,07 1.153.063,43
270.742,63
151.289,22
68.543,52
0,00
0,00
Euro
3
Euro
2
171.833,71
Zugang
Anfangsstand
b) Maschinen und Geräte
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
II. Sachanlagen
Summe immat. Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände
1
Anlagenposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
0,00
0,00
0,00
0,00
-321.287,34
-8.246,34
0,00
0,00
268.751,71
60.781,97
Euro
5
Umbuchungen
Anlagennachweis des Aachener Stadtbetriebes 2015
1.039.221,49
3.049.431,21
5.655.703,73
150.872,94
150.872,94
Euro
7
Anfangsstand
0,00
491.417,63
48.308.786,58 22.915.955,83
48.136.952,87 22.765.082,89
178.839,00
3.421.416,07
23.914.490,56 12.529.308,83
1.994.637,48
3.832.541,40
14.795.028,36
171.833,71
171.833,71
Euro
6
Endstand
Abschreibungen
21
2.820.998,25
2.807.497,86
0,00
33.395,61
2.122.792,02
181.717,28
105.370,67
364.222,28
13.500,39
13.500,39
Euro
8
Zugang
lfd.Jahr
0,00
0,00
0,00
1.182.026,18
1.182.026,18
0,00
56.874,60
1.034.814,39
64.282,19
26.055,00
Euro
9
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.490,49
0,00
0,00
7.490,49
Euro
10
kumulierte
AfA
Abschreibungen auf Umbuchung
Abgänge
837.980,90
696.304,03
8.775.102,35
7.460,38
7.460,38
Euro
12
178.839,00
2.960.967,92
321.287,34
2.929.191,62
9.769.813,09
756.222,18
389.124,26
9.009.999,14
20.960,77
20.960,77
Euro
13
Restbuchwert per
01.01.2015
24.554.927,90 23.753.858,68 23.196.598,40
24.390.554,57 23.746.398,30 23.175.637,63
0,00
460.448,15
13.617.286,46 10.297.204,10
1.156.656,58
3.136.237,37
6.019.926,01
164.373,33
164.373,33
Euro
11
Endstand
Restbuchwert per
31.12.2015
32,03
24,17
0,00
0,98
8,88
9,11
2,75
2,46
7,86
7,86
v.H.
14
Durchschnittlicher Abschreibungssatz
353,43
349,09
100,00
86,54
43,06
42,01
18,17
59,31
4,34
4,34
v.H.
15
Durchschnittlicher
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage II
PwC
1
Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1:
a)
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Gem. § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Die Betriebsleitung besteht aus einem/r Operativen und einem/r Kaufmännischen
Betriebsleiter/Betriebsleiterin. Die Vertretung innerhalb der Betriebsleitung nehmen die Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen gegenseitig wahr. Die Betriebsleitung leitet den Aachener
Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit nicht durch die Gemeindeordnung
NW, die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt ist.
Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelte der Oberbürgermeister mit einer Dienstanweisung vom 7. Juni 2013, welcher seitens des Betriebsausschusses in seiner
Sitzung vom 9. Juli 2013 zugestimmt wurde. Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr Peter Maier.
Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW, die
EigVO NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt
Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang (Anlage II) genannt.
Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die
ihm durch die GO NW, die EigVO NRW oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind.
Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Operativen und des Kaufmännischen Betriebsleiters.
Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen
Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeis-
0.0756004.001
PwC
2
Anlage III
ter in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw.
dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind.
Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der
Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der
Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Haushaltsjahr 2015 haben drei Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und vier (11 insgesamt) Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in
denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleitung ist nicht in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben.
Fragenkreis 2:
a)
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der Organisationsplan vom 1. Januar 2007 wurde im August 2013
geändert und ist im Lagebericht dargestellt.
0.0756004.001
PwC
3
b)
Anlage III
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen.
Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert:
•
•
•
•
•
•
Vergabe von Aufträgen aller Art
Abschluss von Verträgen aller Art
Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern
Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen
Gewähren von Leistungen
Überprüfungen im Ordnungsrecht
Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie
über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen
Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und
Dienstrichtlinien, die auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung finden.
Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen
Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen
die operative Vertragspflege durch.
0.0756004.001
PwC
4
Anlage III
Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig
ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge
unverändert weiter.
Fragenkreis 3:
a)
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß
§ 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde am 9. Dezember 2015 vom Rat der Stadt Aachen auf
Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt.
Vom Erfolgsplan 2015 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab:
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Summe Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen
Summe Aufwendungen
Steuern von Einkommen und vom
Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresfehlbetrag
Plan
T€
61.915
442
60.659
22.619
32.298
3.178
6.753
410
65.258
Ist
T€
61.925
574
60.020
20.741
32.851
2.821
6.256
413
63.082
Ergebnisveränderung
T€
10
132
142
-1.878
553
-357
-497
3
-2.176
20
-11
-31
51
-2.972
59
-631
8
2.341
Die im Jahr 2015 angestrebten Erträge sind um T€ 142 höher ausgefallen als geplant.
Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt wurden aufgrund einer Anpassung im Personalbereich gekürzt (- T€ 144). Demgegenüber steht eine Steigerung der Erlöse aus Drittgeschäften
(+T€ 154). Vornehmlich sind die Erlöse der Abfallwirtschaft gestiegen, was im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht.
0.0756004.001
PwC
5
Anlage III
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen T€ 132 über dem Planwert des Jahres 2015. Dies
wurde im Wesentlichen, durch die Probeverkäufe der Altmetalle aus dem Krematorium und
durch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern verursacht.
Planunterschreitungen ergaben sich im Bereich der Materialaufwendungen. Aufgrund des
milden Winters waren die Planansätze für das Streumaterial (-T€ 169) zu hoch angesetzt. Im
Zusammenhang mit dem milden Winter und dem daraus resultierenden geringen Winterdiensteinsatz sowie den niedrigen Dieselpreisen wurden auch die Ansätze für Kraft- und Betriebsstoffe (-T€ 201) zu hoch angesetzt.
Im Bereich der Fremdleistungen wurde die Abfallgrundgebühr der ZEW gesenkt (-T€ 741).
Diese Minderung der Abfallgrundgebühr ist nicht im Plan enthalten.
Im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege wurde für die Aufstellung eines Baumkatasters
und die Durchführung verschiedener Pflegemaßnahmen ein Aufwand von T€ 600 geplant.
Der Prozess der Ausschreibung hat jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, so
dass im Jahr 2015 nur 17 % der Mittel eingesetzt wurden.
Durch Investitionen in den Fuhrpark und bessere Technik sind die Kosten für Fahrzeug- und
Gerätereparaturen rückläufig.
Planüberschreitungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten (+ T€ 553), dies entspricht einer Abweichung von 1,7 %. Sie resultiert daraus, dass ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant wurde, im Jahr 2015 aber ein
Aufwand ausgewiesen wird (-T€ 69). Dies führt zu einer Planabweichung in Höhe von
T€ 269. Aufgrund von nicht planbaren Gehaltssteigerungen, ergaben sich weitere höhere
Aufwendungen.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Abschreibungen um T€ 88. Der Planansatz im Jahr
2015 liegt jedoch über dem IST-Wert (-T€ 357). Je nach Investitionsvolumen oder Spezifikation des Wirtschaftsguts kann der Prozess der Beschaffung einen längeren Zeitraum beanspruchen. Geplante Investitionen werden somit zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt aktiviert, was direkte Auswirkungen auf die Abschreibungssumme hat.
Im Jahr 2015 ergaben sich bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen weitere wesentliche Planunterschreitungen. Hierbei konnten insbesondere angestrebte IT-Projekte (-T€ 203)
aus Kapazitätsgründen nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden.
Ebenso konnten bei den Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude die geplanten Projekte
nicht in Gänze umgesetzt werden, was zu einer Planunterschreitung von (-T€ 143) führt.
0.0756004.001
PwC
6
Anlage III
Die Aufwendungen für Miet- und Leasingkosten unterschreiten ebenfalls den Planwert
(- T€ 153). Im Planwert wurden höhere Leasingkosten im Zusammenhang mit dem Projekt
E-Mobilität berücksichtigt. Dieses Projekt wurde aber nicht in vollem Umfang umgesetzt.
Der Planansatz für die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland". Der Aufwand wurde aufgrund von geschätzten Zahlen, die sich an den Vorjahren orientierten um (+T€ 31) zu hoch geschätzt. In den IST Zahlen sind im Jahr 2015 erstmals
Aufwendungen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „ Verwertung von Elektroschrott“
enthalten.
Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von - T€ 2.972 nunmehr ein
Jahresverlust von -T€ 631.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen wurden wie folgt untersucht:
Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der
Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag
zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird.
Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form
vorgelegt wurde.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Eine laufende Liquiditätskontrolle wird durchgeführt.
Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr
2015 planmäßig getilgt.
0.0756004.001
PwC
7
e)
Anlage III
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Verrechnungskontos durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen
besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Das Steueramt versendet am Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge werden von der Stadt Aachen vereinnahmt.
Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in
der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Abrechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Es gibt keine Tochterunternehmen.
Fragenkreis 4:
a)
Risikofrüherkennungssystem
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Der Aachener Stadtbetrieb hat im Jahr 2013 ein seiner Betriebsgröße entsprechendes Risikomanagementsystem konzipiert und eingeführt. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Bereiche des Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und auf Basis dessen
geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten, die zu einer Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation des Risikos führen.
0.0756004.001
PwC
8
Anlage III
Die eingerichteten Instrumentarien sind so ausgestaltet, dass der Betrieb identifizierte Risiken anhand quantitativer Schwellenwerte kategorisiert. Diese leiten sich ab aus geschätzter
Eintrittswahrscheinlichkeit sowie anzunehmendem Höchstschadenswert. Darüber hinaus
werden Frühwarnindikatoren fixiert.
Im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen werden die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem überwacht. Die Risikoerfassung und -kommunikation unter Zuordnung von
Verantwortlichkeiten ist wesentlicher Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Einrichtung.
Folgenden, theoretisch denkbaren, Risiken sieht sich der Aachener Stadtbetrieb ausgesetzt,
welche bestandsgefährdend sein könnten:
•
Die politische Situation in Aachen und der Stadtregion Aachen ist im Wandel, und
die Kommunalpolitik verfolgt andere strategische Ziele als der Aachener Stadtbetrieb.
•
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf den Kernprozess des
Stadtbetriebs haben (v.a. Liberalisierung der Abfallbeseitigung)
•
Kürzung der Betriebskostenzuschüsse im Wirtschaftsplan
•
Die Liquidität des Betriebes ist nicht ausreichend gesichert
Derzeit ist allerdings ein Eintreten der vorgenannten Risiken nicht erkennbar und damit ein
Fortbestand des Aachener Stadtbetriebes nicht gefährdet. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich geeignet,
Risiken rechtzeitig zu erfassen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten, so dass diese
in geeigneter Weise darauf reagieren können. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Jährlich werden die Ergebnisse in Form eines Risikoberichts zusammengefasst, dokumentiert und präsentiert.
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
0.0756004.001
PwC
9
Anlage III
Durch die Art der Risikokommunikation und der fortlaufenden Bearbeitung sowie regelmäßig stattfindenden Risikoinventuren ist eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Geschäftsprozesse gewährleistet.
Fragenkreis 5:
a)
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives
Hedging)?
Nicht zutreffend.
b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Nicht zutreffend.
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Nicht zutreffend.
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Nicht zutreffend.
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Nicht zutreffend.
0.0756004.001
PwC
10
f)
Anlage III
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet.
Fragenkreis 6:
a)
Interne Revision
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Fachbereiches Rechnungsprüfung sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 8
der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 6.000,00 (VOL) bzw.
€ 12.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 6a)
0.0756004.001
PwC
11
f)
Anlage III
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
Fragenkreis 7:
a)
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen
und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Trifft nicht zu.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 8:
a)
Durchführung von Investitionen
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der
Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei
der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im
Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zu0.0756004.001
PwC
12
Anlage III
rückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T.
durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits
vorgegeben.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2015 nicht stattgefunden.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in
den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Keine Anhaltspunkte.
Fragenkreis 9:
a)
Vergaberegelungen
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor.
Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom
15. Dezember 1995 (in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014) für Vergaben
nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
0.0756004.001
PwC
13
Anlage III
Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den
uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und
über Einzelmaßnahmen unterrichtet.
Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet,
den Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und den Betriebsausschuss vierteljährlich zum
Monatsende eines Quartals über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über
die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Siehe dazu Antwort zu Frage 10a).
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a).
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2015 nicht.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend.
0.0756004.001
PwC
14
f)
Anlage III
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. Nach Auskunft wird aber am Abschluss einer solchen Versicherung durch die
Stadt Aachen gearbeitet.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von
T€ 8.548 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 6.819). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 64,0 % (Vorjahr 70,6 %) durch langfristig verfügbare Mittel
finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 29,4 % (Vorjahr 32,8 %) das langfristig gebundene
Vermögen ab.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Entfällt, da kein Konzern vorliegt.
0.0756004.001
PwC
15
c)
Anlage III
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 117 vereinnahmt.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenkapitalanteil beträgt 27,4 % (Vorjahr 30,4 %) und ist damit als noch angemessen
zu bezeichnen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresfehlbetrag aus der allgemeinen
Rücklage entnommen werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der
wirtschaftlichen Lage des Aachener Stadtbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO NRW für jeden Betriebszweig erstellte Gewinn- und Verlustrechnung in Anlage I des Berichts.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen in 2003 gewährte Trägerdarlehen
wird bis zum 31. Dezember 2017 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen.
Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet.
0.0756004.001
PwC
16
Anlage III
Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten Dienstleistungen.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen
•
Grün- und Freiflächen
•
Straßenunterhaltung und Brückenbau
nicht kostendeckend.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern, da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr 2015 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 631, welcher im Vergleich des
im Wirtschaftsplan 2015 kalkulierten Fehlbetrages von T€ 2.972 jedoch deutlich niedriger
ausfällt. Unterdeckungen haben sich im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege sowie der
Straßenunterhaltung/Brückenbau ergeben. Ursächlich waren in diesen Bereichen höhere
Ausgaben für Material- und Dienstleistungsaufwendungen, was auch in einem gestiegenen
Preisniveau für gärtnerische Arbeiten von Drittanbietern begründet liegt. Insbesondere im
Bereich der Spielplatzunterhaltung entstanden im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Aufwendungen für die Kontrolle, Wartung und Pflege der Spielgeräte, die aufgrund ihres Alters und ihrer Beschaffenheit (überwiegend Holz anstatt Metall) intensive und umfängliche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machten.
0.0756004.001
PwC
17
b)
Anlage III
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Im Auftrag der Politik werden derzeit mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Pflegestandards für die Grünflächenunterhaltung erarbeitet. Diese sollen neben anlagenbezogenen Gestaltungsrichtlinien auch auf eine höhere Kostentransparenz hinwirken. Da
die Ertragslage weitestgehend von den schwer zu beeinflussenden und von der Stadt gewährten Betriebskostenzuschüssen abhängig ist, wird der Betrieb gehalten sein, die Ausgaben nach Möglichkeit unterhalb den Erträgen zu halten.
Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung
des Eigenbetriebes im Lagebericht.
Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem
Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung festgelegt.
Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab.
0.0756004.001
PwC
1
Anlage IV
A. Bilanz
I.
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2014
€
€
7.460,38
20.960,77
1. Es handelt sich um Software-Lizenzen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jah-
ren.
Sachanlagen
31.12.2014
€
€
23.746.398,30
23.175.637,63
2. Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
01.01.2015
T€
Bauten auf fremden Grund
Maschinen, maschinelle
Anlagen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
Zugänge
U=Umbuchung
T€
9.010
10.915
2.929
321
23.175
Abschreibung
Stand
A=Abgang
31.12.2015
T€
T€
364
8.775
U
68
61
U
3.191
261 A
2.410
126
11.831
66
-1 A
179
-321
3.504
0A
33
0
0
2.961
2.807
126
23.746
U
U
U
179
3. Die Zugänge (inkl. Umbuchungen) bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im
Wesentlichen verschiedene Fahrzeuge wie Kehrmaschinen, Abfallsammelfahrzeuge und andere
Spezialfahrzeuge im Wert von T€ 2.768.
4. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen im Wesentlichen ein Abfallsammel-
fahrzeug (T€ 150).
5. Die Abgänge der Anlagen im Berichtsjahr betreffen vorwiegend Fahrzeuge, die durch Ersatzinves-
titionen ausgetauscht wurden.
0.0756004.001
PwC
2
Anlage IV
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.12.2014
€
€
802.110,36
830.100,81
6. Im Einzelnen:
31.12.2015 31.12.2014
T€
T€
255
257
82
81
63
60
56
84
338
338
8
10
802
830
Werkstattmaterial
Dienst- und Schutzkleidung
Kraft- und Betriebsstoffe
Streumaterial für den Winterdienst
Bau- und Straßenmaterial
sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
7. Die Vorratsbestände sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet. Für Baumaterial wurde ein
Festwert gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2014
€
€
375.627,06
345.720,31
8. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag u.a. gegenüber der
Bongaerts Recycling n.v., Houthalen, Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 152).
Forderungen, die bis Juni 2016 nicht beglichen waren, wurden wertberichtigt. Dabei wurden Beträge, die älter sind als ein Jahr vollständig und die übrigen zu 30 % wertberichtigt. Insgesamt
beträgt die Wertberichtigung zum Stichtag T€ 49 (Vorjahr T€ 84).
0.0756004.001
PwC
3
Forderungen gegen die Stadt Aachen
31.12.2014
Anlage IV
€
€
423.713,56
346.956,72
9. Hierbei handelt es sich mit T€ 170 um Erstattungsansprüche für Umsatzsteuer. Diese Forderungen
wurden im Vorjahr (T€ 166) unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Weitere
T€ 254 (Vorjahr T€ 347) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verschiedenen Fachbereichen.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2014
€
€
39.654,07
257.603,01
10. Die im Vorjahr hier enthaltenen Umsatzsteuererstattungsansprüche (T€ 166) werden nunmehr
unter den Forderungen gegen die Stadt Aachen ausgewiesen, da diese die Mittel erhält und mit
dem Finanzamt abrechnet. Forderungen aus Ertragsteuer für Vorjahre und für das laufende Jahr
sind mit T€ 24 (Vorjahr T€ 18) hier erfasst.
Kassenbestand
31.12.2014
€
€
1.279,67
1.393,99
11. Es werden drei Handkassen geführt. Bankkonten werden bei der Stadt Aachen für den Stadtbe-
trieb verwaltet.
Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2014
€
€
18.234,44
14.182,03
12. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um vorausbezahlte Kraftfahrzeugsteuer und Mautgebüh-
ren.
0.0756004.001
PwC
4
II.
Anlage IV
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
31.12.2014
€
€
1.000.000,00
1.000.000,00
€
€
6.985.224,05
6.766.676,71
13. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung.
Allgemeine Rücklage
31.12.2014
14. Am 11. März 2015 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresüberschuss des Jahres
2013 von € 218.547,34 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Verlustvortrag (Vorjahr Gewinnvortrag)
31.12.2014
€
€
-380.299,95
218.547,34
15. Am 6. April 2016 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014
von € 380.299,95 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die buchhalterische Umsetzung
des Beschlusses erfolgt zum 31. Dezember 2016.
Jahresfehlbetrag
31.12.2014
€
€
-631.211,00
- 380.299,95
16. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat-
zung noch zu entscheiden.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
31.12.2014
€
€
74.565,80
26.181,93
17. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich folgendermaßen:
2015
T€
Anfangsbestand
Zugänge
Auflösung
Endbestand
26
72
23
75
2014
T€
Die Zuschussgelder wurden geleistet für Fahrzeuge (T€ 47, Vorjahr T€ 26) sowie für ein Notstromaggregat (T€ 27). Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt im gleichen Zeitraum, wie die Abschreibung der aktivierten Wirtschaftsgüter.
0.0756004.001
0
36
10
26
PwC
5
Anlage IV
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
€
€
31.12.2014
12.341,00
24.357,00
18. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Steuern des Vorjahres und des Berichtsjahres
auf die Überschüsse der Betriebe gewerblicher Art gebildet.
Sonstige Rückstellungen
€
€
31.12.2014
3.192.753,00
2.977.403,00
19. Entwicklung bzw. Zusammensetzung:
01.01.2015 Inanspruch Auflösung
nahme
T€
Personalrückstellungen
Altersteilzeit
ausstehender Urlaub
und Gleitzeitguthaben
Berufsgenossenschaft
Dienstjubiläum
Übrige sonstige Rückstellungen
g
Mieten
Jahresabschlusskosten
extern
intern
ausstehende Pacht
ausstehende Rechnungen
Archivierungskosten
Gesamt
T€
T€
Zuführung
Zinseffekt
31.12.2015
T€
T€
T€
92
6
0
0
2
88
993
21
145
1.251
993
8
9
1.016
0
13
0
13
1.068
0
24
1.092
0
0
0
2
1.068
0
160
1.316
1.581
0
0
143
0
1.724
36
13
16
40
40
1.726
2.977
23
13
16
4
0
56
1.072
0
0
0
0
0
0
13
28
13
0
23
0
207
1.299
0
0
0
0
0
0
2
41
13
0
59
40
1.877
3.193
20. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Alters-
teilzeitvereinbarung. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet.
21. Die Einrichtung bildet Rückstellungen für ausstehenden Urlaub sowie Gleitzeitkonten. Der Be-
stand an Urlaubstagen betrug im Jahr 2015 1.625 Tage (Vorjahr 1.825 Tage). Die ausstehenden
Gleitzeitkontingente erhöhten sich von 3.962 auf 4.386 Tage. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auch auf die Ausweitung des durchschnittlichen Personalstandes.
22. Die Rückstellungen für Mietverpflichtungen betreffen Gebäude, die durch den Aachener Stadtbe-
trieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Mietzahlungen erfolgten bislang noch nicht. Für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten wurden zudem T€ 299 angesetzt.
0.0756004.001
PwC
6
Anlage IV
23. Die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten bestehen für Prüfungskosten für die Jahre 2014 und
2015 (T€ 41) sowie für interne Jahresabschlusskosten für 2015 (T€ 13).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
31.12.2014
€
€
1.750.547,32
2.734.464,60
24. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion
West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 726), die Backes Bau und Transporte
GmbH, Stadtkyll, (T€ 89) sowie die Gartenbau Berufsgenossenschaft, Kassel (T€ 87).
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Aachen
31.12.2014
€
€
12.549.962,86
10.899.220,63
25. Im Einzelnen:
31.12.2015 31.12.2014
T€
T€
7.869
8.256
3.646
1.585
Darlehensverbindlichkeiten
Stadtkassenkonto
Kurzfristige Verbindlichkeiten
FB Personal und Organisation
Immobilienmanagement
Gebäudemanagement
Übrige
968
20
18
29
1.035
12.550
990
0
6
62
1.058
10.899
26. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der
Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der
Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900
aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
27. Das Stadtkassenkonto weist einen negativen Saldo aus und wird daher unter den Verbindlichkei-
ten gegenüber der Stadt Aachen ausgewiesen. Es handelt sich dabei um den aufgelaufenen Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen des Stadtbetriebs, die über ein von der Stadt Aachen verwaltetes Bankkonto abgewickelt werden und deren Saldo täglich zugunsten oder zulasten des Stadtbetriebs durch die Stadt vereinnahmt wird.
0.0756004.001
PwC
7
Anlage IV
28. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen den FB Personal und Organisation bestehen mit T€ 919
vornehmlich aus der Abrechnung der Beamtenbezüge einschließlich Beiträgen zur Versorgungskasse für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2014
€
€
860.594,76
726.004,01
29. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kir-
chensteuer für den Monat Dezember 2015 (T€ 191) sowie noch ausstehende leistungsorientierte
Entgeltbestandteile (T€ 670).
B.
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2014
€
€
61.924.682,52
60.654.782,11
30. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die
folgenden Bereiche:
2015
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Friedhofswesen
- Straßenunterhaltung
- Straßenreinigung/Winterdienst
abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen,
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen
Straßenunterhaltung
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienste
Friedhofsentgelte
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der
Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
2014
T€
28.659
10.049
7.340
5.656
7.001
58.705
28.472
10.215
6.904
5.836
6.186
57.613
-256
58.449
1.779
609
194
270
251
114
2
-131
57.482
1.508
608
120
482
251
69
4
256
61.924
131
60.655
31. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe-
trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt ge-
0.0756004.001
PwC
8
Anlage IV
leisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst.
Der Rat der Stadt Aachen hat am 10. Dezember 2014 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirtschaftsplan 2015 einen Zuschussbedarf von T€ 58.849 beschlossen.
Die Planansätze und Abweichungen ergeben sich wie folgt:
Plan
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Friedhofswesen
- Straßenunterhaltung
- Straßenreinigung/Winterdienst
28.708
10.076
7.370
5.672
7.023
58.849
Ist
T€
28.659
10.049
7.340
5.656
7.001
58.705
Die Abweichungen vom Wirtschaftsplan ergeben sich aus der vorgenommenen Kürzung der Beamtenbezüge, die bei der Planerstellung nicht berücksichtigt wurde.
32. Die Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier ist insbesondere darauf zurückzuführen,
dass die Preise für Altpapier erneut gestiegen sind.
33. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegen insgesamt in 2015 zehn Verträge mit
verschiedenen Systembetreibern zugrunde. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört im Wesentlichen die Sammlung des Abfalls.
34. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die
Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt
Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über
den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden. Seit Ende 2011 erfolgt die Beauftragung durch
das Gebäudemanagement der Stadt Aachen.
0.0756004.001
PwC
9
Sonstige betriebliche Erträge
Anlage IV
2014
€
€
574.574,77
365.196,06
35. Zusammensetzung:
2015
T€
179
117
70
51
34
24
21
15
13
51
575
Erträge aus Anlagenabgängen
Zuschüsse
Nebengeschäfte Krematorium
Erträge aus dem Betrieb der Kantine
Personalkostenerstattungen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
Miet- und Pachterträge
Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige
2014
T€
67
77
0
31
87
10
20
42
1
30
365
36. Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Veräußerung von
abgeschriebenen Anlagegütern.
37. Die Nebengeschäfte Krematorium resultieren aus der Veräußerung von Metallresten aus der Kre-
mierung. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen von T€ 15 gegenüber, die im Materialaufwand
ausgewiesen werden.
38. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De-
ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 200.190 kWh (Vorjahr 542.726 kWh) in das Netz
eingespeist.
39. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge stammen im Wesentlichen aus der Auflösung von
Wertberichtigungen (T€ 35).
Materialaufwand
2014
€
€
20.740.957,97
21.262.463,27
40. Im Einzelnen:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
0.0756004.001
2015
T€
3.295
17.446
20.741
2014
T€
3.357
17.905
21.262
PwC
10
Anlage IV
41. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
2015
T€
1.055
558
310
289
85
34
964
3.295
Kraft- und Betriebsstoffe
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bau- und Schüttstoffe
Werkstattmaterial und Reifen
Material für Unterhaltung
Lebensmittel Kantine
Sonstiges
2014
T€
1.236
531
332
305
132
0
821
3.357
42. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt:
2015
T€
6.667
3.607
2.769
13.043
1.471
773
535
459
150
207
211
597
17.446
Abfallentsorgung
Abfallgrundgebühren
Abfallverwertung
Beseitigungsgebühren ZEW
Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen
Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten
Fremdmaterial eigene Reparaturen
Fremdleistungen Werkstatt
Betreuung/Personal
Abfuhrleistungen
Containermieten
Sonstiges
Personalaufwand
2014
€
€
2014
T€
6.637
4.348
2.836
13.821
1.253
504
584
476
184
313
209
561
17.905
32.851.336,36
31.348.496,09
43. Im Einzelnen:
Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge
Inanspruchnahme bzw. Zuführung zur Rückstellung
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
davon Altersversorgung
2015
T€
25.421
69
25.490
7.361
32.851
2.250
2014
T€
24.264
70
24.334
7.015
31.349
2.188
44. Der Anstieg der Entgelte resultiert insbesondere aus zwei Effekten: Zum einen sind die im Jahres-
durchschnitt beim Aachener Stadtbetrieb beschäftigten Mitarbeiter von 641 auf 654 gestiegen und
zum anderen gab es zum 1. März 2015 eine Tariferhöhung von 2,4 %.
0.0756004.001
PwC
11
Anlage IV
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
2014
€
€
2. 820.998,25
2.711.508,56
2014
€
€
6.256.169,63
5.579.323,38
45. Siehe Aktivposten Anlagevermögen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
46. Zusammensetzung:
2015
T€
1.929
947
749
583
208
1.840
6.256
Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen
EDV-Kosten für Hard- und Software
Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung
Prüfungs- und Beratungskosten
Übrige
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2014
€
€
2014
T€
1.811
947
694
333
202
1.592
5.579
413.387,04
435.167,38
47. Zusammensetzung:
2015
T€
410
2
1
413
Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen
Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
Sonstige
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2014
48. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme.
0.0756004.001
€
€
2014
T€
430
5
0
435
-583.591,96
- 316.980,51
PwC
12
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Anlage IV
2014
€
€
-11.405,21
5.303,01
49. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es mit T€ 14 um Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen und mit T€ 9 Steuererstattungen für Vorjahre. Dem gegenüber stehen
Aufwendungen für Steuern in Höhe von T€ 12.
Sonstige Steuern
2014
€
€
59.024,25
58.016,43
50. Bei den Sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um KFZ-Steuern.
Jahresfehlbetrag
2014
€
€
-631.211,00
-380.299,95
51. Über die Deckung des Jahresfehlbetrages 2015 hat der Rat der Stadt Aachen zu beschließen.
0.0756004.001
PwC
1
Anlage V
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Rechtliche Grundlagen
Firma
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener
Stadtbetrieb".
Gründung
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November
2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb"
mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet.
Sitz
Aachen
Satzung
Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell
gilt die Betriebssatzung in der fünften Änderungsfassung vom 24.
Oktober 2012.
Rechtsform
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf
Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S. des
§ 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt.
Zweck
Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben
•
der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben
hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt,
•
der Straßenreinigung und des Winterdienstes,
•
der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und
Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze,
•
des Friedhofswesens,
•
der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst
•
den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz)
0.0756004.001
PwC
2
•
Anlage V
die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten
städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um
Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt.
Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Stammkapital
gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00
Betriebsleitung
Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit
nicht durch GO NRW, EigVo NRW, Hauptsatzung der Stadt Aachen,
die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt wird.
Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas
Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr
Peter Maier.
Betriebsausschuss/ Werksausschuss
Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere
beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf
zwölf erhöht worden.
Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt (siehe Anlage II).
Wichtige Verträge
Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden
Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am
30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener
Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt
Aachen auf den Betrieb übertragen.
Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und
Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom
23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen
Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003.
0.0756004.001
PwC
3
Anlage V
Betriebskostenzuschuss
Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt
Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart:
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der
Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan
dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen
geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der
Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die
nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Deponie Herzogenrath
Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt
Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur
Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das
Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich
die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener
Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus
dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage.
Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und
den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in
der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese
Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert
und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Darlehensvertrag
Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004
und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener
Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich
mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit
einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den
Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus
verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung
auskunftsgemäß nicht abgeschlossen.
0.0756004.001
PwC
4
Steuerliche Verhältnisse
Anlage V
Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen
des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb
gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung
und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung
von Containerstandorten.
Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier bestand für den Zeitraum 1.
Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ein Abnahmevertrag mit der
Firma Bongaerts Recycling N.V., Peer in Belgien. Dieser Vertrag
wurde bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Für die Verkaufserlöse wurde festgelegt, dass 20 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig
sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am
Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt.
Seit 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art.
Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
Seit dem 1. Januar 2015 ist der Aachener Stadtbetrieb nach dem
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 mit der Verwertung
von Elektroabfällen in einem weiteren Betrieb gewerblicher Art
tätig.
0.0756004.001
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
DokID:
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten
ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des
Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
8. Mängelbeseitigung
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist
berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen
zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder
Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt
für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen
oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung
eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die
Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten
gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein
Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem
Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die
Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte
Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist.
Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3)
Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch
Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der
Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2)
Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die
Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte
und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen
Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des
Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom
Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1)
Für gesetzlich vorgeschriebene
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2)
Prüfungen
gilt
die
Haftungs-
Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber
begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer
Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden
Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis
zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf
das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(3)
Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen
wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
52001
1/2002
(1)
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der
Wirtschaftsprüfer
einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis
auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht
oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher
Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht
übernommen.
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(2)
Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in
steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom
Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als
richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für
Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm
festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2)
Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen
wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig
vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit
zur Verfügung steht.
(3)
Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer
und
Gewerbesteuer
sowie
der
Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung
erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es
sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2)
Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3)
Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der
Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder
die
unterlassene
Mitwirkung
des
Auftraggebers
entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch
dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1)
Der
Wirtschaftsprüfer
hat
neben
seiner
Gebühren- oder
Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse
auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2)
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4)
Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar,
so
sind
mangels
anderweitiger
schriftlicher
Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5)
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer,
Einheitsbewertung
und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen
Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem
Gebiet
der
Erbschaftsteuer,
Kapitalverkehrsteuer,
Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung,
Eintritt
und
Ausscheiden
eines
Gesellschafters,
Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten
Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2)
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der
Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem
oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der
Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
M4PDF-Engine V12.30
20000002829030
DokID:
10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge