Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173258.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
21.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0315/WP17
öffentlich
21.11.2016
FB 45/400
Regelung des Winterdienstes an städt. Gymnastik-, Turn- und
Sporthallen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.11.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Übernahme des Winterdienstes an den städtischen
Gymnastik-, Turn- und Sporthallen durch die Vereine im laufenden Winterhalbjahr 2016/2017 nicht
vorzusehen.
Zur weiteren Beratung der zukünftigen Vorgehensweise wird die Angelegenheit an den
Sportausschuss und an den Schulausschuss zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Vorlage FB 45/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die in diesem Jahr entstehenden zusätzlichen Kosten können durch Mittelverlagerungen innerhalb
des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule gedeckt werden.
Vorlage FB 45/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Winterdienst an städtischen Schulen wurde zur Wintersaison 2014/ 2015 umgestellt. Die
Anpassung war vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Regelungen erforderlich geworden.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Schulhausmeister nur noch während ihrer Dienstzeit den
Winterdienst sicherstellen. Nach Dienstende übernimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst
auf den Außenflächen. Darüber hinaus nimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst bei
Erkrankung der Schulhausmeister wahr. Der Umfang des Winterdienstes wurde an dem nach
Ortsrecht festgelegten Zeitfenster (bis 20.00 Uhr) ausgerichtet. Nach Dienstende der
Schulhausmeister werden nur die Gehwege um die Schulgelände (Außenfläche) von Schnee und Eis
befreit. Eine Räumung der Zuwegungen auf dem Gelände (Innenfläche) erfolgt derzeit nicht.
Montag bis
08.00 – 16.15 Uhr
Schulhausmeister/in
Außen- & Innenfläche
16.15 – 20.00 Uhr
E 18
Außenfläche
08.00 – 15.30 Uhr
Schulhausmeister/in
Außen- & Innenfläche
15.30 – 20.00 Uhr
E 18
Außenfläche
Samstag
07.00 – 20.00 Uhr
E 18
Außenfläche
Sonntag / Feiertage
09.00 – 20.00 Uhr
E 18
Außenfläche
Donnerstag
Freitag
Problemstellung
Die Nutzung, insbesondere der Turnhallen, geht über den derzeit geregelten Zeitraum hinaus. Die
Verkehrssicherungspflicht und in der Folge die Streu- und Räumpflicht besteht auf den Innenflächen
über 20.00 Uhr hinaus.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Regelung und der Empfehlung des Rechtsamtes sowie der
Belegungen der Turnhallen muss der Winterdienst für die Zuwegung auf den Innenflächen nun somit
im folgenden Zeitfenster zusätzlich sichergestellt werden:
Montag bis Donnerstag
16.15 – 23.00 Uhr
Freitag
15.30 – 23.00 Uhr
Samstag (im Bedarfsfall)
07.00 – 23.00 Uhr
Sonntag, Feiertag (im Bedarfsfall)
09.00 – 23.00 Uhr
Nachdem die zunächst vorgesehene Überlegung, den Winterdienst in den o.g. Zeiträumen durch die
Nutzer der städtischen Gymnastik-,Turn- und Sporthallen sicher zu stellen und dies mit den Vereinen
als Nutzer kommuniziert wurde, wurden von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen an sie
gerichtete Rückfragen an die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. In der Folge fand am
15.11.2016 ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Fraktionen statt.
Nach einer erneuten Überprüfung der Angelegenheit wird vorgeschlagen, für die Wintersaison
2016/2017 die Vereine für die Sicherstellung des Winterdienstes in der Nutzungszeit nicht in Anspruch
zu nehmen.
Vorlage FB 45/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 3/4
Stattdessen soll der Winterdienst wie folgt gewährleistet werden:
Ausweitung des Auftrages an den Aachener Stadtbetrieb zur Sicherstellung des Winterdienstes auf
den Innen- und Außenflächen bis 20.00 Uhr.
Beauftragung einer Fremdfirma für den Winterdienst für die Zuwegung auf den Innenflächen
zwischen 20.00 und 23.00 Uhr bzw. bis Nutzungsende im Bedarfsfall.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sind Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen
sowie Gespräche mit Vertretern der Sportvereine im ersten Halbjahr des kommenden Jahres
vorgesehen.
Vorlage FB 45/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
Seite: 4/4