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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
167584.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
28.07.16, 12:00
Aktualisiert
14.02.17, 13:28

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0168/WP17 öffentlich 28.07.2016 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.09.2016 14.09.2016 26.10.2016 07.12.2016 21.12.2016 HA Rat Rat HA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Entscheidung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, dass die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt. Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 66.000 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 - 66.000 g Deckung ist gegeben/ keine keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/5 Erläuterungen: [ 1 ] Hintergrund: Metropolregionen in NRW Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW. Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt. Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen (siehe: https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung). Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus. Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen. [ 2 ] Die Metropolregion Rheinland Die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen. Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der  Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,  besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,  konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),  besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,  Identitätsstiftung nach innen. Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/5 [ 3 ] Organisationsform Im Sinne einer schlanken aber funktionsfähigen Organisation soll ein Verein gegründet werden. Mitglieder des Vereins sollen die kreisfreien Städte und Kreise des Rheinlandes, die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern und der Landschaftsverband Rheinland sein. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die Regionalräte in Düsseldorf und Köln sowie die Regionalmanagements erhalten einen Gaststatus. (siehe Anlage 1) Zu Unterstützung der Vereinsarbeit soll ein beratendes Kuratorium gebildet werden. Diesem sollen Vertreterinnen und Vertreter von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören. [ 4 ] Satzung des Vereines Im Frühjahr 2015 haben sich die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) in einer ersten Vollversammlung getroffen und gemeinsam beraten, wie die Idee einer Metropolregion Rheinland Wirklichkeit werden kann. Durch intensive Beratungen und Diskussionen in einer Steuerungsgruppe die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Kreise, Kammern, Regionalmanagements, des LVR und der Bezirksregierungen bestand - konnte schließlich der Entwurf einer Satzung (siehe Anlage 2) entwickelt werden, welcher der Vollversammlung im April 2016 vorgestellt werden konnte. Diese Satzung fasst die Ziele und Zwecke des Vereines zusammen und regelt die Mitgliedschaft im Verein. Mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand definiert sie die beiden Organe des Vereins. In der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder jeweils durch ihre Oberbürgermeister bzw. Landräte sowie je zwei weitere Mitglieder des Rates bzw. Kreistages vertreten. Die Satzung legt die genauen Aufgaben der Versammlung fest. Für Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern; diese kommen aus den kreisfreien Städten, den Kreisen, den Kammern und dem LVR. Auch hier bedürfen Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit. Mit einem Lenkungskreis und einem Kuratorium ist für die Anbindung weiterer Akteure aus der Region gesorgt. Zudem sollen alle interessierten Akteure zu einer jährlich stattfindenden Konferenz der Metropolregion Rheinland eingeladen werden. Die Finanzierung des Vereines soll durch eine Beitragsordnung verbindlich geregelt werden. Ein erster Entwurf der Finanzplanung geht von Gesamt-Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € pro Jahr aus, die auf alle Mitglieder verteilt werden würden. (siehe Anlage 3) [ 5 ] Inhaltliche Vorbereitung Die inhaltliche Bearbeitung der konkreten Themen kann durch Arbeitskreise erfolgen. Schon seit der ersten Vollversammlung im Frühjahr 2015 haben vier Arbeitskreise zu den Themen Standortmarketing, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Forschung und Bildung getagt und aufgezeigt, wie zahlreich die gemeinsamen Themen sind und wie zielführend die Zusammenarbeit ist. (siehe Anlage 4) Parallel dazu haben die Regionalplanungsbehörden in Düsseldorf und Köln einen Datenatlas der Metropolregion herausgebracht, der mit zahlreichen Karten und Daten die Situation und die gemeinsamen Aufgaben der Metropolregion anschaulich visualisiert. (siehe Anlagen 5 und 6) [ 6 ] Weiteres Vorgehen Der Satzungsentwurf soll nun allen kommunalen Räten, den Kreistagen, der Verbandsversammlung und den Regionalräten vorgestellt werden. Ziel ist es, dass die politischen Gremien der vorgesehenen Vereinsmitglieder über die Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ bis zu den Herbstferien beraten und darüber entscheiden. Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/5 Die Vereinsgründung soll unmittelbar nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung des nordrhein-westfälischen Landtags über den Landesentwicklungsplan erfolgen. Diese ist für Herbst 2016 vorgesehen. Anschließend kann dann auf einem Gründungsgipfel Ende des Jahres der Verein „Metropolregion Rheinland“ gegründet werden, damit dieser zügig mit seiner Arbeit beginnen kann, eine florierende Metropolregion Rheinland zu entwickeln. (siehe Anlage 7) Anlage/n: 1. Liste der Akteure (Vollversammlung / Steuerungsgruppe / Vereinsmitglieder) 2. Entwurf der Vereinssatzung 3. Übersicht Kostenschätzung 4. Inhaltliche Kurzdarstellung der bisherigen Ergebnisse der Arbeitskreise 5. Arbeitspapier der Regionalplanungsbehörden Düsseldorf und Köln 6. Datenatlas der Metropolregion Rheinland 7. Übersicht Zeitplan Vorlage FB 01/0168/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 5/5 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1) 11.07.2016 Liste der Akteure [ 1 ] Vollversammlung In den Vollversammlungen sind vertreten: Akteure Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln (Regierungspräsidentinnen) Handwerkskammern (Hauptgeschäftsführer) Industrie- und Handelskammern (Hauptgeschäftsführer) Kreise im Rheinland (Landräte) Kreisfreie Städte im Rheinland (Oberbürgermeisterinnen / Oberbürgermeister) Landschaftsverband Rheinland (Direktorin) Landtagsfraktionen (Fraktionsvorsitzende) Mitglieder der Arbeitsgruppen der Metropolregion Rheinland Regionalräte Düsseldorf und Köln (Vorsitzende und Fraktionsvorsitzende) [ 2 ] Steuerungsgruppe In der Steuerungsgruppe (zur Vorbereitung der Vereinsgründung) sind zurzeit vertreten: Institution Position Name Bezirksregierung Düsseldorf Regierungspräsidentin Anne Lütkes Bezirksregierung Köln Regierungspräsidentin Gisela Walsken Handwerkskammer zu Köln Hauptgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich IHK Aachen / MRR-AG Forschung und Bildung Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer IHK Düsseldorf Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen Kreis Mettmann Landrat Thomas Hendele LVR / MRR-AG Kultur und Tourismus Direktorin Ulrike Lubek MRR – MRR-AG Verkehr Vorsitzender Dr. Stephan Keller Region Köln / Bonn e.V. Geschäftsführer Dr. Reimar Molitor Rhein-Erft-Kreis Landrat Michael Kreuzberg Rhein-Kreis-Neuss Landrat Hans-Jürgen Petrauschke Rhein-Sieg-Kreis Landrat Sebastian Schuster Stadt Aachen Oberbürgermeister Marcel Philipp Stadt Bonn / MRR-AG Standortmarketing Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan Stadt Düsseldorf Oberbürgermeister Thomas Geisel Stadt Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Stadt Remscheid Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz Standort Niederrhein GmbH Geschäftsführer Bertram Gaiser Seite 1 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1) 11.07.2016 [ 3 ] Vereinsmitglieder Gemäß § 3 des Satzungsentwurfes mögliche Gründungsmitglieder des Vereins: Kreisfreie Städte Stadt Aachen Stadt Bonn Stadt Düsseldorf Stadt Duisburg Stadt Köln Stadt Krefeld Stadt Leverkusen Stadt Mönchengladbach Stadt Remscheid Stadt Solingen Stadt Wuppertal Kreise Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Kleve Kreis Mettmann Kreis Viersen Kreis Wesel Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Städteregion Städteregion Aachen Landschaftsverband Landschaftsverband Rheinland Handwerkskammern Handwerkskammer Aachen Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer IHK Aachen IHK Bonn/Rhein-Sieg IHK Düsseldorf IHK Duisburg-Wesel-Kleve IHK Köln IHK Mittlerer Niederrhein IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid Seite 2 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1) 11.07.2016 Mit Gründung des Vereins soll folgenden Institutionen ein Gaststatus eingeräumt werden: Gaststatus Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln Regionalräte Düsseldorf und Köln Regionalmanagements [„Köln / Bonn e.V.“, „Standort Niederrhein GmbH“, „Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Bergische Gesellschaft)“ und „Zweckverband Region Aachen“] [ 4 ] Vorstand Gemäß § 11 des Satzungsentwurfes sind im Lenkungskreis vertreten: Vorstand Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Hauptverwaltungsbeamte(r) einer Stadt aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf Hauptverwaltungsbeamte(r) einer Stadt aus dem Regierungsbezirk Köln 2 Hauptverwaltungsbeamtinnen / Hauptverwaltungsbeamte aus einem Kreis im Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Hauptverwaltungsbeamtinnen / Hauptverwaltungsbeamte aus einem Kreis im Regierungsbezirk Köln oder der Städteregion Aachen 4 Vertreterinnen / Vertreter der Kammern; davon je 2 aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und Köln Landesdirektorin / Landesdirektor des Landschaftsverbandes Rheinland [ 5 ] Lenkungskreis Gemäß § 11 des Satzungsentwurfes sind im Lenkungskreis vertreten: Lenkungskreis Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Regionalmanagements Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Regionalräte Düsseldorf und Köln Geschäftsführerin / Geschäftsführer des Vereins Metropolregion Rheinland e.V. Zwei Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland Seite 3 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 1) 11.07.2016 [ 6 ] Kuratorium Über die Zusammensetzung des Kuratoriums entscheidet der Vorstand. Dem Kuratorium können gemäß § 13 des Satzungsentwurfes beispielsweise folgende Akteure angehören: Kuratorium Bildungseinrichtungen und Universitäten Kirchen Gewerkschaften Umweltverbände Unternehmen und Sparkassen Personen des öffentlichen Lebens u.a. Seite 4 von 4 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen „Metropolregion Rheinland e.V.“. 2. Sitz des Vereins und der Geschäftsstelle ist Köln. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck 1. Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. 2. Zweck des Vereins ist die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen (national wie international). 3. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der a. Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene, b. besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern von Land, Bund und EU, c. konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW), d. besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften, e. Identitätsstiftung nach innen. 4. Die Mitglieder können dem Verein Aufgaben übertragen. Der Verein führt die operative Umsetzung dieser Aufgaben durch. Seite 1 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) 5. Der Verein soll die polyzentrische Struktur der Region und die Vielzahl der bestehenden Teilkooperationen fördern und weiterentwickeln. § 3 Mitgliedschaft und Beiträge 1. Mitglieder der Metropolregion Rheinland können die folgenden Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden: a. die kreisfreien Städte, b. die Kreise c. die Städteregion Aachen, d. der Landschaftsverband Rheinland, e. die Handwerkskammern, f. die Industrie- und Handelskammern. 2. Gründungsmitglieder des Vereins sind: a. die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, b. die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Viersen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, RheinischBergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Wesel c. die Städteregion Aachen, d. der Landschaftsverband Rheinland, e. die Handwerkskammern Aachen, Düsseldorf, zu Köln, f. die Industrie- und Handelskammern Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg-Wesel-Kleve, Köln, Mittlerer Niederrhein, Wuppertal-Solingen-Remscheid. 3. Weitere Mitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln können auf Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 4. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Institutionen, Vereinen und Verbänden Gaststatus zuerkennen. 5. Mit der Gründung des Vereins wird folgenden Institutionen ein Gaststatus eingeräumt: a. den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln b. den Regionalräten Düsseldorf und Köln, c. dem Regionalmanagement „Köln / Bonn e.V.“, der „Standort Niederrhein GmbH“, der „Bergischen Struktur- und Seite 2 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Bergische Gesellschaft)“ und dem „Zweckverband Region Aachen“. 6. Die Mitglieder des Vereins gemäß Absatz 1 bis 3 sind zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist am 31. Januar eines jeden Jahres fällig. § 4 Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch a. den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Auflösung eines Mitglieds, b. den Austritt oder c. den Ausschluss. 2. Der Austritt kann bis zum Ende des dritten Quartals zum Ablauf des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es a. seine Pflichten gegenüber dem Verein, insbesondere zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, nachhaltig verletzt oder b. das Ansehen des Vereins schädigt bzw. gegen die Vereinsinteressen gröblich verstößt. 4. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. § 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a. die Mitgliederversammlung und b. der Vorstand. § 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2. Alle Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 entsenden drei Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung. Davon ist ein Vertreter / Seite 3 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) eine Vertreterin der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin / Vertreter bzw. der Direktor/die Direktorin des LVR. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages; die weiteren Vertreter / Vertreterinnen des LVR sind Mitglieder der Landschaftsversammlung. Die Vertreterinnen / Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben die Stimme des Mitglieds jeweils einheitlich abzugeben. 3. Die Kammern können pro Kammer bis zu drei Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung entsenden. Die Vertreterinnen / Vertreter der Kammern haben die Stimme der Kammer jeweils einheitlich abzugeben. 4. Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder gemäß § 3 Absätze 4 und 5. Sie werden jeweils durch eine Vertreterin / einen Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert. § 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die a. Änderung der Satzung, b. Wahl des Vorstandes und der/des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreter/innen, c. Einsetzen der Arbeitskreise, d. Berufung eines Kuratoriums, e. Einberufung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland, f. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahreswirtschaftsplanes und der vom Vorstand beschlossenen Jahresarbeitsplanung, g. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung, h. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, i. Entlastung des Vorstandes, j. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Seite 4 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) k. Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Entgegennahme ihres Berichts, l. Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 3 Absatz 1 bis 5, m. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens, n. Übertragung von Aufgaben durch Mitglieder. 3. Die ständigen Gäste gemäß § 3 Absatz 4 und 5 sind einzuladen und haben Rederecht. § 8 Einberufung, Beschlussfassung und Verfahren der Mitgliederversammlung 1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich alternierend im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. im Regierungsbezirk Köln statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und per E-Mail durch die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden mit Bekanntgabe der Tagesordnung und des Sitzungsortes mindestens zwei Monate vor dem Versammlungstermin. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung der/dem Vorsitzenden vorliegen. Die Tagesordnung wird zu Beginn von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen vier Wochen einzuberufen, wenn sie von mindestens einem Drittel der Mitgliedervertreter/innen unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden beantragt worden sind. 3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorstandsvorsitzende/der Vorstandsvorsitzende. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung übernimmt einer der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden das Mandat. 4. Die Mandate in der Mitgliederversammlung werden ehrenamtlich wahrgenommen. 5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitgliedervertreter/innen gefasst. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. 6. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn Gegenstand der Abstimmung eine Maßnahme ist, die das Mitglied in gleicher oder ähnlicher Weise auch als Mitglied eines anderen Vereins oder Verbandes betrifft. Seite 5 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) 7. Über die Beschlüsse und Beratungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 9 Vorstand 1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 13 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich. 2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden gemeinsam mit einer / einem stellvertretenden Vorsitzende(n) oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten. 3. a) Die kreisfreien Städte entsenden in den Vorstand zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, davon ist eine(r) der/die Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des Regierungsbezirks Köln, davon ist eine(r) der / die Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Stadt Köln. b) Die Kreise sowie die Städteregion Aachen entsenden in den Vorstand zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Düsseldorf und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Köln oder der Städteregion Aachen; c) Die Kammern entsenden vier Mitglieder in den Vorstand, jeweils zwei aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Aufteilung zwischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern regeln die Beteiligten untereinander. d) Der Landschaftsverband Rheinland entsendet in den Vorstand den Landesdirektor / die Landesdirektorin des Landschaftsverbandes Rheinland. 4. Die Positionen der/des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter / Stellvertreterinnen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei Kammern besetzt. Die Funktion des/der Vorsitzenden soll in einem zweijährigen Wechsel von einem Oberbürgermeister / einer Oberbürgermeisterin, einem Landrat/einer Landrätin wahrgenommen werden oder einem Mitglied der Kammern übernommen werden. 5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit. Seite 6 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) 6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. 7. Ständige Gäste im Vorstand sind die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident von Düsseldorf und Köln sowie die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Vereins. 8. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. § 10 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere ist er zuständig für die a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, b. Vorbereitung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland, c. Erstellung eines Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, d. Aufstellung des Arbeits- und Wirtschaftsplanes, e. Aufstellung des Jahresabschlusses, f. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, g. Berufung der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers, h. Zusammensetzung der Arbeitskreise und des Kuratoriums. § 11 Lenkungskreis 1. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einen Lenkungskreis einsetzen. Dieser wird von zwei vom Vorstand benannten Mitgliedern geleitet. 2. Dem Lenkungskreis gehören an a. die Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der Regionalmanagements, b. die Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen, c. die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalräte Düsseldorf und Köln, d. die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Vereins, e. zwei Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland. § 12 Arbeitskreise 1. Der Vorstand des Vereins kann zur inhaltlichen Bearbeitung der in § 2 benannten Ziele und Zwecke der Mitgliederversammlung vorschlagen, Arbeitskreise mit Seite 7 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) beratender Funktion einrichten. In die Arbeitskreise können sowohl Fachleute als auch politische Vertreterinnen und Vertreter durch den Vorstand berufen werden. 2. Die Tätigkeiten in den Arbeitskreisen erfolgen ehrenamtlich. § 13 Kuratorium 1. Zu Unterstützung der Vereinsarbeit kann ein Kuratorium gebildet werden. Dieses hat beratenden Charakter. 2. Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören. Über die Zusammensetzung entscheidet der Vorstand. Den Vorsitz des Kuratoriums übernimmt ein Mitglied des Vereinsvorstandes. 3. Die Tätigkeiten im Kuratorium erfolgen ehrenamtlich. § 14 Rechnungsprüfer/innen 1. Zur Rechnungsprüfung wird für die Dauer von zwei Jahren das Rechnungsprüfungsamt einer Mitgliedskommune bestellt. Die Mitgliedskommune darf im Prüfungszeitraum nicht Mitglied im Vorstand sein. 2. Auf Vorschlag der Rechnungsprüfer/innen kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass sich die Rechnungsprüfer/innen in ihrer Tätigkeit durch eine Wirtschaftsprüferin/einen Wirtschaftsprüfer unterstützen lassen können. 3. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung haben die Rechnungsprüfer/innen einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. § 15 Auflösung des Vereins 1. Bei der Auflösung des Vereins sind sechs gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/Liquidatoren zu bestimmen. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind dies die/der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins. 2. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. 3. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird zu gleichen Teilen auf die Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 aufgeteilt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Seite 8 von 9 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 07.07.2016) § 16 Übergangsvorschrift Sofern vom Registergericht einzelne Bestimmungen dieser Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung zu ändern. § 17 Inkrafttreten Die Satzung wurde am XXXX durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgestellt. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft. Seite 9 von 9 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3) 11.07.2016 Kostenschätzung Personal- und Finanzbedarf in der Startphase [ 1 ] Geschäftsstelle Um das Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung, bedarf es professioneller Rahmenbedingungen. Diese sind insbesondere für die Startphase in den ersten beiden Jahren von zentraler Bedeutung. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe haben sich darauf verständigt, diese Aufgaben einer hauptamtlichen Geschäftsführung zu übertragen und eine Geschäftsstelle einzurichten. Durch die Steuerungsgruppe wurde für die Startphase des Vereins „Metropolregion Rheinland“ ein Finanzbedarf in Höhe von rund einer Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Dieser setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit sowie weiteren Betriebskosten. [ 2 ] Personalbedarf Zu Schaffung arbeits- und funktionsfähiger Vereinsstrukturen soll ein/e Geschäftsführer/in mit entsprechender beruflicher Qualifikation und Erfahrung eingestellt werden. Der Geschäftsführung zur Seite soll ein/e Assistent/in gestellt werden. Weitere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sollen für den Bereich der klassischen Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nach innen und außen sowie für den Arbeitsschwerpunkt der ersten beiden Jahre im Bereich „Verkehr und Infrastruktur“ eingestellt werden. Hinzu kommt noch eine Stelle für zentrale Dienste. Insgesamt wird ein Personalbedarf in der Startphase mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkannt. Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass geprüft werden soll, inwieweit durch Abordnungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der Vereinsmitglieder Synergieeffekte genutzt werden können. [ 3 ] Betriebskosten Gerade in der Startphase des neuen Vereins ist neben qualifiziertem Personal eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Neben klassischen Instrumenten wie Informationsveranstaltungen und Empfängen gehört dazu eine breite Medienkampagne, die neben Broschüren und Flyern auch das Internet und Social Media umfasst. Die Kosten für die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle sollen nach Möglichkeit durch Synergieeffekte verringert werden. Nach Beschlussfassung der Landschaftsversammlung hat sich der Landschaftsverband Rheinland bereit erklärt, geeignete Räumlichkeiten in Köln zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Angebot des LVR kann sich der kommunale Kostenanteil um rund 150.000 Euro verringern. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass der LVR von den Beitragszahlungen befreit wird. Seite 1 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3) 11.07.2016 [ 4 ] Kostenberechnung und Verteilung Die Gesamtkosten ohne die Berücksichtigung möglicher Synergien bei den Personalkosten (siehe Punkt 2) betragen: 1.000.000 € Kalkulierte jährliche Gesamtkosten Die Kammern haben sich bereit erklärt ca. ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen (dies entspricht 333.333 €). Die Aufteilung der Beiträge der einzelnen Kammern regeln diese untereinander. 335.000 € Anteil der Kammern an den Gesamtkosten Der LVR unterstützt den Verein durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten. Von einer Beitragszahlung ist er daher befreit. Die Leistungen des LVR werden vorab auf den seitens der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt zu leistenden Anteil des Finanzierungsbedarfs angerechnet. 665.000 € Anteil der kommunalen Gebietskörperschaften Leistungen des LVR Verbleibender Anteil - 150.000 € 515.000 € Diesen verbleibenden Anteil (515.000 €) teilen sich die weiteren Mitglieder zu gleichen Anteilen. Der Satzungsentwurf sieht als Mitglieder 11 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städteregion Aachen vor; also insgesamt 24 weitere Mitglieder. Der Beitrag würde rechnerisch daher 21.458 € betragen und wird, wie der Anteil der Kammern, gerundet. Anteil* pro Kommune / Kreis / Städteregion (*bei 24 Mitgliedern neben LVR und Kammern) 22.000 € Sofern der Verein in dieser Zusammensetzung beschlossen wird, würden ihm auf Grund der vorgenommenen Rundungen pro Jahr insgesamt 863.000 € zur Verfügung stehen. Jährliche Finanzausstattung des Vereins 863.000 € Seite 2 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4a) 11.07.2016 AG Verkehr - Sachstand Seit ihrer Konstituierung in der ersten Sitzung am 24.02.2011 hat sich die Arbeitsgruppe (AG) Verkehr unter Leitung des Beigeordneten der Landeshauptstadt Düsseldorf, Herrn Dr. Stephan Keller, im Wesentlichen mit den folgenden Themen befasst: [ 1 ] Vorhabenanmeldungen der Initiative Metropolregion Rheinland für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes Im Juni 2012 wurden die von der AG Verkehr erarbeitete Liste mit Maßnahmenvorschlägen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) fertiggestellt und an die Bezirksregierungen und an die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter im Landtag, im Bundestag und in den Regionalräten übergeben. Die gemeinsamen Vorschläge der Metropolregion Rheinland zum BVWP konzentrieren sich auf Vorhaben, die von allen Beteiligten der Metropolregion Rheinland (Kommunen und Kammern) geschlossen getragen und unterstützt werden, die überregionale, strategische Bedeutung für das Rheinland und darüber hinaus und einen hohen Verkehrswert haben. Mit höchster Priorität sind überschaubare Vorhaben benannt worden, die in kurzer Zeit planerisch und finanziell realisierbar und baulich umsetzbar erscheinen. [ 2 ] Stellungnahme der Metropolregion Rheinland zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 Im April 2016 wurde die ebenfalls gemeinsam erarbeitete Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 den Regionalräten Köln und Düsseldorf übergegeben. [ 3 ] Vorhabenvorschläge der Initiative Metropolregion Rheinland zur Fortschreibung der Bedarfspläne für die Landesverkehrsinfrastruktur In der Sitzung der AG Verkehr am 18.10.2013 wurde die gemeinsam erarbeitete Vorhabenliste zur Fortschreibung der Bedarfspläne für die Landesverkehrsinfrastruktur verabschiedet. Nach Eröffnung des Aufstellungsverfahrens für den neuen Landesinfrastrukturbedarfsplan kann die Vorhabenliste, nach ggf. erforderlicher Aktualisierung, in das Verfahren eingebracht werden. [ 4 ] Stadtverträgliche Lkw-Navigation Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung einer stadtverträglichen Lkw-Navigation wurde das Thema innerhalb der AG Verkehr ausführlich behandelt. Im Ergebnis verständigte man sich auf die gemeinsame Teilnahme am Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LkwNavigation Region Rheinland“ des Landes über „Mobil im Rheinland“ mit der Option einer landesweiten Anwendung. Seite 1 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4a) 11.07.2016 Entsprechende Kooperationsvereinbarungen wurden unterzeichnet. Derzeit erfolgt die technische Umsetzung des Projektes durch „Mobil im Rheinland“. [ 5 ] Regionales Baustellenmanagement Die Beratungen zum regionalen Baustellenmanagement haben zu dem Ergebnis geführt, dass zukünftig die Bauvorhaben aller Gebietskörperschaften entsprechend des Konzeptes der Verkehrsinformationszentrale VIZ.NRW in einem System erfasst werden. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen zum Im- und Export von Daten über den Mobilitätsdatenmarktplatz als festgelegte nationale Zugangsstelle werden hierbei berücksichtigt. Die Bereitstellung des Systems wird durch das Land finanziert und eine Aktivierung für das IV. Quartal 2016 in Aussicht gestellt. Seite 2 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 b) 11.07.2016 AG Standortmarketing - Sachstand Die AG Standortmarketing hat unter der Leitung des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn dreimal, davon zweimal in 2015 und einmal in 2016 getagt. Kurzer Rückblick Die Auftaktsitzung der AG Standortmarketing am 16. Juni 2015 stand unter dem Aspekt, eine erste Annäherung an das Thema zu bekommen. Eine intensive Eröffnungsdiskussion über den möglichen Mehrwert eines Standortmarketings auf Ebene der Metropolregion als Ergänzung zu bestehenden Standortmarketingaktivitäten der Teilregionen wurde im Ergebnis grundsätzlich positiv beurteilt. Wichtigstes Ergebnis der ersten AG Sitzung bestand in der Vereinbarung, als sichtbares Signal, einen einheitlichen Schriftzug „Metropolregion Rheinland“ einzuführen. Es wurde bewusst auf eine Wortbildmarke verzichtet, da ein Schriftzug darauf hinweist, dass er noch keinen abschließenden Charakter hat. Der gewählte Schriftzug als Signal für den begonnenen Formatierungsprozess MRR wurde von der Steuerungsgruppe ebenfalls positiv aufgenommen. Im Rahmen der zweiten Arbeitsgruppensitzung am 16.09.2015 wurde die konkrete Umsetzung und Verwendung des einheitlichen Schriftzuges für die ExpoReal vertiefend diskutiert. Der einheitliche Schriftzug wurde dann erstmals erfolgreich auf der ExpoReal in München von allen Teilregionen präsentiert. Zudem begann in der zweiten Sitzung eine weitere Diskussion über die anstehenden Kernaufgaben der AG Standortmarketing. Unter Anderem ging es um das Thema Internetauftritt bzw. Informationsmaterial. Aktueller Sachstand Die dritte AG Standortmarketing fand am 12. 02.2016 erstmals unter Leitung des neuen Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn, Ashok Sridharan, statt. Im Rahmen der Formatierung einer Metropolregion, die sich noch am Anfang des Prozesses befindet, wurde in der AG erneut die Diskussion hinsichtlich der Kernaufgaben des Standortmarketings diskutiert und auch welche Steuerungsfunktion die den vier Arbeitsgruppen übergeordnete Steuerungsgruppe einnimmt. Anlass für die Status-Quo Bestimmung der AG Standortmarketing war der Blick über den Tellerrand in Richtung anderer Metropolregionen und deren Genese und Erfolgsfaktoren. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass eine klare Zielvorstellung über die Kernaufgaben von Marketingaktivitäten im Arbeitsmodus der AG Sitzungen nicht kurzfristig leistbar ist. Es wurde vereinbart, über einen moderierten Workshop mit externer Begleitung über Themen wie u.a.:  Definition und Sinn einer einheitlichen Marke  Spezifische Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe  Sichtweise von Dritten als wichtige Mitfinanzierer von bestehenden Standortmarketingaktivitäten  Herausarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen  Kooperationsmöglichkeiten inhaltliche Kernpunkte für ein Standortmarketing zu entwickeln. Die Durchführung des Workshops ist für Herbst 2016 geplant. Seite 1 von 1 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 c) 11.07.2016 AG Kultur und Tourismus - Sachstand Die Qualitäten des Rheinlands als einer der vielfältigsten Kulturregionen Europas gilt es sowohl nach innen – etwa im Hinblick auf die Stärkung der regionalen Identität – als auch nach außen – etwa in Bezug auf die touristische Inwertsetzung der kulturellen Angebote überzeugend zu vermitteln. Um die Kultur im Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland entsprechend ihrer überregionalen Bedeutung zu berücksichtigen, ist bereits im Frühjahr 2015 der Arbeitskreis „Kultur und Tourismus“ eingerichtet worden. Mit der Federführung des Arbeitskreises und damit der Steuerung der weiteren Planungen ist der Landschaftsverband Rheinland in Kooperation mit der Niederrheinischen IHK DuisburgWesel-Kleve betraut worden, da der LVR als rheinlandweit tätiger Akteur im Bereich der Kultur über umfassende kulturfachliche Erfahrungen und Kompetenzen verfügt. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises liegt beim LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege. Generelles Ziel der Überlegungen ist die Stärkung der Kultur und des Tourismus im Hinblick auf  die Identifikation aktueller Bedarfe in der regionalen Kulturarbeit sowie im Kulturtourismus,  die Qualifizierung bestehender Kulturangebote,  die Verbesserung der Kommunikation unter den Kulturakteuren und mit der Öffentlichkeit,  die Entwicklung neuer und nachhaltiger Kooperationsformen. Seit der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises im Juni 2015 sind – zuletzt in einem extern moderierten Workshop im Dezember 2015 - konkrete Perspektiven für die Kultur im Rheinland und für ihren Beitrag zum Formatierungsprozess der Metropolregion entwickelt worden. Zentrales Element ist ein gemeinsames kulturelles „Narrativ“, d.h. ein von allen Beteiligten getragenes kulturelles Profil der Metropolregion. Als wesentliche inhaltliche Aspekte des „Narrativs“ wurden folgende Themenkomplexe benannt:  „Das Rheinland – mitten in Europa“,  „Große Geschichte“,  „Kunst- und Kulturschätze“,  „Avantgarde und Innovation“,  „Rheinische Lebensart“. Seite 1 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 c) 11.07.2016 Diese einvernehmlich identifizierten Themen bilden die inhaltliche Ausgangsbasis für die weiteren Überlegungen bezüglich gemeinsam zu entwickelnder Strategien, Projekte und Produkte. Sie sind zukünftig in Abstimmung mit den Akteuren der Kultur in der Metropolregion weiter zu differenzieren und zu konkretisieren. Da die Vielfalt der kulturellen Aktivitäten und Angebote im Rheinland bislang nicht durch ein entsprechendes Informationsangebot erschlossen wird, ist die Erstellung eines „Kulturkatasters“ als Basis der weiteren Überlegungen vorgesehen. Diese grundlegende Bestandsaufnahme soll aufgrund der Komplexität der zu erhebenden Daten extern realisiert werden. Dabei sind Aspekte der touristischen Inwertsetzung mit zu bedenken. Bislang stehen dem LVR-Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege für die Betreuung des AK Kultur und Tourismus und der geplanten Maßnahmen keine finanziellen bzw. personellen Ressourcen zur Verfügung. Seite 2 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 d) 11.07.2016 AG Forschung und Bildung - Sachstand Forschungshandbuch Rheinland und gemeinsames Leitbild Die AG Forschung und Bildung (AG-FB) aktualisiert derzeit in enger Abstimmung mit dem Forschungsdialog Rheinland (FDR) das Forschungshandbuch Rheinland und das gemeinsame Leitbild. Bis September werden neben den Hochschulen weitere Forschungseinrichtungen wie die der Fraunhofer- und Max-Planck-Institute ergänzt. Die Veröffentlichung der beiden Instrumente unter dem Label der MRR ist zur MRR-Gründungsveranstaltung Anfang November geplant. Bildungshandbuch Rheinland Mit dem Bildungshandbuch Rheinland soll die Bildungslandschaft als Standortfaktor für die Fachkräftegewinnung und Unternehmensansiedlungen in der Metropolregion dargestellt werden. Das Bildungshandbuch dient dabei als Statistikbasis für kommunale und regionale Bildungsplanung sowie als regionalisierte Grundlage für die Schulentwicklungsplanung. Die AG-FB prüft, ob bildungsfördernden Maßnahmen (Bildungsinitiativen) und die komplette Bildungskette, inkl. Übergang Schule-Studium, in einem zweiten Band abgebildet werden können. Die AG-FB erstellt einen Projektplan und übermittelt diesen an den Lenkungskreis. Die Erarbeitung und Pflege des Bildungshandbuches soll durch die MRR-Geschäftsstelle gewährleistet werden. Das Projekt soll bis 2019 umgesetzt werden. Gemeinsames Format für Studienabbrecher Verschiedene Studienabbrecherprogramme sind im Rheinland bereits vorhanden: Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein. Die AG-FB prüft, ob die Erstellung einer übergreifenden Plattform unter dem Dach der MRR sinnvoll ist. Hierfür erarbeitet die AG-FB ein Konzept für eine MRR-Plattform (zukünftiger Internetauftritt der MRR). Darüber hinaus organisiert die AG-FB ein Netzwerktreffen der Initiativen, das dem Erfahrungsaustausch über Nutzerverhalten und Marketing dient. Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung eines gemeinschaftlichen („rheinischen“) Prinzips soll die Definition von „Gelingensfaktoren“ sein. Duale Studiengänge Die bestehende Plattform www.dual-studieren-im-rheinland.de der IHK-Initiative Rheinland soll unter das Dach der MRR überführt werden. Hierzu organisiert die AG-FB ein Erfahrungsaustausch von Hochschulen und Unternehmen zu den Trends der Kombimodelle. Ergänzend erscheint eine wissenschaftliche Analyse der Zielgruppen von Kombistudiengängen sinnvoll. Ein entsprechender Projektplan wird ausgearbeitet und an den Lenkungskreis übermittelt. Die Erweiterung der IHK-Plattform um praxisintegrierte Studiengänge soll über die MRRGeschäftsstelle abgewickelt werden. Seite 1 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 4 d) 11.07.2016 KURS-Partnerschaft Schule-Wirtschaft Das Programm der KURS-Lernpartnerschaft zwischen Schule und Wirtschaft ist bisher im Regierungsbezirk Köln erfolgreich aktiv. Dies belegen die steigenden Zahlen der KURSPartnerschaften. Die AG-FB prüft, ob im Zuge der MRR das KURS-Programm auch auf den Regierungsbezirk Düsseldorf ausgeweitet werden kann. Ziel ist eine Vermarktung dieser Partnerschaften als rheinisches Positivmerkmal. Zusammensetzung und Struktur der AG Forschung und Bildung Der Austausch zwischen der AG-FB und dem FDR wird durch folgende Personen gewährleistet: Herr Oelrich (Leiter der Stabsstelle für Wissenschafts- und Innovationsförderung im Wirtschaftsdezernat der Stadt Köln) und Frau Nouvertné (Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn) nehmen für die AG-FB an den Sitzungen des FDR teil. Frau Professor Kahl (Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer an der Bergischen Universität Wuppertal) und Herr Dr. Tufte (Leiter der Stabsstelle für Forschung und Transfer der Hochschule Düsseldorf) vertreten den Forschungsdialog in den Sitzungen der AG-FB. Zur AG-Sitzung am 27. Juni in der Niederrheinische IHK zu Duisburg hat die AG-FB zum ersten Mal die Mitglieder des Regionalrates der Stadt Köln eingeladen. Herr Dr. Albach (FDP) und Herr Hoffmann (SPD) haben an der Sitzung teilgenommen. Die nächste Sitzung der AG-FB findet am Mittwoch, 9. November 2016, 9:00 Uhr, im Kreishaus Viersen statt. Seite 2 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5) 11.07.2016 Arbeitsprogramm – Zusammenarbeit der Regionalplanung Die Idee der Metropolregion ist eine interkommunale Idee. Interkommunale Ideen sollen sich im Sinne des Gegenstromprinzips in der Regionalplanung widerspiegeln. Die administrative Grenze zwischen den Regierungsbezirken soll weniger als reale Grenze mit Blick in den eigenen Regierungsbezirk, sondern vielmehr als überbrückbare Grenze wahrgenommen werden, die den Blick auf Gemeinsamkeiten nicht beschränkt. In diesem Sinne bearbeitet die Regionalplanung der beiden Regierungsbezirke drei Themenaus der Sicht der Metropolregion: o Rheinisches Städtewachstum o Grüne Infrastruktur in der Metropolregion o Datenatlas Metropolregion Rheinland Andere grenzüberschreitende Themen wie bspw. der Masterplan Garzweiler (Zweckverband Jüchen, MG Erkelenz, Titz) oder die Initiative von Rommerskirchen, Bedburg und Bergheim, grenzüberschreitend zusammen zu arbeiten, aber auch die Umsetzung der Seveso-RL im Grenzraum werden unterstützend durch die Regionalplanung begleitet. [ 1 ] Rheinisches Städtewachstum gestalten Das Rheinische Städtewachstum ist ein zentrales Thema für die Entwicklung des Rheinlandes. Für die Städte am Rhein von Düsseldorf bis Bonn wird bis 2040 ein Wachstum von bis zu 20 Prozent erwartet. Die Städte sind der Motor der metropolitanen Entwicklung. Die umliegenden Städte und Kreise werden wichtige Metropolenfunktionen und Voraussetzungen für die Metropolregion erfüllen. Die starke Zuwanderung in das Rheinland, die durch die aktuellen Flüchtlingswellen verstärkt werden, und die damit verbundenen Flächeninanspruchnahmen sind nicht von den Kernstädten zu bewältigen. Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe werden deshalb in einem regionalen Kontext insbesondere auch von den kreisangehörigen Kommunen gedeckt werden müssen. Die Regional- und Bauleitplanung hat den landesplanerischen Auftrag, bedarfsgerecht Wohnbau- und Wirtschaftsflächen auszuweisen. Die über die gemeindlichen Grenzen hinausgehende Betrachtung der Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung ist daher eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung in der Metropolregion. Arbeitsprogramm In der gemeinsamen Arbeit wird es zunächst darum gehen, in beiden Bezirken das Bewusstsein für die gesamträumliche Betrachtung zu schärfen und Methoden für die Siedlungsflächenverteilung zu entwickeln und abzustimmen. Neben den starken Wachstumseffekten gibt es auch nach wie vor – Zuwanderung hin oder her – Kommunen in direkter Nachbarschaft zu den Wachstumsräumen, die von einer negativen Bevölkerungsentwicklung ausgehen müssen. Hier ist regional – auch unter Einbeziehung des Agglomerationskonzeptes der Region Köln Bonn – zu überlegen, ob gute Seite 1 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5) 11.07.2016 Flächenentwicklungen in den schrumpfenden Gemeinden Flächenengpässe in stark wachsenden Kommunen abmildern können. Die beiden Regionalpläne der Bezirksregierungen haben einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand. Während der Regionalplan Düsseldorf (RPD) bald zum Abschluss kommt, steht der Regierungsbezirk Köln gerade am Beginn des Aufstellungsverfahrens. Die aktuell geänderten Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung werden jedoch den Planungsträger in Düsseldorf dazu veranlassen nach dem Abschluss des RPD eine thematische Änderung des RPD`s zu erwägen, um in der stark wachsenden Rheinschiene zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau anzubieten. Hier ergibt sich die Chance, dass beide Pläne auf eine gemeinsame Strategie der Wohnbauflächenentwicklung und auf gemeinsame Methoden für die Siedlungsflächenverteilung in der Rheinschiene abstellen. Die vom Bauministerium initiierten Regionalkonferenzen 2016 sind Bestandteil dieser Strategieentwicklung. Vor dem Hintergrund der hohen Bedarfe muss es gerade in der Rheinschiene auch darum gehen, Umstrukturierungspotenziale zu identifizieren. Gemeinsam mit den Kommunen ist zu überlegen, ob eine Brachflächenerhebung als Baustein des Siedlungsflächenmonitorings durchgeführt werden sollte. Neben den Wohnbauflächen stellen insbesondere die Gewerbeflächenentwicklung besondere Anforderungen im rheinischen Städtewachstum. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und die dadurch ubiquitär auftretende Nähe zu Wohnnutzungen ist es in der Metropolregion eine besondere Herausforderung, geeignete Flächen für emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe zu finden. Hierzu soll eine gemeinsame Standortanalyse zur Bewertung der bestehenden GIB, neuer GIB-Standorte sowie zur Identifizierung möglicher Sondierungsbereiche in der Metropolregion durchgeführt werden. Ein strategisches Ziel könnte es dabei sein, Möglichkeiten einer Verteilung bzw. Verlagerung bestimmter Bedarfe in der Region aufzuzeigen. Hierbei müssten Zielsetzungen und Kriterien der Umverteilung mit den kommunalen Akteuren vereinbart werden. Diese Abstimmung ist vor allem mit Blick auf die Fortschreibung von Regionalplänen wünschenswert. [ 2 ] Mehr Lebensqualität durch Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Rheinland Eine grüne Infrastruktur ist ein Netzwerk aus naturnahen Flächen und Grünflächen, die gleichermaßen dem Wohl des Menschen und der Umwelt gewidmet sind. Grüne Infrastruktur kann auf ein und derselben Landfläche vielfältige Funktionen erfüllen: Sie kann Kulturlandschaften verbinden, Klimakorridore und Retentionsräume zur Risikovorsorge sichern, Biotop- und Artenvielfalt erhalten, land- und forstwirtschaftliche Wertschöpfung ermöglichen und die Tourismus-, Erholungs- und Freizeitfunktionen der Region stärken. In stark wachsenden dicht besiedelten Gebieten ist der Flächendruck sehr ausgeprägt, sodass Freiflächen nur erhalten bleiben können, wenn ihnen klar benennbare Qualitäten zugeordnet sind. In einer lebenswerten Metropolregion ist eine stabile grüne Infrastruktur Rückgrat und Strategie zugleich. Es geht darum nicht nur Freiräume zu benennen, zu vernetzen und zu sichern, sondern diese auch durch Projekte zu entwickeln, um damit ihre Werte im Seite 2 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5) 11.07.2016 Bewusstsein der Region zu verankern und den Menschen der Region ein gesundes und aktivierendes Lebensumfeld zu bieten. Die Entwicklung einer metropolitanen Grünen Infrastruktur greift die Ziele der europäischen Ebene auf. Die von der EU-Kommission verfolgte Strategie zur Schaffung einer Grünen Infrastruktur soll natürliche Prozesse insbesondere in dicht besiedelten Räumen wiederbeleben. Für die Umsetzung in der Metropolregion Rheinland bietet es sich an, die Möglichkeit einer EFRE-Förderung einzubeziehen. Zurzeit arbeitet das MKUNLV NRW an einem Projektaufruf „Grüne Infrastruktur“ im Rahmen dieser Förderkulisse. Die Erkenntnis, dass sich die Qualität von Metropolräumen wesentlich auch über die Sicherung und Entwicklung des Freiraums definiert, ist nicht neu. Neben dem Emscher Landschaftspark der Metropole Ruhr wurden z.B. auch in den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar entsprechende Regionalparks entwickelt. Im Rheinland haben sich in den letzten Jahren im Rahmen der REGIONALE 2002 (Düsseldorf/Niederrhein), der REGIONALE 2006 (Bergisches Städtedreieck) und der REGIONALE 2010 (Köln/Bonn) verschiedene Ansätze entwickelt. Naturräumlich und raumstrukturell betrachtet prägen vier Korridore die Metropolregion Rheinland: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich davon lassen sich die durch den Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der Börde und die nahe der niederländischen Grenze gelegenen Landschaften des niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch die durch Wald- und Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft des Bergischen Lands. Als formelle Planungen bestehen die jeweiligen Regionalpläne (Landschaftsrahmenpläne) und die Landschaftspläne der Kreise und kreisfreien Städte, die kommunale Bauleitplanung sowie diverse Fachplanungen. Arbeitsprogramm In der gemeinsamen Arbeit soll die Schaffung von Freiraumverbindungen und -qualitäten im Vordergrund stehen. Die Planungen sollen die bereits bestehenden räumlichen Konzepte aufgreifen, zusammenführen und weiterentwickeln. Sie können damit auch eine gute Grundlage für eine entwicklungsorientierte regionale Freiraumplanung sein, die über das Schutzgut Freiraum hinausgeht. In einem ersten Schritt werden alle relevanten Planungen und Informationen (räumliche Entwicklungskonzepte wie bspw. das Kulturlandschaftsnetzwerk aus der Region Köln Bonn, Pläne, Fachbeiträge), die es bereits für den Kernbereich der Metropolregion Rheinland gibt, identifiziert. Auf dieser Basis ist gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren der Metropolregion die Zielsetzung zur „Grünen Infrastruktur Metropolregion Rheinland“ abzustimmen und ein Grobkonzept zu entwerfen. Die Ergebnisse sind die Grundlage dafür, eine gutachterliche Projektskizze zu erstellen. Diese kann die Basis für einen Antrag auf EFRE Fördermittel im Rahmen des anstehenden Projektaufrufes des MKULNV zur „Grünen Infrastruktur“ sein. Seite 3 von 4 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 5) 11.07.2016 Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, einen Masterplan „Grüne Infrastruktur“ ggf. im Rahmen eines EFRE Projektes, zu entwickeln. Der Masterplan enthält über planerisch-konzeptionelle Grundlagen hinaus auch konkrete Vorschläge für freiraumbezogene Projekte in der Metropolregion Rheinland. [ 3 ] Datenatlas Metropolregion Rheinland – die Region sichtbar machen Die übergreifenden Strukturen einer Metropolregion Rheinland sind bis heute kaum herausgearbeitet oder dargestellt. Daher entwickeln die Regionalplanungsbehörden gemeinsam für die gesamte Metropolregion einen Datenatlas, der möglichst gut gestaltete und lesbare Arbeitspapiere mit anschaulichen Kartendarstellungen in einem handlichen Format umfassen soll. Hiermit soll ein Eindruck von den natürlichen, ökonomischen, demographischen und kulturellen Dimensionen und Verflechtungen der Metropolregion vermittelt werden. Der Datenatlas ermöglicht es, auch die Entscheidungen der Regionalräte auf eine gemeinsame Datengrundlage zu stellen. Arbeitsprogramm Die erste Ausgabe im Frühjahr 2016 enthält Karten und Informationen zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, zur Bevölkerung (Zahlen und Bevölkerungsvorausberechnung 20142010, Siedlungsdichte), zur Wirtschaft (Arbeitsplatzdichte, BIP/Einwohner, Pendlerverflechtungen) und zu Forschung und Bildung. Der Datenatlas der Metropolregion soll auf Dauer ein bekanntes Format für Planungsfragen in der Region darstellen. Er soll regelmäßig aktualisiert werden und auch neue Themen der Metropolregion Rheinland aufgreifen. Der Datenatlas eignet sich auch zur Veranschaulichung der Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen. Seite 4 von 4 Metropolregion Rheinland Datenatlas 2016, 1. Auflage Herausgeber Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf www.brd.nrw.de und Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln www.bezreg-koeln.nrw.de Der Datenatlas wurde durch die Dezernate 32 der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf erstellt. Layout und Grafik/Karten Kirsten Bald und Günter Hinskes, Dezernat 32, Bezirksregierung Düsseldorf Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie sowie Geobasis NRW Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers Intro zur Steuerungsgruppe der Gründungsversammlung 2015 Steuerungsgruppe im Formatierungsprozess: Michael F. Bayer (Hauptgeschäftsführer IHK Aachen) Gregor Berghausen (Hauptgeschäftsführer IHK Düsseldorf ) Bertram Gaiser (Geschäftsführer Standort Niederrhein GmbH) Thomas Geisel (Oberbürgemeister Düsseldorf ) Thomas Hendele (Landrat Kreis Mettmann) Dr. Stephan Keller (Verkehrsdezernent Stadt Düsseldorf ) Michael Kreuzberg (Landrat Rhein-Erft Kreis) Ulrike Lubek (LVR-Direktorin) Anne Lütkes (Regierungspräsidentin Düsseldorf ) Burkhard Mast-Weisz (Oberbürgemeister Remscheid) Dr. Reimar Molitor (Geschäftsführer Region Köln/ Bonn e.V.) Hans-Jürgen Petrauschke (Landrat Rhein-Kreis Neuss) Marcel Philipp (Oberbürgemeister Aachen) Henriette Reker (Oberbürgemeisterin Köln) Sebastian Schuster (Landrat Rhein-Sieg-Kreis) Ashok-Alexander Sridharan (Oberbürgemeister Bonn) Giesela Walsken (Regierungspräsidentin Köln) Dr. Ortwin Weltrich (Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Köln) Die Idee für eine Metropolregion Rheinland ist für Viele neu. Mit dem vorliegenden Datenatlas möchten wir Ihnen die Metropolregion Rheinland vorstellen. Zum ersten Mal wird dieser Raum insgesamt abgebildet. Mit Daten, Fakten und Grafiken soll die jüngste aller deutschen Metropolregionen vorgestellt werden. Diese Metropolregion ist ein Club der Handlungswilligen, die sich dem Rheinland verbunden fühlen und für das Rheinland Projekte machen wollen. Derzeit bilden die Planungsregion Düsseldorf zuzüglich des Kreises Wesel und der Stadt Duisburg sowie der gesamte Regierungsbezirk Köln den räumlichen Rahmen für die Metropolregion Rheinland. Die Metropolregion Rheinland ist ein lebenswerter Raum im Herzen Europas. Sie besteht zum einen aus den stark verdichteten Ballungsräumen Düsseldorf, Köln, Bonn, Leverkusen und Duisburg in der Rheinschiene und weiteren Stadtregionen um Mönchengladbach, Krefeld, den bergischen Städten sowie der StädteRegion Aachen. Neben den städtischen Bereichen sind es die ländlicheren Regionen mit hoher Naturerlebnisqualität, die die Metropolregion Rheinland ausmachen. Gerade die Nähe von Stadt und Landschaft ist ein Kennzeichen von uns. In der Metropolregion findet sich eine deutschlandweit einzigartige Hochschullandschaft, welche für hervorragende Bildungschancen sorgt. Das reichhaltige Kulturangebot der Zentren wird ergänzt durch vielfältige Freizeitangebote im Grünen. Diese Qualität wird schon heute von zahlreichen großen Wirtschaftsunternehmen wahrgenommen, die den Standort auch aufgrund der hervorragenden internationalen Erreichbarkeit und der großen Messeplätze schätzen. Immer mehr Menschen wird es auch zukünftig in diese Region ziehen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Metropolregion Rheinland im nationalen und internationalen Wettbewerb langfristig gut aufstellt. Denn neben den erwähnten Stärken gibt es auch Schwächen in der Region. Den Tausenden von Pendlern werden täglich die Defizite im Verkehr vor Augen geführt: Veraltete Straßeninfrastruktur, Mängel im Öffentlichen Nahverkehr und nicht miteinander verbundene unterschiedliche Verkehrsverbünde fordern viel Geduld der Einzelnen, sorgen aber auch für erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Die Flächenansprüche sind gerade in den Ballungsgebieten der Metropolregion groß und bringen Nutzungskonflikte mit sich; die Nachfrage nach Wohnraum und Flächen für die Wirtschaft ist enorm, gleichzeitig ist es wichtig, die Lebensqualität auch durch ein Netz von Grünflächen zu bewahren und zu verbessern. Verdichtungsräume und ländlichere Regionen müssen sich hier sinnvoll ergänzen. Das Rheinland – eine Metropolregion mit vielen Chancen, aber auch großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2015 auf Initiative der beiden Regierungspräsidentinnen ein Formatierungsprozess für die Metropolregion Rheinland angestossen. Schon heute besitzt unsere Region viele metropolitane Funktionen, die wir nicht nur in den großen Städten sehen, sondern auch in Ergänzung dazu in den ländlicheren Teilen des Rheinlands. Unser Ziel für morgen ist es, gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine dynamische und lebenswerte Metropolregion von nationaler und internationaler Bedeutung zu schaffen. 3 8,5 Mio EINWOHNER 12.300 km2 AUSDEHNUNG Die stellt sich vor! Diese erste Auflage des Datenatlas ist ein Arbeitspapier und verzichtet auf Hochglanz. Es ist ein erster vorsichtiger Aufschlag und soll zunächst allen interessierten Akteuren ein anschauliches Bild der gesamten Region vermitteln. Der Atlas soll aber auch erste Fragen aufwerfen, wie ein solcher regionaler Zusammenhalt aussehen kann. Der vorliegende Datenatlas bildet Informationen und Geodaten aus den Bereichen Bevölkerung, Siedlung, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr sowie Bildung und Wissenschaft ab, die einige metropolitane Aspekte unserer Region aufzeigen. In zweijährlichem Rhythmus werden weitere Datenatlanten zur Metropolregion Rheinland entstehen. 8 Den räumlichen Rahmen der Metropolregion bildet grob umrissen die Planungsregion Düsseldorf zuzüglich des Kreises Wesel und der kreisfreien Stadt Duisburg und der Regierungsbezirk Köln. Die Metropolregion Rheinland insgesamt besteht damit aus 10 kreisfreien Städten und 13 Kreisen sowie deren angehörige Kommunen. Die kreisfreien Städte sind Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Die Kreise der Metropolregion sind der Kreis Kleve, der Kreis Mettmann, der Rhein-Kreis Neuss, der Kreis Viersen, der Kreis Wesel, der Kreis Düren, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Kreis Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und die StädteRegion Aachen1. OBERZENTREN Der institutionelle und räumliche Rahmen wird im Rheinlandprozess, wie der Formatierungsprozess der Metropolregion genannt wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterentwickelt, die Autoren dieses Atlasses gehen jedoch davon aus, dass sich das metropolitane Leben des Rheinlandes innerhalb dieses Raumes abspielt. 225 km RHEINLÄNGE IN DER METROPOLREGION 345 km GRENZRAUM NL / B /D 1 4 158 KOMMUNEN Seit 2009 bilden die Stadt Aachen und die Kommunen des aufgelösten Kreises Aachen nach dem Aachen-Gesetz die StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen ist regionsangehörig und hat zugleich die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt. Aufgrund der hierarchisch aufgebauten Systematik der „Amtlichen Gemeindeschlüssel“ kann diese Doppelrolle in der Regel nicht mehr dargestellt werden. Daher wird Aachen in der Gruppe der kreisfreien Städte nicht mehr aufgeführt. 5 Europäische Metropolregionen und die im Kontext Europäische Metropolregionen in Deutschland1 Mehrere Regionen in Deutschland erheben den Anspruch auf den Titel „Metropolregion“, steht dieser Begriff doch für nationale und internationale Aufmerksamkeit. Was aber macht eine Metropolregion überhaupt aus und wie ist die Metropolregion Rheinland im Vergleich zu anderen Metropolräumen aufgestellt? Metropolregionen bieten Ansätze für integrierte Strategien der Regionalentwicklung, sie können Kräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand bündeln, städtische und ländliche Räume vernetzen und regionale Projekte umsetzen. Ein wesentliches Kennzeichen ist ihre gute Erreichbarkeit auf interkontinentaler Ebene. Die Metropolräume in Europa nehmen etwa 10% der Fläche ein, beherbergen aber 50% der Bevölkerung und erwirtschaften 65% des Bruttosozialprodukts. Im Gegensatz zu einer Metropole, die aus einer Kernstadt und ihrem suburbanen, dicht bebauten Vorortbereich (Speckgürtel) besteht, ist die Metropolregion weiter gefasst und schließt auch große ländliche Gebiete mit ein, die mit den Oberzentren der Region durch wirtschaftliche Verflechtungen oder Pendlerströme in enger Verbindung stehen. Kernstädte, kleinere Städte und Gemeinden bilden zusammen mit den ländlich geprägten Räumen eine Symbiose aus Wohnen, Arbeiten und Leben. Dieses Zusammenspiel in den Metropolregionen hat in der Raumforschung und Raumordnungspolitik zunehmend eine größere Bedeutung und hat in den vergangenen Jahren Eingang in raumordnerische Leitbilder und Pläne gefunden. Mit dem seit 2015 stattfindenden Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland sind auch auf Ebene der Europäischen Metropolregionen Deutschlands Veränderungen erforderlich; neben der Metropole Ruhr wird sich die Metropolregion Rheinland entwickeln. Die Ministerkonferenz für Raumordnung MKRO hat seit den 1990er Jahren ein raumordnerisches Konzept der „Europäischen Metropolregionen in Deutschland“ entwickelt, das elf Metropolregionen beinhaltet. Das ist auch für den Vergleich der Metropolregionen untereinander von Bedeutung, da bisher Monitoringdaten nur für die Teilregionen Ruhrgebiet und Köln/Bonn ohne den Großraum Düsseldorf vorliegen. Zuvor waren die Stadtlandschaften Deutschlands traditionell durch Begriffe, wie Oberzentrum, Verdichtungs- und Ballungszentrum geprägt. Die Metropolregionen in Deutschland haben sich 2001 zum „Initiativkreis Europäischer Metropolregionen IKM“ zusammengeschlossen. Die MKRO definiert Metropolregionen als Standorte mit herausragenden Funktionen im internationalen Maßstab. Sie sollen als Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaft- Mitglieder sind folgende Stadtregionen: • Berlin-Brandenburg, • Bremen-Oldenburg, • Frankfurt/ Rhein- Main, 1 6 lichen, sozialen und kulturellen Entwicklung die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und zur Beschleunigung des europäischen Integrationsprozesses beitragen. Unter den elf Metropolregionen in Deutschland weist die 1995 gegründete Metropole Rhein-Ruhr eine Besonderheit auf: Es haben sich unter diesem Dach zwei separate, starke Kooperationsräume entwickelt, die Metropole Ruhr und die Metropolregion Köln/ Bonn. Der Großraum Düsseldorf war bisher in keiner der beiden metropolitanen Kerne erfasst. Quelle: BBRS und IKM: Regionales Monitoring 2012; Werkstatt Praxisheft 52 • • • • • • • Hamburg, Hannover-Braunschweig-GöttingenWolfsburg, Mitteldeutschland, München, Nürnberg, Stuttgart Rhein-Neckar, Rhein-Ruhr. Der IKM hat sich folgende Ziele gesetzt: • Formulierung des Selbstverständnisses und der Anforderungen der Europäischen Metropolregionen in Deutschland an die deutsche und europäische Raumordnungsund Raumentwicklungspolitik sowie an die Fachpolitiken, • Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Metropolregionen auf regionaler, deutscher und europäischer Ebene, • Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzepts eines leistungsfähigen metropolitanen Netzes in Deutschland. Abgrenzungen sind insofern nötig, als das Regionalmonitoring konkrete räumliche Bezüge benötigt, die in der Regel auf den Kreisgrenzen basieren. Auf dieser Ebene liegen stets aktuelle Daten vor. Aufgrund vielfältiger Verflechtungen sollte das Territorium der Metropolregionen aber variabel bleiben. Abgrenzungen sind je nach Thema, Projekt oder Problemstellung ständigen Veränderungen ausgesetzt. Der Blick an den Rändern sollte offen bleiben für neue Kooperationen mit benachbarten Regionen. Für den Erfolg einer Metropolregion, sollte sie in der Bevölkerung verankert sein, die Zugehörigkeit zu einer Metropolregion muss ins Bewusstsein rücken. In diesem Zusammenhang spielen private Akteure eine wichtige Rolle. Unternehmen tragen zum positiven Image und Erfolg einer Region bei. Die Initiative zur Bildung von Metropolregionen sollte im Bottom-up-Prozess erfolgen. Als großräumige Entwicklungs-und Wachstumsbündnisse sollten sie auf bestehende lokale und regionale Kooperationsstrukturen aufbauen. Wichtig sind der integrierte Ansatz und das Zusammenspiel öffentlicher und privater Akteure. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat daraus in jüngerer Zeit eine Ableitung und Neubestimmung vorgenommen, die die zentralen Bereiche Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehr, Kultur beinhaltet. Rheinland zu identifizieren; • Die Metropolregion Rheinland muss Mitglied im Initiativkreis Europäischer Metropolregionen werden, damit zukünftig Daten auch für diese Region vorliegen und sie sich im bundesweiten Vergleich zeigen kann. In der wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahre gab es vielfältige Begriffserklärungen und Sammlungen von Indikatoren zur Ermittlung metropolitaner Funktionen. Im Ergebnis müssen folgende vier Funktionen für eine stabile und erfolgreiche Metropolregion vorhanden sein: • Entscheidungs- und Kontrollfunktion • Innovations- und Wissensfunktion • Gatewayfunktion • Symbolfunktion Dieser wissenschaftliche Exkurs macht deutlich, welche Punkte im Formatierungsprozess für die Metropolregion Rheinland von entscheidender Bedeutung sind: • Es müssen unterschiedlichste regionale Akteure einbezogen werden; nur damit kann ein breit getragener Bottom-up-Prozess entstehen; • Die Menschen in der Region müssen diesen Prozess erfahren und verstehen um sich nach und nach mit der Metropolregion Mit diesem vorliegenden Datenatlas Metropolregion Rheinland soll der Formatierungsprozess unterstützt und ein räumliches Verständnis von der Metropolregion Rheinland geschaffen werden. Dazu wurden umfangreiche statistische Daten und Informationen zusammen getragen, um eine Idee der Metropolregion Rheinland zu vermitteln und ihr eine Gestalt zu geben. 7 STRASSENNETZ 5.199 km (IT.NRW, 01.012014) 3.008 km LANDESSTRASSEN 1.839 km KREISSTRASSEN BUNDESSTRASSEN 1.130 km AUTOBAHNEN Bewegung Mobilität Stress Transport Arbeiten Dichte Leben Leistungsfähige Verkehrssysteme und der Zugang zum Fernverkehr sind das Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung. Dies gilt für alle Regionen, insbesondere aber für Metropolregionen. Dabei geht es zum einen um einen zügigen und zuverlässigen Personenverkehr, zum andern muss der Transport von Gütern effizient und umweltschonend gestaltet werden. Die Mobilitätskonzepte der Ballungsräume sollten zudem die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den Fahrrad- und Fußgängerverkehr fördern. Neben dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geht es verstärkt um deren optimale Ausnutzung sowie die kontinuierliche Erhaltung und qualitative Verbesserung. Dabei sind veränderte Lebens- und Arbeitsweisen und der demografische Wandel zu berücksichtigen. In der Metropole Rheinland ist der Rhein das Rückgrat der Verkehrsinfrastruktur. Straßen, Schienen und die Bundeswasserstraße sind wichtige Elemente für den Transport von Menschen und Gütern. In Ost-West-Richtung wird diese Hauptachse durch weitere Trassen, Straßen, Schienen und Kanäle ergänzt. Die Häfen von Emmerich bis Bonn, darunter der größte Binnenhafen Europas in Duisburg, sind wichtige Umschlagplätze für Güter aller Art. Die Vernetzung dieser Standorte mit Schiene und Straße ist von besonderer Bedeutung. Die bundesweit zu den wichtigsten Flughäfen zählenden Standorte Düsseldorf und Köln/ Bonn übernehmen die für Metropolen so wichtige internationale Gatewayfunktion, ergänzt durch die Flughäfen Weeze und Mönchengladbach. Die Karte zur Verkehrsinfrastruktur zeigt, dass die Metropolregion nicht nur innerhalb ihrer Grenzen gut vernetzt ist, sondern dass auch die nationale und internationale Vernetzung gegeben ist. Sie macht allerdings nicht deutlich, dass trotz der hervorragenden Verkehrsinfrastruktur die Netze oft überlastet sind und Staus auf den Straßen sowie Verspätungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auf der Tagesordnung stehen. Eine Zusammenarbeit in diesem Bereich gehört daher zur zentralen Aufgabe einer und insbesondere dieser Metropolregion. SCHIENENWEGE (REGIONALPLAN) 683 km HOCHGESCHWINDIGKEITSVERKEHR UND SONSTIGER GROSSRÄUMIGER VERKEHR 1.802 km ÜBERREGIONALER UND REGIONALER VERKEHR 50 km SONSTIGER REGIONALPLANERISCH BEDEUTSAMER VERKEHR 8 Nähe GÜTERUMSCHLAG IN TONNEN (2014) 23.081.000 DUISBURG (Hafen Schwelgern) 16.317.000 DUISBURG (Duisburger Hafen AG (Ruhrort)) 7.316.000 NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Neuss) 6.227.000 FLU GG KÖLN (Godorf) AST 1.QU ART ZAH AL 2 015 LEN 3.269.000 KREFELD-UERDINGEN 2.178.200 1.955.000 NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Düsseldorf) DÜSSELDORF 1.216.000 881.100 KÖLN / BONN EMMERICH 870.000 WESEL 158.900 WEEZE 620.000 BONN 9 1975 VERSIEGELTE FLÄCHEN hoher Versiegelungsgrad (>80%) Die Siedlungsstruktur der mittlerer Versiegelungsgrad (>40 – 80%) geringer Versiegelungsgrad (<40%) im Wandel der Zeit 1984 WACHSTUM 1975 1984 2001 2010 2015 VERSIEGELTE FLÄCHEN FLÄCHENNUTZUNG Nadelwald Mischwald Laubwald Ackerflächen Wiesen und Weiden Tagebau Truppenübungsplätze 31,6 % Abbauflächen, Kiesgruben und Baustellen Wachstum Wasserflächen im Vergleich zu 1975 10 Quelle: Geographisches Institut der Universität Bonn, Andreas Rienow „Columbus Eye“ Bilder der ISS (Internationale Raumstation) 2001 Die Abbildungen machen die Veränderungen des Siedlungsbildes in der Metropolregion in den letzten Jahrzehnten eindrücklich deutlich: Die versiegelten (roten) Flächen nehmen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt erheblich zu. Das Ganze geht auf Kosten der Acker-, Wiesen- und Weideflächen, aber auch der Wälder. Die Metropolregion Rheinland gehört mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 690 EW pro km² zu einer der dichtest besiedelten Regionen in Europa. Der tägliche Verbrauch an Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrsprojekte hat zwar in den letzten 10 Jahren abgenommen, lag aber in NRW im Jahr 2011 noch bei 10 ha pro Tag. 2010 ( ha ) 26,8 % 126.800 Wachstum im Vergleich zu 1984 166.900 211.600 Die Konkurrenz um die unterschiedlichen Flächenansprüche ist enorm. Siedlungsentwicklung für die wachsende Bevölkerung, neue Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen oder erneuerbare Energien verdrängen landwirtschaftliche Flächen, Erholungsflächen, Bereiche für Natur und Landschaft. 229.300 245.600 8,4 % Wachstum im Vergleich zu 2001 Um die Dynamik in der Siedlungsentwicklung im Rheinland effektiv steuern zu können, ist eine enge Kooperation auf allen Ebenen der Planung, insbesondere aber in der übergeordneten Regionalplanung erforderlich. Hier geht es nicht nur darum, das Städtewachstum und Flächen für gewerblichindustrielle Nutzungen nach gemeinsamen Kriterien zu koordinieren, sondern Infrastrukturkorridore zu schaffen und ein tragfähiges Netz an grüner Infrastruktur aufzubauen und langfristig zu erhalten. Nur so kann die Lebensqualität in der Großregion dauerhaft sichergestellt werden. 11 7,1 % Wachstum im Vergleich zu 2010 25.000 20.000 Wohngebäude Geschosswohnungsbau Ein- und Zweifamilienhäuser 15.000 10.000 14 20 10 20 05 20 00 20 95 19 90 19 85 19 80 19 12 19 75 5.000 unbesiedelter Raum 970.000 ha Die Karte zur Einwohnerdichte, aber auch die zuvor gezeigte Abfolge der Siedlungsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre im Rheinland zeigen deutlich den erheblichen Siedlungsdruck in dieser Region. Das rasante Wachstum der letzten Jahrzehnte wird sich den Prognosen zufolge bis 2040 weiter fortsetzen. Die daraus entstandene Siedlungsstruktur äußert sich in einem fast durchgängigen Siedlungsband in der Rheinschiene sowie in einigen weiteren Verdichtungsräumen in der StädteRegion Aachen oder in den Räumen Mönchengladbach/ Krefeld und Wuppertal. Darüber hinaus ist das Siedlungsbild geprägt durch zahllose kleine Siedlungen. Größere weiße Flächen, also unbesiedelte Regionen, weist die Karte nur in den Braunkohletagebauen und in Waldbereichen auf. Insgesamt sind nach dem Zensus 970.000 ha unbewohnt (≤ 3 Einwohner/ ha). 5 Millionen Menschen leben auf 50.000 ha und 3,5 Millionen auf 180.000 ha. Ø 20 Einwohner/ ha 3,5 Mio. Menschen auf 180.000 ha Ø 100 Einwohner/ ha 5 Mio. Menschen auf 50.000 ha 139 Entsprechend des hohen Zuzuges in die Zentren der Metropolregion ist das Interesse an Immobilien in der Rheinschiene im letzten Jahrzehnt ungebremst. Der Markt reagierte darauf mit stets steigenden Preisen. Was die Bodenpreise für das Wohnen betrifft, ist es gemäß des Grundstücksmarktberichtes 2015 rund um Köln und Düsseldorf deutlich teurer als in ländlicheren Regionen wie der Eifel und dem Niederrhein. Spitzenreiter bei den Baulandpreisen in mittleren Wohnlagen ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 600 Euro pro Quadratmeter (€/m²). Mehr als 300 €/m² werden in Köln (440 €/m²), Bonn (370 €/m²) und Bergisch Gladbach (330 €/m²) sowie in einigen Gemeinden im Einzugsbereich von Düsseldorf (Meerbusch, Langenfeld, Hilden 370 €/m², Ratingen 365 €/m² und Neuss 330 €/m²) erzielt. Bei guten Wohnlagen rangiert Köln mit 1.100 €/m² vor Düsseldorf mit 970 €/m² gefolgt von Aachen mit 480 €/m² und Meerbusch mit 440 Euro €/m². Selbst in einfachen Lagen belegt Düsseldorf mit 470 €/m² einen Spitzenplatz. Dagegen kann in einzelnen ländlichen Gegenden, wie beispielsweise in der Eifel der Quadratmeter erschlossenes Bauland in mittleren Wohnlagen noch für einen Preis unter 50 €/m² erworben werden. 14 Um die Lebensqualität in der Metropolregion Rheinland langfristig zu erhalten und zu erhöhen, muss die zukünftige Entwicklung ein besonderes Augenmerk auf die Freiräume richten. Die Entwicklung einer grünen Infrastruktur bietet die Chance, in dem dicht besiedelten Raum ökologisch wirksame Verbindungen und die damit verbundenen Qualitäten zu erhalten oder zu schaffen. Naturräumlich betrachtet prägen und verbinden vier Korridore die Metropolregion: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich davon lassen sich die durch den Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der Börde und die nahe der niederländischen Grenze gelegene Landschaft des niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch die durch Wald- und Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft des Bergischen Landes. 15 Leben in der Pro weibliche Bevölkegnose 2040 rung 2014 männliche Bevölke rung 2014 heute und morgen Deutschland ist eines der am dichtest besiedelten Länder Europas. Rein rechnerisch leben hier rund 230 Menschen pro Quadratkilometer. Grundsätzlich stärker verdichtet ist der Westen. Und hier ist es vor allem ein langgezogenes Band mit der höchsten Bevölkerungsdichte1, das sich entlang des Rheintals und einiger Zuflüsse des Rheins erstreckt. In der Metropolregion Rheinland leben 2014 etwa 8,5 Millionen Menschen. Damit ist das Rheinland – abgesehen von der Gesamtbetrachtung Rhein-Ruhr – die bevölkerungsstärkste Metropolregion in Deutschland. Die Einwohnerzahlen der anderen „Großen“, wie Berlin-Brandenburg, München, Frankfurt Rhein/Main oder Stuttgart liegen zwischen 5 und 6 Millionen. Hochbetagte > 90 4,7 % 7,7 % 80 – 85 75 – 80 14,7 % 19,1 % 70 – 75 Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW von 2014 bis 2040 zeigt ein sehr heterogenes Bild der Metropolregion; so liegen starkes Wachstum und Schrumpfung dicht beieinander. Die Prognose weist allerdings eine gewisse Unschärfe auf, denn sie beinhaltet zwar eine dauerhaft hohe Migrationsquote, aber die aktuellen Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 sind noch nicht darin enthalten. Die Vorausberechnung stellt wahrscheinlich nur eine Annäherung an die wirklichen Entwicklungen im Zeitverlauf bis 2040 dar. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von Asylsuchenden ist von einer deutlichen Erhöhung der Einwohnerzahlen auszugehen. Laut der Vorausberechnung haben die kreisfreien Städte Köln, Düsseldorf und Bonn ein zweistelliges Wachstum zu erwarten. Auch Leverkusen, Aachen, Solingen und Wuppertal wird ein leichtes Wachstum prognostiziert. Die Städte Mönchengladbach, Krefeld und Duisburg werden dagegen leicht schrumpfen, Remscheid mit einer Abnahme von fast 13% sogar deutlich. Bei den Kreisen der Metropolregion erreicht das Wachstum vom Rhein-Erft-Kreis, dem RheinKreis Neuss, dem Rhein-Sieg Kreis, dem Kreis Kleve, der StädteRegion Aachen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bis zu 8%. Die Kreise Heinsberg, Düren, Mettmann, Euskirchen und Viersen haben mit leichten Abnahmen zwischen 1% und 4% zu rechnen. Für den Kreis Wesel wird eine Bevölkerungsabnahme um fast 7% und für den Oberbergischen Kreis von fast 10% erwartet. 1 http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Bevoelkerungsdichte_Gemeinden.html 60 – 65 55 – 60 50 – 55 Erwerbstätige 45 – 50 66,3 % 50,6 % 40 – 45 35 – 40 Jugendliche / Ausbildungszeit 30 – 35 25 – 30 13,9 % 11,9 % 20 – 25 15 – 20 Schulkind Ob sich Veränderungen dieser Tendenzen durch die Integration der aktuellen Migrationsbewegungen ergeben werden, wird die Zukunft zeigen. Im Moment ist davon auszugehen, dass die Menschen dorthin gehen werden, wo es ausreichend Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze gibt. Das bedeutet für die Zentren eine weitere Herausforderung: Zusätzlich zu den Anforderungen an den Wohnungsbau durch den Wachstumsdruck müssen künftig in großem Umfang Wohnungen für anerkannte Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden. 65 – 70 8,8 % Kleinkind Die Metropolregion Rheinland ist geprägt sowohl durch starke Wachstumsregionen als auch Regionen mit stärkeren Bevölkerungsverlusten. In der südlichen Rheinschiene zwischen Düsseldorf und Bonn bietet sich ein einheitliches Bild mit teilweise erheblichen Bevölkerungszuwächsen. Die nördliche Rheinschiene zeigt dagegen ein heterogenes Bild mit Wachstum (Kreis Kleve) und Schrumpfung (Stadt Duisburg). Der Kreis Mettmann weist trotz seiner zentralen Lage in der Ballungsrandzone schon rückläufige Bevölkerungszahlen auf. Leichte bis deutliche Schrumpfungstendenzen sind ansonsten eher in den ländlichen Regionen zu verzeichnen. 85 – 90 Ruheständler Unter den kreisfreien Städten ist Köln die einzige Millionenstadt der Metropolregion Rheinland und gleichzeitig viertgrößte Stadt Deutschlands. Düsseldorf nimmt mit rund 605.000 Einwohnern den zweiten Platz in der Metropolregion ein, gefolgt von Duisburg, Wuppertal und Bonn. Am unteren Ende der Einwohnerskala der 10 kreisfreien Städte in der Metropolregion liegen Leverkusen, Solingen und Remscheid. Bei den 13 Kreisen der Metropolregion liegt der Rhein-Sieg Kreis mit gut 580.000 Einwohnern vorn, gefolgt von der StädteRegion Aachen, dem Kreis Mettmann, dem Kreis Wesel, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Kreis Neuss. Die Kreise Kleve, Viersen, Rheinisch-Bergischer und Oberbergischer Kreis, Düren und Heinsberg bilden ein enges Mittelfeld mit ca. 250.000 bis gut 300.000 Einwohnern. Lediglich der Kreis Euskirchen liegt mit ca. 187.000 Einwohnern unterhalb der 200.000er Schwelle. 5,2 % 4,7 % 10 – 15 5 – 10 0–5 16 2014 Prognose 2040 Lebensalter 2.509.845 Berufseindler in der Metropolregion. Davon sind 1.422.609 = 57 % männlich und 1.087.236 = 43 % weiblich. Die durchschnittliche Pendeldistanz liegt bei 21 km (gewichteter Mittelwert) Unterwegs in der Das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz gehört für sehr viele Menschen in der Metropolregion Rheinland zum Leben dazu. Täglich pendeln rund 2,5 Millionen Menschen (innergemeindliche Berufspendler ausgenommen) in eine Kommune der Metropolregion. Dies geschieht teils von Wohnorten innerhalb der Metropolregion Rheinland, teils von Wohnorten außerhalb. In der Kartendarstellung auf der nächsten Seite wurden die Pendlerrechnung NordrheinWestfalen (IT.NRW) sowie die Studie Arbeitsmarkt in der Grenzregion (IT.NRW und cbs) auf die Metropolregion Rheinland angewendet. In der Pendlerrechnung zeigen sich ganz eindeutig zwei Hotspots bei der Aufnahme von Berufseinpendlerströmen: Diese Hotspots sind die Stadt Köln mit rund 311.000 und die Stadt Düsseldorf mit rund 289.000 Berufseinpendlern. Aufgrund der hohen Arbeitsplatzdichte haben beide Städte eine große Anziehungskraft auf Arbeitskräfte auch aus größerer Entfernung. Die Pendlerrechnung registriert das Pendleraufkommen bis zu einer durchschnittlichen Entfernung von 80 km zwischen Wohn- und Arbeitsort. Für die Städte Köln und Düsseldorf liegt die Berufseinpendlerzahl aus einer Entfernung von mehr als 80 km bei rund 45.000 bzw. rund 40.000 Berufseinpendlern. Solche hohen Werte werden sonst von keiner weiteren Kommune erreicht. Die Stadt Bonn erreicht zumindest noch einen Wert von rund 20.000 Berufseinpendlern aus einer Distanz von über 80 km. Insgesamt pendeln rund 252.000 Berufspendler täglich aus einer Distanz von über 80 km in die Metropolregion Rheinland ein, dabei sind die Berufseinpendlerströme aus dem Ausland nicht mit erfasst. Aus diesem Grund wurde für die Darstellung auch die Studie „Der Arbeitsmarkt in den Grenzregionen der Niederlande und Nordrhein-Westfalens“ genutzt, um zumindest die Berufeinpendlerströme aus den Niederlanden abzubilden. Diese Daten haben den Stand 30.06.2012 und werden in der Kartendarstellung schwarz hinterlegt dargestellt. Dort zeigt sich, dass vor allem in grenznahe Kommunen eingependelt wird und dort vorangestellt in die Stadt Aachen, die rund 2.400 Berufseinpendler aus den Niederladen anzieht. Die beiden Hotspots Köln und Düsseldorf können trotz ihrer Entfernung zur deutsch-niederländischen Grenze noch rund 200 bzw. 260 Berufseinpendler registrieren. Bei Betrachtung der gesamten Metropolregion Rheinland wird deutlich, dass sich die Berufseinpendlerströme in einem nördlichen Bereich um den Hotspot Düsseldorf und in einem südlichen Bereich um den Hotspot Köln konzentrieren. Zwischen diesem nördlichen und südlichen Bereich liegt die Grenze der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, etwas nördlich von Leverkusen. Es scheint, als würden sich auch die Pendlerströme an dieser Grenze orientieren und der Pendleraustausch zwischen den Regierungsbezirken eher niedrig ausfallen. Gründe hierfür könnten die starken Anziehungskräfte der beiden Hotspots oder die Distanz zwischen diesen sein. 18 199 Die Belastung des Straßennetzes in der Metropolregion Rheinland ist enorm und im bundesweiten Vergleich einzigartig hoch. Das belegen eindrücklich die Zahlen der Verkehrsmengenkarte der Bundesanstalt für Straßenwesen für die Bundesautobahnen (2010). Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der hohen Einwohner- und Arbeitsplatzdichte in der Region selbst, sondern auch in der zentralen Lage innerhalb Europas und den damit verbundenen internationalen Vernetzungen. Spitzenreiter der Verkehrsbelastung ist die A 3 zwischen Oberhausen und Köln, die über viele Kilometer eine Belastung von mindestens 90.000 bis über 120.000 Kfz/24h aufweist. Ähnlich hohe Werte liegen 20 auch im westlichen Teil des Kölner Rings vor. Die A 46 zwischen Neuss und Wuppertal verzeichnet Belastungen von 60.000 bis an die 120.000 Kfz/24h, gefolgt von der A 57 mit Werten abschnittsweise von 60.000 bis 90.000 Kfz/24h. Auch die A 4 zwischen Aachen und Köln weist diese hohen Belastungswerte auf. Gering belastete Autobahnabschnitte gibt es in der Metropolregion Rheinland fast nur in den Randlagen, z.B. bei den Verbindungen in die Niederlande. Die mit den hohen Belastungen verbundenen täglichen Staus sind nicht nur für den einzelnen Pendler von Nachteil, sondern richten auch volkswirtschaftlich großen Schaden an. Das Thema Verkehr steht daher ganz oben auf der Agenda dieser wie auch vieler anderer Metropolregionen. Der öffentliche Personennahverkehr in der Metropolregion Rheinland ist geprägt durch verschiedene Verkehrsverbünde. Den Norden der Metropolregion deckt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ab, im Süden sind dies der Aachener Verkehrsverbund im westlichen Bereich sowie der Verkehrsverbund Rhein-Sieg für den restlichen Bereich, beide unter dem Dach des Nahverkehrs Rheinland (NVR). Damit ist der Nahverkehr in der Metropolregion entgegen den Werbeslogans nicht besonders attraktiv. Ziele für die einzelnen Verbünde, wie einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne, einheitliche Fahrplaninformationen oder Anschlusssicherung gelten nur bedingt über ihre Grenzen hinweg. Ein Blick in die Informationsbroschüre zum NRWAnschlussTicket 2016 ist eher verwirrend als erhellend. Ziel muss die Schaffung einer Nahverkehrs-Metropolregion Rheinland mit einem einheitlichen Tarif- und Informationssystem sein. 219 900 – 999 800 – 899 Wertschöpfung und Arbeiten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen Arbeitsplatzdichte (2014) 700 – 799 Um die Metropolregion Rheinland wirtschaftlich einordnen zu können, wurden für diesen Datenatlas die Indikatoren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (BIP pro Kopf ) und die Arbeitsplatzdichte herangezogen. Dabei dient das BIP pro Kopf hier als wichtiger Indikator für die Wirtschaftskraft einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises, da es den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die im betreffenden Jahr innerhalb der Grenzen der kreisfreien Städte oder Kreise hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen, veranschaulicht. 500 – 599 600 – 699 in der Die Arbeitsplatzdichte1 hingegen ist ein wichtiger Indikator für die Bedeutung einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises als Arbeitsstandort. Die Arbeitsplatzdichte gibt das Verhältnis zwischen Arbeitsplätzen und Bevölkerung an. Sie berechnet sich aus der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises, dividiert durch die Zahl der Einwohner im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis unter 65 Jahre), multipliziert mit 1000. Unter den kreisfreien Städten und Kreisen in der Metropolregion Rheinland erzielen die Städte Düsseldorf (972), Bonn (795) und Köln (731) die höchsten Werte der Arbeitsplatzdichte. Erwähnenswert ist auch Remscheid mit einem Wert von 622 auf Platz vier. Die Kreise weisen in der Mehrzahl eine geringe Arbeitsplatzdichte auf, allerdings können der Kreis Mettmann, der Oberbergische Kreis sowie die StädteRegion Aachen mit Werten zwischen 543 bis 609 mit der Liga der kreisfreien Städte mithalten. Der geringste Wert für den Rhein-Sieg-Kreis (386) korrespondiert mit der hohen Arbeitsplatzdichte der kreisfreien Stadt Bonn, die fast vollständig vom Gebiet dieses Kreises umgeben ist. Hier zeigt sich deutlich eine Funktionsteilung zwischen Arbeiten und Wohnen. Ein ähnliches Phänomen ist im Rheinisch-Bergischen Kreis (397) zu beobachten. 400 – 499 Bei der Betrachtung des BIP pro Kopf zeigt sich, dass die überwiegende Zahl der Kreise Werte zwischen 20.000 bis 30.000 Euro pro Kopf hervorbringt. Spitzenreiter unter den Kreisen ist der Rhein-Kreis Neuss mit rund 38.400 Euro pro Kopf, gefolgt vom Kreis Mettmann, der StädteRegion Aachen und dem Rhein-Erft-Kreis mit rund 30.200 Euro pro Kopf. Unter den kreisfreien Städten ist Düsseldorf mit rund 69.700 Euro pro Kopf deutlich an vorderster Position. Auf den Plätzen folgen dann Bonn und Köln. Die übrigen kreisfreien Städte erreichen Werte zwischen rund 30.000 bis 35.000 Euro pro Kopf, Ausnahme dabei ist Leverkusen mit rund 42.000 Euro pro Kopf. Der Schnitt über alle kreisfreien Städte und Kreise liegt bei rund 34.300 Euro und damit nur 200 Euro unter dem Landesschnitt für Nordrhein Westfalen mit rund 34.500 Euro. 300 – 399 Insgesamt ist die Metropolregion Rheinland eine wirtschaftlich starke Region, vor allem durch die kreisfreien Städte entlang der Rheinschiene. Anhand der Arbeitsplatzdichte zeigt sich eine klare Trennung zwischen den wirtschaftlich starken Zentren mit vielen Arbeitsplätzen und den Umlandkreisen, die vor allem die Funktion des Wohnstandortes übernehmen. 1 22 Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom 31.12.2014 und erwerbstätiger Bevölkerung zw. 15 und 65 Jahren von 2013 23 STUDIERENDENZAHLEN IN DEN FACHGRUPPEN WS 2014/2015 3% 10.100 Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften 21 % 62.200 Ingenieurwissenschaften Die Hochschullandschaft der 18.100 Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften 6% 60.900 Mathematik, Naturwissenschaften 20 % 4.000 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 1% Metropolregionen sind nicht nur Ballungsräume mit einem hohen Bevölkerungs- und Wirtschaftspotenzial, sondern verfügen auch über ein hohes Maß an Entscheidungs- und Kontrollfunktionen auf politischer und insbesondere auch auf wirtschaftlicher Ebene. Daneben sind auch Wissenschaft, Innovation und Bildung entscheidende Wettbewerbsund Wachstumsfaktoren für Metropolregionen in Europa. Sie stellen mittlerweile eine eigene Wertschöpfungsquelle dar. Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat die Wissensgesellschaft als die wichtigste Innovationsressource und Grundlage jeder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beschrieben. Eine wesentliche Voraussetzung für Metropolen als Innovationszentren ist eine hohe Dichte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Metropolregion Rheinland verfügt mit über 60 Hochschulen1, davon jeweils der Hälfte in öffentlicher und privater Hand, über ein hervorragendes Bildungsangebot im nationalen und internationalen Vergleich. Zwei Exzellenz-Universitäten sind in dieser Region vertreten: Die Universität Köln hat mit ihren über 40.000 Studierenden im Jahr 2012 den Status einer Elite-Universität im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes erhalten. Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) mit über 35.000 Studierenden darf seit 2007 diesen Titel tragen. Neben den starken Konzentrationen in Köln (15 Standorte), Düsseldorf (8), Aachen (5), Duisburg (4), sowie Wuppertal (4) und Bonn (3), sind auch zahlreiche Kreise mit mehreren Hochschulstandorten sehr gut aufgestellt: Rhein-Sieg-Kreis (6), Rhein-Erft-Kreis (4), RheinKreis Neuss (3), Kreise Mettmann und Wesel (je 2). 84.600 Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften 28 % 2 % 4.400 Sport, Sportwissenschaft 19 % 56.300 Sprach- und Kulturwissenschaften Ein Blick auf die Karte bestätigt den Eindruck, dass die Metropolregion Rheinland fast flächendeckend über eine hervorragende Hochschullandschaft verfügt. Das belegt auch die Zahl der Studierenden, die im Wintersemester 2014/15 bei ca. 300.600 lag. Im nationalen Vergleich der Metropolregionen liegt das Rheinland damit an der Spitze, gefolgt von den Metropolregionen Frankfurt/ Rhein- Main (ca. 220.000), Berlin-Brandenburg (ca. 217.000) und München (ca. 167.000)2. 1 2 24 Quelle: IT.NRW; gezählt wird jeder Standort, z.B. für die FH Aachen 2 Standorte (Aachen und Jülich) Quelle: Initiativkreis Europäischer Metropolregionen in Deutschland 2013 259 7,1 % Wachstum im Vergleich zu 2010 GÜTERUMSCHLAG IN TONNEN (2014) 23.081.000 DUISBURG (Hafen Schwelgern) 16.317.000 DUISBURG (Duisburger Hafen AG (Ruhrort)) 7.316.000 NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Neuss) 6.227.000 FLU KÖLN (Godorf) GGA 1.QUA STZ RTAL AHL 2015 EN 3.269.000 KREFELD-UERDINGEN 1.955.000 2.178.200 NEUSS-DÜSSELDORFER HÄFEN (Düsseldorf) DÜSSELDORF 1.216.000 EMMERICH 881.100 870.000 KÖLN / BONN WESEL 4 7 158.900 620.000 Die Metropolregion Rheinland stellt sich vor! 4-5 Europäische Metropolregionen und die Metropolregion Rheinland im Kontext 6-7 9 12 BONN WEEZE Vernetzung in der Metropolregion 8-9 Die Siedlungsstruktur der Metropolregion Rheinland im Wandel der Zeit 10 - 12 unbesiedelter Raum 970.000 ha Die Karte zur Einwohnerdichte, aber auch die zuvor gezeigte Abfolge der Siedlungsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre im Rheinland zeigen deutlich den erheblichen Siedlungsdruck in dieser Region. Das rasante Wachstum der letzten Jahrzehnte wird sich den Prognosen zufolge bis 2040 weiter fortsetzen. Die daraus entstandene Siedlungsstruktur äußert sich in einem fast durchgängigen Siedlungsband in der Rheinschiene sowie in einigen weiteren Verdichtungsräumen in der StädteRegion Aachen oder in den Räumen Mönchengladbach/Krefeld und Wuppertal. Darüber hinaus ist das Siedlungsbild geprägt durch zahllose kleine Siedlungen. Größere weiße Flächen, also unbesiedelte Regionen, weist die Karte nur in den Braunkohletagebauen und in Waldbereichen auf. Insgesamt sind nach dem Zensus 970.000 ha unbewohnt (≤ 3 Einwohner/ha). 5 Millionen Menschen leben auf 50.000 ha und 3,5 Millionen auf 180.000 ha. Ø Entsprechend des hohen Zuzuges in die Zentren der Metropolregion ist das Interesse an Immobilien in der Rheinschiene im letzten Jahrzehnt ungebremst. Der Markt reagierte darauf mit stets steigenden Preisen. Was die Bodenpreise für das Wohnen betrifft, ist es gemäß des Grundstücksmarktberichtes 2015 rund um Köln und Düsseldorf deutlich teurer als in ländlicheren Regionen wie der Eifel und dem Niederrhein. Spitzenreiter bei den Baulandpreisen in mittleren Wohnlagen ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 600 Euro pro Quadratmeter (€/m²). Mehr als 300 €/m² werden in Köln (440 €/m²), Bonn (370 €/m²) und Bergisch Gladbach (330 €/m²) sowie in einigen Gemeinden im Einzugsbereich von Düsseldorf (Meerbusch, Langenfeld, Hilden 370 €/m², Ratingen 365 €/m² und Neuss 330 €/m²) erzielt. Bei guten Wohnlagen rangiert Köln mit 1.100 €/m² vor Düsseldorf mit 970 €/m² gefolgt von Aachen mit 480 €/m² und Meerbusch mit 440 Euro €/m². Selbst in einfachen Lagen belegt Düsseldorf mit 470 €/m² einen Spitzenplatz. Dagegen kann in einzelnen ländlichen Gegenden, wie beispielsweise in der Eifel der Quadratmeter erschlossenes Bauland in mittleren Wohnlagen noch für einen Preis unter 50 €/m² erworben werden. 20 Einwohner/ ha 3,5 Mio. Menschen auf 180.000 ha Ø 100 Einwohner/ ha 5 Mio. Menschen auf 50.000 ha Um die Lebensqualität in der Metropolregion Rheinland langfristig zu erhalten und zu erhöhen, muss die zukünftige Entwicklung ein besonderes Augenmerk auf die Freiräume richten. Die Entwicklung einer grünen Infrastruktur bietet die Chance, in dem dicht besiedelten Raum ökologisch wirksame Verbindungen und die damit verbundenen Qualitäten zu erhalten oder zu schaffen. Naturräumlich betrachtet prägen und verbinden vier Korridore die Metropolregion: Im Zentrum liegt der dicht besiedelte Ballungsraum der Rheinschiene. Westlich davon lassen sich die durch den Braunkohleabbau charakterisierte „Energielandschaft“ der Börde und die nahe der niederländischen Grenze gelegene Landschaft des niederrheinischen Tieflands abgrenzen. Hinzu kommt rechtsrheinisch die durch Wald- und Wasser geprägte Mittelgebirgslandschaft des Bergischen Landes. 14 139 Einwohnerdichte 15 Bodenrichtwerte 13 14 Die Belastung des Straßennetzes in der Metropolregion Rheinland ist enorm und im bundesweiten Vergleich einzigartig hoch. Das belegen eindrücklich die Zahlen der Verkehrsmengenkarte der Bundesanstalt für Straßenwesen für die Bundesautobahnen (2010). Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der hohen Einwohner- und Arbeitsplatzdichte in der Region selbst, sondern auch in der zentralen Lage innerhalb Europas und den damit verbundenen internationalen Vernetzungen. Spitzenreiter der Verkehrsbelastung ist die A 3 zwischen Oberhausen und Köln, die über viele Kilometer eine Belastung von mindestens 90.000 bis über 120.000 Kfz/24h aufweist. Ähnlich hohe Werte liegen 20 Unterwegs in der Metropolregion Rheinland 18 - 19 Die Hochschulbildungslandschaft der Metropolregion Rheinland 24 - 25 Fließgewässer/ Grüne Strukturen 15 Leben in der Metropolregion Rheinland heute und morgen 16 - 17 Der öffentliche Personennahverkehr in der Metropolregion Rheinland ist geprägt durch verschiedene Verkehrsverbünde. Den Norden der Metropolregion deckt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ab, im Süden sind dies der Aachener Verkehrsverbund im westlichen Bereich sowie der Verkehrsverbund Rhein-Sieg für den restlichen Bereich, beide unter dem Dach des Nahverkehrs Rheinland (NVR). auch im westlichen Teil des Kölner Rings vor. Die A 46 zwischen Neuss und Wuppertal verzeichnet Belastungen von 60.000 bis an die 120.000 Kfz/24h, gefolgt von der A 57 mit Werten abschnittsweise von 60.000 bis 90.000 Kfz/24h. Auch die A 4 zwischen Aachen und Köln weist diese hohen Belastungswerte auf. Gering belastete Autobahnabschnitte gibt es in der Metropolregion Rheinland fast nur in den Randlagen, z. B. bei den Verbindungen in die Niederlande. Die mit den hohen Belastungen verbundenen täglichen Staus sind nicht nur für den einzelnen Pendler von Nachteil, sondern richten auch volkswirtschaftlich großen Schaden an. Das Thema Verkehr steht daher ganz oben auf der Agenda dieser wie auch vieler anderer Metropolregionen. Damit ist der Nahverkehr in der Metropolregion entgegen den Werbeslogans nicht besonders attraktiv. Ziele für die einzelnen Verbünde, wie einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne, einheitliche Fahrplaninformationen oder Anschlusssicherung gelten nur bedingt über ihre Grenzen hinweg. Ein Blick in die Informationsbroschüre zum NRWAnschlussTicket 2016 ist eher verwirrend als erhellend. Ziel muss die Schaffung einer Nahverkehrs-Metropolregion Rheinland mit einem einheitlichen Tarif- und Informationssystem sein. 219 Verkehrsnetz/Stau Verkehrsverbund 20 21 23 Arbeiten und Wirtschaften in der Metropolregion Rheinland 22 - 23 ÜBERSICHT Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 7) 11.07.2016 Zeitplan der Vereinsgründung Vor der Sommerpause LEP: Kabinettsbeschluss zum LEP-Entwurf 11.07.– 23.08.2016 Sommerferien Nach der Sommerpause LEP: Zuleitung des Berichts über das Aufstellungsverfahren und einer zusammenfassenden Erklärung über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Satzung: Erstellung der Mustervorlage zur Vorlage in den Gremien Satzung: Beginn der Beratung und Beschlussfassung in den kommunalen Gremien 14./15./16.09.2016 LEP: 1. Lesung im Landtag Ab der 38. KW (19.09.2016) LEP: Beratung in den zu beteiligenden Landtagsausschüssen, Verabschiedung offen Ende 40.KW (07.10.2016) Satzung: Frist für die Rückmeldungen aus den kommunalen Gremien 10. – 21.10.2016 Herbstferien Herbst 2016 LEP: Bei optimalem Verlauf Verkündung des neuen LEP im Gesetz- u. Verordnungsblatt des Landes 43.KW (24.10.28.10.2016) Sitzung der Steuerungsgruppe 45./46.KW (07.11.18.11.2016) danach  Auswertung der Ergebnisse der Beratungen in den kommunalen Gremien  Beschluss über die Einleitung der Vereinsgründung Vollversammlung / Gründungsversammlung  Beschluss zur Gründung der Vereins  Verabschiedung der Satzung  Wahl des Vereinsvorstandes Anmeldung beim Vereinsregister / Registergericht Seite 1 von 1