Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172852.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
27.04.17, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0200/WP17
öffentlich
14.11.2016
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.11.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0200/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0200/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 13.10.2016 zum
Thema: Kosten und Preiselastizität der U3-Betreuung
Im Grundsatz wird auf eine ähnliche Ratsanfrage der AfD-Ratsgruppe vom 02.07.2015 und deren Beantwortung
verwiesen. Zur der aktuellen Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Wie entwickeln sich Personal-, Sach- und Betriebskosten im Zeitraum 2014 bis heute in den
städtischen Kindertageseinrichtungen mit U3-Betreuung? (Mit der Bitte um jährliche Darstellung
nach Kostenart, Gesamtsumme und der jeweiligen prozentualen Anteile)
Bei der Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz handelt es sich um eine
pauschalierte Finanzierung mit vereinfachter -zum Teil ebenfalls pauschalierter - Verwendungsnachweisung.
Eine Kosten-und Leistungsrechnung ist weder vorgesehen noch vorhanden.
Weiterhin sehen die KiBiz-Bestimmungen eine Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten, wie beispielsweise
Abschreibung, Verwaltungsumlagen, kalkulatorischen Mieten oder Eigenkapitalverzinsung und Overhead-Anteile
nicht vor. Außerdem weicht die betriebskostenrelevante Abrechnungsperiode vom Haushalts- und Kalenderjahr
ab. Aus diesem Grunde ist eine Angabe der tatsächlichen Ist-Kosten nicht möglich.
.
2. Welcher Nachfragerückgang nach U3-Betreuungsplätzen ist nach Ansicht der Verwaltung zu
erwarten, wenn bei der Kalkulation der Elternbeiträge die Einkommensfreigrenze auf 18.500 Euro
abgesenkt würde?
Es ist der Verwaltung nicht möglich hinsichtlich dieser Fragestellung eine Prognose abzugeben.
3. Welcher Nachfragerückgang nach U3-Betreuungsplätzen ist nach Ansicht der Verwaltung zu
erwarten, wenn bei der Kalkulation der Elternbeiträge die Einkommensgrenze auf 18.500 Euro
abgesenkt und die Beträge zugleich in allen Einkommensstufen um 25 % erhöht würden?
Es ist der Verwaltung nicht möglich hinsichtlich dieser Fragestellung eine Prognose abzugeben.
4. Wie hoch ist der von der Stadt Aachen zu tragende Anteil der laufenden Gesamtkosten aller
städtischen U3-KiTas
a) für die Jahre 2014, 2015
b) prognostiziert für 2016,
nach Abzug der Mittelzuflüsse von dritten (Bundes-, Landesmittel, Elternbeiträge etc.?
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Hinzu kommt, dass es entsprechend der pauschalierten
KiBiz-Systematik Mischformen von Gruppen gibt. Hierbei werden die erhöhten Betreuungskosten nicht direkt
dem eigentlichen U3-Kind zugeschrieben, sondern über erhöhte Kindspauschalen für Ü3-Kinder (Gruppenform
1 der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)) zugeordnet. Auch einrichtungsbezogene Besonderheiten
wie z.B. Mieten, Leitungsfreistellung, Familienzentren können nicht auf die einzelnen U3-Plätze
heruntergebrochen werden.
5. Mit welchem Betrag belastet ein U3-KiTa-Platz nach Abzug der Mittelzuflüsse von dritten den
städtischen Haushalt 2014 und 2015 durchschnittlich pro Monat und wie hoch wird die Belastung
voraussichtlich 2016 ausfallen?
Es wird auf die Ausführungen zur Frage 4 verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion im Rat der Stadt vom 13.10.2016;
hier: Entwicklung der Aachener Offenen Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016
Frage 1:
In welchem Umfang haben sich die OGS Elternbeiträge im Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zum
Schuljahr 2014/2015 geändert? Nennen Sie bitte den Betrag, um den sich die Einnahmen erhöht oder
gesenkt haben.
Die Verwaltung kann hierzu nur vorläufige Ergebnisse übermitteln. Die endgültigen Werte für das Schuljahr
2015/2016 werden nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung aller Elternbeitragspflichtigen
voraussichtlich erst Mitte 2017 vorliegen. Bis dahin können sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. Unter
Bezugnahme auf das am 07.11.2016 geführte Abstimmungsgespräch zu o.a. Ratsanfrage wird die Verwaltung
daher Mitte 2017 die entsprechenden Werte erheben und übermitteln.
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der OGS Beitragszahler der geänderten Einkommensstufen 6,7 und 8 im
Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zur Einkommensstufe 7 aus dem Schuljahr 2014/2015 entwickelt?
Auch hierzu werden endgültige Zahlen erst nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung Mitte 2017
endgültig vorliegen. Die Verwaltung wird zu diesem Zeitpunkt vereinbarungsgemäß auswerten, wie sich die
Fallzahlen in welchen Einkommensstufen verteilen und die entsprechenden Ergebnisse übermitteln.
Frage 3:
Wie hat sich die Auslastung der OGS Angebote nach Erhöhung der OGS Beiträge und der Änderung der
Beitragsstruktur geändert? Schlüsseln diese nach Schuljahr, Schule und Auslastung in Prozent auf.
Wie im Abstimmungsgespräch am 07.11.2016 erläutert, ist der Begriff „Auslastungsquote“ im Bereich der OGSFörderung so nicht relevant. Vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen in aufgeschlüsselt nach den einzelnen
Grundschulen der Anlage eine Entwicklung der OGS Plätze der letzten Jahre. Vorsorglich weise ich darauf hin,
dass die Schulen KGS Kornelimünster, KGS Karl Kuck Schule und KGS Höfchensweg keine OGS im Sinne des
Erlasses vorhalten.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2015 im OGS Bereich keinerlei
Auswirkungen auf den Ausbau oder das Nachfrageverhalten der Eltern.
Anlagen:
Entwicklung der OGS insgesamt in der Stadt Aachen
Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze insgesamt
Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze „ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“
Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze „mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“
Entwicklung der OGS in der Stadt Aachen ab Schuljahr 2003/2004
Schuljahr Regelschulen Förderschulen
Schulen
Kinder
Kinder mit
insgesamt ohne SpUB
SpUB
Kinder an
FÖS
Kinder
insgesamt
Gruppen
insgesamt
Kosten insgesamt Landesmittel Elternbeiträge
Kommunaler
Zuschuss
(Freiwillige
Leistung)
2003/2004
2
0
2
140
0
0
140
6
185.000 €
115.000 €
57.400 €
12.600 €
2004/2005
4
0
4
327
0
0
327
13
430.000 €
240.000 €
134.070 €
55.930 €
2005/2006
9
2
11
805
0
38
843
36
975.000 €
590.000 €
345.630 €
39.370 €
2006/2007
25
5
30
1794
0
169
1963
90
2.500.000 €
1.655.000 €
804.830 €
40.170 €
2007/2008
36
5
41
2705
8
205
2910
133
6.300.000 €
2.660.000 €
1.193.100 €
2.446.900 €
2008/2009
37
5
42
2932
60
215
3207
143
6.650.000 €
3.010.000 €
1.314.870 €
2.325.130 €
2009/2010
35
7
42
3213
94
209
3516
153
7.210.000 €
3.275.000 €
1.441.560 €
2.493.440 €
2010/2011
35
4
39
3402
137
140
3679
163
7.550.000 €
3.596.000 €
1.508.390 €
2.445.610 €
2011/2012
35
4
39
3741
149
134
4024
176
8.220.000 €
4.145.000 €
1.649.840 €
2.425.160 €
2012/2013
36
4
40
3928
198
106
4232
187
8.850.000 €
4.382.000 €
1.735.120 €
2.732.880 €
2013/2014
35
3
38
4100
247
91
4438
198
9.535.000 €
4.625.000 €
1.819.580 €
3.090.420 €
2014/2015
34
2
36
4311
273
61
4645
205,5
9.995.000 €
4.821.000 €
1.904.450 €
3.269.550 €
2015/2016
34
2
36
4350
325
56
4731
213
10.189.957 €
5.074.000 €
1.996.482 €
3.119.475 €
2016/2017
34
2
36
4660
321
56
5037
223,5
10.828.211 €
5.535.457 €
2.155.836 €
3.136.918 €
FB 45/110.020
Kostenentwicklung insgesamt
Entwicklung Kinder insgesamt
2016/2017
6000
2015/2016
5000
2014/2015
2013/2014
4000
2012/2013
3000
2011/2012
2010/2011
2000
2009/2010
1000
2008/2009
0
2007/2008
2006/2007
2005/2006
2004/2005
2003/2004
0€
2.000.000 €
Entwicklung Gruppen insgesamt
4.000.000 €
6.000.000 €
8.000.000 €
10.000.000 €
12.000.000 €
Refinanzierung Schuljahr 2016/2017
250
200
150
3.136.918 €
29%
Landesmittel
100
Elternbeiträge
5.535.457 €
51%
50
0
2.155.836 €
20%
FB 45/110.020
Kommunaler Zuschuss
Leistung)
(Freiwillige
Schulscharfe Entwicklung der Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der OGS der Stadt Aachen
Schulname
EGS Annaschule
Förderschule am Kurbrunnen
Förderschule Am Rödgerbach
Förderschule Beginenstr.
Förderschule Elsassstraße
FS Lindenschule
GGS Am Haarbach
GGS Am Höfling
GGS Am Lousberg
GGS Brander Feld
GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig
GGS Driescher Hof
GGS Eintrachtstraße
GGS Gerlachschule
GGS Gut Kullen
GGS Kronenberg
GGS Laurensberg
GGS Oberforstbach
GGS Richterich
GGS Schönforst
GGS Vaalserquartier
GGS Walheim
KGS Am Fischmarkt
KGS Am Römerhof
KGS Auf der Hörn
KGS Barbarastraße
KGS Beeckstraße
KGS Bildchen
KGS Birkstraße
KGS Düppelstraße
KGS Feldstraße
KGS Forster Linde
KGS Hanbrucher Straße
KGS Horbach
KGS Luisenstraße
KGS Marktschule Brand
KGS Mataréstraße
KGS Michaelsbergstraße
KGS Passstraße
KGS Verlautenheide
Montessori-Schule Eilendorf
Montessori-Schule Mataréstraße
Reumontschulen
Summe
2008-2009
110
0
0
0
0
0
72
112
80
0
81
73
21
111
95
46
124
40
80
98
132
69
70
124
68
41
72
45
88
73
60
67
111
32
73
128
78
101
131
60
0
41
125
2932
2009-2010
102
0
0
0
0
0
100
116
98
0
75
76
0
121
109
55
148
58
99
91
164
77
79
119
78
44
77
44
101
76
77
74
117
33
75
125
80
100
140
72
0
75
138
3213
2010-2011
106
0
0
0
0
0
112
120
107
0
75
75
0
109
119
50
144
69
113
82
174
100
89
123
85
44
75
51
115
93
79
100
125
35
75
124
94
100
144
70
0
74
152
3402
2011-2012
92
0
0
0
0
0
127
123
132
0
98
98
0
122
134
37
147
75
124
84
195
113
94
141
90
43
80
77
125
111
88
121
139
44
84
136
99
101
149
82
0
85
151
3741
FB 45/110.020
2012-2013
113
0
0
0
0
0
139
121
132
0
101
98
0
132
123
13
150
96
119
97
177
119
121
144
96
43
76
85
125
119
86
138
149
45
85
148
97
123
139
105
35
74
165
3928
2013-2014
97
0
0
0
0
0
150
122
133
0
115
99
0
144
135
0
162
99
146
99
183
112
120
161
104
40
73
82
113
134
82
144
159
51
88
148
98
136
155
119
49
90
158
4100
2014-2015
112
0
0
0
0
0
149
123
136
48
139
98
0
157
145
0
160
112
164
107
191
117
112
169
100
46
78
82
116
133
76
136
164
50
88
161
64
159
160
123
59
124
153
4311
2015-2016
111
0
0
0
0
0
150
123
139
71
136
98
0
155
144
0
169
110
175
101
195
108
110
169
109
35
76
71
122
146
78
138
171
41
78
161
35
150
162
144
72
146
151
4350
2016-2017
119
0
0
0
0
0
147
136
160
91
163
114
0
176
144
0
174
121
197
99
190
128
124
200
123
0
80
70
145
147
71
151
178
41
103
159
22
161
174
148
81
179
144
4660
Schulscharfe Entwicklung der Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der OGS der Stadt Aachen
Schulname
EGS Annaschule
Förderschule am Kurbrunnen
Förderschule Am Rödgerbach
Förderschule Beginenstr.
Förderschule Elsassstraße
FS Lindenschule
GGS Am Haarbach
GGS Am Höfling
GGS Am Lousberg
GGS Brander Feld
GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig
GGS Driescher Hof
GGS Eintrachtstraße
GGS Gerlachschule
GGS Gut Kullen
GGS Kronenberg
GGS Laurensberg
GGS Oberforstbach
GGS Richterich
GGS Schönforst
GGS Vaalserquartier
GGS Walheim
KGS Am Fischmarkt
KGS Am Römerhof
KGS Auf der Hörn
KGS Barbarastraße
KGS Beeckstraße
KGS Bildchen
KGS Birkstraße
KGS Düppelstraße
KGS Feldstraße
KGS Forster Linde
KGS Hanbrucher Straße
KGS Horbach
KGS Luisenstraße
KGS Marktschule Brand
KGS Mataréstraße
KGS Michaelsbergstraße
KGS Passstraße
KGS Verlautenheide
Montessori-Schule Eilendorf
Montessori-Schule Mataréstraße
Reumontschulen
Summe ohne Förderschulen
Summe Förderschulen
2008-2009
0
36
36
38
36
69
0
7
0
0
0
8
0
0
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
0
7
0
0
0
0
0
0
0
11
0
0
0
7
2
60
215
2009-2010
0
36
36
36
29
72
0
9
0
0
0
7
0
0
7
0
0
0
0
9
0
0
0
0
0
2
8
5
0
9
0
0
0
0
0
0
0
13
8
0
0
10
7
94
209
2010-2011
2011-2012
0
37
36
34
33
0
0
15
1
0
0
10
0
0
13
0
0
0
0
18
0
0
0
0
0
6
11
6
0
19
0
0
0
0
0
1
0
15
7
0
0
11
4
137
140
FB 45/110.020
0
30
31
40
33
0
0
15
1
0
0
14
0
0
15
0
0
0
0
16
0
0
0
0
0
2
11
10
0
21
3
0
0
0
0
1
0
14
9
0
0
11
6
149
134
2012-2013
0
20
22
36
28
0
0
16
7
0
0
14
0
0
16
0
0
0
0
17
0
0
0
0
0
7
10
11
0
18
9
0
0
0
3
1
0
12
18
0
15
13
11
198
106
2013-2014
0
0
35
22
34
0
0
16
11
0
2
24
0
0
15
0
0
0
0
17
0
0
1
0
0
7
11
15
1
18
17
0
0
0
10
5
1
13
17
0
17
18
11
247
91
2014-2015
0
0
17
9
35
0
0
16
10
0
2
21
0
0
22
0
0
0
0
12
0
0
1
0
0
7
12
15
1
22
18
0
0
0
9
11
0
15
22
0
17
18
22
273
61
2015-2016
9
0
23
0
33
0
2
16
10
0
1
24
0
0
22
0
0
0
0
21
2
0
1
0
0
3
18
21
1
23
16
0
5
0
23
11
0
22
17
0
22
19
16
325
56
2016-2017
9
0
23
0
33
0
9
16
10
0
5
21
0
0
22
0
0
0
0
21
8
0
0
0
0
0
15
21
0
21
16
0
9
0
21
9
0
21
15
0
21
15
16
321
56
Schulscharfe Entwicklung der Kinder in der OGS der Stadt Aachen - Gesamtdarstellung
Schulname
EGS Annaschule
Förderschule am Kurbrunnen
Förderschule Am Rödgerbach
Förderschule Beginenstr.
Förderschule E-Hilfe Walheim
FS Lindenschule
GGS Am Haarbach
GGS Am Höfling
GGS Am Lousberg
GGS Brander Feld
GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig
GGS Driescher Hof
GGS Eintrachtstraße
GGS Gerlachschule
GGS Gut Kullen
GGS Kronenberg
GGS Laurensberg
GGS Oberforstbach
GGS Richterich
GGS Schönforst
GGS Vaalserquartier
GGS Walheim
KGS Am Fischmarkt
KGS Am Römerhof
KGS Auf der Hörn
KGS Barbarastraße
KGS Beeckstraße
KGS Bildchen
KGS Birkstraße
KGS Düppelstraße
KGS Feldstraße
KGS Forster Linde
KGS Hanbrucher Straße
KGS Horbach
KGS Luisenstraße
KGS Marktschule Brand
KGS Mataréstraße
KGS Michaelsbergstraße
KGS Passstraße
KGS Verlautenheide
Montessori-Schule Eilendorf
Montessori-Schule Mataréstraße
Reumontschulen
Summe
2008-2009
110
36
36
38
36
69
72
119
80
0
81
81
21
111
103
46
124
40
80
98
132
69
70
124
68
41
82
45
88
80
60
67
111
32
73
128
78
112
131
60
0
48
127
3207
2009-2010
102
36
36
36
29
72
100
125
98
0
75
83
0
121
116
55
148
58
99
100
164
77
79
119
78
46
85
49
101
85
77
74
117
33
75
125
80
113
148
72
0
85
145
3516
2010-2011
106
37
36
34
33
0
112
135
108
0
75
85
0
109
132
50
144
69
113
100
174
100
89
123
85
50
86
57
115
112
79
100
125
35
75
125
94
115
151
70
0
85
156
3679
2011-2012
92
30
31
40
33
0
127
138
133
0
98
112
0
122
149
37
147
75
124
100
195
113
94
141
90
45
91
87
125
132
91
121
139
44
84
137
99
115
158
82
0
96
157
4024
FB 45/110.020
2012-2013
113
20
22
36
28
0
139
137
139
0
101
112
0
132
139
13
150
96
119
114
177
119
121
144
96
50
86
96
125
137
95
138
149
45
88
149
97
135
157
105
50
87
176
4232
2013-2014
97
0
35
22
34
0
150
138
144
0
117
123
0
144
150
0
162
99
146
116
183
112
121
161
104
47
84
97
114
152
99
144
159
51
98
153
99
149
172
119
66
108
169
4438
2014-2015
112
0
17
9
35
0
149
139
146
48
141
119
0
157
167
0
160
112
164
119
191
117
113
169
100
53
90
97
117
155
94
136
164
50
97
172
64
174
182
123
76
142
175
4645
2015-2016
120
0
23
0
33
0
152
139
149
71
137
122
0
155
166
0
169
110
175
122
197
108
111
169
109
38
94
92
123
169
94
138
176
41
101
172
35
172
179
144
94
165
167
4731
2016-2017
128
0
23
0
33
0
156
152
170
91
168
135
0
176
166
0
174
121
197
120
198
128
124
200
123
0
95
91
145
168
87
151
187
41
124
168
22
182
189
148
102
194
160
5037
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe "Allianz für Aachen" vom
13.09.2016 - Krankenhilfekosten UMA/UMF in Aachen
Mit Anfrage der "Allianz für Aachen" vom 13.10.2016 wird um Auskunft der Verwaltung zu folgenden
Fragen gebeten.
1. Wie hoch sind die Krankenhilfekosten für UMA/UMF seit dem 01.01.2016 und wie hoch waren
sie im Jahr 2015? (Falls keine abschließenden Zahlen vorliegen, nennen Sie uns bitte die
vorläufigen Zahlen.)
2015: 971.203,61 Euro
2016: 1.073.983,58 Euro (vorläufig, da noch nicht in Gänze abgerechnet)
2. Wie teilen sich die unter Punkt 1 ausgewiesenen Kosten auf im Hinblick auf
a) Behandlung von psychischen Erkrankungen.
b) Dentalbehandlungen.
c) sonstige ambulante Behandlungen.
d) sonstige stationäre Behandlungen.
Eine Detailausweisung ist aufgrund der vorhandenen Daten zu o. g. Punkten nicht möglich.
3. Für viele UMA/UMF wurden seit dem 01.01.2016 Krankenhilfekosten übernommen und für
wie viele im Jahr 2015? (Falls keine abschließenden Zahlen vorliegen, nennen Sie bitte die
vorläufigen Zahlen.)
2015: 1.205 junge Menschen
2016: 1.009 junge Menschen (bis zum 30.09.2016)
4. Gelegentlich fallen außerordentlich hohe Kosten für die medizinische Versorgung an, so
dass bei Kosten von über 70.000 Euro je Flüchtling, der darüber hinausgehende Betrag vom
Land NRW übernommen wird. Was waren die zehn kostspieligsten Einzelbehandlungen bzw.
-therapien seit dem 01.01.2016 und im Jahr 2015? (Bitte nennen Sie jeweils die
Behandlung/Therapie und die dafür jeweils aufgewendete Summe.)
Die Gesamtkosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bei unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen/Ausländern werden zu 100 % vom überörtlichen Träger getragen.
Die Einzelbehandlungen/-therapien und deren Kosten werden im Einzelnen nicht erhoben.
Seite 1 von 2
5. Wie müssen sich UMA/UMF an den durch die verursachten Krankenhilfekosten beteiligen
(Selbstbehalte/Praxisgebühr, Zuzahlungen u. ä.)?
Hier gelten die Regelungen des SGB V. Minderjährige haben sich an Krankenhilfekosten nicht zu
beteiligen.
Seite 2 von 2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
13.10.2016: Aktuelle Angaben zur Indikation der Grundschulförderung
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereitet die erbetenen Zahlen zu den Themenkomplexen
a.) Anzahl der am Bildungs- und Teilhabepakt teilnehmenden Kinder
d.) Anzahl der Schüler mit Teilleistungsstörungen
e.) Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund
f.) Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
nicht in kurzen bzw. jährlichen Abständen auf, da dies mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Am
29.09.2016 hat der Schulausschuss den Wunsch geäußert, dass aus Anlass der Verteilung der
Fördermittel aus dem Grundschulfonds für das Jahr 2017 wieder eine Auswertung der Daten zu a.), e.)
und f.) durch die Verwaltung vorgenommen wird. Dies wird im FB 45 beizeiten entsprechend
vorbereitet.
Bezüglich der Fragen
c.) Anzahl der Empfehlungen zur Hauptschule
b.) Bewertung der Schuleingangsuntersuchungen
sind Verantwortungsbereiche der unteren Schulaufsicht bzw. des städteregionalen Gesundheitsamtes
angesprochen, die durch die Verwaltung der Stadt Aachen nicht beantwortet werden können.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „ Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016
Thema: Investitionsfördermittel gemäß KInvFöG NRW
Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Welchen Betrag der ihr zur Verfügung stehenden Investitionsfördermittel gemäß dem
KInvFöG NRW hat die Stadt Aachen bisher bereits beantragt bzw. abgerufen? (Bitte
untergliedern Sie auch in das bisherige Antrags- bzw. Abrufvolumen je Monat.)
Frage 2:
Für welche Projekte wurden diese Mittel beantragt bzw. abgerufen?
Frage 3:
Falls die Mittel noch nicht voll ausgeschöpft wurden: Wieso hat die Stadt Aachen noch nicht
die volle Höhe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen und wann gedenkt die Stadt
Aachen diese Fördermittel abzurufen?
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bewilligungsbescheid über die Investitionsfördermittel in Gesamthöhe von 14.712.390,28 € ging der Stadt
Aachen am 09.10.2015 zu. Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 01.12.2015 sowie Ergänzungsbeschluss
des Rates vom 06.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Projekte bei der Bezirksregierung zur
Förderung anzumelden:
1. Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand)
3.600.000 €
2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium
4.400.000 €
3. Anschaffung von Elektrobussen
6.700.000 €
In einem Onlineverfahren wurden die umzusetzenden Projekte und Mittel in voller Höhe angemeldet. Die
Fördermittel können gemäß den Förderrichtlinien zum KInvFG erst abgerufen werden, sobald entsprechende
Ausgaben getätigt wurden.
Zu den einzelnen Projekten:
Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch
Der Architekt wurde bereits im Stufenvertrag beauftragt mit der Erstellung der ersten Planungsphasen. Derzeit
gibt es noch keine wesentlichen Finanzmittelabläufe.
Kosten-, Termin- und Finanzmittelablaufplanungen liegen aufgrund der frühen Projektphase (Lph "1/2") noch
nicht konkret vor. Das Vorhaben liegt zeitlich voll im Plan.
Sanierung Einhard Gymnasium
Das Bauvorhaben steht kurz vor Beginn der Planung; außer für die Voruntersuchungen und die
Auswahlverfahren gab es noch keine Finanzmittelabläufe.
Das vorgelagerte EU-weite Ausschreibungsverfahren für den Architekten läuft; im Dezember 2016 erfolgt die
Prüfung, Bewertung und Auswahl des Architekten. Kosten-, Termin- und Finanzmittelablaufplanungen liegen
aufgrund der frühen Projektphase noch nicht konkret vor. Das Vorhaben liegt zeitlich voll im Plan.
Anschaffung der Elektrobusse
Die ASEAG hat den Auftrag für die Anschaffung von 14 Elektrobussen am 26.09.2016 erteilt. Es wurde eine
Option für einen weiteren Elektrobus vereinbart.
Für weitere Informationen zum KInvFG und den angemeldeten Projekten wird auf die Vorlagen B 03/0050/WP17
sowie FB 45/0214/WP17 verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“
vom 11.11.2016
Thema: „Entwicklung von Mietpreisen für studentischen Wohnraum“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie stellt sich die Entwicklung der Durchschnittspreise (pro Quadratmeter Wohnfläche) für Studentenwohnungen
in Aachen für den Zeitraum 2010 - 2016 dar? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine allgemeine Mietentwicklung lässt sich aus dem Mietspiegel ableiten. Der Mietspiegel unterscheidet jedoch
nicht nach Studenten- oder Familienwohnungen sondern nach Baujahr, Ausstattungsmerkmalen und Wohnlagen.
Auf Grundlage einer „Normalwohnung“ (3 Zimmer, mittlere Wohnlage) ergibt sich folgende
Quadratmeterpreisentwicklung:
2009 / 2010 - 5,20 €
2011 / 2012 - 5,10 €
2013 / 2014 - 6,05 €
2015
- 6,18 €
Frage 2:
Wie viele Studenten waren in den Jahren 2010 – 2015 in Aachen als Mieter gemeldet und wie viele Studenten
sind aktuell als Mieter gemeldet? Bitte um aktuellste der Verwaltung vorliegenden Zahlen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Melderegister gibt es kein Kriterium "StudentIn" und die RWTH Aachen liefert aus datenschutztechnischen
Gründen keine personenbezogenen Daten.
Frage 3:
Wie viele Quadratmeter Wohnfläche in Aachen (aktuellste Zahlen) verteilen sich auf wie viele Wohneinheiten mit
einer Wohnfläche bis einschließlich 40 Quadratmeter?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Stichtag 31.12.2015 war 137.007 Wohneinheiten existent. Weder die Gesamtquadratmeter noch die
kleinteiligere Unterteilung ist bekannt.
Frage 4:
Wie viele Studenten haben in der Stadt Aachen ihren Erst- und Zweitwohnsitz?
Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits in Frage 2 beschrieben liegen hierzu keine Zahlen vor. Behelfsweise können die Zahlen der 18 bis
25- Jährigen herangezogen werden.
In Aachen waren am 31.10.2016 insgesamt 44.032 Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren gemeldet. Davon 979
Personen mit Nebenwohnsitz (von insgesamt 2558 Personen mit Nebenwohnsitz).
Frage 5:
Liegt der Verwaltung ein Mietpreisindex für Studentenwohnpreise in Aachen auf der Grundlage des hedonischen
Verfahrens vor? Falls ja, fügen Sie selbigen bitte bei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung liegt kein Mietpreisindex für Studentenwohnungen vor.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016:
Linker Vandalismus und autonomes Zentrum
1) Welchen Zusammenhang sieht die Verwaltung zwischen der linksextremen Szene in Aachen und der
Attacke auf das Verwaltungsgebäude an der Hackländerstraße in der Nacht vom 29.09.2016?
Nach Rücksprache mit der Polizei gibt es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Zuordnung der Straftaten.
2) Welche Schadenssumme entstand durch die Beschädigung der Außenfassade in der Nacht des
29.09.2016?
Durch den Vandalismus an der Außenfassade des VG Hackländerstraße (Farbanschlag, Zerstörung der
verglasten Eingangstüren) entstand ein Schaden in Höhe von:
- 8.837,- € für die Fassadenreinigung und
- 6.858,- € für die Behebung des Glasbruchs.
3) Sind im betreffenden Gebäude Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert? Falls nicht,
zieht die Verwaltung eine Installation von Kameras im Eingangsbereich nach den jüngsten Vorfällen
in Betracht?
Der Möglichkeit Kameras zur Überwachung öffentlicher Räume zu nutzen, sind gesetzlich enge Grenzen
gesetzt.
Diese Art "Überwachung" ist nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen umsetzbar.
Zurzeit sieht die Stadt Aachen von dieser Maßnahme am Eingang des VG Hackländer Straße ab, da dieser
vorgelagerte Bereich kein Präventions-Standort ist. Eine Häufung der Gewalt vor dem Gebäude wird bisher
nicht festgestellt.
4) Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung getroffen, um Sachbeschädigungen und
Vandalismus an Verwaltungsgebäuden zu vermeiden?
Verwaltungsgebäude erfüllen ihren Zweck nur dann gut, wenn Sie öffentlich frei zugänglich und für die
Bürgerinnen und Bürger "sichtbar" und gut erreichbar sind.
Auf der anderen Seite haben die dort tätigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein
unabweisliches Sicherheitsbedürfnis, dem die Stadt als Arbeitgeber Rechnung tragen muss.
Zur Gewaltprävention im Innern des Gebäude hat die Stadt einen professionellen Sicherheitsdienst
beauftragt, der während der Öffnungszeiten das Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft durchsetzt,
gleichzeitig und im Schwerpunkt deeskalierend und vorbeugend wirkt.
Darüber hinaus ist die zugehörige Pförtnerloge im Eingangsbereich während der Öffnungszeiten
standardmäßig besetzt.
Grundsätzlich wird jeder Vandalismusschaden von E26 zur Anzeige gebracht.
5) Unter welchen Voraussetzungen könnte das Mietverhältnis, betreffend die Immobilie
Hackländerstraße 5, mit dem Verein „Freunde unabhängiger Kultur in Aachen“ gekündigt werden?
Bitte nennen sie alle in Frage kommenden Gründe für eine Kündigung vor dem regulären Ende des
Mietvertrages.
Der Vertrag hat gemäß § 4 Abs. 2 eine Laufzeit von zehn Jahren. Die vertragliche Regelung benennt
beispielhaft Gründe - Insolvenz - oder Vergleichsverfahren des Nutzers, Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- für eine vorzeitige Beendigung. Im Übrigen wäre auf die darüber hinaus gegebene Möglichkeit einer
außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB abzustellen wäre.
Voraussetzung der außerordentlichen Kündigung in § 543 Abs. 1 BGB ist ein wichtiger Grund, der nach der
Legaldefinition vorliegt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Die
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist anhand der Umstände des Einzelfalls,
insbesondere am Verschulden der Vertragsparteien durch Interessenabwägung festzustellen. Eine
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass
der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.
Vorliegend sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Vandalismus an den Verwaltungsgebäuden
in der Hackländerstraße dem Verein als Nutzer des Bunkers zuzurechnen sind. Derzeit gibt es keine
Erkenntnisse für das Vorliegen von Gründen, die eine außerordentliche Kündigung des
Nutzungsverhältnisses rechtfertigen könnten.