Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169850.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
16.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0556/WP17
öffentlich
16.09.2016
Dez. III / FB 61/100
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen (LEP NRW)
hier: Beschluss des neuen Landesentwicklungsplans durch die
Landesregierung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.10.2016
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Vorlage FB 61/0556/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen
Landesentwicklungsplan für NRW zu erarbeiten. Nach zwei Beteiligungsphasen, zu denen sich auch
die Stadt Aachen nach Beratung im Planungsausschuss am 16.01.2014 und am 14.01.2016 geäußert
hat, hat das Kabinett am 05.07.2016 den Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen und wird
diesen Entwurf dem Landtag zur Zustimmung vorlegen. Anschließend wird er als Rechtsverordnung
rechtswirksam.
Welche Festlegungen für die Stadt Aachen eine unmittelbare Bedeutung haben werden, lässt sich
zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend feststellen. In der Vergangenheit haben zum Beispiel die
Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel eine besondere Bedeutung gehabt. In Zukunft wird die
ebenfalls im Kapitel 6 vorgenommene Festlegung zur flächensparenden und gleichzeitig
bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung einschließlich der Ermittlung der Bedarfe eine große
Bedeutung erhalten. Das im Landesentwicklungsplan festgelegte landesweite Frackingverbot
unterstützt die Position der Stadt Aachen. Zentral für die Bedeutung für die Stadt Aachen ist die
Konkretisierung der Inhalte des Landesentwicklungsplans in den in Vorbereitung befindlichen neuen
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Dies wird auch insbesondere im Zusammenhang mit der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 zu diskutieren sein.
Die Stadt Aachen hatte in ihrer Stellungnahme vom Januar 2016 insbesondere bei folgenden Themen
Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gesehen:
-
Berücksichtigung der Zuwanderung von Flüchtlingen bei der der Siedlungsentwicklung zu
Grunde zu legenden Bevölkerungsvorausberechnung (Kapitel 1)
-
Berücksichtigung der Familienzeitpolitik (Kapitel 1)
-
Sonderbauflächen des Bundes oder des Landes (Kapitel 2-3)
-
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung einschließlich der Berücksichtigung von
Windenergieanlagen (Kapitel 3-2)
-
Klimaschutz und Klimaanpassung (Kapitel 4)
-
Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Kapitel 5)
-
Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (Kapitel 6-1)
Bei anderen Punkten wurden durch die Staatskanzlei gegenüber dem ersten Entwurf aus 2013
vorgenommene Änderungen begrüßt, so zum Beispiel beim Verweis auf die Metropolregion Rheinland
im Zusammenhang der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Eine Synopse der Stellungnahme der Stadt Aachen und der Erwiderungen der Landesregierung ist
auf www.aachen.de/landesentwicklungsplan zur Verfügung gestellt.
Auf der Seite www.aachen.de/landesentwicklungsplan werden weitergehende Informationen sowie
Links auf die Seiten der Landesregierung zur Verfügung gestellt.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 61/0556/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/2