Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169012.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0278/WP17
öffentlich
05.09.2016
FB 45/400
Schülerspezialverkehr Barbarstraße - Brühlstraße
Hier: Antrag der Fraktion "DIE LINKE" vom 07.06.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
26.10.2016
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Einrichtung eines
Schülerspezialverkehrs zwischen dem Gebäude des ehemaligen Teilstandortes
Barbarastraße und der Grundschule Brühlstraße nicht vorzusehen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses
die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen dem Gebäude des ehemaligen
Teilstandortes Barbarastraße und der Grundschule Brühlstraße nicht vorzusehen.
3. Damit ist der Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ vom 07.06.2016 erledigt.
Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Mit Antrag vom 07. Juni 2016 bittet die Fraktion „DIE LINKE“, im Rat der Stadt Aachen folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs
zwischen dem Gebäude des ehemaligen Teilstandortes Barbarastraße und der Grundschule
Brühlstraße zu prüfen.
Hierbei ist auch die Umleitung bestehender Schulbuslinien zu berücksichtigen.
Die Fraktion „DIE LINKE“ weist in Ihrem Antrag darauf hin, dass sich die Mehrzahl der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des mit Ende des Schuljahres 2015/2016 auslaufenden Standortes Barbarastraße für einen Wechsel zur GGS Brühlstraße ausgesprochen haben.
Da der Weg gerade in der dunklen Jahreszeit nicht für ungefährlich gehalten wird, sei die Einrichtung
eines Schülerspezialverkehrs eine sinnvolle Option.
2.
Rechtliche Situation
Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen der Erstattung von Schülerfahrkosten ergeben sich,
aus § 97 Schulgesetz NRW (SchulG) vom 15.02.2005 in Verbindung mit den Vorschriften der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) vom 16.04.2005 in den jeweils gültigen Fassungen.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass für den Schulträger keine Beförderungspflicht, sondern
lediglich eine Kostenerstattungspflicht besteht. Insofern setzt die Prüfung der Einrichtung eines
Schülerspezialverkehrs den Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten voraus.
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler
zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück entstehen (§ 1 SchfkVO). Der Schulträger
entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung (§ 12 SchfkVO).
Für die Beförderung kommen regelmäßig Öffentliche Verkehrsmittel in Betracht (§ 12 SchfkVO). Ist
die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitten nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die
Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar
kann ein Schülerspezialverkehr eingerichtet werden (§ 14 SchfkVO).
3.
Fazit und Vorschlag der Verwaltung
Unabhängig davon, dass der Verwaltung bisher keine Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten
für Schülerinnen/ Schüler, die bisher den Teilstandort der Barbarastraße besucht haben, gestellt
wurden, liegen aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für die Einrichtung eines
Schülerspezialverkehrs nicht vor.
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus dem Bereich Barbarastraße zur Grundschule
Brühlstraße ist angesichts mehrerer Linienverbindungen, die in einem engen Zeittakt zwischen den
Vorlage FB 45/0278/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2016
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beiden Standorten verkehren, die wirtschaftlichste Beförderung und ist mit einer Fahrzeit von wenigen
Minuten zumutbar.
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit der Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs und empfiehlt
eine entsprechende Beschlussfassung.
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ vom 07.06.2016
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