Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170896.pdf
Größe
698 kB
Erstellt
05.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0053/WP17
öffentlich
05.10.2016
Beitritt der Stadt Aachen als Gründungsmitglied zur d-NRW AöR
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.10.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem Beitritt der Stadt Aachen als Gründungsmitglied zur d-NRW
AöR und einer damit verbundenen Einlage von 1000 Euro Stammkapital zu.
In Vertretung
(Grehling)
Stadtdirektorin
Vorlage B 06/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist derzeit mittelbar über regio iT Gesellschaft für informationstechnologie mbH
(regio iT) und die d-NRW GbR an der d-NRW-Besitz-GmbH & Co. KG beteiligt. Die d-NRW GbR ist
alleinige Kommanditistin der d-NRW-Besitz-GmbH & Co. KG. Die Komplementärfunktion übt die
d-NRW Besitz Verwaltungsgesellschaft mbH aus.
Neben dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales
(MIK) des Landes NRW, sind eine Vielzahl von Kommunen, Kreisen und kommunalen Rechenzentren
sowie die beiden Landschaftsverbände Gesellschafter der d-NRW GbR.
Die derzeitigen d-NRW-Gesellschaften entwickeln Konzepte zu Themen der Informations- und
Kommunikationstechnologie im Allgemeinen und E-Government im Speziellen. Der Fokus liegt auf
Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche; gemeinschaftliche Umsetzung durch Land
und Kommunen erfordern. Der "Vergabemarktplatz NRW, das "Meldeportal für Behörden", die
„Verwaltungssuchmaschine NRW" und "KiBiz.web" gehören zum Projektportfolio von d-NRW.
Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen machen es aus Sicht des Landes nunmehr erforderlich,
diese Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Daher sollen nun auf Initiative des Landes
per 1.01.2017 die Aufgaben der bisherigen o.a. d-NRW Gesellschaften von einer neu zu gründenden
Anstalt d-NRW AöR wahrgenommen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 7.07.2016
in den Landtag eingebracht. Die neue Trägerstruktur ermöglicht die vergaberechtsfreie Beauftragung
(lnhouse-Fähigkeit) der d-NRW AöR seitens ihrer Träger. Mit der Umwandlung in eine AöR endet die
bisherige Mitgliedschaft der regio iT in der d-NRW GbR.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren erhielt die Stadt Aachen ein Schreiben des MIK in dem um
die Trägerschaft aller an der regio iT beteiligten Kommunen an der neuen d-NRW AöR geworben
wurde, verbunden mi dem Hinweis, dass eine vergaberechtsfreie Beauftragung nur zulässig sein wird,
wenn alle an der regio iT beteiligten öffentlichen Stellen auch Träger der d-NRW AöR werden.
Im Falle der regio iT lässt sich ein entsprechender Gleichklang zwischen Trägerschaft und
Gesellschafterkreis nicht unmittelbar herstellen, da neben einigen direkten Beteiligungen kommunaler
Gesellschafter, die E.V.A. 59,27%, der INFOKOM Zweckverband 15%, der Civitec Zweckverband 1%
und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (DG) 1% der Anteile halten.
Das Beitrittsverfahren des Civitec Zweckverbandes ist noch nicht abgeschlossen. Der Beitritt wird
jedoch rückwirkend zum 1.1.2016 rechtsgültig werden.
Die Problematik wurde mit dem MIK erörtert. Es wurde mit der Bitte um entsprechende Wertung
angeschrieben.
Nach Meinung des MIK ist „die vergaberechtsfreie Beauftragung von einer kontrollierten juristischen
Person, die zugleich öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB ist, an den
Vorlage B 06/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber oder nach § 108 Abs. 3 Satz 1 GWB an eine von diesem
öffentlichen Auftraggeber kontrollierte andere juristische Person zulässig“.
Das MIK fährt fort, dass „einer lnhouse-Konstellation es aber auch nicht entgegen steht, wenn an der
beauftragten juristischen Person (regio iT) auch eine öffentliche Stelle (hier: Deutschsprachige
Gesellschaft Belgiens) beteiligt ist, die nicht auch an der beauftragenden Stelle (d-NRW AöR) beteiligt
ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beauftragte Stelle (regio iT) -wie hier- von den übrigen
Beteiligten, die durchweg unmittelbar oder mittelbar auch an der d-NRW AöR beteiligt sind, beherrscht
wird. Von einer solchen Beherrschung ist angesichts des nur 1 %igen Anteils der Deutschsprachigen
Gesellschaft Belgiens an der regio iT auszugehen.“
Wenngleich die Problematik damit nicht vollumfassend beantwortet wird, kann eine Beteiligung der
Stadt Aachen an der d-NRW AöR im Vertrauen darauf befürwortet werden, dass die offenen
Fragestellungen auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren in diesem Sinne Berücksichtigung finden
bzw. beantwortet werden.
Der kommunale Beitritt d-NRW kann allerdings den erstrebten Zweck nur erreichen soweit alle
kommunalen Träger der regio iT diesen Beitritt ebenfalls erklären.
Anlage/n:
Entwurf Gesetzestext
Vorlage B 06/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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