Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170103.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
23.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0184/WP17
öffentlich
23.09.2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt vom 14.09.2016 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.10.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 14.09.2016
(öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 1/2
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 14.09.2016 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
14. Oktober 2016
Sitzungstermin:
Mittwoch, 14.09.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:05 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Rates, Rathaus
Anwesende:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Ratsherr Simon Adenauer
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Sait Başkaya
Ratsherr Friedrich Beckers
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsfrau Aida Beslagic
Ratsherr Georg Biesing
Ratsherr Peter Blum
Ratsfrau Uschi Brammertz
Ratsherr Holger Brantin
Ratsfrau Gaby Breuer
Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck
Ratsherr Dieter Claßen
Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Patrick Deloie
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsfrau Ursula Epstein
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 1/37
Ratsfrau Elke Eschweiler
Ratsherr Achim Ferrari
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Heiner Höfken
Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
Ratsfrau Eleonore Keller
Ratsfrau Maria Keller
Ratsherr Rolf Kitt
Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr Bernd Krott
Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay
Ratsherr Jörg Hans Lindemann
Ratsherr Boris Linden
Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen
Ratsfrau Daniela Lucke
Ratsfrau Iris Lürken
Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Markus Mohr
Ratsherr Hans Müller
Ratsfrau Mara Müller
Ratsherr Kaj Neumann
Ratsherr Wolfgang Palm
Ratsherr Jonas Paul
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsfrau Hildegard Pitz
Ratsfrau Claudia Plum
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Ratsfrau Ye-One Rhie
Bürgermeisterin Hilde Scheidt
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 2/37
Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
Ratsherr Jürgen Schmitz
Ratsherr Horst Schnitzler
Ratsherr Michael Servos
Ratsfrau Melanie Astrid Seufert
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Ratsherr Marc Teuku
Ratsherr Peter Tillmanns
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
Abwesende:
Ratsherr Manfred Bausch
entschuldigt
Ratsherr Wilfried Fischer
entschuldigt
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
entschuldigt
Ratsfrau Fabia Kehren
entschuldigt
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
entschuldigt
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
entschuldigt
Ratsfrau Lisa Lang
entschuldigt
Ratsfrau Sigrid Moselage
entschuldigt
Ratsfrau Sibylle Reuß
entschuldigt
Ratsfrau Sevgi Sakar
entschuldigt
Ratsherr Karl Schultheis
entschuldigt
Ratsfrau Ulla Thönnissen
entschuldigt
Ratsherr Jakob von Thenen
entschuldigt
Stimmzähler:
Ratsherr Bernd Krott
Ratsherr Marc Teuku
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 3/37
von der Verwaltung:
Frau Grehling
Herr Dr. Kremer
Stadtdirektorin, Dez. II
Beigeordneter, Dez. V
Frau Schwier
Beigeordnete, Dez. IV
Herr Prof. Dr. Sicking
Beigeordneter, Dez. VI
Herr Wingenfeld
Beigeordneter, Dez. III
Herr Berg
Fachbereich Verwaltungsleitung
Frau Dr. Bollwerk
Fachbereich Recht und Versicherung
Herr Büttgens
Fachbereich Presse und Marketing
Frau Damen
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Dohmen
Fachbereich Finanzsteuerung
Herr Emmerich
Fachbereich Rechnungsprüfung
Herr Feiter
Fachbereich Immobilienmanagement
Herr Frankenberger
Fachbereich Immobilienmanagement
Herr Hermanns
Fachbereich Steuern und Kasse
Herr Kind
Fachbereich Finanzsteuerung
Herr Lennartz
Aachener Stadtbetrieb
Herr Lohe
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Maier
Aachener Stadtbetrieb
Herr Sellung
Dezernat I
Herr Thalau
Aachener Stadtbetrieb
Frau Tirtey
Kulturbetrieb
Herr Hansen
FDP-Fraktion
Herr Klopstein
Fraktion Die Linke
Frau Krott
CDU-Fraktion
Herr Ludwig
Grüne Fraktion
Herr Rahn
SPD-Fraktion
Frau Wiesweg
Piraten-Fraktion
als Schriftführerin:
Frau Stühlen
Rat/24/WP.17
Fachbereich Verwaltungsleitung
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 4/37
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder:
3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016
Vorlage: FB 01/0179/WP17
4
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
5
Spielhallenkonzept Aachen
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage: FB 61/0515/WP17
6
Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage: E 18/0072/WP17
7
Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008
Vorlage: E 18/0073/WP17
8
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Vorlage: FB 01/0168/WP17
9
Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am
Tiergarten’
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0513/WP17-1
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 5/37
10
Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0512/WP17
11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Süsterfeldstraße und Bahntrasse
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0516/WP17-1
12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraße
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0520/WP17-1
13
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem
Hasselholzer Weg
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0525/WP17-1
14
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und
dem Haarbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0529/WP17
15
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0530/WP17
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 6/37
16
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich
aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen
Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0531/WP17
17
Vergrößerung der Fläche des Naturparks Eifel auf dem Gebiet der Stadt Aachen
Vorlage: FB 36/0123/WP17
18
Jahresabschluss für den Kulturbetrieb 2015
Vorlage: E 49.5/0057/WP17
19
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW
Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel
Vorlage: FB 37/0016/WP17
20
Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage: FB 45/0280/WP17
21
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
22
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-,
Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen
Vorlage: FB 32/0007/WP17
23
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde
Vorlage: FB 36/0116/WP17
24
Anfragen:
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 7/37
25
Umbesetzungen in Ausschüssen und anderen Gremien:
26
Mitteilungen der Verwaltung
27
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0170/WP17
28
Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation
Vorlage: E 18/0074/WP17
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 8/37
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016
(nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 01/0180/WP17
3
Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen:
4
Bürgschaftsangelegenheiten:
5
Darlehensangelegenheiten:
Darlehen an die AVANTIS GOB N.V.
Verlängerung des Darlehens bis zum 30.06.2018
Vorlage: FB 20/0076/WP17
6
Personalangelegenheiten:
7
Grundstücksangelegenheiten:
8
Mitteilungen der Verwaltung:
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 9/37
--------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse.
Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils
der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen
----------------
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 24. Sitzung des Rates der Stadt in der 17.
Wahlperiode. Er verweist auf die Einladung, die Erläuterungen, den Nachtrag sowie auf die Tischvorlagen
und erklärt, Tagesordnungspunkt 28 nach Tagesordnungspunkt 7 behandeln zu wollen.
Verwaltungsseitig ziehe man die Tagesordnungspunkte 10 und 17 im öffentlichen Teil zurück.
Nach der vorangegangenen Beratung im Hauptausschuss könne Tagesordnungspunkt 8 im öffentlichen
Teil entfallen, ebenso wie Tagesordnungspunkt 4 im nichtöffentlichen Teil, da keine
Bürgschaftsangelegenheiten zur Beratung vorliegen.
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
zu 2
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder:
zu 2.1
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Frau Melanie Seufert (GRÜNE)
Vorlage: FB 01/0166/WP17
Der Oberbürgermeister bittet Frau Seufert, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu
verlesen.
Frau Seufert spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister führt Frau Melanie Seufert als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und
verpflichtet sie per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 10/37
zu 2.2
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Kaj Neumann (GRÜNE)
Vorlage: FB 01/0165/WP17
Der Oberbürgermeister bittet Herrn Neumann, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu
verlesen.
Herr Neumann spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister führt Herrn Kaj Neumann als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und
verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
zu 2.3
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Frau Nathalie Hüllenkremer (SPD)
Vorlage: FB 01/0176/WP17
Der Oberbürgermeister bittet Frau Hüllenkremer, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu
verlesen.
Frau Hüllenkremer spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext.
zu 3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016
Vorlage: FB 01/0179/WP17
Der Oberbürgermeister erklärt, dass Ratsfrau Müller, AfD, Einwendungen gegen die Ausführungen in
Tagesordnungspunkt 21 der Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 erhoben und
um Ergänzung gebeten habe. Die Ausführungen von Ratsfrau Höller-Radtke endeten derzeit mit dem
Halbsatz „wobei nicht Ratsfrau Müller selber gemeint sei.“ und sollten auf Wunsch von Ratsfrau Müller
um den Halbsatz „aber Menschen mit Ihrer Gesinnung und die Ihrer Nebensitzenden.“ ergänzt werden.
Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass kein Gesprächsbedarf zu diesem Änderungswunsch
besteht, lässt er über die Niederschrift unter Berücksichtigung der Änderung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt bei zwei Enthaltungen einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des
Rates der Stadt vom 29.06.2016 (öffentlicher Teil).
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 11/37
zu 4
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Es liegt eine schriftliche Frage vor, die schriftlich beantwortet wird.
Mündliche Fragen:
1.
Frage von Frau H., Aachen
betr.: Radautobahn Aachen-Heerlen
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------
Frau H. beschreibt sich als überzeugte Radnutzerin, die sogar ihr Auto verschenkt habe.
Sie halte die Radautobahn Aachen-Heerlen für ökologisch völlig inakzeptabel. Derselben Ansicht seien
auch andere Mitbürgerinnen und Mitbürger, was die beim damaligen Workshop in Aachen-Laurensberg
übergebene Liste mit 460 Unterschriften auch belege. Dieser wolle sie heute eine Liste mit 858
Unterschriften hinzufügen. Sie sei der Meinung, dass durch einige wenige Radnutzer mehr die
Luftverbesserung in Aachen nicht gewährleistet werde. Deshalb bitte sie um Auskunft darüber, ob bei der
Planung die Umweltverträglichkeit der Trasse ausreichend geprüft worden sei. Darüber hinaus bitte sie
um Beantwortung der Frage, ob die Gelder, die im Zuge der Euregionale 2008 geflossen seien,
zweckgebunden seien und ob eine Rückzahlungspflicht bestehe.
Der Oberbürgermeister bittet, die Unterschriftenliste an Herrn Berg zu übergeben. Man befinde sich in
einem sehr frühen Stadium der Planung. Von daher sei es schwierig, hier dezidierte Angaben zu machen.
Insgesamt liege die Federführung für das Projekt bei der Städteregion Aachen. Das von Frau H.
angesprochene Teilstück in Aachen-Laurensberg werde auch einer der teureren Abschnitte sein, weil
Querungen benötigt würden, die mit Brückenbauten zusammenhingen. Derzeit befinde man sich aber
noch an einem Punkt, an dem die Details nicht klar seien und damit in einem noch völlig offenen Prozess.
Auch die Umweltprüfung sei bisher nicht erfolgt, nicht alle Grundstückfragen geklärt. Entsprechend sei
derzeit auch nicht klar, wann welche Fördermittel für ein solches Projekt zur Verfügung stehen könnten.
Selbst wenn diese Kenntnisse vorliegen, müsse zunächst abgewogen werden, ob der Ausbau der
Strecke oder stattdessen eventuell die Sanierung der Radwege sinnvoller sei. In der Tat handele es sich
hierbei um ein spannendes Themenfeld, mit dem sich auch andere Kommunen beschäftigten und
positive Resonanzen zu vermelden hätten. Ob also ein solcher Radweg funktioniere oder nicht, ließe sich
jetzt noch nicht beantworten.
2.
Frage von Herrn J., Aachen
betr.:
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------------------------------
Herr J. verweist auf das vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(kurz LANUV) veröffentlichte Umweltzonenverfahren hin, laut dem der ÖPNV in Aachen zu 27 % an den
Emissionen als Ursache beteiligt sei. 1 % mache die dieselangetriebene Euregiobahn aus, während 22 %
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 12/37
der PKW-Nutzung zuzuschreiben seien.
Er wolle fragen, wann die Stadt Aachen in ihren Vergabeverhandlungen auch mit externen
Busdienstleistern die ausschließliche Umsetzung der Euro-6-Norm sicherstellen werde. Er sehe die
zwingende Notwendigkeit, dass das gesamte ÖPNV-System, wolle es die Glaubwürdigkeit beibehalten,
so schnell wie möglich auf die allerneuesten Umweltnormen umgestellt werden müsse.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Aachen sich bereits im laufenden Prozess der Umstellung
auf Elektrobusse befinde. Hierbei seien alleine bei der ASEAG etwa 200 Fahrzeuge auszutauschen. Die
ersten Fahrzeuge seien bereits im Bau und würden noch dieses Jahr fertig gestellt, für das kommende
Jahr seien weitere in der Planung. Hier versuche man also bereits, seiner Verantwortung
nachzukommen. Es sei richtig, dass die Umsetzung der Norm derzeit nicht in den Ausschreibungen
vorhanden sei, allerdings befinde sich dieser Aspekt in der laufenden Diskussion der Fachausschüsse.
Es sei immer die Frage, wo man aus physikalisch-chemischer Sicht die Bilanzhülle für den Energiefluss
und den Stofffluss ziehe, so Herr J. Gerade beim Thema Batterien, Lithium-Ionen-Akku oder anderen
neuen Technologien werde bisweilen entsprechend getrickst. Exerziere man bspw. die Ökobilanz der
Schweizer Eidgenossenschaft vom eidgenössischen Material- und Prüfungsamt komplett durch, erhalte
man energetisch ebenfalls sehr fragwürdige Ergebnisse. In der CO2-Diskussion ließen sich normiert
Dinge verstecken. Er stelle gerne wissenschaftliche Publikationen zu diesem Thema bereit.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die politischen Diskussion eine Zeit lang vorzugsweise das Thema
CO2 zum Inhalt gehabt haben, während sich diese nun insbesondere auf Stickoxidwerte konzentrierten.
Diese würden aber wiederum bei zuvor besonders gut beurteilten Fahrzeugen nunmehr besonders
schlecht beurteilt werden. Sicherlich werde es in den nächsten Jahren weitere Verlagerungen in den
Debatten geben, die entsprechend zu anderen Ergebnissen führten.
Nichtsdestotrotz werde man sich seitens der Stadt konstant mit dem Thema der Emissionen, unabhängig
ob es um Schadstoffe oder Lärm gehe, beschäftigen. Hierbei setze man bereits diverse Konzepte um. Es
sei logisch, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge nicht kurzfristig umzusetzen sei, sondern gut eine
halbe Generation in Anspruch nehmen werde. Aus diesem Grunde gehe man logischerweise das Risiko
ein, während einer solchen Umstellung Diskussionen über neue Technologien zu führen. Er sei der
Meinung, dass sich die Stadt Aachen bei dem Weg zur Elektromobilität nicht verstecken müsse und
darüber hinaus durch die in der Stadt verortete RWTH auch in technischer Hinsicht tatsächlich mehr in
die Tiefe diskutiere.
3.
Frage von Herrn S., Aachen
betr.:
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------
Herr S. bezieht sich auf seine Frage vom 20.05.2015 zum Thema Luftreinhaltestrategie durch die
Optimierung der Aachener Ampelsteuerung. Leider habe er die unbefriedigende Antwort erhalten, dass
eine Ampelsteuerung bei dem Aachener Konzept von Ring- und Ausfallstraßen besonders kompliziert
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 13/37
und deshalb nicht mehr viel zu verbessern sei. Dabei müsse doch gerade aus diesem Grunde und
aufgrund der derzeitigen kritischen Situation der hohen Stickoxidbelastung jede erfolgversprechende
Maßnahme ernsthaft geprüft werden, was aber bisher offenbar nicht erfolgt sei. Er wolle erneut darauf
hinweisen, dass es in anderen Städten nachweislich durch Optimierung der Ampelsteuerung gelungen
sei, den Verkehrsfluss deutlich zu verbessern und somit die im Stop-and-go-Verkehr besonders erhöhten
Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub überproportional zu verringern. Darüber hinaus würden die
Aachener Bürgerinnen und Bürger bei den Treibstoffkosten jährlich um eine Million Euro entlastet. Er bitte
um Beantwortung der Frage, warum man dieses Thema in Aachen nicht angehe, wo doch in anderen
Städten ähnliche Konzepte erfolgreich umgesetzt worden seien. Sicherlich bestünde auch die
Möglichkeit, zunächst ein Teilprojekt umzusetzen und die Ergebnisse abzuwarten.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass ununterbrochen an der Optimierung des Verkehrsflusses gearbeitet
werde. Auch die Ampeln unterlägen einer abgestimmten Steuerung. Wenn man jedoch einen optimalen
Verkehrsfluss in Form einer grünen Welle erzeugen wolle, müsse man sich entscheiden, ob man diese
für die Radiale oder für den Ring schalten wolle. Hinzu komme das rechnergestützte Betriebsleitsystem
für die Bevorrechtigungen der ASEAG. Gleichwohl könne man man mit optimierten Steuerungen vieles
erreichen, was sicherlich im Zuge der Digitalisierung in den nächsten Jahren zur deutlichen
Verbesserung der Situation beitragen werde. Es sei ein stets aktuelles Thema, das aber leider nicht
kurzfristig in Form eines Projektes umsetzbar sei.
Herr S. betont, dass es nicht ausschließlich um die Erzeugung einer grünen Welle gehe, sondern auch
um die Dauer von Rot- und Grünphasen. Es sei erwiesen, dass die Grünphasen in einigen Ausfallstraßen
in Aachen vermindert würden. Beispiele wie Ingolstadt zeigten, dass eine veränderte Ampelschaltung
Verbesserungen mit sich bringe.
Gerne werde man sich die Konzepte anderer Städte ansehen, so der Oberbürgermeister. Das Thema sei
stets von aktueller Natur, weshalb man stets versuche, Optimierungen zu erreichen.
4.
Frage von Herrn F., Aachen
betr.: Radschnellweg
- gerichtet an den Oberbürgermeister
--------------------------------------------------
Herr F. nimmt Bezug auf die Bürgerbeteiligung zum Radschnellweg, Teilstück AachenLaurensberg/Richterich, und erklärt, dass die aus dem Verfahren hervorgegangenen 14
Routenvorschläge mit einer Bewertungsmatrix ausgesiebt worden seien, die so konstruiert gewesen sei,
dass der Verwaltungsvorschlag als Favorit hervorgehen musste. Die Streckenführung sei geschickt in
acht Unterpunkte gesplittet worden, was eine Gewichtung von insgesamt 80 % ausmache. Die Ökologie
ebenso wie die Kosten hingegen würden lediglich mit je 10% gewertet. Verwaltungsseitig sei mitgeteilt
worden, dass eine gerechtere Gewichtung ein Durchsetzen von Bauvorhaben erschweren würde.
Dennoch stelle sich hier die Frage, wie bei einem Projekt, das maßgeblich der Ökologie dienen soll, die
zu 90 % nicht ökologische Faktoren alles vereinnahmen können und hiergegen seitens der Politik nicht
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 14/37
massive Einsprüche erhoben würden.
Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass die Entscheidung über die Gewichtung der Kriterien völlig
offen in die Diskussion eingebracht worden sei und jederzeit in eine beliebige Richtung verändert werden
könne. Am Ende handele es sich um eine politische Diskussion. Letztendlich obliege damit die
Entscheidung den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt und eben nicht der Verwaltung. Derzeit sei
keine abschließende Entscheidung getroffen, man befinde sich vielmehr in einem sehr offenen Prozess.
Herr F. stimmt zu, dass das Projekt noch nicht abgeschlossen sei. Nichtsdestotrotz habe die Verwaltung
von drei möglichen Varianten diejenige empfohlen, die den größtmöglichen ökologischen Flurschaden
nach sich ziehe. Es sei zu befürchten, dass natürlich das zum Inhalt des Projektes erklärt werde, was in
der Machbarkeitsstudie als realisierbar dargestellt werde.
Der Rat der Stadt sei das bestmögliche Forum, dem man diese Botschaft mitteilen könne, denn alle an
der weiteren Diskussion Beteiligten seien hier anwesend, so der Oberbürgermeister.
5.
Frage von Herrn S., Aachen
betr.:
- gerichtet an den Oberbürgermeister
--------------------------------------------------
Herr S. führt aus, dass die Innenstadtentwicklung zu einer Verdichtung von Wohnbebauung und
Gewerbeflächen führe, wodurch wichtige Lebensräume für dort heimische Tiere vernichtet würden. Auch
die Zentralisierung der Fakultäten der RWTH führe zur steten Zunahme des Individualverkehrs. Er bitte
um Beantwortung der Frage, wie die Stadt Aachen den zukünftigen Herausforderungen wie Klimawandel,
eine gesunde Luftqualität, angenehmes Wohnen und Arbeiten zu begegnen gedenke und welche
Lösungsansätze vorgehalten würden.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass man intensiv über ein Gesamtkonzept diskutiere, welches im
Rahmen eines Masterplans über Jahre gemeinsam erarbeitet worden sei und diverse Aspekte
berücksichtige. Dieser Masterplan diene letztendlich als Leitlinie für Aachen und münde in einen
Flächennutzungsplan, der weniger bebaubare Flächen zum Inhalt haben werde als der letzte und somit
auch eher den Schutz der Landschaftsflächen in Aachen sichern werde.
zu 5
Spielhallenkonzept Aachen
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage: FB 61/0515/WP17
Der Oberbürgermeister berichtet, dass der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag gefolgt sei.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 15/37
Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese auch hier dem
Spielhallenkonzept zustimmen werde, wenngleich man sich hierbei die Berücksichtigung des Bereiches
zwischen Schumacherstraße und Blondelstraße gewünscht hätte. Insgesamt sei es jedoch richtig und
gut, die Spielhallen auf einen Teilbereich der Peterstraße zu konzentrieren.
Angesichts eines solch neuen Spielhallenkonzeptes müsse man sich jedoch auch Gedanken über den
Umgang mit dem Thema Spielsucht machen. Die Fraktion Die Linke habe einen entsprechenden Antrag
eingebracht, um die Prävention und die Beratung bei Spielsucht in ein solches Spielhallenkonzept zu
integrieren. Es sei gut möglich, eine solche Beratungsstelle ebenfalls im besagten Teilbereich der
Peterstraße unterzubringen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig das von der
Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der
übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten,
Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der
Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der
Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und im
Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in
einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden.
zu 6
Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage: E 18/0072/WP17
Ratsherr Neumann bedankt sich stellvertretend für die Fraktion Die Grüne für die Abwicklung des
Prozesses zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft. Dennoch gebe es zwei Punkte anzumerken. Das
Hauptanliegen sollte die Reduzierung des Abfalls sein. Dies werde durch die Satzung so jedoch nicht
erreicht. Die Fraktion Die Grüne wolle deshalb darum bitten, von der von der Einführung einer
Mindestabfallmenge pro Person Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kritisiere man die sehr starke
Steigerung im Bereich der Müllgebühren. Ein Bedarf sei zweifelsohne vorhanden, allerdings sei die hier
vorgesehene Erhöhung unverhältnismäßig. Man beantrage seitens der Fraktion Die Grüne eine erneute
Diskussion, um hoffentlich eine gemäßigtere Lösung gefunden zu finden.
Ratsherr Servos berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, dass dieser
den jetzigen Punkt 6 der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion
beschlossen habe. Die Begründung gleiche der, die Ratsherr Neumann gerade vorgetragen habe. Die
Satzung ebenso wie der Nachtrag zur Satzung habe man einstimmig verabschiedet.
Er wolle allen an der Diskussion Beteiligten seinen Dank aussprechen. Man habe in diesem sehr
komplexen Verfahren geschafft, aus über einem Dutzend Varianten mit mehreren Steuerungsparametern
jeweils einen gemeinsamen Vorschlag der Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Lediglich in dem Punkt zum
Mindesttonnenvolumen herrsche noch ein Dissens.
Mit der Satzung würden 55 % der Haushalte in der Stadt entlastet. Damit erreiche man eine Balance, die
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 16/37
viele Jahre nicht vorhanden gewesen sei. Sicherlich gebe es auch kritische Punkte. Dies sei auch durch
die Bürgerbeteiligung in der Sitzung des Bürgerforums deutlich geworden. Wenngleich hier gemessen an
den betroffenen Haushalten eine relativ geringe Personenzahl an der Diskussion habe teilhaben wollen,
müsse man dies sehr ernst nehmen. Die Fraktion Die Grüne habe daraufhin ihre Position überdacht und
angepasst, was löblich und rechtens sei. Die SPD-Fraktion sei in ihrer anschließenden Abwägung zu
einem anderen Ergebnis gelangt. Für sie sei das Mindestvolumen, obschon es im Einzelfall die
benannten Negativeffekte habe, eine für die gesamte Stadt richtige Entscheidung. Deshalb werde sie der
Satzungsvorlage auch zustimmen. Wichtig sei, dass in einem Jahr insbesondere hinsichtlich der
gesundheitlichen Auswirkungen auf die Müllwerkerinnen und Müllerwerker sowie hinsichtlich der 14tägigen Leerung der Biotonnen eine Evaluation stattfinden werde. Dies sei äußerst begrüßenswert.
Ratsfrau Müller erklärt, dass die AfD die vorgelegte Abfallwirtschaftssatzung ablehne, weil diese
einschneidende Entscheidungen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürger enthalte.
Sei ein Haushalt bisweilen darauf bedacht gewesen, möglichst wenig Müll zu produzieren, werde er nun
gezwungen, in Abhängigkeit von der Personenanzahl der im Haus lebenden Menschen eine größere
Mülltonne anzuschaffen. Daneben entstünden durch die Extra-Abrechnung der Biotonne und des
Sperrmülls zusätzliche Gebühren. Dies habe zur Auswirkung, dass sich die Kosten der Abfallentsorgung
für einen vierköpfigen Haushalt im nächsten Jahr verdreifachten. Sei die Abfallentsorgung in dem Maße
kostenintensiver, sei zunächst der Weg einer maßvollen Erhöhung der Gebühren wählen, anstatt gleich
die gesamte Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Sie appelliere daher im Sinne der Aachener
Bevölkerung an den Rat der Stadt, der Satzung in dieser Form nicht zuzustimmen und sie im Sinne der
Verbraucherfreundlichkeit noch einmal zu überarbeiten.
Ratsherr Corsten sieht in der Abfallgebührensatzung ein hervorragend ausgearbeitetes Dokument. Im
Rahmen der Überlegungen zur Umgestaltung der Gebühren und der diesen zugrunde liegenden Satzung
habe man einen Weg gesucht, Einsparungen und Mindestmaße in einen vernünftigen Konsens zu
bringen. Durch die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen könne man nun insgesamt 1,2 Mio. Euro
einsparen. Hierunter falle bspw. auch die 14-tägige Abfuhr des Biomülls, eine schon überall in der
Städteregion praktizierte Maßnahme. Daneben sei im Rahmen der kalkulatorischen Rechnung die Frage
zum Mindestmaß zu klären gewesen, welche nun bei moderaten 7,5 Litern festgelegt worden sei.
Sicherlich sei dies für den ein oder anderen Betroffenen nicht nachvollziehbar, aber unvermeidlich. Umso
unverständlicher sei für ihn der heutige Antrag der Fraktion Die Grüne, habe man doch lange und intensiv
in der Arbeitsgruppe über eben diesen Punkt diskutiert. Auch die CDU-Fraktion habe nach den
Beschwerden in der Sitzung des Bürgerforums diese Entscheidung erneut abgewogen, sei aber zu dem
Ergebnis gelangt, die Größe beizubehalten. Sicherlich werde man die Satzung in den nächsten Jahren an
der einen oder anderen Stelle korrigieren, sie gänzlich in Frage zu stellen, halte er jedoch für den
falschen Weg. Der hier gewählten Lösung sollte man zumindest eine Chance geben. Abschließend wolle
er die Gelegenheit nutzen und sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aachener
Stadtbetriebes bedanken, die an dieser Stelle und in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet
haben.
Die vergangenen Wochen und Monate seien von einer engen und hervorragenden Zusammenarbeit
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 17/37
zwischen Verwaltung und Politik geprägt gewesen, so Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die
Linke. Wenngleich die Fraktion Die Linke der Satzung zustimmen werde, gebe es dennoch kritische
Fragen, zu deren Beantwortung man in der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb eine Evaluierung beantragt habe. Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft habe
man in den vergangenen Monaten viele Gespräche über Leerungsintervalle, Tonnengrößen und über
Gebühren geführt. Zu letzterem sei zu sagen, dass mit der Satzung mehr Gebührengerechtigkeit
einkehre und sich besonders die Gebührensituation für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern
verbessere. Zuwenig geredet worden sei hingegen über die Müllwerker und deren gesundheitliche
Belastung durch das Gewicht befüllter Tonnen. Auch aus diesem Aspekt heraus sei eine Betrachtung
nach einem Jahr enorm wichtig. Auch zu wenig geredet worden sei über die Tatsache, dass es durch die
veränderten Leerungsintervalle keine Kündigungen geben werde. Hier seien einige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter äußerst verunsichert. Deswegen wolle er an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die
Veränderungen keine Kündigungen nach sich ziehen. Es liege auf der Hand, dass aufgrund der
veränderten Tonnengrößen und Leerungsintervalle weniger Müllwerkerinnen und -werker benötigt
würden. Es sei deshalb umso wichtiger, die Quote für gering qualifizierte Beschäftigte in der Stadt
Aachen beizubehalten. Die Fraktion Die Linke habe hierzu einen entsprechenden Ratsantrag gestellt.
Für die Mitglieder des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb sei schon lange klar gewesen, dass man sich
mit den Müllgebühren und deren Umgestaltung auseinander setzen müsse, so Ratsherr Blum, FDPFraktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebs haben hier hervorragende
Arbeit geleistet und sehr viele Modelle erarbeitet. Man habe hier seitens der Politik mit großer Einigkeit
aller Fraktionen einen sehr guten Konsens gefunden, der nun in der Gebührensatzung abgebildet sei.
Erst zum Schluss habe sich ein Dissens mit der Fraktion Die Grüne bei dem Mindestvolumen ergeben,
welches jedoch auch nach Ansicht der FDP-Fraktion als moderat einzustufen sei. Die in die Vorlage
aufgenommene Evaluation werde zeigen, ob an einzelnen Stellen Verbesserungsbedarf bestehe.
Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dass diese den Antrag der Fraktion Die Grüne
unterstütze. Sicherlich habe man mit der vorliegenden Satzung einen gerechteren Weg gefunden,
allerdings gebe es durchaus viele andere Möglichkeiten Berechnung der Abfallgebühren. So sei bspw.
der Einsatz von Funkchips o.ä. eine ebenso moderate, aber definitiv genauere Methode zur
Kostenkalkulation. Hierdurch sei möglich, die Kosten pro Haushalt zu ermitteln und von einer
Pauschalgröße wie „7,5 l pro Woche, pro Person“ Abstand nehmen zu können.
Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Vorschlag und Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb bei 17 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Neuausrichtung der
Abfallwirtschaft
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 18/37
zu 7
Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008
Vorlage: E 18/0073/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb bei
16 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den 5. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom
10.12.2008 zu beschließen.
zu 28
Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation
Vorlage: E 18/0074/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb bei
17 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der
Stadt Aachen vom 10.12.2008.
zu 8
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Vorlage: FB 01/0168/WP17
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
zu 9
Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am
Tiergarten’
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0513/WP17-1
Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser den
Tagesordnungspunkt einstimmig beschlossen habe. Bei der nachfolgenden Gestaltungssatzung habe
sich ergeben, dass es weiteren Abstimmungsbedarf mit der Bezirksvertretung gebe, so dass diese
nachgereicht werde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 964 sowie den
städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 19/37
Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des §13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
-
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 433 im Bereich der Abtreppung
um 5,20 m in südlicher Richtung.
Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am
Tiergarten’ in der so geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
zu 10
Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0512/WP17
Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgezogen.
zu 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Süsterfeldstraße und Bahntrasse
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0516/WP17-1
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, hebt lobend hervor, dass durch die gemeinsame
Arbeit aller Fraktionen habe erreicht werden können, dass bei der Umsetzung des Bebauungsplans ca.
40 weniger Bäume gefällt würden, als ursprünglich vorgesehen. Wenngleich in der Stadt für jede Fällung
eine Ersatzpflanzung vorgenommen werde, sei es dennoch weiterhin notwendig, den Umweltaspekt bei
Bauvorhaben nicht aus den Augen zu verlieren. Abschließend erklärt sie stellvertretend für die Fraktion
Die Grüne, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Bürgermeister Plum ergänzt, dass auch der an dieser Stelle entstehende öffentlich geförderte
Wohnungsbau erfreulich sei.
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Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 20/37
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 963 sowie den
städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse
gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
zu 12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraße
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0520/WP17-1
Der Oberbürgermeister weist auf den inhaltlichen Zusammenhang zu Tagesordnungspunkt 7.3 im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin.
Ratsherr Baal teilt in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses mit, dass dieser dem
Beschlussvorschlag mehrheitlich gefolgt sei. In der Sitzung sei die Mitteilung seitens der Verwaltung
erfolgt, dass beim städtebaulichen sowie beim Durchführungsvertrag eine weitere Vertragsstrafe
vereinbart werde. Hierauf beziehe sich auch die ausgelegte Tischvorlage.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die zusätzliche Vertragsstrafe nicht zulässig sei, weshalb
sie nicht in den Beschluss aufgenommen werden könne.
Ratsherr Rau erklärt, dass die Fraktion Die Grüne den Bebauungsplan nicht mittragen werde. Zum einen
gebe es das Problem, dass der Projektentwickler im Laufe des Verfahrens Grundstücksteile an Dritte
veräußert habe. Die Grüne-Fraktion habe große Zweifel daran, dass hier wirklich Bauten entstehen.
Zudem entspreche die relativ dichte Wohnbebauung, d.h. fast 200 Mini-Apartments bei einem bis zu
achtgeschossigen Gebäude, keinem nachhaltigen Konzept. So mangele es hier an
Gemeinschaftsflächen ebenso wie an ausreichender Beleuchtung in den unteren Geschossen. Der
schwerwiegendste Punkt sei die verkehrliche Situation. Zwar sei das sehr große Volumen an dieser
Stelle für den Bahnhof durchaus verträglich, aber bereits die heutige verkehrliche Erschließung des
Geländes sei schwierig und werde durch das Projekt weiter erschwert. Die dort entstehende Kiss and
Ride-Zone drücke sich fast gegen den Bahnhofseiteneingang und verursache eine Sackgassensituation
und die Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer werde eingeschränkt Hinzu komme der Ladeund Lieferverkehr für den dort geplanten Einzelhandel. Man schaffe eine Situation, die schlichtweg nicht
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Ausdruck vom: 14.10.2016
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funktionieren könne. Aus diesem Grunde lehne die Fraktion Die Grüne ein zu Beginn noch unterstütztes
Projekt nun ab.
Ein weiterer Grund für diese Ablehnung liege in der vertraglichen Situation. Derzeit bestehe die Gefahr,
dass durch die bereits angesprochene Teilung der Flächen, auf denen ein Konzept aus Hotellerie,
Wohnen und Büroflächen geplant sei, nur eins von diesen drei Projekten entstehe. Dies sei jedoch in den
Augen der Fraktion Die Grüne nicht hinnehmbar, weshalb man um rechtliche Einschätzung gebeten
habe. Man habe hierauf die Auskunft erhalten, dass man Vertragsstrafen nicht zur Durchsetzung
auferlegen könne. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass der laut Vertrag in Aachen-Forst
entstehende Wohnungsbau erst dann errichtet werden solle, wenn zwei der drei Projektteile am Bahnhof
in die Nutzung gegangen seien. Nach Meinung der Fraktion müsse man, wolle man die Ernsthaftigkeit
und die Seriosität des Projektentwicklers nicht anzweifeln, verlangen können, dass dieser soziale
Wohnungsbau bereits nach der Nutzung des ersten Projektabschnittes errichtet werde. Hierbei sei zu
bedenken, dass die Bauzeit mit bis zu acht Jahren angesetzt sei und entsprechend erst dann der soziale
Wohnungsbau errichtet würde.
Bürgermeister Plum bestätigt die lange Genese des Projektes, welches bis zu einem gewissen Punkt von
allen Fraktionen einvernehmlich positiv begleitet worden sei. In der vorletzten Sitzung des
Planungsausschusses habe es seitens der Opposition die vernünftige Anregung zu einem Katalog von
Nachbesserungsaufforderungen an den Projektentwickler gegeben, der allseits mitgetragen worden sei.
Obwohl diese Nachbesserungswünsche in das Projekt eingeflossen sind, habe die Fraktion Die Grüne
alsdann mit der Begründung der verkehrlichen Erschließung ihre Zustimmung verwehrt. Die Verwaltung
hingegen vertrete die gutachterlich gestützte Auffassung, dass hier keine Schwierigkeiten zu erwarten
seien, worauf man sich an dieser Stelle auch verlasse. Letzten Endes sei jede städtebauliche
Entwicklung sei mit einem Risiko behaftet.
In der Diskussion im Planungsausschuss sei man davon ausgegangen, dass eine Vertragsstrafe möglich
sei, sei aber nun durch die Verwaltung über die Unmöglichkeit dieser Regelung aufgeklärt worden.
Entsprechend sei es ein guter Hinweis, § 15 dahingehend zu ändern, dass bereits nach
Vervollständigung oder Innutzungnahme eines Teilbereiches der soziale Wohnungsbau zu errichten sei.
Dies sei kein Umstand, der in einer besonderen Art und Weise zu einer Belastung führen würde. Von
daher müsse es dann in § 15, Ziffer 2 in der neunten Zeile hinter dem Wort „von“ Nummer 2 gestrichen
werden. Weiter müsste in Zeile 10 zum Schluss das Wort „Bereichen“ durch „Bereich“ ersetzt werden.
Diese Änderungen werde die SPD-Fraktion gerne mittragen. Ansonsten stimme sie der
Verwaltungsvorlage in jeder Hinsicht, wie auch schon im Planungsausschuss, zu.
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, bemängelt das Layout der Vorlage. So werde auf Seite 434 zur
Besonnung auf Grafiken verweisen, in denen die schlechte Besonnung in roter Farbe, die gute in grüner
dargestellt werde. Die Vorlage sei aber in schwarz-weiß abgedruckt, so dass die Farbunterschiede nicht
erkennbar seien. Was den Inhalt angehe, so sei der Passus zur Fahrradstation dermaßen locker gefasst,
dass diese bei fehlendem Bedarf einfach wegfallen könne. Dies sei äußert besorgniserregend.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
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Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, berichtet, dass der planungspolitischer Sprecher der Fraktion dem
Beschluss unter Bauchschmerzen zugestimmt habe. Zwar sei nun, nachdem der ursprüngliche Entwurf
eine Nachbesserung erfahren habe, eine gangbare Lösung gefunden worden, nicht aber eine optimale.
Sie danke für den Vorschlag und die Präzisierung zum sozial geförderten Wohnungsbau, der einen
weiteren Sicherheitsaspekt bedeute. Dies könne die Fraktion Die Linke so auch mittragen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man sich nun seit nahezu fünf Jahren mit
dem Thema Blue Gate auseinander setze. Nichtsdestotrotz seien nicht bei allen Kolleginnen und
Kollegen die Zweifel über die Frage ausgeräumt, ob denn die Maßnahme so, wie sie auf dem Papier
vorgestellt worden ist, tatsächlich auch realisiert werde. Man schließe sich der Auffassung an, dass wenn
geforderte Auflagen zur Sicherung der Planung erfüllt würden, man dem Vorhaben auch zustimmen solle,
was die CDU-Fraktion heute tun werde. Gleichzeitig wolle man dem Vorschlag von Ratsherrn Rau zur
Absicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus folgen, um Fehler aus vergangenen Projekten zu
verhindern. Neben der Kopplung der Fristen an den Satzungsbeschluss sei der Vorschlag des zeitlichen
Ineinandergreifens von Errichtung des Wohnungsbaus am Bahnhof und des geförderten Wohnungsbaus
an einer anderen Stelle eine vertretbare Lösung, der die CDU-Fraktion ebenfalls zustimmen werde.
Der Oberbürgermeister erläutert den Änderungsvorschlag, nach dem unter Punkt 15.2 in der viertletzten
Zeile dieses Absatzes das Wort „zwei“ durch „eins“ ersetzt werden müsse. Diese Änderung sei jedoch
nicht Bestandteil der Festsetzung, sondern Bestandteil des Durchführungsvertrages, der wiederum
Voraussetzung dafür sei, dass ein Satzungsbeschluss gefasst werden könne. In der Konsequenz sei dies
zunächst mit dem Investor zu verhandeln und dann erneut dem Rat der Stadt zu vorzulegen.
Entsprechend sei nun ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung mit der Verhandlung
über Änderung des Durchführungsvertrages, wie von Ratsherrn Rau beschrieben, beauftragt werde, um
dann in der nächsten Ratssitzung den Satzungsbeschluss zu fassen.
Ratsherr Palm, AfD-Gruppe, bemängelt, dass die Veräußerung des Grundstücks im Drosselweg im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden solle. Dies sei keine Form der transparenten
Bürgerbeteiligung. Zudem sei das Grundstück vollkommen ungeeignet für die Errichtung sozialen
Wohnungsbaus, weil hierdurch eine zu hohe Konzentration sozial benachteiligter Menschen entstehe.
Seiner Meinung nach hätte hierbei auch die Polizei beteiligt werden müssen. Hierfür gebe es sicherlich
andere geeignetere Standorte.
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, distanziert sich von den vorangegangenen Ausführungen. Weder
sei die Polizei bei Umsetzungsvorhaben sozial geförderten Wohnungsbaus einzubeziehen, noch gehe
dieser stets mit sozialen Problemen einher. Des Weiteren sei hier eine soziale Durchmischung
unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geplant. Zur Schaffung von Sozialräumen gehöre auch deren
sozialpädagogische Betreuung. Er plädiere in jedem Fall dafür, das Wohnungsbauprojekt Drosselweg zu
realisieren.
Der Oberbürgermeister wiederholt kurz das eben vorgestellte Prozedere der Beauftragung der
Verwaltung und lässt hierüber abstimmen.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 23/37
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Blue Gate GmbH die Neufassung des Punktes 15.2 des
Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 „Zollamtstraße” zu
verhandeln, der nun wie folgt lauten soll: „Die Bezugsfertigstellung dieses öffentlich geförderten
Wohnraumes muss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Nutzung eines
innerhalb der Durchführungsfristen nach § 5 Ziff. 5.3 und 5.4 fertiggestellten Bereichs (studentisches
Wohnen, Hotel oder Büro) des in § 4 beschriebenen Vorhabens erfolgen.“
zu 13
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem
Hasselholzer Weg
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0525/WP17-1
Ratsherr Deloie, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der
Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 933 zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die
Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu
ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 25
-
Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich Lutherweg 14
-
Teilung der überbaubaren Fläche im Bereich Lütticher Straße 280-282 und Festsetzung einer Fläche,
die von Bebauung freizuhalten ist
-
Verschiebung der überbaubaren Fläche im Blockinnenbereich zwischen Preusweg 41-43 und
Lütticher Straße 240-242 und Anpassung der Mindestgrundstücksgrößen
-
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a
-
Verzicht auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße im Bereich Lütticher Straße 284
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem
Hasselholzer Weg in der so geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 24/37
Begründung hierzu.
zu 14
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und
dem Haarbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0529/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd –
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem
Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
zu 15
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0530/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-HaarenerStraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
zu 16
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich
aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen
Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach
hier:
Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0531/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen
Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 25/37
zu 17
Vergrößerung der Fläche des Naturparks Eifel auf dem Gebiet der Stadt Aachen
Vorlage: FB 36/0123/WP17
Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgezogen.
zu 18
Jahresabschluss für den Kulturbetrieb 2015
Vorlage: E 49.5/0057/WP17
Bürgermeisterin Dr. Schmeer, berichtet, dass der Betriebsausschuss des Kulturbetriebs in seiner Sitzung
vom 06.09.2016 dem Rat der Stadt einstimmig die Feststellung dieses Jahresabschlusses empfohlen und
um die Einstellung des Bilanzgewinnes 2015 ebenso wie für 2014 in die Rücklagen des Betriebes
gebeten habe.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, teilt mit, dass die Stadt Aachen im Ranking der Kulturstädte nun
auf Platz 17 aufgestiegen sei und damit bei insgesamt 30 Städten im guten Mittelfeld liege. Dies sei
durchaus ein Erfolg, zu dem der Kulturbetrieb einen wesentlichen Beitrag geleistet habe und der nun im
Jahresabschluss seinen Niederschlag finde. Allerdings werde dieser Erfolg als Kulturstadt durch die
finanzielle Negativentwicklung in Frage gestellt werden. Die Quartalsberichte weisen in ihrer Prognose
bereits Defizite von mehreren Hunderttausend Euro auf, weshalb die erste Annahme der Betriebsleitung,
man werde ein ausgeglichenes Ergebnis vorweisen können, zum jetzigen Zeitpunkt korrigiert werden
müsse. Die Lage sei so ernst, dass die Große Koalition eigentlich initiativ werden müsste. Umso
unverständlicher sei es, dass sie eigentlich untätig bleibe. Dabei sei die Forderung der Kämmerin nach
einer wirtschaftlichen und kostendeckenden Handlungsweise klar formuliert. Im Ergebnis blieben daher
nur zwei Möglichkeiten. Entweder ziehe die Kämmerin ihre Aussage zurück und entaste den Kulturbetrieb
entsprechend oder man verändere die Struktur, wozu wiederrum ein eindeutiges Signal aus der Politik
erforderlich sei. Dies bleibe jedoch aus. Diese Situation sei für die Mitarbeiter des Kulturbetriebs
gleichermaßen belastend wie für die Stadt selbst. Er wolle deshalb an die Große Koalition ebenso wie an
die Veraltung appellieren, kurzfristig Klarheit zu schaffen.
Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Pilgram an und
betont ergänzend die Schwere der finanziellen Last durch die jährlichen Tariferhöhungen, die die
Eigenbetriebe trotz ihres begrenzten Budgets zu schultern haben. Dieser Umstand sei bei den nächsten
Diskussionen zum Wirtschaftsplan zu berücksichtigen.
Bürgermeisterin Dr. Schmeer weist den Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der Großen Koalition mit
Entschiedenheit zurück. Die Probleme, die sich im ersten Quartalsbericht abzeichneten, seien durchaus
wahrgenommen und gleichzeitig zum Gegenstand der Haushaltsberatungen deklariert worden. Es sei
unbestritten, dass man sich für den Kulturbetrieb ebenso wie für das Stadttheater und die VHS einsetzen
werde.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 26/37
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es kein Zweiklassen-Personal bei der Stadt
Aachen gebe und es demnach keinerlei Unterschied mache, ob man bei einem Eigenbetrieb oder der bei
der Kernverwaltung beschäftigt sei. Die Tarifverträge seien für alle gleichermaßen bindend. Aufgabe für
die Politik werde es sein, diese so in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen, dass der Haushalt
insgesamt nicht überlastet werde. Dies sei genauso selbstverständlich wie die Tatsache, dass alle
Eigenbetriebe mit den gleichen Grundlagen in die Planungen einstiegen wie alle anderen Fachbereiche.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur einstimmig den
Jahresabschluss 2015 sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Kulturbetriebs
der Stadt Aachen für das Jahr 2015 mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzgewinn: 122.529,78 € (inkl. 91.361,92 € Bilanzgewinn aus Jahresabschluss 2014, für 2015
31.167,86 €).
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses einstimmig die
Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5, Absatz 4, Eig VO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
zu 19
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW
Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel
Vorlage: FB 37/0016/WP17
Beigeordneter Dr. Kremer räumt ein, dass der der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit tendenziell als
unglücklich empfunden werden konnte. Den Termin habe man aufgrund eines entsprechenden
Beschlusses aus dem Jahr 2015 genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden lassen.
Er müsse berichten, dass das Ausschreibungsergebnis nicht so gut gewesen sei wie ursprünglich
angenommen. Man werde leicht über dem Preis von 1,36 Mio. Euro liegen. Die gute Nachricht sei jedoch,
dass man deutliche Minderausgaben bei der Sanierung der Hauptfeuerwache verbuchen könne, weshalb
hier eine Deckung im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements möglich sei. Fazit müsse
aber bleiben, dass aus feuerwehrtaktischen Gründen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen
die Investition in Sief erforderlich sei.
Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die Dringlichkeitsentscheidung, bemängelt allerdings den
Zeitpunkt der Presseberichterstattung vor der heutigen schlussendlichen Entscheidung des Rates der
Stadt.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 27/37
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des
Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 €
zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.
zu 20
Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage: FB 45/0280/WP17
Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese ebenso wie im Kinder- und
Jugendausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie wolle den Tagesordnungspunkt
aufgreifen, um insgesamt die Finanzierung von städtischen und freien Trägern gegenüberzustellen.
Bisher sei das Hauptargument stets gewesen, dass das KiBiz für die Kommunen wirtschaftlich
vorteilhafter sei, weil es die freien Träger fördere. Allerdings entstünden bei diesen außerplanmäßige
Kosten, bspw. für Einrichtung und Betriebskosten etc.. In den Augen der Fraktion Die Linke sei es eine
falsche Entscheidung gewesen, sich von der 50:50-Parität der städtischen Kitas und der in freier
Trägerschaft zu verabschieden. Deswegen wolle sie abschließend darum bitten, den Mitgliedern des
Rates der Stadt und des Kinder- und Jugendausschusses eine detaillierte Aufstellung über die Kosten
städtischer Kitas sowie der freien Träger vorzulegen, um herauszufiltern, ob hier ein eklatanter
Unterschied vorhanden ist.
Der Oberbürgermeister verweist auf die Kostenaufstellung aus dem vergangenen Jahr, die man den
Ausschussmitgliedern aber gerne in aktualisierter Form vorlegen könne.
Ratsherr Mohr erklärt stellvertretend für die Gruppe Allianz für Aachen, dass diese den
Beschlussvorschlag ablehnen werde. Es sei nicht hinnehmbar, dass man durch Privatisierungen
entsprechende Vorteile nutze und dann trotzdem das unternehmerische Risiko auf sich nehme. Wenn
sich die Stadt hier mit über 80 % an Investitionen beteilige, dürfe man auch die entsprechende Gewinne
erwarten und nicht davon ausgehen, dass weitere Zuschüsse notwendig seien.
Bürgermeisterin Scheidt bittet darum, die Grundsatzdiskussion in den Kinder- und Jugendausschuss zu
verlagern. Inzwischen sei eine Arbeitsgruppe installiert worden, die sich genau mit diesen Modellen
beschäftige. Darüber hinaus gelte in der Stadt Aachen der allseits getragene und immer noch geltende
Grundsatz der Subsidiarität, nach dem man es stets befürworte, wenn ein freier Träger eine
Kindertagesstätte zu den entsprechenden Konditionen zu übernehmen und zu betreiben gedenke.
Hierdurch sei es möglich, nahezu jeder Familie einen Platz in der gewünschten Kindertagesstätte
anbieten zu können. Diese Thematik sei jedoch im Fachausschuss zu besprechen.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 28/37
Beschluss:
Der Rat genehmigt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich die am 23.08.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRKKreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500 € für die Ausstattung der Einrichtung und
die Gestaltung des Außengeländes.
zu 21
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
zu
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und
21.1
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016
Eupener Straße
hier: Kosten der Erneuerung durch zusätzlichen Einbau einer Binderschicht
Vorlage: FB 61/0507/WP17
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102900-08300-300-1 „Erneuerung Eupener Straße“ in Höhe von 120.000 €.
zu
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und
21.2
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016
Maßnahme Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneuerung
Vorlage: FB 61/0508/WP17
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, für die Maßnahme "Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneuerung" im
PSP-Element 5-120102-400-00100-300-1 (investiv) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im
Haushaltsjahr 2016 mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.123.200 €
bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSPElement 5-120102-400-00200-300-1 "B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage", da die dort eingeplante
Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.
zu
Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die
21.3
Planungskosten der Baumaßnahme Reimannstr. 8-12
Vorlage: FB 23/0258/WP17
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 29/37
der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig, seine Zustimmung zur Gewährung
von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1
„Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
zu
Über- und außerplanmäßige
21.4
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016,
Produkt 021501 Brandbekämpfung: Ersatzbeschaffung Atemschutzgerätewagen
Vorlage: FB 37/0017/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur
Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens.
zu 22
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-,
Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen
Vorlage: FB 32/0007/WP17
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei
vier Enthaltungen einstimmig den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und
Feiertagen in der Stadt Aachen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
zu 23
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde
Vorlage: FB 36/0116/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Johanna Heiliger für den Stadtsportbund als stellvertretenes
Mitglied einstimmig in den Landschaftsbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des
Umweltausschusses.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 30/37
zu 24
Anfragen:
zu
Ratsanfragen
24.1
Vorlage: FB 01/0169/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur
Kenntnis.
zu
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
24.2
Vorlage: FB 01/0171/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
zu 25
Umbesetzungen in Ausschüssen und anderen Gremien:
zu
Bildung einer Einigungsstelle bei der Stadt Aachen gemäß § 67 LPVG NRW und
25.1
Benennung eines Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage: FB 11/0148/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses einstimmig:
1.
Für die bei der Stadt Aachen gemäß § 67 LPVG NRW für die Dauer der Wahlperiode der
Personalvertretung (01.07.2016 bis 30.06.2020) zu bildende Einigungsstelle werden im
Einvernehmen mit dem Personalrat
a) Herr Michael Klee, Jurist und Beigeordneter der Stadt Kempen, zum Vorsitzenden
b) Herr Rudi Bertram, Bürgermeister der Stadt Eschweiler, zum stellvertretenden Vorsitzenden
bestellt.
2.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Beisitzerinnen und Beisitzer der Dienststelle für
einzelne Einigungsstellenverfahren zu benennen, soweit nicht dem Rat der Stadt in der jeweiligen
Angelegenheit selbst die Entscheidung vorbehalten ist.
zu
Umbesetzungsantrag der SPD-Fraktion
25.2
Vorlage: FB 01/0177/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 30.08.2016
beantragten Umbesetzungen für verschiedene Ausschüsse und Gremien.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 31/37
zu
Umbesetzungsantrag der CDU-Fraktion
25.3
Vorlage: FB 01/0178/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 01.09.2016
beantragte Abmeldung eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft.
zu
Umbesetzungsantrag der GRÜNE-Fraktion
25.4
Vorlage: FB 01/0181/WP17
Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, die der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der GRÜNE-Fraktion mit Schreiben vom 07.09.2016
beantragten Umbesetzungen für verschiedene Ausschüsse und Gremien.
zu 26
Mitteilungen der Verwaltung
Der Oberbürgermeister verweist auf die ausgeteilten Sitzungspläne für das Jahr 2017.
zu 27
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0170/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die
Verwaltung zur weiteren Bearbeitung.
Rat/24/WP.17
Ausdruck vom: 14.10.2016
Seite: 32/37