Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171025.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0542/WP17-1
öffentlich
11.10.2016
Dez. III / FB 61/300
Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum - Ergänzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.11.2016
01.12.2016
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine
zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.
Vorlage FB 61/0542/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Anlass
Der Tagesordnungspunkt "Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum" wurde in der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 28.09.2016 abgesetzt, da eine Fraktion Beratungsbedarf
angemeldet hatte. Grund hierfür war der Beschluss in der Kommission Barrierefreies Bauen am
27.09.2016 zu dieser Vorlage:
"Die Kommission Barrierefreies Bauen spricht sich für die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle
„Hörgeschädigtenzentrum“ auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße aufgrund
ausreichender Nachfrage in beide Fahrtrichtungen aus. Die Kriterien, die im Rahmen der Vorgaben
zur familienfreundlichen Stadtplanung für Neubaugebiete vorgesehen sind (Haltestellen in einem
Abstand von 250 m) sollen auch auf Altbaugebiete angewandt werden. Die Verschiebung einer der
beiden bestehenden Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" kann nicht befürwortet werden, da diese
im starken Maße von Menschen mit Behinderungen (Wohnverbund Wiesental der Lebenshilfe)
beziehungsweise von den Schülern der Katholischen Grundschule Feldstraße genutzt werden."
Die zitierte Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung - Kriterien für Städtebau mit Zukunft" enthält
Vorgaben für die maximale Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV. Diese wird mit 200 m bis 300 m
angegeben.
Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (2. Fortschreibung 2015) unterscheidet bei der
Angabe der maximalen Entfernung zur Haltestellen zwischen den Bereichen innerhalb und außerhalb
des Alleenrings. Diese sind - wie in der Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" auch luftlinienbezogen:
- Innerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 300 m, besser 200 m.
- Außerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 400 m, besser 300 m.
Der Nahverkehrsplan ist maßgebend für die Ausgestaltung des ÖPNV in Aachen und wurde daher für
den Prüfauftrag herangezogen. Das entsprechende Kriterium zur ÖPNV-Erschließung in der
Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" sollte in der nächsten Fassung entsprechend ergänzt
werden.
In der ursprünglichen Vorlage werden die Entfernungen zwischen Hörgeschädigtenzentrum und den
vorhandenen Haltestellen angegeben und die Abwägung für/gegen eine zusätzliche Haltestelle
transparent dargestellt. Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen
Haltestelle in der Jülicher Straße, auch provisorisch, sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt
Aachen weiterhin abgelehnt.
Vorlage FB 61/0542/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2016
Seite: 2/2