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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
172852.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
27.04.17, 08:05

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0200/WP17 öffentlich 14.11.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.11.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0200/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0200/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 13.10.2016 zum Thema: Kosten und Preiselastizität der U3-Betreuung Im Grundsatz wird auf eine ähnliche Ratsanfrage der AfD-Ratsgruppe vom 02.07.2015 und deren Beantwortung verwiesen. Zur der aktuellen Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie entwickeln sich Personal-, Sach- und Betriebskosten im Zeitraum 2014 bis heute in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit U3-Betreuung? (Mit der Bitte um jährliche Darstellung nach Kostenart, Gesamtsumme und der jeweiligen prozentualen Anteile) Bei der Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz handelt es sich um eine pauschalierte Finanzierung mit vereinfachter -zum Teil ebenfalls pauschalierter - Verwendungsnachweisung. Eine Kosten-und Leistungsrechnung ist weder vorgesehen noch vorhanden. Weiterhin sehen die KiBiz-Bestimmungen eine Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten, wie beispielsweise Abschreibung, Verwaltungsumlagen, kalkulatorischen Mieten oder Eigenkapitalverzinsung und Overhead-Anteile nicht vor. Außerdem weicht die betriebskostenrelevante Abrechnungsperiode vom Haushalts- und Kalenderjahr ab. Aus diesem Grunde ist eine Angabe der tatsächlichen Ist-Kosten nicht möglich. . 2. Welcher Nachfragerückgang nach U3-Betreuungsplätzen ist nach Ansicht der Verwaltung zu erwarten, wenn bei der Kalkulation der Elternbeiträge die Einkommensfreigrenze auf 18.500 Euro abgesenkt würde? Es ist der Verwaltung nicht möglich hinsichtlich dieser Fragestellung eine Prognose abzugeben. 3. Welcher Nachfragerückgang nach U3-Betreuungsplätzen ist nach Ansicht der Verwaltung zu erwarten, wenn bei der Kalkulation der Elternbeiträge die Einkommensgrenze auf 18.500 Euro abgesenkt und die Beträge zugleich in allen Einkommensstufen um 25 % erhöht würden? Es ist der Verwaltung nicht möglich hinsichtlich dieser Fragestellung eine Prognose abzugeben. 4. Wie hoch ist der von der Stadt Aachen zu tragende Anteil der laufenden Gesamtkosten aller städtischen U3-KiTas a) für die Jahre 2014, 2015 b) prognostiziert für 2016, nach Abzug der Mittelzuflüsse von dritten (Bundes-, Landesmittel, Elternbeiträge etc.? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Hinzu kommt, dass es entsprechend der pauschalierten KiBiz-Systematik Mischformen von Gruppen gibt. Hierbei werden die erhöhten Betreuungskosten nicht direkt dem eigentlichen U3-Kind zugeschrieben, sondern über erhöhte Kindspauschalen für Ü3-Kinder (Gruppenform 1 der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)) zugeordnet. Auch einrichtungsbezogene Besonderheiten wie z.B. Mieten, Leitungsfreistellung, Familienzentren können nicht auf die einzelnen U3-Plätze heruntergebrochen werden. 5. Mit welchem Betrag belastet ein U3-KiTa-Platz nach Abzug der Mittelzuflüsse von dritten den städtischen Haushalt 2014 und 2015 durchschnittlich pro Monat und wie hoch wird die Belastung voraussichtlich 2016 ausfallen? Es wird auf die Ausführungen zur Frage 4 verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion im Rat der Stadt vom 13.10.2016; hier: Entwicklung der Aachener Offenen Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016 Frage 1: In welchem Umfang haben sich die OGS Elternbeiträge im Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 geändert? Nennen Sie bitte den Betrag, um den sich die Einnahmen erhöht oder gesenkt haben. Die Verwaltung kann hierzu nur vorläufige Ergebnisse übermitteln. Die endgültigen Werte für das Schuljahr 2015/2016 werden nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung aller Elternbeitragspflichtigen voraussichtlich erst Mitte 2017 vorliegen. Bis dahin können sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. Unter Bezugnahme auf das am 07.11.2016 geführte Abstimmungsgespräch zu o.a. Ratsanfrage wird die Verwaltung daher Mitte 2017 die entsprechenden Werte erheben und übermitteln. Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der OGS Beitragszahler der geänderten Einkommensstufen 6,7 und 8 im Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zur Einkommensstufe 7 aus dem Schuljahr 2014/2015 entwickelt? Auch hierzu werden endgültige Zahlen erst nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung Mitte 2017 endgültig vorliegen. Die Verwaltung wird zu diesem Zeitpunkt vereinbarungsgemäß auswerten, wie sich die Fallzahlen in welchen Einkommensstufen verteilen und die entsprechenden Ergebnisse übermitteln. Frage 3: Wie hat sich die Auslastung der OGS Angebote nach Erhöhung der OGS Beiträge und der Änderung der Beitragsstruktur geändert? Schlüsseln diese nach Schuljahr, Schule und Auslastung in Prozent auf. Wie im Abstimmungsgespräch am 07.11.2016 erläutert, ist der Begriff „Auslastungsquote“ im Bereich der OGSFörderung so nicht relevant. Vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen in aufgeschlüsselt nach den einzelnen Grundschulen der Anlage eine Entwicklung der OGS Plätze der letzten Jahre. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Schulen KGS Kornelimünster, KGS Karl Kuck Schule und KGS Höfchensweg keine OGS im Sinne des Erlasses vorhalten. Aus Sicht der Verwaltung hat die Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2015 im OGS Bereich keinerlei Auswirkungen auf den Ausbau oder das Nachfrageverhalten der Eltern. Anlagen: Entwicklung der OGS insgesamt in der Stadt Aachen Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze insgesamt Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze „ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“ Schulscharfe Entwicklung der OGS-Plätze „mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“ Entwicklung der OGS in der Stadt Aachen ab Schuljahr 2003/2004 Schuljahr Regelschulen Förderschulen Schulen Kinder Kinder mit insgesamt ohne SpUB SpUB Kinder an FÖS Kinder insgesamt Gruppen insgesamt Kosten insgesamt Landesmittel Elternbeiträge Kommunaler Zuschuss (Freiwillige Leistung) 2003/2004 2 0 2 140 0 0 140 6 185.000 € 115.000 € 57.400 € 12.600 € 2004/2005 4 0 4 327 0 0 327 13 430.000 € 240.000 € 134.070 € 55.930 € 2005/2006 9 2 11 805 0 38 843 36 975.000 € 590.000 € 345.630 € 39.370 € 2006/2007 25 5 30 1794 0 169 1963 90 2.500.000 € 1.655.000 € 804.830 € 40.170 € 2007/2008 36 5 41 2705 8 205 2910 133 6.300.000 € 2.660.000 € 1.193.100 € 2.446.900 € 2008/2009 37 5 42 2932 60 215 3207 143 6.650.000 € 3.010.000 € 1.314.870 € 2.325.130 € 2009/2010 35 7 42 3213 94 209 3516 153 7.210.000 € 3.275.000 € 1.441.560 € 2.493.440 € 2010/2011 35 4 39 3402 137 140 3679 163 7.550.000 € 3.596.000 € 1.508.390 € 2.445.610 € 2011/2012 35 4 39 3741 149 134 4024 176 8.220.000 € 4.145.000 € 1.649.840 € 2.425.160 € 2012/2013 36 4 40 3928 198 106 4232 187 8.850.000 € 4.382.000 € 1.735.120 € 2.732.880 € 2013/2014 35 3 38 4100 247 91 4438 198 9.535.000 € 4.625.000 € 1.819.580 € 3.090.420 € 2014/2015 34 2 36 4311 273 61 4645 205,5 9.995.000 € 4.821.000 € 1.904.450 € 3.269.550 € 2015/2016 34 2 36 4350 325 56 4731 213 10.189.957 € 5.074.000 € 1.996.482 € 3.119.475 € 2016/2017 34 2 36 4660 321 56 5037 223,5 10.828.211 € 5.535.457 € 2.155.836 € 3.136.918 € FB 45/110.020 Kostenentwicklung insgesamt Entwicklung Kinder insgesamt 2016/2017 6000 2015/2016 5000 2014/2015 2013/2014 4000 2012/2013 3000 2011/2012 2010/2011 2000 2009/2010 1000 2008/2009 0 2007/2008 2006/2007 2005/2006 2004/2005 2003/2004 0€ 2.000.000 € Entwicklung Gruppen insgesamt 4.000.000 € 6.000.000 € 8.000.000 € 10.000.000 € 12.000.000 € Refinanzierung Schuljahr 2016/2017 250 200 150 3.136.918 € 29% Landesmittel 100 Elternbeiträge 5.535.457 € 51% 50 0 2.155.836 € 20% FB 45/110.020 Kommunaler Zuschuss Leistung) (Freiwillige Schulscharfe Entwicklung der Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der OGS der Stadt Aachen Schulname EGS Annaschule Förderschule am Kurbrunnen Förderschule Am Rödgerbach Förderschule Beginenstr. Förderschule Elsassstraße FS Lindenschule GGS Am Haarbach GGS Am Höfling GGS Am Lousberg GGS Brander Feld GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig GGS Driescher Hof GGS Eintrachtstraße GGS Gerlachschule GGS Gut Kullen GGS Kronenberg GGS Laurensberg GGS Oberforstbach GGS Richterich GGS Schönforst GGS Vaalserquartier GGS Walheim KGS Am Fischmarkt KGS Am Römerhof KGS Auf der Hörn KGS Barbarastraße KGS Beeckstraße KGS Bildchen KGS Birkstraße KGS Düppelstraße KGS Feldstraße KGS Forster Linde KGS Hanbrucher Straße KGS Horbach KGS Luisenstraße KGS Marktschule Brand KGS Mataréstraße KGS Michaelsbergstraße KGS Passstraße KGS Verlautenheide Montessori-Schule Eilendorf Montessori-Schule Mataréstraße Reumontschulen Summe 2008-2009 110 0 0 0 0 0 72 112 80 0 81 73 21 111 95 46 124 40 80 98 132 69 70 124 68 41 72 45 88 73 60 67 111 32 73 128 78 101 131 60 0 41 125 2932 2009-2010 102 0 0 0 0 0 100 116 98 0 75 76 0 121 109 55 148 58 99 91 164 77 79 119 78 44 77 44 101 76 77 74 117 33 75 125 80 100 140 72 0 75 138 3213 2010-2011 106 0 0 0 0 0 112 120 107 0 75 75 0 109 119 50 144 69 113 82 174 100 89 123 85 44 75 51 115 93 79 100 125 35 75 124 94 100 144 70 0 74 152 3402 2011-2012 92 0 0 0 0 0 127 123 132 0 98 98 0 122 134 37 147 75 124 84 195 113 94 141 90 43 80 77 125 111 88 121 139 44 84 136 99 101 149 82 0 85 151 3741 FB 45/110.020 2012-2013 113 0 0 0 0 0 139 121 132 0 101 98 0 132 123 13 150 96 119 97 177 119 121 144 96 43 76 85 125 119 86 138 149 45 85 148 97 123 139 105 35 74 165 3928 2013-2014 97 0 0 0 0 0 150 122 133 0 115 99 0 144 135 0 162 99 146 99 183 112 120 161 104 40 73 82 113 134 82 144 159 51 88 148 98 136 155 119 49 90 158 4100 2014-2015 112 0 0 0 0 0 149 123 136 48 139 98 0 157 145 0 160 112 164 107 191 117 112 169 100 46 78 82 116 133 76 136 164 50 88 161 64 159 160 123 59 124 153 4311 2015-2016 111 0 0 0 0 0 150 123 139 71 136 98 0 155 144 0 169 110 175 101 195 108 110 169 109 35 76 71 122 146 78 138 171 41 78 161 35 150 162 144 72 146 151 4350 2016-2017 119 0 0 0 0 0 147 136 160 91 163 114 0 176 144 0 174 121 197 99 190 128 124 200 123 0 80 70 145 147 71 151 178 41 103 159 22 161 174 148 81 179 144 4660 Schulscharfe Entwicklung der Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der OGS der Stadt Aachen Schulname EGS Annaschule Förderschule am Kurbrunnen Förderschule Am Rödgerbach Förderschule Beginenstr. Förderschule Elsassstraße FS Lindenschule GGS Am Haarbach GGS Am Höfling GGS Am Lousberg GGS Brander Feld GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig GGS Driescher Hof GGS Eintrachtstraße GGS Gerlachschule GGS Gut Kullen GGS Kronenberg GGS Laurensberg GGS Oberforstbach GGS Richterich GGS Schönforst GGS Vaalserquartier GGS Walheim KGS Am Fischmarkt KGS Am Römerhof KGS Auf der Hörn KGS Barbarastraße KGS Beeckstraße KGS Bildchen KGS Birkstraße KGS Düppelstraße KGS Feldstraße KGS Forster Linde KGS Hanbrucher Straße KGS Horbach KGS Luisenstraße KGS Marktschule Brand KGS Mataréstraße KGS Michaelsbergstraße KGS Passstraße KGS Verlautenheide Montessori-Schule Eilendorf Montessori-Schule Mataréstraße Reumontschulen Summe ohne Förderschulen Summe Förderschulen 2008-2009 0 36 36 38 36 69 0 7 0 0 0 8 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 7 0 0 0 0 0 0 0 11 0 0 0 7 2 60 215 2009-2010 0 36 36 36 29 72 0 9 0 0 0 7 0 0 7 0 0 0 0 9 0 0 0 0 0 2 8 5 0 9 0 0 0 0 0 0 0 13 8 0 0 10 7 94 209 2010-2011 2011-2012 0 37 36 34 33 0 0 15 1 0 0 10 0 0 13 0 0 0 0 18 0 0 0 0 0 6 11 6 0 19 0 0 0 0 0 1 0 15 7 0 0 11 4 137 140 FB 45/110.020 0 30 31 40 33 0 0 15 1 0 0 14 0 0 15 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 2 11 10 0 21 3 0 0 0 0 1 0 14 9 0 0 11 6 149 134 2012-2013 0 20 22 36 28 0 0 16 7 0 0 14 0 0 16 0 0 0 0 17 0 0 0 0 0 7 10 11 0 18 9 0 0 0 3 1 0 12 18 0 15 13 11 198 106 2013-2014 0 0 35 22 34 0 0 16 11 0 2 24 0 0 15 0 0 0 0 17 0 0 1 0 0 7 11 15 1 18 17 0 0 0 10 5 1 13 17 0 17 18 11 247 91 2014-2015 0 0 17 9 35 0 0 16 10 0 2 21 0 0 22 0 0 0 0 12 0 0 1 0 0 7 12 15 1 22 18 0 0 0 9 11 0 15 22 0 17 18 22 273 61 2015-2016 9 0 23 0 33 0 2 16 10 0 1 24 0 0 22 0 0 0 0 21 2 0 1 0 0 3 18 21 1 23 16 0 5 0 23 11 0 22 17 0 22 19 16 325 56 2016-2017 9 0 23 0 33 0 9 16 10 0 5 21 0 0 22 0 0 0 0 21 8 0 0 0 0 0 15 21 0 21 16 0 9 0 21 9 0 21 15 0 21 15 16 321 56 Schulscharfe Entwicklung der Kinder in der OGS der Stadt Aachen - Gesamtdarstellung Schulname EGS Annaschule Förderschule am Kurbrunnen Förderschule Am Rödgerbach Förderschule Beginenstr. Förderschule E-Hilfe Walheim FS Lindenschule GGS Am Haarbach GGS Am Höfling GGS Am Lousberg GGS Brander Feld GGS Brühlstraße mit kath. Bekenntniszweig GGS Driescher Hof GGS Eintrachtstraße GGS Gerlachschule GGS Gut Kullen GGS Kronenberg GGS Laurensberg GGS Oberforstbach GGS Richterich GGS Schönforst GGS Vaalserquartier GGS Walheim KGS Am Fischmarkt KGS Am Römerhof KGS Auf der Hörn KGS Barbarastraße KGS Beeckstraße KGS Bildchen KGS Birkstraße KGS Düppelstraße KGS Feldstraße KGS Forster Linde KGS Hanbrucher Straße KGS Horbach KGS Luisenstraße KGS Marktschule Brand KGS Mataréstraße KGS Michaelsbergstraße KGS Passstraße KGS Verlautenheide Montessori-Schule Eilendorf Montessori-Schule Mataréstraße Reumontschulen Summe 2008-2009 110 36 36 38 36 69 72 119 80 0 81 81 21 111 103 46 124 40 80 98 132 69 70 124 68 41 82 45 88 80 60 67 111 32 73 128 78 112 131 60 0 48 127 3207 2009-2010 102 36 36 36 29 72 100 125 98 0 75 83 0 121 116 55 148 58 99 100 164 77 79 119 78 46 85 49 101 85 77 74 117 33 75 125 80 113 148 72 0 85 145 3516 2010-2011 106 37 36 34 33 0 112 135 108 0 75 85 0 109 132 50 144 69 113 100 174 100 89 123 85 50 86 57 115 112 79 100 125 35 75 125 94 115 151 70 0 85 156 3679 2011-2012 92 30 31 40 33 0 127 138 133 0 98 112 0 122 149 37 147 75 124 100 195 113 94 141 90 45 91 87 125 132 91 121 139 44 84 137 99 115 158 82 0 96 157 4024 FB 45/110.020 2012-2013 113 20 22 36 28 0 139 137 139 0 101 112 0 132 139 13 150 96 119 114 177 119 121 144 96 50 86 96 125 137 95 138 149 45 88 149 97 135 157 105 50 87 176 4232 2013-2014 97 0 35 22 34 0 150 138 144 0 117 123 0 144 150 0 162 99 146 116 183 112 121 161 104 47 84 97 114 152 99 144 159 51 98 153 99 149 172 119 66 108 169 4438 2014-2015 112 0 17 9 35 0 149 139 146 48 141 119 0 157 167 0 160 112 164 119 191 117 113 169 100 53 90 97 117 155 94 136 164 50 97 172 64 174 182 123 76 142 175 4645 2015-2016 120 0 23 0 33 0 152 139 149 71 137 122 0 155 166 0 169 110 175 122 197 108 111 169 109 38 94 92 123 169 94 138 176 41 101 172 35 172 179 144 94 165 167 4731 2016-2017 128 0 23 0 33 0 156 152 170 91 168 135 0 176 166 0 174 121 197 120 198 128 124 200 123 0 95 91 145 168 87 151 187 41 124 168 22 182 189 148 102 194 160 5037 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe "Allianz für Aachen" vom 13.09.2016 - Krankenhilfekosten UMA/UMF in Aachen Mit Anfrage der "Allianz für Aachen" vom 13.10.2016 wird um Auskunft der Verwaltung zu folgenden Fragen gebeten. 1. Wie hoch sind die Krankenhilfekosten für UMA/UMF seit dem 01.01.2016 und wie hoch waren sie im Jahr 2015? (Falls keine abschließenden Zahlen vorliegen, nennen Sie uns bitte die vorläufigen Zahlen.) 2015: 971.203,61 Euro 2016: 1.073.983,58 Euro (vorläufig, da noch nicht in Gänze abgerechnet) 2. Wie teilen sich die unter Punkt 1 ausgewiesenen Kosten auf im Hinblick auf a) Behandlung von psychischen Erkrankungen. b) Dentalbehandlungen. c) sonstige ambulante Behandlungen. d) sonstige stationäre Behandlungen. Eine Detailausweisung ist aufgrund der vorhandenen Daten zu o. g. Punkten nicht möglich. 3. Für viele UMA/UMF wurden seit dem 01.01.2016 Krankenhilfekosten übernommen und für wie viele im Jahr 2015? (Falls keine abschließenden Zahlen vorliegen, nennen Sie bitte die vorläufigen Zahlen.) 2015: 1.205 junge Menschen 2016: 1.009 junge Menschen (bis zum 30.09.2016) 4. Gelegentlich fallen außerordentlich hohe Kosten für die medizinische Versorgung an, so dass bei Kosten von über 70.000 Euro je Flüchtling, der darüber hinausgehende Betrag vom Land NRW übernommen wird. Was waren die zehn kostspieligsten Einzelbehandlungen bzw. -therapien seit dem 01.01.2016 und im Jahr 2015? (Bitte nennen Sie jeweils die Behandlung/Therapie und die dafür jeweils aufgewendete Summe.) Die Gesamtkosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/Ausländern werden zu 100 % vom überörtlichen Träger getragen. Die Einzelbehandlungen/-therapien und deren Kosten werden im Einzelnen nicht erhoben. Seite 1 von 2 5. Wie müssen sich UMA/UMF an den durch die verursachten Krankenhilfekosten beteiligen (Selbstbehalte/Praxisgebühr, Zuzahlungen u. ä.)? Hier gelten die Regelungen des SGB V. Minderjährige haben sich an Krankenhilfekosten nicht zu beteiligen. Seite 2 von 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 13.10.2016: Aktuelle Angaben zur Indikation der Grundschulförderung Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereitet die erbetenen Zahlen zu den Themenkomplexen a.) Anzahl der am Bildungs- und Teilhabepakt teilnehmenden Kinder d.) Anzahl der Schüler mit Teilleistungsstörungen e.) Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund f.) Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht in kurzen bzw. jährlichen Abständen auf, da dies mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Am 29.09.2016 hat der Schulausschuss den Wunsch geäußert, dass aus Anlass der Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds für das Jahr 2017 wieder eine Auswertung der Daten zu a.), e.) und f.) durch die Verwaltung vorgenommen wird. Dies wird im FB 45 beizeiten entsprechend vorbereitet. Bezüglich der Fragen c.) Anzahl der Empfehlungen zur Hauptschule b.) Bewertung der Schuleingangsuntersuchungen sind Verantwortungsbereiche der unteren Schulaufsicht bzw. des städteregionalen Gesundheitsamtes angesprochen, die durch die Verwaltung der Stadt Aachen nicht beantwortet werden können. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „ Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016 Thema: Investitionsfördermittel gemäß KInvFöG NRW Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Welchen Betrag der ihr zur Verfügung stehenden Investitionsfördermittel gemäß dem KInvFöG NRW hat die Stadt Aachen bisher bereits beantragt bzw. abgerufen? (Bitte untergliedern Sie auch in das bisherige Antrags- bzw. Abrufvolumen je Monat.) Frage 2: Für welche Projekte wurden diese Mittel beantragt bzw. abgerufen? Frage 3: Falls die Mittel noch nicht voll ausgeschöpft wurden: Wieso hat die Stadt Aachen noch nicht die volle Höhe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen und wann gedenkt die Stadt Aachen diese Fördermittel abzurufen? Stellungnahme der Verwaltung Der Bewilligungsbescheid über die Investitionsfördermittel in Gesamthöhe von 14.712.390,28 € ging der Stadt Aachen am 09.10.2015 zu. Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 01.12.2015 sowie Ergänzungsbeschluss des Rates vom 06.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Projekte bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden: 1. Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) 3.600.000 € 2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium 4.400.000 € 3. Anschaffung von Elektrobussen 6.700.000 € In einem Onlineverfahren wurden die umzusetzenden Projekte und Mittel in voller Höhe angemeldet. Die Fördermittel können gemäß den Förderrichtlinien zum KInvFG erst abgerufen werden, sobald entsprechende Ausgaben getätigt wurden. Zu den einzelnen Projekten: Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch Der Architekt wurde bereits im Stufenvertrag beauftragt mit der Erstellung der ersten Planungsphasen. Derzeit gibt es noch keine wesentlichen Finanzmittelabläufe. Kosten-, Termin- und Finanzmittelablaufplanungen liegen aufgrund der frühen Projektphase (Lph "1/2") noch nicht konkret vor. Das Vorhaben liegt zeitlich voll im Plan. Sanierung Einhard Gymnasium Das Bauvorhaben steht kurz vor Beginn der Planung; außer für die Voruntersuchungen und die Auswahlverfahren gab es noch keine Finanzmittelabläufe. Das vorgelagerte EU-weite Ausschreibungsverfahren für den Architekten läuft; im Dezember 2016 erfolgt die Prüfung, Bewertung und Auswahl des Architekten. Kosten-, Termin- und Finanzmittelablaufplanungen liegen aufgrund der frühen Projektphase noch nicht konkret vor. Das Vorhaben liegt zeitlich voll im Plan. Anschaffung der Elektrobusse Die ASEAG hat den Auftrag für die Anschaffung von 14 Elektrobussen am 26.09.2016 erteilt. Es wurde eine Option für einen weiteren Elektrobus vereinbart. Für weitere Informationen zum KInvFG und den angemeldeten Projekten wird auf die Vorlagen B 03/0050/WP17 sowie FB 45/0214/WP17 verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016 Thema: „Entwicklung von Mietpreisen für studentischen Wohnraum“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie stellt sich die Entwicklung der Durchschnittspreise (pro Quadratmeter Wohnfläche) für Studentenwohnungen in Aachen für den Zeitraum 2010 - 2016 dar? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren. Stellungnahme der Verwaltung: Eine allgemeine Mietentwicklung lässt sich aus dem Mietspiegel ableiten. Der Mietspiegel unterscheidet jedoch nicht nach Studenten- oder Familienwohnungen sondern nach Baujahr, Ausstattungsmerkmalen und Wohnlagen. Auf Grundlage einer „Normalwohnung“ (3 Zimmer, mittlere Wohnlage) ergibt sich folgende Quadratmeterpreisentwicklung: 2009 / 2010 - 5,20 € 2011 / 2012 - 5,10 € 2013 / 2014 - 6,05 € 2015 - 6,18 € Frage 2: Wie viele Studenten waren in den Jahren 2010 – 2015 in Aachen als Mieter gemeldet und wie viele Studenten sind aktuell als Mieter gemeldet? Bitte um aktuellste der Verwaltung vorliegenden Zahlen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Melderegister gibt es kein Kriterium "StudentIn" und die RWTH Aachen liefert aus datenschutztechnischen Gründen keine personenbezogenen Daten. Frage 3: Wie viele Quadratmeter Wohnfläche in Aachen (aktuellste Zahlen) verteilen sich auf wie viele Wohneinheiten mit einer Wohnfläche bis einschließlich 40 Quadratmeter? Stellungnahme der Verwaltung: Zum Stichtag 31.12.2015 war 137.007 Wohneinheiten existent. Weder die Gesamtquadratmeter noch die kleinteiligere Unterteilung ist bekannt. Frage 4: Wie viele Studenten haben in der Stadt Aachen ihren Erst- und Zweitwohnsitz? Stellungnahme der Verwaltung Wie bereits in Frage 2 beschrieben liegen hierzu keine Zahlen vor. Behelfsweise können die Zahlen der 18 bis 25- Jährigen herangezogen werden. In Aachen waren am 31.10.2016 insgesamt 44.032 Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren gemeldet. Davon 979 Personen mit Nebenwohnsitz (von insgesamt 2558 Personen mit Nebenwohnsitz). Frage 5: Liegt der Verwaltung ein Mietpreisindex für Studentenwohnpreise in Aachen auf der Grundlage des hedonischen Verfahrens vor? Falls ja, fügen Sie selbigen bitte bei. Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung liegt kein Mietpreisindex für Studentenwohnungen vor. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016: Linker Vandalismus und autonomes Zentrum 1) Welchen Zusammenhang sieht die Verwaltung zwischen der linksextremen Szene in Aachen und der Attacke auf das Verwaltungsgebäude an der Hackländerstraße in der Nacht vom 29.09.2016? Nach Rücksprache mit der Polizei gibt es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Zuordnung der Straftaten. 2) Welche Schadenssumme entstand durch die Beschädigung der Außenfassade in der Nacht des 29.09.2016? Durch den Vandalismus an der Außenfassade des VG Hackländerstraße (Farbanschlag, Zerstörung der verglasten Eingangstüren) entstand ein Schaden in Höhe von: - 8.837,- € für die Fassadenreinigung und - 6.858,- € für die Behebung des Glasbruchs. 3) Sind im betreffenden Gebäude Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert? Falls nicht, zieht die Verwaltung eine Installation von Kameras im Eingangsbereich nach den jüngsten Vorfällen in Betracht? Der Möglichkeit Kameras zur Überwachung öffentlicher Räume zu nutzen, sind gesetzlich enge Grenzen gesetzt. Diese Art "Überwachung" ist nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen umsetzbar. Zurzeit sieht die Stadt Aachen von dieser Maßnahme am Eingang des VG Hackländer Straße ab, da dieser vorgelagerte Bereich kein Präventions-Standort ist. Eine Häufung der Gewalt vor dem Gebäude wird bisher nicht festgestellt. 4) Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung getroffen, um Sachbeschädigungen und Vandalismus an Verwaltungsgebäuden zu vermeiden? Verwaltungsgebäude erfüllen ihren Zweck nur dann gut, wenn Sie öffentlich frei zugänglich und für die Bürgerinnen und Bürger "sichtbar" und gut erreichbar sind. Auf der anderen Seite haben die dort tätigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein unabweisliches Sicherheitsbedürfnis, dem die Stadt als Arbeitgeber Rechnung tragen muss. Zur Gewaltprävention im Innern des Gebäude hat die Stadt einen professionellen Sicherheitsdienst beauftragt, der während der Öffnungszeiten das Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft durchsetzt, gleichzeitig und im Schwerpunkt deeskalierend und vorbeugend wirkt. Darüber hinaus ist die zugehörige Pförtnerloge im Eingangsbereich während der Öffnungszeiten standardmäßig besetzt. Grundsätzlich wird jeder Vandalismusschaden von E26 zur Anzeige gebracht. 5) Unter welchen Voraussetzungen könnte das Mietverhältnis, betreffend die Immobilie Hackländerstraße 5, mit dem Verein „Freunde unabhängiger Kultur in Aachen“ gekündigt werden? Bitte nennen sie alle in Frage kommenden Gründe für eine Kündigung vor dem regulären Ende des Mietvertrages. Der Vertrag hat gemäß § 4 Abs. 2 eine Laufzeit von zehn Jahren. Die vertragliche Regelung benennt beispielhaft Gründe - Insolvenz - oder Vergleichsverfahren des Nutzers, Aberkennung der Gemeinnützigkeit - für eine vorzeitige Beendigung. Im Übrigen wäre auf die darüber hinaus gegebene Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB abzustellen wäre. Voraussetzung der außerordentlichen Kündigung in § 543 Abs. 1 BGB ist ein wichtiger Grund, der nach der Legaldefinition vorliegt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere am Verschulden der Vertragsparteien durch Interessenabwägung festzustellen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Vandalismus an den Verwaltungsgebäuden in der Hackländerstraße dem Verein als Nutzer des Bunkers zuzurechnen sind. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse für das Vorliegen von Gründen, die eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses rechtfertigen könnten.