Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169571.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0555/WP17
öffentlich
13.09.2016
AVV-Beirat
Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen NL und
AVV - Sachstand
(AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0555/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen NL und AVV – Sachstand
1.
Rahmensetzung in NRW
Die rechtliche Basis für die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV in die Nieder-lande
(und auch Belgien) setzt in erster Linie § 2 Absatz 11 des ÖPNV-Gesetzes des Landes NRW, der
dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern eine besondere Bedeutung zumisst und
zum Abbau der Grenzbarrieren eine Fortentwicklung der Infrastruktur und der Verkehrsangebote
fordert.
Ergänzend dazu sei nachrichtlich darüber informiert, dass Vertreter der Niederlande, Belgiens,
Luxemburgs und Deutschlands (Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundeverkehrsministerium) am 21.06.2016 die sog. „Rotterdamer Erklärung zum
grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr“ unterzeichnet haben. In dieser Erklärung heißt es
u. a., dass das Land NRW und die in Grenznähe liegenden niederländischen Provinzen Limburg,
Noord-Brabant, Overijssel und Gelderland Projekte zur Verbesserung der zugehörigen Dienstleistungen (insbesondere grenzüberschreitende Fahrgastinformationen und Tarife sowie
grenzüberschreitendes Ticketing) auf den Weg bringen wollen.
2.
Ausgangssituation im AVV
Die Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV mit den Niederlanden (NL) wurden um-fassend
am 19.03.2014 in der AVV-Verbandsversammlung im Zusammenhang mit der Unter-zeichnung der
„Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im grenzüberschreiten-den ÖPNV anlässlich des
Vergabeverfahrens „Regionalkonzession Provinz Limburg“ (Sitzungsvorlage Nr. 8/2014) sowie am
29.06.2016 in Form einer Sachstandsmeldung zur Betriebsaufnahme der Arriva Personenvervoer
Nederland B.V. (Arriva) als für den Bus- und Bahnverkehr beauftragtes Verkehrsunternehmen im
Rahmen der vorgenannten Regional-konzession Provinz Limburg (Sitzungsvorlage 12/2016)
behandelt.
Im Folgenden wird ein Gesamtüberblick über die aktuellen Sachstände gegeben.
3.
Aktuelle Sachstände im AVV
3.1
ÖPNV- Leistungsangebot
Grundsätzlich sollen alle Verkehre (Bus und Bahn), die die Arriva im Zuge der Regionalkonzession
Limburg übernimmt, zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ihren Betrieb
aufnehmen.
Vorlage FB 61/0555/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
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Im ÖPNV betrifft dies folgende grenzüberschreitende Buslinien
– (noch ohne Nummer) Heinsberg – Roermond (neue Linie, gemeinsam mit der WestVerkehr)
– SB 3 Geilenkirchen – Sittard (nach Sittard verlängerte Linie, gemeinsam mit der WestVerkehr)
– 44 Aachen – Heerlen (leicht veränderte Linienführung in NL, gemeinsam mit der ASEAG)
– (derzeit 50) Maastricht – Aachen (Betrieb allein durch Arriva, neu mit Halt Aachen Bushof und
Elisenbrunnen)
– (derzeit 30) Kerkrade – Herzogenrath (Betrieb allein durch Arriva)
Bei den durch Arriva eingesetzten Fahrzeugen wird es sich nach dem derzeitigen Stand der
Planungen um klimatisierte Standardbusse mit kostenlosem WLAN handeln. Ausgenommen davon ist
die Linie Kerkrade – Herzogenrath, auf der zunächst ein Betrieb mit Kleinbussen vorgesehen ist, die
allerdings auch mit Klimaanlage und kostenlosem WLAN ausgerüstet wer-den sollen.
In Bezug auf den grenzüberschreitenden SPNV sei rein nachrichtlich erwähnt, dass der seit
Dezember 2015 im Stundentakt zwischen Heerlen (NL) und Herzogenrath verkehrende
Übergangspendelverkehr (RE 18 Vorlaufbetrieb) nach Fertigstellung der erforderlichen
Infrastrukturmaßnahmen frühestens im März 2018 durch den Regelbetrieb des RE 18 / Sneltrein
Maastricht – Heerlen – Herzogenrath – Aachen ersetzt werden kann.
3.2
Tarife und Ticketing
Zunächst erkennt die Arriva im Gebiet des AVV alle gültigen Nahverkehrstarife sowie darüber hinaus
alle vorhandenen grenzüberschreitenden Tarife (z. B. euregioticket) an. Für die Linien Geilenkirchen Sittard und Heinsberg – Roermond werden ab Dezember 2016 ergänzende Regelungen in Kraft
treten. Mit Inbetriebnahme des RE 18 / Sneltrein Maastricht – Heerlen – Herzogenrath – Aachen soll
bei grenzüberschreitenden Fahrten der niederländische Bahntarif bis Aachen Hbf gelten – ähnlich der
Regelung wie sie bereits mit der Belgischen Staatsbahn (SNCB) besteht. In weiteren Schritten sollen
zum einen attraktivere Tarife für die verschiedenen Kundengruppen (z. B. Studierende) und zum
anderen ein grenzüberschreitend flächen-deckendes Tarifzonensystem entwickelt werden.
Mit der Ausnahme der rein durch die Arriva zu betreibenden grenzüberschreitenden Linien (derzeit 50
und 30) können auf allen übrigen grenzüberschreitenden Linien neben den gültigen Papiertickets die
gültigen elektronischen Tickets nach dem deutschen VDV-Kernapplikationsstandard bis zum
Linienendpunkt in NL genutzt werden. Die Nutzung der niederländischen OV-Chipkaart soll im
Gegenzug bis zum Linienendpunkt im Gebiet des AVV ermöglicht werden. Die Machbarkeit der
Interoperabilität der beiden vorgenannten elektroni-schen Fahrgeldmanagementsysteme (EFMSysteme) wird derzeit gemeinsam von den für die Niederlande (Trans Link Systems, Open Ticketing
Institute) bzw. Deutschland (VDV-ETS) u.a. mit Arriva und dem AVV als ausführende Partner im
Rahmen des Horizon 2020 EU-Forschungsprogramms unter dem Namen „European Travellers Club“
untersucht. Ein Pilot-versuch mit technisch erweiterten Chipkarten und EFM-Hintergrundsystemen soll
Mitte 2017 beginnen. Sollte der Pilotversuch erfolgreich beendet werden, wird eine flächendeckende
Interoperabilität der EFM-Systeme zumindest in den Gebieten der Provinz Limburg und des AVV
angestrebt.
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Ausdruck vom: 13.09.2016
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4.
Sonstiges / Projekte
Der AVV bemüht sich derzeit gemeinsam mit den Partnern ASEAG, Stadt Aachen, RWTH Aachen,
Liège-Europe Metropole, De Lijn, Arriva, Provinz Limburg (NL), Parkstad Limburg und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens um INTERREG-V-A-Mittel für die Verbesserung des
grenzüberschreitenden Verkehrs. Die Städteregion Aachen hat ihr Interesse bekundet, das
vorgenannte Projekt – sofern der entsprechende Antrag von der zuständigen Verwaltungsbehörde in
der Euregio Maas-Rhein bewilligt wird - als assoziierter Partner zu begleiten. Die Projektpartner – mit
der Euregionalen Koordinierungsstelle für Bus und Bahn beim AVV als Leadpartner – verfolgen das
Ziel, Hemmnisse und Barrieren im Bereich des grenzüber-schreitenden ÖV weiter abzubauen und
gleichzeitig zusätzliche attraktive Angebote zur Nutzung des euregionalen ÖV zu schaffen.
Darüber hinaus bemüht sich der AVV gemeinsam mit dem NVR als Leadpartner im Rahmen des
transnationalen INTERREG-V-B-Programms um europäische Fördermittel, mit deren Hilfe
multimodale Verknüpfungspunkte entwickelt bzw. optimiert werden sollen. Es ist vorgesehen, die
Stadt Aachen über den AVV in das Projekt einzubinden.
Zuletzt sei noch genannt, dass die Provinz Limburg mit Hilfe von Mitteln, die ihr im Rahmen des auf
die transeuropäischen Netze (TEN) bezogenen Förderprogramms gewährt wurden, eine Studie in
Auftrag gegeben hat, die u. a. in erster Linie bezogen auf den grenzüberschreitenden SPNV die
derzeitigen grenzüberschreitenden Ticketingsysteme (z. B. OV-Chipkaart, VDV-Kernapplikation,
MobibCard) aufnehmen und Ansätze zu deren Verbesserung finden soll. Um die verschiedenen
Projektaktivitäten innerhalb der Euregio Maas-Rhein zu koordinieren, hat bereits ein erstes Treffen
zwischen dem von der Provinz Limburg (NL) beauftragten Ingenieurbüro und dem AVV stattgefunden.
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