Daten
Kommune
Aachen
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171076.pdf
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196 kB
Erstellt
17.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0188/WP17
öffentlich
17.10.2016
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.10.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zur
Situation im Frankenberger Park v. 05.10.2016
Zu den in der o.a. Ratsanfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Seit wann sind der Verwaltung die Missstände im Frankenberger Park bekannt?
Einsätze hat es im Frankenberger Park immer gegeben. Nach der Umgestaltung hatte sich die Situation
verbessert. Seit diesem Jahr hat sich die Situation deutlich verschlechtert.
Zu 2. Welche konkreten Maßnahmen sind seitdem von der Verwaltung ergriffen worden, um auf die
Problemlage am Frankenberger Park zu reagieren?
Die Einsatzzeiten dort sind deutlich erhöht worden. Für das nächste Jahr werden weitere Maßnahmen derzeit
geprüft.
Zu 3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Verwaltung weiterhin ergreifen, um auf die Problemlage zu
reagieren?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Zu 4. Trifft die Einschätzung vieler Anwohner zu, dass das Ordnungsamt mit der Situation überfordert
ist?
Mit den derzeitigen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen allein dürfte das Problem – wie in anderen
Kommunen – nicht zu lösen sein.
Zu 5. Welche Bereiche sind der Verwaltung bekannt, in der eine ähnliche Problemlage existiert bzw. sich
eine zunehmend negative Entwicklung abzeichnet?
Manche Bereiche verändern sich von Jahr zu Jahr. Recht gleichbleibend belastend im Sinne der Anfrage sind die
Bereiche Bahnhofsvorplatz und Peterstrasse.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu
Passlesegeräten in Aachener Behörden
Bevor die Beantwortung der Fragen erfolgt möchte der Fachbereich darauf hinweisen, dass die Erstzuständigkeit
für die Überprüfung ausländischer Ausweisdokumente nicht bei der Meldebehörde sondern bei der Ausländerbehörde liegt. Diese Zuständigkeit liegt im Bereich der kreisfreien Stadt Aachen bei der StädteRegion Aachen. Dies
vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche Passlesegeräte kommen im Zuständigkeitsbereich der Aachener Verwaltung ( nach Modellen und Anzahl ) zum Einsatz und welche davon ermöglichen die zuverlässige Erkennung gefälschter Pässe?
Zurzeit werden keinerlei Passlesegeräte zur Erkennung ausländischer Ausweisdokumente verwendet.
Allerdings ist die zukünftige Verwendung eines entsprechenden Gerätes der Bundesdruckerei (Visocore
Verify) in Prüfung.
2. Wie viele gefälschte Pässe konnten seit dem 01.01.2015 erkannt werden?
Keine gefälschten Pässe bekannt.
3. Welche Maßnahmen werden außerdem von der Verwaltung ergriffen um gefälschte Pässe zu erkennen?
Die Überprüfung von Ausweisdokumenten erfolgt nach Sichtprüfung. Der Ausweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom BKA hinsichtlich der Sichtprüfung geschult. Soweit Anlass zu Zweifeln besteht, wird sofort die Bundespolizei informiert.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu
türkischen Staatsangehörigen in Aachen
Frage1: Wie viele Personen mit ausschließlich türkischer Staatsangehörigkeit sind derzeit in Aachen
gemeldet?
6.295 Personen (Stand 17.10.2016)
Frage 2: Wie viele Personen mit einer deutschen und einer türkischen Staatsangehörigkeit (doppelte
Staatsangehörigkeit) sind derzeit in Aachen gemeldet?
2.170 Personen (Stand 17.10.2016)
Frage 3: Wie viele Personen in Aachen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben einen sogenannten
türkischen Migrations- bzw. Abstammungshintergrund?
Statistische Zahlen sind nicht vorhanden, da der Begriff „Migrations- und Abstammungshintergrund“ nicht
eindeutig definiert ist.
Aussagen dazu gibt es auf den Seiten 44 bis 46 des 2. Sozialentwicklungsberichtes der Stadt Aachen, der im
November 2015 erschienen ist.
Nach dem Bundesmeldegesetz werden im Einwohnermelderegister keine Daten mit diesem Ordnungsmerkmal
erhoben.
Frage 4: Wie viele der jeweils zu 1., 2. und 3. aufgeführten Personen sehen sich, nach Einschätzung der
Verwaltung, als dem kurdischen Volk zugehörig?
Das Meldesystem registriert Staatsangehörigkeiten.
Frage 5: Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte vor, dass in Aachen lebende türkische Oppositionelle von
Erdogan-Unterstützern angefeindet werden? Falls ja, welche Anhaltspunkte sind das und wie äußern sich
die Anfeindungen?
Insofern mit Anfeindungen nicht politische Meinungsverschiedenheiten, sondern strafrechtlich relevante
Tatbestände gemeint sind, wird darauf verwiesen, dass die kommunale Verwaltung für deren Ahndung nicht
zuständig ist.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom
05. Oktober 2016
Thema: „Präventionsarbeit zu islamischem Extremismus“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Werden für das Lehr- und Erziehungspersonal der Aachener Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
Fortbildungen (Seminare, Infoveranstaltungen etc.) zur Früherkennung und Prävention
salafistischer/islamistischer Tendenzen bei Schülern angeboten? Werden entsprechende
Fortbildungsmaßnahmen für das Personal der Flüchtlingsunterbringungen, bzw. für mit Flüchtlingen arbeitendem
Personal angeboten?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Aachen ist insgesamt gut aufgestellt und ist u.a. im Programm „Partnerschaft für Demokratie“
angesiedelt bei der VHS aktiv. Es wurden und werden Veranstaltungen für Jugendliche, außerschulische
Bildungsträger, Institutionen und auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger angeboten.
Aus Sicht der Verwaltung steht die interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung von Schulen und Institutionen im
Vordergrund. Die Arbeit konzentriert sich auf jegliche Vermeidung von Ausgrenzung, Rassismus und
Extremismus und mündet u.a. in dem bundesweiten Programm Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage,
das vom Kommunalen Integrationszentrum begleitet wird und den Schulen bei der Vernetzung hilft. Es bietet
Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich
bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Es ist das größte Schulnetzwerk in
Deutschland. Verschiedene Schulen in unterschiedlichen Schulformen in der Stadt Aachen sind schon zertifiziert
und aktiv tätig.
Darüber hinaus werden im Rahmen des geplanten Projektes „Wegweiser – gegen den radikalen Salafismus“
Angebote für Mulitplikator/innen zur Früherkennung salafistischer Tendenzen bei Jugendlichen entwickelt.
Frage 2:
Wenn ja: Wer organisiert diese Fortbildungen, wie viele dieser Veranstaltungen haben 2015 und 2016
stattgefunden, und wie viele Personen haben an diesen Veranstaltungen teilgenommen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Es gab eine große Informationsveranstaltung mit etwa 120 Teilnehmenden am 23. April 2015 zum Thema
„Religiöser Extremismus vor Ort – Wie können wir damit umgehen?“.
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung ergriffen, um Kinder und Jugendliche vor der Vereinnahmung
durch islamistische Extremisten zu schützen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung der Stadt Aachen befindet sich derzeit in der Planung, das Landesprojekt „Wegweiser –
gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“ in der Stadt Aachen zu implementieren. Das Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW, Abteilung Verfassungsschutz, entwickelte dieses Projekt und stellt
entsprechende Fördermittel für die Projektträger zur Verfügung.
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/wegweiser.html
„Wegweiser“ ist ein umfassendes und innovatives Präventionsprogramm, um Jugendliche und junge Menschen,
präventiv mit einem Beratungs- und Betreuungsangebot ganzheitlich vor einer Radikalisierung in Richtung
gewaltbereiten Salafismus zu bewahren.
Frage 4:
Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte dafür vor, dass mutmaßliche extremistische Islamisten versuchen Einfluss
in Aachener Flüchtlingsunterkünften zu erlangen? Falls ja, was für Anhaltspunkte?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte vor.
Frage 5:
Liegen der Verwaltung Anhaltspunkte dafür vor, dass es in Aachener Flüchtlingsunterkünften zu Spannungen
zwischen Muslimen und Anhängern anderer Konfessionen kommt oder kam? Falls ja, was für Anhaltspunkte?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte vor.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom
05. Oktober 2016
Thema: „Aktueller Sachstand Integration-Point“
Die Ratsanfrage „Aktueller Sachstand Integration-Point“ wurde von der Verwaltung zuständigkeitshalber an das
Jobcenter zwecks Beantwortung weitergeleitet. Die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch das Jobcenter in
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit.
Vorbemerkungen
Geflüchtete Menschen werden in den sogenannten Integration Points des Jobcenters und der Agentur
betreut.
Zuständigkeit Agentur (SGBIII)
Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Fokus auf geflüchtete Menschen, bei denen ein rechtmäßiger und
dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist („hohe Bleibewahrscheinlichkeit“)
Rechtskreisübergreifend werden alle Schülerinnen und Schüler mit Kontext „Flucht und Asyl“ in den
internationalen Förderklassen von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (in enger Kooperation mit den
Schulen) zum Thema Ausbildung orientiert und beraten.
Zuständigkeit Jobcenter (SGBII)
Aufenthaltserlaubnis
Beim Wechsel des Rechtskreises gibt es Vereinbarungen zur engen Zusammenarbeit zwischen Agentur und
Jobcenter.
Die nachfolgenden Daten im Rechtskreis SGBIII beziehen sich mangels verfügbarer regionaler Daten immer auf
den kompletten Agenturbezirk (Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Heinsberg) und im Rechtskreis
SGBII auf die Stadt Aachen.
Bei allen Rückfragen ist die jeweilige Geschäftsführung der Agentur bzw. Jobcenters Ansprechpartner.
Das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie groß ist die Gesamtzielgruppe an die sich die Leistungen des „Integration-Point“ richten und wie viele
Personen davon wurden seit dem 14. Dezember 2015 durch den „Integration-Point“ betreut?
Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit
Grundsätzlich kann das Angebot des „Integration Point“ im Rechtskreis SGBIII von allen geflüchteten Menschen
mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung genutzt werden, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter
Aufenthalt zu erwarten ist („hohe Bleibewahrscheinlichkeit“). Geflüchtete Menschen, die nicht zum genannten
Personenkreis gehören, erhalten auf Wunsch bis zur Entscheidung über ihren Antrag Basisinformationen von
anderen Fachkräften der Agentur für Arbeit. Die Personenanzahl der Gesamtzielgruppe kann nicht benannt
werden.
Seit Beginn des Integration Points wurden 1.537 geflüchtete Menschen im „Integration Point“ im Rechtskreis
SGBIII betreut (Stand: 40. Kalenderwoche).
Die Betreuung durch den „Integration Point“ im Rechtskreis SGBII beinhaltet die Integration in Arbeit und
Ausbildung sowie die Bearbeitung aller leistungsrechtlichen Angelegenheiten flüchtender Menschen.
Im „Integration Point“ des Rechtskreises SGBII wurden bisher insgesamt (Stand:42 Kalenderwoche) 1701
Kunden betreut, davon 789 in Aachen, 324 im Südkreis, 501 im Nordkreis und 87 in der Eifel. In Aachen ist der
Anteil der Jugendlichen mit 42,5% besonders hoch.
Frage 2:
Wie viele der betreuten Personen konnten im selben Zeitraum in Sprachkurse vermittelt werden?
Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit
Seit Beginn des „Integration Point“ haben 570 geflüchtete Menschen im Rechtskreis SGBIII mit speziellen
Maßnahmen für geflüchtete Menschen begonnen, bei denen der Erwerb von berufsbezogenen deutschen
Sprachenkenntnissen wesentlicher Bestandteil ist. Darüber hinaus haben 252 geflüchtete Menschen an anderen
Fördermaßnahmen (Bewerbungstraining, Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, Anpassungsfortbildungen
etc.) teilgenommen (Stand 14.10.2016).
Seit Start des „Integration Point“ im Rechtskreis SGBII haben 536 die Teilnahme am Integrationskurs begonnen.
Weitere 96 geflüchtete Menschen haben eine spezielle Maßnahme begonnen, bei denen der Erwerb von
Deutschsprachkenntnissen im Mittelpunkt steht.
Frage 3:
Wie viele der betreuten Personen konnten im selben Zeitraum in Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnisse vermittelt
werden?
Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit
Rechtskreis SGBIII
Arbeitsstellen:
91
Praktika:
249
Ausbildungsstellen:
Einstiegsqualifizierung:
17
44
Stand:
September 2016
Rechtskreis SGBII
Arbeitsstellen:
Nebenbeschäftigung:
Praktika:
141
18
2
Ausbildungsstellen:
4
Frage 4:
In wie vielen Fällen konnte die Qualifikationsanalyse der Teilnehmer eine arbeitsmarktrelevante, an deutsche
Ausbildungstandards anschlussfähige Qualifikation ermitteln und in wie vielen Fällen ergab die
Qualifikationsanalyse, dass es sich um Analphabeten bzw. Personen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz
handelt?
Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit
Die Frage kann in dieser Form nicht beantworten werden.
In aller Regel benötigen die geflüchteten Menschen aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse eine
umfassende Unterstützung seitens des Integration Points. Im Beratungsgespräch werden alle Aspekte der
bisherigen erworbenen Qualifikationen (formell und informell) erhoben. Anschließend wird gemeinsam eine
individuelle Strategie erarbeitet, welche weiteren Schritte (Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen,
Teilnahme an Maßnahmen für geflüchtete Menschen, Teilnahme an Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen,
Initiierung von Praktika etc.) zur dauerhaften beruflichen Integration notwendig sind. Ziel ist die Bildung von
Förderketten.
Aktuell liegt die Quote der geflüchteten Menschen, die einen Alphabetisierungskurs benötigen bei etwa 25%.
Im Rechtskreis SGBII haben beispielsweise ca. 120 geflüchtete Menschen einen anerkannten Schulabschluss
und davon die Hälfte einen Berufsabschluss im Herkunftsland.
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiter (angegeben in VZÄ) sind aktuell im „Integration-Point“ beschäftigt?
Stellungnahme des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit
Rechtskreis SGBIII
9,5 VZÄ plus 1,0 Teamleitung plus Unterstützung durch alle lokalen Eingangszonen (Anliegensklärung und
Datenaufnahme)
Rechtskreis SGBII
3,75 VZÄ im Bereich Arbeitsvermittlung Fallmanagement, 3,75 VZÄ im Bereich der Leistungsgewährung und 3
VZÄ in der Eingangszone
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 05.10.2016 zu
Sicherheit und Gewaltprävention in Aachenern Schwimmbädern
Zu 1. Wie viele Fälle von sexuellen Übergriffen bzw. Belästigungen und körperlichen Tätigkeiten wurden seit
Anfang des Jahres in Aachener Schwimmbädern verzeichnet?
Hausverbote für die städtischen Bäder werden bei schwerwiegenden Verstößen gegen die in einem
Schwimmbad herrschenden Regeln verhängt. Sexuelle Übergriffe in den Bädern werden grundsätzlich mit einem
Hausverbot belegt. Im Jahre 2016 wurden bisher insgesamt vier Hausverbote ausgesprochen.
Dabei handelte es sich in einem Fall um Missachtung der geltenden Regeln und Widersetzlichkeit, in einem Fall
um sexuelle Handlungen an sich selbst, in einem weiteren Fall um sexuelle Handlungen an sich selbst bei
gleichzeitiger Beobachtung von Frauen und in einem Fall um sexuelle Belästigung.
Zu 2. Wie viele der unter 1. genannten Fälle gingen von deutschen Staatsbürgern ohne Migrationshintergrund
aus? Wie viele von sogenannten „Flüchtlingen“?
Die Herkunft wird nicht abgefragt, wenn Mitarbeiter sich genötigt sehen, Personalien von Gästen festzustellen.
Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zu 3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Stadt Aachen in diesem Jahr getroffen, um Bade- und
Benimmregeln an Migranten ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln?
Es wurden Baderegeln in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt, sowohl für den Eingangsbereich
als auch für die Aufsichtskräfte. Der Oberschwimmmeister in den städtischen Bädern hat darüber hinaus eine
Übersicht erstellt, in der die Baderegeln mittels Piktogrammen bildlich dargestellt werden und die gänzlich ohne
Sprache auskommt.
Zu 4. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Stadt Aachen in diesem Jahr getroffen, um Badegäste vor
Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen?
Die Stadt Aachen sorgt ständig und nicht erst in diesem Jahr dafür, dass der öffentliche Badebetrieb ausreichend
von entsprechenden Fachkräften beaufsichtigt wird. Gewalt oder sexuelle Übergriffe könnten so, wenn sie zu
befürchten wären, weitgehend durch Prävention und Aufmerksamkeit vermieden werden. Sie sind im laufenden
und auch im vergangenen Jahr jedoch kaum ein Thema gewesen.
Den Beschäftigten in den städtischen Bädern stehen Fortbildungsmöglichkeiten wie z. B. die Teilnahme am
Seminar „Fit für Vielfalt“ oder „Umgang mit schwierigem Publikum“ offen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.10.2016
zum Thema: Bekenntnisschulen in Aachen
Mit Schreiben von 04.10.2016 bittet die Fraktion die Linke um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
An wie vielen Bekenntnisschulen stellen die Schüler/innen mit der dazugehörigen Konfession
nicht die Mehrheit?
2.
Um welche Schulen handelt es sich?
Die Möglichkeit der Wahl einer Bekenntnisschule besteht für Eltern in der Stadt Aachen ausschließlich
für den Bereich der Primarstufe. Nach einer Auswertung der amtlichen Statistik des abgelaufenen
Schuljahres 2015/2016 ergibt sich folgendes Bild:
An 9 von den 20 Bekenntnisschulen in der Stadt Aachen stellen die Schülerinnen und Schüler mit der
dazugehörigen Konfession nicht die Mehrheit.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende katholische Grundschulen: KGS Beeckstraße, KGS Bildchen,
KGS Düppelstraße, KGS Feldstraße, KGS Luisenstraße, KGS Mataréstraße, KGS Michaelsbergstraße
und KGS Passstraße. Die KGS Mataréstraße wurde mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016
geschlossen.
Darüber hinaus stellen die evangelischen Schülerinnen und Schüler der evangelischen Grundschule
Anna-schule ebenfalls nicht die konfessionelle Mehrheit.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller (AFD) zur Koranverteilung in
Aachen vom 23.09.2016
Frau Müller (Ratsfrau der AFD) bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Koranverteilung in Aachen:
Frage 1:
Wie oft wurde in den Jahren 2013/2014/2015/2016 eine Koranverteilung und wie oft eine Lies! –
Aktion im Stadtgebiet angemeldet?
Antwort:
Im Jahr 2013 wurden 9 Termine, im Jahr 2014 insgesamt 28 Termine, im Jahr 2015 6 Termine
und im Jahr 2016 4 Termine für eine Koranverteilung angemeldet.
Gesonderte Lies!-Aktionen wurden im Stadtgebiet nicht angemeldet.
Frage 2:
Für welche Standorte wurden Genehmigungen erteilt?
Antwort:
Es wurden Genehmigungen für die Standorte Holzgraben und Willi-Brandt-Platz erteilt.
Frage 3:
Wer meldete die genannten Veranstaltungen an?
Antwort:
Im Jahr 2013 wurden die Sondernutzungserlaubnisse für einen Koranverteilungsstand von dem
Ansaar Düsseldorf e. V. beantragt; in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgte dies durch
Privatpersonen.
Frage 4:
Wie oft und aus welchen Gründen wurden Genehmigungen versagt?
Antwort:
Die im Jahr 2016 für 4 Termine beantragte Sondernutzungserlaubnis wurde versagt. Die
Versagung erfolgte deshalb, weil es sich bei dem Antragsteller um einen dem salafistischextremistischen Spektrum zuzuordnenden Lies!-Aktivisten handelte und die Stadtverwaltung
befürchten musste, dass es an dem Stand zu Auseinandersetzungen mit andersdenkenden
Passanten kommt und darüber hinaus der Tatbestand des § 118 OWiG (Belästigung der
Allgemeinheit) erfüllt wird.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller (AfD) vom
13. Oktober 2016 zum Thema: „Sozialer Wohnungsbau in Aachen“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in der Stadt Aachen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Stichtag 01.01.2016 (Quelle: NRW Bank Statistik) existieren in der Stadt Aachen 9.106 öffentlich geförderte
Wohnungen.
Frage 2:
Wie viele Menschen leben insgesamt in Sozialwohnungen?
Stellungnahme der Verwaltung:
In den v.g. 9.106 öffentlich geförderten Wohnungen leben derzeit insgesamt 20.650 Personen.
Frage 3:
Wie oft und durch wie viele Mitarbeiter (Stellenanteile) werden die entsprechenden Wohnungen hinsichtlich der
Belegung durch Leistungsempfänger kontrolliert?
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Belegung bzw. dem Bezug der Wohnung wird die Berechtigung der Mieter (Vorlage
Wohnberechtigungsbescheinigung) überprüft, danach erfolgt keine Einkommensüberprüfung mehr.
Eine weitergehende ordnungsgemäße Belegung der Wohnungen wird durch die Bestands- und
Besetzungskontrollen (BBK) durchgeführt. Die gesetzlich vorgegebenen BBK erfolgt bei mindestens 10% des
Wohnbestandes pro Jahr durch örtliche Kontrollen.
Stellenanteile: 20 % von 2 Vollzeitstellen und eine Vollzeitstelle im Außendienst
Frage 4:
Wie viel sozial geförderter Wohnraum ist nicht durch bedürftige Mieter belegt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits in Frage 3 erläutert, ist nur zum Zeitpunkt der Belegung bzw. des Bezuges die Bedürftigkeit des
Mieters zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt waren 161 Haushalte nicht berechtigt und erhielten zur Vermeidung von
Leerständen eine „sog. Freistellung“.
Frage 5:
Wie viele Haushalte in Aachen erhalten Wohngeld?
Stellungnahme der Verwaltung:
Derzeit erhalten 1720 Haushalte in der Stadt Aachen unabhängig vom Bewohnen einer öffentlich geförderten
oder freifinanzierten Wohnung Wohngeld.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 03.08.2016
Thema: Verkehrsverstöße Radverkehr
Zu der o. g. Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Wie viele und welche Verkehrsverstöße sind der Stadt Aachen durch Radfahrer,
Pedelecfahrer oder eBikefahrer bekannt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Controlling wird nicht zwischen Radfahrern, Pedelec-Fahrern oder eBike-Fahrern
unterschieden. Maßnahmen gegenüber Radfahrern (=Verkehrsverstöße) werden erst seit 2012
erhoben. Bei den Verkehrsverstößen werden keine Differenzierungen vorgenommen. Alle Verstöße
werden in der Kennzahl "Falsches Verhalten von Radfahrern" erfasst.
Frage 2:
Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern dar? Wie haben
sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren entwickelt? Wie stellen sich diese im
nationalen und internationalen Vergleich dar?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Maßnahmen in der Stadt Aachen, die durch die Polizei Aachen vorgenommen werden, können
Sie der beigefügten Tabelle entnehmen:
2015
Falsches Verhalten von Radfahrern
Prozentualer Anteil im Vergleich mit
anderen Verkehrsteilnehmern
1. Halbjahr 2016
473
196
2,02 %
2,95 %
Die Maßnahmen, die durch die Polizei Aachen in der gesamten StädteRegion Aachen in Bezug auf
Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wurden, können der folgenden
Darstellung entnommen werden.
2015
Falsches Verhalten von Radfahrern
Prozentualer Anteil im Vergleich mit
anderen Verkehrsteilnehmern
1. Halbjahr 2016
1082
294
2,12 %
1,02 %
Internationale Vergleiche liegen der Polizei Aachen nicht vor.
Frage 3:
Werden Verstöße im Radverkehr in regulären Verkehrskontrollen erfasst? Gibt es gesonderte
Kontrollen, die den Radverkehr in den Blick nehmen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Verstöße im Radverkehr werden bei Feststellung durch die Polizei sowohl im konkreten Einzelfall,
als auch im Rahmen von Verkehrskontrollen erfasst. Differenzierte Daten hierzu werden nicht
erhoben bzw. liegen nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
13.10.2016
hier: „Ehen von Minderjährigen in Aachen“
zu 1.
Wie viele Ehen zwischen Volljährigen und Minderjährigen, sowie zwischen Minderjährigen und
Minderjährigen bestehen in Aachen? In wie vielen Fällen davon ist mindestens ein Ehepartner
unter 16?
Zurückblickend bis ins Jahr 2000 kann festgestellt werden, dass im Standesamt Aachen keine
Ehe unter Beteiligung mindestens einer minderjährigen Person geschlossen wurde. Ebenso
wurde in diesem Zeitraum weder eine Nachbeurkundung einer Minderjährigenehe beantragt
noch vorgenommen. Auch ist es im Zusammenhang mit einer Geburtsbeurkundung eines
Kindes nicht zu einer Prüfung einer Minderjährigenehe für die Eltern des Neugeborenen
gekommen. Ob sich ansonsten derzeit in Aachen Personen aufhalten, die im Heimatland eine
Minderjährigenehe geschlossen haben, ist hier nicht bekannt.
zu 2.
Zu wie vielen Eheschließungen mit mindestens einem minderjährigen Partner kam es in
Aachen in den Jahren 2014, 2015 und bisher aktuell in 2016?
In den angefragten Jahren gab es keine Eheschließung unter Beteiligung Minderjähriger in
Aachen.
zu 3.
Wie viele Gesuche zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen, bei denen
mindestens einer der Partner minderjährig ist, gab es in den Jahren 2014, 2015 und bisher
aktuell 2016 in Aachen, und wie vielen dieser Gesuche wurde jeweils (nach Jahr)
stattgegeben?
Gesuche zur Nachbeurkundung von solchen im Ausland geschlossenen Ehen unter Beteiligung
Minderjähriger gab es keine. Eine entsprechende Prüfung ergab sich ebenfalls nicht für Eltern
von in Aachen geborenen Kindern in diesem Zeitraum.
zu 4.
Steht die Verwaltung der Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen mit 14 bzw. 15
jährigen Kindern am Aachener Standesamt ablehnend gegenüber, oder zieht sie ähnlich dem
wissenschaftlichen Dienst, Einzelfallabwägungen in Betracht?
Hinsichtlich der Frage, ob eine außerhalb Deutschlands geschlossene Ehe Gültigkeit erlangen
kann, ist seitens des Standesbeamten nicht nur nach den deutschen Rechtsvorschriften zu
prüfen, sondern auch nach dem Heimatrecht der Beteiligten und dem Ortsrecht der
Eheschließenden. Voraussetzung für die Prüfung ist die Vorlage sämtlicher dafür erforderlichen
Unterlagen aus dem Heimatland. Gemäß Artikel 13 EGBGB unterliegen die Voraussetzungen
der Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Insofern kann
und muss ein deutsches Standesamt zunächst in die Prüfung eintreten, ob eine Ehe nach dem
internationalen Privatrecht des Heimatstaates formell und materiell gültig zustande gekommen
ist. Dies gilt auch für Formen der Eheschließung, die das deutsche Recht nicht kennt. Wenn
nach umfassender Prüfung durch den Standesbeamten eine Ehe nach Ortsrecht Gültigkeit
erlangt hat und formell nachgewiesen ist, kann die Gültigkeit und Anerkennungsfähigkeit für
Deutschland nur noch an Artikel 6 EGBGB – öffentliche Ordnung (ordre public) -scheitern.
Artikel 6 EGBGB sieht vor, dass eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden ist,
wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des
deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn
die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist. Bei der Wertung einer solchen Frage
auch durch das Standesamt Aachen kommt es sicherlich weniger auf die Auffassung des
wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, vielmehr auf die Auslegung und Anwendung
des Artikel 6 EGBGB durch die Gerichte an. Hierzu hat es aktuell einen ersten
bemerkenswerten Beschluss des OLG Bamberg im Mai dieses Jahres gegeben. Das OLG
Bamberg hat allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung Rechtsbeschwerde
zugelassen. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung
im Ausland bei Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters nach § 1303 Abs. 2 BGB einen
Verstoß gegen den ordre public darstellt und ob aus Kindeswohlgesichtspunkten ein solcher
Verstoß ausnahmsweise trotz der Rechtsfolgenregelung in §§ 1313, 1314 Abs.1, 1315 Abs.1
Nr.1, 1316 ff. BGB die Nichtigkeit der Eheschließung zur Folge hat.
In diesem rechtlich abschließend noch unbestimmten Raum würde das Standesamt Aachen
nicht ohne gerichtliche Entscheidung tätig werden.
Zu 5.
Wie viele Frauen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig waren, werden aktuell in
Aachener Frauenhäusern betreut?
Das einzige Frauenhaus innerhalb der Stadt Aachen führt hierzu keine Statistik.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Ye-One Rhie, SPD, vom 03.08.2016
Thema: Stellplatzkonzept Masterplan UKA (Radstellplätze)
Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Mit Beginn des neuen Semesters wird die aktuelle Situation zum Radfahren rund um das UKA erhoben. Mit den
dann erhobenen Zahlen ist eine Beantwortung möglich. Eine vorherige Erhebung würde aufgrund der Ferien- und
vorlesungsfreien Zeit verfälschende Ergebnisse darstellen.
Punktuelle Erhebungen im September haben eine Menge von mehr als 120 "Wildparkern" im Bereich des UKA
ergeben.
Ergänzende Antwort zur Ratsanfrage der Ratsfrau Ye-One Rhie; SPD, vom 03.08.2016 (Frage 2)
Thema: Stellplatzkonzept Masterplan UKA
Die o. a. Ratsanfrage wurde in der Ratssitzung am 14.09.2016 in Teilen beantwortet. Zu der noch ausstehenden
Antwort zu Frage 2 wird hiermit wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 2:
Wie viele „Wild“- und Falschparker gibt es in diesem Bereich? Wie haben sich diese Zahlen
in diesem Bereich entwickelt? Wie sehen die Prognosen in diesem Bereich aus?
Stellungnahme der Verwaltung
Die Beantwortung dieser Frage kann erst vorgenommen werden, sobald alle Erhebungen vorliegen
und das Stellplatzkonzept erarbeitet worden ist.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller, AfD, vom 13.10.2016
hier: Schutz der Ordnungskräfte
1. Wie viele Ordnungskräfte sind momentan angestellt und wie viele Stellen sind (unter Angabe von
Gründen) unbesetzt.
Antwort zu 1.
Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen verfügt über 24 Planstellen. Derzeit sind drei Stellen
unbesetzt, bedingt durch kurzfristige Stellenwechsel innerhalb der Stadtverwaltung Aachen. Eine entsprechende
Stellenausschreibung wurde bereits veranlasst. Die Bewerbungsfrist für diese Stellen läuft am 27.10.2016 ab,
sodass zeitnah Auswahlverfahren zur Nachbesetzung dieser Stellen durchgeführt werden.
2. Wie viele Ordnungskräfte wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Opfer körperlicher und / oder
verbaler Gewalt?
Antwort zu 2.
Im Jahre 2014 wurden insgesamt 11 Strafanzeigen gestellt, 2015 wurden 26 Strafanzeigen gestellt. Im Jahre
2016 wurden bisher 42 Strafanzeigen gestellt.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Schutz der Ordnungskräfte (beispw. in Form von
Verteidigungs- und Deeskalationskursen) zu gewährleisten?
Antwort zu 3.
Von Seiten der Verwaltung werden regelmäßige Deeskalationstraining sowie Schulungen in Eingriffstechniken
angeboten. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2017 soll im Bereich der Fortbildungen erhöht werden, sodass
weitere Schulungsmaßnahmen erfolgen können. Darüber hinaus verfügen die Einsatzkräfte über eine technische
Ausstattung, in Form eines Reizstoffsprühgerätes, schuss- und stichsichere Westen sowie stichsichere
Handschuhe. Weiterhin gibt es seitens der Verwaltung eine Null-Toleranz Grenze bei Übergriffen sowie
Widerstandshandlungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst, die allesamt zur
Strafanzeige gebracht werden.