Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169688.pdf
Größe
732 kB
Erstellt
15.09.16, 12:00
Aktualisiert
07.06.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Wohnen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0269/WP17
öffentlich
15.09.2016
FB 23/01
Runder Tisch der Aachener Wohnungsbauakteure
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.10.2016
25.10.2016
PLA
WLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den
begonnenen Dialog als „Runden Tisch der Aachener Wohnungsmarktakteure“ fortzuführen.
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, den begonnenen Dialog als „Runden Tisch der Aachener Wohnungsmarktakteure“
fortzuführen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Fortgeschriebe-
Folgekos-
Folgekos-
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz
20xx ff.
ner Ansatz
ten (alt)
ten (neu)
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/6
20xx
Ertrag
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Ein erster Entwurf dieser Vorlage wurde in der Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses vom 30.08.2016 diskutiert. Abschließend nahm der Ausschuss den Bericht
der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage der im
Ausschuss vorgeschlagenen Anregungen, den Sachverhalt weiter zu bearbeiten und
Lösungsvorschläge/Stellungnahmen zu unterbreiten.
Ausgangslage:
Der deutsche Wohnungsmarkt ist angespannt. Nach einer Schätzung des deutschen Mieterbundes
besteht ein zusätzlicher Bedarf von ca. 2,5 Mio. Wohnungen. In 2016 werden schätzungsweise
320.000 Wohneinheiten gebaut (siehe hierzu Presseartikel in der Anlage). Bund, Länder und
Kommunen haben in jüngster Vergangenheit gesetzliche Voraussetzungen geändert,
Förderungsbestimmungen angepasst und günstige Rahmenbedingungen geschaffen.
Die Stadt Aachen wächst und wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das in dem Jahr 2014
vorgelegte aktualisierte Gutachten zur „Aachen -Strategie –Wohnen“ formuliert in diesem
Zusammenhang allein bis 2020 einen Neubaubedarf im Bereich der Mehrfamilienhäuser von ca. 2.600
Wohneinheiten. Einen besonderen Schwerpunkt sieht der Gutachter im Bereich des öffentlich
geförderten/bezahlbaren Wohnungsbaus. Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen entstehen nach
einer Prgnose der NRW-Bank darüber hinausgehende weitere Bedarfe von ca. 2.500 Wohneinheiten.
Für den Aachener Wohnungsmarkt stellt die beschriebene Bedarfssituation eine Herausforderung,
aber auch eine große Chance dar. In der praktischen Durchführung von Projekten im
Wohnungsneubau ergibt sich oft eine Vielzahl von Problemstellungen.
Vor diesem Hintergrund organisierte das Dezernat „Wohnen, Soziales und Wirtschaftsförderung“ am
21.06.2016 einen „Runden Tisch der Aachener Wohnungsbauakteure“. Ziel des Gespräches war es,
die jeweiligen Standpunkte auszutauschen, Sichtweisen darzustellen und gesetzliche
Handlungsvorgaben zu erläutern. Sowohl von Seiten der Investoren / Projektentwickler als auch
seitens der Verwaltung bestand der Wunsch, mögliche Hürden für Wohnungsbauprojekte gemeinsam
zu erkennen und soweit wie möglich abbauen zu können, mit dem Ziel, zusätzliche Baumaßnahmen
zu generieren.
Im Laufe des Gespräches wurden insbesondere folgende Themenbereiche diskutiert:
Aktuelle Verfügbarkeit bebaubarer Flächen
Weitere Suche nach vermarktbaren Flächen
Baulandbeschluss und Quotenbeschluss
Dichte und Geschossigkeit in laufenden Bebauungsplanverfahren
Zeitliche Umsetzung der Bebauungsplanverfahren
Ausweisung der erforderlichen Stellplätze
Städtebauliche Verträge – Anforderung bei Investorenwechsel
Höhe des Förderkontingentes der Stadt Aachen
Etablierung von Projekten für neue Wohnformen im Bereich des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 3/6
Modernisierungsbescheinigung in Sanierungsgebieten
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Ergebnis der geführten Diskussionen bestand in einigen Punkten weiterer Klärungsbedarf. Die
Verwaltung hat die angesprochenen Sachverhalte geprüft und nimmt wie folgt Stellung:
1.
Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch
Seitens der Investoren wurde angeregt, mit Blick auf die bestehende Wohnungsknappheit, bei
den rechtlichen Anforderungen mögliche Spielräume zu nutzen. Die Verwaltung führte hierzu
bereits in der Veranstaltung aus, dass Entscheidungsspielräume im Geltungsbereich des § 34
häufig deutlich überschätzt werden.
Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit in den konkreten Verfahren rechtliche
Rahmenbedingungen offen kommuniziert und Entscheidungen transparent gemacht. Dieser
offene Dialog soll, mit dem Ziel klarer verbindlicher Entscheidungen, weitergeführt und wo
notwendig intensiviert werden.
2.
Suche nach vermarktbaren Flächen / Baulandbeschluss
Von verschiedenen Investoren wurde der Baulandbeschluss kritisiert. Die Regelung sei
kompliziert und Grundstückseigentümern schwer zu vermitteln. Die Verwaltung erklärte, dass
aus Sicht der Kommune der Baulandbeschluss ein wichtiges bodenpolitisches Instrument
darstelle. Es wurde jedoch eingeräumt, dass die aktuelle Fassung des Baulandbeschlusses für
den Laien teilweise schwer verständlich und vermittelbar sei.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine redaktionelle Anpassung des Baulandbeschlusses
geprüft.
Inhaltlich sind die Regelungen des Baulandbeschlusses richtig und sollten daher nicht verändert
werden. Die Erläuterungen des Beschlusses sind aus Sicht der Verwaltung jedoch schwer
verständlich. Die Verwaltung wird daher in den bestehenden Informationsmaterialien für
Bauherren und Projektentwickler entsprechende Erläuterungen aufnehmen und hier auch das
Zusammenspiel zwischen Quotenbeschluss und Baulandbeschluss verdeutlichen.
3.
Dichte und Geschossigkeit in laufenden Bebauungsplanverfahren
Die Investoren appellierten an Politik und Verwaltung, bestehende Bebauungsplanverfahren mit
einer mehrgeschossigeren und dichteren Bebauung auszuweisen.
Bedingt durch die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen überprüft die Verwaltung bereits seit
Mitte 2015 alle Wohnbauflächen in laufenden Bebauungsplanverfahren bzgl. Dichte,
Geschossigkeit und Umsetzbarkeit von gefördertem Wohnungsbau. Diese Prüfung ist bislang
noch nicht abgeschlossen. Sie umfasst auch den Aspekt der Genehmigungsfähigkeit vor
Rechtskraft des jeweiligen Bebauungsplanes.
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 4/6
4.
Ausweisung erforderliche Stellplätze
Das Thema Stellplätze wurde sehr lebhaft diskutiert. Auf Seiten der Investoren bestand
Einigkeit in der Einschätzung, dass der aktuelle Stellplatzschlüssel nicht mehr zeitgemäß sei
und einer Reform bedürfe, da er Wohnungsbau konkret verhindere. Wohnbauland werde durch
die nachzuweisenden Stellplätze zweckentfremdet, die geforderte Zahl an Stellplätzen würde in
vielen Fällen tatsächlich nicht benötigt. Es wurde vorgeschlagen, dass das Maß der zu
errichtenden bzw. abzulösenden Stellplätze sich konkret am Bedarf des Vorhabens orientieren
solle.
Der Landesgesetzgeber beabsichtigt die rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich noch im
Laufe dieses Jahres zu ändern. Sobald die neuen Vorschriften vorliegen, wird die Verwaltung
die auf dieser Rechtsgrundlage basierende Stellplatzsatzung überprüfen und mit der Politik die
sich ergebenden Änderungsbedarfe diskutieren.
5.
Höhe des Förderkontingentes für die Stadt Aachen
Von Seiten der Investoren wurde angeregt, sicherzustellen, dass die von der Politik und
Verwaltung geforderte Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (Quotenbeschluss) in
jedem Fall durch das Förderkontingent des Landes abgedeckt sei. In der Vergangenheit sei
zumindest teilweise der Eindruck entstanden, dass das für die Stadt Aachen eingeräumte
Förderkontingent bereits so gut wie ausgeschöpft sei und Projekte im Bereich des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus sich dadurch zeitlich verzögern könnten.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt zum Anlass genommen, die Thematik noch einmal zu
prüfen. In der Vergangenheit gab es in der Stadt Aachen keinen Fall, bei dem eine Förderung
aufgrund eines ausgeschöpften Kontingentes versagt wurde. Alle bewilligungsreifen Vorgänge
wurden auch bewilligt. In den letzten Jahren konnten vielmehr über die Kontingentzuteilung
hinausgehende zusätzliche Fördergelder eingeworben werden.
Auch für die Zukunft hat die Verwaltung das Ziel, alle bewilligungsreifen Projekte zu
ermöglichen. Aus diesem Grund werden weitere Gespräche mit der StädteRegion und dem
Land geführt.
Zusätzlich wurde seitens der Investoren angeregt, neben dem öffentlichen Wohnungsbau eine
weitere Kategorie des preisgedämpften Wohnungsbaus für Aachen einzuführen. Hier könnte
mit Blick auf den Mietspiegel ein Mietpreisniveau festgelegt werden, die Projekte würden dann
frei finanziert und unterlägen nicht den Bestimmungen des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus. Es wurde angeregt, in städtebaulichen Verträgen zukünftig zusätzlich, neben
der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, eine Quote für den preisgedämpften
Wohnungsbau zu vereinbaren. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag prüfen und hierzu zeitnah
berichten.
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 5/6
Fortführung des „Runden Tischs“
In der Veranstaltung am 21.06.2016 erklärten die Investoren übereinstimmend, dass sie sich die
Verwaltung stärker als bisher in der Rolle des Beraters wünschen. Sie betonten, dass die aktuelle
Situation gut sei und kein unmittelbarer Anlass bestehe sich zu beklagen. Die neue Dialogkultur der
Verwaltung wurde ausdrücklich gelobt. Es wurde vereinbart, den begonnen Dialog fortzuführen, eine
weitere Gesprächsrunde wurde für Ende 2016 / Anfang 2017 vereinbart.
Die Verwaltung schlägt vor, die kommenden Gesprächsrunden zu einem „Runden Tisch der Aachener
Wohnungsmarktakteure“ zu erweitern. Neben dem bisherigen Teilnehmerkreis sollen auch Vertreter
der Politik, des Mieterschutzvereins und Interessenvertreter der Hauseigentümer eingeladen werden.
Anlagen:
Artikel Frankfurter Allgemeine vom 29.05.2016 „Wohnen – zu teuer für die Masse“
Artikel Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2016 „Die Mitte fehlt“
Vorlage FB 23/0269/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 6/6