Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168970.pdf
Größe
9,8 MB
Erstellt
02.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0545/WP17
öffentlich
35035-2016
02.09.2016
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Kurbrunnenstraße/Bachstraße- zwischen Kurbrunnenstraße,
Bachstraße und der Bahntrasse Aachen-Köln
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.09.2016
06.10.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
–
Gesamtentwicklung der Bauflächenpotentiale –
–
Berücksichtigung und Ersatz der Stell- und Parkplatzflächen
–
Einbeziehung der überregionalen Bahnverkehrsentwicklung –
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- für den Planbereich zwischen
Kurbrunnenstr., Bachstr. und der Bahntrasse Aachen-Köln im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
–
Gesamtentwicklung der Bauflächenpotentiale-
–
Berücksichtigung und Ersatz der Stell- und Parkplatzflächen
–
Einbeziehung der überregionalen Bahnverkehrsentwicklung-
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- für den Planbereich zwischen
Kurbrunnenstr., Bachstr. und der Bahntrasse Aachen-Köln im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0545/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet liegt zwischen der Kurbrunnenstraße, der Bahntrasse Aachen-Köln und dem
Schulgebäude der Amos Comenius Schule, einem privaten Gymnasium. Das Umfeld und das
Plangebiet selbst werden vornehmlich durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Im
Geltungsbereich liegt eine Boulderhalle, das Dialysezentrum Aachen, eine
Immobilienverwaltungsgesellschaft, die Verlagsverwaltung einer Fachzeitschrift, ein
Werksverkauf für Herrenmode sowie die öffentliche Parkplatzfläche der Stadt Aachen. Umgeben
wird das Plangebiet von dem brachliegenden Gelände des ehemaligen
Businstandsetzungswerkes der Deutschen Bahn und einem metallverarbeitenden Betrieb. Auf
der Westseite der Kurbrunnenstraße befindet sich die Reha-Klinik “An der Rosenquelle“ und dem
anschließenden Kurpark. Wohnnutzungen sind nur untergeordnet an der Kurbrunnenstraße
vorhanden. Das Burtscheider Bahnviadukt aus dem Jahre 1838 – 1840 dominiert -mit einer Höhe
von 16 m und einer Länge von 251 m- den Gesamtraum. Das Viadukt steht wegen seinem
Zeugnis über dem Ursprung der Aachener Bahngeschichte und seiner Originalsubstanz unter
Denkmalschutz. Derzeit ist das Bahnviadukt von der Westseite weitgehend freigestellt.
Anlass der Planung
Anlass der Planung sind Hochbauplanungen des Grundstückseigentümers der Parzelle 1657,
Kurbrunnenstraße 22. Diese Planungen sehen eine Schließung der u-förmigen
Bestandsbebauung vor. In einem ersten Bauabschnitt ist ein l-förmiger Baukörper geplant, der
die Baulücke an der Bachstraße schließen und parallel zur Bahnlinie in 5-geschossiger
Riegelbauweise entstehen soll. Grundstück und Planungskubatur entsprechen hier grundsätzlich
den
Einfügungskriterien des § 34 BauGB. In einem zweiten Bauabschnitt soll ein rund 10-
geschossiges Hochhaus an der Bahnunterführung der Kurbrunnenstraße zur Normaluhr
entstehen. Aufgrund der beabsichtigten Höhengestaltung besteht für dieses Gebäude ein
Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Eine Genehmigung nach Maßgabe des § 34
BauGB ist ausgeschlossen. In die Planüberlegungen soll auch der Bereich des städtischen
Parkplatzes einbezogen werden. Diese Freifläche stellt grundsätzlich ebenfalls ein
Bebauungspotential dar und sollte zur Klärung möglicher Einflussfaktoren in die städtebauliche
Gesamtkonzeption einbezogen werden.
Ziel und Zweck der Planung
In jüngster Zeit wurden sowohl die Reha-Klinik auf der Südwestseite sowie einige
Bestandsgebäude auf der Nordostseite der Bahnlinie und das Burtscheider Viadukt selbst
aufwendig saniert. Diese Aufwertungstendenzen werden seitens der Stadt Aachen begrüßt. Eine
Ausdehnung der Aufwertungstendenzen auf die Hofsituation, Kurbrunnenstraße 18 -22 und die
Fläche der Parkpalette wird für sinnvoll erachtet. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass
sowohl der Entfall der privaten Stell- und öffentlichen Parkplätze ersetzt und zusätzlich der
Neubedarf gedeckt werden muss. Die besondere städtebauliche Situation, die zu
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Ausdruck vom: 10.03.2017
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berücksichtigenden überregionalen und örtlichen verkehrlichen Aspekte sowie die Notwendigkeit
einer koordinierten städtebaulichen Planung erfordern jedoch eine vertiefte Prüfung, eine breite
Öffentlichkeitsbeteiligung und eine nachvollziehbare Abwägung. Insofern ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans notwendig, da durch die Genehmigung eines Einzelvorhabens –ohne
Berücksichtigung des Gesamtkontextes – eine Insellösung zu befürchten ist, die einer
ausgewogenen städtebaulichen Gesamtlösung möglicherweise entgegenstehen könnte.
Seit Jahren wird der Bau eines dritten Bahngleises zwischen Aachen und Düren von der Politik in
der Region Aachen gefordert. Die zwei bestehenden Bahngleise der DB-Trasse Köln – Aachen
sind ausgelastet und behindern u.a. eine mögliche Entwicklung des angedachten bedeutenden
Logistikstandortes in der Region Aachen, Düren, Heinsberg. Planungsziel ist es, einen
Umschlagplatz in der Region für Waren aller Art vorzusehen, an dem die Güter per Bahn von den
großen Seehäfen in Belgien und Holland in die Region transportiert und auf andere
Verkehrsmittel umgeschlagen werden sollen. Nicht nur der Schienengüterverkehr sondern auch
der Schienenpersonenverkehr ist von der Überlastung betroffen. Unabhängig von einer
kompletten dreigleisigen Realisierung fordern Experten über den Zeitraum 2025 hinaus ein
Maßnahmenbündel zur Ertüchtigung der Trasse Aachen-Köln. Als eine von vier Maßnahmen wird
ein dreigleisiges Burtscheider Viadukt benannt. Insoweit ist die Schienenverkehrsentwicklung in
der Region konkret von einer Verbreiterung des Burtscheider Viaduktes abhängig.
Das geplante Bauvorhaben, Kurbrunnenstraße 22 rückt bis auf eine schmale Abstandsfläche an
das heutige Viadukt heran und würde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Gleisausbau zu
dieser Seite behindern oder gar unmöglich
machen. Da die Bestandsbebauung im
Norden des Viaduktes bereits bis unmittelbar an das Viadukt heranreicht ist eine
Südverbreiterung alternativlos. Städtebauliches Ziel ist es, sowohl die Erweiterung des
Burtscheider Viaduktes zu ermöglichen als auch in angepasster Art und Weise die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Potentialflächen entlang der
Kurbrunnenstraße zu sichern.
Planungsziele (Kurzfassung)
-
Gesamtentwicklung der Bauflächenpotentiale (städtebauliches Konzept/Vorhabenbezogener
Bebauungsplan/Herstellung)
-
Berücksichtigung und Ersatz der Stell- und Parkplatzflächen
-
Einbeziehung der überregionalen Bahnverkehrsentwicklung (drittes Gleis auf dem Burtscheider
Viadukt)
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen. Durch den
Aufstellungsbeschluss können die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung angewendet
werden, um ein Zeitfenster für die Aufstellung eines Bebauungsplans sicherzustellen. Anderseits
ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde.
Vorlage FB 61/0545/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
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