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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
171140.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
18.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:16
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0070/WP17 öffentlich 18.10.2016 Larosch, Eckard Projektaufruf zum Landesprogramm Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.10.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung entsprechende Förderanträge zu stellen. In Vertretung (Grehling) Stadtdirektorin Vorlage B 03/0070/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen Maßnahme Kosten 2017 2018 gesamt Umkleidegebäude Vaalser Straße 100.000,00 € 100.000,00 € Umkleidegebäude Neuenhofer Weg 250.000,00 € 250.000,00 € Umkleidegebäude Sonnenscheinstraße 200.000,00 € 200.000,00 € Umkleidegebäude Zum Kirschbäumchen 150.000,00 € 150.000,00 € Lehrschwimmbecken Schönforst 337.500,00 € 1.012.500,00 € 1.350.000,00 € Skate- / BMX-Anlage im Park Altes Klinikum 150.000,00 € Grünordnerische Leitstruktur Preuswald 350.000,00 € 150.000,00 € 688.500,00 € 1.038.500,00 € Die erforderlichen Mittel sind derzeit nicht im Haushalt etatisiert. Im Falle einer positiven Entscheidung müssten die erforderlichen Eigenmittel im Rahmen des Veränderungsnachweises durch dann erforderliche Umschichtungen im Haushalt dargestellt werden. Vorlage B 03/0070/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Am 26.09.2016 erreichte die Bauverwaltung der Projektaufruf zum Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“. Gefördert werden Spiel-, Sport-, und Freizeitanlagen in Quartieren in denen die Lebensbedingungen der BewohnerInnen und insbesondere die Entwicklungschancen bzw. Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch negative Faktoren bestimmt sind. Dabei werden folgende Indikatoren zugrunde gelegt: 1. Demografische Struktur (speziell ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen) 2. Sozialstruktur (Anteil der EmpfängerInnen von SGB-Leistungen, Kinderarmut) 3. Übergangsquote von der Grundschule zum Gymnasium Die Förderanträge sind bis zum 28. Oktober 2016 einzureichen. Die Bekanntgabe der Förderentscheidung durch das MBWSV erfolgt bereits am 11. November 2016. Die Förderquote beträgt 80 %; die Projekte sind bis spätestens 31.12.2018 ab zu schließen. Nach kurzfristiger interner Abstimmung mit FB 50 (56), FB 52, FB 45, und E 26 beabsichtigt die Verwaltung folgende Projekte zur Förderung anzumelden: 1. BMX-/Skate-Anlage am Hangeweiher 2. Grünordnerische Leitstruktur im Quartier Preuswald 3. Sanierung von Umkleidegebäuden an folgenden Sportanlagen in entsprechenden Quartieren: Zum Kirschbäumchen, Neuenhofer Weg, Sonnenscheinstraße, Vaalser Straße 4. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in der Grundschule Schönforst Die beiden letztgenannten Projekte waren bereits Bestandteil des Bundesförderprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen (Vorlage für den Rat der Stadt B03/0047WP17; Sitzung des Rates der Stadt am 11.11.2015), bei dem die Stadt jedoch nicht zum Zuge gekommen war. BMX-/Skate-Anlage Die BMX-/Skate-Anlage im Park Altes Klinikum wird insbesondere von der Bezirksvertretung Aachen Mitte unterstützt, die in ihrer Sitzung am 28.09.2016 bereits die Bereitschaft zur Unterstützung des Projektes durch eigene Mittel der Bezirksvertretung (als Teil des zu erbringenden städtischen Eigenanteils) zugesagt hat. Auch wenn die geforderten Indikatoren nicht passgenau den Förderaufruf treffen, handelt es sich hierbei um ein Projekt, das von Kindern und Jugendlichen initiiert wurde und von daher nicht chancenlos erscheint. Es ist sicherlich eine Frage, wie gut die erforderliche Begründung gelingt. Vorlage B 03/0070/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 3/4 Grünordnerische Leitstruktur im Quartier Preuswald Die Entwicklung der Siedlung Preuswald steht bereits seit Jahren im Fokus sozial-, wohnungsund planungspolitscher Überlegung der Stadt Aachen. Die Siedlung hat sich seit den 1970er Jahren von einem bevorzugten Wohnort für Privilegierte, zu einem Stadtteil mit vielfältigen Problemlagen entwickelt. Der besondere Entwicklungsbedarf der Siedlung ergibt sich auch aus den Daten des im Jahr 2015 vorgelegten 2. Sozialentwicklungsplans. Danach sind 64,8% der Kinder unter 15 Jahren Sozialgeldempfänger, 29,3 % aller Haushalte sind Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB-II (jeweils Spitzenwerte für die Stadt Aachen). Im Frühjahr 2016 wurde das von der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW (steg NRW) integrierte Quartiersentwicklungskonzept der Politik und Öffentlichkeit vorgestellt. Darin werden verschiedene Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ausgesprochen. Das Handlungsfeld "Wohnumfeld, Freiflächen, Sport- und Freizeitangebot" empfiehlt die Erarbeitung und Umsetzung eines "Grünordnerischen Leitbildes", welches gemeinsam von der Stadt Aachen und der Vonovia als Privateigentümerin der wohnungsnahen Freiräume realisiert werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist eine Aufwertung des Eingangsbereichs der Siedlung, des Siedlungsinnenbereiches und der Zuwegung zum umgebenden Naturraum. Die zentrale Grünfläche soll zum generationsgerechten Bürgerpark und sozialen Treffpunkt aufgewertet werden. Das Projekt ist in eine Planungsphase (Frühjahr/Sommer 2017) und eine Umsetzungsphase (Herbst 2017/Frühjahr 2018) zu unterteilen. Anlage/n: Keine Vorlage B 03/0070/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 4/4