Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172012.pdf
Größe
26 MB
Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0562/WP17
öffentlich
35005-2014
10.10.2016
Dez. III / FB 61/200
Haupterschließung Ortsumgehung - im Stadtbezirk AachenRichterich, im Bereich Richtericher Dell
hier: Sachstandsbericht und Beschluss zur Anbindung an die
Roermonder Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.11.2016
01.12.2016
08.12.2016
B6
MA
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die weiteren Planungen für die
Haupterschließung Ortsumgehung Richtericher Dell auf der Grundlage der Trassenvariante 1 Anbindung an die Roermonder Straße innerorts - durchgeführt werden.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die
weiteren Planungen für die Haupterschließung Ortsumgehung Richtericher Dell auf der Grundlage der
Trassenvariante 1 - Anbindung an die Roermonder Straße innerorts - durchgeführt werden
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem
Beschluss des Mobilitätsausschusses an, die weiteren Planungen für die Haupterschließung
Ortsumgehung Richtericher Dell auf der Grundlage der Trassenvariante 1 - Anbindung an die
Roermonder Straße innerorts - durchzuführen.
Vorlage FB 61/0562/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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Erläuterungen:
1. Verfahrensablauf und aktuelle Beschlusslage
Die Planung der Haupterschließung Ortsumgehung ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes
„Richtericher Dell“ aus dem Jahr 2005. Mit dem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 955
– Richtericher Dell, Haupterschließung Ortsumgehung– sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau der Straße einschließlich der erforderlichen Querungsbauwerke
geschaffen werden. Die Programmberatung mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 955 hat am 06.11.2014 im Planungsausschuss und 26.11.2014 in
der BV – Aachen Richterich stattgefunden. In dem Beteiligungsverfahren wurden die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Planung für die Haupterschließung Ortsumgehung mit zwei
Trassenvarianten für die Anbindung an die Roermonder Straße vorgestellt.
In der Zeit vom 31.08.2015 bis zum 11.09.2015 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. In der
Ausstellung und der Anhörungsveranstaltung wurden die Lage der vorgeschlagenen Trassenvarianten
(siehe Anlage 3) und die Querschnittsaufteilung im angebauten Teil der Haupterschließung
Ortsumgehung anhand der Rahmenplanung aus dem Jahr 2005 und dem Verkehrskonzept des Büro
Richter Richard aus dem Jahr 2007 erläutert. Die Analyse und die Prognose der Verkehrszahlen
wurden dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich zu dieser Planung zu
äußern.
Im Gesamtkonzept Richtericher Dell ist die zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung von großer
Bedeutung. Entsprechend der aktuellen Beschlusslage zu dieser Thematik muss vor Beginn der
Hochbautätigkeit die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung fertig gestellt sein. (17.09.2015, FB
61/0228/WP17 )
2. Sachstandsbericht zur Planung
Bebauungsplanverfahren Haupterschließung
Im Bebauungsplan für die Haupterschließung muss über die gesamte Länge der Straße die
Höhenlage der Verkehrsfläche festgesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Entwässerung
vorgeplant ist, da zwingend die Ableitung des Niederschlagswassers und die Höhenlage der
Schmutzwasserkanäle berücksichtigt werden müssen. Die Haupterschließung/Ortsumgehung wird mit
ihrer Trassenlage, der Querschnittsaufteilung und den erforderlichen Querungen einschließlich der
Kosten, nachdem die mit dieser Vorlage vorbereitete Entscheidung über die Anbindungsvariante
getroffen ist, in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.
Entwässerungsplanung
Um die Entwässerung auch später zu realisierender Teilbereiche des Rahmenplangebietes
sicherstellen zu können, ist es erforderlich, bereits bei der Entwässerungsplanung für die
Haupterschließung und den ersten Bauabschnitt das Gesamtgebiet in die Planung mit einzubeziehen.
Etwa 1/3 des gesamten Rahmenplangebietes liegt unterhalb der Rückstauebene des
Regenrückhaltebeckens -Horbacher Straße- (RRB). Das RRB ist für das anfallende Schmutzwasser
des Rahmenplangebietes ausreichend dimensioniert. Die zusätzlichen Aufnahmekapazitäten des
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RRB sind erschöpft, d. h. bis auf den Bereich, der in Richtung Amstelbach entwässert, muss das
gesamte im Rahmenplangebiet anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung gebracht werden.
Derzeitige Überlegungen für die weitere Umsetzung der Rahmenplanung:
Geländemodulationen (großflächiges Auffüllen von Mulden) um die Höhenlage der
Gebäude und der SW-Kanalisation an die Rückstauebene anzupassen
Änderungen am RRB um die Kapazitäten zu vergrößern, so dass die Rückstauebene
abgesenkt werden kann
Einbau von Pumpstationen in Teilbereichen
Verkleinerung des Plangebietes
Zur Vorbereitung der Entwässerungsplanung wurden die bereits vorliegenden Bodenuntersuchungen
konkretisiert. Um belastbare Aussagen über die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im
Plangebiet Richtericher Dell zu erhalten, ist dazu eine gutachterliche Stellungnahme des Ing.-Büros
Gell & Partner in Auftrag gegeben worden. Diese Stellungnahme liegt mittlerweile vor.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Versickerung westlich der Horbacher Straße nicht möglich ist.
Anders als es in den Baugrundkarten, die bislang zur Beurteilung herangezogen wurden,
ausgewiesen ist, wurden bis in 13 m Tiefe keine versickerungsfähigen Schichten vorgefunden.
Östlich der Horbacher Straße ist nur die nördliche Hälfte des Plangebietes (sowie Flächen nördlich
außerhalb des Plangebietes) für eine Versickerung geeignet. Denn nur hier stehen die gut
durchlässigen Sedimente der älteren Hauptterrasse der Maas in einer Tiefe von ca. 6 – 8 m unter
Geländeoberkante an.
Im versickerungsfähigen Bereich können eine zentrale Versickerung oder mehrere kleine
Versickerungen zur Ausführung kommen. Das Niederschlagswasser muss über tiefe, sandgefüllte
Schlitze den gut durchlässigen Kiessanden der Maasterrasse zugeführt werden.
Bestandteil der weiteren Entwässerungsplanung wird nun auch sein, zu überprüfen, welche der
westlich der Horbacher Straße gelegenen Flächen des Plangebietes einer Versickerung zugeführt
werden können.
Bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) wurde der Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur
Umsetzung einer zentralen Versickerung / mehrerer kleiner Versickerungen im versickerungsfähigen
Bereich des Plangebietes eingereicht. Mit Schreiben vom 20.09.2016 hat die UWB die
Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt.
Zu prüfen ist lt. UWB noch, ob und in welchem Umfang weiteres Niederschlagswasser dem
Amstelbach zugeleitet werden kann. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass schadhafte
Auswirkungen auf Unterlieger oder Vegetation in Horbach nicht bestehen. Sobald die
Ausnahmegenehmigung vorliegt, werden die weiteren Arbeitsschritte (Einrichtung von
Versickerungsmessstellen und Durchführung von weiteren Versickerungsversuchen, Grobplanung der
Höhenlage der Entwässerung und anschließende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes)
beauftragt bzw. durch die Verwaltung durchgeführt.
Querung der Bahntrasse
Bestandteil der Haupterschließung Ortsumgehung ist die Querung der Bahnstrecke AachenMönchengladbach. Um auszuloten, ob als Alternative zur bisher angestrebten Unterquerung der Bahn
die Alternative „Überquerung der Bahngleise“ ggf. eine zeitlich günstigere Variante ist, wurde diese
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Möglichkeit intensiv geprüft. Dazu wurden die Vergabemodalitäten geprüft, außerdem die Achslage
und die Gradiente der Trasse sowohl für die Überquerung der Bahn als auch für die Unterquerung der
Bahn ermittelt.
In diesem Zusammenhang wurden u. a. noch die erforderlichen Flächenbedarfe von Anschüttungen,
Abgrabungen und erforderlichen Brückenlängen im Rahmen von Voruntersuchungen bestimmt,
außerdem wurden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Eingriffe in Natur und Landschaft
sowie die Kosten der alternativen Querungsbauwerke gegenübergestellt.
Ergebnis der Untersuchungen zu den Vergabemodalitäten ist, dass für die Planung und den Bau
beider Querungsarten entweder das gesamte Projekt von einer Tochterfirma der Deutschen Bahn
oder von dort beauftragten Unternehmen geplant und gebaut wird oder aber von der Stadt Aachen
individuell an qualifizierte Büros vergeben werden kann. Ein zeitlicher Vorteil ist auch bei der
letztgenannten Variante nicht zu erreichen, da in beiden Fällen eine enge Abstimmung mit der DB
erforderlich ist. Um die zeitliche Abhängigkeit von der Bahn so gering wie möglich zu halten, sollen
Planung und Bau durch ein von der Stadt Aachen beauftragtes Büro in Abstimmung mit der DB
durchgeführt werden. Die Abstimmungen und Prüfung der Planungen hängen von den Kapazitäten
der DB ab.
In den entscheidenden weiteren Aspekten (Flächenbedarfe von Anschüttungen, Abgrabungen und
erforderlichen Brückenlängen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Eingriffe in Natur und
Landschaft) ist die Unterquerung die günstigere Variante.
Querung Amstelbach
Im Beteiligungsverfahren hatte der Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) Bedenken gegen den Bau
einer Brücke über den Amstelbach geäußert, da durch die Erschließung die Ziele zur Erreichung des
guten Gewässerzustandes in diesem Bereich rückgängig gemacht würden. Der Wasserverband hatte
angeregt, zu prüfen, ob nicht die Trassenführung durch Uersfeld gelegt oder durch das
Gewerbegebiet Roder Weg gelegt werden könne. Im Bereich der geplanten Querung befinde sich ein
sog. „Strahlursprung“. Dabei handele es sich um einen Abschnitt des Gewässers, der im Rahmen
eines „Trittsteinkonzeptes“ zur Verbesserung der Gewässerqualität aufgewertet wurde und im
Vergleich mit anderen Abschnitten des Gewässers eine höhere Qualität aufweist und sich positiv auf
die angrenzenden Gewässerabschnitte auswirkt („ausstrahlt“).
In der Planung der Siedlungserweiterung Richtericher Dell dient die Haupterschließungsstraße
Richtericher Dell/Ortumgehung Richterich einerseits der Erschließung des Neubaugebietes, sie hat
andererseits aber auch die wichtige Aufgabe, die enge Ortsdurchfahrt von Alt-Richterich zu entlasten.
Daher muss die Ortsumgehung Richterich eine leistungsfähige Alternativroute zur Ortsdurchfahrt über
die Horbacher Straße anbieten. Verkehrsteilnehmer werden diese Alternativroute nur wählen, wenn
sie durch eine Verkürzung der Reisezeit gegenüber der Ortsdurchfahrt davon profitieren können.
Eine vom WVER vorgeschlagene Trassenführung über den Roder Weg oder durch Uersfeld wäre
gegenüber den Varianten des B-Planes mit erheblichen Fahrtzeitverlusten belastet. Die Führung
durch das Gewerbegebiet Roder Weg mit einer Anbindung am signalisierten Knoten Roder
Weg/Roermonder Straße oder die Führung durch die Wohnbebauung in Uersfeld sind schon aus
diesem Grunde verworfen worden. Hinzu kämen erhebliche Probleme beim für die Anlage der Straße
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erforderlichen Erwerb privater Grundstücke, die teilweise bebaut sind. Diese Variante ist auch im
Zusammenhang mit einer Überquerung der Bahn geprüft, aber verworfen worden.
Aus diesem Grunde bleiben aus Sicht der Verwaltung für die Trassenauswahl nur die in der Anlage 3
dargestellten Varianten.
3.
Entscheidung „ Anschluss an die Roermonder Straße“
3.1. Beschreibung der beiden Anbindungsvarianten
Der erste, für die beiden Trassenvarianten identische Trassenabschnitt beginnt am nördlichen Rand
des geplanten Wohngebietes an der Horbacher Straße und verläuft in östlicher Richtung durch das
gesamte Gebiet. Am Ende des Wohngebietes knickt der Trassenverlauf nach Südosten ab. Die
Querung mit der Banker-Feld-Straße erfolgt mittels eines Kreisverkehres.
Die Trassenvariante 1 schwenkt nach dem geplanten Kreisverkehr in südliche Richtung. Die
Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach soll mittels einer Unterführung gequert werden. Nach der
Unterquerung der Bahn erfolgt die Überquerung des Amstelbaches. Die Trasse verläuft in Variante 1
dann entlang des Gewerbegebietes Roder Weg bis zur „alten“ Roermonder Straße.
Straßenbaulastträger der Roermonder Straße ist hier die Stadt Aachen.
Die Variante 2 verläuft ab dem Kreisverkehr zuerst in südöstliche Richtung, um dann nach der
Unterquerung der Bahnlinie eher in östliche Richtung zu verschwenken und überquert dann den
Amstelbach. Anschließend verläuft die geplante Straße in der Trasse eines vorhandenen
landwirtschaftlichen Weges. Die Anbindung an die Roermonder Straße erfolgt in der Höhe des
gegenüberliegenden Küppershofes. Straßenbaulastträger der Roermonder Straße ist hier der
Landesbetrieb Straßen.NRW.
Der Abstand der beiden potentiellen Anknüpfungspunkte an die Roermonder Straße beträgt etwa 170
m.
3.2. Wesentliche Aspekte aus der frühzeitigen Beteiligung sowie aus weiteren
Planungsprojekten, Bewertung und Trassenempfehlung
In den Eingaben und den mündlichen Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger wurden mehrere
Themenschwerpunkte deutlich. Grundsätzlich werden der Bedarf der gesamten Planung sowie die
Verfahrensabläufe der Bauleitplanverfahren in Frage gestellt. Kritisiert werden der Eingriff in Natur und
Landschaft, insbesondere der Verlust der wertvollen Böden und des Freiraumes am Richtericher
Ortsrand. Wichtig ist den Bürgern die zeitliche Reihenfolge bei der Umsetzung der Planung wie in den
o.g. Beschlüssen. Es werden zusätzliche Schleichverkehre über die Banker-Feld-Straße befürchtet.
Befürchtet wird zudem, dass die finanzielle Belastung durch das Projekt für die Stadt Aachen zu hoch
ist. Es wurde keine Variante durch eine nennenswerte Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger
bevorzugt.
Nachfolgende wesentliche Inhalte aus den Eingaben von Behörden sind zu nennen:
Im Bereich zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße verlaufen drei Gasleitungen
durch das Plangebiet. Die erforderlichen Abstände in Lage und Höhe sind maßgeblich für die
Trassenempfehlung. Der Leitungsträger Thyssengas hatte in seiner Stellungnahme gebeten, die
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Straßenführung sowie die Eisenbahnunterführung so zu planen, dass im Vorfeld aufwendige und
kostspielige Leitungsumlegungen vermieden werden können.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung:
Die drei Gasfernleitungen haben internationalen Transportcharakter (u.a. zur Versorgung des
Ruhrgebietes). Zwar ist unter Beachtung zahlreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die
Querung von Gasleitungen durch Verkehrswege möglich, vorgeschrieben ist aber bei Bodenabtrag
eine verbleibende Gesamtüberdeckung der Leitung von mindestens 1,0 m. Das erforderliche
Lichtraumprofil der Eisenbahnunterquerung beträgt 4,5 m. Um dieses Maß zu erreichen, muss die
Straße so tief unter der Bahn geführt werden, dass bei dem im Vorentwurf vorgesehen Verlauf die
erforderliche Überdeckung der Gasleitungen nicht mehr möglich ist.
Die Lage der Eisenbahnunterführung muss daher nach Südwesten außerhalb des Schutzstreifens der
Gasleitungen verschoben werden. Dies spricht für die Anbindungsvariante 1.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Regionalniederlassung Ville-Eifel) bringt
Bedenken gegen die Planung vor, weil die Straße nicht im Landesstraßenbedarfsplan enthalten
sei. Unabhängig von der Wahl des Anschlusses sei mit leistungsmindernden Auswirkungen auf
die L232 (Roermonder Straße) zu rechnen, bereits jetzt bestünden Leistungsdefizite auf der
L232. Die Lichtsignalanlagen im Bereich der L232 müssen angepasst werden, es werden weitere
Folgemaßnahmen erwartet. Sämtliche Kosten dafür gingen zu Lasten der Stadt Aachen. Fazit ist
eine Ablehnung der Bauleitplanung.
Im Bereich der geplanten Anbindung an die L231 (Horbacher Straße) seien Änderungen im
Fahrbahnbereich erforderlich und voraussichtlich weitere Verkehrsflächen festzusetzen.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat grundsätzlich Bedenken gegen den Bau der Straße
vorgebracht, unabhängig davon, an welcher Stelle die neue Straße an die Roermonder Straße
anknüpft.
Durch das Neubaugebiet Richtericher Dell entstehen bei einem kompletten Ausbau (Prognosehorizont
2030) ca. 5300 zusätzliche Kfz-Fahrten pro Werktag.
Für die Ortsumgehung Richterich und deren angrenzendes Straßennetz wurde eine
Belastungsprognose erstellt, nach der sich für die Kohlscheider Straße südlich der Einmündung
Roermonder Straße eine Belastungszunahme um ca. 1.000 Kfz/Werktag gegenüber heute ergibt.
Bezogen auf die heutige Verkehrsbelastung von ca. 24.000 Kfz/Werktag entspricht dies einer
Zunahme um 4,2 %. Von dieser Belastungszunahme betroffen sind insbesondere die Knotenpunkte
Kohlscheider Straße/BAB-Auffahrt und Kohlscheider Straße/Roermonder Straße.
Es ist davon auszugehen, dass die prognostizierte Zunahme keine wesentlichen Änderungen der
heutigen Verkehrsqualität bewirken wird. Die Verwaltung wird für die betroffenen Abschnitte
Knotenstromprognosen erstellen und auf deren Basis die Leistungsfähigkeit überprüfen.
Die Variante 1 knüpft an die Roermonder Straße innerorts an. Straßenbaulastträger an dieser Stelle
ist die Stadt Aachen, so dass die Verwaltung empfiehlt, diesen Anknüpfungspunkt zu wählen.
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Seitens der Deutsche Bahn AG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung, es
werden ein Verfahren nach Eisenbahnkreuzungsgesetz und weitere Prüfverfahren durchgeführt.
Die Standorte der Oberleitungsmasten müssen berücksichtigt werden.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung:
Bei der Auswahl der Querung im Bereich der Bahn soll vermieden werden, dass vorhandene
Oberleitungsmasten kostenaufwändig versetzt werden müssen. Dies gilt für beide Trassenvarianten
und wurde bei der vorgeschlagenen Festlegung der Lage der Bahnunterführung berücksichtigt. Um
die zeitliche Abhängigkeit von der Bahn so gering wie möglich zu halten, sollen Planung und Bau
durch ein von der Stadt Aachen beauftragtes Büro in Abstimmung mit der DB durchgeführt werden.
Bedenken des Wasserverbandes Eifel Rur
Die Bedenken wurden weiter oben bereits geschildert.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung:
In einem ersten Gespräch mit Vertretern des WVER wurden die Position der Stadt Aachen und des
Wasserverbandes ausgetauscht. Eine Einigung konnte in dem Termin noch nicht erzielt werden.
Beidseits des Amstelbaches befindet sich das Überschwemmungsgebiet des Gewässers. Um den
Eingriff in diesen Bereich so gering wie möglich zu halten, soll die Brücke an einer möglichst schmalen
Stelle der Bachaue errichtet werden. Variante 2 quert die Bachaue an der breitesten Stelle, was
gegen diese Lage der Trasse spricht. Im mittleren Bereich verlaufen die Gasleitungen, so dass für die
Querung des Baches nur der Bereich neben dem Grundstück Roder Weg 10 verbleibt.
Eine Einigung mit dem Wasserverband vorausgesetzt, ist Variante 1 die für die Querung des
Amstelbaches günstigere Variante.
Weitere Aspekte
Derzeit wird der Radschnellweg geplant. Die Trassenführung ist noch nicht konkret festgelegt.
Um aber die Möglichkeit zur Querung der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach im
Nordraum zu erhalten, soll parallel zur Haupterschließung Ortsumgehung im Abschnitt
zwischen Roermonder Straße und Kreisverkehr Banker-Feld-Straße ein 4,0 m breiter
Radfahrschnellweg mit eingeplant werden. Die Querungsbauwerke sollen unabhängig von der
Trassenvariante zum jetzigen Zeitpunkt so dimensioniert werden, dass der Radschnellweg
später realisierbar ist.
Der Löschzug Richterich der Freiwilligen Feuerwehr Aachen ist derzeit im Gerätehaus
Grünenthaler Straße 27 (Gebäude neben der Peter-Schwarzenberg-Halle) untergebracht. Das
Gebäude ist renovierungsbedürftig und der Standort nicht optimal. Günstiger wäre ein
Standort an der neuen Haupterschließung Ortsumgehung, weil dadurch sowohl in AltRichterich und Horbach als auch südöstlich der Roermonder Straße die möglichen Einsatzorte
schnell erreichbar wären. An der Einmündung der neuen Straße in die Roermonder Straße
soll die Errichtung eines neuen Gerätehauses ermöglicht werden. Abhängig von der
beschlossenen Anbindungsvariante und dem aktuellen Planungsstand des Radschnellweges
sollen die genaue Lage und Erschließung des Feuerwehrgeländes geplant werden. Das
Planungsrecht für den Bau des neuen Gerätehauses muss mit einem Bebauungsplan und
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einer Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Dazu wird derzeit die
Programmberatung durchgeführt.
In der Umweltvertäglichkeitsstudie aus dem Jahr 2013 kam der Gutachter im Trassenvergleich
zu dem Ergebnis, dass die Variante 1 in sieben von neun Kriterien die günstigere Variante ist.
Da die Variante 1 näher am Gewerbegebiet Roder Weg entlang führt, sind ggf.
Lärmschutzmaßnahmen zu beachten.
Die Fläche der Trasse zwischen der Bahnstrecke und der Roermonderstraße befindet sich mit
Ausnahme des Bachgrundstückes im Eigentum der Stadt Aachen. Die Eigentumsverhältnisse
haben keine Auswirkungen auf die Trassenempfehlung.
Für die übrigen Trassenabschnitte gilt: Im Bereich des Knotenpunktes Horbacher Straße sind
noch fünf Fremdgrundstücke in Teilen betroffen. Im Bereich der Bankerfeldstraße sind zwei
Fremdgrundstücke in Teilen betroffen. Insgesamt müssen noch etwa 6.000 qm Fläche für den
Bau der Straße erworben werden.
Im FNP-Änderungsverfahren Nr. 131 ist der Trassenverlauf dargestellt. Zur Offenlage soll der
konkretisierte Trassenverlauf in die Plandarstellung übernommen werden.
3.3. Trassenempfehlung
In den meisten Punkten der unter 3.2 abgegebenen Bewertungen erweist sich die Variante 1 als die
günstigere. Die Verwaltung empfiehlt, dass die weitere Planung für die Haupterschließung
Ortsumgehung einschließlich aller Querungsbauwerke auf der Grundlage der Trassenvariante 1 Anbindung an die Roermonder Straße innerorts – durchgeführt wird.
4. Weiteres Vorgehen
Die Abstimmung mit der Deutschen Bahn über die Vergabe der Planung wurde fortgesetzt.
Mit Vorliegen des Beschlusses zur Trassenentscheidung werden die Kosten für die
Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet sowie die Planungen der Haupterschließung
einschließlich der Querungsbauwerke zusammengestellt und zur Beratung vorgestellt.
Die weiteren Arbeitsschritte:
Zeitplan: (Stand 23.09.2016)
Beratung und Beschluss in BV 6, MoA und PLA über die Anbindungsvariante:
November-Dezember
2016
Beratung und Beschluss in BV 6, MoA und PLA über weiteres Vorgehen und Finanzierung:
Januar-Februar 2017
nach diesem Beschluss parallel
Anfrage Entwässerungsplanung (Vergabeverfahren ca. 4 Mon.)
Fortsetzung der Abstimmungen mit der DB
Anfrage Planung Haupterschließung (Vergabeverfahren ca. 3 Mon.)
Anfrage tiefbautechn. Erschließung BP Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd(Vergabeverf. ca. 3 Mon.)
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Im Anschluss daran erfolgt die parallele Bearbeitung der Entwässerungsplanung für das
Gesamtgebiet sowie der Entwurfsplanungen für die Querungsbauwerke und die Haupterschließung
Ortsumgehung.
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Dauer von Planungsprozessen und Bauzeiten :
Parallele Fortsetzung der Bauleitplanverfahren
2018/2019
Satzungsbeschluss für den I. Bauabschnitt (I. BA) BP Nr. 950 –Ri. Dell, Vetschauer Weg Südfrühestmöglicher Termin:
II. Quartal 2019
Satzungsbeschluss für den BP Nr. 955 –Ri. Dell Haupterschließung Ortsumgehung-:
I. Quartal 2020
Fertigstellung Haupterschließung Ortsumgehung Straßenkörper einschließlich Bachquerung:Ende
2021
Fertigstellung Bahnquerung:
II. Quartal 2022
Parallel dazu Planung und Herstellung BAB-Anbindung für den Baustellenverkehr im I. BA sowie
anschließend Bau der tiefbautechnischen Erschließung im I. BA
Vermarktungsbeginn I. BA
Anfang 2022
Baubeginn Wohngebäude I. BA
II: Quartal 2022
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Aktualisierter Plan zu den zwei Trassenvarianten (Anbindungen an die Roermonder Straße)
4. Vorgeschlagene Trasse Anbindung an die Roermonder Straße innerorts
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