Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170944.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0134/WP17
öffentlich
10.10.2016
FB 36/82
Forstwirtschaftsplan 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.11.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das
Forstwirtschaftsjahr 2017 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0134/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0134/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, zu Beginn eines jeden
Forstwirtschaftsjahres1 einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb
am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem
Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen
und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Traditionell besteht der Forstwirtschaftsplan
aus dem Einschlagsplan und dem Kultur- und Wegebauplan.
Forstwirtschaftsplan 2017
a) Holzeinschlagsplan
a) jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2015
b) abgeglichener
Hiebssatz
Stand 30.09.2016
c) Planung 2017
Münsterwald
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Eiche
Buche/Alh
Aln
Kiefer/
Fichte/
Lärche
Douglasie
338
602
301
452
4.434
Summe
6.127
543
764
565
802
4.534
7.208
432
338
210
605
3.143
4.728
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist
nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die neue Forsteinrichtung weist für den
Münsterwald eine maximal mögliche Holzeinschlagsmenge von 6.127 fm auf; sie liegt damit rund 25
Prozent über den Vorgaben des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraumes (2003-2015). Der
Hiebssatz gibt die Obergrenze der Nutzungsmöglichkeiten wieder.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden
Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen
Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder
Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten
einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr könnte der Forstbetrieb maximal 7.208 fm einschlagen.
1
Abweichend zum Haushaltsjahr beginnt das Forstwirtschaftsjahr jeweils zum 01.10. des Jahres
Vorlage FB 36/0134/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
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Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 4.728 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe, liegt jedoch in etwa auf Höhe der Planwerte des vergangenen
Forsteinrichtungszeitraumes.
Grundsätzlich orientiert sich die Holzeinschlagsplanung des Gemeindeforstamtes sowohl an
waldbaulichen Kriterien als auch an den Absatzmöglichkeiten der jeweiligen Holzsortimente. So sind
es Aspekte wie die erzielbaren Preise oder aber der Gedanke, Reserven für den Fall von Windwürfen
oder Schädlingsbefall aufzubauen, die den Fachbereich Umwelt veranlassen, unter den durch die
Forsteinrichtung zulässigen Einschlagmengen zu bleiben. Wie auch in den Vorjahren wird
Buchenstammholz am Markt kaum nachgefragt. Seit zwei Jahren nimmt zudem die Nachfrage nach
LKW-verladbarem Brennholz (baumlang, gewerbliche Abnehmer) ab, entsprechend gering sind beim
Laubholz (mit Ausnahme der Eiche) die Nutzungsansätze. Dagegen ist der Bedarf an Nadelholz
ungebrochen hoch, insbesondere bei den Baumarten Fichte und Douglasie. Entsprechend gut und
stabil sind die Holzpreise, entsprechend hoch der Nutzungsansatz.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im Münsterwald 2.700 Bäume zu pflanzen, davon 2.200
Weißtannen und 500 Schwarzerlen.
Im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen2 wurde im vergangenen Jahr südlich der Rotterdeller
Straße ein kleines Niedermoor entfichtet und im unmittelbaren Umfeld des Niedermoores eine
ökologische Aufwertung durch einen Buchenvoranbau durchgeführt. Die Schwarzerle als Spezialist für
sehr feuchte und wechselfeuchte Böden soll nun im Randbereich des Niedermoores eingebracht
werden, da sie dort von Natur aus wächst, aufgrund der Fichtendominanz aber nicht Fuß fassen
konnte. Die Weißtanne dagegen eignet sich u.a. für wechselfeuchte Standorte und soll als
Mischbaumart das Baumartenspektrum des Buchenvoranbaus erweitern.
Kulturpflege/Kultursicherung
Sämtliche Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch
Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der
Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim
Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig
zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.
Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 5,0 Hektar.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen
Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff
im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig
zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.
Zur ökologischen Aufwertung von Fichten- und Kieferwäldern eignet sich die schattenertragende Buche in besonderem
Maße, da sie im Zuge des Voranbaus unter dem Schirm der o.g. Nadelbäume gepflanzt werden kann. Dadurch entwickelt
sich in der darauffolgenden Generation ein Laubwald bzw. ein Mischwald. Dieser Baumartenwechsel erfüllt die
Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der
Aufwertung von Natur und Landschaft.
2
Vorlage FB 36/0134/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2016
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Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen
Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und
andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.
Die Pflegeeingriffe im Münsterwald erstrecken sich auf insgesamt 16,2 Hektar.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der
Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete
Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt werden müssen, z. B. durch Anstrich der
Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Solch ungünstige Äsungsbedingungen finden sich
unter anderem in den geschlossenen Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Zunehmend werden
hier die Erfolge der konsequenten Bejagung sichtbar, denn die zu schützende Fläche nimmt
kontinuierlich ab.
Leider gehört auch die Weißtanne zu den stark verbissgefährdeten Baumarten. Wie oben dargestellt
beabsichtigt das Gemeindeforstamt die Tannen in die Freiflächen eines bereits vorhandenen
Wildschutzgatters zu pflanzen, so dass hierdurch keine Mehrkosten entstehen.
Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 5,0 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen
Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in
der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese
Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Erholung/Erholungseinrichtungen
Die Erholungseinrichtungen des Münsterwaldes werden nach Bedarf gepflegt und in der heutigen
Qualität erhalten.
Die Auswirkungen des Eschentriebsterbens nehmen weiter zu. Entlang von Straßen, der
Wohnbebauung und stark frequentierter Waldwege müssen aus Gründen der Verkehrssicherung
zunehmend Eschen entfernt werden. Der hierfür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand ist schwer zu
kalkulieren und richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Bäume.
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c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v.
a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Ein
Großteil der Nadelholzeinschläge wird von Holzeinschlagsfirmen durchgeführt. Für die Holzernte und
die Holzbringung werden Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 13.000 Euro
Ankauf von Pflanzen: ca. 1.900 Euro (Pflanzung in Eigenregie)
Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege
von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils: ca. 5.000 Euro
Mittel stehen in entsprechender Höhe im Haushalt bereit.
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