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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
172391.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
11.10.17, 07:20
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 18/0079/WP17 öffentlich 02.11.2016 Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Brand und den Recyclinghof Aachen Eilendorf Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.11.2016 BAASt Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes und die Änderungen der Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe Aachen-Eilendorf und AachenBrand zustimmend zur Kenntnis. Vorlage E 18/0079/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.11.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Aufgrund der beschlossenen Neuausrichtung der AWI zum 01.01.2017 sind Mengenverschiebungen im Bereich Sperrgut vom Hohlsystem (Straßensammlung) zum Bringsystem (Recyclinghof) zu erwarten. Desweiteren werden Mengenverschiebungen im Bereich der Grünschnittsammlung vom Hohlsystem (Biotonne) zu den Bringsystemen Recyclinghöfe und Grünschnittcontainersammlung erwartet. Aus diesen Gründen wird die Annahme von Sperrgut zusätzlich auch am Recyclinghof in Brand ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Annahme von Sperrgut an beiden Recyclinghöfen auf max. 1 m³ (PKW Ladung, kleiner Hänger) begrenzt. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse am Recyclinghof in Brand muss bei Einführung der Sperrgutannahme die Annahme von Bauschutt an beiden Recyclinghöfen von 0,5 m³ auf 0,1 m³ eingeschränkt werden. Die Benutzungsordnungen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dienen zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf den Recyclinghöfen AachenEilendorf und Aachen-Brand. Die Benutzungsordnungen dienen außerdem dazu, die Kosten durch vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises stabil zu halten. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Benutzungsordnungen wird das Ziel verfolgt, den Service besonders am Recyclinghof Brand zu steigern und trotzdem weiterhin die besondere Dienstleistung der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten. Anlage/n: Änderungen Benutzungsordnung der Recyclinghöfe Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf Vorlage E 18/0079/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.11.2016 Seite: 2/2 Benutzungsordnung Recyclinghof Brand -Änderungen Nov. 2016 § 2 Allgemeines Alt (4) Der Recyclinghof steht nur den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige Abfallberatung. Neu (4) Der Recyclinghof steht nur den Grundstückeigentümern und den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige Abfallberatung. § 4 Anlieferung auf dem Recyclinghof Alt (6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass der Abfallerzeuger aus dem Gebiet der Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins). Neu (6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass die angelieferten Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins). Benutzungsordnung Recyclinghof Brand -Änderungen Nov. 2016 § 5 Abgabemöglichkeiten Alt (1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen: • Mineralischer Bauschutt → ca. 0,5 m³ Neu (1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:  Mineralischer Bauschutt → ca. 0,1 m³  Sperrgut → ca. 1,0 m³ § 6 Zurückweisen von Abfällen Alt (1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal zurückgewiesen werden. Neu § 6 Zurückweisen von Abfällen (1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal zurückgewiesen werden. Teilabladung ist nicht zulässig. Benutzungsordnung Recyclinghof Eilendorf -Änderungen Nov. 2016 § 2 Allgemeines Alt (4) Der Recyclinghof steht nur den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige Abfallberatung. Neu (4) Der Recyclinghof steht nur den Grundstückseigentümern und den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige Abfallberatung. § 4 Anlieferung auf dem Recyclinghof Alt (6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass der Abfallerzeuger aus dem Gebiet der Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins). Neu (6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass die angelieferten Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins). Benutzungsordnung Recyclinghof Eilendorf -Änderungen Nov. 2016 § 5 Abgabemöglichkeiten Alt (1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:  Mineralischer Bauschutt → ca. 0,5 m³  Sperrgut → ca. 5 Teile Neu (1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:  Mineralischer Bauschutt → ca. 0,1 m³  Sperrgut → ca. 1,0 m³ § 6 Zurückweisen von Abfällen Alt (1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal zurückgewiesen werden. Neu § 6 Zurückweisen von Abfällen (1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal zurückgewiesen werden. Teilabladung ist nicht zulässig.