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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
171076.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
17.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0188/WP17 öffentlich 17.10.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.10.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zur Situation im Frankenberger Park v. 05.10.2016 Zu den in der o.a. Ratsanfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Seit wann sind der Verwaltung die Missstände im Frankenberger Park bekannt? Einsätze hat es im Frankenberger Park immer gegeben. Nach der Umgestaltung hatte sich die Situation verbessert. Seit diesem Jahr hat sich die Situation deutlich verschlechtert. Zu 2. Welche konkreten Maßnahmen sind seitdem von der Verwaltung ergriffen worden, um auf die Problemlage am Frankenberger Park zu reagieren? Die Einsatzzeiten dort sind deutlich erhöht worden. Für das nächste Jahr werden weitere Maßnahmen derzeit geprüft. Zu 3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Verwaltung weiterhin ergreifen, um auf die Problemlage zu reagieren? Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4. Trifft die Einschätzung vieler Anwohner zu, dass das Ordnungsamt mit der Situation überfordert ist? Mit den derzeitigen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen allein dürfte das Problem – wie in anderen Kommunen – nicht zu lösen sein. Zu 5. Welche Bereiche sind der Verwaltung bekannt, in der eine ähnliche Problemlage existiert bzw. sich eine zunehmend negative Entwicklung abzeichnet? Manche Bereiche verändern sich von Jahr zu Jahr. Recht gleichbleibend belastend im Sinne der Anfrage sind die Bereiche Bahnhofsvorplatz und Peterstrasse. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu Passlesegeräten in Aachener Behörden Bevor die Beantwortung der Fragen erfolgt möchte der Fachbereich darauf hinweisen, dass die Erstzuständigkeit für die Überprüfung ausländischer Ausweisdokumente nicht bei der Meldebehörde sondern bei der Ausländerbehörde liegt. Diese Zuständigkeit liegt im Bereich der kreisfreien Stadt Aachen bei der StädteRegion Aachen. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Welche Passlesegeräte kommen im Zuständigkeitsbereich der Aachener Verwaltung ( nach Modellen und Anzahl ) zum Einsatz und welche davon ermöglichen die zuverlässige Erkennung gefälschter Pässe? Zurzeit werden keinerlei Passlesegeräte zur Erkennung ausländischer Ausweisdokumente verwendet. Allerdings ist die zukünftige Verwendung eines entsprechenden Gerätes der Bundesdruckerei (Visocore Verify) in Prüfung. 2. Wie viele gefälschte Pässe konnten seit dem 01.01.2015 erkannt werden? Keine gefälschten Pässe bekannt. 3. Welche Maßnahmen werden außerdem von der Verwaltung ergriffen um gefälschte Pässe zu erkennen? Die Überprüfung von Ausweisdokumenten erfolgt nach Sichtprüfung. Der Ausweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom BKA hinsichtlich der Sichtprüfung geschult. Soweit Anlass zu Zweifeln besteht, wird sofort die Bundespolizei informiert. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu türkischen Staatsangehörigen in Aachen Frage1: Wie viele Personen mit ausschließlich türkischer Staatsangehörigkeit sind derzeit in Aachen gemeldet? 6.295 Personen (Stand 17.10.2016) Frage 2: Wie viele Personen mit einer deutschen und einer türkischen Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) sind derzeit in Aachen gemeldet? 2.170 Personen (Stand 17.10.2016) Frage 3: Wie viele Personen in Aachen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben einen sogenannten türkischen Migrations- bzw. Abstammungshintergrund? Statistische Zahlen sind nicht vorhanden, da der Begriff „Migrations- und Abstammungshintergrund“ nicht eindeutig definiert ist. Aussagen dazu gibt es auf den Seiten 44 bis 46 des 2. Sozialentwicklungsberichtes der Stadt Aachen, der im November 2015 erschienen ist. Nach dem Bundesmeldegesetz werden im Einwohnermelderegister keine Daten mit diesem Ordnungsmerkmal erhoben. Frage 4: Wie viele der jeweils zu 1., 2. und 3. aufgeführten Personen sehen sich, nach Einschätzung der Verwaltung, als dem kurdischen Volk zugehörig? Das Meldesystem registriert Staatsangehörigkeiten. Frage 5: Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte vor, dass in Aachen lebende türkische Oppositionelle von Erdogan-Unterstützern angefeindet werden? Falls ja, welche Anhaltspunkte sind das und wie äußern sich die Anfeindungen? Insofern mit Anfeindungen nicht politische Meinungsverschiedenheiten, sondern strafrechtlich relevante Tatbestände gemeint sind, wird darauf verwiesen, dass die kommunale Verwaltung für deren Ahndung nicht zuständig ist. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 05. Oktober 2016 Thema: „Präventionsarbeit zu islamischem Extremismus“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Werden für das Lehr- und Erziehungspersonal der Aachener Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Fortbildungen (Seminare, Infoveranstaltungen etc.) zur Früherkennung und Prävention salafistischer/islamistischer Tendenzen bei Schülern angeboten? Werden entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für das Personal der Flüchtlingsunterbringungen, bzw. für mit Flüchtlingen arbeitendem Personal angeboten? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Aachen ist insgesamt gut aufgestellt und ist u.a. im Programm „Partnerschaft für Demokratie“ angesiedelt bei der VHS aktiv. Es wurden und werden Veranstaltungen für Jugendliche, außerschulische Bildungsträger, Institutionen und auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger angeboten. Aus Sicht der Verwaltung steht die interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung von Schulen und Institutionen im Vordergrund. Die Arbeit konzentriert sich auf jegliche Vermeidung von Ausgrenzung, Rassismus und Extremismus und mündet u.a. in dem bundesweiten Programm Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das vom Kommunalen Integrationszentrum begleitet wird und den Schulen bei der Vernetzung hilft. Es bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Es ist das größte Schulnetzwerk in Deutschland. Verschiedene Schulen in unterschiedlichen Schulformen in der Stadt Aachen sind schon zertifiziert und aktiv tätig. Darüber hinaus werden im Rahmen des geplanten Projektes „Wegweiser – gegen den radikalen Salafismus“ Angebote für Mulitplikator/innen zur Früherkennung salafistischer Tendenzen bei Jugendlichen entwickelt. Frage 2: Wenn ja: Wer organisiert diese Fortbildungen, wie viele dieser Veranstaltungen haben 2015 und 2016 stattgefunden, und wie viele Personen haben an diesen Veranstaltungen teilgenommen? Stellungnahme der Verwaltung: Es gab eine große Informationsveranstaltung mit etwa 120 Teilnehmenden am 23. April 2015 zum Thema „Religiöser Extremismus vor Ort – Wie können wir damit umgehen?“. Frage 3: Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung ergriffen, um Kinder und Jugendliche vor der Vereinnahmung durch islamistische Extremisten zu schützen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung der Stadt Aachen befindet sich derzeit in der Planung, das Landesprojekt „Wegweiser – gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“ in der Stadt Aachen zu implementieren. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, Abteilung Verfassungsschutz, entwickelte dieses Projekt und stellt entsprechende Fördermittel für die Projektträger zur Verfügung. http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/wegweiser.html „Wegweiser“ ist ein umfassendes und innovatives Präventionsprogramm, um Jugendliche und junge Menschen, präventiv mit einem Beratungs- und Betreuungsangebot ganzheitlich vor einer Radikalisierung in Richtung gewaltbereiten Salafismus zu bewahren. Frage 4: Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte dafür vor, dass mutmaßliche extremistische Islamisten versuchen Einfluss in Aachener Flüchtlingsunterkünften zu erlangen? Falls ja, was für Anhaltspunkte? Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte vor. Frage 5: Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte dafür vor, dass es in Aachener Flüchtlingsunterkünften zu Spannungen zwischen Muslimen und Anhängern anderer Konfessionen kommt oder kam? Falls ja, was für Anhaltspunkte? Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte vor. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 05. Oktober 2016 Thema: „Aktueller Sachstand Integration-Point“ Die Ratsanfrage „Aktueller Sachstand Integration-Point“ wurde von der Verwaltung zuständigkeitshalber an das Jobcenter zwecks Beantwortung weitergeleitet. Die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch das Jobcenter in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Vorbemerkungen Geflüchtete Menschen werden in den sogenannten Integration Points des Jobcenters und der Agentur betreut. Zuständigkeit Agentur (SGBIII) Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Fokus auf geflüchtete Menschen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist („hohe Bleibewahrscheinlichkeit“) Rechtskreisübergreifend werden alle Schülerinnen und Schüler mit Kontext „Flucht und Asyl“ in den internationalen Förderklassen von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (in enger Kooperation mit den Schulen) zum Thema Ausbildung orientiert und beraten. Zuständigkeit Jobcenter (SGBII) Aufenthaltserlaubnis Beim Wechsel des Rechtskreises gibt es Vereinbarungen zur engen Zusammenarbeit zwischen Agentur und Jobcenter. Die nachfolgenden Daten im Rechtskreis SGBIII beziehen sich mangels verfügbarer regionaler Daten immer auf den kompletten Agenturbezirk (Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Heinsberg) und im Rechtskreis SGBII auf die Stadt Aachen. Bei allen Rückfragen ist die jeweilige Geschäftsführung der Agentur bzw. Jobcenters Ansprechpartner. Das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie groß ist die Gesamtzielgruppe an die sich die Leistungen des „Integration-Point“ richten und wie viele Personen davon wurden seit dem 14. Dezember 2015 durch den „Integration-Point“ betreut? Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit Grundsätzlich kann das Angebot des „Integration Point“ im Rechtskreis SGBIII von allen geflüchteten Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung genutzt werden, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist („hohe Bleibewahrscheinlichkeit“). Geflüchtete Menschen, die nicht zum genannten Personenkreis gehören, erhalten auf Wunsch bis zur Entscheidung über ihren Antrag Basisinformationen von anderen Fachkräften der Agentur für Arbeit. Die Personenanzahl der Gesamtzielgruppe kann nicht benannt werden. Seit Beginn des Integration Points wurden 1.537 geflüchtete Menschen im „Integration Point“ im Rechtskreis SGBIII betreut (Stand: 40. Kalenderwoche). Die Betreuung durch den „Integration Point“ im Rechtskreis SGBII beinhaltet die Integration in Arbeit und Ausbildung sowie die Bearbeitung aller leistungsrechtlichen Angelegenheiten flüchtender Menschen. Im „Integration Point“ des Rechtskreises SGBII wurden bisher insgesamt (Stand:42 Kalenderwoche) 1701 Kunden betreut, davon 789 in Aachen, 324 im Südkreis, 501 im Nordkreis und 87 in der Eifel. In Aachen ist der Anteil der Jugendlichen mit 42,5% besonders hoch. Frage 2: Wie viele der betreuten Personen konnten im selben Zeitraum in Sprachkurse vermittelt werden? Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit Seit Beginn des „Integration Point“ haben 570 geflüchtete Menschen im Rechtskreis SGBIII mit speziellen Maßnahmen für geflüchtete Menschen begonnen, bei denen der Erwerb von berufsbezogenen deutschen Sprachenkenntnissen wesentlicher Bestandteil ist. Darüber hinaus haben 252 geflüchtete Menschen an anderen Fördermaßnahmen (Bewerbungstraining, Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, Anpassungsfortbildungen etc.) teilgenommen (Stand 14.10.2016). Seit Start des „Integration Point“ im Rechtskreis SGBII haben 536 die Teilnahme am Integrationskurs begonnen. Weitere 96 geflüchtete Menschen haben eine spezielle Maßnahme begonnen, bei denen der Erwerb von Deutschsprachkenntnissen im Mittelpunkt steht. Frage 3: Wie viele der betreuten Personen konnten im selben Zeitraum in Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnisse vermittelt werden? Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit Rechtskreis SGBIII Arbeitsstellen: 91 Praktika: 249 Ausbildungsstellen: Einstiegsqualifizierung: 17 44 Stand: September 2016 Rechtskreis SGBII Arbeitsstellen: Nebenbeschäftigung: Praktika: 141 18 2 Ausbildungsstellen: 4 Frage 4: In wie vielen Fällen konnte die Qualifikationsanalyse der Teilnehmer eine arbeitsmarktrelevante, an deutsche Ausbildungstandards anschlussfähige Qualifikation ermitteln und in wie vielen Fällen ergab die Qualifikationsanalyse, dass es sich um Analphabeten bzw. Personen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz handelt? Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit Die Frage kann in dieser Form nicht beantworten werden. In aller Regel benötigen die geflüchteten Menschen aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse eine umfassende Unterstützung seitens des Integration Points. Im Beratungsgespräch werden alle Aspekte der bisherigen erworbenen Qualifikationen (formell und informell) erhoben. Anschließend wird gemeinsam eine individuelle Strategie erarbeitet, welche weiteren Schritte (Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, Teilnahme an Maßnahmen für geflüchtete Menschen, Teilnahme an Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen, Initiierung von Praktika etc.) zur dauerhaften beruflichen Integration notwendig sind. Ziel ist die Bildung von Förderketten. Aktuell liegt die Quote der geflüchteten Menschen, die einen Alphabetisierungskurs benötigen bei etwa 25%. Im Rechtskreis SGBII haben beispielsweise ca. 120 geflüchtete Menschen einen anerkannten Schulabschluss und davon die Hälfte einen Berufsabschluss im Herkunftsland. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter (angegeben in VZÄ) sind aktuell im „Integration-Point“ beschäftigt? Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit Rechtskreis SGBIII 9,5 VZÄ plus 1,0 Teamleitung plus Unterstützung durch alle lokalen Eingangszonen (Anliegensklärung und Datenaufnahme) Rechtskreis SGBII 3,75 VZÄ im Bereich Arbeitsvermittlung Fallmanagement, 3,75 VZÄ im Bereich der Leistungsgewährung und 3 VZÄ in der Eingangszone Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu Sicherheit und Gewaltprävention in Aachenern Schwimmbädern Zu 1. Wie viele Fälle von sexuellen Übergriffen bzw. Belästigungen und körperlichen Tätigkeiten wurden seit Anfang des Jahres in Aachener Schwimmbädern verzeichnet? Hausverbote für die städtischen Bäder werden bei schwerwiegenden Verstößen gegen die in einem Schwimmbad herrschenden Regeln verhängt. Sexuelle Übergriffe in den Bädern werden grundsätzlich mit einem Hausverbot belegt. Im Jahre 2016 wurden bisher insgesamt vier Hausverbote ausgesprochen. Dabei handelte es sich in einem Fall um Missachtung der geltenden Regeln und Widersetzlichkeit, in einem Fall um sexuelle Handlungen an sich selbst, in einem weiteren Fall um sexuelle Handlungen an sich selbst bei gleichzeitiger Beobachtung von Frauen und in einem Fall um sexuelle Belästigung. Zu 2. Wie viele der unter 1. genannten Fälle gingen von deutschen Staatsbürgern ohne Migrationshintergrund aus? Wie viele von sogenannten „Flüchtlingen“? Die Herkunft wird nicht abgefragt, wenn Mitarbeiter sich genötigt sehen, Personalien von Gästen festzustellen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu 3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Stadt Aachen in diesem Jahr getroffen, um Bade- und Benimmregeln an Migranten ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln? Es wurden Baderegeln in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt, sowohl für den Eingangsbereich als auch für die Aufsichtskräfte. Der Oberschwimmmeister in den städtischen Bädern hat darüber hinaus eine Übersicht erstellt, in der die Baderegeln mittels Piktogrammen bildlich dargestellt werden und die gänzlich ohne Sprache auskommt. Zu 4. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Stadt Aachen in diesem Jahr getroffen, um Badegäste vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen? Die Stadt Aachen sorgt ständig und nicht erst in diesem Jahr dafür, dass der öffentliche Badebetrieb ausreichend von entsprechenden Fachkräften beaufsichtigt wird. Gewalt oder sexuelle Übergriffe könnten so, wenn sie zu befürchten wären, weitgehend durch Prävention und Aufmerksamkeit vermieden werden. Sie sind im laufenden und auch im vergangenen Jahr jedoch kaum ein Thema gewesen. Den Beschäftigten in den städtischen Bädern stehen Fortbildungsmöglichkeiten wie z. B. die Teilnahme am Seminar „Fit für Vielfalt“ oder „Umgang mit schwierigem Publikum“ offen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.10.2016 zum Thema: Bekenntnisschulen in Aachen Mit Schreiben von 04.10.2016 bittet die Fraktion die Linke um die Beantwortung folgender Fragen: 1. An wie vielen Bekenntnisschulen stellen die Schüler/innen mit der dazugehörigen Konfession nicht die Mehrheit? 2. Um welche Schulen handelt es sich? Die Möglichkeit der Wahl einer Bekenntnisschule besteht für Eltern in der Stadt Aachen ausschließlich für den Bereich der Primarstufe. Nach einer Auswertung der amtlichen Statistik des abgelaufenen Schuljahres 2015/2016 ergibt sich folgendes Bild: An 9 von den 20 Bekenntnisschulen in der Stadt Aachen stellen die Schülerinnen und Schüler mit der dazugehörigen Konfession nicht die Mehrheit. Im Einzelnen handelt es sich um folgende katholische Grundschulen: KGS Beeckstraße, KGS Bildchen, KGS Düppelstraße, KGS Feldstraße, KGS Luisenstraße, KGS Mataréstraße, KGS Michaelsbergstraße und KGS Passstraße. Die KGS Mataréstraße wurde mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Darüber hinaus stellen die evangelischen Schülerinnen und Schüler der evangelischen Grundschule Anna-schule ebenfalls nicht die konfessionelle Mehrheit. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller (AFD) zur Koranverteilung in Aachen vom 23.09.2016 Frau Müller (Ratsfrau der AFD) bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Koranverteilung in Aachen: Frage 1: Wie oft wurde in den Jahren 2013/2014/2015/2016 eine Koranverteilung und wie oft eine Lies! – Aktion im Stadtgebiet angemeldet? Antwort: Im Jahr 2013 wurden 9 Termine, im Jahr 2014 insgesamt 28 Termine, im Jahr 2015 6 Termine und im Jahr 2016 4 Termine für eine Koranverteilung angemeldet. Gesonderte Lies!-Aktionen wurden im Stadtgebiet nicht angemeldet. Frage 2: Für welche Standorte wurden Genehmigungen erteilt? Antwort: Es wurden Genehmigungen für die Standorte Holzgraben und Willi-Brandt-Platz erteilt. Frage 3: Wer meldete die genannten Veranstaltungen an? Antwort: Im Jahr 2013 wurden die Sondernutzungserlaubnisse für einen Koranverteilungsstand von dem Ansaar Düsseldorf e. V. beantragt; in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgte dies durch Privatpersonen. Frage 4: Wie oft und aus welchen Gründen wurden Genehmigungen versagt? Antwort: Die im Jahr 2016 für 4 Termine beantragte Sondernutzungserlaubnis wurde versagt. Die Versagung erfolgte deshalb, weil es sich bei dem Antragsteller um einen dem salafistischextremistischen Spektrum zuzuordnenden Lies!-Aktivisten handelte und die Stadtverwaltung befürchten musste, dass es an dem Stand zu Auseinandersetzungen mit andersdenkenden Passanten kommt und darüber hinaus der Tatbestand des § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) erfüllt wird. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller (AfD) vom 13. Oktober 2016 zum Thema: „Sozialer Wohnungsbau in Aachen“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Sozialwohnungen gibt es in der Stadt Aachen? Stellungnahme der Verwaltung: Zum Stichtag 01.01.2016 (Quelle: NRW Bank Statistik) existieren in der Stadt Aachen 9.106 öffentlich geförderte Wohnungen. Frage 2: Wie viele Menschen leben insgesamt in Sozialwohnungen? Stellungnahme der Verwaltung: In den v.g. 9.106 öffentlich geförderten Wohnungen leben derzeit insgesamt 20.650 Personen. Frage 3: Wie oft und durch wie viele Mitarbeiter (Stellenanteile) werden die entsprechenden Wohnungen hinsichtlich der Belegung durch Leistungsempfänger kontrolliert? Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Belegung bzw. dem Bezug der Wohnung wird die Berechtigung der Mieter (Vorlage Wohnberechtigungsbescheinigung) überprüft, danach erfolgt keine Einkommensüberprüfung mehr. Eine weitergehende ordnungsgemäße Belegung der Wohnungen wird durch die Bestands- und Besetzungskontrollen (BBK) durchgeführt. Die gesetzlich vorgegebenen BBK erfolgt bei mindestens 10% des Wohnbestandes pro Jahr durch örtliche Kontrollen. Stellenanteile: 20 % von 2 Vollzeitstellen und eine Vollzeitstelle im Außendienst Frage 4: Wie viel sozial geförderter Wohnraum ist nicht durch bedürftige Mieter belegt? Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits in Frage 3 erläutert, ist nur zum Zeitpunkt der Belegung bzw. des Bezuges die Bedürftigkeit des Mieters zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt waren 161 Haushalte nicht berechtigt und erhielten zur Vermeidung von Leerständen eine „sog. Freistellung“. Frage 5: Wie viele Haushalte in Aachen erhalten Wohngeld? Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit erhalten 1720 Haushalte in der Stadt Aachen unabhängig vom Bewohnen einer öffentlich geförderten oder freifinanzierten Wohnung Wohngeld. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 03.08.2016 Thema: Verkehrsverstöße Radverkehr Zu der o. g. Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wie viele und welche Verkehrsverstöße sind der Stadt Aachen durch Radfahrer, Pedelecfahrer oder eBikefahrer bekannt? Stellungnahme der Verwaltung: Beim Controlling wird nicht zwischen Radfahrern, Pedelec-Fahrern oder eBike-Fahrern unterschieden. Maßnahmen gegenüber Radfahrern (=Verkehrsverstöße) werden erst seit 2012 erhoben. Bei den Verkehrsverstößen werden keine Differenzierungen vorgenommen. Alle Verstöße werden in der Kennzahl "Falsches Verhalten von Radfahrern" erfasst. Frage 2: Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern dar? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren entwickelt? Wie stellen sich diese im nationalen und internationalen Vergleich dar? Stellungnahme der Verwaltung: Die Maßnahmen in der Stadt Aachen, die durch die Polizei Aachen vorgenommen werden, können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen: 2015 Falsches Verhalten von Radfahrern Prozentualer Anteil im Vergleich mit anderen Verkehrsteilnehmern 1. Halbjahr 2016 473 196 2,02 % 2,95 % Die Maßnahmen, die durch die Polizei Aachen in der gesamten StädteRegion Aachen in Bezug auf Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wurden, können der folgenden Darstellung entnommen werden. 2015 Falsches Verhalten von Radfahrern Prozentualer Anteil im Vergleich mit anderen Verkehrsteilnehmern 1. Halbjahr 2016 1082 294 2,12 % 1,02 % Internationale Vergleiche liegen der Polizei Aachen nicht vor. Frage 3: Werden Verstöße im Radverkehr in regulären Verkehrskontrollen erfasst? Gibt es gesonderte Kontrollen, die den Radverkehr in den Blick nehmen? Stellungnahme der Verwaltung: Verstöße im Radverkehr werden bei Feststellung durch die Polizei sowohl im konkreten Einzelfall, als auch im Rahmen von Verkehrskontrollen erfasst. Differenzierte Daten hierzu werden nicht erhoben bzw. liegen nicht vor. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 13.10.2016 hier: „Ehen von Minderjährigen in Aachen“ zu 1. Wie viele Ehen zwischen Volljährigen und Minderjährigen, sowie zwischen Minderjährigen und Minderjährigen bestehen in Aachen? In wie vielen Fällen davon ist mindestens ein Ehepartner unter 16? Zurückblickend bis ins Jahr 2000 kann festgestellt werden, dass im Standesamt Aachen keine Ehe unter Beteiligung mindestens einer minderjährigen Person geschlossen wurde. Ebenso wurde in diesem Zeitraum weder eine Nachbeurkundung einer Minderjährigenehe beantragt noch vorgenommen. Auch ist es im Zusammenhang mit einer Geburtsbeurkundung eines Kindes nicht zu einer Prüfung einer Minderjährigenehe für die Eltern des Neugeborenen gekommen. Ob sich ansonsten derzeit in Aachen Personen aufhalten, die im Heimatland eine Minderjährigenehe geschlossen haben, ist hier nicht bekannt. zu 2. Zu wie vielen Eheschließungen mit mindestens einem minderjährigen Partner kam es in Aachen in den Jahren 2014, 2015 und bisher aktuell in 2016? In den angefragten Jahren gab es keine Eheschließung unter Beteiligung Minderjähriger in Aachen. zu 3. Wie viele Gesuche zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen, bei denen mindestens einer der Partner minderjährig ist, gab es in den Jahren 2014, 2015 und bisher aktuell 2016 in Aachen, und wie vielen dieser Gesuche wurde jeweils (nach Jahr) stattgegeben? Gesuche zur Nachbeurkundung von solchen im Ausland geschlossenen Ehen unter Beteiligung Minderjähriger gab es keine. Eine entsprechende Prüfung ergab sich ebenfalls nicht für Eltern von in Aachen geborenen Kindern in diesem Zeitraum. zu 4. Steht die Verwaltung der Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen mit 14 bzw. 15 jährigen Kindern am Aachener Standesamt ablehnend gegenüber, oder zieht sie ähnlich dem wissenschaftlichen Dienst, Einzelfallabwägungen in Betracht? Hinsichtlich der Frage, ob eine außerhalb Deutschlands geschlossene Ehe Gültigkeit erlangen kann, ist seitens des Standesbeamten nicht nur nach den deutschen Rechtsvorschriften zu prüfen, sondern auch nach dem Heimatrecht der Beteiligten und dem Ortsrecht der Eheschließenden. Voraussetzung für die Prüfung ist die Vorlage sämtlicher dafür erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland. Gemäß Artikel 13 EGBGB unterliegen die Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Insofern kann und muss ein deutsches Standesamt zunächst in die Prüfung eintreten, ob eine Ehe nach dem internationalen Privatrecht des Heimatstaates formell und materiell gültig zustande gekommen ist. Dies gilt auch für Formen der Eheschließung, die das deutsche Recht nicht kennt. Wenn nach umfassender Prüfung durch den Standesbeamten eine Ehe nach Ortsrecht Gültigkeit erlangt hat und formell nachgewiesen ist, kann die Gültigkeit und Anerkennungsfähigkeit für Deutschland nur noch an Artikel 6 EGBGB – öffentliche Ordnung (ordre public) -scheitern. Artikel 6 EGBGB sieht vor, dass eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden ist, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist. Bei der Wertung einer solchen Frage auch durch das Standesamt Aachen kommt es sicherlich weniger auf die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, vielmehr auf die Auslegung und Anwendung des Artikel 6 EGBGB durch die Gerichte an. Hierzu hat es aktuell einen ersten bemerkenswerten Beschluss des OLG Bamberg im Mai dieses Jahres gegeben. Das OLG Bamberg hat allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung Rechtsbeschwerde zugelassen. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters nach § 1303 Abs. 2 BGB einen Verstoß gegen den ordre public darstellt und ob aus Kindeswohlgesichtspunkten ein solcher Verstoß ausnahmsweise trotz der Rechtsfolgenregelung in §§ 1313, 1314 Abs.1, 1315 Abs.1 Nr.1, 1316 ff. BGB die Nichtigkeit der Eheschließung zur Folge hat. In diesem rechtlich abschließend noch unbestimmten Raum würde das Standesamt Aachen nicht ohne gerichtliche Entscheidung tätig werden. Zu 5. Wie viele Frauen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig waren, werden aktuell in Aachener Frauenhäusern betreut? Das einzige Frauenhaus innerhalb der Stadt Aachen führt hierzu keine Statistik. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Ye-One Rhie, SPD, vom 03.08.2016 Thema: Stellplatzkonzept Masterplan UKA (Radstellplätze) Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Mit Beginn des neuen Semesters wird die aktuelle Situation zum Radfahren rund um das UKA erhoben. Mit den dann erhobenen Zahlen ist eine Beantwortung möglich. Eine vorherige Erhebung würde aufgrund der Ferien- und vorlesungsfreien Zeit verfälschende Ergebnisse darstellen. Punktuelle Erhebungen im September haben eine Menge von mehr als 120 "Wildparkern" im Bereich des UKA ergeben. Ergänzende Antwort zur Ratsanfrage der Ratsfrau Ye-One Rhie; SPD, vom 03.08.2016 (Frage 2) Thema: Stellplatzkonzept Masterplan UKA Die o. a. Ratsanfrage wurde in der Ratssitzung am 14.09.2016 in Teilen beantwortet. Zu der noch ausstehenden Antwort zu Frage 2 wird hiermit wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 2: Wie viele „Wild“- und Falschparker gibt es in diesem Bereich? Wie haben sich diese Zahlen in diesem Bereich entwickelt? Wie sehen die Prognosen in diesem Bereich aus? Stellungnahme der Verwaltung Die Beantwortung dieser Frage kann erst vorgenommen werden, sobald alle Erhebungen vorliegen und das Stellplatzkonzept erarbeitet worden ist. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller, AfD, vom 13.10.2016 hier: Schutz der Ordnungskräfte 1. Wie viele Ordnungskräfte sind momentan angestellt und wie viele Stellen sind (unter Angabe von Gründen) unbesetzt. Antwort zu 1. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen verfügt über 24 Planstellen. Derzeit sind drei Stellen unbesetzt, bedingt durch kurzfristige Stellenwechsel innerhalb der Stadtverwaltung Aachen. Eine entsprechende Stellenausschreibung wurde bereits veranlasst. Die Bewerbungsfrist für diese Stellen läuft am 27.10.2016 ab, sodass zeitnah Auswahlverfahren zur Nachbesetzung dieser Stellen durchgeführt werden. 2. Wie viele Ordnungskräfte wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Opfer körperlicher und / oder verbaler Gewalt? Antwort zu 2. Im Jahre 2014 wurden insgesamt 11 Strafanzeigen gestellt, 2015 wurden 26 Strafanzeigen gestellt. Im Jahre 2016 wurden bisher 42 Strafanzeigen gestellt. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Schutz der Ordnungskräfte (beispw. in Form von Verteidigungs- und Deeskalationskursen) zu gewährleisten? Antwort zu 3. Von Seiten der Verwaltung werden regelmäßige Deeskalationstraining sowie Schulungen in Eingriffstechniken angeboten. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2017 soll im Bereich der Fortbildungen erhöht werden, sodass weitere Schulungsmaßnahmen erfolgen können. Darüber hinaus verfügen die Einsatzkräfte über eine technische Ausstattung, in Form eines Reizstoffsprühgerätes, schuss- und stichsichere Westen sowie stichsichere Handschuhe. Weiterhin gibt es seitens der Verwaltung eine Null-Toleranz Grenze bei Übergriffen sowie Widerstandshandlungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst, die allesamt zur Strafanzeige gebracht werden.