Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
173529.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:22
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Bezirksamt Aachen-Brand Bezirksamt Aachen-Eilendorf Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0002/WP17 öffentlich 22.11.2016 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Kompetenz 07.12.2016 08.12.2016 14.12.2016 B2 SGA B-1 Anhörung/Empfehlung Entscheidung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf zu beschließen. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse: Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses. Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000. Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen. Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 1/5 Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 2/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 20.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 aus dem PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000. Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 3/5 Erläuterungen: Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus gestartet. Derzeit werden 450 Häuser im Rahmen des Aktionsprogramms II bundesweit bis 2016 gefördert. Das Bundesministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für die 3. Förderphase im April 2016 gestartet. Für das Gebiet der Stadt Aachen haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf mit Ausstrahlung nach Rothe Erde beworben. In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 heißt es: „Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen. In enger Abstimmung mit der Kommune richtet das Mehrgenerationenhaus sein Profil an den mit der demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung werden die Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen noch stärker zu einem zentralen Akteur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts.“ Folgende Querschnittsziele prägen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser: - Generationenübergreifendes Arbeiten - Sozialraumorientierung - Einbindung freiwilligen Engagement Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-) Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen. Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte, Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im Quartier. Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf (mit Berücksichtigung von Rothe Erde) und Brand würden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen. Das Angebot von Begegnung, generationenübergreifendem Zusammenleben und Quartiersarbeit würde durch die Mehrgenerationenhäuser gestärkt werden. Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der durch Ratsbeschluss am 28.01.2015 Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 4/5 angenommenen Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ (hier Handlungsfeld 6.1 – Förderung von Nachbarschaften im Quartier / Unterpunkt 4 Erschließung neuer Strukturen für Begegnung). Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung 30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus. Im oben erwähnten Interessenbekundungsverfahren mussten die Bewerber bereits die Auswahl zu den o.g. Schwerpunktthemen treffen, die Konzeptidee vorstellen sowie Aussagen zu den geplanten generationsübergreifenden, interkulturellen und bedarfsorientierten Begegnungsangeboten, zu den geforderten Räumlichkeiten (Offener Treff, Barrierefreiheit, Internetzugang) und zu den Verkehrsanbindungen treffen. Die Stadt Aachen hat im Interessenbekundungsverfahren die erforderlichen Absichtserklärungen der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses abgegeben. Das Interessenbekundungsverfahren wird durch ein sogenanntes „Jubelschreiben“ abgeschlossen, indem der Antragsteller zur Abgabe des Antrags aufgefordert wird. Im Antragsverfahren müssen dann die verbindlichen Zusagen der Kommune beigefügt werden. Ob die Interessenbekundungsverfahren positiv verlaufen, wird sich bis Jahresende zeigen. Die Trägervertretungen stellen ihre Projekte kurz mündlich in der Sitzung vor. Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 5/5