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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
171507.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
21.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:17
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Rechnungsprüfung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 14/0089/WP17 öffentlich 21.10.2016 Herr Emmerich, FB 14 Erlass eines Entgelttarifs für die Tätigkeit der Rechnungsprüfung im Rahmen der Rechnungsprüfungsordnung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.11.2016 23.11.2016 RPAU Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen. Beschlussvorschlag für den Rat: Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen gemäß der beigefügten Anlage. (Emmerich) Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Gem. § 103 Abs. 2 Ziffer 2 GO i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. c) und d) Rechnungsprüfungsordnung hat der Rat der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen sowie ebenfalls die Betätigungsprüfung übertragen. Im Zusammenhang damit ist die örtliche Rechnungsprüfung zusätzlich beauftragt, unterschiedliche Prüfungen bei externen Einrichtungen durchzuführen. Diese fallen regelmäßig in den Bereichen Jahresabschlussprüfung von Gesellschaften und Vereinen sowie bei Vergabeprüfungen und Prüfungen von Verwendungsnachweisen an und sind fester Bestandteil der jährlichen Prüfungsplanung. Darüber hinaus prüft die Rechnungsprüfung die Einführung von IT-Programmen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Eigenbedarf an automatisierter Informationsverarbeitung vom 13.12.2002 zwischen dem Kreis Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen“. Eine Leistungsabrechnung erfolgt ebenfalls für bilaterale Beauftragungen zur Prüfung der Einführung von IT-Programmen bei anderen Kommunen oder auch bei der GPA. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der o.g. ÖRV eine Abrechnung nach einem entsprechenden Stimmrechtsschlüssel mit allen sog. Anwenderkommunen vorgenommen. Der entsprechende Abrechnungsstundensatz wurde auf der Basis der Personal-Ist-Kosten des abgelaufenen Jahres ermittelt und konnte erst im März des Folgejahres mitgeteilt werden. Dies ist durch die zunehmend erreichte Einhaltung der gesetzlichen Fristsetzung der Jahresabschlussaufstellung bis Ende März nicht mehr praktikabel. Außerdem konnte festgestellt werden, dass sich die Höhe des Abrechnungssatzes in den letzten Jahren nicht signifikant geändert hatte. Es wird daher vorgeschlagen einen einheitlichen Abrechnungssatz zu bestimmen, der grundsätzlich für die abrechenbaren Leistungen der Rechnungsprüfung anzuwenden ist. In der Vergangenheit wurden folgende Stundensätze ermittelt: Für 2015: 75,67 Euro Für 2014: 77,06 Euro Für 2013: 75,37 Euro Für 2012: 73,16 Euro. Hierbei wurde alle Dienstbezüge sowie Beihilfen und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, Gehälter der Beschäftigten, Fortbildungskosten, Sachkostenpauschale und Gemeinkostenzuschläge gem. KGST-Werten ermittelt und durch die Anzahl der faktischen Arbeitsstunden – korrigiert um längere Krankheitsausfälle - dividiert. Auf Plausibilität hin wurde der Satz mit dem jeweiligen pauschalisierten KGST-Stundensatz abgeglichen. Es wird auf dieser Basis empfohlen einen einheitlichen Stundensatz von 75 Euro festzulegen. Dies entspricht bei 8 Arbeitsstunden pro Tag einem Tagessatz von 600 Euro. Dieser wird bei Prüfungen, die nicht einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, entsprechend reduziert und enthält auch pauschal Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 3/4 Verwaltungsgemeinkosten wie beispielsweise Reisekosten. Eine Ermäßigung des Entgelts bis zum Verzicht ist insoweit möglich, als dass der Oberbürgermeister in besonderen Fällen abweichen kann. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sind beim PSP-Element 1-010501-900-3 Prüfung und Beratung ordentliche Erträge in Höhe von insgesamt 123.200 € veranschlagt. Davon sind 88.200 Euro für sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte und 35.000 Euro für Erträge aus internen Leistungsbeziehungen vorgesehen. Da auch in der Vergangenheit mit einem ähnlichen Stundensatz abgerechnet wurde und sich durch den Entgelttarif der Umfang der abzurechnenden Leistungen nicht ändert, kann der Haushaltsansatz unverändert bleiben. Zu berücksichtigen sind allerdings andere zeitliche Restriktionen, da gesetzlich pflichtige Aufgaben gem. § 103 Abs. 1 GO und vom Rat übertragene Aufgaben gem. § 4 Abs. 2 RPO gegenüber den o.g. Prüfungen Vorrang genießen. Anlage/n: - Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.12.2016 Seite: 4/4 Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen in der jeweils aktuellen Fassung Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 aufgrund der Grundlage der Hauptsatzung (§ 6 Abs. 1, Nr. 1) vom 15.12.1995 (in der Fassung des 13. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19.11.2014) in Verbindung mit § 41 Abs. 1, S. 2, lit. i) GO NRW folgenden Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung beschlossen: § 1 Entgelt Für Prüfungen der Buch- und Betriebsführung einschließlich Vergaben sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen von Körperschaften, Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen, Stiftungen und dergleichen, an denen die Stadt beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist und soweit diese die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt beantragen, wird ein Entgelt von 75 Euro je Prüfungsstunde und Prüfer/in erhoben. Dies bezieht sich auch auf Prüfungen im Rahmen der Einführung von IT-Programmen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW, unabhängig davon, ob die Prüfung bilateral von Kommunen beauftragt wird oder ob eine Prüfung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Eigenbedarf an automatisierter Informationsverarbeitung vom 13.12.2002 zwischen dem Kreis Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen erfolgt. Basis für die Ermittlung sind die durchschnittlichen Kosten der Rechnungsprüfung mit allen Gemeinkosten. Eine Anpassung erfolgt, sofern wesentliche Kostenänderungen festgestellt werden. § 2 Ermäßigung des Entgelts Der Oberbürgermeister kann in besonderen Fällen von diesem Entgelttarif abweichen bis zum Verzicht. § 3 Zahlungsweise Das Entgelt ist unmittelbar nach Zuleitung des Prüfungsberichtes bzw. Feststellung des Prüfergebnisses fällig. Sie ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kostenrechnung zu entrichten. § 4 Inkrafttreten Der Entgelttarif tritt zum 01.01.2017 in Kraft.