Daten
Kommune
Aachen
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169559.pdf
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121 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
FB 11/0145/WP17-1
öffentlich
FB 11/510
13.09.2016
Frau Winkler
Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen "Hilfen im
Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Einrichtung von 3,5 Stellen für das Quartiersmanagement in
Eilendorf, Richterich, Kronenberg und Stadtteil Aachen-Nord und
Einsatz von Personal für das Projektmanagement in Aachen-Nord
(DEPOT)
Ergänzende Ausführungen
Beratungsfolge:
TOP: 8
Datum
Gremium
Kompetenz
27.09.2016
29.09.2016
PVA
SGA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
1 a)
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss,
vorbehaltlich einer Empfehlung durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am
29.09.2016, dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die
befristete Einrichtung von Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ für das Quartiersmanagement in Eilendorf,
Richterich, Kronenberg bzw. Burtscheid und Aachen-Nord in Zuständigkeit des Fachbereiches
Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG 10 TVöD (Zuordnung aus IV a Fg. 1a BAT). Die
Stellen werden überwiegend gefördert durch das Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen
„Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“.
Die Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ Quartiersmanagement sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.
1 b)
Für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 ist überplanmäßig Personal zur Besetzung einer
weiteren geförderten 0,5-Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Zuständigkeit des
Fachbereiches Wirtschaftsförderung/ Europäische Angelegenheiten (FB 02) einzusetzen,
auszuweisen nach EG 10 TVöD (IV a Fg. 1a BAT).
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 1/8
2)
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die befristete
Einrichtung von Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ für das Quartiersmanagement in Eilendorf, Richterich,
Kronenberg und Aachen-Nord in Zuständigkeit des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50) zu
empfehlen.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 2/8
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Ansatz
2017/2018 (lt.
HH-Plan
2016)
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz
kosten
kosten
2017/2018
(alt)
(neu)
Ertrag
0,00 €
60.200,00 €
0,00 €
389.200,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
75.300,00 €
0,00 €
486.500,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-15.100,00 €
-97.300,00 €
Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der Eigenanteil der Stadt Aachen 20 % der Aufwendungen,
sowohl investiv wie konsumtiv.
Auf Basis einer Vergütung nach EG 10 TVöD in Höhe von 69.500 EUR je VZÄ (KGSt-Wert
2015/2016) und einer Entlastung in Höhe von 80% (55.600 EUR) aus Fördermitteln entstehen ab
2016 Personalmehrkosten in Höhe von:
anteilig 2016:
- 3,5 Stellen Quartiersmanagement ab 01.10.2016 i.H.v. abgerundet
60.800 EUR
- 0,5 Stelle Projektmanagement ab 01.08.2016 i.H.v. aufgerundet
14.500 EUR
gesamt:
75.300 EUR
abzüglich Deckung aus Fördermitteln (80% von 75.300 EUR)
60.200 EUR
Personalmehrkosten 2016
15.100 EUR
2017 und 2018
Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E 49).
Die geförderte Stelle für das Projektmanagement wird ab 2017 im Wirtschaftsplan des E 49
ausgewiesen.
Zu Lasten des städtischen Haushalts fallen daher für 2017 und 2018 jährliche Personalkosten an in
Höhe von jährlich:
3,5 x 69.500 EUR =
243.250 EUR
Diesem Aufwand stehen Erträge in Höhe von 80% des Aufwandes gegenüber =
- 194.600 EUR
Personalmehrkosten jährlich:
48.650 EUR
gesamt für 2017 und 2018:
97.300 EUR
Grundsätzlich werden die Personalkosten Quartiersmanagement über das 4-er PSP-Element 4050101-916-5 des FB 50 im Rahmen des Gesamtprojektes abgebildet. Für FB 02 wird für 2016 noch
ein 4-er PSP-Element eingerichtet.
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 3/8
Zu erwartende Mehreinnahmen im Rahmen der Aufwandserstattungen nach dem FlüAG o.a. decken
ab 2017 die Personal-mehrkosten für das FB 50 zugeordnete Quartiersmanagement.
Für 2016 kann eine Deckung aus den für die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht
verbrauchten Mitteln aus dem Personalkostenverbund erfolgen.
Eine vollständige Deckung des Eigenanteils für das Projektmanagement wird seitens FB 02 für den
Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 zugesichert.
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 4/8
Erläuterungen:
Aufgrund der rasanten Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen in 2015 verfolgt das Land NRW mit
seinem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ das
Ziel, die lokale Integration der Menschen in ihrem neuen Lebensumfeld zu fördern. Gefördert werden
investive und investitionsbegleitende Maßnahmen im Bereich der Aufwertung von Wohnungs- und
Unterkunftsbeständen und die Bereitstellung von Raum für Begegnung, Bildung und Kultur. Die
zugehörigen Projekte sollen sich auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier beziehen.
Die zum Teil sehr hohen Zuwanderungen und Zuweisungen schutzsuchender Menschen stellten auch
die Stadt Aachen vor besondere Herausforderungen. Neben der Akquise und Herrichtung weiterer
Einrichtungen, z.T. auch für das Land NRW, waren in Zuständigkeit der Stadt Aachen bis Januar
2016 ca. 2.900 Flüchtlinge zu betreuen; davon kamen alleine in den Monaten Oktober 2015 bis
Januar 2016 ca. 1.700 Personen in Aachen an. Dieser Umstand erfordert nicht nur die reine
Versorgung der Menschen, sondern vor allem eine schnelle Integration und Einbindung in die
unmittelbaren Lebensräume.
Der kürzlich eingetretene Rückgang neu eingewanderter Flüchtlinge nach Deutschland entspannt die
Herausforderungen der unmittelbaren Aufnahmeleistungen und die Erstversorgung im lokalen
Kontext. Davon unberührt bleibt allerdings die hohe Zahl der in Aachen lebenden Flüchtlinge, die sich
nach wie vor in Flüchtlingsunterkünften oder nun vermehrt auch in Einzelwohnungen befinden. Die
nun folgende zweite Phase der strukturellen und sozialen Integration der Personen ist noch komplexer
und weitreichender als die Phase der Aufnahme. Die Integration in die städtische Gesellschaft, in das
unmittelbare Wohnumfeld im Quartier und in die Nachbarschaft ist nun eine wichtige Aufgabe.
Diese Aufgabe fällt in der Stadt Aachen in vielen Teilräumen an, allerdings auch verstärkt dort, wo
sich Flüchtlingshaushalte in Unterkünften konzentrieren. In Aachen ergibt sich durch die Verteilung
der Flüchtlingsunterkünfte die Situation, dass die spezifische Herausforderung der Integration dieser
Gruppe auch in Quartieren anfällt, die ansonsten laut Sozialentwicklungsplan nicht zu den Quartieren
mit besonderen Herausforderungen gehören und auch keine besonderen quartiersfördernden
Strukturen aufweisen.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgte unmittelbar nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt
am 03.02.2016. Unter anderem wurden Fördermittel für den Einsatz von QuartiersmanagerInnen für
die Flüchtlingsintegration beantragt für die Stadtteile/Quartiere, in denen Flüchtlingsunterkünfte bereits
vorhanden waren oder in Kürze errichtet werden, demnach für:
- Eilendorf
- Richterich
- Kronenberg
- Aachen-Nord und
- Burtscheid.
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 5/8
Diese Quartiersmanagements im Rahmen der Flüchtlingsintegration sind von den üblichen
Quartiersmanagements in der Stadt abzugrenzen, denn sie widmen sich schwerpunktmäßig der
Koordination von Integrationsmaßnahmen für die im Quartier wohnenden Flüchtlinge. Es empfiehlt
sich daher, die neuen geförderten Quartiersmanagements im Rahmen der Flüchtlingsintegration von
den üblichen eingerichteten Quartiersmanagementstellen begrifflich abzugrenzen. Wie andere
Quartiersmanager, die ohne einen vorab definierten inhaltlichen Schwerpunkt tätig sind, übernehmen
auch die im Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
tätigen Fachkräfte bestimmte Aufgaben, die sich allgemein und unmittelbar auf die Quartiersarbeit vor
Ort beziehen. Zu diesen Aufgabenfeldern gehören die Vernetzung von Akteuren, die Mobilisierung der
Bewohnerschaft und die Knotenpunktfunktion als Anlaufstelle für Anfragen von verschiedenen Seiten.
Daher macht es Sinn, den gängigen Begriff des Quartiersmanagements beizubehalten und ihn
lediglich zu spezifizieren. Die Positionsbezeichnung „Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt
der Flüchtlingsintegration“ (kurz: QFI) trifft das Aufgabenfeld eindeutig. Der Quartiersbezug sollte
in der Positionsbetitelung auch deswegen vorkommen, weil das Personal nicht ohne einen definierten
räumlichen Aktionsraum arbeiten wird. Es wird in einem Quartier, in dem die Herausforderungen der
Flüchtlingsintegration besonders groß sind, zum Einsatz kommen.
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.04.2016 wurden Fördermittel in Höhe
von 80% der Gesamtaufwendungen bewilligt. Dies entspricht einer Fördersumme von insgesamt
1.217.520,00 EUR für den Zeitraum 18.03.2016 bis 31.12.2018. Hierin enthalten sind u.a.
Personalkosten für das Quartiersmanagement (QFI) in Eilendorf, Richterich, Kronenberg und AachenNord. Eine Förderung des Quartiersmanagements (QFI) in Burtscheid ist nicht vorgesehen.
Unter Hinweis auf den Ratsbeschluss vom 03.02.2016 und Bezug nehmend auf den
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln sind für die Dauer des Projektes bis zum 31.12.2018
entsprechende Stellen einzurichten. Mit Blick auf die Dynamik der Flüchtlingsmigration nach
Deutschland und insbesondere Aachen sowie die schnell wechselnden Rahmenbedingungen der
Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort wird empfohlen, die Verortung der
Quartiersmanagementstellen (QFI) zu modifizieren, bei gleichbleibendem Stellenumfang. Wie
beantragt und bewilligt soll
für die Bezirke Eilendorf und Richterich jeweils eine 1,0 Stelle eingeführt werden. In beiden
Bezirken gibt es bislang keine Quartiersmanagementstrukturen, weshalb für die besondere
Herausforderung der Flüchtlingsintegration die Einrichtung von Hilfsstrukturen zu empfehlen ist.
Im Bezirk Eilendorf sind in Unterkünften und Wohnungen insgesamt 352 Plätze vorgesehen
(inkl. der Einrichtung an der Tempelhofer Straße). In Richterich gibt es in Einrichtungen und
Wohnungen 267 Plätze.
für Aachen-Nord eine 0,5 Stelle im Bereich des Quartiersmanagements (QFI) implementiert
werden. Hier kann von den bestehenden Quartiersmanagementstrukturen (Soziale Stadt
Aachen-Nord) profitiert werden. Die personelle Aufstockung ist sinnvoll, damit die neue
Herausforderung der Flüchtlingsintegration adäquat bearbeitet werden kann, ohne andere
Projekte im Quartier zu gefährden. In Aachen Nord sind momentan 266 Plätze zu verzeichnen.
Vorlage FB 11/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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Dem Modifizierungsvorschlag folgend wird
für die beantragte 1,0 Stelle in Kronenberg mit Blick auf die aktuelle Situation zunächst eine
Verlagerung nach Burtscheid empfohlen, sofern die Bezirksregierung dem förderunschädlich
zustimmt. In Kronenberg ist eine Flüchtlingsunterkunft geplant, allerdings befinden sich zum
jetzigen Zeitpunkt nur vereinzelt Flüchtlinge in Wohnungen in diesem Teilraum der Stadt.
Stattdessen sollte die Quartiersmanagementstelle (QFI) in Burtscheid für die Unterstützung der
Flüchtlingsintegration eingesetzt werden. Hier und im näheren Umfeld befinden sich in vier
Unterkünften und Einzelwohnungen 370 Plätzen. Da Burtscheid nicht zu den Quartieren mit
besonderen Herausforderungen gehört, gibt es hier keine Quartiersmanagementstrukturen. Die
Einrichtung einer solchen Struktur ist daher sehr zu empfehlen. Bei einer entsprechenden
Auslastung der Flüchtlingsunterkunft in Kronenberg ließe sich die Stelle des
Quartiersmanagements (QFI) mittelfristig auch nach Kronenberg verlagern, um flexibel und
bedarfsgerecht dort Unterstützung zu leisten, wo sie auch benötigt wird.
Die 1,0 Stellen in Eilendorf, Richterich und Burtscheid sowie die 0,5 Stelle in Aachen-Nord sind
unter der Federführung des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG
10 TVöD (zugeordnet aus Verg.Gr. IV a Fg. 1a BAT), einzurichten.
Für Aachen-Nord (DEPOT) ist überplanmäßig Personal im Umfang von 0,5 VZÄ für das
Projektmanagement zu stellen, verortet im Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische
Angelegenheiten (FB 02).
Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E
49). Die geförderte Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ ist daher ab 2017 in den Wirtschaftsplan des
E 49 aufzunehmen.
Der Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ führt unter IV. hinsichtlich der Antragsberechtigung aus, dass antragsund empfangsberechtigt ausschließlich die Gemeinden sind. Eine Weiterleitung der Mittel zur
Erfüllung des Zuwendungszweckes an Träger der freien Wohlfahrtspflege und an Private (Vereine,
Stiftungen u.a.) kann erfolgen, wenn kein öffentlicher Auftrag an gemeindliche Ausgliederungen oder
Dritte erfolgt. Da ein Eigenanteil in Höhe von 20% zu erbringen ist, war zu prüfen, inwieweit als
Alternative ggf. eine Weiterleitung an Dritte erfolgen kann. Hiervon ist aus folgenden Gründen Abstand
zu nehmen:
a) Nach Auskunft des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW handelt es sich nicht um einen
Fall der Weiterleitung. Insofern sind bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des
Zuwendungszweckes die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu
beachten. Die Prüfung der Vergabevoraussetzungen, die Entwicklung eines ausschreibungsfähigen
Leistungskatalogs und auch die Ausschreibung selbst beanspruchen einen nicht unerheblichen
Zeitraum, so dass eine weitere zeitliche Verzögerung unvermeidbar wäre. Hierdurch entstünden
weitere „Einnahmeverluste“ aufgrund nicht abgerufener Fördermittel.
b) Das Aufgabenfeld der Flüchtlingsintegration ist eine komplexe und fachübergreifende Aufgabe, an
der verschiedene Bereiche der kommunalen Verwaltung mitwirken. Eine organisatorische Einbindung
der QuartiersmanagerInnen (QFI) in das städtische Gefüge erleichtert die Zusammenarbeit, was sich
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auch bei den bestehenden Stellen des Quartiersmanagements zeigt. Die Betreuung und Versorgung
der Flüchtlinge ist Aufgabe des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50). Hier werden alle mit
der Flüchtlingshilfe verbundenen Aufgaben bearbeitet. Hierzu gehören die Unterbringung, die
Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Integration
der Migranten und die Koordinierung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen.
Die 0,5 Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Aachen-Nord verfolgt in Zusammenarbeit mit
den im DEPOT verorteten Nutzern eine sich vom Quartiersmanagement unterscheidende
Akzentsetzung integrationsfördernder Maßnahmen und Ansprachen und hat seinen Schwerpunkt in
einer inhaltlich Klienten bezogenen Ausrichtung.
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