Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172349.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
27.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0071/WP17
öffentlich
27.10.2016
B 03/20
Fichtestraße
Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der
Mobilitätsausschuss
beschließt
die
Abrechnung
der
als
Anliegerstraße
ausgebauten
Erschließungsanlage „Fichtestraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
39.686,89 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1931 stammende Mischwasserkanal in der Fichtestraße wurde in den Jahren 2012
/ 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Kanals
resultiert,
der
sich
auf
die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Fichtestraße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) SBS. Der
Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 1
Buchstabe g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen
Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7
SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n: Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
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Beitragssatzermittlung
Fichtestraße
Straßenart: Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
56.794,82 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
56.794,82 €
17.038,45 €
39.756,37 €
56.794,82 €
Summe städtischer Anteil
17.038,45 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
39.756,37 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
39.756,37 € :
17.033 m² =
2,33 €/m²
____________
2,33 €/m² (Beitragssatz)