Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
173538.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:23

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0316/WP17 öffentlich 22.11.2016 FB 45/201 Brandschutz AWO-Kindertagesstätte Goerdelerstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.11.2016 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und 2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. (AWO) in Höhe von maximal 57.900 € zwecks Ertüchtigung des Brandschutzes in der KiTa Goerdelerstraße 10 in Aachen. Vorlage FB 45/0316/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Ertüchtigung des Brandschutzes: 4-060101-980-6, 53180000 1) konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 1) 57.900 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - -57.900 0 Deckung ist gegeben aus Deckung ist gegeben Verschlechterung 4-060101-980-6; 52410000 Vorlage FB 45/0316/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die AWO betreibt in dem städtischen Gebäude Goerdelerstraße 10 derzeit die viergruppige KiTa „Mittendrin“. Für die KiTa besteht seit dem 09.08.1995 ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute FB 23) und der AWO. Gemäß § 3 dieses Nutzungsvertrages wird keine Nutzungsentschädigung erhoben, allerdings obliegt dem Nutzer die gesamte Unterhaltung an Dach und Fach sowie die bauliche und technische Unterhaltung von innen. Im Auftrag des Fachbereichs Immobilienmanagement (FB 23) wird das Gebäude durch die gewoge AG Aachen verwaltet. Im Rahmen des Ausbaus von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in der KiTa wurde ein neues Brandschutzkonzept erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die gewoge AG Aachen das Architektenbüro Scholl im April 2015 mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts gemäß § 9 BauPrüfO zur Nutzungsänderung der KiTa „Mittendrin“ mit vier Gruppen für die Betreuung von U3-Kindern beauftragt. Die Kosten für die Umsetzung dieses Brandschutzkonzeptes belaufen sich nach Mitteilung der gewoge AG Aachen vom 30.09.2016 auf 57.900 €. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des erarbeiteten Brandschutzkonzeptes können nicht über die Fördermittel des Landes NRW für den U3-Ausbau beglichen werden. Ein beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellter Antrag auf Gewährung einer zusätzlichen Förderung wurde ebenfalls negativ beantwortet. Da die AWO die Kosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, die als außerplanmäßige technische Anpassungen verstanden werden können, nicht eigenständig tragen kann, hat sie mit Schreiben vom 05.11.2015 einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel gestellt. Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder, des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig. 2. Finanzierung Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die AWO stehen in 2016 im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Mittel in ausreichender Höhe auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag nach § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung wird an die Finanzsteuerung gerichtet. Damit ist die Gesamtfinanzierung der Ertüchtigung des Brandschutzes sichergestellt. Vorlage FB 45/0316/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/4 3. Vorschlag der Verwaltung Die AWO ist gemäß bestehendem Nutzungsvertrag für die Ertüchtigung des Brandschutzes zuständig, ist aus finanziellen Gründen allerdings nicht in der Lage dazu. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ist auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und die diesbezügliche Mitwirkung der freien Träger in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Brandschutzkonzepts zur Gewährung der Sicherheit im Brandfall gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig. Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung der KiTa „Mittendrin“ in der Goerdelerstraße 10 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. Hierzu ist der AWO ein einmaliger Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal in Höhe von 57.900 €, zu gewähren. Anlagen: Anlage 1 – Antrag der AWO mit Datum vom 05.11.2015 Anlage 2 – Kostenschätzung der gewoge AG Aachen vom 30.09.2016 Vorlage FB 45/0316/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/4 Mitteilung Von: Marcus Lenzen An: Ulrich Warner 30.09.2016 Kenntnisnahme: ./. Sachverhalt: Nutzungsänderung Kita Goerdelerstr. 10 in Aachen Brandschutzmaßnahmen Guten Tag Herr Warner, bzgl. des vorliegenden Brandschutzkonzepts zum Bauantrag „Nutzungsänderung“ wurde am 27.09.2016 eine Ortsbesichtigung durchgeführt, durch Frau Odrost sowie einer weiteren Dame (beide v. Kita), Herr Kalkan (AWO), Herr Kessels (Fa. Jungen) und Herr Lenzen (gewoge). Folgende Punkte waren laut Brandschutzgutachten zu klären: 1. Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgangstüren leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen? Zwischentüren im Rettungsweg offen gehalten oder Panikfunktion vorhanden? 2. Fluchtwege gekennzeichnet mit nachleuchtenden Schildern? Schilder „Nichts abstellen oder lagern“ an von außen zugänglichen Notausgängen vorhanden? 3. Feuerlöscher (6kg ABC, PG6) in halber Rettungsweglänge von jeder Nutzungseinheit vorhanden? 4. Vernetzte Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen und im 2-geschossigen Eingangsbereich vorhanden? 5. Brandschutzordnung Teil A und B vorh.? Evakuierungshinweis enthalten und mit Feuerwehr abgestimmt? 6. Werden Betriebsangehörige jährlich brandschutztechnisch belehrt und dies schriftl. dokumentiert? Kurzergebnisse hinsichtlich Handlungsbedarf: 1. Diverse Türanlagen müssen hinsichtlich Schließung noch umgerüstet werden. Mindestens eine Türanlage (EG, Gruppe 1) nach außen muss komplett erneuert werden, weil in vorh. Form unzulässig. In der Galerie (OG) ist eine Wandöffnung zur Trennung des ersten und zweiten Rettungsweges zu schließen und mit einer dichtschließenden Tür zu versehen. Dort ist im weiteren Verlauf noch Abstimmungsbedarf mit dem Brandschutzsachverständigen und dem Nutzer (Kita) nötig, wegen der erforderlichen Schließungsart der Türe zwischen Bistro und Galerie. An zwei Fluchttüren (EG Gruppe 1 und 3) besteht Änderungsbedarf am elektrisch betriebenen außenliegenden Sonnenschutz, was gleichermaßen mit dem Brandschutzsachverständigen und dem Nutzer (Kita) abgestimmt werden muss. 2. Die bereits vorhandene Beschilderung muss an diversen Stellen ergänzt werden. 3. Die beiden vorhandenen Feuerlöscher müssen anderorts montiert werden und evtl. um einen weiteren ergänzt werden. 4. Rauchwarnmelder sind vorhanden. Gemäß Angabe Herr Kalkan sind diese bereits vernetzt. 5. Eine Brandschutzordnung Teil A ist vorhanden. Teil B fehlt bisher. 6. Gemäß Angabe Herr Kalkan erfolgen regelmäßige Brandschutzschulungen aller Mitarbeiter/innen. Lösungsvorschlag hinsichtlich weiterer Vorgehensweise: 1. Die baulichen Notwendigkeiten können durch die gewoge koordiniert und begleitet werden. Im Beauftragungsfall würde die gewoge je Gewerk ein Angebot einholen, dies prüfen, ggf. verhandeln und zur Beauftragung und Ausführung bringen. 2. Sinngemäß wie Punkt 1 3. Die geänderte Neumontage der Feuerlöscher kann durch den Betreiber/Nutzer selbst erfolgen. 4. Eine schriftliche Bestätigung über die vorh. vernetzten Rauchmelder sollte durch den Betreiber beigebracht werden. 5. Eine Brandschutzordnung Teil B sollte durch den Betreiber erstellt werden, da hier direkt Belange des Nutzers und arbeitsschutzrechtliche Dinge zu einem großen Teil einfließen. 6. Die Durchführung der regelmäßigen Brandschutzschulungen aller Mitarbeiter/innen ist ebenso Betreibersache. Mögliche Kosten: Gemäß Bauantrag des Architekturbüro Scholl werden die notwendigen Herstellungskosten mit einem möglichen Kostenrahmen von brutto 62.400,00 € angegeben. Abzüglich des geschätzten Kostenrahmens der Kostengruppe 400 (Techn. Gebäudeausrüstung, hier Rauchwarnmelder) in Höhe von 4.500,00 €, verbleiben geschätzte Herstellungskosten für die Punkte 1 und 2 in Höhe von 57.900,00 € brutto, was aus Sicht des Verfassers mit Sicherheit ausreichend sein wird incl. einer Vergütung der gewoge AG. Die gewoge AG würde Ihre Leistungen gemäß HOAI in Rechnung stellen (Zone III, Mindestsatz, nur unter Berücksichtigung der Leistungsphasen 5 und 8 (Ausführungsplanung und Bauüberwachung). Mit freundlichem Gruß ----------------------------i. A. Marcus Lenzen