Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169565.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:13
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0553/WP17 öffentlich 13.09.2016 AVV-Beirat Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat) Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0553/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Tarifliche Angelegenheiten Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR Nachdem die umfangreichen Arbeiten zur Einführung der Tarifkooperation AVV/VRS für verbundraumüberschreitende Fahrten zwischen den Verkehrsgebieten des VRS und des AVV zum 01.01.2015 ihren Abschluss gefunden haben, haben die beiden Verbundgesellschaften AVV und VRR bereits im Jahr 2015 beraten, den bereits seit Jahrzehnten existenten Kragentarif AVV/VRR, der immer wieder in kleinen Bereichen den erforderlichen Gegebenheiten angepasst wurde, grundsätzlich zu modifizieren. Bedauerlicherweise hat sich eine Zeitverzögerung beim Ablauf der Arbeiten ergeben, da die für die Kalkulation eines modifizierten Kragentarifs notwenige Datenbasis lange Zeit nicht zur Verfügung stand. So sind die beiden Verbundgesellschaften übereingekommen, dass der Kragentarif grundsätzlich  auf den tariflichen Grundlagen des AVV-Tarifs aufgebaut wird,  aus dem gesamten AVV-Gebiet heraus Anwendung finden wird,  maximal eine Kommune tief in das VRR-Verkehrsgebiet hineinragen wird,  Sonderregelungen abschaffen (z. B. VRR-Tarif auf der VRR-Linie 017) wird,  bestehende Job-Ticket- und Schülerverkehr-Regelungen ggf. beibehalten wird,  die Einnahmensituation der Verkehrsunternehmen nicht verschlechtern darf. Für Fahrten über die grenznahen Gemeinde/Städte hinaus soll weiterhin der NRW-Tarif gelten, der infolge seiner „Ertüchtigung“ zu Beginn des Jahres 2017 auch von allen Busverkehrsunternehmen in NRW verkauft werden kann. Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen im AVV sowie der VRR sind des Weiteren übereingekommen, mit den Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Kragentarifs AVV/VRR die Ingenieurgruppe IVV Aachen (IVV) zu beauftragen. IVV hat die Arbeiten bereits aufgenommen; über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet. Vorlage FB 61/0553/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 2/2