Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171123.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
18.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0197/WP17
öffentlich
18.10.2016
Einrichtung eines Härtefallfonds zur Vermeidung von
Energiesperren - Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 195/17
vom 06.09.2016
Beratungsfolge:
TOP: 12
Datum
Gremium
Kompetenz
26.10.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, keinen Härtefallfonds zur Vermeidung von
Energiesperren einzurichten.
In Vertretung
(Grehling)
Stadtdirektorin
Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Fraktion DIE LINKEN beantragt die Einrichtung eines Härtefallfonds nach dem Vorbild des
enercity Härtefonds in Hannover. Aus diesem Fonds sollen im Einzelfall Energieschulden und
Sperrkosten übernommen werden, sofern andere Möglichkeiten eine Energiesperre zu verhindern
bzw. aufzuheben nicht bestehen.
Für Personen die Transferleistungen erhalten (SGB II, SGB XII AsylbLG ) gibt es bereits seit vielen
Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem
JobCenter und der STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von
Transferleistungsempfängern verhindert bzw. schnell wieder aufgehoben werden.
Für Personen die keine Transferleistungen erhalten bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit
Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw.
aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des
Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine
Diplom-Sozialarbeiterin. Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer
Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte werden in einer
Stellungnahme der STAWAG dargestellt, welche als Anlage beigefügt ist. Die dort aufgeführte
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale steht im regelmäßigen Kontakt mit dem FB 56 und dem
JobCenter. Auch nimmt der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration regelmäßig am
„Gemeinsamen runden Tisch Energieschulden – Energiesperren in der Städteregion Aachen“ teil.
Hier findet ein Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
in der Städteregion Aachen und der Verbraucherzentrale NRW Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“
in Aachen statt.
Da sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache
Energieschuldner ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten werden,
besteht keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Härtefallfonds.
Anlagen:
Anlage 1: Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2016
Anlage 2: Stellungnahme der STAWAG vom 12.09.2016
Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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