Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169556.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0144/WP17-1
öffentlich
FB 11/510
13.09.2016
Frau Winkler
Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW",
Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den
Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements
in der Flüchtlingshilfe
hier: Einrichtung von einer Stelle für die "Koordination Ehrenamt
in der Flüchtlingshilfe"
Ergänzende Ausführungen
Beratungsfolge:
TOP: 9
Datum
Gremium
Kompetenz
27.09.2016
29.09.2016
PVA
SGA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und vorbehaltlich einer Empfehlung durch den Ausschuss für
Soziales, Integration und Demographie empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von
einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ für die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe im
„Kommunalen Integrationszentrum“ des Fachbereiches Soziales und Integration, auszuweisen nach
EG 9 TVöD/A10 LBesO A. Die Stelle wird in den Jahren 2016/2017 gefördert durch das Förderprojekt
„KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und
zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“. Die Stelle ist mit einem kwVermerk zu versehen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die befristete
Einrichtung der Stelle im Rahmen der Förderung „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der
Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements
in der Flüchtlingshilfe“ zu empfehlen.
Pro. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 11/0144/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebe-
Ansatz
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz
2017/2018 (lt.
ner Ansatz
kosten
kosten
2016
HH-Plan 2016)
2017/2018
(alt)
(neu)
Ertrag
0,00 €
12.500,00 €
0,00 €
50.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
15.000,00 €
0,00 €
59.800,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-2.500,00 €
-9.800,00 €
Entsprechend der Förderrichtlinien erfolgt eine pauschale Erstattung in Höhe von 50.000 EUR jährlich
für eine Vollzeitstelle, ermittelt nach den Kriterien des FlüAG.
Ausgehend von einem Entgelt nach EG 9 TVöD in Höhe von jährlich 59.800 EUR je VZÄ (KGSt-Wert
2015/2016) und einer pauschalen Entlastung in Höhe von 50.000 EUR aus Fördermitteln entstehen
für 2017 Personalmehrkosten von 9.800 EUR.
Für 2016 entstehen anteilige Personalkosten bei einer angenommenen Besetzung ab 01.10.2016 in
Höhe von:
3/12 von 59.800 EUR = 14.950 EUR, aufgerundet
15.000 EUR
./. Förderung 3/12 von 50.000 EUR =
12.500 EUR
Personalmehrkosten 2016
2.500 EUR
Für 2016 erfolgt die restliche Deckung der Personalmehrkosten in Höhe von 2.500 EUR aus den für
die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln aus dem
Personalkostenverbund.
Ausnahmsweise werden die in 2017 ungedeckten Personalmehrkosten in Höhe von 9.800 EUR
einmalig aus dem Personalkostenverbund getragen, da eine Deckung über den Fachbereich nicht
angeboten werden kann.
Die Personalkosten für die geförderte Stelle „Koordination Ehrenamt“ werden über ein 4er PSPElement des FB 50 abgebildet.
Die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes sind von der Förderung nicht erfasst, sondern gehen
zu Lasten der Stadt Aachen. Diese betragen nach KGSt einmalig 9.700 EUR.
Vorlage FB 11/0144/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches
Landesprogramm zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der
Flüchtlingshilfe auf. U.a. unterstützt das Land das bürgerschaftliche Engagement in der
Flüchtlingshilfe und trägt durch die Möglichkeit einer besseren Koordinierung unterschiedlicher
Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe
bei. Das Programm besteht aus einem dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen
bereits bewilligten Sachkostenbudget zur Förderung von Maßnahmen des Ehrenamtes in der
Flüchtlingshilfe und aus der 80%igen Förderung einer Personalstelle. Die zusätzlichen Mittel für
Personal in Höhe von 50.000 EUR jährlich für die Stadt Aachen sind für die Verbesserung oder den
Neuaufbau von Koordinierungsstrukturen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch
entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und freien
Trägern aus der Ehrenamtsarbeit vorgesehen. Die Aufgaben ergänzen das grundsätzliche Portfolio
eines Kommunalen Integrationszentrums. Hierunter fallen z.B. die Implementierung von Angeboten für
erwachsene Flüchtlinge, die Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich bereits jetzt schon
um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern, und die Verbesserung von Strukturen und der Aufbau und
die Nutzung von Synergieeffekten in der Stadt.
Nach Auskunft des Fachbereiches „Soziales und Integration“, Abteilung FB 50/400, haben sich in den
letzten Monaten über 2.000 Bürger der Stadt Aachen bereit erklärt, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe
tätig zu werden. Durch unterschiedliche Akzente, z.B. Koordinierung der Einsätze ehrenamtlich
Tätiger in den Flüchtlingsunterkünften oder im Quartiersmanagement gelingt es zwar, das
ehrenamtliche Engagement innerhalb des sozialen Umfeldes (Stadtteil/Objekt) zu unterstützen. Es
ergeben sich aber in der Folge variierende übergreifende Vernetzungsnotwendigkeiten,
unterschiedlich zu berücksichtigende Akteure und unterschiedliche Qualifizierungen im Bereich der
Flüchtlingshilfe, die eine Intensivierung der Koordinationstätigkeiten des Kommunalen
Integrationszentrums bedingen und den verstärkten Austausch innerhalb des Netzwerkes des
Kommunalen Integrationszentrums erfordern. Es sind daher weitere Strukturen zu schaffen, welche
die erforderliche gesamtstädtische Koordinierung und Steuerung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe
gewährleisten. Das Land baut in dieser Hinsicht auf die bewährten Strukturen der Kommunalen
Integrationszentren zur Förderung der Begegnung, des Austausches und der Verständigung von
Einheimischen und Flüchtlingen als wesentliche Voraussetzungen für ein wirksames Zusammenleben.
Die Richtlinien zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren wurden entsprechend angepasst.
Bereits vorhandene Strukturen zur Betreuung des Ehrenamtes (im Fachbereich Verwaltungsleitung FB 01 und im Fachbereich Soziales und Integration – FB 50) können aufgrund ihrer Auslastung die
nötige gesamtstädtische Koordination, Vernetzung und Qualifizierung speziell für die Flüchtlingshilfe
aus folgenden Gründen nicht gewährleisten:
a) Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Fachbereich Verwaltungsleitung (FB
01):
Die Aufgabe der Betreuung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements ist seit 2008
bei FB 01 verortet. Die hier angesiedelten Aufgaben zum Thema „Ehrenamt“ sind allgemein und
Vorlage FB 11/0144/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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gesamtstädtisch bzw. ohne themenbezogene Spezialisierung ausgerichtet. Zusätzlich befasst sich der
Bereich mit der Durchführung der Veranstaltungen „Ehrenwert“, „Frühjahrsputz“ und „Vergabe des
Ehrenamtspreises“. Die Konzeption der Aufgabenwahrnehmung erfolgte nicht auf Basis wachsender
Herausforderungen zur verbesserten Integration schutzsuchender Menschen. Die mit der
Flüchtlingsbetreuung gewachsenen ehrenamtlichen Tätigkeiten sind daher konzentriert und
spezialisiert innerhalb des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50) wahrzunehmen.
b) Koordination der Einsätze ehrenamtlich Tätiger in Übergangsheimen im Fachbereich Soziales und
Integration (FB 50/010):
Die im Zuge der Flüchtlingsbetreuung erforderliche Koordination der in den Übergangsheimen tätigen
Ehrenamtlichen hat operativen Charakter. Es geht in erster Linie um die Einsatzplanung engagierter
Bürgerinnen und Bürger, die in der Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge vor Ort in den
Übergangsheimen und zunehmend auch in Wohnungen tätig sind. Darüber hinaus erfolgt die
Betreuung der Ehrenamtlichen aus unmittelbaren Bedarfen und Anlassen heraus.
Die Aufgaben werden derzeit im Rahmen eines bis zum 31.12.2016 befristeten Einsatzes von
städtischem Personal wahrgenommen.
Das Förderprojekt „KOMM-AN NRW – Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in
den Kommunen“ geht über die unter a) und b) dargestellte Betreuung der ehrenamtlich Tätigen
deutlich hinaus. Der Schwerpunkt liegt in der übergeordneten, strategischen Koordination von
Aufgaben, der Unterstützung und der Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger und Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie im Ausbau der Kooperation mit Trägern,
anderen Behörden und bestehenden Netzwerken.
Die Entwicklung zeigt, dass die Bereitschaft, sich in der Flüchtlingshilfe aktiv einzubringen, allmählich
sinkt. Es gehört daher auch zu den Aufgaben, das bürgerschaftliche Engagement aufrecht zu erhalten
und die Bürgerinnen und Bürger für die Arbeit in der Flüchtlingshilfe zu begeistern. Die im Ehrenamt
geleistete Arbeitskraft übersteigt den Einsatz städtischen Personals für die Betreuung und die
Koordination der Ehrenamtler um ein Vielfaches.
Die Anbindung an das Kommunale Integrationszentrum wird als Fördervoraussetzung vorgegeben.
Hintergrund ist, dass die Kommunalen Integrationszentren ursprünglich nicht mit den Aufgaben der
Koordinierung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe befasst waren. Um sich innerhalb der
Kommunalen Integrationszentren nunmehr auch verstärkt der Integration der Flüchtlinge widmen zu
können, hat das Land NRW die für die Kommunalen Integrationszentren gültigen Förderrichtlinien
entsprechend erweitert. Erst aufgrund dieser Erweiterung kann das bei den Kommunalen
Integrationszentren angesiedelte Projekt „KOMM-AN NRW“ aufgelegt werden.
Ein Angliedern der neuen Aufgabe an bestehende Sachgebiete des Kommunalen
Integrationszentrums ist insofern nicht möglich, als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Kommunalen Integrationszentrums (FB 50/410) bereits aufgrund der erheblich gestiegenen Bedarfe
vollends ausgelastet sind. Diese Bedarfe beziehen sich z.B. in der Frühen Bildung und im
Elementarbereich auf die Beratung und Qualifizierung der Erzieher/ - innen und des weiteren
pädagogischen Fachpersonals sowie die vielfältigen Maßnahmen zur Sprachförderung. Im Bereich
der schulischen Bildung sind der Bedarf in der Seiteneinsteigerberatung und der Versorgung mit
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Schulplätzen entlang der Bildungskette sowie die Beratung von Lehrkräften der 46 Förderklassen
stark gestiegen. Auf den Integrationsplan vom 08.06.2016 und den sich hieraus ergebenen Bedarfen
für das Kommunale Integrationszentrum wird an dieser Stelle verwiesen.
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