Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172391.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
11.10.17, 07:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0079/WP17
öffentlich
02.11.2016
Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Brand und den
Recyclinghof Aachen Eilendorf
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.11.2016
BAASt
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes
und die Änderungen der Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe Aachen-Eilendorf und AachenBrand zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage E 18/0079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.11.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Aufgrund der beschlossenen Neuausrichtung der AWI zum 01.01.2017 sind Mengenverschiebungen
im Bereich Sperrgut vom Hohlsystem (Straßensammlung) zum Bringsystem (Recyclinghof) zu
erwarten. Desweiteren werden Mengenverschiebungen im Bereich der Grünschnittsammlung vom
Hohlsystem (Biotonne) zu den Bringsystemen Recyclinghöfe und Grünschnittcontainersammlung
erwartet.
Aus diesen Gründen wird die Annahme von Sperrgut zusätzlich auch am Recyclinghof in Brand
ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Annahme von Sperrgut an beiden Recyclinghöfen auf max. 1
m³ (PKW Ladung, kleiner Hänger) begrenzt.
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse am Recyclinghof in Brand muss bei Einführung der
Sperrgutannahme die Annahme von Bauschutt an beiden Recyclinghöfen von 0,5 m³ auf 0,1 m³
eingeschränkt werden.
Die Benutzungsordnungen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dienen
zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf den Recyclinghöfen AachenEilendorf und Aachen-Brand. Die Benutzungsordnungen dienen außerdem dazu, die Kosten durch
vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises stabil zu halten.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Benutzungsordnungen wird das Ziel verfolgt, den Service
besonders am Recyclinghof Brand zu steigern und trotzdem weiterhin die besondere Dienstleistung
der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten.
Anlage/n:
Änderungen Benutzungsordnung der Recyclinghöfe Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf
Vorlage E 18/0079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.11.2016
Seite: 2/2
Benutzungsordnung Recyclinghof Brand -Änderungen Nov. 2016
§ 2 Allgemeines
Alt
(4) Der Recyclinghof steht nur den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung.
Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige Abfallberatung.
Neu
(4) Der Recyclinghof steht nur den Grundstückeigentümern und den Einwohnern der Stadt Aachen zur
Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige
Abfallberatung.
§ 4 Anlieferung auf dem Recyclinghof
Alt
(6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass der Abfallerzeuger aus dem Gebiet der Stadt
Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins).
Neu
(6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass die angelieferten Abfälle aus dem Gebiet der
Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins).
Benutzungsordnung Recyclinghof Brand -Änderungen Nov. 2016
§ 5 Abgabemöglichkeiten
Alt
(1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:
•
Mineralischer Bauschutt
→ ca. 0,5 m³
Neu
(1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:
Mineralischer Bauschutt
→ ca. 0,1 m³
Sperrgut
→ ca. 1,0 m³
§ 6 Zurückweisen von Abfällen
Alt
(1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal
zurückgewiesen werden.
Neu
§ 6 Zurückweisen von Abfällen
(1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal
zurückgewiesen werden. Teilabladung ist nicht zulässig.
Benutzungsordnung Recyclinghof Eilendorf -Änderungen Nov. 2016
§ 2 Allgemeines
Alt
(4) Der Recyclinghof steht nur den Einwohnern der Stadt Aachen zur Verfügung.
Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre zuständige
Abfallberatung.
Neu
(4) Der Recyclinghof steht nur den Grundstückseigentümern und den Einwohnern der Stadt
Aachen zur Verfügung. Städteregionsangehörige Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an
ihre zuständige Abfallberatung.
§ 4 Anlieferung auf dem Recyclinghof
Alt
(6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass der Abfallerzeuger aus dem Gebiet der Stadt
Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins).
Neu
(6) Der Anlieferer muss auf Anfrage nachweisen, dass die angelieferten Abfälle aus dem Gebiet der
Stadt Aachen stammt (z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins).
Benutzungsordnung Recyclinghof Eilendorf -Änderungen Nov. 2016
§ 5 Abgabemöglichkeiten
Alt
(1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:
Mineralischer Bauschutt
→ ca. 0,5 m³
Sperrgut
→ ca. 5 Teile
Neu
(1) Folgende Wertstoffe werden wie nachfolgend aufgeführt angenommen:
Mineralischer Bauschutt
→ ca. 0,1 m³
Sperrgut
→ ca. 1,0 m³
§ 6 Zurückweisen von Abfällen
Alt
(1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal
zurückgewiesen werden.
Neu
§ 6 Zurückweisen von Abfällen
(1) Abfälle, die über die oben genannten Mengen hinausgehen, dürfen vom Betriebspersonal
zurückgewiesen werden. Teilabladung ist nicht zulässig.