Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
171304.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0133/WP17
öffentlich
10.10.2016
FB 36/82
Forstwirtschaftsplan 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.11.2016
B0
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2017
für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, zu Beginn eines jeden
Forstwirtschaftsjahres1 einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb
am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem
Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen
und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Traditionell besteht der Forstwirtschaftsplan
aus dem Einschlagsplan und dem Kultur- und Wegebauplan.
Forstwirtschaftsplan 2017
a) Holzeinschlagsplan
Aachen Mitte
Holzartengruppen (in Festmeter)
Eiche
a) jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2015
b) abgeglichener
Hiebssatz
Stand 30.09.17
c) Planung 2017
Buche/Alh
Aln
551
2.767
455
Kiefer/
Lärche
681
Fichte/
Douglasie
4.959
Summe
804
4.357
882
638
7.015
13.696
1.051
1.860
163
637
4.748
8.459
9.413
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist
nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die neue Forsteinrichtung weist für den
Stadtwald eine maximal mögliche Holzeinschlagsmenge von 9.413 fm auf; sie liegt damit rund zehn
Prozent über den Vorgaben des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraumes (2003-2015). Dieser
Hiebssatz gibt die Obergrenze der Nutzungsmöglichkeiten wieder.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden
Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen
Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder
Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten
einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr könnte der Forstbetrieb maximal 13.696 fm im Stadtwald
einschlagen.
1
Abweichend zum Haushaltsjahr beginnt das Forstwirtschaftsjahr jeweils zum 01.10. des Jahres
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 3/6
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 8.459 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe, liegt jedoch deutlich über den Planwerten des vergangenen
Forsteinrichtungszeitraumes.
Grundsätzlich orientiert sich die Holzeinschlagsplanung des Gemeindeforstamtes sowohl an
waldbaulichen Kriterien als auch an den Absatzmöglichkeiten der jeweiligen Holzsortimente. So sind
es Aspekte wie die erzielbaren Preise oder aber der Gedanke, Reserven für den Fall von Windwürfen
oder Schädlingsbefall aufzubauen, die den Fachbereich Umwelt veranlassen, unter den durch die
Forsteinrichtung zulässigen Einschlagsmengen zu bleiben. Wie auch in den Vorjahren wird
Buchenstammholz am Markt kaum nachgefragt. Seit zwei Jahren nimmt zudem die Nachfrage nach
LKW-verladbarem Brennholz (baumlang, gewerbliche Abnehmer) ab, entsprechend gering sind beim
Laubholz (mit Ausnahme der Eiche) die Nutzungsansätze. Dagegen ist der Bedarf an Nadelholz
ungebrochen hoch, insbesondere bei den Baumarten Fichte und Douglasie. Entsprechend gut und
stabil sind die Holzpreise, entsprechend hoch der Nutzungsansatz.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im Stadtwald 7.750 Bäume zu pflanzen. Diese verteilen sich auf
die jeweiligen Baumarten wie folgt.
Baumart
Buche
A&E*)
FWP*)
Summe
3.000
1.750
4.750
Bergahorn
-
1.000
1.000
Weißtanne
-
2.000
2.000
3.000
4.750
7.750
Summe
*) FWP = reguläre Pflanzungen lt. Forstwirtschaftsplan /
A&E = Pflanzungen aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen
Knapp die Hälfte der Pflanzungen entfallen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen2 für das Baugebiet
Kornelimünster West während 4.750 Pflanzen für die Aufforstung kleinerer Freiflächen und für den
Voranbau vorgesehen sind.
Die Weißtanne eignet sich insbesondere auf wechselfeuchten Standorten als Mischbaumart, da die
Fichte dort nicht standortgerecht ist und die Buche keine geeigneten Wuchsbedingungen vorfindet.
Aufgrund der hohen Schattentoleranz eignet sich die Tanne gut für den Voranbau. Somit trägt sie
maßgeblich zum kahlschlagfreien Umbau von Fichtenbeständen bei.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen
Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff
im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig
zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.
Zur ökologischen Aufwertung von Fichten- und Kieferwäldern eignet sich die schattenertragende Buche in besonderem
Maße, da sie im Zuge des Voranbaus unter dem Schirm der o.g. Nadelbäume gepflanzt werden kann. Dadurch entwickelt
sich in der darauffolgenden Generation ein Laubwald bzw. ein Mischwald. Dieser Baumartenwechsel erfüllt die
Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der
Aufwertung von Natur und Landschaft.
2
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 4/6
Kulturpflege/Kultursicherung
Sämtliche Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch
Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der
Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim
Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig
zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.
Im Stadtwald finden Kulturpflegemaßnahmen auf rund 10,5 Hektar statt.
Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen
Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und
andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.
Die Pflegeeingriffe erstrecken sich im Stadtwald auf insgesamt 18,0 Hektar.
Waldschutz
Im Stadtwald ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen grundsätzlich gering, da die Flächen in
Eigenregie bejagd werden. Leider gehört die Weißtanne zu den stark verbissgefährdeten Baumarten,
so dass hier trotz vergleichsweise geringer Wilddichte ein Einzelschutz erforderlich sein wird.
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen
Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in
der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese
Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Erholung/Erholungseinrichtungen
Ein Spielgerät (Turm mit Rutsche usw.) am Spielplatz Pionierquelle war nicht mehr standsicher und
wurde abgebaut. Es soll noch in diesem Jahr durch ein gleichwertiges Spielgerät ersetzt werden. Die
übrigen Erholungseinrichtungen werden nach Bedarf gepflegt und in der heutigen Qualität erhalten.
Die Auswirkungen des Eschentriebsterbens nehmen weiter zu. Entlang von Straßen, der
Wohnbebauung und stark frequentierter Waldwege müssen aus Gründen der Verkehrssicherung
zunehmend Eschen entfernt werden. Der hierfür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand ist schwer zu
kalkulieren und richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Bäume.
c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v.
a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Ein
Großteil der Nadelholzeinschläge wird von Holzeinschlagsfirmen durchgeführt. Für die Holzernte und
die Holzbringung werden Kosten in Höhe von ca. 52.600 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 22.000 Euro
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 5/6
Ankauf von Pflanzen: ca. 6.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)
Verbiss- und Fegeschutz: ca. 3.600 Euro
Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege
von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils: ca. 9.000 Euro
Mittel stehen in entsprechender Höhe im Haushalt bereit.
Vorlage FB 36/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 6/6