Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170810.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
29.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0560/WP17
öffentlich
29.09.2016
Dez. III / FB 61/300
Umplanung der Haltestellenlage H5 der Bushaltestelle
Schulzentrum Brand an der Rombachstraße
Planungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.11.2016
03.11.2016
B-1
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung den
Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für die Maßnahme.
Vorlage FB 61/0560/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0560/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Schulwegsicherheit im Umfeld der Gesamtschule Brand soll verbessert und eine rechtssichere
Situation am Fußgängerüberweg an der Rombachstraße zwischen Heussstraße und Schagenstraße
hergestellt werden.
2. Heutige Situation
Über die Haltestelle Brand Schulzentrum im Ortsteil Aachen-Brand werden die Gesamtschule und die
sich aktuell stark erweiternden Wohnbereiche im Umfeld der Schule an den ÖPNV angebunden
(Anlage 1, Abb.1). Die Haltestelle verteilt sich auf fünf Haltestellenlagen (H 1-5), auf denen neben dem
Linienverkehr der Linien 5 und 45 (H 1-3) sowie der Linie 50 (H 4), die Verstärkerfahrten für den
Schulbusverkehr (H 3-5) abgewickelt werden (Anlage 1, Abb.2).
An der Haltestellenlage H 5 an der Rombachstraße halten nur Verstärkerfahrten im Schulbusverkehr,
dabei werden zurzeit max. zwei Fahrten pro Tag im Nachmittagsverkehr in Fahrtrichtung StolbergBreinig abgewickelt. Entsprechend einer Übereinkunft der Verkehrsbetriebe für Verstärkerfahrten im
unmittelbaren Umfeld von Schulen in der Städteregion Aachen kommen alle Busse ca. 10 Minuten vor
der planmäßigen Abfahrt bzw. vor Schulschluss an der Haltestelle an. Diese Vereinbarung soll
verhindern, dass die Schüler den einfahrenden Bussen entgegenlaufen. An der Haltestellenlage H5 ist
diese Anforderung besonders wichtig, da die Schüler die Rombachstraße und damit den einfahrenden
Schulbus queren müssen. Die Busse stehen dementsprechend rd. 15 Minuten (Vorlauf und
Einstiegszeit) an den Haltestellen.
Die Haltestellenlage H 5 liegt in einer baulich angelegten Busbucht direkt vor einem
Fußgängerüberweg (FGÜ), der z.T. in die Busbucht integriert ist. Dieser bauliche Zustand ist nicht
richtlinienkonform (R-FGÜ 2001) und erfüllt nicht die Vorgabe, die bei haltendem Bus ein freies
Blickfeld auf querende Fußgänger fordert. Ein Unfall und weitere kritische Situationen am FGÜ führten
dazu, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verlegung der Haltestellenlage H 5 im Herbst 2015 hinter
den FGÜ angeordnet hat. Die Bushaltestelle wurde als Fahrbahnrandhaltestelle ausgeschildert
(Anlage 2, Bestand).
Auf Grund der Verkehrsmengen von Kfz, Linien- und Verstärkerbussen im Schülerverkehr,
insbesondere zu Schulanfangs- und Endzeiten, stauten sich die Fahrzeuge hinter den am
Fahrbahnrand haltenden Schulbussen und es kam zu gegenseitigen Behinderungen zwischen Pkw,
Bussen, Fußgängern und Radfahrern (Anlage 3, Fotos). Der Rückstau reichte bis in den
Einmündungsbereich der Schagenstraße, hinderte die dort verkehrenden Busse und löste sich erst
auf, wenn der Bus an der Haltestellenlage H 5 alle Schüler aufgenommen hatte und abgefahren war.
Provisorium
Um die Situation richtlinienkonform zu gestalten, ist die nachfolgend beschriebene Planung nötig. Für
die Übergangszeit bis zum geplanten Ausbau wurden die wartenden Busse der Haltestellenlage 5 in
die noch vorhandene Bucht zurück verlegt. Für die Sicherheit am FGÜ ist aktuell der Gehweg in dem
Vorlage FB 61/0560/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2016
Seite: 3/5
Bereich mit Leitschwellen und Sperrpfosten provisorisch vorgezogen, sodass querungswillige
Fußgänger nicht durch haltende Busse verdeckt werden (Anlage 4, Provisorium).
3. Planung
Die Verkehrsverhältnisse machen langfristig eine Anpassung der Haltestellenlage H 5 an der
Rombachstraße erforderlich. Die Planung der neuen Lage hinter dem FGÜ entspricht den
Ergebnissen zweier Ortstermine unter Teilnahme von ASEAG, Polizei, der Verwaltung und Vertretern
der Gesamtschule. Geplant ist eine leicht eingerückte Fahrbahnrandhaltestelle, die eine
Restfahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht. Damit ist der Begegnungsverkehr Bus - PKW neben dem
haltenden Bus möglich, sodass Rückstau vermieden wird.
Die ehemalige Busbucht soll zurückgebaut und für die Neuanlage von Parkplätzen genutzt werden.
Die Ausgestaltung des Fahrbahnrands orientiert sich am Platzbedarf der Doppelgelenkbusse der
Linien 5 und 45, die aus der Schagenstraße kommen und in die Buswendeschleife einfahren. Sie wird
bei der Ausbauplanung ggfs. noch angepasst (Anlage 5, Planung).
Die Schulleitung hat sich gegen die Anlage von Parkplätzen in der derzeitigen Busbucht
ausgesprochen, weil sie befürchtet, dass diese zukünftig für den Bring- und Abholverkehr genutzt
werden. Hierdurch würden die Sichtbeziehungen beeinträchtigt und gefährlichen Situationen könnten
entstehen. Wegen des zunehmenden Parkdrucks durch die sich verdichtende Bebauung wurde dem
Votum der Schulleitung, von der Einrichtung von Parkplätzen in der vorhandenen Busbucht gänzlich
abzusehen, nicht entsprochen. Zur Wahrung der Sichtverhältnisse auf den Fahrbahnrand am FGÜ
und zur Abwehr vor Falschparkern werden im direkt anliegenden Abschnitt Fahrradbügel gesetzt.
Bei der Detailplanung werden die Belange von behinderten Menschen, Senioren, Kindern und anderer
Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Fazit und Empfehlung
Zur Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schüler der Gesamtschule, und zur ungehinderten
Abwicklung des fließenden Verkehrs wird empfohlen, die Planung gemäß Anlage 5 zu beschließen.
4. Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Planung ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 105.000 Euro zu rechnen.
Die Maßnahme ist aufgrund der beabsichtigten funktionalen Verbesserungen der Verkehrssicherheit
für den Schulverkehr an der Gesamtschule Brand nach der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §
11a ÖPNVG NRW förderfähig. Ein Fördersatz von 100 % der förderfähigen Kosten wurde bewilligt.
Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden unter dem PSP-Element 5-120102-100-01900-3001 (investive Anteile) bzw. 4-120102-115-1 (konsumtive Anteile) in die künftige Haushaltsplanung
aufgenommen, sobald die für die Einplanung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Aufgrund der
Förderung aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale zu 100% erfolgt die Einplanung haushaltsneutral.
Bis die erforderlichen Unterlagen gem. § 14 GemHVO vorliegen, wird die Maßnahme zunächst mit
Planungskosten in Höhe von 10.000 € bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017
berücksichtigt. Die verbleibenden Mittel werden parallel auf der Liste der aufgrund § 14 GemHVO
nicht in die Haushaltsplanung aufgenommenen Investitionsmaßnahmen geführt.
Vorlage FB 61/0560/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2016
Seite: 4/5
Die Maßnahme hat Einfluss auf die Buchwerte des Anlageguts.
Anlage/n:
Anlage 1: Lage der Haltestelle
Anlage 2: Plan Bestand
Anlage 3: Fotos
Anlage 4: Provisorium
Anlage 5: Planung
Vorlage FB 61/0560/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2016
Seite: 5/5
Anlage 1
Abb1.: Lage der Haltestelle „Schulzentrum Brand“ im Ortsteil Brand
H4
H1
H5
H3
H2
Abb 2.: Haltestellenlagen H 1-5 der Haltestelle „Schulzentrum Brand“ im Liniennetz
Anlage 3
Fotos der Stausituation bei Schulende
Rombachstraße - Blickrichtung Heussstraße
Rombachstraße - Blickrichtung Wendeschleife Schagenstraße
Anlage 4
Provisorium