Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173001.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
15.11.16, 12:00
Aktualisiert
27.06.17, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0313/WP17
öffentlich
15.11.2016
Frau Wilden
Evaluation im Bereich der städtischen Schulsekretariate und
Ausweitung der Bewirtschaftung der vorhandenen Stellen um 78
Wochenstunden
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0313/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0313/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
In Ergänzung zu der in die Sitzung am 21.04.2016 eingebrachten Vorlage FB 45/0229/WP17 folgen
hiermit weitere Informationen zur Veränderung des Stellenbemessungssystems in den städtischen
Schulsekretariaten sowie zur ersten Evaluation des 2013 eingeführten Systems.
Das bis 2013 angewandte Stellenbemessungssystem im Bereich der Schulsekretariate war seit 1987
nicht mehr verändert worden. Aufgrund der in 26 Jahren enorm veränderten Aufgabenstellungen in
den Schulsekretariaten schien eine Überarbeitung allerdings überfällig. Unter Beteiligung des FB 45,
Vertreterinnen aus den Schulsekretariaten der unterschiedlichen Schulformen, des Personalrats sowie
des FB 11 wurde seinerzeit ein umfangreicher Tätigkeitskatalog für jede einzelne Schulform
erarbeitet, der das jeweilige Tätigkeitsfeld in den Schulsekretariaten vollständig abdeckte. Schon
damals war jedoch klar, dass sich dieses Tätigkeitsfeld in stetigem Wandel befindet und Anpassungen
immer wieder notwendig sein würden. Eine regelmäßige Überprüfung war daher von vornherein
vorgesehen und sollte unter Federführung des FB 45 erfolgen.
Evaluation
Im Rahmen der Evaluation erfolgten erneut umfangreiche Vor-Ort-Beobachtungen mit Zeitmessungen
durch FB 11 sowie mehrere Treffen der AG Schulsekretariate, in denen die Aktualität der im
Tätigkeitskatalog enthaltenen Tätigkeiten sowie der dafür hinterlegten Zeitbedarfe und Bezugsgrößen
diskutiert wurde. Dabei wurden erwartungsgemäß verschiedene Änderungsnotwendigkeiten deutlich.
Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen
Die Jahre seit der Einführung des neuen Tätigkeitskatalogs waren und sind besonders geprägt von
der steigenden Zahl der Flüchtlingskinder sowie der inklusionsbedingten Zunahme von Schülerinnen
und Schülern im Gemeinsamen Lernen (GL-Schüler), die auch in den Sekretariaten zu erhöhtem
Arbeitsaufwand führen.
Dem wurde im Rahmen der Evaluation insofern Rechnung getragen, als zusätzlich zu den bisher für
die Bemessung des Stellensolls maßgeblichen Schüler- und Lehrerzahlen nunmehr auch die Anzahl
der Vorbereitungsklassen/Internationalen Förderklassen sowie die jeweilige Zahl der GL-Schüler an
einer Schule Einfluss auf die Berechnungen haben.
So
wird
seit
August
2016
für
jede
an
einer
weiterführenden
Schule
eingerichtete
Vorbereitungsklasse/Internationale Förderklasse eine zusätzliche Wochenstunde im Sekretariat
anerkannt. Zur Feststellung dieses Bedarfes haben zwei betroffene Sekretariate im Vorfeld die
anfallenden Arbeiten und Zeiten dokumentiert.
In den Grundschulen dagegen gibt es keine Vorbereitungsklassen/internationalen Förderklassen. Hier
ist durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern die Zahl der sogenannten Seiteneinsteiger enorm
angestiegen. Daher wurde die für die Arbeiten im Zusammenhang mit Seiteneinsteigern anerkannte
Arbeitszeit bei den Grundschulen deutlich erhöht, sodass sich die Aufnahme von Flüchtlingskindern
auch dort stärker auswirkt.
Vorlage FB 45/0313/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Darüber hinaus werden, befördert durch die Inklusion, zwischenzeitlich vermehrt GL-Schüler an
Regelschulen aufgenommen, wobei einige Schulen mehr, andere weniger betroffen sind. Der mit der
Aufnahme der GL-Schüler verbundene, erhöhte Beratungs- und Unterstützungsaufwand schlägt sich
auch deutlich wahrnehmbar in den Schulsekretariaten nieder. Die in diesem Zusammenhang
berücksichtigten Zeiten wurden erhöht und werden darüber hinaus seit Schuljahresbeginn auf die an
der jeweiligen Schule aufgenommenen GL-Schüler bezogen. Dadurch ergibt sich ein realistischeres
Bild als bisher.
Bei aller im Rahmen einer Stellenbemessung notwendigen Vereinheitlichung soll auch die
Individualität der Schulen weitestgehend berücksichtigt werden.
So wurde im bisherigen Tätigkeitskatalog für die Mitarbeit der Schulsekretärinnen bei Spiel-, Sport und
Schulveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Schulform ein festes Zeitkontingent berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden bei verschiedenen Schulen sog. Sonderkontingente anerkannt, wenn die
Schulsekretärinnen durch besondere Programme oder Veranstaltungen besonders beansprucht
waren.
Letztlich zeichnet sich jedoch jede Schule durch ihr ganz eigenes „Schulprogramm“ aus, in dessen
Rahmen ganz unterschiedliche Angebote gemacht oder Veranstaltungen durchgeführt werden. Die
Anerkennung eines einheitlichen Zeitkontingents für alle Schulen einer Schulform und die darüber
hinausgehende Würdigung nur einzelner Besonderheiten entpuppte sich im Laufe der Zeit als wenig
realistisch und damit in der Praxis als problematisch.
Die Verwaltung stellt Zeitkontingente für unterstützende Arbeiten, die im Zusammenhang mit
Schulprojekten oder besonderen Aufgabenstellungen aus dem Schulprogramm stehen, zur
Verfügung.
Auswirkungen der erfolgten Anpassungen auf die Stundenbedarfe
Im Ergebnis führten die vorgenannten inhaltlichen wie auch zeitlichen Anpassungen dazu, dass
gerade bei den Gymnasien, aber auch bei allen anderen Schulen, die Stundenkontingente
aufzustocken waren.
Die zuletzt durch Schulschließungen frei gewordenen Sekretariatsstunden konnten zunächst dazu
genutzt werden, die nach der Evaluation erforderlichen rund 70 Mehrstunden an allen weiterführenden
und Förderschulen ab Beginn des Schuljahres 2016/2017 kostenneutral zu decken.
Die große Anzahl der Grundschulen führt allerdings in der Regel dazu, dass schon geringfügige
Anpassungen bei den einzelnen Grundschulen in der Summe ganz maßgeblich sein können. Die
aktuelle Überprüfung der Aufgaben ergab allein für den Grundschulbereich ein Stundenmehrbedarf in
Höhe von insgesamt rund 170 Wochenstunden / 4,25 Vollzeitäquivalenten.
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Aachen ließ jedoch eine sofortige und vollumfängliche
Realisierung dieses Ergebnisses nicht zu. Daher hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 23.06.2016 auf Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts 2017 die Ausweitung der Bewirtschaftung der vorhandenen Stellen im Bereich der
Vorlage FB 45/0313/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Grundschulen um 78 Wochenstunden / 2 Vollzeitäquivalente beschlossen. Diese Ausweitung geht mit
einer jährlichen Personalkostensteigerung von rund 93.000 € einher.
Die Verteilung dieser zusätzlichen Stunden wird zielgerichtet zur Abdeckung der aus den oben
beschriebenen Aufgabenveränderungen resultierenden Mehraufwände verwendet werden.
Die Auswirkungen der Überarbeitung des Stellenbemessungssystems werden bei einer beispielhaften
Betrachtung verschiedener Grundschulen deutlich:
die
GGS
Walheim
soll
0,5
Wochenstunden
zusätzlich
erhalten
(Anerkennung
des
Sockelbetrages, 6 Seiteneinsteiger/innen ab 01/2016)
die Schwerpunktschule GGS Am Höfling soll 4,5 Wochenstunden zusätzlich erhalten
(Anerkennung des Sockelbetrages, 7 Seiteneinsteiger/innen ab 01/2016 sowie 25 GLSchüler/innen)
die KGS Passstraße soll 2,0 Wochenstunden zusätzlich erhalten (Anerkennung des
Sockelbetrages, 3 Seiteneinsteiger/innen ab 01/2016, 9 Kinder im Deutsch-Intensiv-Kursen sowie
12 GL-Schüler/innen)
die KGS Düppelstraße soll 3,5 Wochenstunden zusätzlich erhalten (Anerkennung des
Sockelbetrages, 10 Seiteneinsteiger/innen ab 01/2016, 13 Kinder im Deutsch-Intensiv-Kursen
sowie 15 GL-Schüler/innen)
Die Zahlen wurden auf der Datenbasis des Schuljahres 2015/2016 ermittelt, da zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung die Daten aus der Schulstatistik des Schuljahres 2016/2017 noch nicht vorlagen.
Weitere Schritte
Sobald die aktuellen Werte aus der Schulstatistik vorliegen, werden diese in das überarbeitete
Bemessungssystems eingearbeitet und die Berechnung der für 2017 erforderlichen Wochenstunden
für alle Schulen erfolgen. Die Sekretariatsstunden der weiterführenden und Förderschulen werden
nach der außerordentlichen Anpassung zum 01.08.2016 nunmehr zum 01.01.2017 wieder planmäßig
angepasst, die Stundenkontingente der Grundschulen werden nach Genehmigung des Haushalts
angepasst.
Zukünftig sollen die Stundenwerte dann, wie üblich, jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst
werden.
Unter Federführung der Abteilung Schule sind auch in der Zukunft wiederkehrende Überprüfungen
des Tätigkeitskatalogs vorgesehen, wann immer der entsprechende Bedarf dafür gesehen wird –
spätestens aber nach einem Zeitraum von drei Jahren.
Vorlage FB 45/0313/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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