Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169617.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0193/WP17
öffentlich
13.09.2016
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht der
Verwaltung
Beratungsfolge:
TOP: 10
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 50/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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Erläuterungen:
1. Lage
Seit Februar 2016 sinken die Fallzahlen. Dies ist darin begründet, dass Zuweisungen seit Februar
2016 nur noch im Rahmen von Familienzusammenführungen erfolgen und
die gewöhnliche
Fluktuation (freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, Aus- und Wegzüge) Auswirkungen auf die
Fallzahlen hat. Stand 31.08.2016 waren im Stadtgebiet Aachen 2.354 Flüchtlinge untergebracht.
Die aktuelle Mitteilung der Bezirksregierung vom 01.09.2016 weist eine Erfüllungsquote von 122,01 %
aus. Dies entspricht einer Übererfüllung von 580 Menschen, so dass weiterhin keine unmittelbare
Aufnahmeverpflichtung besteht.
2. Prognose
Bis Ende 2016
Bei der Bedarfsplanung wird die von der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe festgelegte
sogenannte „mittlere“ Prognose mit einem Zugang von 170 Menschen pro Monat zugrunde gelegt.
Innenminister Jäger hat diese Zahl durch seine letzte Prognose untermauert. Derzeit wird aufgrund
der Übererfüllung der Quote mit Zuweisungen nicht vor Dezember 2016 gerechnet.
Ab 2017
Sowohl für die Haushaltsplanung als auch für die weitere Bedarfsplanung war eine Arbeitsgrundlage
zu bestimmen. Analog der Prognose für 2016 wurde für die Planung 2017 zunächst eine Prognose
von 75 Zuweisungen monatlich festgelegt.
Bereits jetzt bekannte Veränderungen fließen in die
Planung ein. So wird die Landeseinrichtung (1000 Plätze) zum 31.01.2017 aufgegeben. Diese 1000
Plätze werden derzeit 1:1 auf die Auslastungsquote der Stadt Aachen angerechnet. Nach Aufgabe der
Landeseinrichtung wird die Anrechnung dieser 1000 Plätze abgeschmolzen (je 20% von Februar bis
Juni 2017). Die Prognose ist daher für den Zeitraum Februar bis Juni 2017 von 75 auf 275 zu
erhöhen.
3. Bedarfsdeckung
2016
Im FB 50 wird regelmäßig eine Bedarfsplanung vorgenommen. Die tatsächlich vorhandenen Plätze
werden
dem
aktuellen
Fallzahlenbestand
zuzüglich
der
zu
erwartenden
Aufnahmen
gegenübergestellt. Bei der Anzahl der Plätze werden aktuelle Vertragsstände sowie neue, bereits
entschiedene Objekte berücksichtigt. Ende Juli 2016 bestand ein Leerstand von rund 400 Plätzen.
Bis zum Jahresende stehen voraussichtlich bedarfsdeckend Plätze zur Verfügung
Zu berücksichtigen ist, dass Vertragsverhandlungen beispielsweise mit der
Bundeswehr (Körner
Kaserne, 200 Plätze in zwei Stubenhäusern) bezüglich einer Verlängerung laufen. Für den Fall, dass
es hier zu einer Vertragsverlängerung über den 31.12.2016 hinaus kommt, würde sich ein
entsprechend höherer Leerstand ergeben. Darüber hinaus stehen so genannte Rückfalloptionen aus
der Turnhalle Körner Kaserne (ca. 100 Plätze, Verfügbarkeit bis 2020), dem Spielcasino (ca. 200
Plätze, Verfügbarkeit bis mindestens Mai 2017) sowie aus weiteren 300 Plätzen aus vorgehaltenen
Vorlage FB 50/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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Turnhallen, die innerhalb von vier Wochen für die Nutzung hergerichtet werden können, zur
Verfügung. Bei allen Rückfalloptionen handelt es sich ausschließlich um Hallenplätze.
Ab 2017
Bei Eintreten der vorgenannten Prognose für 2017 (75 Menschen im Monat ab Januar zuzüglich
weitere 200 monatliche rechnerische Aufnahmen ab Februar durch Wegfall der bislang
angerechneten Landesplätze) werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2017 erneut Plätze fehlen. Wie
sich die Aufgabe der Landesplätze tatsächlich auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht
abgesehen werden.
4. Weitere Vorgehensweise
In der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe wurde diskutiert, ob und - wenn ja - in welcher
Größenordnung weitere Kapazitäten geschaffen werden.
Abzuwägen war hierbei, dass akut kein Bedarf vorliegt und zudem unklar ist, ob die bis Ende 2016
noch geschaffenen Plätze überhaupt belegt werden. Mit Blick hierauf erscheint es schwer vertretbar,
finanzielle Mittel zur Schaffung weiterer Kapazitäten zu binden. Demgegenüber steht die Tatsache,
dass die Erweiterung vorhandener Kapazitäten regelmäßig einen langen Vorlauf hat.
Das folgende Ergebnis der Abwägung wurde zwischenzeitlich vom Verwaltungsvorstand bestätigt:
Bis zum Erreichen eines definierten Interventionszeitpunktes (Leerstand geringer als 200 Plätze
und/oder Anstieg der Zuweisungen) erfolgt die Schaffung von Wohnraum lediglich durch die
weitere Anmietung geeigneter Wohnungen (geschätzt monatlich 30 Plätze)
weitere Begleitung der bereits angebotenen Objekte im Rahmen der Richtlinie Flüchtlinge (180 bis
200 Plätze in 66 Wohneinheiten).
Es erfolgen vorerst keine weiteren Anstrengungen zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften:
keine bauliche Herrichtung des städtischen Schulgebäudes Kronenberg (rd. 740.000 € für 150
Plätze, Herrichtungszeit rd. 4-6 Monate ohne Ausschreibungen). Das Objekt wird jedoch für zunächst
ein Jahr vorgehalten.
keine bauliche Herrichtung der städtischen Schulgebäude Barbarastr. (rd. 104.000 € für 50 Plätze,
Herrichtungszeit rd. 3 Monate ohne Ausschreibungen). Das Objekt wird jedoch für zunächst en Jahr
vorgehalten.
keine bauliche Herrichtung des vom BLB angemieteten Objektes Nizzaallee 34. Das Herrichten des
Objektes für 50 Plätze würde voraussichtlich unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. In
Würdigung der eingangs geschilderten Lage und Prognose sowie dieses Kostenfaktors wird von der
Herrichtung Abstand genommen. Von dem bereits für fünf Jahre abgeschlossenen Mietvertrag wird
zurückgetreten, da andernfalls monatliche Nebenkosten anfallen.
Vorlage FB 50/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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keine Ankäufe bzw. Anmietungen von Gewerbeflächen
Es erfolgen zunächst keine Anstrengungen zur Verlängerung der im Januar bzw. Februar
auslaufenden Verträge für insgesamt 160 Plätze in befristet zur Verfügung stehendenden
Wohnimmobilien.
Die Option, die bestehende Landeseinrichtung am Westbahnhof im Bedarfsfall zumindest
interimsweise ganz oder teilweise zu übernehmen, wird geprüft.
5. Betreuung der Einrichtungen
Das städtische Personal reicht weiterhin nicht aus, um den Betreuungserfordernissen insbesondere in
den Gemeinschaftsunterkünften gerecht zu werden. Das DRK wurde mit der Betreuung der Objekte
Franzstr, Kalverbenden, Turpinstr., Werkstr. (ehem. Schweizer Hof) und Roermonder Str. beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt einerseits zur Abdeckung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Rund-umdie-Uhr-Betreuung (je nach Vorgabe eine oder mehrere Personen mit oder ohne Bescheinigung nach
§ 34 a Gewerbeordnung). Andererseits unterstützen die Mitarbeiter des DRK die lediglich im
werktäglichen Tagesdienst tätigen städtischen Kollegen in den Abend- und Nachtstunden sowie an
Wochenenden in der Einhaltung der Hygienestandards (gemeinschaftlich zu nutzende Küchen,
Duschen und Toiletten). In den Einrichtungen Beginenstr., Kornelimünsterweg (Dr. Leo Löwenstein
Kaserne) und Lintertstr. (Körner Kaserne) ist neben dem städtischen Personal ein Sicherheitsdienst
zur Abdeckung der bauordnungsrechtlich geforderten Rund-um-die-Uhr–Betreuung eingesetzt. Bis
Ende des Jahres 2016 sind weitere Interimsverträge abzuschließen. Die Betreuungsleistungen ab
dem 01.01.2017 werden europaweit ausgeschrieben.
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