Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172733.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
11.11.16, 12:00
Aktualisiert
18.04.17, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0305/WP17
öffentlich
11.11.2016
FB 45/300
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederungshilfe
nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2016 (01.01.2016 05.10.2016)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.11.2016
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0305/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag*
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Fortgeschrie-
Ansatz 2017
bener Ansatz
ff.***
2017 ff.****
27.977.800
27.977.800
79.015.800
79.015.800
0
0
58.720.300
58.720.300
169.610.600
169.610.600
0
0
0
0
0
0
0
0
-30.742.500
-30.742.500
-90.594.800
-90.594.800
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0305/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der
Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge (UMA / UMF) sind
gesonderte Anlagen beigefügt.
1. Ausgabenentwicklung
Der Daten- und Erkenntnisstand vom 05.10.2016 bestätigt die im 2. Quartalsbericht 2016 ausführlich
beschriebene Entwicklung.
Für 2016 geht FB 45 von einer Gesamtvormerkungssumme von rund 62.447 Mio. Euro aus. Bei einer
angenommenen Realisierungsquote von 92% im klassischen HzE Bereich und 95% im Bereich der
UMA / UMF sowie des erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten in Höhe von 1.000.000 Euro bedeutet
dies einen Ist – Aufwand in Höhe von 58.720.000 Euro.
Dem gegenüber steht ein Haushaltsansatz in Höhe von 58.720.300 Euro inclusive der zusätzlich
bereitgestellten Mittel.
Der 2. Quartalsbericht 2016 basierte auf einer Datenlage bis zum 24.08.2016. Die dort ausführlich
beschriebenen Entwicklungen haben sich in den Folgewochen, bis zum 05.10.2016 weitestgehend
bestätigt.
2. Ertragsseite
Wie im 2. Quartalsbericht 2016 ausführlich beschrieben, müssen im Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge die Altfälle bis zum 31.12.2016 mit den überörtlichen Trägern abgerechnet
sein. Das zuständige Sozialraumteam VIII hat die hierfür erforderlichen Arbeiten geleistet (rd. 1.400
Fälle), da FB 45 zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass gegenüber den überörtlichen Trägern,
die keine Erklärung zum Einredeverzicht (in diesem Fall können die Kosten auch noch nach Ablauf
der Frist abgerechnet werden) vornehmen, über FB 30 entsprechend Klage eingereicht wird.
Nach der Ende Oktober stattgefundenen Konferenz der Landesministerpräsidenten liegen lediglich
von Nordrhein-Westfalen (beiden Landesjugendämtern) und Rheinland-Pfalz die entsprechenden
Einredeverzichtserklärungen vor. Da die Ministerpräsidenten jedoch eine entsprechende Empfehlung
zum Einredeverzicht ausgesprochen haben, wird noch davon ausgegangen, dass die umfangreichen
Klageverfahren vermieden werden können.
Tatsache ist, dass die situationsbedingte Überlastung dazu führt, dass bisher wenige überörtliche
Träger die geltend gemachten Kosten erstattet haben.
Vorlage FB 45/0305/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/4
3. Fallzahlenentwicklung
3.1 Allgemein inkl. der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge
In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wurden 3.861 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen bearbeitet. Im Vergleich zum 31.08.2016 mit 3.721 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen ist eine weitere Steigerung zu vermerken.
Eine Steigerung ist insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe, von 1313 Hilfen (01.01.2016) auf 1469 Hilfen (30.09.2016) zu verzeichnen.
Die stationären Maßnahmen sanken im gleichen Zeitraum von 980 auf 883 laufende Fälle.
Es kam zu 1.163 absoluten Zugängen und zu 1.095 absoluten Abgängen.
Zum 30.09.2016 wurden 2.766 Hilfen geleistet.
3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt
1009 unbegleitete Minderjährige betreut. (1205 Hilfen im Jahr 2015)
377 absolute Zugänge und 395 absolute Abgänge sind zu verzeichnen.
Zum 30.09.2016 wurden 614 junge Menschen begleitet. (632 im Jahr 2015)
4. Ursachen der Ausgaben- und Fallentwicklung
Hier bezieht sich FB 45 auf die Ausführungen des 2. Quartalsberichtes 2016 vom 03.08.2016, beraten
am 27.09.2016 im KJA und entschieden am 26.10.2016 im Rat.
Wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Bewertung der Fallzahlenentwicklung haben sich in den
wenigen Wochen seit dem 2. Quartalsbericht nicht ergeben.
5. Fazit
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Anlage/n:
Anlage 1
Übersicht über den Maßnahmenbestand zum Stichtag
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - Stand 05.10.2016
Anlage 3
Entwicklung der monatlichen Vormerkungen
Vorlage FB 45/0305/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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