Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171028.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
13.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0573/WP17
öffentlich
13.10.2016
Dez. III / FB 61/300
Aachen-Brand, Schaffung von Parkraum
Antrag CDU BF vom 04.02.2014 - Umnutzung der Grünfläche
Josefsallee / Freunder Landstraße
Antrag CDU BF vom 21.08.2015 - Parken auf dem Schulhof KGS
Antrag CDU BF vom 24.08.2015 - Parken in der Josefsallee
Antrag CDU und SPD BF vom 25.08.2015 - Senkrechtparkstände
Freunder Landstraße 17-23
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.11.2016
01.12.2016
B-1
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung für die
Freunder Landstraße 17 - 23 (Variante 2), den Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen und
die Verwaltung mit der Herstellung der Parkstände zu beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahme
erfolgt unter Haushaltsvorbehalt im Jahr 2017.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung Freunder Landstraße 17 - 23 (Variante 2.) den
Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung der
Parkstände. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt im Jahr 2017.
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
174.000
174.000
372.000
372.000
0
0
Ergebnis
174.000
174.000
372.000
372.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
87.500
87.500
288.800
288.800
0
0
Abschreibungen
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
Ergebnis
107.500
107.500
348.800
348.800
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Parkraumsituation im Ortskern Aachen-Brand wird seit Jahren diskutiert. Im März 2015 wurde ein
Parkraumgutachten durch ein externes Büro erstellt, welches grundsätzlich zu jeder Zeit eine
ausreichende Anzahl Parkplätze im gesamten Untersuchungsbereich bescheinigt. Allerdings kommt
es in unmittelbarer Nähe zum Wochenmarkt und zu den Marktzeiten zu Auslastungen von 100 %.
Deshalb empfiehlt der Gutachter, auch im Hinblick auf den Wegfall des Parkplatzes Josefsallee, eine
kurzfristige Erstellung neuer Parkplätze.
Zur Schaffung neuer Parkplätze liegen verschiedene Anträge aus den Fraktionen vor.
-
Am 04.02.2014 stellte die CDU-Fraktion den Antrag zur Schaffung von neuen Parkplätzen auf
der Dreiecksfläche im Einmündungsbereich Josefsallee in die Freunder Landstraße.
-
Am 21.08.2015 beantragte die CDU-Fraktion die Prüfung in wie weit der Schulhof der KGS
Marktstraße an Samstagen für das Parken von 8.00 bis 14.00 Uhr freigegeben werden kann.
-
Darüber hinaus stellte die CDU-Fraktion am 24.08.2015 den Antrag die Josefsallee zwischen
der Zufahrt zum Parkplatz Haus 6 und der Freunder Landstraße für weitere Parkplatzflächen
zu prüfen.
-
Ein gemeinsamer Antrag zur Planung von Senkrechtparkständen an der Freunder Landstraße
17 bis 23 wurde von den Bezirksfraktionen CDU und SPD am 25.08.2015 gestellt.
2. Analyse
Im Ortskern Aachen-Brand in räumlicher Nähe zum Wochenmarkt stehen nur sehr wenige freie
Flächen zur Verfügung, die zukünftig für das Parken umgestaltet bzw. umgenutzt werden können.
Allein der Schulhof der KGS Markstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Die
anderen Bereiche Josefsallee und Freunder Landstraße befinden sich östlich der Trierer Straße, wo
der Parkdruck aufgrund der zunehmenden Entfernung zum Markt, zu Marktzeiten abnimmt. Im
Parkraumgutachten wurde sogar ein Rückgang der Auslastungszahlen an der Josefsallee
festgehalten.
2.1 Dreiecksfläche Josefsallee
Die Dreiecksfläche befindet sich östlich der Trier Straße an der Einmündung Josefsallee / Freunder
Landstraße. Die öffentliche Grünfläche weist derzeit eine klare und für das nähere Umfeld durchaus
wirksame Gestaltung auf. Direkt an die Josefsallee angrenzend liegt eine Rasenfläche, die von einer
niedrigen Hecke eingefasst ist. Letztere ist an der West- und Nordseite weitgehend geschlossen, zur
Josefsallee hin gibt es mehrere Durchlässe. In der Rasenfläche stehen in lockerer Gruppierung drei
Kastanien, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Durch diese Gehölze wird in der ansonsten relativ
baumarmen Freunder Landstraße ein deutlicher 'grüner' Akzent gesetzt.
Das Umfeld des 'Gründreiecks' wird bestimmt von den beiden angrenzenden Straßenräumen. Die
umgebende Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilien- und Reihen- bzw. Zeilenhäusern, etwa
auf Höhe der Grünfläche liegt ein Gebäudekomplex mit Geschosswohnungen. Das Gebäude
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 3/7
Josefsallee 6 (frühere Realschule) wird derzeit zu einer Wohnanlage mit 22 barrierefreien Wohnungen
für Senioren umgebaut.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Grünanlage mit ihrem Baumbestand aus mikroklimatischen, gestalterischen und ökologischen Gründen zu erhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf
das Entwicklungspotenzial der Grünfläche für die künftig höhere Einwohner- und Nutzungsdichte, das
im Falle eines Baus von Parkplätzen dauerhaft verloren wäre.
Aus Sicht der Abteilung für Umweltvorsorge- und Grünplanung ist unter Berücksichtigung des zu
schützenden Kronen- und Wurzelraums der Bau von Parkständen auf der Grünfläche ungeeignet.
2.2 Schulhof der KGS Marktstraße
Die städtische Grundschule liegt in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und ist am Samstag zu den
Marktzeiten von 8.00 bis 14.00 Uhr geschlossen. Die Zufahrt zum unteren Schulhof ist durch den
Baumbestand und die Spielgeräte sehr eng. Aus Sicht der Schulleitung ist eine Beschädigung der
Bäume und Verschmutzung, wie z. B. durch Öl zu befürchten. Zudem sind die Zufahrtswege für die
Feuerwehr sowie die Aufstellflächen frei zu halten.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Schulleitung der Schulhof als Parkraum ungeeignet und
stimmt der Nutzung als Parkplatz nicht zu.
2.3 Parken in der Josefsallee
Die Josefsallee zwischen der Freunder Landstraße und der Zufahrt zum Privatparkplatz Hausnr. 6 ist
als einstreifige Richtungsfahrbahn ausgebaut und in Richtung Trierer Straße als Einbahnstraße
ausgewiesen. In diesem Abschnitt beträgt die Fahrbahnbreite rund 3,00 m mit beidseitigen
baumbestandenen Seitenstreifen von rund 1,10 m, die von 1,60 m breiten Gehwegen begleitet
werden. Im Bereich der Bäume wird der Gehweg auf 1,10 m eingeengt.
Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt und ist vor dem Hintergrund der sehr geringen KfzBelastung in gegenläufiger Richtung zugelassen.
Zwischen den Bäumen sind Bügel angebracht, die die Bäume vor Stamm- und Wurzelschäden
schützen und das Parken auf den Seitenstreifen unterbinden. Die Bäume sind schützenswert und
tragen wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenraumes bei.
Im Bereich der Josefsallee zwischen Freunder Landstraße und Zufahrt zum Parkplatz Haus Nr. 6 ist
das Ausweisen von neuen Parkflächen im Seitenbereich als auch in Form von aufgeschulterm Parken
nicht möglich, da
-
die Fahrbahnbreite von 3,00 m bei Einbahnstraße nicht unterschritten werden darf (vgl. RaST
06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen)).
-
der Seitenbereich mit 2,70 m (baumbestandener Seitenstreifen und Gehweg) zu schmal für
das Anlegen eines Parkstreifens (Mindestparkstandbreite 2,00 m) und Gehwegs (Regelbreite
2,50 m) ist. Würde ein Parkstand angelegt, würden auf einer Länge von rund 40 m nur 0,70 m
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 4/7
zwischen den parkenden Fahrzeugen und der Grünanlage für den Fußgänger zur Verfügung
stehen. Zum Ein- und Aussteigen sowie zur Sicherung der direkten Wegebeziehung wäre dies
nicht ausreichend.
-
der Baumbestand schützenswert ist. Der Boden durch das Parken im Seitenraum verdichtet
und die Wurzeln somit beschädigt würden.
Vor diesem Hintergrund ist das Einrichten von Parkständen in der Josefsallee zwischen den Bäumen
oder aufgeschultert auf dem Gehweg nicht möglich.
2.4 Freunder Landstraße
Die Freunder Landstraße ist eine Hauptverkehrsstraße zwischen dem Stadtteil Aachen-Brand und der
Stadt Stolberg. Sie hat eine bedeutende Verbindungsfunktion für alle Verkehrsteilnehmer. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Abschnitt zwischen den Hausnummern 17 bis
23 beträgt die Fahrbahnbreite 7,55 m. Im südlich gelegenen Seitenbereich ist bereits heute ein
Längsparkstreifen mit einer Breite von 2,52 m für sechs Kfz vorhanden. An den Parkstreifen grenzt ein
sehr breiter Gehweg von 6,72 m.
Dieser ist gemäß StVO mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für den Radverkehr in Fahrtrichtung
beschildert. Eine Sicherung für den Radverkehr in Gegenrichtung existiert in diesem Abschnitt nicht.
Darüber hinaus wird der Gehweg heute als zusätzliche Parkfläche genutzt. Die so entstehenden
Nutzungsüberlagerungen im Bereich der Hausnummern 17 bis 23 führen zu Konflikten zwischen
Fußgängern, Radfahrern und parkenden Fahrzeugen.
Im Hinblick auf die Radverkehrsführung auf der Freunder Landstraße strebt die Arbeitsgruppe
Radverkehr gemäß dem Protokoll vom 21.10.2014 langfristig eine Neuaufteilung des
Straßenquerschnitts mit beidseitigem Umbau der Nebenanlagen an. Da eine kurzfristige Lösung
mittels Markierungen zur Sicherung des Radverkehrs nicht möglich ist.
Um sowohl die Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer zu entzerren als auch dem Wunsch nach
zusätzlichen Parkflächen im Umfeld des Brander Marktes zu entsprechen ist mittelfristig die Errichtung
von zusätzlichen Parkplätzen in dem Bereich Freunder Landstraße 17 - 23 möglich.
3. Planung (Freunder Landstraße 17 – 23)
Das Anlegen von Schrägparkplätzen an der Freunder Landstraße 17 -23 ist grundsätzlich möglich.
Die Anzahl der Parkstände ist abhängig vom Aufstellwinkel und der erforderlichen Fahrgassenbreite.
Im Folgenden sind drei unterschiedliche Varianten dargestellt:
Variante 1 (Aufstellwinkel 45 °)
Bei einem Aufstellwinkel von 45 °können 10 Schrägparkstände im Bereich der heutigen
Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken
beträgt 3,00 m. Das Ein- und Ausparken kann dynamisch, auch im Bereich der Fahrbahnteilers, ohne
die Mitbenutzung der Gegenfahrbahn erfolgen. Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,89 m, so dass
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 5/7
der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den Gehweg
fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen vier
Poller aufgestellt werden. Auf den durch die Schrägaufstellung der parkenden Kfz entstehenden
Restflächen können vier Fahrradbügel montiert werden.
Variante 2 (Aufstellwinkel 63 °)
Bei einem Aufstellwinkel von 63 °können 12 Schrägparkstände im Bereich der heutigen
Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken
beträgt 4,00 m, Um eine Behinderung des fließenden Verkehrs auf der Gegenfahrbahn zu vermeiden
ist deshalb ein Zwischenstreifen von 0,50 m notwendig ist. Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,44
m, so dass der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den
Gehweg fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen
drei Poller aufgestellt werden. Durch die gewählte Aufstellungsart der Kfz entstehen Restflächen. Auf
diesen können sechs Fahrradbügel montiert werden.
Variante 3 (Aufstellwinkel 81 °)
Bei einem Aufstellwinkel von 81 °können 14 Schrägparkstände im Bereich der heutigen
Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken
beträgt 5,25 m, Das Ein- und Ausparken ist auch mit einem Zwischenstreifen von 0,75 m ohne die
Mitbenutzung der Gegenfahrbahn nicht möglich. (Ein Zwischenstreifen sollte nicht breiter als 0,75 m
sein, um unerwünschtes Parken auf diesem zu vermeiden). Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,24
m, so dass der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den
Gehweg fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen
drei Poller aufgestellt werden. Auf den Restflächen sind sechs Fahrradbügel vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses
sowie der maximalen Anzahl an Stellplätzen ist die Variante 2 umzusetzen.
4. Kosten und Finanzierung
Bei einer provisorischen Auffüllung des vorhandenen Längsparkstreifens mit Asphalt und der
entsprechenden Parkplatzmarkierung für die Schrägaufstellung auf den anschließenden Gehweg
betragen die Kosten einschl. Fahrradbügel und Beschilderung ca. 9.500,00 Euro.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in die Prioritätenliste für
Kleinmaßnahmen aufgenommen. Für die Haushaltsjahre 2017 – 2020 wurden unter dem investiven
PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v.
124.000 € jährlich eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2
„Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurde für 2017 ein Ansatz von 116.400 €, für die
Haushaltsjahre 2018 bis 2020 jeweils 116.200 € veranschlagt.
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 6/7
Anlage/n:
1.
Antrag der CDU Fraktion vom 04.02.2014
2.
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.08.2015
3.
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.08.2015
4.
Antrag der CDU und SPD-Fraktion vom 25.08.2015
5.
Plan Variante 1
6.
Plan Variante 2
7.
Plan Variante 3
8.
Fotos
Vorlage FB 61/0573/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 7/7
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
1084
g
e
1120
56
1053
1319
55
44
rh
Elle
1054
36
38
eg
o fw
352
W
a
38
34
32
Fahrradbügel
1274
5
5
.
7
01
V20
FGS
KW
P 1(DE)
0
V20
FGS
2
7
.
6
0
7
.
0
9
8
.
3
P
KW
FG
SV
20
01
(
DE
)
0.2
23
7
21
0.2
7
Fahrradbügel
9
1
0.3
8
7
1
a
7
1
PKW01(DE))
0 DE
PK
V201(
FGS
V20
FGS
W
1313
e
1
P:/08 Verkehrsplanung/Straßen A-Z (Ma)/Freunder
Landstraße Planung Variante 45°
g
4
16
S
c
h
r
o
u
f
s
t
r
a
ß
e
1312
587
W
1280
e
e
l
l
a
s
f
e
s
o
J
a
r
de
n
eu
Fr
5
1
.
4
2
5
.
2
2
W
PK 1(DE)
0
V20
FGS
W
PK (DE)
1115
10
1
ei
r
f
ße
ra
t
s
nd
La
0
5
.
0
2
L
0
22
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/300
586
83
1298
Freunder Landstraße
Planung Variante 45°
M 1:500
August 2016
Anlage 5
W
1084
g
e
1120
56
1053
1319
55
rh
Elle
44
1054
36
38
a
eg
o fw
38
34
32
Fahrradbügel
1274
5
5
.
7
0
6
.
4
FG P
SV K
20 W
01
(D
E)
7
0
7
.
0
4
4
.
3
23
W
W
PK01(DE)
er
nd
u
e
Fr
V20
FGS
PK01(DE)
V20
FGS
21
0.2
7
Fahrradbügel
9
1
0.3
8
7
1
a
7
1
PK 1(DE)
0
V20
FGS
W
1313
e
g
14
16
S
c
h
r
o
u
f
s
t
r
a
ß
e
1312
587
W
1280
e
e
ll
a
s
f
e
s
o
J
a
2
7
.
6
0.2
2
2
5
.
2
1
ei
r
f
e
aß
r
st
nd
a
L
1115
0
5
.
0
2
L
0
22
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/300
586
83
1298
Freunder Landstraße
Planung Variante 63°
M 1:500
August 2016
Anlage 6
1120
56
1053
1319
55
g
fwe
rho
Elle
44
1054
36
38
a
38
34
32
Fahrradbügel
1274
5
5
.
7
7
0
7
.
0
4
2
.
3
23
21
0.2
7
Fahrradbügel
9
1
0.3
8
7
1
a
7
1
PK 1(DE)
0
V20
FGS
W
1313
g
e
14
16
S
c
h
r
o
u
f
s
t
r
a
ß
e
1312
587
W
1280
e
e
l
l
a
s
f
e
s
o
J
a
2
7
.
6
0.2
2
5
5
.
4
1
W
PK01(DE)
V20
FGS
er
nd
u
e
Fr
ei
r
f
0
20
SV
FG
2
5
.
2
W (DE)
PK2001
SV
FG
ße
ra
t
s
nd
La
W DE)
PK 1(
0
22
2
L
1115
5
7
.
0
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/300
586
83
1298
Freunder Landstraße
Planung Variante 81°
M 1:500
August 2016
Anlage 7
Freunder Landstraße 17 - 23
Anlage 8