Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170783.pdf
Größe
732 kB
Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0565/WP17
öffentlich
10.10.2016
Dez. III / FB 61/400
Grünpfeil für den Radverkehr in Aachen;
Antrag der Fraktionen Piraten und Grüne vom 05.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.11.2016
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach einer Einführung von
Grünpfeilregelungen für den Radverkehr durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr NRW nicht zugestimmt wird, zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.10.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Fraktionen Piraten und Grüne beantragen an verschiedenen Lichtzeichenanlagen innerhalb des
Stadtgebietes versuchsweise Grünpfeilregelungen einzuführen, die ausschließlich dem Radfahrer
erlauben, auch bei Rot nach rechts abzubiegen.
Die Straßenverkehrsordnung kennt in § 37 Abs. 2 Nr. 1 den so genannten Grünpfeil. Danach ist nach
dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen
Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
Diese Regelung gilt für den gesamten Fahrverkehr und kann nicht auf eine bestimmte Verkehrsart
beschränkt werden.
Eine Anfrage bei der Bezirksregierung Köln, diese Regelung beschränkt auf die Verkehrsart Radfahrer
probeweise einzuführen, wurde unter Hinweis auf einen Schriftwechsel des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit allen Teilnehmer des Arbeitskreises
„Lichtzeichenanlagen“ ablehnend beantwortet.
Ein durch die Stadt Münster beantragter vergleichbarer Verkehrsversuch wurde mit der nachfolgenden
Begründung abgelehnt:
„Ungeachtet dessen gibt es offensichtlich Bestrebungen, im Rahmen eines Verkehrsversuches das
Grünpfeilschild in Kombination mit einem neuen Zusatzzeichen, entsprechend der beispielhaften
Abbildung, nur für Radfahrer auch an für den allgemeinen Verkehr geltenden Lichtzeichen
(Kraftfahrzeugsignalgeber) anzubringen, um das Abbiegen bei Rot nur dem Radverkehr zu gestatten.
Verkehrsversuche zur Erprobung neuer Verkehrszeichenkombinationen erfordern die Zustimmung der
Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes NRW und müssen hinreichend begründet sein.
Begründungen für die verkehrstechnische oder sicherheitstechnische Notwendigkeit dieser o.a.
Verkehrszeichenkombination sind mir nicht ersichtlich. Im Übrigen erlauben die
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich keine derartigen Privilegierungen einzelner
Verkehrsteilnehmergruppen. Ungeachtet dessen sind Verkehrssicherheitsprobleme zu erwarten, da
die Radfahrer diese Art der Privilegierung an Lichtsignalanlagen als uneingeschränkte
Bevorrechtigung missdeuten könnten und daher geeignet sind, unter Missachtung der
Verhaltensvorschriften des § 37 Abs. 2, Nr. 1 in verkehrsgefährdender Weise bei Rot abzubiegen.
Den Mehrwert und die Zweckdienlichkeit dieser Verkehrszeichenkombination vermag ich daher nicht
zu erkennen und würde nach derzeitigem Ermessen einen Verkehrsversuch dieser Art auch ablehnen.
Diese Auffassung wird im Übrigen auch von dem für straßenverkehrsrechtliche Fragen zuständigen
Fachreferat des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) geteilt.“
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage und der fehlenden Zustimmung der Obersten
Straßenverkehrsbehörde des Landes NRW zu einem Verkehrsversuch, ist daher die Einführung einer
Grünpfeilregelung ausschließlich für Radfahrer nicht möglich.
Anlage/n:
Antrag der Fraktionen Piraten und Grüne vom 05.04.2016
Vorlage FB 61/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.10.2016
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