Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173529.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Brand
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0002/WP17
öffentlich
22.11.2016
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
07.12.2016
08.12.2016
14.12.2016
B2
SGA
B-1
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf zu beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse:
Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum
demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses.
Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die
zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO
während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene
Maßnahmen“, Kostenart 53180000.
Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf ist Bestandteil der kommunalen Planung zum
demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses
Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die
zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO
während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene
Maßnahmen“, Kostenart 53180000.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen.
Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 1/5
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 2/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 20.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 aus dem PSP-Element 4-100405-902-3
„Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.
Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus gestartet. Derzeit werden 450 Häuser im Rahmen des
Aktionsprogramms II bundesweit bis 2016 gefördert.
Das Bundesministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für die 3. Förderphase im April 2016
gestartet.
Für das Gebiet der Stadt Aachen haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für
den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf mit Ausstrahlung nach
Rothe Erde beworben.
In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 heißt es:
„Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den
demografischen Wandel unter Einbringung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten.
Der Bund fördert und stärkt die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen
Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die
Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu
auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen.
In enger Abstimmung mit der Kommune richtet das Mehrgenerationenhaus sein Profil an den mit der
demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und
sozialraumorientierte Ausrichtung werden die Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen noch
stärker zu einem zentralen Akteur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts.“
Folgende Querschnittsziele prägen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:
-
Generationenübergreifendes Arbeiten
-
Sozialraumorientierung
-
Einbindung freiwilligen Engagement
Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der
Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des
Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt
gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration
in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-)
Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle
Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen.
Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte,
Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im
Quartier.
Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf (mit Berücksichtigung von Rothe Erde)
und Brand würden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine
Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen. Das Angebot von Begegnung,
generationenübergreifendem Zusammenleben und Quartiersarbeit würde durch die
Mehrgenerationenhäuser gestärkt werden. Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine
vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der durch Ratsbeschluss am 28.01.2015
Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 4/5
angenommenen Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ (hier
Handlungsfeld 6.1 – Förderung von Nachbarschaften im Quartier / Unterpunkt 4 Erschließung neuer
Strukturen für Begegnung).
Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung
30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus.
Im oben erwähnten Interessenbekundungsverfahren mussten die Bewerber bereits die Auswahl zu
den o.g. Schwerpunktthemen treffen, die Konzeptidee vorstellen sowie Aussagen zu den geplanten
generationsübergreifenden, interkulturellen und bedarfsorientierten Begegnungsangeboten, zu den
geforderten
Räumlichkeiten
(Offener
Treff,
Barrierefreiheit,
Internetzugang)
und
zu
den
Verkehrsanbindungen treffen.
Die Stadt Aachen hat im Interessenbekundungsverfahren die erforderlichen Absichtserklärungen der
Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur
Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des
Mehrgenerationenhauses abgegeben.
Das Interessenbekundungsverfahren wird durch ein sogenanntes „Jubelschreiben“ abgeschlossen,
indem der Antragsteller zur Abgabe des Antrags aufgefordert wird.
Im Antragsverfahren müssen dann die verbindlichen Zusagen der Kommune beigefügt werden.
Ob die Interessenbekundungsverfahren positiv verlaufen, wird sich bis Jahresende zeigen.
Die Trägervertretungen stellen ihre Projekte kurz mündlich in der Sitzung vor.
Vorlage FB 56/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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