Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171507.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
21.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 14/0089/WP17
öffentlich
21.10.2016
Herr Emmerich, FB 14
Erlass eines Entgelttarifs für die Tätigkeit der Rechnungsprüfung
im Rahmen der Rechnungsprüfungsordnung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.11.2016
23.11.2016
RPAU
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Entgelttarif zur
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt
Aachen gemäß der beigefügten Anlage.
(Emmerich)
Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
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Erläuterungen:
Gem. § 103 Abs. 2 Ziffer 2 GO i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. c) und d) Rechnungsprüfungsordnung hat der Rat
der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Wirtschaftsführung und des
Rechnungswesens der Sondervermögen sowie ebenfalls die Betätigungsprüfung übertragen. Im
Zusammenhang damit ist die örtliche Rechnungsprüfung zusätzlich beauftragt, unterschiedliche
Prüfungen bei externen Einrichtungen durchzuführen. Diese fallen regelmäßig in den Bereichen
Jahresabschlussprüfung von Gesellschaften und Vereinen sowie bei Vergabeprüfungen und
Prüfungen von Verwendungsnachweisen an und sind fester Bestandteil der jährlichen
Prüfungsplanung.
Darüber hinaus prüft die Rechnungsprüfung die Einführung von IT-Programmen gem. § 103 Abs. 1
Nr. 6 GO NRW auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Eigenbedarf an
automatisierter Informationsverarbeitung vom 13.12.2002 zwischen dem Kreis Heinsberg, der
StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen“. Eine Leistungsabrechnung erfolgt ebenfalls für
bilaterale Beauftragungen zur Prüfung der Einführung von IT-Programmen bei anderen Kommunen
oder auch bei der GPA.
In der Vergangenheit wurde im Rahmen der o.g. ÖRV eine Abrechnung nach einem entsprechenden
Stimmrechtsschlüssel mit allen sog. Anwenderkommunen vorgenommen. Der entsprechende
Abrechnungsstundensatz wurde auf der Basis der Personal-Ist-Kosten des abgelaufenen Jahres
ermittelt und konnte erst im März des Folgejahres mitgeteilt werden. Dies ist durch die zunehmend
erreichte Einhaltung der gesetzlichen Fristsetzung der Jahresabschlussaufstellung bis Ende März
nicht mehr praktikabel. Außerdem konnte festgestellt werden, dass sich die Höhe des
Abrechnungssatzes in den letzten Jahren nicht signifikant geändert hatte. Es wird daher
vorgeschlagen einen einheitlichen Abrechnungssatz zu bestimmen, der grundsätzlich für die
abrechenbaren Leistungen der Rechnungsprüfung anzuwenden ist.
In der Vergangenheit wurden folgende Stundensätze ermittelt:
Für 2015: 75,67 Euro
Für 2014: 77,06 Euro
Für 2013: 75,37 Euro
Für 2012: 73,16 Euro.
Hierbei wurde alle Dienstbezüge sowie Beihilfen und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen,
Gehälter der Beschäftigten, Fortbildungskosten, Sachkostenpauschale und Gemeinkostenzuschläge
gem. KGST-Werten ermittelt und durch die Anzahl der faktischen Arbeitsstunden – korrigiert um
längere Krankheitsausfälle - dividiert. Auf Plausibilität hin wurde der Satz mit dem jeweiligen
pauschalisierten KGST-Stundensatz abgeglichen.
Es wird auf dieser Basis empfohlen einen einheitlichen Stundensatz von 75 Euro festzulegen. Dies
entspricht bei 8 Arbeitsstunden pro Tag einem Tagessatz von 600 Euro. Dieser wird bei Prüfungen,
die nicht einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, entsprechend reduziert und enthält auch pauschal
Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
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Verwaltungsgemeinkosten wie beispielsweise Reisekosten. Eine Ermäßigung des Entgelts bis zum
Verzicht ist insoweit möglich, als dass der Oberbürgermeister in besonderen Fällen abweichen kann.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sind beim PSP-Element 1-010501-900-3 Prüfung und Beratung
ordentliche Erträge in Höhe von insgesamt 123.200 € veranschlagt. Davon sind 88.200 Euro für
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte und 35.000 Euro für Erträge aus internen
Leistungsbeziehungen vorgesehen. Da auch in der Vergangenheit mit einem ähnlichen Stundensatz
abgerechnet wurde und sich durch den Entgelttarif der Umfang der abzurechnenden Leistungen nicht
ändert, kann der Haushaltsansatz unverändert bleiben. Zu berücksichtigen sind allerdings andere
zeitliche Restriktionen, da gesetzlich pflichtige Aufgaben gem. § 103 Abs. 1 GO und vom Rat
übertragene Aufgaben gem. § 4 Abs. 2 RPO gegenüber den o.g. Prüfungen Vorrang genießen.
Anlage/n:
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Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen
Vorlage FB 14/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.12.2016
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Entgelttarif
zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen in der jeweils aktuellen
Fassung
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 aufgrund der Grundlage der
Hauptsatzung (§ 6 Abs. 1, Nr. 1) vom 15.12.1995 (in der Fassung des 13. Nachtrages zur Hauptsatzung
der Stadt Aachen vom 19.11.2014) in Verbindung mit § 41 Abs. 1, S. 2, lit. i) GO NRW
folgenden Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung beschlossen:
§ 1 Entgelt
Für Prüfungen der Buch- und Betriebsführung einschließlich Vergaben sowie die Prüfung von
Verwendungsnachweisen von Körperschaften, Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden,
Vereinen, Stiftungen und dergleichen, an denen die Stadt beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung
interessiert ist und soweit diese die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt beantragen,
wird ein Entgelt von 75 Euro je Prüfungsstunde und Prüfer/in erhoben.
Dies bezieht sich auch auf Prüfungen im Rahmen der Einführung von IT-Programmen gem. § 103 Abs.
1 Nr. 6 GO NRW, unabhängig davon, ob die Prüfung bilateral von Kommunen beauftragt wird oder ob
eine Prüfung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Eigenbedarf an
automatisierter Informationsverarbeitung vom 13.12.2002 zwischen dem Kreis Heinsberg, der
StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen erfolgt.
Basis für die Ermittlung sind die durchschnittlichen Kosten der Rechnungsprüfung mit allen
Gemeinkosten. Eine Anpassung erfolgt, sofern wesentliche Kostenänderungen festgestellt werden.
§ 2 Ermäßigung des Entgelts
Der Oberbürgermeister kann in besonderen Fällen von diesem Entgelttarif abweichen bis zum Verzicht.
§ 3 Zahlungsweise
Das Entgelt ist unmittelbar nach Zuleitung des Prüfungsberichtes bzw. Feststellung des
Prüfergebnisses fällig. Sie ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kostenrechnung zu entrichten.
§ 4 Inkrafttreten
Der Entgelttarif tritt zum 01.01.2017 in Kraft.