Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170088.pdf
Größe
161 kB
Erstellt
23.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0129/WP17
öffentlich
23.09.2016
FB 36/82
Forstwirtschaftspläne 2017
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
25.10.2016
AUK
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt die vorstehende Planung und stimmt den
erforderlichen Fremdaufträgen zu.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0129/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Ausdruck vom: 11.10.2016
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Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, zu Beginn eines jeden
Forstwirtschaftsjahres1 einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb
am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem
Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen
und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Traditionell besteht der Forstwirtschaftsplan
aus dem Einschlagsplan und dem Kultur- und Wegebauplan.
Plan-/Ist-Vergleich für das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2016
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Zielerreichung der im Forstwirtschaftsjahr 2016
geplanten Maßnahmen.
Die Ist-Werte beziehen sich auf den Stichtag 30.09.2016.
Art der Tätigkeit
Einheit
Holzeinschlag
Festmeter
Plan
Ist
10.304
13
10.621*
17
Kulturpflege
Hektar
Jungbestandspflege
Verbissschutz
Hektar
35
18
Hektar
8
8
Pflanzung
Stück
26.850
28.350
)
*) Zum o.g. Stichtag lagen noch nicht alle Holzmengen des abgelaufenen Forstwirtschaftsjahres vor.
Rund 1.000 fm sind noch nicht in der Naturalbuchführung erfasst.
Die Holzeinschlagsmenge wurde entgegen der Planung leicht überschritten, wobei die
Einschlagsmenge noch deutlich unter der nachhaltig nutzbaren Holzmenge von 14.465 fm liegt.
Arbeiten in der Jungbestandspflege wurden zugunsten der Kulturpflege zurückgestellt. Grundsätzlich
ist anzumerken, dass im II. und III. Quartal eines Jahres ein Großteil der frei verfügbaren Ressourcen
für die Jungbestandspflege eingeplant wird. De facto fallen in diesem Zeitfenster oft außerplanmäßige
Arbeiten an, beispielsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen, Aufarbeitung von Käferkalamitäten o.ä.,
die von ihrer Priorität höher einzustufen sind, so dass die mit „Puffer“ geplanten
Bestandspflegemaßnahmen selten vollständig umgesetzt werden. Laut aktueller Forsteinrichtung sind
bisher jedoch keine Pflegerückstände entstanden.
1
Abweichend zum Haushaltsjahr beginnt das Forstwirtschaftsjahr jeweils zum 01.10. des Jahres
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Forstwirtschaftsplan 2017
a) Holzeinschlagsplan
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
)
)
Eiche
Buche/Alh*
Aln*
918
3582
932
1262
9769
16463
abgeglichener
b) Hiebssatz 2017
Stand 30.09.2016
1405
5547
1752
1632
11968
22305
c) Planung 2017
1482
2212
393
1242
8168
13497
a)
jährlicher Hiebssatz
(Forsteinrichtung 2015)
Kiefer/Lärche Fichte/Douglasie
Summe
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist
nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die neue Forsteinrichtung weist eine maximal
mögliche Holzeinschlagsmenge von 16.463 fm auf; sie liegt damit rund 14 Prozent über den Vorgaben
des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraumes (2003-2015). Der Hiebssatz gibt die Obergrenze der
Nutzungsmöglichkeiten wieder.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden
Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen
Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder
Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten
einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr könnte der Forstbetrieb maximal 22.305 fm einschlagen.
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 13.497 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe, liegt jedoch deutlich über den Planwerten des vergangenen
Forsteinrichtungszeitraumes.
Grundsätzlich orientiert sich die Holzeinschlagsplanung des Gemeindeforstamtes sowohl an
waldbaulichen Kriterien als auch an den Absatzmöglichkeiten der jeweiligen Holzsortimente. So sind
es Aspekte wie die erzielbaren Preise oder aber der Gedanke, Reserven für den Fall von Windwürfen
oder Schädlingsbefall aufzubauen, die den Fachbereich Umwelt veranlassen, unter den durch die
Forsteinrichtung zulässigen Einschlagsmengen zu bleiben. Wie auch in den Vorjahren wird
Buchenstammholz am Markt kaum nachgefragt. Seit zwei Jahren nimmt zudem die Nachfrage nach
LKW-verladbarem Brennholz (baumlang, gewerbliche Abnehmer) ab, entsprechend gering sind beim
Laubholz (mit Ausnahme der Eiche) die Nutzungsansätze. Dagegen ist der Bedarf an Nadelholz
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ungebrochen hoch, insbesondere bei den Baumarten Fichte und Douglasie. Entsprechend gut und
stabil sind die Holzpreise, entsprechend hoch der Nutzungsansatz.
Die durch den Holzverkauf zu erzielenden Einnahmen über alle Sortimente hinweg werden auf rund
770.000 Euro geschätzt.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 14.100 Bäume zu pflanzen.
Diese verteilen sich auf die jeweiligen Baumarten wie folgt.
FWP*)
A&E*)
Buche
1.750
Bergahorn
1.000
1.000
500
500
4.200
4.200
150
150
Schwarzerle
Weißtanne
Weißdorn
Summe
7.600
6.500
Summe
6.500
8.250
14.100
*) FWP = reguläre Pflanzungen lt. Forstwirtschaftsplan /
A&E = Pflanzungen aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen
Ungefähr die Hälfte der Pflanzungen entfallen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen2 für das
Baugebiet Kornelimünster West, die andere Hälfte ist für die Aufforstung kleinerer Freiflächen und für
den Voranbau vorgesehen.
Die Weißtanne eignet sich insbesondere auf wechselfeuchten Standorten als Mischbaumart, da die
Fichte dort nicht standortgerecht ist und die Buche keine geeigneten Wuchsbedingungen vorfindet.
Aufgrund der hohen Schattentoleranz eignet sich die Tanne gut für den Voranbau. Somit trägt sie
maßgeblich zum kahlschlagfreien Umbau von Fichtenbeständen bei.
Kulturpflege/Kultursicherung
Sämtliche Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch
Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der
Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim
Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig
zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn, Eschen) dauerhaft zu
etablieren. Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 15,5 Hektar.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen
Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff
im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig
zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.
Zur ökologischen Aufwertung von Fichten- und Kieferwäldern eignet sich die schattenertragende Buche in besonderem
Maße, da sie im Zuge des Voranbaus unter dem Schirm der o.g. Nadelbäume gepflanzt werden kann. Dadurch entwickelt
sich in der darauffolgenden Generation ein Laubwald bzw. ein Mischwald. Dieser Baumartenwechsel erfüllt die
Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der
Aufwertung von Natur und Landschaft.
2
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Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen
Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und
andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.
Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 34,2 Hektar.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der
Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete
Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt werden müssen, z. B. durch Anstrich der
Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Solch ungünstige Äsungsbedingungen finden sich
unter anderem in den geschlossenen Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Zunehmend werden
hier die Erfolge der konsequenten Bejagung sichtbar, denn die zu schützende Fläche nimmt
kontinuierlich ab.
Leider gehört auch die Weißtanne zu den stark verbissgefährdeten Baumarten. Das
Gemeindeforstamt plant jedoch mehr als die Hälfte aller Tannen in die Freiflächen eines bereits
vorhandenen Wildschutzgatters zu pflanzen, so dass insgesamt nur geringe Mehrkosten entstehen.
Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 5,3 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen
Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in
der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese
Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Erholung/Erholungseinrichtungen
Ein Spielgerät (Turm mit Rutsche usw.) am Spielplatz Pionierquelle war nicht mehr standsicher und
wurde abgebaut. Es soll noch in diesem Jahr durch ein gleichwertiges Spielgerät ersetzt werden. Die
übrigen Erholungseinrichtungen werden nach Bedarf gepflegt und in der heutigen Qualität erhalten.
Die Auswirkungen des Eschentriebsterbens nehmen weiter zu. Entlang von Straßen, der
Wohnbebauung und stark frequentierter Waldwege müssen aus Gründen der Verkehrssicherung
zunehmend Eschen entfernt werden. Der hierfür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand ist schwer zu
kalkulieren und richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Bäume.
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c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v.
a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Ein
Großteil der Nadelholzeinschläge wird von Holzeinschlagsfirmen durchgeführt. Für die Holzernte und
die Holzbringung werden Kosten in Höhe von ca. 83.600 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 37.700 Euro
Ankauf von Pflanzen: ca. 6.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)
Verbiss- und Fegeschutz: ca. 4.500 Euro
Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege
von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils: ca. 15.000 Euro
Mittel stehen in entsprechender Höhe im Haushalt bereit.
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