Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170987.pdf
Größe
9,7 MB
Erstellt
12.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0571/WP17
öffentlich
35027-2016
12.10.2016
Dez. III / FB 61/200
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523;
hier:
- Einleitung des Aufhebungsverfahrens
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.11.2016
10.11.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
523 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB verzichtet werden kann.
Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
1.
Planungsanlass
Die Anwendung des Bebauungsplanes Nr. 523 führte immer wieder zu Rechtsunsicherheiten in der
Frage, ob der Bebauungsplan als eigenständiger Bebauungsplan zu werten ist, oder ob er eine
Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der bereits im
Dezember 1996 aufgehoben wurde.
Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben
werden.
Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der
Bebauungsplan seine Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden
Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber
flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen.
Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
2.
Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens
sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Von
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll abgesehen werden, da sich die
Aufhebung auf das Plangebiet und seine Umgebung nicht oder nur unwesentlich auswirkt.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Bebauungsplan Nr. 523
4.
Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 523
5.
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 523
6.
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 523
Vorlage FB 61/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 3/3
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523
Lage des Aufhebungsbereiches
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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523
Lage des Aufhebungsbereiches
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der Begründung
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zw. Lütticher Str, Hasselholzer Weg, Morillenhang, Johannistal bis Haus Nr. 31 u. 38 inkl. Grundstück Haus Nr. 54,
Pottenmühlenweg mit Grundstück Haus Nr. 39 u. 28, Moreller Weg, Sanatoriumstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Aufhebung
Bebauungsplan Nr. 523
Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 05.10.2016
Der Bebauungsplan Nr. 523 umfasst den Bereich zwischen Morillenhang mit dem Franziskushospital, dem Altenheim und
der Kindertagesstätte, sowie die Lütticher Straße, den Hasselholzer Weg, den Moreller Weg, die Sanatoriumstraße und
einen westlichen Teilbereich der Straße Im Johannistal. Er hat im Wesentlichen die Festsetzungen von Art und Maß der
baulichen Nutzung und öffentliche Verkehrsflächen zum Inhalt.
In der Vergangenheit bestanden immer wieder Rechtsunsicherheiten, ob der Bebauungsplan Nr. 523 ein eigenständiger
Bebauungsplan ist, oder ob er eine Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der
bereits im Dezember 1996 aufgehoben wurde.
Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben werden.
Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der Bebauungsplan seine
Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von
Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich
vom Grundsatz her in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen.
Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am xxxxxxxx die
öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 523 beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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