Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172189.pdf
Größe
454 kB
Erstellt
03.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0271/WP17-1
öffentlich
12.10.2016
FB 45/400.010
Anmeldeverfahren in weiterführenden Schulen
Ergänzungen zur Vorlage vom 14.07.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Vorlage vom 14.07.2016 sowie die ergänzenden Ausführungen vom
12.10.2016 der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0271/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0271/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
Ausgangslage:
Mit Datum vom 14.07.2016 wurde eine Vorlage für den Schulausschuss erstellt, die über den Ablauf
des Anmeldeverfahrens im Schuljahr 2016/2017 informieren sollte. Die Vorlage sollte in der Sitzung
am 29.09.2016 dem Schulausschuss vorgelegt werden. Seitens der Verwaltung war vorgesehen, die
Vorgehensweise des zeitlich gleichgeschalteten Anmeldeverfahren des Schuljahres 2016/2017 auch
im kommenden Schuljahr umzusetzen, da in einem gleichgelagerten Verfahren die Anmeldezahlen
eine deutliche Aussagekraft und eine höhere Transparenz insbesondere für die
Schulentwicklungsplanung der kommenden Jahre haben und das Elternwahlverhalten besser
nachvollzogen werden kann.
In der Zwischenzeit fand ein gemeinsames Gespräch mit der Schulaufsicht der Städteregion Aachen
statt. Des Weiteren erfolgte ein erneuter Austausch mit den Schulleitungen der weiterführenden
Schulen. Im Anschluss sind die nachfolgenden Stellungnahmen der Schulleitungen der
weiterführenden Schulen eingegangen. Aus diesem Grund wurde die ursprüngliche Vorlage für die
Sitzung am 29.09.2016 von der Tagesordnung genommen und diese Ergänzungsvorlage erstellt.
Einschätzung der Hauptschulen:
Aus Sicht der Hauptschulen ergibt sich durch das vorgezogene Anmeldeverfahren eine frühere
Planungssicherheit für die Eltern und Hauptschulen. Zudem wären die verschiedenen
Schülerprognoseabfragen realistischer.
Einschätzung der Realschulen:
Die Realschulen wünschen sich „nur ein Anmeldeverfahren in der Städteregion Aachen“. Ein
Nachrückverfahren (wie in diesem Jahr) ist aus Sicht der Realschulen insbesondere für die
Schulsekretariate nicht leistbar. Des Weiteren führt das Nachrückverfahren zu einem zeitlichen
Verzug und in der Folge zu einer Ungewissheit bei den Familien. Diese Klarheit wird nach
Einschätzung der Realschulen durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen und
ein nachgelagertes Verfahren im Schuljahr 2017/2018 für die übrigen Schulformen (wie in den
Vorjahren) erreicht.
Einschätzung der Gesamtschulen (siehe auch Vorlage vom 14.07.2016):
Im Nachgang zum diesjährigen Anmeldeverfahren haben die Leitungen der Gesamtschulen mit
Schreiben vom 08.04.2016 für das kommende Schuljahr nachfolgende Anträge gestellt.
frühere Information über die Anmeldezeiträume
Durchführung eines vorgezogenen Verfahrens für die Schulform der Gesamtschulen im
kommenden Schuljahr
Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Kinder mit
sonderpädagogischen Förderbedarf
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass in einem vergleichbaren Verfahren bei Ablehnungen
auch Zweit- und Drittwünsche nicht erfüllt werden können bzw. ein erhöhter Beratungsbedarf für die
Verwaltung entsteht.
Vorlage FB 45/0271/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Einschätzung der Gymnasien:
Aus Sicht der Gymnasien entsteht durch die Ablehnung der Gesamtschulen eine zweite
„Anmeldewelle“. Die Beratungsmöglichkeiten der anderen Schulformen werden hierdurch
eingeschränkt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grund der Stellungnahmen der Schulleitungen der verschiedenen Schulformen wird die
Verwaltung im kommenden Schuljahr wieder ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die
Gesamtschulen bei der Bezirksregierung beantragen und somit dem Wunsch der Schulleitungen
entsprechen.
Anlage/n:
Stellungnahmen der Schulleitungen der Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
Vorlage FB 45/0271/WP17-1 der Stadt Aachen
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