Daten
Kommune
Aachen
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168521.pdf
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788 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
11.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0069/WP17
öffentlich
22.08.2016
Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2016
04.10.2016
26.10.2016
BAASt
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebssauschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen er Verwaltung zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.
Der Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb zur
Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
Vorlage E 18/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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Erläuterungen:
VORWORT
Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die
Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen,
Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und
gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde
das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes
des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.
Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt
aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2017 dar. Er
besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c),
dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die
Jahre 2017-2021 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle
Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.
Organigramm Aachener Stadtbetrieb
(Stand 01.04.2016)
Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes
verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.
Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist
produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin
Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.
Vorlage E 18/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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ERFOLGSPLAN
Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die
Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen
wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und
entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der
Aufgaben.
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im
Wirtschaftsjahr 2017 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen
auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18
ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei
der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 43.436 T€ (Vorjahr 43.815 T€).
In den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung könne durch organisatorische Optimierungen
Kosten gespart werden. Der Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2017 liegt daher unter dem Planansatz
2016. Im Bereich Friedhofswesen und Krematorium entspricht der Planansatz für das Wirtschaftsjahr
2017 dem von FB 20 festgelegtem Ansatz im Haushaltsplan 2016. Im Bereich Abfallwirtschaft wird
zum 01.01.2017 die Höhe und Struktur der Gebühren geändert, da sie in den vergangenen Jahren
nicht mehr kostendeckend war. Die Berechnung der Gebührensätze obliegt dem FB 20.
Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen
Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.
Zuschuss städtischer Haushalt
Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem
städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über
die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der
Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege
sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Der Planansatz 2017 entspricht dem im städtischen
Haushaltsplan 2016 vom FB 20 festgelegten Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2017. Ausgehend vom
festgeschriebenen Zuschuss des Vorjahres wurden in den Geschäftsbereichen der Grün- und
Freiflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung die Betriebskostenzuschüsse um 22 T€ erhöht.
Derzeit reichen in den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege und Straßenunterhaltung und
Brückenbau die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu saldieren. Ein
möglicher Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
Vorlage E 18/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener
Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen
bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet,
sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes
bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt
wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.
Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen
Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn
eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der
Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen
Betrag
Bemerkung
Abfallwirtschaft
2.162 T€
Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD
Friedhof und
3 T€
Einnahmen aus Grabanlagen und
Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;
Krematorium
Kostenerstattung vom u.a. „Nachlass Honderich“ für
Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls
Grün-
188 T€
gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten;
Veranstaltungen
und
Freiflächenpflege
Kaufmännischer
242 T€
Bereich / Technik
Straßenunterhaltun
Arbeiten und Leistungen der Werkstatt
349 T€
g
Straßenreinigung
Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe,
Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und
Sicherstellung der Verkehrssicherheit
105 T€
Vorlage E 18/0069/WP17 der Stadt Aachen
Sonderreinigungen, Winterdienst an Schulen
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Sonstige Erträge
Friedhofswesen
Betrag
Bemerkung
192 T€
Erlöse durch den Verkauf von GWG, Grabsteinen
und Metallen;
Mieteinnahmen; Ersatz der Unterhaltungskosten
jüdische Friedhöfe
Grün-
83 T€
Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und
und
Leistungen;
Freiflächenpflege
Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf
von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden
und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und
Wasserkosten
Kaufmännischer
140 T€
Bereich / Technik
Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung
von Schätzkosten;
sonstige Leistungen für Dritte und andere
Eigenbetriebe; Erträge aus
Personalkostenerstattungen
Abfallwirtschaft
65 T€
Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Straßenunterhaltun
12 T€
Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen
25 T€
Erlöse aus Anlagenabgängen
g
Straßenreinigung
AUFWENDUNGEN
Material- und Dienstleistungsaufwand
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten,
gärtnerische Unterhaltung, Erstellung Baumkataster, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).
Personalaufwand
Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem
Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen
geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2017 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die
Aufwendungen der Beamten in Summe von 982 T€. Die Kosten werden jedoch durch den
Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge
enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit
nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf
vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen
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nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen
Personals.
Im Bereich der Personalkosten wurde eine Steigerung der Personalkosten von 2,1 % anlässlich der in
2017 anstehenden Entgelterhöhung aus dem Ergebnis der Tarifverhandlungen 2016 eingeplant.
Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeiter,
welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen
Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten
Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der
Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.
Kapitalaufwand
Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den
Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren
kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und
handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die
Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern
Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des
Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.
INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen
Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes
bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen,
Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen
wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht,
die eine umfassende Transparenz bietet.
JAHRESERGEBNIS
Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -2.517 T€ (Vorjahr -3.342 T€) ab. Die
Abweichung zum Vorjahreswert ist hauptsächlich auf die Einsparungen durch Optimierungen der
Ressourceneinsätze zurückzuführen. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im
Wirtschaftsjahr 2017 ist, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten, Rückstände
aufzuarbeiten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige
Kontrolle und Hinterfragung der Prozesse sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert werden, so dass
der wirtschaftliche Umgang mit den Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des
Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen
(Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Auch durch die Teilnahme am Projekt ÖKOPROFIT
Netz NRW wurden Maßnahmen erarbeitet, um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und
zugleich wirtschaftlicher zu gestalten. So wurden auf den Standorten Madrider Ring und
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Wilmersdorfer Straße (Krematorium) Photovoltaikanlagen installiert, welche die Stromkosten
reduzieren.
Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die
voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr
folgenden Jahre gibt. Verdeutlicht wird hier die Absicht, den Betriebskostenzuschuss aus dem
städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft weitestgehend konstant zu halten. Wie im
Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch
Aufgabenerweiterung nicht enthalten.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig
erklärt werden.
VERMÖGENSPLAN
Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach
Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur
Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene
Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt
wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.
Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu
entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig
deckungsfähig erklärt werden.
Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die
voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen
zugeordnet.
1
2
bis 1.000 EUR
1.001 - 5.000 EUR
3
4
5
6
7
5.001. - 20.000 EUR
20.001 - 50.000 EUR
50.001 - 100.000 EUR
100.001 - 500.000 EUR
über 500.000 EUR
STELLENPLAN
Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt
Aachen aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.
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Beschäftigte
Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher
Bestimmungen.
Auszubildende
In 2017 werden 21 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb beschäftigt.
Beamte
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden
hier nur nachrichtlich aufgeführt.
FINANZPLAN 2017-2021
Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft
über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche
Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2017 das
betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Der Aachener Stadtbetrieb wird in
Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen.
Da den geplanten Investitionen 2017 in Höhe von 4.552 T€ die geplante Kredittilgung aus Altverträgen
von 387 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 3.010 T€ und
geplanten Abgängen des Anlagevermögens von 150 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine
Finanzierungslücke, welche bilanziell z.B. durch die allgemeine Rücklage zu decken ist.
Anlage/n:
Erfolgsplan
Wirtschaftsplan
Vorlage E 18/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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