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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
170987.pdf
Größe
9,7 MB
Erstellt
12.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0571/WP17 öffentlich 35027-2016 12.10.2016 Dez. III / FB 61/200 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523; hier: - Einleitung des Aufhebungsverfahrens - Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.11.2016 10.11.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: 1. Planungsanlass Die Anwendung des Bebauungsplanes Nr. 523 führte immer wieder zu Rechtsunsicherheiten in der Frage, ob der Bebauungsplan als eigenständiger Bebauungsplan zu werten ist, oder ob er eine Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der bereits im Dezember 1996 aufgehoben wurde. Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben werden. Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der Bebauungsplan seine Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. 2. Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll abgesehen werden, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und seine Umgebung nicht oder nur unwesentlich auswirkt. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Bebauungsplan Nr. 523 4. Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 523 5. Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 523 6. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 523 Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 3/3 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 Lage des Aufhebungsbereiches hhaa nngg LLüütt ttiicchh eerr SS ttrraa ßßee & eenn l l l i i rr MMoo W Weegg rr llzzee o o llhh e e s s ss HHaa AAm mss tteerrdd aam mee rr RR iinngg Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 Lage des Aufhebungsbereiches hhaann gg LLüütt ttiicchh eerr SS ttrraa ßßee & eenn l l l i i rr MMoo eegg W W eerr z z l l hhoo l l e e ss HHaass AAm mss tteerrdd aam meerr RRiinn gg Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 im Stadtbezirk Aachen-Mitte zw. Lütticher Str, Hasselholzer Weg, Morillenhang, Johannistal bis Haus Nr. 31 u. 38 inkl. Grundstück Haus Nr. 54, Pottenmühlenweg mit Grundstück Haus Nr. 39 u. 28, Moreller Weg, Sanatoriumstraße zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Aufhebung Bebauungsplan Nr. 523 Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 05.10.2016 Der Bebauungsplan Nr. 523 umfasst den Bereich zwischen Morillenhang mit dem Franziskushospital, dem Altenheim und der Kindertagesstätte, sowie die Lütticher Straße, den Hasselholzer Weg, den Moreller Weg, die Sanatoriumstraße und einen westlichen Teilbereich der Straße Im Johannistal. Er hat im Wesentlichen die Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung und öffentliche Verkehrsflächen zum Inhalt. In der Vergangenheit bestanden immer wieder Rechtsunsicherheiten, ob der Bebauungsplan Nr. 523 ein eigenständiger Bebauungsplan ist, oder ob er eine Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der bereits im Dezember 1996 aufgehoben wurde. Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben werden. Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der Bebauungsplan seine Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich vom Grundsatz her in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am xxxxxxxx die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 523 beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2