Daten
Kommune
Aachen
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172394.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0078/WP17
öffentlich
02.11.2016
29. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.11.2016
14.12.2016
14.12.2016
21.12.2016
BAASt
B0
B-1
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
a)
Die zuständigen Bezirksvertretungen
b)
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c)
Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss
Aachener Stadtbetrieb, die vorgelegte 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 1/6
Erläuterungen:
Im Rahmen der 29. Nachtragssatzung sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen in dem
Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.
A) Änderungen im Straßenverzeichnis
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in der Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, die Agnes-MiegelStraße in Nelly-Sachs-Straße umzubenennen.
Die Wilhelm-Ziemons-Straße und Franz-Wallraff-Straße werden gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NW zum 01.01.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Aufgrund der baulichen
Ausgestaltung und verkehrlichen Inanspruchnahme sowie dem daraus abzuleitenden
Reinigungsbedürfnis ist die Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis unter Zuweisung einer
entsprechenden Reinigungsklasse erforderlich.
Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
-
Franz-Walraff-Straße
(Aachen-Brand)
RKL S 9
-
Nelly-Sachs-Straße
(Aachen-Mitte)
RKL S 9
-
Wilhelm-Ziemons-Straße
(Aachen-Brand)
RKL S 8
Streichung aus dem Straßenverzeichnis
-
Agnes-Miegel-Straße
(Aachen-Mitte)
RKL S 9
B) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2
Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern
obliegen (Negativkatalog)
Die nachstehend aufgeführte und zum 01.01.2017 öffentlich gewidmeten Verkehrswege sind aufgrund
ihrer baulichen Ausgestaltung und des daraus abzuleitenden Reinigungsbedürfnisses in den
Negativkatalog aufzunehmen.
-
Liefenweg
(Aachen-Brand)
-
Lontzenweg
(Aachen-Brand)
C) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.
1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen
(Negativkatalog)
-
Franz-Walraff-Straße
(Aachen-Brand)
D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2
Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern
obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 2/6
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die
Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in
den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.
-
Brüggemannstraße
(Aachen-Mitte)
-
Franz-Walraff-Straße
(Aachen-Brand)
-
Wilhelm-Ziemons-Straße
(Aachen-Brand)
E) Gebühren
Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2017 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren
im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 09.12.2015 für den Kalkulationszeitraum
2016 – 2018 festgesetzt wurden.
Vorstehende Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
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29. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV.NRW.S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW
S. 712/ SGV NW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September
2015 (GV.NRW. S.666) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / SGV NW 2061), zuletzt geändert durch Artikel 9 des
Gesetzes vom 2.Oktober 2014 (Gv.NRW. S. 622) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
21.12.2016 folgende 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom
14.12.1987 beschlossen:
§ 1 - Änderungen im Straßenverzeichnis
(1) Nachstehende Straßen werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen:
-
Franz-Walraff-Straße
(Aachen-Brand)
RKL S 9
-
Nelly-Sachs-Straße
(Aachen-Mitte)
RKL S 9
-
Wilhelm-Ziemons-Straße
(Aachen-Brand)
RKL S 8
(2) Nachstehende Straße wird aus dem Straßenverzeichnis gestrichen:
-
Agnes-Miegel-Straße
(Aachen-Mitte)
RKL S 9
§ 2 - Neuaufnahme von Straßen in den Negativkatalog der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Nachstehende Straßen werden in den Negativkatalog der Satzung neu aufgenommen:
-
Liefenweg
(Aachen-Brand)
-
Lontzenweg
(Aachen-Brand)
§ 3 - Streichung von Straßen aus dem Negativkatalog der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Nachstehende Straße wird aus dem Negativkatalog der Satzung gestrichen:
-
Franz-Walraff-Straße
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
(Aachen-Brand)
Ausdruck vom: 23.11.2016
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§ 4 - Neuaufnahme von Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung
Nachstehende Straßen werden in den Stichstraßen-Negativkatalog der Satzung neu aufgenommen:
-
Brüggemannstraße
(Aachen-Mitte)
-
Franz-Walraff-Straße
(Aachen-Brand)
-
Wilhelm-Ziemons-Straße
(Aachen-Brand)
§ 5 – Inkrafttreten
Die 29. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Die vorstehende 29. Nachtragssatzung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 21.
Dezember 2016 beschlossen.
Aachen, den 21. Dezember 2016
(Philipp)
Oberbürgermeister
(Stühlen)
Schriftführerin
Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 29. Nachtragssatzung ist ordnungsgemäß zustande
gekommen.
Aachen, den 21. Dezember 2016
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 5/6
Vorstehende 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
können, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b)
diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c)
der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d)
der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 21. Dezember 2016
(Philipp)
Oberbürgermeister
Der Wortlaut der 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 21. Dezember
2016 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom
07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 21. Dezember 2016
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage E 18/0078/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2016
Seite: 6/6