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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169012.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0278/WP17 öffentlich 05.09.2016 FB 45/400 Schülerspezialverkehr Barbarstraße - Brühlstraße Hier: Antrag der Fraktion "DIE LINKE" vom 07.06.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 26.10.2016 SchA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen dem Gebäude des ehemaligen Teilstandortes Barbarastraße und der Grundschule Brühlstraße nicht vorzusehen. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen dem Gebäude des ehemaligen Teilstandortes Barbarastraße und der Grundschule Brühlstraße nicht vorzusehen. 3. Damit ist der Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ vom 07.06.2016 erledigt. Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Antrag vom 07. Juni 2016 bittet die Fraktion „DIE LINKE“, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen dem Gebäude des ehemaligen Teilstandortes Barbarastraße und der Grundschule Brühlstraße zu prüfen. Hierbei ist auch die Umleitung bestehender Schulbuslinien zu berücksichtigen. Die Fraktion „DIE LINKE“ weist in Ihrem Antrag darauf hin, dass sich die Mehrzahl der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des mit Ende des Schuljahres 2015/2016 auslaufenden Standortes Barbarastraße für einen Wechsel zur GGS Brühlstraße ausgesprochen haben. Da der Weg gerade in der dunklen Jahreszeit nicht für ungefährlich gehalten wird, sei die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs eine sinnvolle Option. 2. Rechtliche Situation Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen der Erstattung von Schülerfahrkosten ergeben sich, aus § 97 Schulgesetz NRW (SchulG) vom 15.02.2005 in Verbindung mit den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) vom 16.04.2005 in den jeweils gültigen Fassungen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass für den Schulträger keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Kostenerstattungspflicht besteht. Insofern setzt die Prüfung der Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs den Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten voraus. Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück entstehen (§ 1 SchfkVO). Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung (§ 12 SchfkVO). Für die Beförderung kommen regelmäßig Öffentliche Verkehrsmittel in Betracht (§ 12 SchfkVO). Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitten nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar kann ein Schülerspezialverkehr eingerichtet werden (§ 14 SchfkVO). 3. Fazit und Vorschlag der Verwaltung Unabhängig davon, dass der Verwaltung bisher keine Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen/ Schüler, die bisher den Teilstandort der Barbarastraße besucht haben, gestellt wurden, liegen aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs nicht vor. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus dem Bereich Barbarastraße zur Grundschule Brühlstraße ist angesichts mehrerer Linienverbindungen, die in einem engen Zeittakt zwischen den Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 3/4 beiden Standorten verkehren, die wirtschaftlichste Beförderung und ist mit einer Fahrzeit von wenigen Minuten zumutbar. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit der Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung. Anlage/n: Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ vom 07.06.2016 Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2016 Seite: 4/4