Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169748.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
03.03.17, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0288/WP17
öffentlich
13.09.2016
FB 45/300
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
24.08.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.09.2016
04.10.2016
26.10.2016
KJA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt:
1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000
„Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der
Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 €
zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in
gleicher Höhe erwartet werden.
2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000
„Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto
44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 1.000.000
€ zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei Finanzstelle 060301900
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von
Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 1/10
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.
1.
beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto
53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden
zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.
Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit.
2.
bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition
73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden
zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der
Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt:
1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000
„Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der
Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 €
zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in
gleicher Höhe erwartet werden.
2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000
„Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto
44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 1.000.000
€ zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei Finanzstelle 060301900
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von
Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.
Der Finanzausschuss nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.
1.
beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto
53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden
zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.
Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit.
2.
bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition
73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden
zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.
Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 2/10
Der Rat der Stadt stimmt zu:
1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000
„Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der
Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 €
zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in
gleicher Höhe erwartet werden.
2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000
„Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto
44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 1.000.000
€ zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei Finanzstelle 060301900
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von
Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.
Der Rat der Stadt nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.
1.
beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto
53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden
zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.
Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit.
bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition
73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche
Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im
Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 3/10
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Fortgeschrie-
Ansatz 2017
bener Ansatz
ff.
2017 ff.
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag*
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Fortgeschrie-
Ansatz 2017
bener Ansatz
ff.
2017 ff.
26.172.800
27.977.800
79.015.800
79.015.800
0
0
55.742.300
58.720.300
169.610.600
169.610.600
0
0
0
0
0
0
0
0
-29.569.500
-30.742.500
-90.594.800
-90.594.800
0
0
-1.173.000
0
Deckung erfolgt aus § 9 II der
Deckung ist gegeben
Haushaltssatzung im Rahmen
der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit
* Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000-44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK
53320000
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
Seite: 4/10
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung
erstellt.
Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand zum 24.08.2016 weist für das Haushaltsjahr 2016 eine
Gesamtvormerkungssumme von 61.965.000 Euro auf. Bei einer Realisierungsquote in Höhe von 92 %
im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie einer Realisierungsquote in Höhe von 95% im
Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge (UMA/UMF) und unter
Berücksichtigung eines erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten für UMA/UMF in Höhe von 1.000.000
Euro bedeutet dies einen Ist-Aufwand von 58.720.000 Euro. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr
55.742.300 Euro. Es besteht demnach zzt. voraussichtlich ein Fehlbetrag in Höhe von rund 2.978.000
Euro.
1. Ausgabenentwicklung
1.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Auf den „klassischen“ HzE- Bereich entfallen 38.212.000 Euro. Dies ergäbe bei der
Realisierungsquote von 92 % einen Ist-Aufwand von 35.155.000 Euro, dem Haushaltsmittel von
33.982.300 Euro gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein möglicher Fehlbetrag von rund 1.173.000
Euro.
Die Deckung des Fehlbetrags erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 9 II der
Haushaltssatzung.
1.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge
Auf den Bereich der UMA/UMF entfallen 23.753.000 Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote in
Höhe von 95 % einen Ist-Aufwand von 22.565.000 Euro. Derzeit stehen Mittel in Höhe von 21.760.000
Euro zur Verfügung. Hieraus ergibt sich eine voraussichtlicher Fehlbedarf von rund 805.000 Euro.
Wie bereits in allen Quartalsberichten der letzten Jahre erläutert, sind die entstehenden Aufwände nur
schwer zu prognostizieren.
Insoweit wurde für das Haushaltsjahr 2016 als Basis für die Ansatzermittlung das prognostizierte
Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2015 zu Grunde gelegt.
Das gesamte Haushaltsjahr 2015 war von einem sehr dynamischen Anstieg der Fallzahlen und damit
verbundenen Aufwände geprägt.
Hierdurch bildete das prognostizierte Rechnungsergebnis 2015 nicht die tatsächliche Auftrags- und
Aufwandslage dar. Auf dieser Basis war die vorgenommene Hochrechnung/Einschätzung für das
Haushaltsjahr 2016 zu niedrig.
Vor dem Hintergrund der seit dem 01.11.2015 greifenden Gesetzgebung, die eine Verteilung der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, war
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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damit zu rechnen, dass der in 2015 vollzogene Aufbau der Fallzahlen in 2016 stagniert bzw. sich nicht
fortsetzt.
Das Absenken der Fallzahlen ist im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eingetreten, jedoch wesentlich
zurückhaltender als erwartet. Zu beobachten ist, dass die Aufwände nach jetzigem Stand im Verlaufe
des Jahres 2016 insbesondere zum Jahresende sinken, jedoch nicht in der Weise, dass der ermittelte
Haushaltsansatz 2016 auskömmlich ist.
Darüber hinaus werden aufgrund des erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten im UMA/UMF-Bereich
zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro benötigt, die im Sinne der verbesserten Transparenz
nicht mehr aus der Haushaltsposition der klassischen Hilfen zur Erziehung bezahlt, sondern in den
Bereich der Hilfen für jugendliche Flüchtlinge (SK 53390000) verlagert werden.
Für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich in Summe daher in diesem Bereich ein voraussichtlicher
Mehrbetrag von 1.805.000 Euro, der jedoch als haushalterisch ergebnisneutral anzusehen ist, da
durch die 100-prozentige Kostenerstattung vom Land Erträge in gleicher Höhe eingeplant werden.
1.3 Ertragsseite
Im Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher wurde seitens des Gesetzgebers geregelt, dass für die Jugendämter, die UMA/UMF
betreuen, nur noch ein überörtlicher Träger für die Abrechnung der entstehenden Kosten und die
Auszahlung der gesetzlich geregelten Verwaltungskostenpauschale zuständig ist. In NordrheinWestfalen ist dies der Landschaftsverband Rheinland. Bis zum Inkrafttreten des o. g. Gesetzes wurde
der überörtliche Träger in jedem Einzelfall über die entsprechende Bundesprüfstelle dem betreuenden
Jugendamt zugewiesen.
Hierdurch hatte die Stadt Aachen in der Vergangenheit mit einer Vielzahl überörtlicher Träger und
somit auch unterschiedlicher gesetzlicher Auslegungen im Kostenerstattungsbereich zu tun.
Die Liquidation der entstehenden Kosten ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Zudem können diese
immer erst im Nachgang der enstandenen Kosten erfolgen. Die Ermittlung der im Einzelfall
entstandenen Kosten ist sehr aufwendig und mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden
(z.B. Krankenhilfekosten…). Dies bedingt zum Teil einen mehrjährigen Versatz zwischen Entstehen
des Aufwandes und tatsächlicher Erstattung. Zudem kann es auch passieren, dass der überörtliche
Träger dem Grunde nach alle Kosten anerkennt, aber wegen eigener fehlender Mittel die Erstattung
erst im folgenden bzw. übernächsten Jahr leistet. Insgesamt führt dies zu erheblichen Verzögerungen,
So werden z. B. in 2016 noch Kostenanerkenntnisse aus 2014 und 2015 realisiert.
Vor dem Hintergrund der letztjährigen erheblichen Fallanstiege mussten und müssen für die
individuellen Liquidationen (je Einzelfall) erst die notwendigen Strukturen und Ressourcen geschaffen
werden. Eine pauschale Abrechnung ist systembedingt nicht möglich.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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Vor dem Hintergrund der v.g. Gesetzesänderung ist die Verwaltung mit Hochdruck und Priorität damit
beschäftigt, alle Vorgänge vor der v.g. Gesetzesänderung abzurechnen. Hintergrund ist die
gesetzliche Ausschlussfrist, wonach alle „Altfälle“ bis zum 31.12..2016 abgerechnet sein müssen.
Nach den gesetzlichen Regelungen muss von einer 100%igen Erstattung ausgegangen werden. Ob
es im Rahmen der tatsächlichen Abrechnung zu Reduzierungen kommt, kann aufgrund des
Abrechnungsrückstandes noch nicht abgeschätzt werden.
Für die Fälle, die seit dem 01.11.2015 in Aachen aufgegriffen wurden, geht FB 45 davon aus, dass
durch die Festlegung des Landschaftsverbandes Rheinland als alleiniger überörtlicher Kostenträger
die zukünftigen Abrechnungen mittelfristig reibungsloser verlaufen werden da sowohl die
Kommunikation als auch die fachlich/inhaltliche Sichtweise in konstruktiven Gesprächen erarbeitet
wurde bzw. laufend erarbeitet wird.
1.4 Verwaltungskostenpauschale
Entsprechend der Verwaltungskostenpauschale nach dem 5. AG-KJHG erhält die Stadt Aachen pro
anerkannten Fall (gezählt zum Stichtag 30.06.2016) insgesamt 3.100 Euro.
Erstmalig zum 01.09.2016 wird bei 521 Fällen die nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII zur Kostenerstattung
angemeldet und anerkannt wurden, eine fallbezogene Abschlagzahlung in Höhe von 775 Euro
gezahlt.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Gesamt (inkl. UMA und UMF)
In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.08.2016 wurden bereits 3.721 (31.08.2015: 3.630) Hilfen
zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
Es kam zu 1.023 (2015: 1.192) absoluten Zugängen und zu 1.018 (2015: 983) absoluten
Abgängen.
Zum 31.08.2016 wurden 2.703 (2015: 2.647) Hilfen zur Erziehung betreut.
Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.08.2016 weiterhin mehr Zugänge als Abgänge zu
verzeichnen. Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 56 Hilfen höher als im vergangenen
Jahr.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 und 1. Quartalsbericht 2016 dargestellt, unterscheidet die
Fachverwaltung im Fallzahlenbereich zwischen den unbegleiteten minderjährigen Ausländern und den
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Gesetzes zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher,
welches zum 01.11.2015 in Kraft trat (s. auch Anlage 1 b und 1 c). Die Fachverwaltung bezeichnet die
jungen Menschen, die vor dem 01.11.2015 gekommen sind weiterhin als unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge, während die jungen Menschen, die nach dem 01.11.2015 in Deutschland ankommen als
unbegleitete minderjährige Ausländer definiert sind.
Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.08.2016 wurden insgesamt 608 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - UMF - und 359 unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.
335 absolute Zugänge und 360 absolute Abgänge waren insgesamt zu verzeichnen.
Zum 31.08.2016 wurden 499 UMF und 108 UMA begleitet (zum 31.08.2015: 568 UMF gesamt).
Das Abgabeverfahren der Landesverteilstelle an andere Jugendämter verläuft reibungslos. Innerhalb
der 7-Tages-Frist erhält FB 45 die Mitteilung, welche NRW-Kommune für den in Aachen
erstaufgegriffenen und gemäß § 42 a SGB VIII untergebrachten jungen Ausländer zuständig ist.
Aus Kindeswohlaspekten werden unbegleitete minderjährige Ausländer bis 14 Jahren sowie Mädchen
und schwangere Mädchen unter 18 Jahren der Landesverteilstelle gemeldet mit dem Vorschlag, diese
Aachen zuzuweisen. Ebenso werden männliche unbegleitete minderjährige Ausländer ab 14 Jahren
der Landesverteilstelle mit dem Vorschlag sie Aachen zuzuweisen, gemeldet, wenn sie bedingt durch
ihren psychischen wie physischen Gesundheitszustand oder ihren Verwandtenstatus
(Familienangehörige leben bereits in Aachen) nicht verteilt werden können.
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
3.1 Familien/Familienverbünde
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 und 1. Quartalsbericht 2016 beschrieben, ist auch weiterhin
eine Fallzahlensteigerung im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung
(Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogische Familienhilfen) zu verzeichnen.
Vor dem Hintergrund des Kinderschutzaspektes werden die der Stadt Aachen zugewiesenen Familien
bzw. Familienverbünden mit Flüchtlingshintergrund pädagogisch und teils intensiv im Rahmen der
ambulanten Hilfen betreut.
Sofern diese Familien und schwangere junge Mädchen/Frauen länger als vier Wochen der Stadt
Aachen zugewiesen sind, ist eine Refinanzierung der hier entstehenden Kosten über den
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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überörtlichen Träger (Landschaftsverband Rheinland) nicht möglich. Naturgemäß werden die Familien
erst nach einigen Monaten anderweitiger Begleitung/Betreuung dem FB 45/300 gemeldet.
Zzt. geht FB 45 von einer Fallzahl von ca. 70 bis 80 betreuten Familien aus.
3.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge
Die psychisch starke Belastung vieler unbegleiteter minderjähriger Ausländer/Flüchtlinge
(Posttraumatische Belastungsstörungen) wird bei längerer Verweildauer in Deutschland/Aachen
deutlich und das Erfordernis der adäquaten Behandlung/Betreuung ist eine der wesentlichen
Aufgaben der ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen in und um Aachen.
Dieser Umstand macht zunehmend auch eine weitere Begleitung der jungen Menschen über ihre
Volljährigkeit hinaus erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kosten werden entsprechend der
gesetzlichen Regelungen und in Absprache mit dem Landschaftsverband Rheinland von diesem
getragen.
Über die Stadtgrenzen hinaus genießt Aachen bedingt durch die fachlich/inhaltlich hochwertige
professionelle Begleitung einen guten Ruf.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Die Stadt Aachen gehört nach wie vor zu den sogenannten "abgebenden" Kommunen in NRW.
Gemessen an dem vom Ministerium vorgegebenen Verteilerschlüssel für unbegleitete minderjährige
Ausländer (Stand 01.09.2016 - 1:1.335 Einwohner) ist Aachen weit davon entfernt, Zuweisungen
anderer Kommunen zu erhalten. Dennoch erhält FB 45 Zuweisungen; diese geschehen - wie oben
beschrieben - im Rahmen von Familienzusammenführungen oder auf eigenen Vorschlag (bei Kindern
unter 14 Jahren, personenbezogenen Gründen und Mädchen).
Im Aufbau von neuen Angeboten hat sich FB 45 bedingt durch die Gesetzgebung (Schaffung von
adäquaten Angeboten gemäß § 42 a SGB VIII) eher zurückgehalten. Vor dem Hintergrund der
abnehmenden Erstaufnahmefälle und der zeitgleichen reibungslosen Abgabe über die
Landesverteilstelle an andere Kommunen wurden initiierte stationäre Angebote bereits der
Bedarfslage angepasst.
In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.
5. Resümee
Die weiter zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und die damit verbundene
professionelle Unterstützung für den oben genannten Personenkreis wird in den kommenden Jahren
im Sinne des Kinderschutzes und der erforderlichen Integration der Menschen die Jugendhilfe
nachhaltig fordern.
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das
aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf für 2016 entsprechend der oben
beschriebenen Finanzplanung besteht
Anlagen:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - I. Quartal 2016
Anlage 3
Entwicklung der monatlichen Vormerkungen
Vorlage FB 45/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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