Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173261.pdf
Größe
328 kB
Erstellt
16.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0205/WP17
öffentlich
16.11.2016
Jahresbericht 2015 des Büros für Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.12.2016
HA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Jahresbericht 2015 des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches
Engagement zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Jahresbericht 2015 des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement der Stadt
Aachen ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Jahresbericht 2015 mit Anlagen
Vorlage FB 01/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2016
Seite: 2/2
Büro für Ehrenamt
und
bürgerschaftliches
Engagement
Jahresbericht
2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
2.
Ehrenwert - Aktionstag der Aachener Vereine
3.
Aachener Ehrenamtspass
4.
Ehrenamtspreis der Stadt Aachen
5.
Frühjahrsputz
6.
VHS
7.
Freiwilligenzentren / Leistungsvereinbarungen
8.
Internetpräsenz
9.
Vereinsdatenbank
10.
Personalia
11.
Budget
12.
Ehrenamt und Flüchtlinge
13.
Sammelbeantragung von erweiterten polizeilichen Führungszeungnissen
Anlagen
1.
Vereinbarungsvordruck und Rahmenbedingungen für Ehrenamtler in der Flüchtlingshilfe
1.
Einleitung
Zu Beginn des Jahres 2015 verließ eine im Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
eingesetzte teilzeitbeschäftigte Dienstkraft den FB 01. In der Vakanzzeit konnten die Aufgaben durch
das verbleibende Personal aufgefangen werden, da zum einen eine personalwirtschaftliche Abordnung
erfolgte und die Teamkoordinatorin ihre Stundenzahl erhöhte. Zudem wurde für die seit 2013
überplanmäßig eingesetzte Dienstkraft ein Antrag auf Einrichtung einer Planstelle gestellt, deren
Einrichtung schließlich mit Wirkung zum 01.01.2016 erfolgte.
Ziel der Arbeit der Dienststelle war es, die bereits vorhandenen Arbeiten und etablierten
Veranstaltungen möglichst umfassend zu bewältigen und gleichzeitig auf die sich ergebenden neuen
Anforderungen zu reagieren.
Für das Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement stand das Jahr in weiten Teilen unter
dem Eindruck des Flüchtlingszustroms nach Aachen. Viele neue entstehende Aufgaben konnten hier
aus der spontanen Situation heraus nur mit Hilfe von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern bewältigt
werden.
2.
Ehrenwert - Aktionstag der Aachener Vereine
Termin: 27.09.2015
Es beteiligten sich rund 170 Aachener Vereine.
Das Veranstaltungsgelände erstreckte sich über Markt, Katschhof, Münsterplatz, Elisenbrunnen,
Elisengarten, Fischmarkt, Hof, Hühnermarkt, Annastraße, Ursulinerstraße und Ritter-Chorus-Straße.
Ebenfalls erfolgte wieder die Unterstützung beim Zeichnen der Pläne und dem Einmessen auf dem
Gelände durch FB 62.
Von den Vereinen erfolgte durchweg eine positive Resonanz der Veranstaltung mit dem Wunsch auf
Fortführung im Jahr 2016.
Die GEMA erhöhte die zu entrichtende Gebühr für die Veranstaltung aufgrund von neuen
Berechnungsrichtlinien um ein Vielfaches 66,49 € in zuletzt 2014 auf 1327,65 €. Für die kommenden
Jahre muss daher über die Kostendeckung nachgedacht werden, da die Veranstaltung auch weiterhin
vollständig aus Spendenmitteln finanziert werden soll. Die bisher noch eingenommenen Spenden
decken die Kosten nur noch im laufenden Jahr und sind damit bis auf einen kleinen Rest i.H.v. 183,74 €
aufgebraucht.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/ehrenamt/ehrenwert/flyer_2015.pdf
Foto: Petra Mahr/Stadt Aachen
3.
Aachener Ehrenamtspass
Auch im Jahr 2015 stieg die Zahl der Ehrenamtspassinhaber weiter an.
Es wurden zahlreiche Verlängerungen bearbeitet, 336 Ehrenamtspässe kamen neu hinzu.
Erste Überlegungen zur Attraktivitätssteigerung des Wertschätzungsinstruments für junge Leute,
speziell für Aachener Studierende wurden im Dialog mit Vertretern des AStA der RWTH angestellt. Die
Zusammenarbeit soll zukünftig intensiviert werden.
Als Instrument der Wertschätzung erfreut sich der Ehrenamtspass zunehmend großer Beliebtheit. Das
Feedback der Passinhaber auf die angebotene Vergünstigungspalette ist sehr positiv.
4.
Ehrenamtspreis der Stadt Aachen
Seit 2012 würdigt die Stadt Aachen das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger durch
die jährlich wiederkehrende Verleihung des Aachener Ehrenamtspreises an eine Einzelperson und eine
Personengruppe.
Ausgezeichnet wurden im Jahr 2015 Frau Gertrud Zimmermann als Einzelperson für ihr Engagement im
Rahmen des Frauennotrufs und die Familienpatinnen und -paten des SkF und SKM als Gruppe.
Die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Aachen gehört als ein wichtiger Bestandteil gelebter
Wertschätzungskultur ehrenamtlichen Engagements als feste Größe zu den eingesetzten Instrumenten
der Stadt Aachen.
5.
Frühjahrsputz (FJP)
Termin: Samstag, 28.03.2015 sowie im Rahmen der Schulprojektwoche vom 23.03. bis 28.03.2015.
MAC-Verlosungsaktion am verkaufsoffenen Sonntag, 29.03.2015
Über 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen,
Nachbarschaftsgruppen und Einzelpersonen säuberten viele Plätze und Straßenzüge im gesamten
Stadtgebiet.
In diesem Jahr lag der Fokus des FJP auf der Betonung der einzelnen Bezirke Aachens, sichtbar durch
im Vorfeld aufgehängte Werbeplakate in den einzelnen Bezirken mit ausgesuchten Plätzen
.
Für das kommende Jahr wird angedacht, den Aachener Frühjahrsputz bei der europaweiten Kampagne
„Let’s clean up Europe!“ anzumelden, die zu größerer Abfallvermeidung und zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt aufruft. Durch den Anschluss an diese europäische
Initiative kann mit der Aktion „Frühjahrsputz“ zugleich die Stellung Aachens als Europa-Stadt ins
Bewusstsein gehoben werden.
Der jährliche Frühjahrsputz ist etabliert als Engagementmöglichkeit für die eigene Stadt an einem
einzigen Tag. Gerade in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird er als feste Größe in die
Unterrichtsplanung einbezogen.
6.
VHS
Kooperation mit der VHS zur Verbesserung und Erweiterung der Fortbildungsmöglichkeiten für
Ehrenamtler und Vereinsaktive. Vergünstigungen für Ehrenamtspassinhaber oder kostenfreies Angebot
durch Kostenübernahme durch das BEbE.
Übersicht über die bisher angebotenen Themen:
Zeit zu verschenken! – Aber an wen?
1x1 der Pressearbeit für Vereine
Ausstellen statt Hinstellen – Ausstellungen planen
Betreuungsrechtliche Praxis – Rechte und Pflichten des Betreuers
Ehrenamtliches Engagement für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen
Einführung in das Betreuungsrecht
E-Mails mit dem eigenen Laptop/Tablet oder Smartphone erstellen
Endlich frei reden
Fit im Vereinsrecht
Flyer erstellen mit Word
Gespräche führen – erfolgreich kommunizieren im Ehrenamt
Grenzen setzen – es gibt Dinge, die Du niemals hinnehmen darfst
Grundlagen des Fundraisings für Vereine
Haftungsfragen im Verein
In der Mitte des Lebens – und nun? Impulse zum Aufbruch in die zweite Lebenshälfte
„In-Gang-Setzer“
Integration und Inklusion für Ehrenamtler in der Kinder- und Jugendhilfe
Kassenbuch mit Excel 2013
Konflikte im Ehrenamt beherzt anpacken
Lokaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Partnerschaft für Demokratie
PowerPoint 2013 an einem Tag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechte, Pflichten, Anerkennung – Konflikte im Ehrenamt beherzt anpacken
Regionalkonferenz „Aktiv gegen Rechts“
Ruckzuck eine eigene Homepage für den Verein
Schnelle und effektive Erarbeitung des 10-Finger-Schreibens
Schreiben – ansprechend und verständlich
Schulung BildungsberatungsLotsen
Serienbriefe mit Word 2010/2013
WordPress – Blogs und Websites
Die Zusammenarbeit mit der VHS soll im kommenden Jahr intensiviert und um Angebote erweitert
werden, die der aktuellen Situation z.B. im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen gerecht
werden und den bisherigen Angebotsrahmen erweitern.
7. Freiwilligenzentren / Leistungsvereinbarungen
Die Zusammenarbeit mit den Freiwilligenzentren wurde fortgesetzt.
Weiterhin gilt die Leistungsvereinbarung über folgende Förderungen:
Verein zur Förderung des Ehrenamtes:
9.000,- € / Jahr
Freiwilligenzentrum der Caritas:
19.350,- € / Jahr
Die Zusammenarbeit mit den Freiwilligenzentren beschränkt sich zunehmend auf die Ausrichtung des
Infoabends „Zeit zu verschenken – aber an wen?“.
8. Internetpräsenz
Seitenaufrufe / Besucherzahlen 2015: durchschnittlich 2900 Zugriffe / Woche auf das Ehrenamtsportal
www.aachen.de/ehrenamt
Anmerkung: 12.01.2015 bis 08.02.2015 wurde nicht mit einbezogen aufgrund fehlender Daten.
Vor allem vor „Ehrenwert“ besuchen viele Interessierte die Homepage; im laufenden Jahr wird v.a. die
„Stellenbörse für Ehrenamtler“ gerne und oft besucht. Sie bietet Interessierten die Möglichkeit nach
einer geeigneten Tätigkeit zu suchen. Ende 2015 waren knapp 200 Angebote der unterschiedlichsten
Kategorien im Internet vertreten
Zugriffe pro Woche auf www.aachen.de/ehrenamt
.
9. Vereinsdatenbank
Aufgrund von personeller Vakanz konnte die Vereinsdatenbank auch im Jahr 2015 noch nicht
eingeführt werden.
10.
Personalia
Ganzjähriger Einsatz von 1 Teilzeitkraft des gehobenen Dienstes sowie einer Vollzeitkraft des mittleren
Dienstes als überplanmäßige Stelle, darüber hinaus Abordnung während einer Stellenvakanz einer
Vollzeitkraft des gehobenen Dienstes als vorübergehende personalwirtschaftliche Maßnahme mit
parallel wahrzunehmenden eigenen Aufgaben aus einem anderen Themenbereich.
11.
Budget
Die Ehrenamtspässe und die Aktion “Ehrenwert” werden vollständig aus Spenden bezahlt.
Zu Leistungen an Freiwilligenzentren s. Punkt 7
Der Haushaltsansatz für das Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement betrug 4.800,- €,
verausgabt wurden davon 2850,99 €, größtenteils als Kostenersatz für VHS. Die Differenz ist dem städt.
Haushalt wieder zugeflossen
12.
Ehrenamt und Flüchtlinge
Durch den Flüchtlingszustrom ergaben sich für die Stadt zahlreiche neue Aufgaben. Eine davon war es,
die ehrenamtliche Hilfe, die zeitweise im Übermaß angeboten wurde, zu sammeln und zu kanalisieren. In
Zusammenarbeit mit den städtischen Stellen sowie für das zwischen Stadt und Städteregion Aachen
gegründete Bündnis für Flüchtlinge wurden daher Leitlinien für den Einsatz von Ehrenamtlern in der
Flüchtlingshilfe sowie Vorgaben für die zu treffenden Vereinbarungen erstellt. Diese allgemeinen
Grundlagen sind bis heute im Gebrauch und wurden in allen beteiligten Kommunen übernommen.
Anlage 1: Vereinbarungsvordruck und Rahmenbedingungen für Ehrenamtler in der Flüchtlingshilfe
13.
Sammelbeantragung von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen
Die Vorschriften des SGB zum Erfordernis des Nachweises eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses bei der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, aber auch mit
behinderten Menschen oder mit Flüchtlingen, wurden in Aachen mit allen Vereinen kommuniziert und
sind mittlerweile als Standard in städtischen Stellen etabliert.
Leider konnte eine Vereinfachung der Beantragungsmodalitäten für Vereinsaktive nicht herbeigeführt
werden, da dem rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
-----------------
Vereinbarung
zwischen der Stadt Aachen, Fachbereich Soziales und Integration
und
Frau / Herrn
Name und Vorname: _____________________________
Straße/HausNr._______________________________
PLZ/Ort:__________________________________
Telefon: _______________________________
Email: __________________________________
Ich erkläre mich bereit, ab dem __________________
o
in der Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge_____________________________________
o
im städtischen Übergangswohnheim___________________________________________
o
bei der Betreuung oder Begleitung von Flüchtlingen
ehrenamtlich mitzuarbeiten.
Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit werde ich folgende Aufgabe übernehmen:
AnsprechpartnerIn für alle Fragen die ehrenamtliche Mitarbeit und die Aufgabe betreffend ist:
Mitarbeiter/-inFB50
_________________________________________________________________________________
In gemeinsamer Absprache können bei Bedarf auch andere Aufgaben übernommen werden.
Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit entsteht für mich kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsoder Angestelltenverhältnis, nicht in ein Praktikum und auch nicht in ein Beschäftigungsverhältnis auf
Honorarbasis.
Ich bestätige, dass ich frei bin von ansteckenden Krankheiten. Im Falle einer Erkrankung oder
anderweitigen Verhinderung werde ich die Einrichtung unterrichten.
Es besteht kein Anspruch auf Vergütung; Fahrkosten oder sonstige Aufwendungen werden nicht
erstattet.
Bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bin ich haftpflicht- und unfallversichert.
Auf Wunsch erhalte ich eine Bescheinigung über den Inhalt und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Meine ehrenamtliche Tätigkeit kann ich jederzeit beenden; ich teile dies dann der Einrichtung mit.
Ich verpflichte mich, über alle mir in Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Mir ist bewusst, dass ich auch nach Beendigung meiner
Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.
Ich werde ein erweitertes Führungszeugnis i.S.v. § 30a BZRG i.V.m § 72a des achten Buches
Sozialgesetzbuch -Kinder und Jugendhilfe- vorlegen; mir wurde mitgeteilt, dass dieses gegen Vorlage
dieser Vereinbarung unentgeltlich beim Bürgerservice der Stadt Aachen beantragt werden kann.
Hiermit erkläre ich mich bereit, dass meine o.g. persönlichen Daten bei der Stadt Aachen
ausschließlich im inhaltlichen und zeitlichen Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß dieser
Vereinbarung gespeichert und verwaltet werden. Speicherung und Verwaltung der Daten dienen allein
internen und statistischen Zwecken wie Einladungen, Informationsschreiben o.ä. und werden nur mit
meiner ausdrücklichen Genehmigung an Dritte (z.B. Einrichtungen oder Träger) weitergegeben..
Aachen, den __________
___________________________
Unterschrift der/s ehrenamtlichen
Mitarbeiterin/Mitarbeiter
_______________________
Unterschrift der Leitung der
Einrichtung oder des zuständigen
Mitarbeiters des FB 50
Büro für Ehrenamt
und bürgerschaftliches Engagement
Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen –FB 01 – 52058 Aachen
Auskunft
Frau Mahr
Mitglieder im
Aachener Bündnis für Flüchtlinge
Stadt Aachen / Städteregion Aachen
Gebäude
Telefon
Telefax
e-mail
Internet
Verwaltungsgebäude Katschhof
+49 (0) 241 / 432 - 7239
+49 (0) 241 / 413541 - 7239
ehrenamt@mail.aachen.de
www.aachen.de/ehrenamt
…
Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge in Aachen
Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ehrenamtlern
Der anhaltende Zustrom von Menschen, die ihre Heimat aufgegeben haben, bringt für den Bund, das Land
und für die Kommunen eine Reihe von Aufgaben mit sich.
Erfreulich groß ist die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Bereitschaft bekundet haben, sich
ehrenamtlich in vielfältiger Form an der Erfüllung dieser Aufgaben zu beteiligen und die offiziellen Stellen zu
unterstützen.
Die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung verbleibt in jedem Fall bei
den öffentlichen Trägern oder den von ihnen beauftragten dienstleistenden Stellen.
Ehrenamtliche Arbeit unterstützt und ergänzt diese, wo immer es sinnvoll und möglich ist.
Für die zuständigen Dienststellen steht die mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge direkt
verbundene Aufgabenwahrnehmung im Vordergrund. Die Einbindung aller Hilfswilligen in die laufenden
Arbeiten und die Schaffung einer Ermöglichungskultur für freiwilliges Engagement ist langfristiges Ziel und
kurzfristig wünschenswert, steht aber hinter der unmittelbaren Aufgabenerledigung zurück.
Allen Hilfewilligen und ehrenamtlich Aktiven gilt der besondere Dank.
Der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern wird nach der betroffenen Zielgruppe und der Fristigkeit
unterschieden.
Unterscheidung nach der Zielgruppe:
In den Unterbringungsstellen des Landes sind Menschen für einen kurzen Zeitraum bis zur Stellung des
Asylantrages und Zuweisung in die dann aufzusuchende Kommune untergebracht. Ein Verbleib dieser
Menschen in der die Erstunterkunft stellenden Kommune ist nicht wahrscheinlich, der Aufenthalt nur von
kurzer Dauer.
Der Einsatz von Ehrenamtlern in Unterkünften des Landes unterstützt die sofort anfallenden Hilfsangebote
wie Unterbringung, Versorgung und unmittelbare Betreuung. Sie dient nicht vorrangig langfristigen Zielen mit
integrativem Charakter.
In den eigenen Unterkünften der Kommunen und in privaten Wohnungen leben Menschen, die für die Dauer
des Asylverfahrens diesen Kommunen zugewiesen wurden. Der Aufenthalt erstreckt sich zumindest auf die
Dauer des Verfahrens, ein Verbleib in der Kommune darüber hinaus ist möglich, je nach Ausgang des
Verfahrens wahrscheinlich.
Der Einsatz von Ehrenamtlern in diesen Unterkünften umfasst darüber hinaus auch mittel- und langfristig
angelegte Angebote.
Welche Hilfe wo am dringendsten benötigt wird, wie gestaltet werden sollte und überhaupt realisierbar ist,
kann am besten durch die jeweilige hauptamtliche Einrichtungsleitung oder den zuständigen Ansprechpartner
vor Ort entschieden und beurteilt werden. Der Schwerpunkt des Einsatzes von ehrenamtlichen Helfern sollte
daher vor Ort koordiniert werden.
Unterscheidung nach der Fristigkeit:
Nicht alle im fortgesetzten Einsatz von Ehrenamtlern wünschenswerten Ziele sind in der derzeit bestehenden
Situation sofort erreichbar. Es wird daher im Folgenden unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristig
verfolgten Zielen.
Zur Einsatzkoordination werden folgende Standards vorgegeben:
Kurzfristig ( Umsetzung sofort bis 6 Monate):
-
Jeder Ehrenamtler ist der Einrichtungsleitung / dem zuständigen Ansprechpartner namentlich bekannt
Jeder EA ist durch ein (Namens-)Schild als Ehrenamtler dieser Einrichtung erkennbar
Das Betreten der Unterkunft erfolgt in Absprache mit der Einrichtungsleitung, nicht unangemeldet und
stets in Respekt der Privatsphäre der dort lebenden Menschen
Mittelfristig ( Umsetzung so schnell wie möglich bis spätestens 1 Jahr):
-
-
Alle Ehrenamtler bringen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei
Zwischen Ehrenamtler und Einrichtung/Träger wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die über
wichtige Eckdaten der Tätigkeit Auskunft gibt, wie; Aufgabenbeschreibung, Ansprechpartner,
Versicherung, Kostenerstattung, Verschwiegenheitsverpflichtung etc. (Musterformulierung in Arbeit)
Alle Ehrenamtler erhalten maßgebliche Informationen für den Umgang mit der betreuten
Personengruppe (Residenzpflicht, keine Freizügigkeit, Eckdaten Asylverfahrensgesetz etc.)
Langfristig (Umsetzung so schnell wie möglich bis 2 Jahre):
-
Alle Ehrenamtler werden auf Wunsch im Rahmen von Fortbildungsgeboten begleitet
Alle Ehrenamtler erhalten die Möglichkeit an Supervisionen und informellen Zusammenkünften mit
anderen Ehrenamtlern teilzunehmen
Die Angebote der einzelnen Einrichtungen werden miteinander vernetzt
Die hier aufgeführten Standards unterliegen einer laufenden Qualitätskontrolle durch alle beteiligten Stellen,
sind laufend an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und nachzubessern.
I.A.
gez.
Mahr