Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173849.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
16.02.17, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0590/WP17
öffentlich
23.11.2016
Dez. III / FB 61/400
Harscampstraße - Aufhebung der Einbahnregelung im Abschnitt
zwischen Siederstraße und Adalbertstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.12.2016
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
beschließt, die Einbahnstraße in der Harscampstraße im Abschnitt zwischen Siederstraße und
Adalbertstraße aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0590/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Harscampstraße im Abschnitt zwischen Siederstraße und Adalbertstraße ist nur für den
Einbahnverkehr in Richtung Fußgängerzone (Adalbertstraße) freigegeben.
Mit Fertigstellung des Geschäftshauses der AquisPlaza wurde auf Seiten des Geschäftshauses ab der
neuen Planstraße zwischen Adalbertsberg und Harscampstraße das Fahrbahnrandparken wieder
erlaubt und eine Liefer- und Ladezone eingerichtet.
Auf der gegenüberliegenden Seite wurde das Fahrbahnrandparken im Bereich zwischen Siederstraße
und Fußgängerzone vollständig untersagt.
Seit einiger Zeit beantragen Radfahrer die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung, um keinen
Umweg über die Reihstraße fahren zu müssen, wenn sie aus der Adalbertstraße kommend in
Richtung Surmondtplatz fahren möchten.
Die Prüfung dieses Antrages unter Beteiligung der Polizei hat ergeben, dass eine Freigabe erfolgen
kann.
Innerhalb der Prüfung wurden aber auch Überlegungen angestellt, die Einbahnstraße aufzuheben und
den Abschnitt der Harscampstraße für den Zweirichtungsverkehr freizugeben.
Sowohl Radfahrer als auch Liefer- und Ladeverkehr, die die Adalbertstraße verlassen hätten dann die
Möglichkeit direkt über die Harscampstraße in Richtung Surmondtstraße zu fahren ohne durch die
sehr enge Reihstraße fahren zu müssen, in der Abschnittsweise keine Gehwege vorhanden sind.
Die vorhandene Restfahrbahnbreite in der Harscampstraße lässt zwar kein gleichzeitiges Begegnen
zu, der Abschnitt ist aber so kurz, dass gefahrlos auf Sicht gefahren werden kann. Begegnen können
sich Fahrzeuge auf Höhe der Einmündung Siederstraße.
Die Verwaltung beabsichtigt aus den vorgenannten Gründen die Einbahnstraße aufzuheben und
schlägt der Bezirksvertretung vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Vorlage FB 61/0590/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 2/2