Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167584.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
28.07.16, 12:00
Aktualisiert
14.02.17, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0168/WP17
öffentlich
28.07.2016
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.09.2016
14.09.2016
26.10.2016
07.12.2016
21.12.2016
HA
Rat
Rat
HA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins
„Metropolregion Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, dass die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses
Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt.
Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins „Metropolregion
Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass
die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für
den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
66.000
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
-
66.000
g
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
[ 1 ] Hintergrund: Metropolregionen in NRW
Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen
zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese
Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den
Metropolraum NRW.
Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich
effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen.
Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine
entscheidende Funktion zukommt.
Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes
NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen (siehe:
https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung). Dies betrifft insbesondere die internationalen
Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und
Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.
Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und
entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der
Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen.
[ 2 ] Die Metropolregion Rheinland
Die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) wollen ihre interkommunale und regionale
Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.
Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der
Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung.
Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach
innen und außen gestärkt werden.
Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen
Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und
Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen
und außen, national wie international geschehen.
Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das
Ziel der
Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler,
landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,
besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,
konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei
überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW,
Landesentwicklungsplan NRW),
besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung
nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von
Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,
Identitätsstiftung nach innen.
Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/5
[ 3 ] Organisationsform
Im Sinne einer schlanken aber funktionsfähigen Organisation soll ein Verein gegründet werden.
Mitglieder des Vereins sollen die kreisfreien Städte und Kreise des Rheinlandes, die
Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern und der Landschaftsverband
Rheinland sein. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die Regionalräte in Düsseldorf und Köln
sowie die Regionalmanagements erhalten einen Gaststatus. (siehe Anlage 1)
Zu Unterstützung der Vereinsarbeit soll ein beratendes Kuratorium gebildet werden. Diesem sollen
Vertreterinnen und Vertreter von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen,
Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens
angehören.
[ 4 ] Satzung des Vereines
Im Frühjahr 2015 haben sich die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) in einer ersten
Vollversammlung getroffen und gemeinsam beraten, wie die Idee einer Metropolregion Rheinland
Wirklichkeit werden kann. Durch intensive Beratungen und Diskussionen in einer Steuerungsgruppe die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Kreise, Kammern, Regionalmanagements, des
LVR und der Bezirksregierungen bestand - konnte schließlich der Entwurf einer Satzung (siehe
Anlage 2) entwickelt werden, welcher der Vollversammlung im April 2016 vorgestellt werden konnte.
Diese Satzung fasst die Ziele und Zwecke des Vereines zusammen und regelt die Mitgliedschaft im
Verein.
Mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand definiert sie die beiden Organe des Vereins. In der
Mitgliederversammlung sind die Mitglieder jeweils durch ihre Oberbürgermeister bzw. Landräte sowie
je zwei weitere Mitglieder des Rates bzw. Kreistages vertreten. Die Satzung legt die genauen
Aufgaben der Versammlung fest. Für Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der
Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern; diese kommen aus den kreisfreien Städten, den Kreisen, den
Kammern und dem LVR. Auch hier bedürfen Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit.
Mit einem Lenkungskreis und einem Kuratorium ist für die Anbindung weiterer Akteure aus der Region
gesorgt. Zudem sollen alle interessierten Akteure zu einer jährlich stattfindenden Konferenz der
Metropolregion Rheinland eingeladen werden.
Die Finanzierung des Vereines soll durch eine Beitragsordnung verbindlich geregelt werden. Ein
erster Entwurf der Finanzplanung geht von Gesamt-Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € pro Jahr aus, die
auf alle Mitglieder verteilt werden würden. (siehe Anlage 3)
[ 5 ] Inhaltliche Vorbereitung
Die inhaltliche Bearbeitung der konkreten Themen kann durch Arbeitskreise erfolgen. Schon seit der
ersten Vollversammlung im Frühjahr 2015 haben vier Arbeitskreise zu den Themen
Standortmarketing, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Forschung und Bildung getagt und
aufgezeigt, wie zahlreich die gemeinsamen Themen sind und wie zielführend die Zusammenarbeit ist.
(siehe Anlage 4)
Parallel dazu haben die Regionalplanungsbehörden in Düsseldorf und Köln einen Datenatlas der
Metropolregion herausgebracht, der mit zahlreichen Karten und Daten die Situation und die
gemeinsamen Aufgaben der Metropolregion anschaulich visualisiert. (siehe Anlagen 5 und 6)
[ 6 ] Weiteres Vorgehen
Der Satzungsentwurf soll nun allen kommunalen Räten, den Kreistagen, der Verbandsversammlung
und den Regionalräten vorgestellt werden. Ziel ist es, dass die politischen Gremien der vorgesehenen
Vereinsmitglieder über die Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ bis zu den
Herbstferien beraten und darüber entscheiden.
Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Die Vereinsgründung soll unmittelbar nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung des
nordrhein-westfälischen Landtags über den Landesentwicklungsplan erfolgen. Diese ist für Herbst
2016 vorgesehen. Anschließend kann dann auf einem Gründungsgipfel Ende des Jahres der Verein
„Metropolregion Rheinland“ gegründet werden, damit dieser zügig mit seiner Arbeit beginnen kann,
eine florierende Metropolregion Rheinland zu entwickeln. (siehe Anlage 7)
Anlage/n:
1. Liste der Akteure (Vollversammlung / Steuerungsgruppe / Vereinsmitglieder)
2. Entwurf der Vereinssatzung
3. Übersicht Kostenschätzung
4. Inhaltliche Kurzdarstellung der bisherigen Ergebnisse der Arbeitskreise
5. Arbeitspapier der Regionalplanungsbehörden Düsseldorf und Köln
6. Datenatlas der Metropolregion Rheinland
7. Übersicht Zeitplan
Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 5/5
Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1)
11.07.2016
Liste der Akteure
[ 1 ] Vollversammlung
In den Vollversammlungen sind vertreten:
Akteure
Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln (Regierungspräsidentinnen)
Handwerkskammern (Hauptgeschäftsführer)
Industrie- und Handelskammern (Hauptgeschäftsführer)
Kreise im Rheinland (Landräte)
Kreisfreie Städte im Rheinland (Oberbürgermeisterinnen / Oberbürgermeister)
Landschaftsverband Rheinland (Direktorin)
Landtagsfraktionen (Fraktionsvorsitzende)
Mitglieder der Arbeitsgruppen der Metropolregion Rheinland
Regionalräte Düsseldorf und Köln (Vorsitzende und Fraktionsvorsitzende)
[ 2 ] Steuerungsgruppe
In der Steuerungsgruppe (zur Vorbereitung der Vereinsgründung) sind zurzeit vertreten:
Institution
Position
Name
Bezirksregierung Düsseldorf
Regierungspräsidentin
Anne Lütkes
Bezirksregierung Köln
Regierungspräsidentin
Gisela Walsken
Handwerkskammer zu Köln
Hauptgeschäftsführer
Dr. Ortwin Weltrich
IHK Aachen / MRR-AG
Forschung und Bildung
Hauptgeschäftsführer
Michael F. Bayer
IHK Düsseldorf
Hauptgeschäftsführer
Gregor Berghausen
Kreis Mettmann
Landrat
Thomas Hendele
LVR / MRR-AG Kultur und
Tourismus
Direktorin
Ulrike Lubek
MRR – MRR-AG Verkehr
Vorsitzender
Dr. Stephan Keller
Region Köln / Bonn e.V.
Geschäftsführer
Dr. Reimar Molitor
Rhein-Erft-Kreis
Landrat
Michael Kreuzberg
Rhein-Kreis-Neuss
Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
Rhein-Sieg-Kreis
Landrat
Sebastian Schuster
Stadt Aachen
Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Stadt Bonn / MRR-AG
Standortmarketing
Oberbürgermeister
Ashok-Alexander Sridharan
Stadt Düsseldorf
Oberbürgermeister
Thomas Geisel
Stadt Köln
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Stadt Remscheid
Oberbürgermeister
Burkhard Mast-Weisz
Standort Niederrhein GmbH
Geschäftsführer
Bertram Gaiser
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1)
11.07.2016
[ 3 ] Vereinsmitglieder
Gemäß § 3 des Satzungsentwurfes mögliche Gründungsmitglieder des Vereins:
Kreisfreie Städte
Stadt Aachen
Stadt Bonn
Stadt Düsseldorf
Stadt Duisburg
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Stadt Mönchengladbach
Stadt Remscheid
Stadt Solingen
Stadt Wuppertal
Kreise
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Oberbergischer Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Städteregion
Städteregion Aachen
Landschaftsverband
Landschaftsverband Rheinland
Handwerkskammern
Handwerkskammer Aachen
Handwerkskammer Düsseldorf
Handwerkskammer zu Köln
Industrie- und Handelskammer
IHK Aachen
IHK Bonn/Rhein-Sieg
IHK Düsseldorf
IHK Duisburg-Wesel-Kleve
IHK Köln
IHK Mittlerer Niederrhein
IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1)
11.07.2016
Mit Gründung des Vereins soll folgenden Institutionen ein Gaststatus eingeräumt werden:
Gaststatus
Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
Regionalräte Düsseldorf und Köln
Regionalmanagements [„Köln / Bonn e.V.“, „Standort Niederrhein GmbH“, „Bergische
Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Bergische Gesellschaft)“ und
„Zweckverband Region Aachen“]
[ 4 ] Vorstand
Gemäß § 11 des Satzungsentwurfes sind im Lenkungskreis vertreten:
Vorstand
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Hauptverwaltungsbeamte(r) einer Stadt aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf
Hauptverwaltungsbeamte(r) einer Stadt aus dem Regierungsbezirk Köln
2 Hauptverwaltungsbeamtinnen / Hauptverwaltungsbeamte aus einem Kreis im
Regierungsbezirk Düsseldorf
2 Hauptverwaltungsbeamtinnen / Hauptverwaltungsbeamte aus einem Kreis im
Regierungsbezirk Köln oder der Städteregion Aachen
4 Vertreterinnen / Vertreter der Kammern; davon je 2 aus dem Regierungsbezirk
Düsseldorf und Köln
Landesdirektorin / Landesdirektor des Landschaftsverbandes Rheinland
[ 5 ] Lenkungskreis
Gemäß § 11 des Satzungsentwurfes sind im Lenkungskreis vertreten:
Lenkungskreis
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Regionalmanagements
Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Regionalräte Düsseldorf und Köln
Geschäftsführerin / Geschäftsführer des Vereins Metropolregion Rheinland e.V.
Zwei Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1)
11.07.2016
[ 6 ] Kuratorium
Über die Zusammensetzung des Kuratoriums entscheidet der Vorstand. Dem Kuratorium
können gemäß § 13 des Satzungsentwurfes beispielsweise folgende Akteure angehören:
Kuratorium
Bildungseinrichtungen und Universitäten
Kirchen
Gewerkschaften
Umweltverbände
Unternehmen und Sparkassen
Personen des öffentlichen Lebens
u.a.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1. Der Verein trägt den Namen „Metropolregion Rheinland e.V.“.
2. Sitz des Vereins und der Geschäftsstelle ist Köln. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der
kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf
politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu
einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der
Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen
und außen gestärkt werden.
2. Zweck des Vereins ist die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren
verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und
gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen (national wie international).
3. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat
insbesondere das Ziel der
a. Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der
Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf.
europäischer Ebene,
b. besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern von Land,
Bund und EU,
c. konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und
EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B.
Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW,
Landesentwicklungsplan NRW),
d. besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein
verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines
professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen
und Gewinnung von Fachkräften,
e. Identitätsstiftung nach innen.
4. Die Mitglieder können dem Verein Aufgaben übertragen. Der Verein führt die
operative Umsetzung dieser Aufgaben durch.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
5. Der Verein soll die polyzentrische Struktur der Region und die Vielzahl der
bestehenden Teilkooperationen fördern und weiterentwickeln.
§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge
1. Mitglieder der Metropolregion Rheinland können die folgenden
Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den
Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden:
a. die kreisfreien Städte,
b. die Kreise
c. die Städteregion Aachen,
d. der Landschaftsverband Rheinland,
e. die Handwerkskammern,
f. die Industrie- und Handelskammern.
2. Gründungsmitglieder des Vereins sind:
a. die kreisfreien Städte
Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Leverkusen,
Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal,
b. die Kreise
Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Viersen,
Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, RheinischBergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Wesel
c. die Städteregion Aachen,
d. der Landschaftsverband Rheinland,
e. die Handwerkskammern
Aachen, Düsseldorf, zu Köln,
f. die Industrie- und Handelskammern
Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg-Wesel-Kleve, Köln,
Mittlerer Niederrhein, Wuppertal-Solingen-Remscheid.
3. Weitere Mitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln können auf
Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Der
Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
4. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Institutionen,
Vereinen und Verbänden Gaststatus zuerkennen.
5. Mit der Gründung des Vereins wird folgenden Institutionen ein Gaststatus
eingeräumt:
a. den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
b. den Regionalräten Düsseldorf und Köln,
c. dem Regionalmanagement „Köln / Bonn e.V.“, der „Standort
Niederrhein GmbH“, der „Bergischen Struktur- und
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Bergische Gesellschaft)“ und dem
„Zweckverband Region Aachen“.
6. Die Mitglieder des Vereins gemäß Absatz 1 bis 3 sind zur Entrichtung der von
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten
Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist am 31. Januar eines jeden
Jahres fällig.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch
a. den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Auflösung eines Mitglieds,
b. den Austritt oder
c. den Ausschluss.
2. Der Austritt kann bis zum Ende des dritten Quartals zum Ablauf des laufenden
Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
a. seine Pflichten gegenüber dem Verein, insbesondere zur Zahlung der
Mitgliedsbeiträge, nachhaltig verletzt oder
b. das Ansehen des Vereins schädigt bzw. gegen die Vereinsinteressen
gröblich verstößt.
4. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Beschluss über den
Ausschluss eines Mitgliedes ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied durch
eingeschriebenen Brief bekannt zu machen.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a. die Mitgliederversammlung und
b. der Vorstand.
§ 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der
Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Alle Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 entsenden drei
Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung. Davon ist ein Vertreter /
Seite 3 von 9
Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
eine Vertreterin der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige
Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der
Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin / Vertreter bzw. der Direktor/die
Direktorin des LVR. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen
Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des
Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages; die weiteren Vertreter /
Vertreterinnen des LVR sind Mitglieder der Landschaftsversammlung. Die
Vertreterinnen / Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben die Stimme des
Mitglieds jeweils einheitlich abzugeben.
3. Die Kammern können pro Kammer bis zu drei Vertreter/Vertreterinnen in die
Mitgliederversammlung entsenden. Die Vertreterinnen / Vertreter der Kammern
haben die Stimme der Kammer jeweils einheitlich abzugeben.
4. Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder
gemäß § 3 Absätze 4 und 5. Sie werden jeweils durch eine Vertreterin / einen
Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert.
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten
des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die
a. Änderung der Satzung,
b. Wahl des Vorstandes und der/des Vorstandsvorsitzenden und der
Stellvertreter/innen,
c. Einsetzen der Arbeitskreise,
d. Berufung eines Kuratoriums,
e. Einberufung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland,
f. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten
Jahreswirtschaftsplanes und der vom Vorstand beschlossenen
Jahresarbeitsplanung,
g. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses
und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung,
h. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Geschäftsjahr,
i.
Entlastung des Vorstandes,
j.
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
k. Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und
Entgegennahme ihres Berichts,
l.
Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
gemäß § 3 Absatz 1 bis 5,
m. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens,
n. Übertragung von Aufgaben durch Mitglieder.
3. Die ständigen Gäste gemäß § 3 Absatz 4 und 5 sind einzuladen und haben
Rederecht.
§ 8 Einberufung, Beschlussfassung und Verfahren der Mitgliederversammlung
1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf, mindestens jedoch
einmal jährlich alternierend im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. im
Regierungsbezirk Köln statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und per E-Mail durch
die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden mit Bekanntgabe der
Tagesordnung und des Sitzungsortes mindestens zwei Monate vor dem
Versammlungstermin. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung ergänzt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen
spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung der/dem Vorsitzenden
vorliegen. Die Tagesordnung wird zu Beginn von der Mitgliederversammlung
festgesetzt.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen vier Wochen
einzuberufen, wenn sie von mindestens einem Drittel der Mitgliedervertreter/innen
unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Vorstandsvorsitzenden/dem
Vorstandsvorsitzenden beantragt worden sind.
3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorstandsvorsitzende/der
Vorstandsvorsitzende. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung übernimmt einer der
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden das Mandat.
4. Die Mandate in der Mitgliederversammlung werden ehrenamtlich
wahrgenommen.
5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden
Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit zwei Drittel
Mehrheit der anwesenden Mitgliedervertreter/innen gefasst. Eine
Stimmübertragung ist nicht möglich.
6. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn Gegenstand der Abstimmung eine
Maßnahme ist, die das Mitglied in gleicher oder ähnlicher Weise auch als Mitglied
eines anderen Vereins oder Verbandes betrifft.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
7. Über die Beschlüsse und Beratungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein
Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter
und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 13 Mitgliedern. Die Amtszeit
beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur
satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die
Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich.
2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden
gemeinsam mit einer / einem stellvertretenden Vorsitzende(n) oder durch zwei
stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten.
3. a) Die kreisfreien Städte entsenden in den Vorstand zwei
Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des
Regierungsbezirks Düsseldorf, davon ist eine(r) der/die Oberbürgermeister /
Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf und zwei
Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des
Regierungsbezirks Köln, davon ist eine(r) der / die Oberbürgermeister /
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.
b) Die Kreise sowie die Städteregion Aachen entsenden in den Vorstand zwei
Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des
Regierungsbezirks Düsseldorf und zwei Hauptverwaltungsbeamte /
Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Köln oder der
Städteregion Aachen;
c) Die Kammern entsenden vier Mitglieder in den Vorstand, jeweils zwei aus dem
Regierungsbezirk Düsseldorf und aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Aufteilung
zwischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern regeln
die Beteiligten untereinander.
d) Der Landschaftsverband Rheinland entsendet in den Vorstand den
Landesdirektor / die Landesdirektorin des Landschaftsverbandes Rheinland.
4. Die Positionen der/des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter /
Stellvertreterinnen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei
Kammern besetzt. Die Funktion des/der Vorsitzenden soll in einem zweijährigen
Wechsel von einem Oberbürgermeister / einer Oberbürgermeisterin, einem
Landrat/einer Landrätin wahrgenommen werden oder einem Mitglied der
Kammern übernommen werden.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit.
Seite 6 von 9
Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, wählt die
Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
7. Ständige Gäste im Vorstand sind die Regierungspräsidentin / der
Regierungspräsident von Düsseldorf und Köln sowie die Geschäftsführerin/der
Geschäftsführer des Vereins.
8. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 10 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht
durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere ist er
zuständig für die
a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen,
b. Vorbereitung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland,
c. Erstellung eines Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr,
d. Aufstellung des Arbeits- und Wirtschaftsplanes,
e. Aufstellung des Jahresabschlusses,
f. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
g. Berufung der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers,
h. Zusammensetzung der Arbeitskreise und des Kuratoriums.
§ 11 Lenkungskreis
1. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einen Lenkungskreis
einsetzen. Dieser wird von zwei vom Vorstand benannten Mitgliedern geleitet.
2. Dem Lenkungskreis gehören an
a. die Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der Regionalmanagements,
b. die Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen,
c. die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalräte
Düsseldorf und Köln,
d. die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Vereins,
e. zwei Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland.
§ 12 Arbeitskreise
1. Der Vorstand des Vereins kann zur inhaltlichen Bearbeitung der in § 2 benannten
Ziele und Zwecke der Mitgliederversammlung vorschlagen, Arbeitskreise mit
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
beratender Funktion einrichten. In die Arbeitskreise können sowohl Fachleute als
auch politische Vertreterinnen und Vertreter durch den Vorstand berufen werden.
2. Die Tätigkeiten in den Arbeitskreisen erfolgen ehrenamtlich.
§ 13 Kuratorium
1. Zu Unterstützung der Vereinsarbeit kann ein Kuratorium gebildet werden. Dieses
hat beratenden Charakter.
2. Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise von
Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften,
Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen
Lebens angehören. Über die Zusammensetzung entscheidet der Vorstand. Den
Vorsitz des Kuratoriums übernimmt ein Mitglied des Vereinsvorstandes.
3. Die Tätigkeiten im Kuratorium erfolgen ehrenamtlich.
§ 14 Rechnungsprüfer/innen
1. Zur Rechnungsprüfung wird für die Dauer von zwei Jahren das
Rechnungsprüfungsamt einer Mitgliedskommune bestellt. Die Mitgliedskommune
darf im Prüfungszeitraum nicht Mitglied im Vorstand sein.
2. Auf Vorschlag der Rechnungsprüfer/innen kann die Mitgliederversammlung
beschließen, dass sich die Rechnungsprüfer/innen in ihrer Tätigkeit durch eine
Wirtschaftsprüferin/einen Wirtschaftsprüfer unterstützen lassen können.
3. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung haben die Rechnungsprüfer/innen
einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 15 Auflösung des Vereins
1. Bei der Auflösung des Vereins sind sechs gemeinsam vertretungsberechtigte
Liquidatorinnen/Liquidatoren zu bestimmen. Sofern die Mitgliederversammlung
nichts anderes beschließt, sind dies die/der Vorsitzende und die stellvertretenden
Vorsitzenden des Vereins.
2. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird
oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
3. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird zu
gleichen Teilen auf die Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 aufgeteilt, sofern die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016)
§ 16 Übergangsvorschrift
Sofern vom Registergericht einzelne Bestimmungen dieser Satzung beanstandet
werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung zu
ändern.
§ 17 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am XXXX durch Beschluss der Mitgliederversammlung
festgestellt. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3)
11.07.2016
Kostenschätzung Personal- und Finanzbedarf in der Startphase
[ 1 ] Geschäftsstelle
Um das Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure der kommunalen
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher
und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von
europäischer Bedeutung, bedarf es professioneller Rahmenbedingungen. Diese sind
insbesondere für die Startphase in den ersten beiden Jahren von zentraler Bedeutung. Die
Mitglieder der Steuerungsgruppe haben sich darauf verständigt, diese Aufgaben einer
hauptamtlichen Geschäftsführung zu übertragen und eine Geschäftsstelle einzurichten.
Durch die Steuerungsgruppe wurde für die Startphase des Vereins „Metropolregion
Rheinland“ ein Finanzbedarf in Höhe von rund einer Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Dieser
setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit sowie weiteren Betriebskosten.
[ 2 ] Personalbedarf
Zu Schaffung arbeits- und funktionsfähiger Vereinsstrukturen soll ein/e Geschäftsführer/in
mit entsprechender beruflicher Qualifikation und Erfahrung eingestellt werden. Der
Geschäftsführung zur Seite soll ein/e Assistent/in gestellt werden. Weitere Mitarbeiterinnen /
Mitarbeiter sollen für den Bereich der klassischen Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nach
innen und außen sowie für den Arbeitsschwerpunkt der ersten beiden Jahre im Bereich
„Verkehr und Infrastruktur“ eingestellt werden. Hinzu kommt noch eine Stelle für zentrale
Dienste. Insgesamt wird ein Personalbedarf in der Startphase mit sechs Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erkannt.
Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass geprüft werden soll, inwieweit durch Abordnungen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der Vereinsmitglieder Synergieeffekte genutzt
werden können.
[ 3 ] Betriebskosten
Gerade in der Startphase des neuen Vereins ist neben qualifiziertem Personal eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Neben klassischen Instrumenten wie
Informationsveranstaltungen und Empfängen gehört dazu eine breite Medienkampagne, die
neben Broschüren und Flyern auch das Internet und Social Media umfasst. Die Kosten für
die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle sollen nach Möglichkeit
durch Synergieeffekte verringert werden.
Nach Beschlussfassung der Landschaftsversammlung hat sich der Landschaftsverband
Rheinland bereit erklärt, geeignete Räumlichkeiten in Köln zur Verfügung zu stellen. Durch
dieses Angebot des LVR kann sich der kommunale Kostenanteil um rund 150.000 Euro
verringern. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass der LVR von den Beitragszahlungen befreit
wird.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3)
11.07.2016
[ 4 ] Kostenberechnung und Verteilung
Die Gesamtkosten ohne die Berücksichtigung möglicher Synergien bei den Personalkosten
(siehe Punkt 2) betragen:
1.000.000 €
Kalkulierte jährliche Gesamtkosten
Die Kammern haben sich bereit erklärt ca. ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen (dies
entspricht 333.333 €). Die Aufteilung der Beiträge der einzelnen Kammern regeln diese
untereinander.
335.000 €
Anteil der Kammern an den Gesamtkosten
Der LVR unterstützt den Verein durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten. Von
einer Beitragszahlung ist er daher befreit. Die Leistungen des LVR werden vorab auf den
seitens der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt zu leistenden Anteil des
Finanzierungsbedarfs angerechnet.
665.000 €
Anteil der kommunalen Gebietskörperschaften
Leistungen des LVR
Verbleibender Anteil
-
150.000 €
515.000 €
Diesen verbleibenden Anteil (515.000 €) teilen sich die weiteren Mitglieder zu gleichen
Anteilen. Der Satzungsentwurf sieht als Mitglieder 11 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die
Städteregion Aachen vor; also insgesamt 24 weitere Mitglieder. Der Beitrag würde
rechnerisch daher 21.458 € betragen und wird, wie der Anteil der Kammern, gerundet.
Anteil* pro Kommune / Kreis / Städteregion
(*bei 24 Mitgliedern neben LVR und Kammern)
22.000 €
Sofern der Verein in dieser Zusammensetzung beschlossen wird, würden ihm auf Grund der
vorgenommenen Rundungen pro Jahr insgesamt 863.000 € zur Verfügung stehen.
Jährliche Finanzausstattung des Vereins
863.000 €
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4a)
11.07.2016
AG Verkehr - Sachstand
Seit ihrer Konstituierung in der ersten Sitzung am 24.02.2011 hat sich die Arbeitsgruppe
(AG) Verkehr unter Leitung des Beigeordneten der Landeshauptstadt Düsseldorf, Herrn Dr.
Stephan Keller, im Wesentlichen mit den folgenden Themen befasst:
[ 1 ] Vorhabenanmeldungen der Initiative Metropolregion Rheinland für die
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes
Im Juni 2012 wurden die von der AG Verkehr erarbeitete Liste mit Maßnahmenvorschlägen
zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) fertiggestellt und an die
Bezirksregierungen und an die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter im Landtag, im
Bundestag und in den Regionalräten übergeben. Die gemeinsamen Vorschläge der
Metropolregion Rheinland zum BVWP konzentrieren sich auf Vorhaben, die von allen
Beteiligten der Metropolregion Rheinland (Kommunen und Kammern) geschlossen getragen
und unterstützt werden, die überregionale, strategische Bedeutung für das Rheinland und
darüber hinaus und einen hohen Verkehrswert haben. Mit höchster Priorität sind
überschaubare Vorhaben benannt worden, die in kurzer Zeit planerisch und finanziell
realisierbar und baulich umsetzbar erscheinen.
[ 2 ] Stellungnahme der Metropolregion Rheinland zum Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans 2030
Im April 2016 wurde die ebenfalls gemeinsam erarbeitete Stellungnahme zum Entwurf des
Bundesverkehrswegeplanes 2030 den Regionalräten Köln und Düsseldorf übergegeben.
[ 3 ] Vorhabenvorschläge der Initiative Metropolregion Rheinland zur Fortschreibung
der Bedarfspläne für die Landesverkehrsinfrastruktur
In der Sitzung der AG Verkehr am 18.10.2013 wurde die gemeinsam erarbeitete
Vorhabenliste zur Fortschreibung der Bedarfspläne für die Landesverkehrsinfrastruktur
verabschiedet.
Nach
Eröffnung
des Aufstellungsverfahrens für
den
neuen
Landesinfrastrukturbedarfsplan kann die Vorhabenliste, nach ggf. erforderlicher
Aktualisierung, in das Verfahren eingebracht werden.
[ 4 ] Stadtverträgliche Lkw-Navigation
Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung einer stadtverträglichen Lkw-Navigation wurde
das Thema innerhalb der AG Verkehr ausführlich behandelt. Im Ergebnis verständigte man
sich auf die gemeinsame Teilnahme am Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LkwNavigation Region Rheinland“ des Landes über „Mobil im Rheinland“ mit der Option einer
landesweiten Anwendung.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4a)
11.07.2016
Entsprechende Kooperationsvereinbarungen wurden unterzeichnet. Derzeit erfolgt die
technische Umsetzung des Projektes durch „Mobil im Rheinland“.
[ 5 ] Regionales Baustellenmanagement
Die Beratungen zum regionalen Baustellenmanagement haben zu dem Ergebnis geführt,
dass zukünftig die Bauvorhaben aller Gebietskörperschaften entsprechend des Konzeptes
der Verkehrsinformationszentrale VIZ.NRW in einem System erfasst werden. Die
europäischen Richtlinien und Verordnungen zum Im- und Export von Daten über den
Mobilitätsdatenmarktplatz als festgelegte nationale Zugangsstelle werden hierbei
berücksichtigt. Die Bereitstellung des Systems wird durch das Land finanziert und eine
Aktivierung für das IV. Quartal 2016 in Aussicht gestellt.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 b)
11.07.2016
AG Standortmarketing - Sachstand
Die AG Standortmarketing hat unter der Leitung des Oberbürgermeisters der Bundesstadt
Bonn dreimal, davon zweimal in 2015 und einmal in 2016 getagt.
Kurzer Rückblick
Die Auftaktsitzung der AG Standortmarketing am 16. Juni 2015 stand unter dem Aspekt, eine
erste Annäherung an das Thema zu bekommen. Eine intensive Eröffnungsdiskussion über
den möglichen Mehrwert eines Standortmarketings auf Ebene der Metropolregion als
Ergänzung zu bestehenden Standortmarketingaktivitäten der Teilregionen wurde im
Ergebnis grundsätzlich positiv beurteilt. Wichtigstes Ergebnis der ersten AG Sitzung bestand
in der Vereinbarung, als sichtbares Signal, einen einheitlichen Schriftzug „Metropolregion
Rheinland“ einzuführen. Es wurde bewusst auf eine Wortbildmarke verzichtet, da ein
Schriftzug darauf hinweist, dass er noch keinen abschließenden Charakter hat. Der gewählte
Schriftzug als Signal für den begonnenen Formatierungsprozess MRR wurde von der
Steuerungsgruppe ebenfalls positiv aufgenommen.
Im Rahmen der zweiten Arbeitsgruppensitzung am 16.09.2015 wurde die konkrete
Umsetzung und Verwendung des einheitlichen Schriftzuges für die ExpoReal vertiefend
diskutiert. Der einheitliche Schriftzug wurde dann erstmals erfolgreich auf der ExpoReal in
München von allen Teilregionen präsentiert. Zudem begann in der zweiten Sitzung eine
weitere Diskussion über die anstehenden Kernaufgaben der AG Standortmarketing. Unter
Anderem ging es um das Thema Internetauftritt bzw. Informationsmaterial.
Aktueller Sachstand
Die dritte AG Standortmarketing fand am 12. 02.2016 erstmals unter Leitung des neuen
Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn, Ashok Sridharan, statt. Im Rahmen der
Formatierung einer Metropolregion, die sich noch am Anfang des Prozesses befindet, wurde
in der AG erneut die Diskussion hinsichtlich der Kernaufgaben des Standortmarketings
diskutiert und auch welche Steuerungsfunktion die den vier Arbeitsgruppen übergeordnete
Steuerungsgruppe einnimmt. Anlass für die Status-Quo Bestimmung der AG
Standortmarketing war der Blick über den Tellerrand in Richtung anderer Metropolregionen
und deren Genese und Erfolgsfaktoren. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich,
dass eine klare Zielvorstellung über die Kernaufgaben von Marketingaktivitäten im
Arbeitsmodus der AG Sitzungen nicht kurzfristig leistbar ist. Es wurde vereinbart, über einen
moderierten Workshop mit externer Begleitung über Themen wie u.a.:
Definition und Sinn einer einheitlichen Marke
Spezifische Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe
Sichtweise von Dritten als wichtige Mitfinanzierer von bestehenden
Standortmarketingaktivitäten
Herausarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen
Kooperationsmöglichkeiten
inhaltliche Kernpunkte für ein Standortmarketing zu entwickeln. Die Durchführung des
Workshops ist für Herbst 2016 geplant.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 c)
11.07.2016
AG Kultur und Tourismus - Sachstand
Die Qualitäten des Rheinlands als einer der vielfältigsten Kulturregionen Europas gilt es
sowohl nach innen – etwa im Hinblick auf die Stärkung der regionalen Identität – als auch
nach außen – etwa in Bezug auf die touristische Inwertsetzung der kulturellen Angebote überzeugend zu vermitteln. Um die Kultur im Formatierungsprozess der Metropolregion
Rheinland entsprechend ihrer überregionalen Bedeutung zu berücksichtigen, ist bereits im
Frühjahr 2015 der Arbeitskreis „Kultur und Tourismus“ eingerichtet worden.
Mit der Federführung des Arbeitskreises und damit der Steuerung der weiteren Planungen ist
der Landschaftsverband Rheinland in Kooperation mit der Niederrheinischen IHK DuisburgWesel-Kleve betraut worden, da der LVR als rheinlandweit tätiger Akteur im Bereich der
Kultur über umfassende kulturfachliche Erfahrungen und Kompetenzen verfügt. Die
Geschäftsführung des Arbeitskreises liegt beim LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche
Kulturpflege.
Generelles Ziel der Überlegungen ist die Stärkung der Kultur und des Tourismus im Hinblick
auf
die Identifikation aktueller Bedarfe in der regionalen Kulturarbeit sowie im
Kulturtourismus,
die Qualifizierung bestehender Kulturangebote,
die Verbesserung der Kommunikation unter den Kulturakteuren und mit der
Öffentlichkeit,
die Entwicklung neuer und nachhaltiger Kooperationsformen.
Seit der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises im Juni 2015 sind – zuletzt in einem
extern moderierten Workshop im Dezember 2015 - konkrete Perspektiven für die Kultur im
Rheinland und für ihren Beitrag zum Formatierungsprozess der Metropolregion entwickelt
worden.
Zentrales Element ist ein gemeinsames kulturelles „Narrativ“, d.h. ein von allen Beteiligten
getragenes kulturelles Profil der Metropolregion. Als wesentliche inhaltliche Aspekte des
„Narrativs“ wurden folgende Themenkomplexe benannt:
„Das Rheinland – mitten in Europa“,
„Große Geschichte“,
„Kunst- und Kulturschätze“,
„Avantgarde und Innovation“,
„Rheinische Lebensart“.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 c)
11.07.2016
Diese einvernehmlich identifizierten Themen bilden die inhaltliche Ausgangsbasis für die
weiteren Überlegungen bezüglich gemeinsam zu entwickelnder Strategien, Projekte und
Produkte. Sie sind zukünftig in Abstimmung mit den Akteuren der Kultur in der
Metropolregion weiter zu differenzieren und zu konkretisieren. Da die Vielfalt der kulturellen
Aktivitäten und Angebote im Rheinland bislang nicht durch ein entsprechendes
Informationsangebot erschlossen wird, ist die Erstellung eines „Kulturkatasters“ als Basis der
weiteren Überlegungen vorgesehen. Diese grundlegende Bestandsaufnahme soll aufgrund
der Komplexität der zu erhebenden Daten extern realisiert werden. Dabei sind Aspekte der
touristischen Inwertsetzung mit zu bedenken.
Bislang stehen dem LVR-Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege für die Betreuung
des AK Kultur und Tourismus und der geplanten Maßnahmen keine finanziellen bzw.
personellen Ressourcen zur Verfügung.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 d)
11.07.2016
AG Forschung und Bildung - Sachstand
Forschungshandbuch Rheinland und gemeinsames Leitbild
Die AG Forschung und Bildung (AG-FB) aktualisiert derzeit in enger Abstimmung mit dem
Forschungsdialog Rheinland (FDR) das Forschungshandbuch Rheinland und das
gemeinsame Leitbild. Bis September werden neben den Hochschulen weitere
Forschungseinrichtungen wie die der Fraunhofer- und Max-Planck-Institute ergänzt. Die
Veröffentlichung der beiden Instrumente unter dem Label der MRR ist zur MRR-Gründungsveranstaltung Anfang November geplant.
Bildungshandbuch Rheinland
Mit dem Bildungshandbuch Rheinland soll die Bildungslandschaft als Standortfaktor für die
Fachkräftegewinnung und Unternehmensansiedlungen in der Metropolregion dargestellt
werden. Das Bildungshandbuch dient dabei als Statistikbasis für kommunale und regionale
Bildungsplanung sowie als regionalisierte Grundlage für die Schulentwicklungsplanung. Die
AG-FB prüft, ob bildungsfördernden Maßnahmen (Bildungsinitiativen) und die komplette
Bildungskette, inkl. Übergang Schule-Studium, in einem zweiten Band abgebildet werden
können.
Die AG-FB erstellt einen Projektplan und übermittelt diesen an den Lenkungskreis. Die
Erarbeitung und Pflege des Bildungshandbuches soll durch die MRR-Geschäftsstelle
gewährleistet werden. Das Projekt soll bis 2019 umgesetzt werden.
Gemeinsames Format für Studienabbrecher
Verschiedene Studienabbrecherprogramme sind im Rheinland bereits vorhanden: Aachen,
Bonn, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein. Die AG-FB prüft, ob die Erstellung einer übergreifenden Plattform unter dem Dach der MRR sinnvoll ist. Hierfür erarbeitet die AG-FB ein
Konzept für eine MRR-Plattform (zukünftiger Internetauftritt der MRR). Darüber hinaus
organisiert die AG-FB ein Netzwerktreffen der Initiativen, das dem Erfahrungsaustausch über
Nutzerverhalten und Marketing dient. Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung eines gemeinschaftlichen („rheinischen“) Prinzips soll die Definition von „Gelingensfaktoren“ sein.
Duale Studiengänge
Die bestehende Plattform www.dual-studieren-im-rheinland.de der IHK-Initiative Rheinland
soll unter das Dach der MRR überführt werden. Hierzu organisiert die AG-FB ein Erfahrungsaustausch von Hochschulen und Unternehmen zu den Trends der Kombimodelle. Ergänzend
erscheint eine wissenschaftliche Analyse der Zielgruppen von Kombistudiengängen sinnvoll.
Ein entsprechender Projektplan wird ausgearbeitet und an den Lenkungskreis übermittelt.
Die Erweiterung der IHK-Plattform um praxisintegrierte Studiengänge soll über die MRRGeschäftsstelle abgewickelt werden.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 d)
11.07.2016
KURS-Partnerschaft Schule-Wirtschaft
Das Programm der KURS-Lernpartnerschaft zwischen Schule und Wirtschaft ist bisher im
Regierungsbezirk Köln erfolgreich aktiv. Dies belegen die steigenden Zahlen der KURSPartnerschaften. Die AG-FB prüft, ob im Zuge der MRR das KURS-Programm auch auf den
Regierungsbezirk Düsseldorf ausgeweitet werden kann. Ziel ist eine Vermarktung dieser
Partnerschaften als rheinisches Positivmerkmal.
Zusammensetzung und Struktur der AG Forschung und Bildung
Der Austausch zwischen der AG-FB und dem FDR wird durch folgende Personen gewährleistet: Herr Oelrich (Leiter der Stabsstelle für Wissenschafts- und Innovationsförderung im
Wirtschaftsdezernat der Stadt Köln) und Frau Nouvertné (Amt für Wirtschaftsförderung der
Stadt Bonn) nehmen für die AG-FB an den Sitzungen des FDR teil. Frau Professor Kahl
(Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer an der Bergischen Universität Wuppertal)
und Herr Dr. Tufte (Leiter der Stabsstelle für Forschung und Transfer der Hochschule
Düsseldorf) vertreten den Forschungsdialog in den Sitzungen der AG-FB.
Zur AG-Sitzung am 27. Juni in der Niederrheinische IHK zu Duisburg hat die AG-FB zum
ersten Mal die Mitglieder des Regionalrates der Stadt Köln eingeladen. Herr Dr. Albach
(FDP) und Herr Hoffmann (SPD) haben an der Sitzung teilgenommen.
Die nächste Sitzung der AG-FB findet am Mittwoch, 9. November 2016, 9:00 Uhr, im
Kreishaus Viersen statt.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5)
11.07.2016
Arbeitsprogramm – Zusammenarbeit der Regionalplanung
Die Idee der Metropolregion ist eine interkommunale Idee. Interkommunale Ideen sollen sich
im Sinne des Gegenstromprinzips in der Regionalplanung widerspiegeln. Die administrative
Grenze zwischen den Regierungsbezirken soll weniger als reale Grenze mit Blick in den
eigenen Regierungsbezirk, sondern vielmehr als überbrückbare Grenze wahrgenommen
werden, die den Blick auf Gemeinsamkeiten nicht beschränkt. In diesem Sinne bearbeitet die
Regionalplanung der beiden Regierungsbezirke drei Themenaus der Sicht der
Metropolregion:
o Rheinisches Städtewachstum
o Grüne Infrastruktur in der Metropolregion
o Datenatlas Metropolregion Rheinland
Andere grenzüberschreitende Themen wie bspw. der Masterplan Garzweiler (Zweckverband
Jüchen, MG Erkelenz, Titz) oder die Initiative von Rommerskirchen, Bedburg und Bergheim,
grenzüberschreitend zusammen zu arbeiten, aber auch die Umsetzung der Seveso-RL im
Grenzraum werden unterstützend durch die Regionalplanung begleitet.
[ 1 ] Rheinisches Städtewachstum gestalten
Das Rheinische Städtewachstum ist ein zentrales Thema für die Entwicklung des
Rheinlandes. Für die Städte am Rhein von Düsseldorf bis Bonn wird bis 2040 ein Wachstum
von bis zu 20 Prozent erwartet. Die Städte sind der Motor der metropolitanen Entwicklung.
Die umliegenden Städte und Kreise werden wichtige Metropolenfunktionen und
Voraussetzungen für die Metropolregion erfüllen. Die starke Zuwanderung in das Rheinland,
die durch die aktuellen Flüchtlingswellen verstärkt werden, und die damit verbundenen
Flächeninanspruchnahmen sind nicht von den Kernstädten zu bewältigen. Wohnbau- und
Gewerbeflächenbedarfe werden deshalb in einem regionalen Kontext insbesondere auch
von den kreisangehörigen Kommunen gedeckt werden müssen. Die Regional- und
Bauleitplanung hat den landesplanerischen Auftrag, bedarfsgerecht Wohnbau- und
Wirtschaftsflächen auszuweisen. Die über die gemeindlichen Grenzen hinausgehende
Betrachtung der Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung ist daher eine zentrale Aufgabe der
Regionalplanung in der Metropolregion.
Arbeitsprogramm
In der gemeinsamen Arbeit wird es zunächst darum gehen, in beiden Bezirken das
Bewusstsein für die gesamträumliche Betrachtung zu schärfen und Methoden für die
Siedlungsflächenverteilung zu entwickeln und abzustimmen. Neben den starken
Wachstumseffekten gibt es auch nach wie vor – Zuwanderung hin oder her – Kommunen in
direkter Nachbarschaft zu den Wachstumsräumen, die von einer negativen
Bevölkerungsentwicklung ausgehen müssen. Hier ist regional – auch unter Einbeziehung
des Agglomerationskonzeptes der Region Köln Bonn – zu überlegen, ob gute
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5)
11.07.2016
Flächenentwicklungen in den schrumpfenden Gemeinden Flächenengpässe in stark
wachsenden Kommunen abmildern können.
Die
beiden
Regionalpläne
der
Bezirksregierungen
haben
einen
unterschiedlichen
Bearbeitungsstand. Während der Regionalplan Düsseldorf (RPD) bald zum Abschluss
kommt, steht der Regierungsbezirk Köln gerade am Beginn des Aufstellungsverfahrens. Die
aktuell geänderten Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung werden jedoch den
Planungsträger in Düsseldorf dazu veranlassen nach dem Abschluss des RPD eine
thematische Änderung des RPD`s zu erwägen, um in der stark wachsenden Rheinschiene
zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau anzubieten. Hier ergibt sich die Chance, dass
beide Pläne auf eine gemeinsame Strategie der Wohnbauflächenentwicklung und auf
gemeinsame Methoden für die Siedlungsflächenverteilung in der Rheinschiene abstellen. Die
vom Bauministerium initiierten Regionalkonferenzen 2016 sind Bestandteil dieser
Strategieentwicklung. Vor dem Hintergrund der hohen Bedarfe muss es gerade in der
Rheinschiene auch darum gehen, Umstrukturierungspotenziale zu identifizieren. Gemeinsam
mit den Kommunen ist zu überlegen, ob eine Brachflächenerhebung als Baustein des
Siedlungsflächenmonitorings durchgeführt werden sollte.
Neben den Wohnbauflächen stellen insbesondere die Gewerbeflächenentwicklung
besondere Anforderungen im rheinischen Städtewachstum. Aufgrund der hohen
Siedlungsdichte und die dadurch ubiquitär auftretende Nähe zu Wohnnutzungen ist es in der
Metropolregion eine besondere Herausforderung, geeignete Flächen für emittierende
Industrie- und Gewerbebetriebe zu finden. Hierzu soll eine gemeinsame Standortanalyse zur
Bewertung der bestehenden GIB, neuer GIB-Standorte sowie zur Identifizierung möglicher
Sondierungsbereiche in der Metropolregion durchgeführt werden. Ein strategisches Ziel
könnte es dabei sein, Möglichkeiten einer Verteilung bzw. Verlagerung bestimmter Bedarfe
in der Region aufzuzeigen. Hierbei müssten Zielsetzungen und Kriterien der Umverteilung
mit den kommunalen Akteuren vereinbart werden. Diese Abstimmung ist vor allem mit Blick
auf die Fortschreibung von Regionalplänen wünschenswert.
[ 2 ] Mehr Lebensqualität durch Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Rheinland
Eine grüne Infrastruktur ist ein Netzwerk aus naturnahen Flächen und Grünflächen, die
gleichermaßen dem Wohl des Menschen und der Umwelt gewidmet sind. Grüne Infrastruktur
kann auf ein und derselben Landfläche vielfältige Funktionen erfüllen: Sie kann
Kulturlandschaften verbinden, Klimakorridore und Retentionsräume zur Risikovorsorge
sichern, Biotop- und Artenvielfalt erhalten, land- und forstwirtschaftliche Wertschöpfung
ermöglichen und die Tourismus-, Erholungs- und Freizeitfunktionen der Region stärken. In
stark wachsenden dicht besiedelten Gebieten ist der Flächendruck sehr ausgeprägt, sodass
Freiflächen nur erhalten bleiben können, wenn ihnen klar benennbare Qualitäten zugeordnet
sind. In einer lebenswerten Metropolregion ist eine stabile grüne Infrastruktur Rückgrat und
Strategie zugleich. Es geht darum nicht nur Freiräume zu benennen, zu vernetzen und zu
sichern, sondern diese auch durch Projekte zu entwickeln, um damit ihre Werte im
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5)
11.07.2016
Bewusstsein der Region zu verankern und den Menschen der Region ein gesundes und
aktivierendes Lebensumfeld zu bieten.
Die Entwicklung einer metropolitanen Grünen Infrastruktur greift die Ziele der europäischen
Ebene auf. Die von der EU-Kommission verfolgte Strategie zur Schaffung einer Grünen
Infrastruktur soll natürliche Prozesse insbesondere in dicht besiedelten Räumen
wiederbeleben. Für die Umsetzung in der Metropolregion Rheinland bietet es sich an, die
Möglichkeit einer EFRE-Förderung einzubeziehen. Zurzeit arbeitet das MKUNLV NRW an
einem Projektaufruf „Grüne Infrastruktur“ im Rahmen dieser Förderkulisse.
Die Erkenntnis, dass sich die Qualität von Metropolräumen wesentlich auch über die
Sicherung und Entwicklung des Freiraums definiert, ist nicht neu. Neben dem Emscher
Landschaftspark der Metropole Ruhr wurden z.B. auch in den Metropolregionen Rhein-Main
und Rhein-Neckar entsprechende Regionalparks entwickelt. Im Rheinland haben sich in den
letzten Jahren im Rahmen der REGIONALE 2002 (Düsseldorf/Niederrhein), der
REGIONALE 2006 (Bergisches Städtedreieck) und der REGIONALE 2010 (Köln/Bonn)
verschiedene Ansätze entwickelt.
Naturräumlich und raumstrukturell betrachtet prägen vier Korridore die Metropolregion
Rheinland: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich
davon lassen sich die durch den Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der
Börde und die nahe der niederländischen Grenze gelegenen Landschaften des
niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch die durch Wald- und
Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft des Bergischen Lands.
Als formelle Planungen bestehen die jeweiligen Regionalpläne (Landschaftsrahmenpläne)
und die Landschaftspläne der Kreise und kreisfreien Städte, die kommunale Bauleitplanung
sowie diverse Fachplanungen.
Arbeitsprogramm
In der gemeinsamen Arbeit soll die Schaffung von Freiraumverbindungen und -qualitäten im
Vordergrund stehen. Die Planungen sollen die bereits bestehenden räumlichen Konzepte
aufgreifen, zusammenführen und weiterentwickeln. Sie können damit auch eine gute
Grundlage für eine entwicklungsorientierte regionale Freiraumplanung sein, die über das
Schutzgut Freiraum hinausgeht. In einem ersten Schritt werden alle relevanten Planungen
und
Informationen
(räumliche
Entwicklungskonzepte
wie
bspw.
das
Kulturlandschaftsnetzwerk aus der Region Köln Bonn, Pläne, Fachbeiträge), die es bereits
für den Kernbereich der Metropolregion Rheinland gibt, identifiziert. Auf dieser Basis ist
gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren der Metropolregion die Zielsetzung zur
„Grünen Infrastruktur Metropolregion Rheinland“ abzustimmen und ein Grobkonzept zu
entwerfen.
Die Ergebnisse sind die Grundlage dafür, eine gutachterliche Projektskizze zu erstellen.
Diese kann die Basis für einen Antrag auf EFRE Fördermittel im Rahmen des anstehenden
Projektaufrufes des MKULNV zur „Grünen Infrastruktur“ sein.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5)
11.07.2016
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, einen Masterplan „Grüne Infrastruktur“ ggf. im Rahmen
eines EFRE Projektes, zu entwickeln. Der Masterplan enthält über planerisch-konzeptionelle
Grundlagen hinaus auch konkrete Vorschläge für freiraumbezogene Projekte in der
Metropolregion Rheinland.
[ 3 ] Datenatlas Metropolregion Rheinland – die Region sichtbar machen
Die übergreifenden Strukturen einer Metropolregion Rheinland sind bis heute kaum
herausgearbeitet oder dargestellt. Daher entwickeln die Regionalplanungsbehörden
gemeinsam für die gesamte Metropolregion einen Datenatlas, der möglichst gut gestaltete
und lesbare Arbeitspapiere mit anschaulichen Kartendarstellungen in einem handlichen
Format umfassen soll. Hiermit soll ein Eindruck von den natürlichen, ökonomischen,
demographischen und kulturellen Dimensionen und Verflechtungen der Metropolregion
vermittelt werden. Der Datenatlas ermöglicht es, auch die Entscheidungen der Regionalräte
auf eine gemeinsame Datengrundlage zu stellen.
Arbeitsprogramm
Die erste Ausgabe im Frühjahr 2016 enthält Karten und Informationen zur Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung, zur Bevölkerung (Zahlen und Bevölkerungsvorausberechnung 20142010,
Siedlungsdichte),
zur
Wirtschaft
(Arbeitsplatzdichte,
BIP/Einwohner,
Pendlerverflechtungen) und zu Forschung und Bildung. Der Datenatlas der Metropolregion
soll auf Dauer ein bekanntes Format für Planungsfragen in der Region darstellen. Er soll
regelmäßig aktualisiert werden und auch neue Themen der Metropolregion Rheinland
aufgreifen. Der Datenatlas eignet sich auch zur Veranschaulichung der Ergebnisse der
verschiedenen Arbeitsgruppen.
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Metropolregion Rheinland
Datenatlas 2016, 1. Auflage
Herausgeber
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
www.brd.nrw.de
und
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Datenatlas wurde durch die Dezernate 32
der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf erstellt.
Layout und Grafik/Karten
Kirsten Bald und Günter Hinskes, Dezernat 32, Bezirksregierung Düsseldorf
Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie sowie Geobasis NRW
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers
Intro zur
Steuerungsgruppe der Gründungsversammlung 2015
Steuerungsgruppe im Formatierungsprozess:
Michael F. Bayer (Hauptgeschäftsführer IHK Aachen)
Gregor Berghausen (Hauptgeschäftsführer IHK Düsseldorf )
Bertram Gaiser (Geschäftsführer Standort Niederrhein GmbH)
Thomas Geisel (Oberbürgemeister Düsseldorf )
Thomas Hendele (Landrat Kreis Mettmann)
Dr. Stephan Keller (Verkehrsdezernent Stadt Düsseldorf )
Michael Kreuzberg (Landrat Rhein-Erft Kreis)
Ulrike Lubek (LVR-Direktorin)
Anne Lütkes (Regierungspräsidentin Düsseldorf )
Burkhard Mast-Weisz (Oberbürgemeister Remscheid)
Dr. Reimar Molitor (Geschäftsführer Region Köln/ Bonn e.V.)
Hans-Jürgen Petrauschke (Landrat Rhein-Kreis Neuss)
Marcel Philipp (Oberbürgemeister Aachen)
Henriette Reker (Oberbürgemeisterin Köln)
Sebastian Schuster (Landrat Rhein-Sieg-Kreis)
Ashok-Alexander Sridharan (Oberbürgemeister Bonn)
Giesela Walsken (Regierungspräsidentin Köln)
Dr. Ortwin Weltrich (Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Köln)
Die Idee für eine Metropolregion Rheinland ist für Viele neu. Mit dem vorliegenden
Datenatlas möchten wir Ihnen die Metropolregion Rheinland vorstellen. Zum ersten
Mal wird dieser Raum insgesamt abgebildet. Mit Daten, Fakten und Grafiken soll die
jüngste aller deutschen Metropolregionen vorgestellt werden. Diese Metropolregion
ist ein Club der Handlungswilligen, die sich dem Rheinland verbunden fühlen und für
das Rheinland Projekte machen wollen. Derzeit bilden die Planungsregion Düsseldorf
zuzüglich des Kreises Wesel und der Stadt Duisburg sowie der gesamte Regierungsbezirk Köln den räumlichen Rahmen für die Metropolregion Rheinland.
Die Metropolregion Rheinland ist ein lebenswerter Raum im Herzen Europas. Sie
besteht zum einen aus den stark verdichteten Ballungsräumen Düsseldorf, Köln,
Bonn, Leverkusen und Duisburg in der Rheinschiene und weiteren Stadtregionen
um Mönchengladbach, Krefeld, den bergischen Städten sowie der StädteRegion
Aachen. Neben den städtischen Bereichen sind es die ländlicheren Regionen mit
hoher Naturerlebnisqualität, die die Metropolregion Rheinland ausmachen. Gerade
die Nähe von Stadt und Landschaft ist ein Kennzeichen von uns.
In der Metropolregion findet sich eine deutschlandweit einzigartige Hochschullandschaft, welche für hervorragende Bildungschancen sorgt. Das reichhaltige Kulturangebot der Zentren wird ergänzt durch vielfältige Freizeitangebote im Grünen.
Diese Qualität wird schon heute von zahlreichen großen Wirtschaftsunternehmen
wahrgenommen, die den Standort auch aufgrund der hervorragenden internationalen Erreichbarkeit und der großen Messeplätze schätzen. Immer mehr Menschen
wird es auch zukünftig in diese Region ziehen. Umso wichtiger ist es, dass sich die
Metropolregion Rheinland im nationalen und internationalen Wettbewerb langfristig
gut aufstellt. Denn neben den erwähnten Stärken gibt es auch Schwächen in der
Region.
Den Tausenden von Pendlern werden täglich die Defizite im Verkehr vor Augen
geführt: Veraltete Straßeninfrastruktur, Mängel im Öffentlichen Nahverkehr und nicht
miteinander verbundene unterschiedliche Verkehrsverbünde fordern viel Geduld der
Einzelnen, sorgen aber auch für erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden.
Die Flächenansprüche sind gerade in den Ballungsgebieten der Metropolregion groß
und bringen Nutzungskonflikte mit sich; die Nachfrage nach Wohnraum und Flächen
für die Wirtschaft ist enorm, gleichzeitig ist es wichtig, die Lebensqualität auch durch
ein Netz von Grünflächen zu bewahren und zu verbessern. Verdichtungsräume und
ländlichere Regionen müssen sich hier sinnvoll ergänzen.
Das Rheinland – eine Metropolregion mit vielen Chancen, aber auch großen
Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2015 auf Initiative der beiden Regierungspräsidentinnen ein Formatierungsprozess für die Metropolregion Rheinland angestossen. Schon heute besitzt unsere Region viele metropolitane Funktionen, die wir nicht
nur in den großen Städten sehen, sondern auch in Ergänzung dazu in den ländlicheren
Teilen des Rheinlands. Unser Ziel für morgen ist es, gemeinsam mit allen regionalen
Akteuren eine dynamische und lebenswerte Metropolregion von nationaler und internationaler Bedeutung zu schaffen.
3
8,5 Mio
EINWOHNER
12.300 km2
AUSDEHNUNG
Die
stellt sich vor!
Diese erste Auflage des Datenatlas ist ein Arbeitspapier und verzichtet auf Hochglanz. Es
ist ein erster vorsichtiger Aufschlag und soll zunächst allen interessierten Akteuren ein
anschauliches Bild der gesamten Region vermitteln. Der Atlas soll aber auch erste Fragen
aufwerfen, wie ein solcher regionaler Zusammenhalt aussehen kann. Der vorliegende
Datenatlas bildet Informationen und Geodaten aus den Bereichen Bevölkerung, Siedlung,
Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr sowie Bildung und Wissenschaft ab, die einige metropolitane Aspekte unserer Region aufzeigen. In zweijährlichem Rhythmus werden weitere
Datenatlanten zur Metropolregion Rheinland entstehen.
8
Den räumlichen Rahmen der Metropolregion bildet grob umrissen die Planungsregion
Düsseldorf zuzüglich des Kreises Wesel und der kreisfreien Stadt Duisburg und der Regierungsbezirk Köln. Die Metropolregion Rheinland insgesamt besteht damit aus 10 kreisfreien
Städten und 13 Kreisen sowie deren angehörige Kommunen. Die kreisfreien Städte sind
Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid,
Solingen und Wuppertal. Die Kreise der Metropolregion sind der Kreis Kleve, der Kreis
Mettmann, der Rhein-Kreis Neuss, der Kreis Viersen, der Kreis Wesel, der Kreis Düren, der
Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Kreis Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der
Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und die StädteRegion Aachen1.
OBERZENTREN
Der institutionelle und räumliche Rahmen wird im Rheinlandprozess, wie der Formatierungsprozess der Metropolregion genannt wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterentwickelt, die Autoren dieses Atlasses gehen jedoch davon aus, dass sich das metropolitane
Leben des Rheinlandes innerhalb dieses Raumes abspielt.
225 km
RHEINLÄNGE
IN DER
METROPOLREGION
345 km
GRENZRAUM
NL / B /D
1
4
158
KOMMUNEN
Seit 2009 bilden die Stadt Aachen und die Kommunen des aufgelösten Kreises Aachen nach dem Aachen-Gesetz die StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen ist regionsangehörig und hat zugleich
die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt. Aufgrund der hierarchisch aufgebauten Systematik der „Amtlichen Gemeindeschlüssel“ kann diese Doppelrolle in der Regel nicht mehr dargestellt werden.
Daher wird Aachen in der Gruppe der kreisfreien Städte nicht mehr aufgeführt.
5
Europäische Metropolregionen
und die
im Kontext
Europäische Metropolregionen
in Deutschland1
Mehrere Regionen in Deutschland erheben
den Anspruch auf den Titel „Metropolregion“,
steht dieser Begriff doch für nationale und internationale Aufmerksamkeit. Was aber macht
eine Metropolregion überhaupt aus und wie
ist die Metropolregion Rheinland im Vergleich
zu anderen Metropolräumen aufgestellt?
Metropolregionen bieten Ansätze für integrierte Strategien der Regionalentwicklung,
sie können Kräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft
und öffentlicher Hand bündeln, städtische
und ländliche Räume vernetzen und regionale Projekte umsetzen. Ein wesentliches
Kennzeichen ist ihre gute Erreichbarkeit auf
interkontinentaler Ebene.
Die Metropolräume in Europa nehmen etwa
10% der Fläche ein, beherbergen aber 50%
der Bevölkerung und erwirtschaften 65%
des Bruttosozialprodukts. Im Gegensatz zu
einer Metropole, die aus einer Kernstadt und
ihrem suburbanen, dicht bebauten Vorortbereich (Speckgürtel) besteht, ist die Metropolregion weiter gefasst und schließt auch
große ländliche Gebiete mit ein, die mit den
Oberzentren der Region durch wirtschaftliche Verflechtungen oder Pendlerströme in
enger Verbindung stehen. Kernstädte, kleinere Städte und Gemeinden bilden zusammen mit den ländlich geprägten Räumen
eine Symbiose aus Wohnen, Arbeiten und
Leben. Dieses Zusammenspiel in den Metropolregionen hat in der Raumforschung und
Raumordnungspolitik zunehmend eine größere Bedeutung und hat in den vergangenen
Jahren Eingang in raumordnerische Leitbilder
und Pläne gefunden.
Mit dem seit 2015 stattfindenden Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland
sind auch auf Ebene der Europäischen Metropolregionen Deutschlands Veränderungen
erforderlich; neben der Metropole Ruhr wird
sich die Metropolregion Rheinland entwickeln.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung
MKRO hat seit den 1990er Jahren ein raumordnerisches Konzept der „Europäischen Metropolregionen in Deutschland“ entwickelt, das
elf Metropolregionen beinhaltet.
Das ist auch für den Vergleich der Metropolregionen untereinander von Bedeutung, da
bisher Monitoringdaten nur für die Teilregionen Ruhrgebiet und Köln/Bonn ohne den
Großraum Düsseldorf vorliegen.
Zuvor waren die Stadtlandschaften Deutschlands traditionell durch Begriffe, wie Oberzentrum, Verdichtungs- und Ballungszentrum
geprägt.
Die Metropolregionen in Deutschland haben sich 2001 zum „Initiativkreis Europäischer
Metropolregionen IKM“ zusammengeschlossen.
Die MKRO definiert Metropolregionen als
Standorte mit herausragenden Funktionen
im internationalen Maßstab. Sie sollen als
Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaft-
Mitglieder sind folgende Stadtregionen:
• Berlin-Brandenburg,
• Bremen-Oldenburg,
• Frankfurt/ Rhein- Main,
1
6
lichen, sozialen und kulturellen Entwicklung die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit
Deutschlands und Europas erhalten und zur
Beschleunigung des europäischen Integrationsprozesses beitragen.
Unter den elf Metropolregionen in Deutschland weist die 1995 gegründete Metropole
Rhein-Ruhr eine Besonderheit auf: Es haben
sich unter diesem Dach zwei separate, starke
Kooperationsräume entwickelt, die Metropole Ruhr und die Metropolregion Köln/
Bonn. Der Großraum Düsseldorf war bisher
in keiner der beiden metropolitanen Kerne
erfasst.
Quelle: BBRS und IKM: Regionales Monitoring 2012; Werkstatt Praxisheft 52
•
•
•
•
•
•
•
Hamburg,
Hannover-Braunschweig-GöttingenWolfsburg,
Mitteldeutschland,
München,
Nürnberg,
Stuttgart Rhein-Neckar,
Rhein-Ruhr.
Der IKM hat sich folgende Ziele gesetzt:
• Formulierung des Selbstverständnisses
und der Anforderungen der Europäischen
Metropolregionen in Deutschland an die
deutsche und europäische Raumordnungsund Raumentwicklungspolitik sowie an die
Fachpolitiken,
• Verbesserung der Wettbewerbs- und
Handlungsfähigkeit der Metropolregionen
auf regionaler, deutscher und europäischer
Ebene,
• Weiterentwicklung und Umsetzung des
Konzepts eines leistungsfähigen metropolitanen Netzes in Deutschland.
Abgrenzungen sind insofern nötig, als das
Regionalmonitoring konkrete räumliche
Bezüge benötigt, die in der Regel auf den
Kreisgrenzen basieren. Auf dieser Ebene
liegen stets aktuelle Daten vor.
Aufgrund vielfältiger Verflechtungen sollte
das Territorium der Metropolregionen aber
variabel bleiben. Abgrenzungen sind je nach
Thema, Projekt oder Problemstellung ständigen Veränderungen ausgesetzt. Der Blick an
den Rändern sollte offen bleiben für neue
Kooperationen mit benachbarten Regionen.
Für den Erfolg einer Metropolregion, sollte sie
in der Bevölkerung verankert sein, die Zugehörigkeit zu einer Metropolregion muss ins
Bewusstsein rücken. In diesem Zusammenhang spielen private Akteure eine wichtige
Rolle. Unternehmen tragen zum positiven
Image und Erfolg einer Region bei.
Die Initiative zur Bildung von Metropolregionen sollte im Bottom-up-Prozess erfolgen. Als
großräumige Entwicklungs-und Wachstumsbündnisse sollten sie auf bestehende lokale
und regionale Kooperationsstrukturen aufbauen. Wichtig sind der integrierte Ansatz und
das Zusammenspiel öffentlicher und privater
Akteure.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat daraus in jüngerer Zeit
eine Ableitung und Neubestimmung vorgenommen, die die zentralen Bereiche Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehr, Kultur
beinhaltet.
Rheinland zu identifizieren;
• Die Metropolregion Rheinland muss Mitglied im Initiativkreis Europäischer Metropolregionen werden, damit zukünftig Daten
auch für diese Region vorliegen und sie sich
im bundesweiten Vergleich zeigen kann.
In der wissenschaftlichen Diskussion der
letzten Jahre gab es vielfältige Begriffserklärungen und Sammlungen von Indikatoren
zur Ermittlung metropolitaner Funktionen. Im
Ergebnis müssen folgende vier Funktionen
für eine stabile und erfolgreiche Metropolregion vorhanden sein:
• Entscheidungs- und Kontrollfunktion
• Innovations- und Wissensfunktion
• Gatewayfunktion
• Symbolfunktion
Dieser wissenschaftliche Exkurs macht deutlich, welche Punkte im Formatierungsprozess
für die Metropolregion Rheinland von entscheidender Bedeutung sind:
• Es müssen unterschiedlichste regionale
Akteure einbezogen werden; nur damit kann
ein breit getragener Bottom-up-Prozess entstehen;
• Die Menschen in der Region müssen
diesen Prozess erfahren und verstehen um
sich nach und nach mit der Metropolregion
Mit diesem vorliegenden Datenatlas Metropolregion Rheinland soll der Formatierungsprozess unterstützt und ein räumliches Verständnis von der Metropolregion Rheinland
geschaffen werden. Dazu wurden umfangreiche statistische Daten und Informationen
zusammen getragen, um eine Idee der Metropolregion Rheinland zu vermitteln und ihr
eine Gestalt zu geben.
7
STRASSENNETZ
5.199 km
(IT.NRW, 01.012014)
3.008 km
LANDESSTRASSEN
1.839 km
KREISSTRASSEN
BUNDESSTRASSEN
1.130 km
AUTOBAHNEN
Bewegung
Mobilität
Stress
Transport
Arbeiten
Dichte
Leben
Leistungsfähige Verkehrssysteme und der Zugang zum Fernverkehr sind das Rückgrat der
wirtschaftlichen Entwicklung. Dies gilt für alle Regionen, insbesondere aber für Metropolregionen. Dabei geht es zum einen um einen zügigen und zuverlässigen Personenverkehr,
zum andern muss der Transport von Gütern effizient und umweltschonend gestaltet werden. Die Mobilitätskonzepte der Ballungsräume sollten zudem die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den Fahrrad- und Fußgängerverkehr fördern. Neben dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geht es verstärkt um deren optimale Ausnutzung sowie die
kontinuierliche Erhaltung und qualitative Verbesserung. Dabei sind veränderte Lebens- und
Arbeitsweisen und der demografische Wandel zu berücksichtigen.
In der Metropole Rheinland ist der Rhein das Rückgrat der Verkehrsinfrastruktur. Straßen,
Schienen und die Bundeswasserstraße sind wichtige Elemente für den Transport von
Menschen und Gütern. In Ost-West-Richtung wird diese Hauptachse durch weitere Trassen,
Straßen, Schienen und Kanäle ergänzt. Die Häfen von Emmerich bis Bonn, darunter der
größte Binnenhafen Europas in Duisburg, sind wichtige Umschlagplätze für Güter aller Art.
Die Vernetzung dieser Standorte mit Schiene und Straße ist von besonderer Bedeutung.
Die bundesweit zu den wichtigsten Flughäfen zählenden Standorte Düsseldorf und Köln/
Bonn übernehmen die für Metropolen so wichtige internationale Gatewayfunktion, ergänzt
durch die Flughäfen Weeze und Mönchengladbach.
Die Karte zur Verkehrsinfrastruktur zeigt, dass die Metropolregion nicht nur innerhalb ihrer
Grenzen gut vernetzt ist, sondern dass auch die nationale und internationale Vernetzung
gegeben ist. Sie macht allerdings nicht deutlich, dass trotz der hervorragenden Verkehrsinfrastruktur die Netze oft überlastet sind und Staus auf den Straßen sowie Verspätungen
im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auf der Tagesordnung stehen. Eine Zusammenarbeit in diesem Bereich gehört daher zur zentralen Aufgabe einer und insbesondere dieser
Metropolregion.
SCHIENENWEGE
(REGIONALPLAN)
683 km
HOCHGESCHWINDIGKEITSVERKEHR UND
SONSTIGER GROSSRÄUMIGER VERKEHR
1.802 km
ÜBERREGIONALER UND REGIONALER VERKEHR
50 km
SONSTIGER REGIONALPLANERISCH BEDEUTSAMER VERKEHR
8
Nähe
GÜTERUMSCHLAG
IN TONNEN (2014)
23.081.000
DUISBURG (Hafen Schwelgern)
16.317.000
DUISBURG (Duisburger Hafen AG (Ruhrort))
7.316.000
NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Neuss)
6.227.000
FLU
GG
KÖLN (Godorf)
AST
1.QU
ART ZAH
AL 2
015 LEN
3.269.000
KREFELD-UERDINGEN
2.178.200
1.955.000
NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Düsseldorf)
DÜSSELDORF
1.216.000
881.100
KÖLN / BONN
EMMERICH
870.000
WESEL
158.900
WEEZE
620.000
BONN
9
1975
VERSIEGELTE
FLÄCHEN
hoher Versiegelungsgrad (>80%)
Die Siedlungsstruktur der
mittlerer Versiegelungsgrad (>40 – 80%)
geringer Versiegelungsgrad (<40%)
im Wandel der Zeit
1984
WACHSTUM
1975
1984
2001
2010
2015
VERSIEGELTE FLÄCHEN
FLÄCHENNUTZUNG
Nadelwald
Mischwald
Laubwald
Ackerflächen
Wiesen und Weiden
Tagebau
Truppenübungsplätze
31,6 %
Abbauflächen, Kiesgruben und Baustellen
Wachstum
Wasserflächen
im Vergleich
zu 1975
10
Quelle: Geographisches Institut der Universität Bonn, Andreas Rienow
„Columbus Eye“ Bilder der ISS (Internationale Raumstation)
2001
Die Abbildungen machen die Veränderungen des Siedlungsbildes in der Metropolregion in den letzten Jahrzehnten eindrücklich deutlich: Die versiegelten (roten)
Flächen nehmen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt erheblich zu.
Das Ganze geht auf Kosten der Acker-, Wiesen- und Weideflächen, aber auch der Wälder.
Die Metropolregion Rheinland gehört mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 690 EW pro km² zu einer der dichtest
besiedelten Regionen in Europa. Der tägliche Verbrauch
an Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrsprojekte hat
zwar in den letzten 10 Jahren abgenommen, lag aber in
NRW im Jahr 2011 noch bei 10 ha pro Tag.
2010
( ha )
26,8 %
126.800
Wachstum
im Vergleich
zu 1984
166.900
211.600
Die Konkurrenz um die unterschiedlichen Flächenansprüche ist enorm. Siedlungsentwicklung für die
wachsende Bevölkerung, neue Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen oder erneuerbare
Energien verdrängen landwirtschaftliche Flächen,
Erholungsflächen, Bereiche für Natur und Landschaft.
229.300
245.600
8,4 %
Wachstum
im Vergleich
zu 2001
Um die Dynamik in der Siedlungsentwicklung im
Rheinland effektiv steuern zu können, ist eine enge
Kooperation auf allen Ebenen der Planung, insbesondere aber in der übergeordneten Regionalplanung erforderlich. Hier geht es nicht nur darum,
das Städtewachstum und Flächen für gewerblichindustrielle Nutzungen nach gemeinsamen Kriterien zu koordinieren, sondern Infrastrukturkorridore
zu schaffen und ein tragfähiges Netz an grüner Infrastruktur aufzubauen und langfristig zu erhalten. Nur
so kann die Lebensqualität in der Großregion dauerhaft sichergestellt werden.
11
7,1 %
Wachstum
im Vergleich
zu 2010
25.000
20.000
Wohngebäude
Geschosswohnungsbau
Ein- und Zweifamilienhäuser
15.000
10.000
14
20
10
20
05
20
00
20
95
19
90
19
85
19
80
19
12
19
75
5.000
unbesiedelter Raum
970.000 ha
Die Karte zur Einwohnerdichte, aber auch die zuvor gezeigte Abfolge
der Siedlungsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre im Rheinland
zeigen deutlich den erheblichen Siedlungsdruck in dieser Region. Das
rasante Wachstum der letzten Jahrzehnte wird sich den Prognosen
zufolge bis 2040 weiter fortsetzen. Die daraus entstandene Siedlungsstruktur äußert sich in einem fast durchgängigen Siedlungsband in
der Rheinschiene sowie in einigen weiteren Verdichtungsräumen in
der StädteRegion Aachen oder in den Räumen Mönchengladbach/
Krefeld und Wuppertal. Darüber hinaus ist das Siedlungsbild geprägt
durch zahllose kleine Siedlungen. Größere weiße Flächen, also unbesiedelte Regionen, weist die Karte nur in den Braunkohletagebauen
und in Waldbereichen auf. Insgesamt sind nach dem Zensus 970.000
ha unbewohnt (≤ 3 Einwohner/ ha). 5 Millionen Menschen leben auf
50.000 ha und 3,5 Millionen auf 180.000 ha.
Ø
20
Einwohner/ ha
3,5 Mio. Menschen
auf 180.000 ha
Ø
100
Einwohner/ ha
5 Mio. Menschen
auf 50.000 ha
139
Entsprechend des hohen Zuzuges in die Zentren der Metropolregion ist das Interesse
an Immobilien in der Rheinschiene im letzten Jahrzehnt ungebremst. Der Markt
reagierte darauf mit stets steigenden Preisen. Was die Bodenpreise für das Wohnen
betrifft, ist es gemäß des Grundstücksmarktberichtes 2015 rund um Köln und Düsseldorf deutlich teurer als in ländlicheren Regionen wie der Eifel und dem Niederrhein.
Spitzenreiter bei den Baulandpreisen in mittleren Wohnlagen ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 600 Euro pro Quadratmeter (€/m²). Mehr als 300 €/m² werden in
Köln (440 €/m²), Bonn (370 €/m²) und Bergisch Gladbach (330 €/m²) sowie in einigen
Gemeinden im Einzugsbereich von Düsseldorf (Meerbusch, Langenfeld, Hilden 370
€/m², Ratingen 365 €/m² und Neuss 330 €/m²) erzielt. Bei guten Wohnlagen rangiert
Köln mit 1.100 €/m² vor Düsseldorf mit 970 €/m² gefolgt von Aachen mit 480 €/m²
und Meerbusch mit 440 Euro €/m². Selbst in einfachen Lagen belegt Düsseldorf
mit 470 €/m² einen Spitzenplatz. Dagegen kann in einzelnen ländlichen Gegenden,
wie beispielsweise in der Eifel der Quadratmeter erschlossenes Bauland in mittleren
Wohnlagen noch für einen Preis unter 50 €/m² erworben werden.
14
Um die Lebensqualität in der Metropolregion Rheinland langfristig
zu erhalten und zu erhöhen, muss die zukünftige Entwicklung ein
besonderes Augenmerk auf die Freiräume richten. Die Entwicklung
einer grünen Infrastruktur bietet die Chance, in dem dicht besiedelten Raum ökologisch wirksame Verbindungen und die damit verbundenen Qualitäten zu erhalten oder zu schaffen.
Naturräumlich betrachtet prägen und verbinden vier Korridore die
Metropolregion: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich davon lassen sich die durch den
Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der Börde und
die nahe der niederländischen Grenze gelegene Landschaft des
niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch
die durch Wald- und Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft des
Bergischen Landes.
15
Leben in der
Pro
weibliche Bevölkegnose 2040
rung 2014
männliche Bevölke
rung 2014
heute und morgen
Deutschland ist eines der am dichtest besiedelten Länder Europas. Rein rechnerisch leben
hier rund 230 Menschen pro Quadratkilometer. Grundsätzlich stärker verdichtet ist der
Westen. Und hier ist es vor allem ein langgezogenes Band mit der höchsten Bevölkerungsdichte1, das sich entlang des Rheintals und einiger Zuflüsse des Rheins erstreckt. In der
Metropolregion Rheinland leben 2014 etwa 8,5 Millionen Menschen. Damit ist das Rheinland
– abgesehen von der Gesamtbetrachtung Rhein-Ruhr – die bevölkerungsstärkste Metropolregion in Deutschland. Die Einwohnerzahlen der anderen „Großen“, wie Berlin-Brandenburg,
München, Frankfurt Rhein/Main oder Stuttgart liegen zwischen 5 und 6 Millionen.
Hochbetagte
> 90
4,7 %
7,7 %
80 – 85
75 – 80
14,7 %
19,1 %
70 – 75
Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW von 2014 bis 2040 zeigt ein sehr heterogenes
Bild der Metropolregion; so liegen starkes Wachstum und Schrumpfung dicht beieinander.
Die Prognose weist allerdings eine gewisse Unschärfe auf, denn sie beinhaltet zwar eine dauerhaft hohe Migrationsquote, aber die aktuellen Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 sind
noch nicht darin enthalten. Die Vorausberechnung stellt wahrscheinlich nur eine Annäherung
an die wirklichen Entwicklungen im Zeitverlauf bis 2040 dar. Aufgrund der anhaltend hohen
Zuwanderung von Asylsuchenden ist von einer deutlichen Erhöhung der Einwohnerzahlen
auszugehen.
Laut der Vorausberechnung haben die kreisfreien Städte Köln, Düsseldorf und Bonn ein
zweistelliges Wachstum zu erwarten. Auch Leverkusen, Aachen, Solingen und Wuppertal wird
ein leichtes Wachstum prognostiziert. Die Städte Mönchengladbach, Krefeld und Duisburg
werden dagegen leicht schrumpfen, Remscheid mit einer Abnahme von fast 13% sogar
deutlich.
Bei den Kreisen der Metropolregion erreicht das Wachstum vom Rhein-Erft-Kreis, dem RheinKreis Neuss, dem Rhein-Sieg Kreis, dem Kreis Kleve, der StädteRegion Aachen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bis zu 8%. Die Kreise Heinsberg, Düren, Mettmann, Euskirchen und
Viersen haben mit leichten Abnahmen zwischen 1% und 4% zu rechnen. Für den Kreis Wesel
wird eine Bevölkerungsabnahme um fast 7% und für den Oberbergischen Kreis von fast 10%
erwartet.
1
http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Bevoelkerungsdichte_Gemeinden.html
60 – 65
55 – 60
50 – 55
Erwerbstätige
45 – 50
66,3 %
50,6 %
40 – 45
35 – 40
Jugendliche /
Ausbildungszeit
30 – 35
25 – 30
13,9 %
11,9 %
20 – 25
15 – 20
Schulkind
Ob sich Veränderungen dieser Tendenzen durch die Integration der aktuellen Migrationsbewegungen ergeben werden, wird die Zukunft zeigen. Im Moment ist davon auszugehen,
dass die Menschen dorthin gehen werden, wo es ausreichend Ausbildungsmöglichkeiten und
Arbeitsplätze gibt.
Das bedeutet für die Zentren eine weitere Herausforderung: Zusätzlich zu den Anforderungen an den Wohnungsbau durch den Wachstumsdruck müssen künftig in großem Umfang
Wohnungen für anerkannte Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden.
65 – 70
8,8 %
Kleinkind
Die Metropolregion Rheinland ist geprägt sowohl durch starke Wachstumsregionen als auch
Regionen mit stärkeren Bevölkerungsverlusten. In der südlichen Rheinschiene zwischen
Düsseldorf und Bonn bietet sich ein einheitliches Bild mit teilweise erheblichen Bevölkerungszuwächsen. Die nördliche Rheinschiene zeigt dagegen ein heterogenes Bild mit Wachstum
(Kreis Kleve) und Schrumpfung (Stadt Duisburg). Der Kreis Mettmann weist trotz seiner zentralen Lage in der Ballungsrandzone schon rückläufige Bevölkerungszahlen auf. Leichte bis
deutliche Schrumpfungstendenzen sind ansonsten eher in den ländlichen Regionen zu verzeichnen.
85 – 90
Ruheständler
Unter den kreisfreien Städten ist Köln die einzige Millionenstadt der Metropolregion Rheinland
und gleichzeitig viertgrößte Stadt Deutschlands. Düsseldorf nimmt mit rund 605.000 Einwohnern den zweiten Platz in der Metropolregion ein, gefolgt von Duisburg, Wuppertal und Bonn.
Am unteren Ende der Einwohnerskala der 10 kreisfreien Städte in der Metropolregion liegen
Leverkusen, Solingen und Remscheid.
Bei den 13 Kreisen der Metropolregion liegt der Rhein-Sieg Kreis mit gut 580.000 Einwohnern vorn, gefolgt von der StädteRegion Aachen, dem Kreis Mettmann, dem Kreis Wesel, dem
Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Kreis Neuss.
Die Kreise Kleve, Viersen, Rheinisch-Bergischer und Oberbergischer Kreis, Düren und Heinsberg bilden ein enges Mittelfeld mit ca. 250.000 bis gut 300.000 Einwohnern. Lediglich der
Kreis Euskirchen liegt mit ca. 187.000 Einwohnern unterhalb der 200.000er Schwelle.
5,2 %
4,7 %
10 – 15
5 – 10
0–5
16
2014
Prognose 2040
Lebensalter
2.509.845 Berufseindler in der Metropolregion. Davon sind 1.422.609 = 57 % männlich und 1.087.236 = 43 % weiblich. Die durchschnittliche Pendeldistanz liegt bei 21 km (gewichteter Mittelwert)
Unterwegs in der
Das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz gehört für sehr viele Menschen in der Metropolregion Rheinland zum Leben dazu. Täglich pendeln rund 2,5 Millionen Menschen (innergemeindliche Berufspendler ausgenommen) in eine Kommune der Metropolregion. Dies
geschieht teils von Wohnorten innerhalb der Metropolregion Rheinland, teils von Wohnorten außerhalb.
In der Kartendarstellung auf der nächsten Seite wurden die Pendlerrechnung NordrheinWestfalen (IT.NRW) sowie die Studie Arbeitsmarkt in der Grenzregion (IT.NRW und cbs) auf
die Metropolregion Rheinland angewendet.
In der Pendlerrechnung zeigen sich ganz eindeutig zwei Hotspots bei der Aufnahme von
Berufseinpendlerströmen: Diese Hotspots sind die Stadt Köln mit rund 311.000 und die
Stadt Düsseldorf mit rund 289.000 Berufseinpendlern. Aufgrund der hohen Arbeitsplatzdichte haben beide Städte eine große Anziehungskraft auf Arbeitskräfte auch aus
größerer Entfernung. Die Pendlerrechnung registriert das Pendleraufkommen bis zu
einer durchschnittlichen Entfernung von 80 km zwischen Wohn- und Arbeitsort. Für die
Städte Köln und Düsseldorf liegt die Berufseinpendlerzahl aus einer Entfernung von mehr
als 80 km bei rund 45.000 bzw. rund 40.000 Berufseinpendlern. Solche hohen Werte werden sonst von keiner weiteren Kommune erreicht. Die Stadt Bonn erreicht zumindest
noch einen Wert von rund 20.000 Berufseinpendlern aus einer Distanz von über 80 km.
Insgesamt pendeln rund 252.000 Berufspendler täglich aus einer Distanz von über 80 km
in die Metropolregion Rheinland ein, dabei sind die Berufseinpendlerströme aus dem Ausland nicht mit erfasst. Aus diesem Grund wurde für die Darstellung auch die Studie „Der
Arbeitsmarkt in den Grenzregionen der Niederlande und Nordrhein-Westfalens“ genutzt,
um zumindest die Berufeinpendlerströme aus den Niederlanden abzubilden. Diese Daten
haben den Stand 30.06.2012 und werden in der Kartendarstellung schwarz hinterlegt dargestellt. Dort zeigt sich, dass vor allem in grenznahe Kommunen eingependelt wird und
dort vorangestellt in die Stadt Aachen, die rund 2.400 Berufseinpendler aus den Niederladen
anzieht. Die beiden Hotspots Köln und Düsseldorf können trotz ihrer Entfernung zur
deutsch-niederländischen Grenze noch rund 200 bzw. 260 Berufseinpendler registrieren.
Bei Betrachtung der gesamten Metropolregion Rheinland wird deutlich, dass sich die
Berufseinpendlerströme in einem nördlichen Bereich um den Hotspot Düsseldorf und
in einem südlichen Bereich um den Hotspot Köln konzentrieren. Zwischen diesem nördlichen und südlichen Bereich liegt die Grenze der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln,
etwas nördlich von Leverkusen. Es scheint, als würden sich auch die Pendlerströme an
dieser Grenze orientieren und der Pendleraustausch zwischen den Regierungsbezirken
eher niedrig ausfallen. Gründe hierfür könnten die starken Anziehungskräfte der beiden
Hotspots oder die Distanz zwischen diesen sein.
18
199
Die Belastung des Straßennetzes in der Metropolregion Rheinland ist
enorm und im bundesweiten Vergleich einzigartig hoch. Das belegen
eindrücklich die Zahlen der Verkehrsmengenkarte der Bundesanstalt
für Straßenwesen für die Bundesautobahnen (2010). Die Gründe hierfür
liegen nicht nur in der hohen Einwohner- und Arbeitsplatzdichte in der
Region selbst, sondern auch in der zentralen Lage innerhalb Europas
und den damit verbundenen internationalen Vernetzungen.
Spitzenreiter der Verkehrsbelastung ist die A 3 zwischen Oberhausen
und Köln, die über viele Kilometer eine Belastung von mindestens
90.000 bis über 120.000 Kfz/24h aufweist. Ähnlich hohe Werte liegen
20
auch im westlichen Teil des Kölner Rings vor. Die A 46 zwischen Neuss
und Wuppertal verzeichnet Belastungen von 60.000 bis an die 120.000
Kfz/24h, gefolgt von der A 57 mit Werten abschnittsweise von 60.000
bis 90.000 Kfz/24h. Auch die A 4 zwischen Aachen und Köln weist diese
hohen Belastungswerte auf. Gering belastete Autobahnabschnitte gibt
es in der Metropolregion Rheinland fast nur in den Randlagen, z.B. bei
den Verbindungen in die Niederlande.
Die mit den hohen Belastungen verbundenen täglichen Staus sind nicht
nur für den einzelnen Pendler von Nachteil, sondern richten auch volkswirtschaftlich großen Schaden an. Das Thema Verkehr steht daher ganz
oben auf der Agenda dieser wie auch vieler anderer Metropolregionen.
Der öffentliche Personennahverkehr in der Metropolregion Rheinland
ist geprägt durch verschiedene Verkehrsverbünde. Den Norden der
Metropolregion deckt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ab, im Süden
sind dies der Aachener Verkehrsverbund im westlichen Bereich sowie
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg für den restlichen Bereich, beide unter
dem Dach des Nahverkehrs Rheinland (NVR).
Damit ist der Nahverkehr in der Metropolregion entgegen den Werbeslogans nicht besonders attraktiv. Ziele für die einzelnen Verbünde,
wie einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne, einheitliche Fahrplaninformationen oder Anschlusssicherung gelten nur bedingt über ihre
Grenzen hinweg. Ein Blick in die Informationsbroschüre zum NRWAnschlussTicket 2016 ist eher verwirrend als erhellend. Ziel muss die
Schaffung einer Nahverkehrs-Metropolregion Rheinland mit einem einheitlichen Tarif- und Informationssystem sein.
219
900 – 999
800 – 899
Wertschöpfung und Arbeiten
Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen
Arbeitsplatzdichte (2014)
700 – 799
Um die Metropolregion Rheinland wirtschaftlich einordnen zu können, wurden für diesen
Datenatlas die Indikatoren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (BIP pro Kopf ) und die Arbeitsplatzdichte herangezogen. Dabei dient das BIP pro Kopf hier als wichtiger Indikator für die
Wirtschaftskraft einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises, da es den Gesamtwert aller Waren
und Dienstleistungen, die im betreffenden Jahr innerhalb der Grenzen der kreisfreien Städte
oder Kreise hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen, veranschaulicht.
500 – 599
600 – 699
in der
Die Arbeitsplatzdichte1 hingegen ist ein wichtiger Indikator für die Bedeutung einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises als Arbeitsstandort. Die Arbeitsplatzdichte gibt das Verhältnis
zwischen Arbeitsplätzen und Bevölkerung an. Sie berechnet sich aus der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises, dividiert
durch die Zahl der Einwohner im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis unter 65 Jahre), multipliziert mit 1000.
Unter den kreisfreien Städten und Kreisen in der Metropolregion Rheinland erzielen die
Städte Düsseldorf (972), Bonn (795) und Köln (731) die höchsten Werte der Arbeitsplatzdichte. Erwähnenswert ist auch Remscheid mit einem Wert von 622 auf Platz vier.
Die Kreise weisen in der Mehrzahl eine geringe Arbeitsplatzdichte auf, allerdings können
der Kreis Mettmann, der Oberbergische Kreis sowie die StädteRegion Aachen mit Werten
zwischen 543 bis 609 mit der Liga der kreisfreien Städte mithalten.
Der geringste Wert für den Rhein-Sieg-Kreis (386) korrespondiert mit der hohen Arbeitsplatzdichte der kreisfreien Stadt Bonn, die fast vollständig vom Gebiet dieses Kreises umgeben ist. Hier zeigt sich deutlich eine Funktionsteilung zwischen Arbeiten und Wohnen.
Ein ähnliches Phänomen ist im Rheinisch-Bergischen Kreis (397) zu beobachten.
400 – 499
Bei der Betrachtung des BIP pro Kopf zeigt sich, dass die überwiegende Zahl der Kreise
Werte zwischen 20.000 bis 30.000 Euro pro Kopf hervorbringt. Spitzenreiter unter den Kreisen ist der Rhein-Kreis Neuss mit rund 38.400 Euro pro Kopf, gefolgt vom Kreis Mettmann,
der StädteRegion Aachen und dem Rhein-Erft-Kreis mit rund 30.200 Euro pro Kopf. Unter
den kreisfreien Städten ist Düsseldorf mit rund 69.700 Euro pro Kopf deutlich an vorderster
Position. Auf den Plätzen folgen dann Bonn und Köln. Die übrigen kreisfreien Städte erreichen Werte zwischen rund 30.000 bis 35.000 Euro pro Kopf, Ausnahme dabei ist Leverkusen
mit rund 42.000 Euro pro Kopf.
Der Schnitt über alle kreisfreien Städte und Kreise liegt bei rund 34.300 Euro und damit nur
200 Euro unter dem Landesschnitt für Nordrhein Westfalen mit rund 34.500 Euro.
300 – 399
Insgesamt ist die Metropolregion Rheinland eine wirtschaftlich starke Region, vor allem
durch die kreisfreien Städte entlang der Rheinschiene. Anhand der Arbeitsplatzdichte zeigt
sich eine klare Trennung zwischen den wirtschaftlich starken Zentren mit vielen Arbeitsplätzen und den Umlandkreisen, die vor allem die Funktion des Wohnstandortes übernehmen.
1
22
Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom 31.12.2014
und erwerbstätiger Bevölkerung zw. 15 und 65 Jahren von 2013
23
STUDIERENDENZAHLEN IN DEN FACHGRUPPEN WS 2014/2015
3%
10.100
Humanmedizin /
Gesundheitswissenschaften
21 %
62.200
Ingenieurwissenschaften
Die Hochschullandschaft der
18.100
Humanmedizin /
Gesundheitswissenschaften
6%
60.900
Mathematik,
Naturwissenschaften
20 %
4.000
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
1%
Metropolregionen sind nicht nur Ballungsräume mit einem hohen Bevölkerungs- und
Wirtschaftspotenzial, sondern verfügen auch über ein hohes Maß an Entscheidungs- und
Kontrollfunktionen auf politischer und insbesondere auch auf wirtschaftlicher Ebene.
Daneben sind auch Wissenschaft, Innovation und Bildung entscheidende Wettbewerbsund Wachstumsfaktoren für Metropolregionen in Europa. Sie stellen mittlerweile eine eigene
Wertschöpfungsquelle dar. Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat die Wissensgesellschaft als die wichtigste Innovationsressource und Grundlage jeder Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beschrieben.
Eine wesentliche Voraussetzung für Metropolen als Innovationszentren ist eine hohe Dichte
von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Metropolregion Rheinland verfügt
mit über 60 Hochschulen1, davon jeweils der Hälfte in öffentlicher und privater Hand, über
ein hervorragendes Bildungsangebot im nationalen und internationalen Vergleich.
Zwei Exzellenz-Universitäten sind in dieser Region vertreten: Die Universität Köln hat mit ihren über 40.000 Studierenden im Jahr 2012 den Status einer Elite-Universität im Rahmen der
Exzellenzinitiative des Bundes erhalten. Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
Aachen (RWTH) mit über 35.000 Studierenden darf seit 2007 diesen Titel tragen.
Neben den starken Konzentrationen in Köln (15 Standorte), Düsseldorf (8), Aachen (5),
Duisburg (4), sowie Wuppertal (4) und Bonn (3), sind auch zahlreiche Kreise mit mehreren
Hochschulstandorten sehr gut aufgestellt: Rhein-Sieg-Kreis (6), Rhein-Erft-Kreis (4), RheinKreis Neuss (3), Kreise Mettmann und Wesel (je 2).
84.600
Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften
28 %
2 %
4.400
Sport,
Sportwissenschaft
19 %
56.300
Sprach- und Kulturwissenschaften
Ein Blick auf die Karte bestätigt den Eindruck, dass die Metropolregion Rheinland fast
flächendeckend über eine hervorragende Hochschullandschaft verfügt.
Das belegt auch die Zahl der Studierenden, die im Wintersemester 2014/15 bei ca. 300.600
lag. Im nationalen Vergleich der Metropolregionen liegt das Rheinland damit an der Spitze,
gefolgt von den Metropolregionen Frankfurt/ Rhein- Main (ca. 220.000), Berlin-Brandenburg
(ca. 217.000) und München (ca. 167.000)2.
1
2
24
Quelle: IT.NRW; gezählt wird jeder Standort, z.B. für die FH Aachen 2 Standorte (Aachen und Jülich)
Quelle: Initiativkreis Europäischer Metropolregionen in Deutschland 2013
259
7,1 %
Wachstum
im Vergleich
zu 2010
GÜTERUMSCHLAG
IN TONNEN (2014)
23.081.000
DUISBURG (Hafen Schwelgern)
16.317.000
DUISBURG (Duisburger Hafen AG (Ruhrort))
7.316.000
NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Neuss)
6.227.000
FLU
KÖLN (Godorf)
GGA
1.QUA
STZ
RTAL
AHL
2015
EN
3.269.000
KREFELD-UERDINGEN
1.955.000
2.178.200
NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Düsseldorf)
DÜSSELDORF
1.216.000
EMMERICH
881.100
870.000
KÖLN / BONN
WESEL
4
7
158.900
620.000
Die Metropolregion
Rheinland stellt sich vor!
4-5
Europäische Metropolregionen und die Metropolregion
Rheinland im Kontext
6-7
9
12
BONN
WEEZE
Vernetzung
in der Metropolregion
8-9
Die Siedlungsstruktur der
Metropolregion Rheinland
im Wandel der Zeit
10 - 12
unbesiedelter Raum
970.000 ha
Die Karte zur Einwohnerdichte, aber auch die zuvor gezeigte
Abfolge der Siedlungsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre
im Rheinland zeigen deutlich den erheblichen Siedlungsdruck
in dieser Region. Das rasante Wachstum der letzten Jahrzehnte
wird sich den Prognosen zufolge bis 2040 weiter fortsetzen. Die
daraus entstandene Siedlungsstruktur äußert sich in einem fast
durchgängigen Siedlungsband in der Rheinschiene sowie in einigen
weiteren Verdichtungsräumen in der StädteRegion Aachen oder in
den Räumen Mönchengladbach/Krefeld und Wuppertal. Darüber
hinaus ist das Siedlungsbild geprägt durch zahllose kleine Siedlungen. Größere weiße Flächen, also unbesiedelte Regionen, weist
die Karte nur in den Braunkohletagebauen und in Waldbereichen
auf. Insgesamt sind nach dem Zensus 970.000 ha unbewohnt (≤ 3
Einwohner/ha). 5 Millionen Menschen leben auf 50.000 ha und 3,5
Millionen auf 180.000 ha.
Ø
Entsprechend des hohen Zuzuges in die Zentren der Metropolregion ist das Interesse
an Immobilien in der Rheinschiene im letzten Jahrzehnt ungebremst. Der Markt
reagierte darauf mit stets steigenden Preisen. Was die Bodenpreise für das Wohnen
betrifft, ist es gemäß des Grundstücksmarktberichtes 2015 rund um Köln und Düsseldorf deutlich teurer als in ländlicheren Regionen wie der Eifel und dem Niederrhein.
Spitzenreiter bei den Baulandpreisen in mittleren Wohnlagen ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 600 Euro pro Quadratmeter (€/m²). Mehr als 300 €/m² werden in
Köln (440 €/m²), Bonn (370 €/m²) und Bergisch Gladbach (330 €/m²) sowie in einigen
Gemeinden im Einzugsbereich von Düsseldorf (Meerbusch, Langenfeld, Hilden 370
€/m², Ratingen 365 €/m² und Neuss 330 €/m²) erzielt. Bei guten Wohnlagen rangiert
Köln mit 1.100 €/m² vor Düsseldorf mit 970 €/m² gefolgt von Aachen mit 480 €/m²
und Meerbusch mit 440 Euro €/m². Selbst in einfachen Lagen belegt Düsseldorf
mit 470 €/m² einen Spitzenplatz. Dagegen kann in einzelnen ländlichen Gegenden,
wie beispielsweise in der Eifel der Quadratmeter erschlossenes Bauland in mittleren
Wohnlagen noch für einen Preis unter 50 €/m² erworben werden.
20
Einwohner/ ha
3,5 Mio. Menschen
auf 180.000 ha
Ø
100
Einwohner/ ha
5 Mio. Menschen
auf 50.000 ha
Um die Lebensqualität in der Metropolregion Rheinland langfristig
zu erhalten und zu erhöhen, muss die zukünftige Entwicklung ein
besonderes Augenmerk auf die Freiräume richten. Die Entwicklung
einer grünen Infrastruktur bietet die Chance, in dem dicht besiedelten Raum ökologisch wirksame Verbindungen und die damit
verbundenen Qualitäten zu erhalten oder zu schaffen.
Naturräumlich betrachtet prägen und verbinden vier Korridore die
Metropolregion: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich davon lassen sich die durch den
Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der Börde und
die nahe der niederländischen Grenze gelegene Landschaft des
niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch
die durch Wald- und Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft
des Bergischen Landes.
14
139
Einwohnerdichte
15
Bodenrichtwerte
13
14
Die Belastung des Straßennetzes in der Metropolregion Rheinland ist
enorm und im bundesweiten Vergleich einzigartig hoch. Das belegen
eindrücklich die Zahlen der Verkehrsmengenkarte der Bundesanstalt
für Straßenwesen für die Bundesautobahnen (2010). Die Gründe hierfür
liegen nicht nur in der hohen Einwohner- und Arbeitsplatzdichte in der
Region selbst, sondern auch in der zentralen Lage innerhalb Europas
und den damit verbundenen internationalen Vernetzungen.
Spitzenreiter der Verkehrsbelastung ist die A 3 zwischen Oberhausen
und Köln, die über viele Kilometer eine Belastung von mindestens
90.000 bis über 120.000 Kfz/24h aufweist. Ähnlich hohe Werte liegen
20
Unterwegs in der Metropolregion Rheinland
18 - 19
Die Hochschulbildungslandschaft der Metropolregion
Rheinland
24 - 25
Fließgewässer/
Grüne Strukturen
15
Leben in der
Metropolregion Rheinland
heute und morgen
16 - 17
Der öffentliche Personennahverkehr in der Metropolregion Rheinland
ist geprägt durch verschiedene Verkehrsverbünde. Den Norden der
Metropolregion deckt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ab, im Süden
sind dies der Aachener Verkehrsverbund im westlichen Bereich sowie
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg für den restlichen Bereich, beide unter
dem Dach des Nahverkehrs Rheinland (NVR).
auch im westlichen Teil des Kölner Rings vor. Die A 46 zwischen Neuss
und Wuppertal verzeichnet Belastungen von 60.000 bis an die 120.000
Kfz/24h, gefolgt von der A 57 mit Werten abschnittsweise von 60.000
bis 90.000 Kfz/24h. Auch die A 4 zwischen Aachen und Köln weist diese
hohen Belastungswerte auf. Gering belastete Autobahnabschnitte gibt
es in der Metropolregion Rheinland fast nur in den Randlagen, z. B. bei
den Verbindungen in die Niederlande.
Die mit den hohen Belastungen verbundenen täglichen Staus sind
nicht nur für den einzelnen Pendler von Nachteil, sondern richten
auch volkswirtschaftlich großen Schaden an. Das Thema Verkehr
steht daher ganz oben auf der Agenda dieser wie auch vieler anderer
Metropolregionen.
Damit ist der Nahverkehr in der Metropolregion entgegen den Werbeslogans nicht besonders attraktiv. Ziele für die einzelnen Verbünde,
wie einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne, einheitliche Fahrplaninformationen oder Anschlusssicherung gelten nur bedingt über ihre
Grenzen hinweg. Ein Blick in die Informationsbroschüre zum NRWAnschlussTicket 2016 ist eher verwirrend als erhellend. Ziel muss die
Schaffung einer Nahverkehrs-Metropolregion Rheinland mit einem
einheitlichen Tarif- und Informationssystem sein.
219
Verkehrsnetz/Stau
Verkehrsverbund
20
21
23
Arbeiten und Wirtschaften
in der Metropolregion
Rheinland
22 - 23
ÜBERSICHT
Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 7)
11.07.2016
Zeitplan der Vereinsgründung
Vor der
Sommerpause
LEP: Kabinettsbeschluss zum LEP-Entwurf
11.07.– 23.08.2016
Sommerferien
Nach der
Sommerpause
LEP: Zuleitung des Berichts über das Aufstellungsverfahren und
einer zusammenfassenden Erklärung über die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Satzung: Erstellung der Mustervorlage zur Vorlage in den
Gremien
Satzung: Beginn der Beratung und Beschlussfassung in den
kommunalen Gremien
14./15./16.09.2016
LEP: 1. Lesung im Landtag
Ab der 38. KW
(19.09.2016)
LEP: Beratung in den zu beteiligenden Landtagsausschüssen,
Verabschiedung offen
Ende 40.KW
(07.10.2016)
Satzung: Frist für die Rückmeldungen aus den kommunalen
Gremien
10. – 21.10.2016
Herbstferien
Herbst 2016
LEP: Bei optimalem Verlauf Verkündung des neuen LEP im
Gesetz- u. Verordnungsblatt des Landes
43.KW (24.10.28.10.2016)
Sitzung der Steuerungsgruppe
45./46.KW (07.11.18.11.2016)
danach
Auswertung der Ergebnisse der Beratungen in den
kommunalen Gremien
Beschluss über die Einleitung der Vereinsgründung
Vollversammlung / Gründungsversammlung
Beschluss zur Gründung der Vereins
Verabschiedung der Satzung
Wahl des Vereinsvorstandes
Anmeldung beim Vereinsregister / Registergericht
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