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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
171123.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
18.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0197/WP17 öffentlich 18.10.2016 Einrichtung eines Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren - Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 195/17 vom 06.09.2016 Beratungsfolge: TOP: 12 Datum Gremium Kompetenz 26.10.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, keinen Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren einzurichten. In Vertretung (Grehling) Stadtdirektorin Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Fraktion DIE LINKEN beantragt die Einrichtung eines Härtefallfonds nach dem Vorbild des enercity Härtefonds in Hannover. Aus diesem Fonds sollen im Einzelfall Energieschulden und Sperrkosten übernommen werden, sofern andere Möglichkeiten eine Energiesperre zu verhindern bzw. aufzuheben nicht bestehen. Für Personen die Transferleistungen erhalten (SGB II, SGB XII AsylbLG ) gibt es bereits seit vielen Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem JobCenter und der STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von Transferleistungsempfängern verhindert bzw. schnell wieder aufgehoben werden. Für Personen die keine Transferleistungen erhalten bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw. aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine Diplom-Sozialarbeiterin. Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte werden in einer Stellungnahme der STAWAG dargestellt, welche als Anlage beigefügt ist. Die dort aufgeführte Beratungsstelle der Verbraucherzentrale steht im regelmäßigen Kontakt mit dem FB 56 und dem JobCenter. Auch nimmt der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration regelmäßig am „Gemeinsamen runden Tisch Energieschulden – Energiesperren in der Städteregion Aachen“ teil. Hier findet ein Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in der Städteregion Aachen und der Verbraucherzentrale NRW Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ in Aachen statt. Da sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache Energieschuldner ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten werden, besteht keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Härtefallfonds. Anlagen: Anlage 1: Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2016 Anlage 2: Stellungnahme der STAWAG vom 12.09.2016 Vorlage FB 50/0197/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 3/3