Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172261.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
03.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0302/WP17
öffentlich
03.11.2016
FB 45/300
Darstellung der geförderten Projekte zur Integration von neu
zugewanderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2016
17.11.2016
SchA
KJA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die hohe Zahl von zugewanderten jungen Flüchtlingen in Aachen hat neben städtischen, bereits im
KJA und Schulausschuss behandelten Maßnahmen, auch zu einer Förderung von diesbezüglichen
Maßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie seitens des Bundes geführt.
1. Das Landesjugendamt hat mit Bescheid vom 31.05.2016 das Projekt zur modellhaften Erprobung
von Konzepten zur Integration junger Geflüchteter über Angebote der Jugendsozialarbeit, mit
95.000 Euro für den Zeitraum 01.06.2016 bis 31.12.2016 bewilligt.
2. Mit Schreiben vom 06.06.2016 erhielt der Fachbereich 45 die Zusage seitens der
Bezirksregierung Köln, dass diese beabsichtigt, der Stadt Aachen zwei Landesstellen für
Schulsozialarbeiter zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
zur Verfügung zu stellen.
3. Die Verwaltung der Städteregion Aachen hat in Abstimmung mit dem FB 45 beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung den Antrag auf Fördermittel zur kommunalen
Koordinierung der Bildungsangebote für neu Zugewanderte gestellt. Beantragt wurden drei Stellen
für das gesamte Städteregionsgebiet, wovon eine Person im FB 45 angesiedelt wird, die für das
Gebiet der Stadt Aachen zuständig ist. Es steht zu erwarten, dass der Antrag zeitnah bewilligt
wird.
4. Im Rahmen der Schulpsychologie stellt das Land NRW für die Dauer von knapp drei Jahren
Personal zur Verfügung, damit die zugewanderten Schülerinnen und Schüler in ihrer Integration
unterstützt werden.
Im Folgenden werden kurz die Projekte, an denen der Fachbereich 45 beteiligt ist, mit ihren Inhalten
beschrieben.
Anspruch und Ziel des FB 45 ist es, die oben beschriebenen Projekte miteinander zum Wohle der
zugewanderten Kinder, Jugendlichen und Familien zu vernetzen und mit den etablierten
Helfersystemen in Einklang zu bringen.
2. Projekt: Jugendsozialarbeit und Flüchtlinge
2.1 Ziel
Im Projekt sollen zugewanderte junge Menschen individuell beraten und unterstützt werden, um an
den Schnittstellen der Integration, z. B. im Übergang in die Arbeitswelt, erfolgreich in Regelsysteme
einmünden zu können.
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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2.2 Zielgruppe
Das Projekt richtet sich an junge zugewanderte Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren, die (in
Kürze) nicht mehr schulpflichtig sind oder keine Schule besuchen und in einem erhöhten Maß auf
Unterstützung angewiesen sind. Hierbei werden insbesondere die über 18-jährigen Flüchtlinge in den
Blick genommen.
2.3 Förderzeitraum
01.06.2016 bis 31.12.2016
2.4 Kooperationspartner
Das Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Maria im Tann und die Jugendberufshilfe des
FB 45 sind gemeinsam Träger des Projektes.
2.5 Inhalt
Inhalte sind die Betreuung, Sprachvermittlung sowie das Angebot sinnvoller Beschäftigung und die
Förderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Zum Konzept gehört die kontinuierliche
sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies geschieht
insbesondere durch Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem individuellen Prozess
der Berufsorientierung und Lebensplanung. Darüber hinaus können die Projektteilnehmer und Teilnehmerinnen an werkpädagogischen Angeboten in einem von jeweils drei Werkbereichen
teilnehmen.
Zur Verfügung stehen bei AMOTIMA die Gewerke Holz-, Metall-, Blumen- und Kochwerkstatt sowie
bei der Jugendberufshilfe die Gewerke Metall-, Hauswirtschafts-, Garten- und Landschaftsbau. In
diesen Angeboten steht das Erlernen oder Ausbauen von handwerklichen Grundfertigkeiten im
Vordergrund.
Ein weiterer wesentlicher Baustein des niedrigschwelligen Berufsorientierungsangebotes ist die
Sprachvermittlung. Diese ist im Rahmen dieses Projektes berufsorientiert, d.h. sie ist im Hinblick auf
die spätere berufliche Entwicklung ausgerichtet.
Die einzelnen Elemente zielen auf eine Eingliederung in einen strukturierten Tagesablauf.
2.6 Finanzierung
Die Landesförderung in Höhe von 95.000 Euro ist bis zum 31.12.2016 bewilligt. Eine
Anschlussfinanzierung ist seitens des Landes in Aussicht gestellt.
2.7 Ausblick
Nach heutiger Bewilligungslage muss das Projekt zum 31.12.2016 wieder eingestellt werden, da zu
diesem Zeitpunkt ein erneuter Bewilligungsbescheid des Landes noch nicht vorliegen wird und somit
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auch weder beim Kooperationspartner Maria im Tann, noch beim FB 45 das dafür eingestellte
Personal weiter beschäftigt werden kann. Ein Gespräch hierüber mit den Projektkommunen ist seitens
des Ministeriums avisiert.
Seitens der Stadt wurde das Projekt unter Pos. 3.3. in den „Maßnahmenplan zum Integrationsplan der
Stadt Aachen“ aufgenommen.
3. Projekt: Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler
3.1 Ziel
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche in vergleichbaren
Lebenslagen, z. B. im Rahmen der EU-Binnenwanderung eingewanderte Sinti und Roma, sollen so
schnell und so gut wie möglich in die nordrhein-westfälischen Schulen integriert werden.
Fachkräfte sollen diese Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien in multiprofessionellen Teams
gemeinsam mit den jeweiligen Lehr- und Fachkräften in den Schulen, mit anderen Akteuren der
sozialen Arbeit in Schulen und mit Akteuren der Integration durch Bildung, beraten und unterstützen.
3.2 Zielgruppe
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sind die Adressaten des Projektes.
3.3 Förderzeitraum
Zwei Landesstellen werden voraussichtlich ab 01.01.2017 unbefristet zur Verfügung gestellt. Eine
kommunale Stelle muss entsprechend komplementär bereitgestellt werden.
3.4 Kooperationspartner
Die beiden landesseitig beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte und eine kommunal
beschäftigte SchulsozialarbeiterIn sowie die jeweiligen Lehr- und Fachkräfte in den Schulen
kooperieren mit den anderen Akteuren der sozialen Arbeit in Schulen und den Akteuren in der
Integration.
3.5 Inhalt
Drei sozialpädagogische Fachkräfte kümmern sich in Schulen um diese Kinder, Jugendlichen und ihre
Familien und beraten und unterstützen deren Integration durch Bildung.
Vorlage FB 45/0302/WP17 der Stadt Aachen
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Sie sind zuständig für alle Aachener Grundschulen basierend auf den Grundschulen mit Deutsch
Intensivkursen (DIKu), ferner für die weiterführenden Schulen mit Sprachfördergruppen im Stadtgebiet
und insbesondere für die weiterführenden Schulen im Sozialraum Burtscheid/Beverau.
In der direkten Arbeit mit der Zielgruppe setzen die Fachkräfte die Methoden der Sozialen Arbeit ein.
Die Maßnahmenpalette umfasst sowohl präventive als auch intervenierende Angebote und ist
grundsätzlich niederschwellig ausgerichtet. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise situative
Beratungsgespräche bei individuellen Fragen und Anliegen, Klärung der individuellen Situation der
Schüler/innen und Installation nötiger Hilfen, Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Therapeuten etc., Hilfen
zur Strukturierung des Alltags, Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, themenorientierte
Gruppenangebote/Gesprächskreise, Maßnahmen zu lösungsorientiertem Konfliktmanagement und
Angebote zur Förderung eines konstruktiven und wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt.
Sowohl die Einzelfallhilfe mit individueller Beratung, Unterstützung und Begleitung sowie die Angebote
im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit zielen auf eine gelingende Bewältigung des Alltags und der
Integration ab.
Die Fachkräfte arbeiten kontinuierlich mit den Lehrkräften, den Schulsozialarbeiter/innen und den
Fachkräften der OGS zusammen. Dies geschieht in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen.
Die Arbeit geschieht in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten bzw. mit den bestellten
Vormündern, den Betreuern, den bereits vorhandenen Paten und Mentoren sowie den involvierten
Fachkräften des gesamten Hilfesystems, im Besonderen mit den Bezirkssozialarbeitern der
Sozialraumteams und den Sozialarbeitern der Gemeinschaftseinrichtungen des Sozialamtes.
Darüber hinaus ist die Kooperation mit den Bildungskoordinatoren, den Mitarbeiter/innen des
Kommunalen Integrationszentrums und des Schulpsychologischen Teams geboten.
Weitere wichtige Ansprechpartner sind der Regionale Fachberater für Integration am Ort der Schule
sowie die Fachkräfte der Multiprofessionellen Teams der StädteRegion Aachen. Letzteres trifft
insbesondere auf eine Vernetzung in Fällen des Übergangs in die berufsbildenden Schulen der
StädteRegion zu. Bei Bedarf werden die regionalen Bildungsnetzwerke und die Akteure aus dem
Arbeitsfeld "Kein Abschluss ohne Anschluss" kontaktiert und einbezogen.
Daneben ist eine enge Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Gruppen
anzustreben.
3.6 Finanzierung
Das Land NRW zahlt die Personalkosten für die dauerhaft einzustellenden sozialpädagogischen
Fachkräfte im Landesdienst. Die Stadt Aachen stellt eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit zur
Verfügung und trägt die Sachkosten und Ausstattungskosten für alle drei Stellen.
3.7 Ausblick
Bei gleichzeitiger Bereitstellung der entsprechenden kommunalen Fachkraft kann das Projekt je nach
Bedarfslage dauerhaft weiter betrieben werden.
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4. Projekt: Bildungskoordinator im FB 45
4.1 Ziel
Der Bildungskoordinator im Kontext des FB 45 soll einen Beitrag dazu leisten, dass Flüchtlingskinder/familien in Aachen eine qualitativ gute und ihren Bedürfnissen entsprechende und kohärente
Unterstützungsstruktur vorfinden, die in die vorhandenen Systeme eingebettet ist.
Von ihm/ihr sollen die verschiedenen Angebote von Jugendhilfe und Schule entlang der Biografie von
Flüchtlingskindern systematischer und strategischer miteinander verknüpft werden und die Angebote
verschiedener Akteure in den o. g. Arbeitsfeldern ausreichend bekannt und möglichst sinnvoll
aufeinander bezogen werden.
4.2 Zielgruppe
Zielgruppe sind alle an der Integration notwendigen und beteiligten Akteure.
4.3 Förderzeitraum
Das Projekt wird zunächst bis zum 30.11.2018 bewilligt.
4.4 Kooperationspartner
Kooperationspartner sind die Bildungskoordinatoren der übrigen StädteRegion, sowie alle Abteilungen
des FB 45 und die betroffenen übrigen städtischen Fachbereiche. Ferner alle übrigen an der
Integration beteiligten Akteure.
4.5 Inhalt
Inhalt ist die kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für neu Zugewanderte. Hierzu gehört
die Bedarfsermittlung bei jungen Flüchtlingen und Akteuren, die Förderung themabezogener
Querschnittkommunikation im FB 45 und mit den anderen Akteuren. Ebenso ist der Aufbau einer
Begleitgruppe im Fachbereich, die Entwicklung flüchtlingsbezogener Angebote und die Verzahnung
mit sonstigen Jugendhilfeangeboten Bestandteil der inhaltlichen Arbeit.
Darüber hinaus gehört die Sichtung, Bewertung und Vorbereitung zur Nutzung entsprechender
Förderprogramme zum Aufgabenspektrum, ebenso deren Dokumentation.
Insgesamt geht es dabei um die konzeptionelle Unterstützung bei Zu- und Übergängen von der Kita in
die Schule und von der Schule in Ausbildung bzw. Berufsvorbereitung.
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4.6 Finanzierung
Die Stelle ist aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert und wird von
der StädteRegion eingerichtet.
4.7 Ausblick
Das Koordinierungsprojekt dient der Strukturverbesserung für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche
und ihre Familien. Somit gilt es bis zum Ende der ersten Förderphase 2018 eine entsprechende
Ergebnisprüfung vorzunehmen.
5. Projekt: Schulpsychologie und Flüchtlinge
5.1 Ziel
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sollen bei der schulischen Integration unterstützt
werden. Neben der Einzelfallarbeit mit den Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und pädagogischen
Fachkräften gibt es im Weiteren einzelfallübergreifende Angebote für pädagogische Fachkräfte. Beide
Angebote stehen allen Schulformen zur Verfügung.
5.2 Zielgruppe
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, d. h. geflüchtete Kinder und Jugendliche und solche in
vergleichbaren Lebenslagen, sowie pädagogische Fachkräfte in allen Schulen der Stadt Aachen.
5.3 Förderzeitraum
Eine halbe Landesstelle steht vom 01.10.2016 bis zum 31.07.2019 zur Verfügung.
5.4 Kooperationspartner
Kooperationspartner sind alle pädagogischen Fachkräfte in Schulen der Stadt Aachen sowie alle im
Rahmen der Integration tätigen Akteure.
5.5 Inhalt
Das Aufgabengebiet umfasst zum einen die psychologische Diagnostik, Beratung und Förderung von
neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler im Einzelfall. Zum anderen beinhaltet es
einzelfallübergreifende Angebote für Lehrkräfte und andere Kooperationspartner bezüglich neu
zugewanderter Kinder und Jugendlicher.
Einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen,
Lehrkräftefortbildungen und Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und
Evaluation von systematisch angelegten Förderkonzepten statt.
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Die Themenschwerpunkte liegen dabei auf
Flucht, Trauma und möglichen Folgen,
Bedeutung von Bindung,
Kultursensibilität,
mögliche Auswirkungen auf die Schule,
Möglichkeiten für einen bedürfnisgerechten Umgang mit den jungen Flüchtlingen und
Selbstfürsorge der pädagogischen Fachkräfte
5.6 Finanzierung
Das Land NRW zahlt die Personalkosten der Schulpsychologin im Landesdienst. Die Stadt Aachen
trägt die Sach- und Ausstattungskosten.
5.7 Ausblick
Das Projekt endet voraussichtlich zum 31.07.2019. Inwiefern seitens des Landes NRW eine
Verlängerung angedacht ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
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