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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
170103.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
23.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0184/WP17 öffentlich 23.09.2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 14.09.2016 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.10.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 14.09.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0184/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 1/2 Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 14.09.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0184/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 14. Oktober 2016 Sitzungstermin: Mittwoch, 14.09.2016 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:05 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Sait Başkaya Ratsherr Friedrich Beckers Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Peter Blum Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Patrick Deloie Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Ursula Epstein Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 1/37 Ratsfrau Elke Eschweiler Ratsherr Achim Ferrari Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Heiner Höfken Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Ratsfrau Eleonore Keller Ratsfrau Maria Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Bernd Krott Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann Ratsherr Boris Linden Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen Ratsfrau Daniela Lucke Ratsfrau Iris Lürken Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsherr Hans Müller Ratsfrau Mara Müller Ratsherr Kaj Neumann Ratsherr Wolfgang Palm Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsfrau Hildegard Pitz Ratsfrau Claudia Plum Bürgermeister Norbert Plum Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Ratsfrau Ye-One Rhie Bürgermeisterin Hilde Scheidt Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 2/37 Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Horst Schnitzler Ratsherr Michael Servos Ratsfrau Melanie Astrid Seufert Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsherr Marc Teuku Ratsherr Peter Tillmanns Ratsfrau Dr. Heike Wolf Abwesende: Ratsherr Manfred Bausch entschuldigt Ratsherr Wilfried Fischer entschuldigt Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby entschuldigt Ratsfrau Fabia Kehren entschuldigt Ratsherr Manfred Kuckelkorn entschuldigt Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn entschuldigt Ratsfrau Lisa Lang entschuldigt Ratsfrau Sigrid Moselage entschuldigt Ratsfrau Sibylle Reuß entschuldigt Ratsfrau Sevgi Sakar entschuldigt Ratsherr Karl Schultheis entschuldigt Ratsfrau Ulla Thönnissen entschuldigt Ratsherr Jakob von Thenen entschuldigt Stimmzähler: Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Marc Teuku Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 3/37 von der Verwaltung: Frau Grehling Herr Dr. Kremer Stadtdirektorin, Dez. II Beigeordneter, Dez. V Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Wingenfeld Beigeordneter, Dez. III Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Frau Dr. Bollwerk Fachbereich Recht und Versicherung Herr Büttgens Fachbereich Presse und Marketing Frau Damen Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Dohmen Fachbereich Finanzsteuerung Herr Emmerich Fachbereich Rechnungsprüfung Herr Feiter Fachbereich Immobilienmanagement Herr Frankenberger Fachbereich Immobilienmanagement Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Herr Kind Fachbereich Finanzsteuerung Herr Lennartz Aachener Stadtbetrieb Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Maier Aachener Stadtbetrieb Herr Sellung Dezernat I Herr Thalau Aachener Stadtbetrieb Frau Tirtey Kulturbetrieb Herr Hansen FDP-Fraktion Herr Klopstein Fraktion Die Linke Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion Herr Rahn SPD-Fraktion Frau Wiesweg Piraten-Fraktion als Schriftführerin: Frau Stühlen Rat/24/WP.17 Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 4/37 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder: 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 Vorlage: FB 01/0179/WP17 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 5 Spielhallenkonzept Aachen hier: Beschluss des Konzeptes Vorlage: FB 61/0515/WP17 6 Neuausrichtung Abfallwirtschaft Vorlage: E 18/0072/WP17 7 Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008 Vorlage: E 18/0073/WP17 8 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Vorlage: FB 01/0168/WP17 9 Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am Tiergarten’ hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0513/WP17-1 Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 5/37 10 Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0512/WP17 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Süsterfeldstraße und Bahntrasse hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0516/WP17-1 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0520/WP17-1 13 Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem Hasselholzer Weg hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0525/WP17-1 14 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0529/WP17 15 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0530/WP17 Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 6/37 16 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0531/WP17 17 Vergrößerung der Fläche des Naturparks Eifel auf dem Gebiet der Stadt Aachen Vorlage: FB 36/0123/WP17 18 Jahresabschluss für den Kulturbetrieb 2015 Vorlage: E 49.5/0057/WP17 19 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Vorlage: FB 37/0016/WP17 20 Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7 hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Vorlage: FB 45/0280/WP17 21 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: 22 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen Vorlage: FB 32/0007/WP17 23 Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Vorlage: FB 36/0116/WP17 24 Anfragen: Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 7/37 25 Umbesetzungen in Ausschüssen und anderen Gremien: 26 Mitteilungen der Verwaltung 27 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0170/WP17 28 Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation Vorlage: E 18/0074/WP17 Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 8/37 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0180/WP17 3 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 4 Bürgschaftsangelegenheiten: 5 Darlehensangelegenheiten: Darlehen an die AVANTIS GOB N.V. Verlängerung des Darlehens bis zum 30.06.2018 Vorlage: FB 20/0076/WP17 6 Personalangelegenheiten: 7 Grundstücksangelegenheiten: 8 Mitteilungen der Verwaltung: Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 9/37 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 24. Sitzung des Rates der Stadt in der 17. Wahlperiode. Er verweist auf die Einladung, die Erläuterungen, den Nachtrag sowie auf die Tischvorlagen und erklärt, Tagesordnungspunkt 28 nach Tagesordnungspunkt 7 behandeln zu wollen. Verwaltungsseitig ziehe man die Tagesordnungspunkte 10 und 17 im öffentlichen Teil zurück. Nach der vorangegangenen Beratung im Hauptausschuss könne Tagesordnungspunkt 8 im öffentlichen Teil entfallen, ebenso wie Tagesordnungspunkt 4 im nichtöffentlichen Teil, da keine Bürgschaftsangelegenheiten zur Beratung vorliegen. Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. zu 2 Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder: zu 2.1 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Frau Melanie Seufert (GRÜNE) Vorlage: FB 01/0166/WP17 Der Oberbürgermeister bittet Frau Seufert, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu verlesen. Frau Seufert spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext. Beschluss: Der Oberbürgermeister führt Frau Melanie Seufert als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet sie per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 10/37 zu 2.2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Kaj Neumann (GRÜNE) Vorlage: FB 01/0165/WP17 Der Oberbürgermeister bittet Herrn Neumann, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu verlesen. Herr Neumann spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext. Beschluss: Der Oberbürgermeister führt Herrn Kaj Neumann als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. zu 2.3 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Frau Nathalie Hüllenkremer (SPD) Vorlage: FB 01/0176/WP17 Der Oberbürgermeister bittet Frau Hüllenkremer, nach vorne zu treten und die Verpflichtungsformel zu verlesen. Frau Hüllenkremer spricht den vorgeschriebenen Verpflichtungstext. zu 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 Vorlage: FB 01/0179/WP17 Der Oberbürgermeister erklärt, dass Ratsfrau Müller, AfD, Einwendungen gegen die Ausführungen in Tagesordnungspunkt 21 der Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 erhoben und um Ergänzung gebeten habe. Die Ausführungen von Ratsfrau Höller-Radtke endeten derzeit mit dem Halbsatz „wobei nicht Ratsfrau Müller selber gemeint sei.“ und sollten auf Wunsch von Ratsfrau Müller um den Halbsatz „aber Menschen mit Ihrer Gesinnung und die Ihrer Nebensitzenden.“ ergänzt werden. Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass kein Gesprächsbedarf zu diesem Änderungswunsch besteht, lässt er über die Niederschrift unter Berücksichtigung der Änderung abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt bei zwei Enthaltungen einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 29.06.2016 (öffentlicher Teil). Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 11/37 zu 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es liegt eine schriftliche Frage vor, die schriftlich beantwortet wird. Mündliche Fragen: 1. Frage von Frau H., Aachen betr.: Radautobahn Aachen-Heerlen - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Frau H. beschreibt sich als überzeugte Radnutzerin, die sogar ihr Auto verschenkt habe. Sie halte die Radautobahn Aachen-Heerlen für ökologisch völlig inakzeptabel. Derselben Ansicht seien auch andere Mitbürgerinnen und Mitbürger, was die beim damaligen Workshop in Aachen-Laurensberg übergebene Liste mit 460 Unterschriften auch belege. Dieser wolle sie heute eine Liste mit 858 Unterschriften hinzufügen. Sie sei der Meinung, dass durch einige wenige Radnutzer mehr die Luftverbesserung in Aachen nicht gewährleistet werde. Deshalb bitte sie um Auskunft darüber, ob bei der Planung die Umweltverträglichkeit der Trasse ausreichend geprüft worden sei. Darüber hinaus bitte sie um Beantwortung der Frage, ob die Gelder, die im Zuge der Euregionale 2008 geflossen seien, zweckgebunden seien und ob eine Rückzahlungspflicht bestehe. Der Oberbürgermeister bittet, die Unterschriftenliste an Herrn Berg zu übergeben. Man befinde sich in einem sehr frühen Stadium der Planung. Von daher sei es schwierig, hier dezidierte Angaben zu machen. Insgesamt liege die Federführung für das Projekt bei der Städteregion Aachen. Das von Frau H. angesprochene Teilstück in Aachen-Laurensberg werde auch einer der teureren Abschnitte sein, weil Querungen benötigt würden, die mit Brückenbauten zusammenhingen. Derzeit befinde man sich aber noch an einem Punkt, an dem die Details nicht klar seien und damit in einem noch völlig offenen Prozess. Auch die Umweltprüfung sei bisher nicht erfolgt, nicht alle Grundstückfragen geklärt. Entsprechend sei derzeit auch nicht klar, wann welche Fördermittel für ein solches Projekt zur Verfügung stehen könnten. Selbst wenn diese Kenntnisse vorliegen, müsse zunächst abgewogen werden, ob der Ausbau der Strecke oder stattdessen eventuell die Sanierung der Radwege sinnvoller sei. In der Tat handele es sich hierbei um ein spannendes Themenfeld, mit dem sich auch andere Kommunen beschäftigten und positive Resonanzen zu vermelden hätten. Ob also ein solcher Radweg funktioniere oder nicht, ließe sich jetzt noch nicht beantworten. 2. Frage von Herrn J., Aachen betr.: - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------------------ Herr J. verweist auf das vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (kurz LANUV) veröffentlichte Umweltzonenverfahren hin, laut dem der ÖPNV in Aachen zu 27 % an den Emissionen als Ursache beteiligt sei. 1 % mache die dieselangetriebene Euregiobahn aus, während 22 % Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 12/37 der PKW-Nutzung zuzuschreiben seien. Er wolle fragen, wann die Stadt Aachen in ihren Vergabeverhandlungen auch mit externen Busdienstleistern die ausschließliche Umsetzung der Euro-6-Norm sicherstellen werde. Er sehe die zwingende Notwendigkeit, dass das gesamte ÖPNV-System, wolle es die Glaubwürdigkeit beibehalten, so schnell wie möglich auf die allerneuesten Umweltnormen umgestellt werden müsse. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Aachen sich bereits im laufenden Prozess der Umstellung auf Elektrobusse befinde. Hierbei seien alleine bei der ASEAG etwa 200 Fahrzeuge auszutauschen. Die ersten Fahrzeuge seien bereits im Bau und würden noch dieses Jahr fertig gestellt, für das kommende Jahr seien weitere in der Planung. Hier versuche man also bereits, seiner Verantwortung nachzukommen. Es sei richtig, dass die Umsetzung der Norm derzeit nicht in den Ausschreibungen vorhanden sei, allerdings befinde sich dieser Aspekt in der laufenden Diskussion der Fachausschüsse. Es sei immer die Frage, wo man aus physikalisch-chemischer Sicht die Bilanzhülle für den Energiefluss und den Stofffluss ziehe, so Herr J. Gerade beim Thema Batterien, Lithium-Ionen-Akku oder anderen neuen Technologien werde bisweilen entsprechend getrickst. Exerziere man bspw. die Ökobilanz der Schweizer Eidgenossenschaft vom eidgenössischen Material- und Prüfungsamt komplett durch, erhalte man energetisch ebenfalls sehr fragwürdige Ergebnisse. In der CO2-Diskussion ließen sich normiert Dinge verstecken. Er stelle gerne wissenschaftliche Publikationen zu diesem Thema bereit. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die politischen Diskussion eine Zeit lang vorzugsweise das Thema CO2 zum Inhalt gehabt haben, während sich diese nun insbesondere auf Stickoxidwerte konzentrierten. Diese würden aber wiederum bei zuvor besonders gut beurteilten Fahrzeugen nunmehr besonders schlecht beurteilt werden. Sicherlich werde es in den nächsten Jahren weitere Verlagerungen in den Debatten geben, die entsprechend zu anderen Ergebnissen führten. Nichtsdestotrotz werde man sich seitens der Stadt konstant mit dem Thema der Emissionen, unabhängig ob es um Schadstoffe oder Lärm gehe, beschäftigen. Hierbei setze man bereits diverse Konzepte um. Es sei logisch, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge nicht kurzfristig umzusetzen sei, sondern gut eine halbe Generation in Anspruch nehmen werde. Aus diesem Grunde gehe man logischerweise das Risiko ein, während einer solchen Umstellung Diskussionen über neue Technologien zu führen. Er sei der Meinung, dass sich die Stadt Aachen bei dem Weg zur Elektromobilität nicht verstecken müsse und darüber hinaus durch die in der Stadt verortete RWTH auch in technischer Hinsicht tatsächlich mehr in die Tiefe diskutiere. 3. Frage von Herrn S., Aachen betr.: - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Herr S. bezieht sich auf seine Frage vom 20.05.2015 zum Thema Luftreinhaltestrategie durch die Optimierung der Aachener Ampelsteuerung. Leider habe er die unbefriedigende Antwort erhalten, dass eine Ampelsteuerung bei dem Aachener Konzept von Ring- und Ausfallstraßen besonders kompliziert Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 13/37 und deshalb nicht mehr viel zu verbessern sei. Dabei müsse doch gerade aus diesem Grunde und aufgrund der derzeitigen kritischen Situation der hohen Stickoxidbelastung jede erfolgversprechende Maßnahme ernsthaft geprüft werden, was aber bisher offenbar nicht erfolgt sei. Er wolle erneut darauf hinweisen, dass es in anderen Städten nachweislich durch Optimierung der Ampelsteuerung gelungen sei, den Verkehrsfluss deutlich zu verbessern und somit die im Stop-and-go-Verkehr besonders erhöhten Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub überproportional zu verringern. Darüber hinaus würden die Aachener Bürgerinnen und Bürger bei den Treibstoffkosten jährlich um eine Million Euro entlastet. Er bitte um Beantwortung der Frage, warum man dieses Thema in Aachen nicht angehe, wo doch in anderen Städten ähnliche Konzepte erfolgreich umgesetzt worden seien. Sicherlich bestünde auch die Möglichkeit, zunächst ein Teilprojekt umzusetzen und die Ergebnisse abzuwarten. Der Oberbürgermeister erklärt, dass ununterbrochen an der Optimierung des Verkehrsflusses gearbeitet werde. Auch die Ampeln unterlägen einer abgestimmten Steuerung. Wenn man jedoch einen optimalen Verkehrsfluss in Form einer grünen Welle erzeugen wolle, müsse man sich entscheiden, ob man diese für die Radiale oder für den Ring schalten wolle. Hinzu komme das rechnergestützte Betriebsleitsystem für die Bevorrechtigungen der ASEAG. Gleichwohl könne man man mit optimierten Steuerungen vieles erreichen, was sicherlich im Zuge der Digitalisierung in den nächsten Jahren zur deutlichen Verbesserung der Situation beitragen werde. Es sei ein stets aktuelles Thema, das aber leider nicht kurzfristig in Form eines Projektes umsetzbar sei. Herr S. betont, dass es nicht ausschließlich um die Erzeugung einer grünen Welle gehe, sondern auch um die Dauer von Rot- und Grünphasen. Es sei erwiesen, dass die Grünphasen in einigen Ausfallstraßen in Aachen vermindert würden. Beispiele wie Ingolstadt zeigten, dass eine veränderte Ampelschaltung Verbesserungen mit sich bringe. Gerne werde man sich die Konzepte anderer Städte ansehen, so der Oberbürgermeister. Das Thema sei stets von aktueller Natur, weshalb man stets versuche, Optimierungen zu erreichen. 4. Frage von Herrn F., Aachen betr.: Radschnellweg - gerichtet an den Oberbürgermeister -------------------------------------------------- Herr F. nimmt Bezug auf die Bürgerbeteiligung zum Radschnellweg, Teilstück AachenLaurensberg/Richterich, und erklärt, dass die aus dem Verfahren hervorgegangenen 14 Routenvorschläge mit einer Bewertungsmatrix ausgesiebt worden seien, die so konstruiert gewesen sei, dass der Verwaltungsvorschlag als Favorit hervorgehen musste. Die Streckenführung sei geschickt in acht Unterpunkte gesplittet worden, was eine Gewichtung von insgesamt 80 % ausmache. Die Ökologie ebenso wie die Kosten hingegen würden lediglich mit je 10% gewertet. Verwaltungsseitig sei mitgeteilt worden, dass eine gerechtere Gewichtung ein Durchsetzen von Bauvorhaben erschweren würde. Dennoch stelle sich hier die Frage, wie bei einem Projekt, das maßgeblich der Ökologie dienen soll, die zu 90 % nicht ökologische Faktoren alles vereinnahmen können und hiergegen seitens der Politik nicht Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 14/37 massive Einsprüche erhoben würden. Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass die Entscheidung über die Gewichtung der Kriterien völlig offen in die Diskussion eingebracht worden sei und jederzeit in eine beliebige Richtung verändert werden könne. Am Ende handele es sich um eine politische Diskussion. Letztendlich obliege damit die Entscheidung den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt und eben nicht der Verwaltung. Derzeit sei keine abschließende Entscheidung getroffen, man befinde sich vielmehr in einem sehr offenen Prozess. Herr F. stimmt zu, dass das Projekt noch nicht abgeschlossen sei. Nichtsdestotrotz habe die Verwaltung von drei möglichen Varianten diejenige empfohlen, die den größtmöglichen ökologischen Flurschaden nach sich ziehe. Es sei zu befürchten, dass natürlich das zum Inhalt des Projektes erklärt werde, was in der Machbarkeitsstudie als realisierbar dargestellt werde. Der Rat der Stadt sei das bestmögliche Forum, dem man diese Botschaft mitteilen könne, denn alle an der weiteren Diskussion Beteiligten seien hier anwesend, so der Oberbürgermeister. 5. Frage von Herrn S., Aachen betr.: - gerichtet an den Oberbürgermeister -------------------------------------------------- Herr S. führt aus, dass die Innenstadtentwicklung zu einer Verdichtung von Wohnbebauung und Gewerbeflächen führe, wodurch wichtige Lebensräume für dort heimische Tiere vernichtet würden. Auch die Zentralisierung der Fakultäten der RWTH führe zur steten Zunahme des Individualverkehrs. Er bitte um Beantwortung der Frage, wie die Stadt Aachen den zukünftigen Herausforderungen wie Klimawandel, eine gesunde Luftqualität, angenehmes Wohnen und Arbeiten zu begegnen gedenke und welche Lösungsansätze vorgehalten würden. Der Oberbürgermeister erklärt, dass man intensiv über ein Gesamtkonzept diskutiere, welches im Rahmen eines Masterplans über Jahre gemeinsam erarbeitet worden sei und diverse Aspekte berücksichtige. Dieser Masterplan diene letztendlich als Leitlinie für Aachen und münde in einen Flächennutzungsplan, der weniger bebaubare Flächen zum Inhalt haben werde als der letzte und somit auch eher den Schutz der Landschaftsflächen in Aachen sichern werde. zu 5 Spielhallenkonzept Aachen hier: Beschluss des Konzeptes Vorlage: FB 61/0515/WP17 Der Oberbürgermeister berichtet, dass der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag gefolgt sei. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 15/37 Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese auch hier dem Spielhallenkonzept zustimmen werde, wenngleich man sich hierbei die Berücksichtigung des Bereiches zwischen Schumacherstraße und Blondelstraße gewünscht hätte. Insgesamt sei es jedoch richtig und gut, die Spielhallen auf einen Teilbereich der Peterstraße zu konzentrieren. Angesichts eines solch neuen Spielhallenkonzeptes müsse man sich jedoch auch Gedanken über den Umgang mit dem Thema Spielsucht machen. Die Fraktion Die Linke habe einen entsprechenden Antrag eingebracht, um die Prävention und die Beratung bei Spielsucht in ein solches Spielhallenkonzept zu integrieren. Es sei gut möglich, eine solche Beratungsstelle ebenfalls im besagten Teilbereich der Peterstraße unterzubringen. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig das von der Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und im Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden. zu 6 Neuausrichtung Abfallwirtschaft Vorlage: E 18/0072/WP17 Ratsherr Neumann bedankt sich stellvertretend für die Fraktion Die Grüne für die Abwicklung des Prozesses zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft. Dennoch gebe es zwei Punkte anzumerken. Das Hauptanliegen sollte die Reduzierung des Abfalls sein. Dies werde durch die Satzung so jedoch nicht erreicht. Die Fraktion Die Grüne wolle deshalb darum bitten, von der von der Einführung einer Mindestabfallmenge pro Person Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kritisiere man die sehr starke Steigerung im Bereich der Müllgebühren. Ein Bedarf sei zweifelsohne vorhanden, allerdings sei die hier vorgesehene Erhöhung unverhältnismäßig. Man beantrage seitens der Fraktion Die Grüne eine erneute Diskussion, um hoffentlich eine gemäßigtere Lösung gefunden zu finden. Ratsherr Servos berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, dass dieser den jetzigen Punkt 6 der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion beschlossen habe. Die Begründung gleiche der, die Ratsherr Neumann gerade vorgetragen habe. Die Satzung ebenso wie der Nachtrag zur Satzung habe man einstimmig verabschiedet. Er wolle allen an der Diskussion Beteiligten seinen Dank aussprechen. Man habe in diesem sehr komplexen Verfahren geschafft, aus über einem Dutzend Varianten mit mehreren Steuerungsparametern jeweils einen gemeinsamen Vorschlag der Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Lediglich in dem Punkt zum Mindesttonnenvolumen herrsche noch ein Dissens. Mit der Satzung würden 55 % der Haushalte in der Stadt entlastet. Damit erreiche man eine Balance, die Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 16/37 viele Jahre nicht vorhanden gewesen sei. Sicherlich gebe es auch kritische Punkte. Dies sei auch durch die Bürgerbeteiligung in der Sitzung des Bürgerforums deutlich geworden. Wenngleich hier gemessen an den betroffenen Haushalten eine relativ geringe Personenzahl an der Diskussion habe teilhaben wollen, müsse man dies sehr ernst nehmen. Die Fraktion Die Grüne habe daraufhin ihre Position überdacht und angepasst, was löblich und rechtens sei. Die SPD-Fraktion sei in ihrer anschließenden Abwägung zu einem anderen Ergebnis gelangt. Für sie sei das Mindestvolumen, obschon es im Einzelfall die benannten Negativeffekte habe, eine für die gesamte Stadt richtige Entscheidung. Deshalb werde sie der Satzungsvorlage auch zustimmen. Wichtig sei, dass in einem Jahr insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Müllwerkerinnen und Müllerwerker sowie hinsichtlich der 14tägigen Leerung der Biotonnen eine Evaluation stattfinden werde. Dies sei äußerst begrüßenswert. Ratsfrau Müller erklärt, dass die AfD die vorgelegte Abfallwirtschaftssatzung ablehne, weil diese einschneidende Entscheidungen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürger enthalte. Sei ein Haushalt bisweilen darauf bedacht gewesen, möglichst wenig Müll zu produzieren, werde er nun gezwungen, in Abhängigkeit von der Personenanzahl der im Haus lebenden Menschen eine größere Mülltonne anzuschaffen. Daneben entstünden durch die Extra-Abrechnung der Biotonne und des Sperrmülls zusätzliche Gebühren. Dies habe zur Auswirkung, dass sich die Kosten der Abfallentsorgung für einen vierköpfigen Haushalt im nächsten Jahr verdreifachten. Sei die Abfallentsorgung in dem Maße kostenintensiver, sei zunächst der Weg einer maßvollen Erhöhung der Gebühren wählen, anstatt gleich die gesamte Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Sie appelliere daher im Sinne der Aachener Bevölkerung an den Rat der Stadt, der Satzung in dieser Form nicht zuzustimmen und sie im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit noch einmal zu überarbeiten. Ratsherr Corsten sieht in der Abfallgebührensatzung ein hervorragend ausgearbeitetes Dokument. Im Rahmen der Überlegungen zur Umgestaltung der Gebühren und der diesen zugrunde liegenden Satzung habe man einen Weg gesucht, Einsparungen und Mindestmaße in einen vernünftigen Konsens zu bringen. Durch die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen könne man nun insgesamt 1,2 Mio. Euro einsparen. Hierunter falle bspw. auch die 14-tägige Abfuhr des Biomülls, eine schon überall in der Städteregion praktizierte Maßnahme. Daneben sei im Rahmen der kalkulatorischen Rechnung die Frage zum Mindestmaß zu klären gewesen, welche nun bei moderaten 7,5 Litern festgelegt worden sei. Sicherlich sei dies für den ein oder anderen Betroffenen nicht nachvollziehbar, aber unvermeidlich. Umso unverständlicher sei für ihn der heutige Antrag der Fraktion Die Grüne, habe man doch lange und intensiv in der Arbeitsgruppe über eben diesen Punkt diskutiert. Auch die CDU-Fraktion habe nach den Beschwerden in der Sitzung des Bürgerforums diese Entscheidung erneut abgewogen, sei aber zu dem Ergebnis gelangt, die Größe beizubehalten. Sicherlich werde man die Satzung in den nächsten Jahren an der einen oder anderen Stelle korrigieren, sie gänzlich in Frage zu stellen, halte er jedoch für den falschen Weg. Der hier gewählten Lösung sollte man zumindest eine Chance geben. Abschließend wolle er die Gelegenheit nutzen und sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aachener Stadtbetriebes bedanken, die an dieser Stelle und in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet haben. Die vergangenen Wochen und Monate seien von einer engen und hervorragenden Zusammenarbeit Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 17/37 zwischen Verwaltung und Politik geprägt gewesen, so Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Wenngleich die Fraktion Die Linke der Satzung zustimmen werde, gebe es dennoch kritische Fragen, zu deren Beantwortung man in der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb eine Evaluierung beantragt habe. Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft habe man in den vergangenen Monaten viele Gespräche über Leerungsintervalle, Tonnengrößen und über Gebühren geführt. Zu letzterem sei zu sagen, dass mit der Satzung mehr Gebührengerechtigkeit einkehre und sich besonders die Gebührensituation für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern verbessere. Zuwenig geredet worden sei hingegen über die Müllwerker und deren gesundheitliche Belastung durch das Gewicht befüllter Tonnen. Auch aus diesem Aspekt heraus sei eine Betrachtung nach einem Jahr enorm wichtig. Auch zu wenig geredet worden sei über die Tatsache, dass es durch die veränderten Leerungsintervalle keine Kündigungen geben werde. Hier seien einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußerst verunsichert. Deswegen wolle er an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Veränderungen keine Kündigungen nach sich ziehen. Es liege auf der Hand, dass aufgrund der veränderten Tonnengrößen und Leerungsintervalle weniger Müllwerkerinnen und -werker benötigt würden. Es sei deshalb umso wichtiger, die Quote für gering qualifizierte Beschäftigte in der Stadt Aachen beizubehalten. Die Fraktion Die Linke habe hierzu einen entsprechenden Ratsantrag gestellt. Für die Mitglieder des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb sei schon lange klar gewesen, dass man sich mit den Müllgebühren und deren Umgestaltung auseinander setzen müsse, so Ratsherr Blum, FDPFraktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebs haben hier hervorragende Arbeit geleistet und sehr viele Modelle erarbeitet. Man habe hier seitens der Politik mit großer Einigkeit aller Fraktionen einen sehr guten Konsens gefunden, der nun in der Gebührensatzung abgebildet sei. Erst zum Schluss habe sich ein Dissens mit der Fraktion Die Grüne bei dem Mindestvolumen ergeben, welches jedoch auch nach Ansicht der FDP-Fraktion als moderat einzustufen sei. Die in die Vorlage aufgenommene Evaluation werde zeigen, ob an einzelnen Stellen Verbesserungsbedarf bestehe. Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dass diese den Antrag der Fraktion Die Grüne unterstütze. Sicherlich habe man mit der vorliegenden Satzung einen gerechteren Weg gefunden, allerdings gebe es durchaus viele andere Möglichkeiten Berechnung der Abfallgebühren. So sei bspw. der Einsatz von Funkchips o.ä. eine ebenso moderate, aber definitiv genauere Methode zur Kostenkalkulation. Hierdurch sei möglich, die Kosten pro Haushalt zu ermitteln und von einer Pauschalgröße wie „7,5 l pro Woche, pro Person“ Abstand nehmen zu können. Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Vorschlag und Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb bei 17 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 18/37 zu 7 Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008 Vorlage: E 18/0073/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb bei 16 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den 5. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 zu beschließen. zu 28 Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation Vorlage: E 18/0074/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb bei 17 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008. zu 8 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Vorlage: FB 01/0168/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. zu 9 Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am Tiergarten’ hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0513/WP17-1 Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser den Tagesordnungspunkt einstimmig beschlossen habe. Bei der nachfolgenden Gestaltungssatzung habe sich ergeben, dass es weiteren Abstimmungsbedarf mit der Bezirksvertretung gebe, so dass diese nachgereicht werde. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 964 sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 19/37 Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des §13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 433 im Bereich der Abtreppung um 5,20 m in südlicher Richtung. Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Brand zwischen Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und ‚Am Tiergarten’ in der so geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. zu 10 Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0512/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgezogen. zu 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Süsterfeldstraße und Bahntrasse hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0516/WP17-1 Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, hebt lobend hervor, dass durch die gemeinsame Arbeit aller Fraktionen habe erreicht werden können, dass bei der Umsetzung des Bebauungsplans ca. 40 weniger Bäume gefällt würden, als ursprünglich vorgesehen. Wenngleich in der Stadt für jede Fällung eine Ersatzpflanzung vorgenommen werde, sei es dennoch weiterhin notwendig, den Umweltaspekt bei Bauvorhaben nicht aus den Augen zu verlieren. Abschließend erklärt sie stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Bürgermeister Plum ergänzt, dass auch der an dieser Stelle entstehende öffentlich geförderte Wohnungsbau erfreulich sei. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 20/37 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 963 sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0520/WP17-1 Der Oberbürgermeister weist auf den inhaltlichen Zusammenhang zu Tagesordnungspunkt 7.3 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin. Ratsherr Baal teilt in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses mit, dass dieser dem Beschlussvorschlag mehrheitlich gefolgt sei. In der Sitzung sei die Mitteilung seitens der Verwaltung erfolgt, dass beim städtebaulichen sowie beim Durchführungsvertrag eine weitere Vertragsstrafe vereinbart werde. Hierauf beziehe sich auch die ausgelegte Tischvorlage. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die zusätzliche Vertragsstrafe nicht zulässig sei, weshalb sie nicht in den Beschluss aufgenommen werden könne. Ratsherr Rau erklärt, dass die Fraktion Die Grüne den Bebauungsplan nicht mittragen werde. Zum einen gebe es das Problem, dass der Projektentwickler im Laufe des Verfahrens Grundstücksteile an Dritte veräußert habe. Die Grüne-Fraktion habe große Zweifel daran, dass hier wirklich Bauten entstehen. Zudem entspreche die relativ dichte Wohnbebauung, d.h. fast 200 Mini-Apartments bei einem bis zu achtgeschossigen Gebäude, keinem nachhaltigen Konzept. So mangele es hier an Gemeinschaftsflächen ebenso wie an ausreichender Beleuchtung in den unteren Geschossen. Der schwerwiegendste Punkt sei die verkehrliche Situation. Zwar sei das sehr große Volumen an dieser Stelle für den Bahnhof durchaus verträglich, aber bereits die heutige verkehrliche Erschließung des Geländes sei schwierig und werde durch das Projekt weiter erschwert. Die dort entstehende Kiss and Ride-Zone drücke sich fast gegen den Bahnhofseiteneingang und verursache eine Sackgassensituation und die Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer werde eingeschränkt Hinzu komme der Ladeund Lieferverkehr für den dort geplanten Einzelhandel. Man schaffe eine Situation, die schlichtweg nicht Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 21/37 funktionieren könne. Aus diesem Grunde lehne die Fraktion Die Grüne ein zu Beginn noch unterstütztes Projekt nun ab. Ein weiterer Grund für diese Ablehnung liege in der vertraglichen Situation. Derzeit bestehe die Gefahr, dass durch die bereits angesprochene Teilung der Flächen, auf denen ein Konzept aus Hotellerie, Wohnen und Büroflächen geplant sei, nur eins von diesen drei Projekten entstehe. Dies sei jedoch in den Augen der Fraktion Die Grüne nicht hinnehmbar, weshalb man um rechtliche Einschätzung gebeten habe. Man habe hierauf die Auskunft erhalten, dass man Vertragsstrafen nicht zur Durchsetzung auferlegen könne. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass der laut Vertrag in Aachen-Forst entstehende Wohnungsbau erst dann errichtet werden solle, wenn zwei der drei Projektteile am Bahnhof in die Nutzung gegangen seien. Nach Meinung der Fraktion müsse man, wolle man die Ernsthaftigkeit und die Seriosität des Projektentwicklers nicht anzweifeln, verlangen können, dass dieser soziale Wohnungsbau bereits nach der Nutzung des ersten Projektabschnittes errichtet werde. Hierbei sei zu bedenken, dass die Bauzeit mit bis zu acht Jahren angesetzt sei und entsprechend erst dann der soziale Wohnungsbau errichtet würde. Bürgermeister Plum bestätigt die lange Genese des Projektes, welches bis zu einem gewissen Punkt von allen Fraktionen einvernehmlich positiv begleitet worden sei. In der vorletzten Sitzung des Planungsausschusses habe es seitens der Opposition die vernünftige Anregung zu einem Katalog von Nachbesserungsaufforderungen an den Projektentwickler gegeben, der allseits mitgetragen worden sei. Obwohl diese Nachbesserungswünsche in das Projekt eingeflossen sind, habe die Fraktion Die Grüne alsdann mit der Begründung der verkehrlichen Erschließung ihre Zustimmung verwehrt. Die Verwaltung hingegen vertrete die gutachterlich gestützte Auffassung, dass hier keine Schwierigkeiten zu erwarten seien, worauf man sich an dieser Stelle auch verlasse. Letzten Endes sei jede städtebauliche Entwicklung sei mit einem Risiko behaftet. In der Diskussion im Planungsausschuss sei man davon ausgegangen, dass eine Vertragsstrafe möglich sei, sei aber nun durch die Verwaltung über die Unmöglichkeit dieser Regelung aufgeklärt worden. Entsprechend sei es ein guter Hinweis, § 15 dahingehend zu ändern, dass bereits nach Vervollständigung oder Innutzungnahme eines Teilbereiches der soziale Wohnungsbau zu errichten sei. Dies sei kein Umstand, der in einer besonderen Art und Weise zu einer Belastung führen würde. Von daher müsse es dann in § 15, Ziffer 2 in der neunten Zeile hinter dem Wort „von“ Nummer 2 gestrichen werden. Weiter müsste in Zeile 10 zum Schluss das Wort „Bereichen“ durch „Bereich“ ersetzt werden. Diese Änderungen werde die SPD-Fraktion gerne mittragen. Ansonsten stimme sie der Verwaltungsvorlage in jeder Hinsicht, wie auch schon im Planungsausschuss, zu. Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, bemängelt das Layout der Vorlage. So werde auf Seite 434 zur Besonnung auf Grafiken verweisen, in denen die schlechte Besonnung in roter Farbe, die gute in grüner dargestellt werde. Die Vorlage sei aber in schwarz-weiß abgedruckt, so dass die Farbunterschiede nicht erkennbar seien. Was den Inhalt angehe, so sei der Passus zur Fahrradstation dermaßen locker gefasst, dass diese bei fehlendem Bedarf einfach wegfallen könne. Dies sei äußert besorgniserregend. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 22/37 Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, berichtet, dass der planungspolitischer Sprecher der Fraktion dem Beschluss unter Bauchschmerzen zugestimmt habe. Zwar sei nun, nachdem der ursprüngliche Entwurf eine Nachbesserung erfahren habe, eine gangbare Lösung gefunden worden, nicht aber eine optimale. Sie danke für den Vorschlag und die Präzisierung zum sozial geförderten Wohnungsbau, der einen weiteren Sicherheitsaspekt bedeute. Dies könne die Fraktion Die Linke so auch mittragen. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man sich nun seit nahezu fünf Jahren mit dem Thema Blue Gate auseinander setze. Nichtsdestotrotz seien nicht bei allen Kolleginnen und Kollegen die Zweifel über die Frage ausgeräumt, ob denn die Maßnahme so, wie sie auf dem Papier vorgestellt worden ist, tatsächlich auch realisiert werde. Man schließe sich der Auffassung an, dass wenn geforderte Auflagen zur Sicherung der Planung erfüllt würden, man dem Vorhaben auch zustimmen solle, was die CDU-Fraktion heute tun werde. Gleichzeitig wolle man dem Vorschlag von Ratsherrn Rau zur Absicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus folgen, um Fehler aus vergangenen Projekten zu verhindern. Neben der Kopplung der Fristen an den Satzungsbeschluss sei der Vorschlag des zeitlichen Ineinandergreifens von Errichtung des Wohnungsbaus am Bahnhof und des geförderten Wohnungsbaus an einer anderen Stelle eine vertretbare Lösung, der die CDU-Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Der Oberbürgermeister erläutert den Änderungsvorschlag, nach dem unter Punkt 15.2 in der viertletzten Zeile dieses Absatzes das Wort „zwei“ durch „eins“ ersetzt werden müsse. Diese Änderung sei jedoch nicht Bestandteil der Festsetzung, sondern Bestandteil des Durchführungsvertrages, der wiederum Voraussetzung dafür sei, dass ein Satzungsbeschluss gefasst werden könne. In der Konsequenz sei dies zunächst mit dem Investor zu verhandeln und dann erneut dem Rat der Stadt zu vorzulegen. Entsprechend sei nun ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung mit der Verhandlung über Änderung des Durchführungsvertrages, wie von Ratsherrn Rau beschrieben, beauftragt werde, um dann in der nächsten Ratssitzung den Satzungsbeschluss zu fassen. Ratsherr Palm, AfD-Gruppe, bemängelt, dass die Veräußerung des Grundstücks im Drosselweg im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden solle. Dies sei keine Form der transparenten Bürgerbeteiligung. Zudem sei das Grundstück vollkommen ungeeignet für die Errichtung sozialen Wohnungsbaus, weil hierdurch eine zu hohe Konzentration sozial benachteiligter Menschen entstehe. Seiner Meinung nach hätte hierbei auch die Polizei beteiligt werden müssen. Hierfür gebe es sicherlich andere geeignetere Standorte. Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, distanziert sich von den vorangegangenen Ausführungen. Weder sei die Polizei bei Umsetzungsvorhaben sozial geförderten Wohnungsbaus einzubeziehen, noch gehe dieser stets mit sozialen Problemen einher. Des Weiteren sei hier eine soziale Durchmischung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geplant. Zur Schaffung von Sozialräumen gehöre auch deren sozialpädagogische Betreuung. Er plädiere in jedem Fall dafür, das Wohnungsbauprojekt Drosselweg zu realisieren. Der Oberbürgermeister wiederholt kurz das eben vorgestellte Prozedere der Beauftragung der Verwaltung und lässt hierüber abstimmen. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 23/37 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Blue Gate GmbH die Neufassung des Punktes 15.2 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 „Zollamtstraße” zu verhandeln, der nun wie folgt lauten soll: „Die Bezugsfertigstellung dieses öffentlich geförderten Wohnraumes muss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Nutzung eines innerhalb der Durchführungsfristen nach § 5 Ziff. 5.3 und 5.4 fertiggestellten Bereichs (studentisches Wohnen, Hotel oder Büro) des in § 4 beschriebenen Vorhabens erfolgen.“ zu 13 Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem Hasselholzer Weg hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0525/WP17-1 Ratsherr Deloie, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 933 zur Kenntnis. Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen: - Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 25 - Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich Lutherweg 14 - Teilung der überbaubaren Fläche im Bereich Lütticher Straße 280-282 und Festsetzung einer Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist - Verschiebung der überbaubaren Fläche im Blockinnenbereich zwischen Preusweg 41-43 und Lütticher Straße 240-242 und Anpassung der Mindestgrundstücksgrößen - Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a - Verzicht auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße im Bereich Lütticher Straße 284 Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem Hasselholzer Weg in der so geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 24/37 Begründung hierzu. zu 14 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0529/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 15 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0530/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-HaarenerStraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 16 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0531/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 25/37 zu 17 Vergrößerung der Fläche des Naturparks Eifel auf dem Gebiet der Stadt Aachen Vorlage: FB 36/0123/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgezogen. zu 18 Jahresabschluss für den Kulturbetrieb 2015 Vorlage: E 49.5/0057/WP17 Bürgermeisterin Dr. Schmeer, berichtet, dass der Betriebsausschuss des Kulturbetriebs in seiner Sitzung vom 06.09.2016 dem Rat der Stadt einstimmig die Feststellung dieses Jahresabschlusses empfohlen und um die Einstellung des Bilanzgewinnes 2015 ebenso wie für 2014 in die Rücklagen des Betriebes gebeten habe. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, teilt mit, dass die Stadt Aachen im Ranking der Kulturstädte nun auf Platz 17 aufgestiegen sei und damit bei insgesamt 30 Städten im guten Mittelfeld liege. Dies sei durchaus ein Erfolg, zu dem der Kulturbetrieb einen wesentlichen Beitrag geleistet habe und der nun im Jahresabschluss seinen Niederschlag finde. Allerdings werde dieser Erfolg als Kulturstadt durch die finanzielle Negativentwicklung in Frage gestellt werden. Die Quartalsberichte weisen in ihrer Prognose bereits Defizite von mehreren Hunderttausend Euro auf, weshalb die erste Annahme der Betriebsleitung, man werde ein ausgeglichenes Ergebnis vorweisen können, zum jetzigen Zeitpunkt korrigiert werden müsse. Die Lage sei so ernst, dass die Große Koalition eigentlich initiativ werden müsste. Umso unverständlicher sei es, dass sie eigentlich untätig bleibe. Dabei sei die Forderung der Kämmerin nach einer wirtschaftlichen und kostendeckenden Handlungsweise klar formuliert. Im Ergebnis blieben daher nur zwei Möglichkeiten. Entweder ziehe die Kämmerin ihre Aussage zurück und entaste den Kulturbetrieb entsprechend oder man verändere die Struktur, wozu wiederrum ein eindeutiges Signal aus der Politik erforderlich sei. Dies bleibe jedoch aus. Diese Situation sei für die Mitarbeiter des Kulturbetriebs gleichermaßen belastend wie für die Stadt selbst. Er wolle deshalb an die Große Koalition ebenso wie an die Veraltung appellieren, kurzfristig Klarheit zu schaffen. Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Pilgram an und betont ergänzend die Schwere der finanziellen Last durch die jährlichen Tariferhöhungen, die die Eigenbetriebe trotz ihres begrenzten Budgets zu schultern haben. Dieser Umstand sei bei den nächsten Diskussionen zum Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. Bürgermeisterin Dr. Schmeer weist den Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der Großen Koalition mit Entschiedenheit zurück. Die Probleme, die sich im ersten Quartalsbericht abzeichneten, seien durchaus wahrgenommen und gleichzeitig zum Gegenstand der Haushaltsberatungen deklariert worden. Es sei unbestritten, dass man sich für den Kulturbetrieb ebenso wie für das Stadttheater und die VHS einsetzen werde. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 26/37 Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es kein Zweiklassen-Personal bei der Stadt Aachen gebe und es demnach keinerlei Unterschied mache, ob man bei einem Eigenbetrieb oder der bei der Kernverwaltung beschäftigt sei. Die Tarifverträge seien für alle gleichermaßen bindend. Aufgabe für die Politik werde es sein, diese so in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen, dass der Haushalt insgesamt nicht überlastet werde. Dies sei genauso selbstverständlich wie die Tatsache, dass alle Eigenbetriebe mit den gleichen Grundlagen in die Planungen einstiegen wie alle anderen Fachbereiche. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur einstimmig den Jahresabschluss 2015 sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Kulturbetriebs der Stadt Aachen für das Jahr 2015 mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzgewinn: 122.529,78 € (inkl. 91.361,92 € Bilanzgewinn aus Jahresabschluss 2014, für 2015 31.167,86 €). Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses einstimmig die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5, Absatz 4, Eig VO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. zu 19 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Vorlage: FB 37/0016/WP17 Beigeordneter Dr. Kremer räumt ein, dass der der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit tendenziell als unglücklich empfunden werden konnte. Den Termin habe man aufgrund eines entsprechenden Beschlusses aus dem Jahr 2015 genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden lassen. Er müsse berichten, dass das Ausschreibungsergebnis nicht so gut gewesen sei wie ursprünglich angenommen. Man werde leicht über dem Preis von 1,36 Mio. Euro liegen. Die gute Nachricht sei jedoch, dass man deutliche Minderausgaben bei der Sanierung der Hauptfeuerwache verbuchen könne, weshalb hier eine Deckung im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements möglich sei. Fazit müsse aber bleiben, dass aus feuerwehrtaktischen Gründen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen die Investition in Sief erforderlich sei. Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die Dringlichkeitsentscheidung, bemängelt allerdings den Zeitpunkt der Presseberichterstattung vor der heutigen schlussendlichen Entscheidung des Rates der Stadt. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 27/37 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung. zu 20 Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7 hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Vorlage: FB 45/0280/WP17 Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese ebenso wie im Kinder- und Jugendausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie wolle den Tagesordnungspunkt aufgreifen, um insgesamt die Finanzierung von städtischen und freien Trägern gegenüberzustellen. Bisher sei das Hauptargument stets gewesen, dass das KiBiz für die Kommunen wirtschaftlich vorteilhafter sei, weil es die freien Träger fördere. Allerdings entstünden bei diesen außerplanmäßige Kosten, bspw. für Einrichtung und Betriebskosten etc.. In den Augen der Fraktion Die Linke sei es eine falsche Entscheidung gewesen, sich von der 50:50-Parität der städtischen Kitas und der in freier Trägerschaft zu verabschieden. Deswegen wolle sie abschließend darum bitten, den Mitgliedern des Rates der Stadt und des Kinder- und Jugendausschusses eine detaillierte Aufstellung über die Kosten städtischer Kitas sowie der freien Träger vorzulegen, um herauszufiltern, ob hier ein eklatanter Unterschied vorhanden ist. Der Oberbürgermeister verweist auf die Kostenaufstellung aus dem vergangenen Jahr, die man den Ausschussmitgliedern aber gerne in aktualisierter Form vorlegen könne. Ratsherr Mohr erklärt stellvertretend für die Gruppe Allianz für Aachen, dass diese den Beschlussvorschlag ablehnen werde. Es sei nicht hinnehmbar, dass man durch Privatisierungen entsprechende Vorteile nutze und dann trotzdem das unternehmerische Risiko auf sich nehme. Wenn sich die Stadt hier mit über 80 % an Investitionen beteilige, dürfe man auch die entsprechende Gewinne erwarten und nicht davon ausgehen, dass weitere Zuschüsse notwendig seien. Bürgermeisterin Scheidt bittet darum, die Grundsatzdiskussion in den Kinder- und Jugendausschuss zu verlagern. Inzwischen sei eine Arbeitsgruppe installiert worden, die sich genau mit diesen Modellen beschäftige. Darüber hinaus gelte in der Stadt Aachen der allseits getragene und immer noch geltende Grundsatz der Subsidiarität, nach dem man es stets befürworte, wenn ein freier Träger eine Kindertagesstätte zu den entsprechenden Konditionen zu übernehmen und zu betreiben gedenke. Hierdurch sei es möglich, nahezu jeder Familie einen Platz in der gewünschten Kindertagesstätte anbieten zu können. Diese Thematik sei jedoch im Fachausschuss zu besprechen. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 28/37 Beschluss: Der Rat genehmigt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich die am 23.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRKKreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500 € für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes. zu 21 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: zu Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und 21.1 Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 Eupener Straße hier: Kosten der Erneuerung durch zusätzlichen Einbau einer Binderschicht Vorlage: FB 61/0507/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102900-08300-300-1 „Erneuerung Eupener Straße“ in Höhe von 120.000 €. zu Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und 21.2 Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 Maßnahme Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneuerung Vorlage: FB 61/0508/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig, für die Maßnahme "Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneuerung" im PSP-Element 5-120102-400-00100-300-1 (investiv) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.123.200 € bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSPElement 5-120102-400-00200-300-1 "B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage", da die dort eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird. zu Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die 21.3 Planungskosten der Baumaßnahme Reimannstr. 8-12 Vorlage: FB 23/0258/WP17 Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 29/37 der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig, seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1 „Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen. zu Über- und außerplanmäßige 21.4 Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016, Produkt 021501 Brandbekämpfung: Ersatzbeschaffung Atemschutzgerätewagen Vorlage: FB 37/0017/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens. zu 22 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen Vorlage: FB 32/0007/WP17 Beschluss: Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei vier Enthaltungen einstimmig den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen als Ordnungsbehördliche Verordnung. zu 23 Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Vorlage: FB 36/0116/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Johanna Heiliger für den Stadtsportbund als stellvertretenes Mitglied einstimmig in den Landschaftsbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des Umweltausschusses. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 30/37 zu 24 Anfragen: zu Ratsanfragen 24.1 Vorlage: FB 01/0169/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. zu Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen 24.2 Vorlage: FB 01/0171/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. zu 25 Umbesetzungen in Ausschüssen und anderen Gremien: zu Bildung einer Einigungsstelle bei der Stadt Aachen gemäß § 67 LPVG NRW und 25.1 Benennung eines Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden Vorlage: FB 11/0148/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses einstimmig: 1. Für die bei der Stadt Aachen gemäß § 67 LPVG NRW für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 bis 30.06.2020) zu bildende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit dem Personalrat a) Herr Michael Klee, Jurist und Beigeordneter der Stadt Kempen, zum Vorsitzenden b) Herr Rudi Bertram, Bürgermeister der Stadt Eschweiler, zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Beisitzerinnen und Beisitzer der Dienststelle für einzelne Einigungsstellenverfahren zu benennen, soweit nicht dem Rat der Stadt in der jeweiligen Angelegenheit selbst die Entscheidung vorbehalten ist. zu Umbesetzungsantrag der SPD-Fraktion 25.2 Vorlage: FB 01/0177/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 30.08.2016 beantragten Umbesetzungen für verschiedene Ausschüsse und Gremien. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 31/37 zu Umbesetzungsantrag der CDU-Fraktion 25.3 Vorlage: FB 01/0178/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 01.09.2016 beantragte Abmeldung eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft. zu Umbesetzungsantrag der GRÜNE-Fraktion 25.4 Vorlage: FB 01/0181/WP17 Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der GRÜNE-Fraktion mit Schreiben vom 07.09.2016 beantragten Umbesetzungen für verschiedene Ausschüsse und Gremien. zu 26 Mitteilungen der Verwaltung Der Oberbürgermeister verweist auf die ausgeteilten Sitzungspläne für das Jahr 2017. zu 27 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0170/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung. Rat/24/WP.17 Ausdruck vom: 14.10.2016 Seite: 32/37