Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171349.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
19.10.16, 12:00
Aktualisiert
03.11.17, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0575/WP17
öffentlich
19.10.2016
Dez. III / FB 61/300
Hohenstaufenallee, Anpassung infolge von STAWAG-Maßnahmen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.11.2016
01.12.2016
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die markierungs- und bautechnische Änderung der
Hohenstaufenallee im Abschnitt Goethestraße bis Mariabrunnstraße auf Grundlage der beigefügten
Variante 2 zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der weiteren STAWAGMaßnahmen die Planung der Radverkehrsanlagen bis zur Limburger Straße fortzuführen. Die
Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
markierungs- und bautechnische Änderung der Hohenstaufenallee im Abschnitt Goethestraße bis
Mariabrunnstraße auf Grundlage der beigefügten Variante 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge
der weiteren STAWAG-Maßnahmen die Planung der Radverkehrsanlagen bis zur Limburger Straße
fortzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Vorlage FB 61/0575/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1
„Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
162.200
162.200
328.200
328.200
0
0
Ergebnis
162.200
162.200
328.200
328.200
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-923-9
„Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
6.800
6.800
13.800
13.800
0
0
Abschreibungen
8.400
8.400
17.000
17.000
0
0
Ergebnis
15.200
15.200
30.800
30.800
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0575/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
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Erläuterungen:
1. Anlass
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben der Fachhochschule Aachen nimmt die STAWAG eine
umfangreiche Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Fahrbahnbereich der
Hohenstaufenallee vor. Die Arbeiten im Abschnitt Goethestraße bis Mariabrunnstraße haben am
30.09.2016 begonnen und sollen zwei Monate andauern. In weiteren Bauabschnitten werden bis
September 2017 die Leitungen bis zur Limburger Straße erneuert. Für einen umfassenden
Gesamtumbau der Hohenstaufenallee sind keine Mittel vorhanden, so dass die STAWAG-Maßnahme
genutzt werden soll, um den Zustand der Straße zu verbessern und funktionale Mängel zu beheben,
insbesondere im Hinblick auf die mangelhafte Situation für den Radverkehr.
2. Heutige Situation
Die Hohenstaufenallee ist eine verkehrswichtige Straße, die eine Verbindung von der Innenstadt
(Mozartstraße) zum Amsterdamer Ring (L 212) bzw. zur Lütticher Straße (B 264) herstellt. An der
Straße befinden sich u.a. mehrere Fachbereiche der Fachhochschule Aachen, ein
Verkehrsübungsplatz der Verkehrswacht Aachen, das Couven-Gymnasium und eine
Kindertagesstätte. Die übrige angrenzende Bebauung ist überwiegend mehrgeschossige
Wohnbebauung. Die Straßen Habsburgerallee, Goethestraße, Mariabrunnstraße, Schillerstraße,
Barbarossaplatz, Limburger Straße und Klemensstraße münden untergeordnet bzw. teilweise auch
signalisiert in die Hohenstaufenallee.
Im Abschnitt zwischen Goethestraße und Mariabrunnstraße befinden sich beidseitig raumprägende
Bäume zwischen Fahrbahn und Nebenanlagen, die der Straße ihren Alleencharakter geben.
Kfz-Verkehr
Die Hohenstaufenallee ist mit jeweils einem Fahrstreifen je Richtung ausgebaut. Die zulässige
Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Aktuelle Verkehrszählungen für den Abschnitt zwischen
Goethestraße und Mariabrunnstraße liegen nicht vor. Daten aus dem Jahr 2007 weisen hier eine KfzVerkehrsbelastung von ca. 6.800 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr auf. An der Einmündung der
Schillerstraße wurde am 25.02.2016 eine Erhebung durchgeführt. Auf der Hohenstaufenallee wurden
dort ca. 6.900 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr und 680 Kfz in der Spitzenstunde gezählt. Die Zähldaten
entsprechen einem hochgerechneten DTV von etwa 8.900 Kfz/Tag.
Parken
Im Abschnitt zwischen Goethestraße und Mariabrunnstraße wird beidseitig senkrecht geparkt. Im
nördlichen Seitenraum befinden sich die Parkstände in ausreichender Tiefe (4,50 bis 5,10 m) in
Parkbuchten zwischen Baumfeldern. Im südlichen Seitenraum wird hingegen auf einer
wassergebunden Decke unmittelbar neben den dort vorhandenen Bäumen geparkt. Die Parkstände
sind lediglich ca. 3,50 m tief, so dass dort parkende Kfz teilweise im Verkehrsraum für Fußgänger und
Radfahrer stehen und einen 1,80 m breiten Zwischenstreifen zwischen Fahrbahn und Parkständen
mitnutzen. Insgesamt sind etwa 28 Parkstände im o.g. Abschnitt vorhanden.
Vorlage FB 61/0575/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
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Radverkehr
Im Jahr 2010 wurde die Benutzungspflicht der etwa 1,50 m breiten begleitenden Radwege im
Seitenraum wegen mangelnder Breite aufgehoben. Verblieben sind nicht benutzungspflichtige,
sogenannte „andere“ Radwege. Stadteinwärts wird der Verkehrsraum des Radweges teilweise durch
parkende Kfz beansprucht, so dass noch geringere Breiten zur Verfügung stehen. Stadtauswärts
endet der Radweg mit Beginn der 5,10 m tiefen Senkrechtparkstände und geht in einen freigegebenen
Gehweg über. Wegen der mangelhaften Radverkehrsanlagen in Verbindung mit den
Nutzungsansprüchen der anliegenden Fachhochschule und des in der Nähe befindlichen CouvenGymnasiums besteht für den Radverkehr ein hoher Handlungsbedarf.
Fußgänger
Der nördlich gelegene Gehweg im Bereich zwischen Goethestraße und Mariabrunnstraße weist
Breiten zwischen ca. 1,50 m und 2,90 m auf. Der südlich gelegene Gehweg ist ca. 1,40 m bis 2,60 m
breit. Beide Gehwege liegen damit teilweise unter dem Regel-Mindestmaß von 2,50 m. Die geringsten
Breiten treten im Bereich der Senkrechtparkstände mit daneben liegenden anderen Radwegen auf.
Das Querungsangebot ist ausreichend: an der Einmündung Mariabrunnstraße befindet sich ein
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), und an der Einmündung Goethestraße ist eine signalisierte Furt
mit Mittelinsel. Im Rahmen der STAWAG-Arbeiten ist die Mittelinsel allerdings bereits ausgebaut
worden. Die zwei auf der Insel vorhandenen Bäume wurden ausgehoben und an anderer Stelle
wieder eingepflanzt.
ÖPNV
Die Hohenstaufenallee wird von der Linie 32 zwischen 7 und 18 Uhr im 30-Minuten-Takt befahren. Am
südlichen Fahrbahnrand befindet sich eine Bushaltestelle, die etwa viermal pro Woche ausschließlich
von der Verkehrswacht für den Verkehrsübungsplatz genutzt wird.
Unfallsituation
Der Bereich der Hohenstaufenallee zwischen Goethestraße und Mariabrunnstraße ist nicht als
Unfallhäufungsstelle bekannt. Im weiteren Verlauf der Hohenstaufenallee in Richtung Einmündung
Schillerstraße hat es von 2011 bis 2015 jedoch mehrere Unfälle mit Radfahrerbeteiligung gegeben.
Unfälle mit Fußgängerbeteiligung sind in diesem Zeitraum nicht bekannt.
3. Planung
Die Planung zielt vor allem auf die Verbesserung der Situation für Radfahrer. Der Radverkehr soll auf
der Fahrbahn eine sichere und adäquate Führungsform erhalten. In beiden vorgeschlagenen
Varianten sind zwischen den Einmündungen Goethestraße und Mariabrunnstraße Schutzstreifen mit
einer Regelbreite von 1,50 m vorgesehen. Ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn
neben den Senkrechtparkständen ist nicht notwendig bzw. bereits im Parkstreifen berücksichtigt,
wenn die Parkstände eine ausreichende Tiefe besitzen (mindestens 5,05 m inklusive
Zwischenstreifen). Aus diesem Grund sollen die Parkstände im nördlichen Seitenraum auf ihrer
gesamten Länge auf die in Richtung Mariabrunnstraße bereits vorhandenen 5,10 m Tiefe ausgebaut
Vorlage FB 61/0575/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
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werden. Die Zustimmung im Rahmen der Baumschutzsatzung zur Verlegung der Parkstände in
Richtung Gehweg kann dann in Aussicht gestellt werden, wenn keine standsicherheitsrelevanten
sowie lebensnotwendigen Wurzeln eines Baumes durchtrennt werden. Dies soll im Rahmen der
weiteren Planung mit einer Sondierschachtung geprüft werden.
Weitere Gemeinsamkeiten in den Varianten befinden sich im Einmündungsbereich der Goethestraße:
-
an der Mitteltrennung in Richtung Habsburgerallee soll die derzeit vorhandene Pflasterfläche
in der Fahrbahn gegen Asphalt getauscht werden,
-
an der signalisierten Furt wird der stadtauswärts fahrende Radfahrer durch Befestigung und
Absenkung der bisherigen Grünfläche vom Seitenraum auf die Fahrbahn geführt,
-
die Mittelinsel an der signalisierten Furt soll nicht wiederhergestellt werden, um auf den
angrenzenden Fahrbahnen eine ausreichende Verkehrsfläche für den Kfz- und Radverkehr
sicherzustellen.
Weitere Anpassungen in den Nebenanlagen sind aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden
Mittel zunächst nicht vorgesehen. Unterschiede in den beiden Varianten ergeben sich in der
Parkstandsanordung im südlichen Seitenraum und damit auch in der Restfahrbahnbreite:
Variante 1
In der ersten Variante bleiben die Senkrechtparkstände unter Mitbenutzung der Nebenanlagen und
des Zwischenstreifens zwischen den vorhandenen Bäumen erhalten. Es besteht kein Unterschied zur
heutigen Situation. Aus o.g. Gründen ist auch hier kein Sicherheitstrennstreifen erforderlich. Die
Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen ist 5,70 m breit.
Variante 2
In der zweiten Variante wird der Grünstreifen zum Schutz der Bäume von parkenden Fahrzeugen
freigehalten. Anstelle des heute vorhandenen Zwischenstreifens ist Längsparken geplant. Dazu wird
ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen markiert. Zum Fahrrad-Schutzstreifen ist ein 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen erforderlich, wodurch für die Fahrbahn 5,00 m Breite verbleiben. Eine Leitlinie
in Fahrbahnmitte darf wegen der Fahrbahnbreite (unter 5,50 m) nicht markiert werden, die
Fahrbahnbreite liegt jedoch über dem Mindestmaß von 4,50 m. Grenzmarkierungen halten die
Bushaltestelle der Verkehrswacht bzw. des Verkehrsübungsplatzes sowie den Bereich vor dem
Fußgängerüberweg von parkenden Fahrzeugen frei. Gegenüber dem Bestand sind 4 Parkstände
weniger vorhanden.
4. Fazit und Empfehlung
Im Rahmen der Neubauten des BLB (Kompentenzzentrum Mobilität und Prüfstandsgebäude der FH
Aachen) werden zusätzliche Stellplätze hergestellt, die zur Entspannung der Parkraumsituation in den
anliegenden Straßen beitragen. Eine Reduzierung des Parkraumangebots ist dementsprechend aus
Sicht der Verwaltung vertretbar. Die Bäume im Straßenraum der Hohenstaufenallee prägen zudem
die Straßencharakteristik. Eine hohe Priorität bei der Umgestaltung hat neben der Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur auch der Schutz der Bäume, die derzeit durch parkende Fahrzeuge im
Vorlage FB 61/0575/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2016
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Wurzelbereich beeinträchtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die markierungs- und
bautechnische Änderung der Hohenstaufenallee auf Grundlage der Variante 2 zu beschließen.
5. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen
muss, die dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, kann ein Teil der Straßenbaukosten als
Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet werden. Für Anpassungsarbeiten in den
Nebenanlagen sind für beide Varianten nach überschlägiger Schätzung städtische Mittel in Höhe von
etwa 15.000 € erforderlich.
Die Maßnahme soll vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in 2017 umgesetzt
werden. Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 wurden unter dem PSP-Element 5-120102-900-02000300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ Mittel in Höhe von 328.200 €
eingeplant. Von den eingeplanten Mitteln werden für die Umsetzung der Maßnahme 15.000 € zur
Verfügung gestellt.
6. Weiteres Vorgehen
Die STAWAG-Arbeiten im Straßenraum der Hohenstaufenallee werden in weiteren Bauabschnitten
bis voraussichtlich September 2017 fortgeführt. Die weiteren Maßnahmen sollen genutzt werden, um
die Markierung von Radverkehrsanlagen bis zum Ende des Arbeitsbereiches am signalisierten Knoten
Limburger Straße fortzuführen.
Anlage/n:
1.
Bestandsplan
2.
Fotos
3.
Planung Variante 1
4.
Planung Variante 2
5.
Querschnitte
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Anlage 2
Hohenstaufenallee, Fahrbahn stadtauswärts
Hohenstaufenallee, Nebenanlagen stadtauswärts
Anlage 2
Hohenstaufenallee, Fahrbahn stadteinwärts
Hohenstaufenallee, Nebenanlagen stadteinwärts
Hohenstaufenallee
Schnitt A
Bestand
Flur 46
Hausnr. 6
Gehweg/
anderer
Radweg
2,70 m
Parken
3,50 m
Zwstreifen
1,80 m
Fahrbahn
8,70 m
Parken
5,10 m
Gehweg
2,90 m
24,70 m
Planung Variante 1
Flur 46
Hausnr. 6
Gehweg/
anderer
Radweg
2,70 m
Parken
3,50 m
Sch.streifen
1,50 m
Zw.-/
Trennstreifen
1,80 m
Fahrbahn
5,70 m
Sch.Parken
streifen
4,35 m
1,50 m
Trennstreifen
0,75 m
Gehweg
2,90 m
Planung Variante 2
Flur 46
Hausnr. 6
Gehweg/ Grünstreifen Parken Sch.3,50 m 2,00 m streifen
anderer
1,50 m
Radweg
Trenn2,70 m
streifen
0,50 m
Fahrbahn
5,00 m
Sch.Parken
streifen
4,35 m
1,50 m
Trennstreifen
0,75 m
Gehweg
2,90 m
September 2016
Hohenstaufenallee
Schnitt B
Bestand
Hausnr. 1
Hausnr. 6
Gehweg/
anderer
Radweg
ca. 4,10 m
Grünstreifen
ca. 5,50 m
Fahrbahn
4,20 m
Mittelinsel
2,90 m
Fahrbahn
4,00 m
Grünstreifen
3,30 m
Gehweg/
anderer
Radweg
3,60 m
ca. 27,60 m
Planung Varianten 1 und 2
Hausnr. 1
Hausnr. 6
Gehweg/
anderer
Radweg
ca. 4,10 m
Grünstreifen
ca. 5,50 m
Sch.streifen
1,50 m
Fahrbahn
4,05 m
Fahrbahn
4,05 m
Grünstreifen
Sch.- 3,30 m
streifen
1,50 m
Gehweg/
anderer
Radweg
3,60 m
September 2016