Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169565.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
13.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0553/WP17
öffentlich
13.09.2016
AVV-Beirat
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)
Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0553/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR
Nachdem die umfangreichen Arbeiten zur Einführung der Tarifkooperation AVV/VRS für
verbundraumüberschreitende Fahrten zwischen den Verkehrsgebieten des VRS und des AVV zum
01.01.2015 ihren Abschluss gefunden haben, haben die beiden Verbundgesellschaften AVV und VRR
bereits im Jahr 2015 beraten, den bereits seit Jahrzehnten existenten Kragentarif AVV/VRR, der
immer wieder in kleinen Bereichen den erforderlichen Gegebenheiten angepasst wurde, grundsätzlich
zu modifizieren. Bedauerlicherweise hat sich eine Zeitverzögerung beim Ablauf der Arbeiten ergeben,
da die für die Kalkulation eines modifizierten Kragentarifs notwenige Datenbasis lange Zeit nicht zur
Verfügung stand.
So sind die beiden Verbundgesellschaften übereingekommen, dass der Kragentarif grundsätzlich
auf den tariflichen Grundlagen des AVV-Tarifs aufgebaut wird,
aus dem gesamten AVV-Gebiet heraus Anwendung finden wird,
maximal eine Kommune tief in das VRR-Verkehrsgebiet hineinragen wird,
Sonderregelungen abschaffen (z. B. VRR-Tarif auf der VRR-Linie 017) wird,
bestehende Job-Ticket- und Schülerverkehr-Regelungen ggf. beibehalten wird,
die Einnahmensituation der Verkehrsunternehmen nicht verschlechtern darf.
Für Fahrten über die grenznahen Gemeinde/Städte hinaus soll weiterhin der NRW-Tarif gelten, der
infolge seiner „Ertüchtigung“ zu Beginn des Jahres 2017 auch von allen Busverkehrsunternehmen in
NRW verkauft werden kann.
Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen im AVV sowie der VRR sind des Weiteren
übereingekommen, mit den Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Kragentarifs AVV/VRR die
Ingenieurgruppe IVV Aachen (IVV) zu beauftragen. IVV hat die Arbeiten bereits aufgenommen; über
die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet.
Vorlage FB 61/0553/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 2/2