Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
170005.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0287/WP17
öffentlich
13.09.2016
FB 45/201
Auslagerung Kita Stettiner Straße; Herrichtung GGS Schönforst
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.09.2016
28.09.2016
29.09.2016
KJA
B0
SchA
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Auslagerung der KiTa
Stettiner Straße in die Grundschule GGS Schönforst zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und
Jugendausschuss und dem Schulausschuss zu beschließen, dass
1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
2. die KiTa Stettinerstraße in Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst ausgelagert wird
3. Teile der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer Ersatzstandort für
die KiTa Stettiner Straße hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden
4. die KiTa Stettiner Straße bereits in der Auslagerung um eine Gruppe erweitert wird
5. die Übernahme der Umbaukosten in dem erforderlichen Rahmen mit verfügbaren
Haushaltsmitteln beschlossen wird.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirksvertretung
Mitte, dass
1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
2. die KiTa Stettinerstraße vorbehaltlich der Entscheidung des Schulausschusses in potenziell
freie Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst ausgelagert wird
3. die KiTa Stettiner Straße bereits in der Auslagerung um eine Gruppe erweitert wird
4. die Übernahme der Umbaukosten in dem erforderlichen Rahmen mit verfügbaren
Haushaltsmitteln beschlossen wird.
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/6
Der Schulausschuss folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung Mitte und beschließt, dass
1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
2. Teile der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer Ersatzstandort für
die KiTa Stettiner Straße hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden.
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/6
finanzielle Auswirkungen
Ausstattung:
5-060101-800-00100-810-1; 78350000 1)
5-060101-800-00200-810-1; 78350000 2)
Außenspielgeräte:
5-060101-800-00400-900-1; 78310000 3)
Investive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
0
0
0
0
1) 677.200
677.200
672.200
672.200
2)
200.000
200.000
600.000
600.000
3)
300.000
300.000
500.000
500.000
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
Baumaßnahme:
4-060101-980-6; 52410000 4)
Umzugskosten:
4-060101-913-1; 54290000 5)
Folgekosten Festwert:
1-060101-800-4; 52560000 6)
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
Ertrag
0
4)
278.600
Personal-/
(+336.000 € aus VJ)
Sachaufwand
5)
Folge(alt)
0
0
0
278.600
857.000
857.000
Folge-
kosten kosten
(neu)
0
0
0
0
(+336.000 € aus VJ)
23.600
23.600
70.800
70.800
1.134.200
1.134.200
2.095.700
2.095.700
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
6)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine eingruppige KiTa (25 ü3 Plätze) in einem ehemaligen
Schulpavillon in der Stettiner Straße, dessen Räume allerdings nicht mehr den Anforderungen an eine
KiTa entsprechen.
Die im Jahr 2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten hat aufgezeigt,
dass der auf dem Schulgelände befindliche eingruppige KiTa-Standort die Option eines Abrisses und
die Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus an gleicher Stelle bietet. Hinsichtlich der
Vergabe des Planungsauftrags an das Gebäudemanagement (E 26) wurde bereits am 19.04.2016 ein
Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses herbeigeführt (Sachstand Kita-Ausbauprogramm; FB
45/0222/WP17).
Die KiTa Stettiner Straße liegt im Sozialraum 6, Aachen-Forst, mit der geringsten U3
Versorgungsquote (31,60 %) im Stadtgebiet, sodass ein großer Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen
besteht.
Zur Umsetzung des Abrisses und Neubaus gilt es, einen Ersatzstandort für die KiTa zu finden, sodass
der Erhalt der vorhandenen KiTa-Plätze gewährleistet wird. Mit Blick auf den Bedarf soll die
ausgelagerte KiTa darüber hinaus um eine U3-Gruppe erweitert werden. Derzeit wird geprüft, ob eine
Förderung der neu zu schaffenden KiTa-Plätze über Landesmittel möglich ist.
2. Ersatzstandort GGS Schönforst
In der Grundschule GGS Schönforst können aufgrund des Raumvolumens Räumlichkeiten für die
Auslagerung einer zweigruppigen KiTa zur Verfügung gestellt werden.
In gemeinsamen Terminen vor Ort mit der KiTa-Leitung Stettiner Straße und der Schulleitung der
GGS Schönforst, E 26 und den Abteilungen FB 45/200 (KiTa) und FB 45/400 (Schulbetrieb) wurden
die potenziell freien Räumlichkeiten auf ihre Geeignetheit als Auslagerungsmöglichkeit für eine
zweigruppige KiTa geprüft.
Es wurde sich darauf verständigt, dass einige Umbauten erforderlich sind, dann aber eine Nutzung als
KiTa möglich ist. Zu den erforderlichen Umbauten zählen die Herrichtung von zwei Gruppenräumen
mit Nebenräumen, die Herrichtung eines Verwaltungsbereichs, eines Ruheraums und eines
Wickelbereichs sowie der Einbau zusätzlicher sanitärer Anlagen. Darüber hinaus wird ein Teil des
Außengeländes der Grundschule GGS Schönforst als separater Außenbereich für die KiTa
abgetrennt. Im Rahmen der Umgestaltung des Außenbereichs ist die Aufstellung eines
Außenspielgeräts eingeplant.
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 4/6
Die Erfahrungen aus bereits erfolgten Baumaßnahmen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass
umfassende Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs in Schulen erfolgen können. Da
die Belastungen für Kinder und Lehrpersonal nicht zu vertreten sind, können die Baumaßnahmen
folglich lediglich während der Schließungszeiten bzw. in den Ferien durchgeführt werden.
E 26 ist zeitnah mit der Durchführung der Umbaumaßnahmen zu beauftragen, damit die KiTa
Stettinerstraße inklusive der zusätzlich zu schaffenden KiTa-Gruppe schnellstmöglich und spätestens
mit Abschluss der Sommerferien 2017 in die Grundschule GGS Schönforst ausgelagert und mit dem
Abriss des eingruppigen KiTa-Standorts und der Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus
begonnen werden kann.
3. Finanzierung
Mit Vorlage des Kostenrahmens durch E 26 wurden für die Herrichtung der Räumlichkeiten der
Grundschule GGS Schönforst als temporären Ersatzstandort für eine zweigruppige KiTa mit U3
Betreuung in der jetzigen Planungsphase Kosten in Höhe von 199.000,00 € kalkuliert.
Hinzu kommen Kosten in Höhe von 25.000,00 € für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTaGruppe sowie Kosten in Höhe von 3.500,00 € für ein Ersatz-Spielgerät.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 die
benötigten Mittel in Höhe von 199.000,00 € zur Verfügung.
Für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTa-Gruppe stehen in 2017 die benötigten Mittel in Höhe
von 20.000,00 € auf der Position 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 und in Höhe von 5.000,00 €
auf der Position 5-060101-800-00200-810-1; 78350000 zur Verfügung. Die benötigten Mittel für das
Ersatz-Spielgerät in Höhe von 3.500,00 € stehen in 2017 auf der Position 5-060101-800-00400-900-1;
78310000 zur Verfügung.
Die Auslagerung der KiTa bedingt einen Umzug diverser Klassenräume innerhalb der Grundschule
GGS Schönforst, damit die für die KiTa vorgesehen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und
entsprechend hergerichtet werden können. Hierfür werden voraussichtlich Umzugskosten in Höhe von
6.500,00 € anfallen.
Ausgehend von den bisherigen Erfahrungswerten ist darüber hinaus anzunehmen, dass Kosten in
Höhe von ca. 4.000,00 € für den Umzug der KiTa Stettinerstraße in die Grundschule GGS Schönforst
entstehen.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 4-060101-913-1; 54290000 die
benötigten Mittel in Höhe von 10.500,00 € für die v.g. Umzüge zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Der Kostenrahmen enthält darüber hinaus Kosten für den vollständigen Rückbau aller
vorgenommenen Ein- und Umbauten in Höhe von 37.000 €. Der Zeitpunkt, zu dem der Rückbau
stattfinden wird, kann derzeit nicht genau bestimmt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die
anfallenden Kosten im Rahmen der dann vorhandenen Haushaltsmittel realisiert werden kann.
Damit ist die Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahme sichergestellt.
4. Ausblick
Insoweit die Herrichtung der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer
Ersatzstandort für die KiTa Stettiner Straße beschlossen wird, würde nach erfolgter Auslagerung mit
dem Abriss des eingruppigen KiTa-Standorts Stettiner Straße und der Errichtung eines vier- bis
fünfgruppigen Neubaus begonnen werden.
Bevor das Neu- und Erweiterungsvorhaben umgesetzt wird und Beschlussreife erlangt, wird es dem
Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
5. Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die potenziell freien
Räumlichkeiten in der Grundschule GGS Schönforst aus kommunalen Mitteln herzurichten und die
eingruppige KiTa Stettinerstraße sowie eine zusätzlich zu errichtende KiTa-Gruppe dorthin
auszulagern. Die Auslagerung wird voraussichtlich im Sommer 2017 erfolgen.
Vorlage FB 45/0287/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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